BIP-Aktuell #358: Gipfel zu Palästina in Bogotá

32 Staaten treffen sich und kündigen konkrete Schritte zur Beendigung des Völkermords an

  1. Gipfel zu Palästina in Bogotá
  2. Erfreulich:
  • Klage gegen Belgien wegen „Untätigkeit“ in Gaza (DLF)
  • Israelisches Kreuzfahrtschiff wegen Protesten gegen den Gaza-Krieg von griechischer Insel abgewiesen
  • Offener Brief von 34 ehemaligen EU-Botschaftern mit neun Forderungen für Maßnahmen zur Beendigung der israelischen Gräueltaten in Gaza und im Westjordanland
  • Israelische Soldaten nach Kriegsverbrechensvorwürfen von Menschenrechtsgruppen in Belgien festgenommen

        3.Menschenrechte: 13-jähriger palästinensischer Junge starb, nachdem er in den
          Rücken geschossen und  blutend zurückgelassen wurde 

Auf der Dringlichkeitskonferenz zu Palästina in Bogotá am 15. und 16. Juli, an der auf Einladung der Den-Haag-Gruppe Regierungsvertreter aus 32 Ländern und über 180 zivilgesellschaftliche Organisationen teilnahmen, wurden sofortige konkrete Schritte zur Beendigung des anhaltenden Völkermords in Gaza gefordert, wie es das Völkerrecht vorschreibt. Die deutsche Bundesregierung ist dem Gipfel ferngeblieben. Die SPD veröffentlichte eine Erklärung, in der sie die Regierung dafür kritisiert, dass sie sich nicht einer Initiative von 28 Staaten angeschlossen hat, die ein sofortiges Ende des Krieges fordern.

Am 15. und 16. Juli trafen sich Vertreter von 32 Ländern in der kolumbianischen Hauptstadt Bogotá, um zu erörtern, was zu tun ist, um den Völkermord Israels in Gaza zu beenden. Das Gipfeltreffen wurde “Dringlichkeitskonferenz (Emergency Conference) zu Palästina” genannt. Der Gipfel wurde von der Den-Haag-Gruppe, unter dem gemeinsamen Vorsitz Kolumbiens und Südafrikas einberufen. Die Gruppe umfasst sechs weitere Staaten: Bolivien, Kuba, Honduras, Malaysia, Namibia und Senegal.

Die Delegierten der Dringlichkeitskonferenz für Palästina in Bogotá. Quelle: 2025, The Hague Group.

Zu den 32 teilnehmenden Staaten gehörten die acht Mitglieder der Den Haag-Gruppe sowie Algerien, Botswana, Brasilien, Chile, China, Dschibuti, Indonesien, Irak, Irland, Katar, Libanon, Libyen, Nicaragua, Norwegen, Oman, Pakistan, Palästina, Portugal, Slowenien, Spanien, St. Vincent und Grenada, Türkei, Uruguay und Venezuela. Die UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten Palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese, hat ebenfalls teilgenommen.

Der kolumbianische Präsident Gustavo Petro ist Vorsitzender der progressiven Partei “Colombia Humana“, die sich für Werte wie Demokratie, Freiheit, Frieden und Gleichheit einsetzt. Als Israel im Oktober 2023 völkermörderische Äußerungen machte und die Palästinenser entmenschlichte (BIP-Aktuell #277), schwieg die deutsche Regierung, während Petro sagte, dass diese Sprache ihn an die Sprache erinnere, die die Nazis während des Holocausts zur Entmenschlichung der Juden verwendet hätten. Israel kündigte damals umgehend an, dass es die Waffenexporte nach Kolumbien einstellen werde. Bei der Eröffnung der Dringlichkeitskonferenz sagte Petro: “Die heutige Barbarei kann nur besiegt werden, wenn Palästina frei ist.”

Alle 32 Teilnehmerstaaten waren sich darin einig, dass die Zeit der Straflosigkeit beendet werden müsse. Das Völkerrecht müsse umgehend durch nationale Politiken und Gesetzgebung umgesetzt werden. Zudem forderten sie gemeinsam einen sofortigen Waffenstillstand.
12 Staaten, und zwar Bolivien, Kolumbien, Kuba, Indonesien, der Irak, Libyen, Malaysia, Namibia, Nicaragua, Oman, Saint Vincent und die Grenadinen sowie Südafrika, verpflichteten sich in der Abschlusserklärung dazu, sofort sechs Maßnahmen zu implementieren:

“1. Verhinderung der Bereitstellung oder des Transfers von Waffen, Munition, militärischem Treibstoff, damit verbundener militärischer Ausrüstung und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck an Israel.
2. Verhinderung der Durchfahrt, des Anlegens und der Wartung von Schiffen in jedem Hafen (..). in allen Fällen, in denen ein eindeutiges Risiko besteht, dass das Schiff dazu benutzt wird, Waffen, Munition, militärischen Treibstoff, damit zusammenhängende militärische Ausrüstung und Güter mit doppeltem Verwendungszweck nach Israel zu transportieren.
3. Verhinderung des Transports von Waffen, Munition, militärischem Treibstoff, damit verbundener militärischer Ausrüstung und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck nach Israel auf Schiffen, die unsere Flagge führen (…) und Gewährleistung einer vollständigen Rechenschaftspflicht, einschließlich der Streichung der Flagge, bei Nichteinhaltung dieses Verbots.
4. Eine dringende Überprüfung aller öffentlichen Verträge, um zu verhindern, dass öffentliche Institutionen und Gelder Israels illegale Besatzung der palästinensischen Gebiete unterstützen und seine unrechtmäßige Präsenz verfestigen.
5. Erfüllung der Verpflichtungen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht für die schwersten Verbrechen nach internationalem Recht durch robuste, unparteiische und unabhängige Untersuchungen und Strafverfolgungen auf nationaler oder internationaler Ebene, um Gerechtigkeit für alle Opfer und die Verhinderung künftiger Verbrechen zu gewährleisten.
6. Unterstützung der Mandate der universellen Gerichtsbarkeit, soweit sie im nationalen Rechtsrahmen und von den nationalen Gerichten anwendbar sind, um Gerechtigkeit für die Opfer der in den besetzten Palästinensischen Gebieten begangenen internationalen Verbrechen zu gewährleisten.”

An alle Staaten wurde der Appell gerichtet, sich dieser Initiative bis zum 20. September 2025, dem Tag, an dem die 80. UN-Generalversammlung zusammentreten wird, anzuschließen.
Ein zentraler rechtlicher Bezugspunkt der Konferenz war der Beschluss des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom 26. Januar 2024 zum Gazakrieg, in dem auch auf die Verpflichtungen von Drittstaaten hingewiesen wurde.
Der Gipfel in Bogotá rief nicht nur die Staaten, sondern auch zivilgesellschaftliche Organisationen auf, sich für die Durchsetzung der Völkerrechts einzusetzen. Eine neue internationale Koalition zivilgesellschaftlicher Organisationen wurde unter dem Namen “Freunde der Den-Haag-Gruppe” gegründet, um den antiimperialistischen Multilateralismus zu unterstützen. 180 Organisationen aus 81 Ländern mit insgesamt über 20 Millionen Menschen haben sich dem Netzwerk angeschlossen. Die “Freunde der Den-Haag-Gruppe” hat folgende Ziele:
– Unterstützung, Verteidigung und Erweiterung der Arbeit, des Auftrags und der Widerstandsfähigkeit der Den Haag-Gruppe (The Hague Group = THG);
– Sicherstellung einer sinnvollen palästinensischen Beteiligung und Mitwirkung an den Bemühungen der THG;
– Ermutigung weiterer Länder, Palästina durch den Beitritt zur THG zu unterstützen;
– Mobilisierung ähnlicher Organisationen weltweit zur Unterstützung der Forderungen und zukünftigen Initiativen von THG;
– Unterstützung der THG bei der Forschung, um ihre Arbeit zu unterstützen und die Umsetzung von Verpflichtungen auf staatlicher Ebene zu erleichtern;
– Ausweitung der Unterstützung für die THG durch die eigenen diplomatischen Netzwerke;
– Unterstützung der THG-Mitgliedsstaaten bei der Überwachung der Einhaltung der Maßnahmen, zu denen sie sich ausdrücklich verpflichtet haben.

An der Dringlichkeitskonferenz für Palästina nahmen nur fünf europäische Staaten teil: Irland, Norwegen, Portugal, Spanien und Slowenien. Francesca Albanese wies auf der Konferenz darauf hin, dass die EU es versäumt habe, ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und Israel zu sanktionieren. Die Nichtteilnahme Deutschlands am Gipfel ist Teil seiner Politik, die der bedingungslosen Unterstützung Israels Vorrang vor der Einhaltung des Völkerrechts einräumt (BIP-Aktuell #350).

The Hague Group. Quelle: 2025, The Hague Group.



In Deutschland fand der Gipfel, abgesehen von einem Artikel auf den Nachdenkseiten, kaum Beachtung. Stattdessen erhielt der Aufruf von zunächst 28, später 30 Staaten, die am Montag, dem 21. Juli, ein sofortiges Ende des Krieges in Gaza forderten, mehr Aufmerksamkeit in den deutschen Medien. Die Liste der Staaten, die diesen Aufruf unterzeichnet haben, ist weitaus stärker westlich geprägt als die Liste der Dringlichkeitskonferenz für Palästina. Sie umfasst Australien, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Spanien, das Vereinigte Königreich und Zypern. Der Aufruf erfolgte angesichts der zunehmenden Hungersnot in Gaza, die den höchsten Stand seit Kriegsbeginn erreicht hat (BIP-Aktuell #356). Deutschland hat sich auch dieser Initiative nicht angeschlossen. Nach dem Schweigen Deutschlands veröffentlichten der außenpolitische Sprecher der SPD Adis Ahmetovič und das Mitglied des Auswärtigen Ausschusses Rolf Mützenich ein von der SPD-Fraktion unterstütztes Statement, in der sie die zurückhaltende deutsche Israelpolitik scharf kritisieren und von der Bundesregierung eine Kurskorrektur fordern. Die Entwicklungsministerin Reem Alabali-Radovan (SPD) bedauerte ebenfalls, dass sich Deutschland dem Aufruf nicht angeschlossen hatte. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Miersch erklärte, wenn internationales Recht systematisch verletzt werde, müsse das Konsequenzen haben.


Daily Express, 23. Juli 2025.



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Erfreulich:

Israelisches Kreuzfahrtschiff wegen Protesten gegen den Gaza-Krieg von griechischer Insel abgewiesen
Ein Kreuzfahrtschiff mit israelischen Touristen an Bord musste nach Zypern umgeleitet werden, nachdem es aufgrund von Protesten gegen den Gaza-Krieg vor der griechischen Insel Syros abgewiesen worden war.
Rund 1.600 israelische Passagiere an Bord der Crown Iris wurden aus Sicherheitsgründen an der Ausschiffung gehindert, als mehr als 300 Demonstranten auf der Kykladeninsel deutlich machten, dass sie Israels Kriegsführung und die Behandlung der Palästinenser im Gazastreifen ablehnen. Ein großes Transparent mit der Aufschrift „Stoppt den Völkermord“ wurde neben palästinensischen Flaggen hochgehalten.
In einer Erklärung kritisierten die Demonstranten auch die zunehmend engeren „wirtschaftlichen, technologischen und militärischen“ Beziehungen Griechenlands zu Israel. „Als Einwohner von Syros, aber vor allem als Menschen, ergreifen wir Maßnahmen, von denen wir hoffen, dass sie dazu beitragen, die Zerstörung durch den Völkermordkrieg in unserer Nachbarschaft zu stoppen“, hieß es darin. https://www.theguardian.com/world/2025/jul/22/israeli-cruise-rerouted-after-aegean-islanders-protest-gaza-war

Klage gegen die belgische Regierung wegen Untätigkeit in Gaza:
Der Deutschlandfunk berichtete am 23.7.: https://www.deutschlandfunk.de/klage-gegen-belgien-wegen-untaetigkeit-in-gaza-102.html

Offener Brief von 34 ehemaligen EU-Botschaftern mit neun Forderungen für Maßnahmen zur Beendigung der israelischen Gräueltaten in Gaza und im Westjordanland
34 ehemalige EU-Botschafter wandten sich in einem Offenen Brief, der von Sven Kühn von Burgsdorff initiiert wurde, an die Präsidenten des Europäischen Rates, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments sowie an den Hohen Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik und an die Regierungschefs und Außenminister der EU-Mitgliedstaaten. Hier eine deutsche Übersetzung:
„Wir, 34 ehemalige Botschafter der Europäischen Union, sind entsetzt und empört über die Ermordung unschuldiger Israelis und die Geiselnahme durch die Hamas und andere am 7. Oktober 2023. Nichts kann solche Taten rechtfertigen, und wir verurteilen sie auf das Schärfste.
Heute jedoch erleben wir das schreckliche Schauspiel, dass Israel täglich Gräueltaten gegen das palästinensische Volk verübt – vor allem im Gazastreifen, aber auch im besetzten Westjordanland, die einer systematischen Kampagne der Brutalisierung, Entmenschlichung und Vertreibung gleichkommen.
Die Europäische Union und fast alle ihre Mitgliedstaaten haben es versäumt, auf diese schrecklichen Ereignisse sinnvoll zu reagieren.
Als ehemalige Botschafter der EU haben wir unser Berufsleben der Wahrung und Förderung der europäischen Grundwerte und des Völkerrechts, dem Aufbau des Ansehens der Europäischen Union und der Verteidigung der Interessen ihrer Völker gewidmet.
Diese Interessen und dieses Ansehen sind nun infolge der Untätigkeit der EU ernsthaft gefährdet. (…)“
Den vollen Wortlaut mit den Forderungen der Gruppe kann man hier nachlesen: https://euobserver.com/EU%20&%20the%20World/ar2eedce06

Israelische Soldaten nach Kriegsverbrechensvorwürfen von Menschenrechtsgruppen in Belgien festgenommen
NGOs für internationales Recht begrüßen Festnahme von zwei Soldaten als „Durchbruch“ bei der Aufklärung der Gräueltaten im Gazastreifen.
https://www.middleeasteye.net/news/two-israeli-soldiers-arrested-belgium-after-war-crimes-complaint-rights-groups

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.
13-jähriger palästinensischer Junge starb, nachdem er in den Rücken geschossen und blutend zurückgelassen wurde (19. Juli 2025)
„Der 13-jährige Amr Ali Ahmad Qabha wurde gestern von israelischen Streitkräften im nördlichen Teil des besetzten Westjordanlands erschossen.
Amr Ali Ahmad Qabha, 13, wurde am 18. Juli gegen 18:30 Uhr im palästinensischen Dorf Ya’bad südlich von Jenin im nördlichen Teil des besetzten Westjordanlands erschossen, wie aus Unterlagen der Organisation Defense for Children International – Palestine hervorgeht. Zwei Militärfahrzeuge kamen aus der Siedlung und aus der Militärbasis Mevo Dotan, fuhren in das Dorf und nahmen im nördlichen Teil Stellung, wo mehrere Soldaten in der Nähe der Patient’s Friends Society aus ihren Fahrzeugen stiegen.
Amr ging in der Nähe der des Hauses auf einer Straße spazieren und näherte sich unwissentlich der Gruppe israelischer Soldaten, die dort stationiert war. Aufgrund der Kurve in der Straße sahen die Soldaten ihn zunächst nicht, und auch er bemerkte sie nicht. Als Amr sich umdrehte und versuchte, in Deckung zu gehen, eröffneten die Soldaten aus einer Entfernung von 10 Metern das Feuer mit scharfer Munition und trafen ihn mit etwa sieben Kugeln: drei Kugeln in den Rücken, eine in den Nacken, eine in den Bauch, eine in den rechten Oberschenkel und eine in die Leiste.
‚Systematische Straflosigkeit schafft ein extrem permissives Umfeld, in dem israelische Streitkräfte keine Grenzen kennen und routinemäßig palästinensische Kinder erschießen, obwohl keine unmittelbare Lebensgefahr besteht‘, sagte Ayed Abu Eqtaish, Leiter des Programms für Rechenschaftspflicht bei DCIP (Defense for Children International – Palestine). ‚Die rechtswidrige Tötung palästinensischer Kinder ist zur Norm geworden, da israelische Streitkräfte zunehmend befugt sind, in nicht gerechtfertigten Situationen absichtlich tödliche Gewalt anzuwenden. Kurz gesagt, handelt es sich hierbei um Kriegsverbrechen ohne Konsequenzen.‘
Amr fiel zu Boden, als israelische Soldaten auf ihn zustürmten und alle daran hinderten, zu ihm zu gelangen, darunter auch medizinisches Personal und Rettungskräfte. Als sich die Nachricht von Amrs Verletzung schnell im Dorf verbreitete, eilte sein Vater direkt zum Tatort. Trotz der Rufe und Warnschüsse der Soldaten gelang es ihm, Amr zu erreichen und in die Arme zu schließen.
Nach Angaben des Vaters war Amr zu diesem Zeitpunkt noch am Leben und bat mit Handzeichen um medizinische Hilfe, da er nicht sprechen konnte. Israelische Soldaten legten dem Vater Handschellen an, schlugen ihn brutal und zwangen ihn, neben seinem blutenden Kind zu sitzen.
Die Soldaten hielten Vater und Sohn weiterhin fest und versperrten dem Krankenwagen etwa 40 Minuten lang den Zugang. Erst als die Soldaten sicher waren, dass Amr tot war, ließen sie den Krankenwagen näherkommen und ihn in das staatliche Notfallzentrum von Ya’bad bringen, von wo aus er in das staatliche Krankenhaus von Jenin verlegt wurde, wo er bei seiner Ankunft für tot erklärt wurde.
Nach Angaben von DCIP haben israelische Streitkräfte im Jahr 2025 in der besetzten Westbank 33 palästinensische Kinder getötet. Seit dem 7. Oktober 2023 wurden nach Angaben von DCIP 207 palästinensische Kinder von israelischen Streitkräften und Siedlern in der besetzten Westbank getötet.
Nach den von DCIP gesammelten Unterlagen haben israelische Streitkräfte Rettungssanitäter und Krankenwagen absichtlich und systematisch daran gehindert, zu verletzten palästinensischen Kindern zu gelangen. Israelische Streitkräfte befehlen palästinensischen Rettungssanitätern und Krankenwagenfahrern unter Waffengewalt, den Ort des Geschehens zu verlassen, schießen mit scharfer Munition auf Personen, die Hilfe leisten wollen, blockieren Straßen und nehmen Rettungskräfte fest. In einigen Fällen umzingeln israelische Streitkräfte ein blutendes Kind und verhindern jegliche medizinische Versorgung.
Diese grausamen Handlungen lassen palästinensische Kinder, die durch israelische Schüsse verletzt wurden, allein und unter Schmerzen auf dem Boden verbluten, mit der Absicht, ihren Tod sicherzustellen.
Indem Israel medizinische Hilfe und Krankenwagen daran hindert, ein verletztes Kind zu erreichen, verstößt es gegen Artikel 6 der Konvention über die Rechte des Kindes, in dem das Recht jedes Kindes auf Leben verankert ist. Vertragsstaaten wie Israel müssen das Überleben und die Entwicklung eines Kindes so weit wie möglich gewährleisten. Die entschiedene Verhinderung medizinischer Hilfe für ein mit scharfer Munition angeschossenes Kind scheint auf die Absicht hinzudeuten, den Tod dieses Kindes so weit wie möglich sicherzustellen.“
https://www.dci-palestine.org/13_year_old_palestinian_boy_was_killed_after_being_shot_in_the_back_and_left_to_bleed

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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BIP-Aktuell #357: Von der Wirtschaft der Besatzung zur Wirtschaft des Völkermords

UN-Bericht über die Mitschuld der Unternehmen

  1. Von der Wirtschaft der Besatzung zur Wirtschaft des Völkermords
  2. Erfreulich: Betätigungsverbot bei “Palästina-Kongress” war rechtswidrig Gericht verbietet Transport von Militärgut durch Flandern nach Israel
  3. Haaretz berichtet über einen Panorama-Beitrag, wonach Netanjahu versuchte, die Entlassung von Merkels Berater Christoph Heusgen im Zusammenhang mit einem U-Boot-Deal zu erreichen

Die Vereinten Nationen haben einen umfassenden Bericht über die privaten Unternehmen veröffentlicht, die von der illegalen israelischen Besatzung in Palästina profitieren und diese sowie den anhaltenden Völkermord im Gazastreifen ermöglichen. Der Bericht, dessen Autorin die Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete Francesca Albanese ist, beschreibt detailliert die Art und Weise, wie Unternehmen und akademische Einrichtungen gegen internationales Recht verstoßen, und nennt die Unternehmen namentlich, darunter auch zwei deutsche Firmen. Er schließt mit der Forderung nach Sanktionen und Wiedergutmachung. Francesca Albanese wurde von den USA nach der Veröffentlichung des Berichts sanktioniert.

Am 3. Juli veröffentlichten die Vereinten Nationen einen umfassenden Bericht mit dem Titel “From economy of occupation to economy of genocide” (Von der Wirtschaft der Besatzung zur Wirtschaft des Völkermords) über die Rolle von Unternehmen bei der völkerrechtswidrigen Erbringung von Dienstleistungen und der Bereitstellung von Gütern und Finanzmitteln für das israelische Besatzungsregime in Palästina sowie in jüngster Zeit für den anhaltenden Völkermord Israels an den Palästinensern im Gazastreifen. Der Bericht ist 39 Seiten lang und wurde in die sechs UN-Sprachen übersetzt. Eine inoffizielle deutsche Übersetzung ist hier verfügbar.


Die Grafik des Berichts. Quelle: 2025, Facebook.



Der Bericht gibt vorab einen historischen Überblick darüber, wie der israelische Kolonialismus in Palästina mit Hilfe des Privatsektors ermöglicht wurde. Nach dem Oktober 2023 hätten sich schon seit langem bestehende Systeme der Kontrolle, Ausbeutung und Enteignung in wirtschaftliche, technologische und politische Infrastrukturen verwandelt, die mobilisiert wurden, um massenhaft praktizierte Gewalt und immense Zerstörung zu verursachen. Die jüngsten gerichtlichen Entwicklungen würden keinen Zweifel daran lassen, dass die Beteiligung von Unternehmen an Maßnahmen der Besatzung mit Verstößen gegen jus-cogens-Normen und internationalen Verbrechen verbunden ist.

Der Hauptteil des Berichtes veranschaulicht in drei Kapiteln – Vertreibung, Neubesetzung und Ermöglichung von Verbrechen, wie acht Schlüsselsektoren sich an die genozidalen Praktiken angepasst haben. Thematisiert werden:

  • Der militärische Sektor: Das Geschäft mit der Eliminierung
  • Überwachung und Inhaftierung: Die dunkle Seite der „Start-up- Nation“
  • Zivile Maschinen: Schwere Maschinen im Dienste der siedlungskolonialen Zerstörung
  • Siedlungen auf gestohlenem Land
  • Der Griff nach den natürlichen Ressourcen: Entzug der Lebensgrundlagen
  • Handel mit den Früchten der Illegalität
  • Finanzierung der Verstöße gegen die Menschenrechte
  • Wissensproduktion und Legitimierung von Übergriffen

Der Abschnitt des Berichts über die akademische Zusammenarbeit ist für Deutschland besonders wichtig, da die meisten deutschen Universitäten Beziehungen zu israelischen Universitäten unterhalten, die ihrerseits internationale akademische Einrichtungen für die Entwicklung von Waffen für das israelische Militär nutzen. Diese werden gegen Zivilisten eingesetzt, zumeist, um palästinensisches Land für Siedlungen, für den Bau von Universitäts-Campussen und für archäologische Projekte zu enteignen und die Universitäten in ein militarisiertes und rassistisch motiviertes, gegen die Palästinenser gerichtetes Umfeld zu verwandeln – siehe Maya Winds Buch “Towers of Ivory and Steel”, das in dem Bericht zitiert wird. Dass diese Maßnahmen mit einer Diskriminierung von Palästinensern einher gehen, ist offenkundig.

Der Bericht stützt sich auf umfangreiche Literatur und eine Datenbank mit über 1.000 Unternehmen, die von der Sonderberichterstatterin untersucht wurden. Dabei werden zwei deutsche Unternehmen ausdrücklich erwähnt: Rheinmetall, weil es von seiner Zusammenarbeit mit der israelischen Rüstungsindustrie profitiert, und Heidelberg Materials, früher Heidelberg Cement. Die Passage über Heidelberg Materials (Ziff. 50) lautet:



“Die deutsche Heidelberg Materials AG hat sich über ihre Tochtergesellschaft Hanson Israel an der Plünderung von Millionen Tonnen Dolomitgestein aus dem Steinbruch Nahal Raba beteiligt, dessen Land palästinensischen Dörfern im Westjordanland entzogen wurde. Im Jahr 2018 gewann Hanson Israel eine öffentliche Ausschreibung für die Lieferung von Material aus diesem Steinbruch für den Bau von Siedlungen und hat seitdem den Steinbruch fast erschöpft, was zu ständigen Erweiterungsanfragen geführt hat.”



In dem Bericht wird das Gutachten des IGH vom Juli 2024, in dem die anhaltende Präsenz Israels in den besetzten Gebieten für illegal erklärt wird, als “seismische Verschiebung” bezeichnet.

Entsprechend diesem Gutachten schließt der Bericht mit klaren Forderungen an die Regierungen, Sanktionen gegen Israel zu verhängen, und an die Unternehmen, alle Geschäftsaktivitäten und Beziehungen sofort zu beenden, die in direktem Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen und internationalen Verbrechen gegen das palästinensische Volk stehen, zu diesen beitragen und sie verursachen, sowie schließlich den Palästinensern Wiedergutmachung zu leisten.

Ein Anhang, in dem der relevante rechtliche Rahmen dargestellt wird, ergänzt den Bericht.


Francesca Albanese, Sonderberichterstatterin der UNO für die besetzten palästinensischen Gebiete. Quelle: UN.



Verfasserin des Berichts ist die UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese, eine Rechtswissenschaftlerin, die sich unermüdlich für die Umsetzung des Völkerrechts eingesetzt hat. Im Mai 2024 sprach Albanese auf der 3. Internationalen BIP-Konferenz in Nürnberg (BIP-Aktuell #306). Die Freie Universität Berlin verbot eine Veranstaltung mit ihr im Februar 2025. Nach der Veröffentlichung des Berichts über die Mitschuld von Unternehmen gab US-Außenminister Marco Rubio die Verhängung von Sanktionen gegen Francesca Albanese bekannt, ein beispielloser Angriff auf die Vereinten Nationen. Albanese bat die Öffentlichkeit in einem Interview, sich auf ihren Bericht und nicht auf ihre persönliche Situation zu konzentrieren.

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BA 357 Erfreulich:
Berliner Verwaltungsgericht: Betätigungsverbot bei “Palästina-Kongress” war rechtswidrig
„Gut 15 Monate nach dem umstrittenen Palästina-Kongress in Berlin hat ein britisch-palästinensischer Arzt vor Gericht feststellen lassen, dass ein damals gegen ihn verhängtes politisches Betätigungsverbot rechtswidrig war. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die Ausländerbehörde dem Chirurgen Ghassan Abu-Sittah zu Unrecht die Teilnahme an dem Kongress und auch jegliche Veröffentlichungen und Interviews dazu verboten hat.
Als Grund hatte die Behörde die Gefahr angeführt, Abu-Sittah könnte auf dem Treffen die Terrorattacke der islamistischen Hamas am 7. Oktober 2023 in Israel glorifizieren und die Vernichtung Israels befürworten. (AZ: VG 24 K 493/24)
Die Kammer entschied nach Angaben einer Gerichtssprecherin nun, dass das Verbot, das sich auf eine Klausel im Aufenthaltsgesetz stützte, rechtswidrig war. Es sei nicht zu erwarten gewesen, dass Äußerungen Abu-Sittahs die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet hätten.
Selbst wenn die oben genannte Gefahr bestanden hätte, wäre ein Betätigungsverbot dennoch unverhältnismäßig gewesen, befand das Gericht. So hätte die Ausländerbehörde unter anderem Abu-Sittahs Rolle als Zeitzeuge der israelischen Luftangriffe im Oktober und November 2023 in ihrer Abwägung berücksichtigen müssen, der dazu unter anderem auch vom Internationalen Strafgerichtshof angehört worden sei.
Sein Anwalt hatte vor Gericht betont, Abu-Sittah habe die Hamas-Anschläge vom 7. Oktober weder gebilligt noch gutgeheißen. Seine Kritik an israelischen Angriffen auf Kliniken, bei denen zahlreiche Kinder getötet wurden, sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.“
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/07/palaestina-kongress-berlin-betaetigungsverbot-rechtswidrig-urteil-antisemitismus.html

Gericht verbietet Transport von Militärgut durch Flandern nach Israel
„Für die belgische Region Flandern gilt neuerdings ein Transportstopp, der mit der Lage in Nahost zusammenhängt. Künftig dürfen dort keine militärischen Güter mehr nach Israel geleitet werden – wenn es keine Sicherheit gibt, dass diese nur zivil genutzt werden. Das entschied ein Gericht in Belgiens Hauptstadt Brüssel, wie die belgische Nachrichtenagentur Belga berichtet. Bei Verstößen drohen demnach Strafen in Höhe von 50.000 Euro. Zuvor hatten mehrere Nichtregierungsorganisationen gegen die flämische Regierung Klage eingereicht.
Konkret befasste sich das Gericht mit einem Container mit sogenannten Kegelrollenlagern im Hafen von Antwerpen. Den NGO-Angaben zufolge war die Lieferung für ein israelisches Rüstungsunternehmen bestimmt. Es nutzt solche Kegelrollenlager demnach für die Herstellung von Panzern und gepanzerten Fahrzeugen, die von der israelischen Armee im Gazastreifen eingesetzt werden. Die Richter entschieden, dass der Container den Hafen »unter keinen Umständen« verlassen darf.“ https://www.spiegel.de/ausland/israel-gaza-krieg-flandern-verbietet-durchfuhr-von-militaerguetern-nach-israel-a-7b4ebbd1-84a6-4342-9b65-b63c8c6b441b?sara_ref=re-so-app-sh
BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.
Anmerkung der Redaktion: Die Vorgänge, die Gegenstand des folgenden Berichts sind, liegen zwar bereits über 10 Jahre zurück; sie wurden aber erst kürzlich vom NDR-Politmagazin Panorama aufgedeckt und werfen ein deutliches Licht auf die Machenschaften der Netanjahu-Regierungen.

Haaretz berichtet über einen NDR-Panorama-Beitrag, wonach Netanjahu versuchte, die Entlassung von Merkels Berater Christph Heusgen im Zusammenhang mit einem U-Boot-Deal zu erreichen:
„Laut dem deutschen öffentlich-rechtlichen Fernsehen war Netanjahu empört über Forderungen von Christoph Heusgen – einem Berater der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel –, U-Boote mit dem Siedlungsstopp und der palästinensischen Staatlichkeit zu verknüpfen. Ein Berater Netanjahus soll sich an die Bild-Zeitung gewandt haben, die daraufhin einen negativen Artikel über Heusgen veröffentlichte.
Laut einem Bericht der deutschen Fernsehsendung „Panorama“ in der ARD versuchte Premierminister Benjamin Netanjahu um das Jahr 2010 herum, eine Entlassung von Merkels Berater Christoph Heusgen während der Verhandlungen über die Lieferung eines sechsten U-Boots durch Deutschland an Israel zu erreichen. Dem Bericht zufolge wandte sich Ron Dermer, ein enger Vertrauter Netanjahus und heute Minister, Ende 2010 oder Anfang 2011 an Harald Kindermann, den damaligen deutschen Botschafter in Tel Aviv, und forderte die Entlassung Heusgens. Gleichzeitig soll Dermer Kontakt zum deutschen Medienkonzern Axel Springer aufgenommen haben, dem die BILD-Zeitung gehört.
Anschließend veröffentlichte BILD im Dezember 2012 einen Artikel, in dem Heusgen negativ dargestellt wurde; es wurde unter anderem behauptet, Merkel würde ihrem Berater zu viel Einfluss in israelischen Fragen einräumen und Heusgen wolle „immer über die Siedlungen sprechen“.
Merkel entließ ihren Berater nicht. In der Untersuchung heißt es jedoch: „Es scheint, dass der Druck Israels Folgen hatte. Die deutsche Regierung hat letztendlich keine Bedingungen in Bezug auf die Palästina-Frage als Gegenleistung für die Lieferung des sechsten U-Boots gestellt.”
BILD war auch die Zeitung, an die Netanjahus Mitarbeiter im September 2024 ein geheimes Dokument weitergaben, das als strategisches Dokument der Hamas präsentiert wurde und die öffentliche Protestbewegung gegen einen Geiselhandel untergraben sollte. Das sechste U-Boot ist laut dem Bericht im deutschen Hafen Kiel bereit und soll bald nach Israel überführt werden.“
https://www.haaretz.com/israel-news/2025-07-11/ty-article/german-report-netanyahu-tried-to-oust-merkel-aide-in-dispute-over-submarine-deal/00000197-f60b-de3f-abf7-ffef0ae30000
Siehe auch https://www.tagesschau.de/investigativ/panorama/u-boote-netanjahu-merkel-heusgen-100.html

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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BIP-Aktuell #356: “Hungerspiele”

Hunger als Waffe erreicht in Gaza ein neues Niveau

  1. „Hungerspiele“
  2. Erfreulich: Brief von 75 deutschen Wissenschaftlern an die Bundesregierung
  3. Israelischer Plan zur Zwangsumsiedlung der Bevölkerung Gazas

Die Verteilungszentren der Gaza Health Foundation (GHF) sind zu Orten geworden, an denen hungrige Palästinenser getötet werden, die ihr Leben riskieren, um Lebensmittel für ihre Familien zu erhalten. Israel macht seine Absicht deutlich: Es will so viele Palästinenser wie möglich in Gaza verhungern lassen. Die GHF, die eingerichtet wurde, um das UNRWA als Hauptverteiler von Nahrungsmitteln im Gazastreifen zu ersetzen, ist ein Instrument zur Erreichung dieses Ziels und verschwendet die für die Ernährung der Palästinenser vorgesehenen Mittel.

Der Begriff “Hungerspiele” stammt aus den dystopischen Romanen von Suzanne Collins, die auch verfilmt wurden. Er wurde nun verwendet, um das System der humanitären Verteilung von Lebensmitteln zu beschreiben, das Israel im Gazastreifen eingerichtet hat, ein System, das 798 Menschen das Leben gekostet hat (Stand: 11. Juli). Ihr einziges Verbrechen bestand darin, zu den Lebensmittelverteilungszentren zu kommen, um überleben zu können.

Einladung der American Jewish University zu einer Veranstaltung mit Reverend Johnnie Moore, dem heutigen Leiter der Gaza Humanitarian Foundation GHF. Quelle: 2024, American Jewish University.



In einem Artikel mit dem Titel „Gazas Hungerspiele“ ordnete der Journalist und presbyterianische Pfarrer Chris Hedges den seiner Meinung nach eindeutigen Versuch, die Palästinenser in Gaza auszuhungern, als einen Akt des Völkermords ein, der der Art und Weise, wie der Hunger bei Völkermorden in der Geschichte eingesetzt wurde, sehr ähnlich ist. Chris Hedges sieht Parallelen zum Aushungern der Zivilbevölkerung in Armenien, Namibia, Srebrenica und dem Holodomor in der Ukraine zur Stalinzeit. Er berichtet, dass die hungernden Palästinenser sich an den vier Verteilungszentren (seit dem 10.7. gibt es nur noch drei) versammeln und warten, bis die Verteilung beginnt. Dann haben sie ein paar Minuten Zeit, um so viel wie möglich einzusammeln und so schnell wie möglich zu fliehen, bevor die israelischen Soldaten das Feuer auf sie eröffnen.

Israelische Soldaten erklärten gegenüber der Zeitung Haaretz, sie hätten den Befehl erhalten, gezielt auf unbewaffnete Menschen im Gazastreifen zu schießen, während diese auf Hilfe warteten. Nir Hasson, ein Journalist von Haaretz, sagte, dass die Soldaten scharfe Munition verwenden, um mit den Hilfesuchenden zu “kommunizieren” und die Bewegung der Menge durch Schüsse zu kontrollieren. Als Soldaten um nicht-tödliches Equipment für die Zerstreuung der Menschenmenge baten, lehnten Offiziere dies mit den Worten ab: “Das ist Krieg” (Quelle auf Hebräisch).

Israel hat seit Beginn des Völkermords Hunger als Kriegswaffe eingesetzt (BIP-Aktuell #311): von der Erklärung des ehemaligen Verteidigungsministers, dass ab dem 9. Oktober 2023 keine Lebensmittel, kein Wasser, keine Medikamente und kein Strom mehr nach Gaza gelangen werden, über den “Plan der Generäle”, die Palästinenser in abgeriegelten Gebieten zu konzentrieren und auszuhungern (BIP-Aktuell #323), bis hin zu Finanzminister Bezalel Smotrich, der die israelische Regierung am 6. Juli 2025 dafür geißelte, dass sie es versäumt habe, die Hilfslieferungen nach Gaza vollständig einzustellen. Die Absicht der israelischen Behörden, die Palästinenser in Gaza durch Hunger zu vernichten, ist offensichtlich und wird offen zugegeben.

Israel hatte die wichtigste im Gazastreifen tätige humanitäre UN-Organisation, die UNRWA, mit falschen Beweisen in Misskredit gebracht (BIP-Aktuell #291) und ihr jede Tätigkeit verboten (BIP-Aktuell #324). Bis zum 27. Juni hat das israelische Militär 317 UNRWA-Mitarbeiter im Gazastreifen getötet – mehr UN-Mitarbeiter als in jedem anderen Konflikt in der Geschichte der Vereinten Nationen. Damit hat Israel die humanitäre Infrastruktur im Gazastreifen zerstört. Die 400 Lebensmittelverteilungszentren der UNRWA wurden durch nur vier Zentren ersetzt, die von der GHF betrieben werden, einer Organisation, die von Israel und den USA gegründet wurde und von dem evangelikalen Führer Johnny Moore geleitet wird. Der ehemalige Hohe Vertreter der EU für auswärtige Angelegenheiten, Josep Borrell, bezeichnete die GHF als “US-Söldner”.

Haaretz berichtet, dass die Lebensmittel, die GHF verteilt, sechs Stufen durchlaufen: Erzeuger, Einzelhandel, Importeur, Quartiermeister, Verteilungslager und Verpackungszentren. Dieses sechsstufige System ist äußerst ineffizient. Jede Stufe wird von privaten Unternehmen betrieben, die von ihrem Gewinn profitieren. Das verteuert die Lebensmittel. Das kleine Budget für Lebensmittel ist infolgedessen schnell aufgebraucht, so dass nur sehr wenig für die Menschen in Gaza übrigbleibt. Haaretz stellte fest, dass eine christlich geführte Organisation, die eine muslimische Bevölkerung mit Lebensmitteln versorgt, extra Geld für jüdische Kosher-Marken auf den Lebensmitteln bezahlt (Quelle auf Hebräisch). Ein israelischer Koch und Restaurantbesitzer, Shahar Segal, ist der Sprecher der GHF. Er dient den Interessen Israels und der GHF, um das Verbrechen des Völkermordes zu beschönigen, und wird dafür aus dem Budget bezahlt, das eigentlich für die Ernährung der hungernden Palästinenser in Gaza vorgesehen ist. Die GHF hat angeboten, nicht nur Zentren für die Verteilung von Lebensmitteln, sondern auch Lager für die “Entradikalisierung” der Palästinenser in Gaza einzurichten und diese zur „Auswanderung“ zu bewegen.

Der Haaretz-Journalist Hasson erklärte, dass die GHF 20-Kilo-Säcke mit Mehl verteile und nur starke Menschen, nicht aber Kranke, Alte, Kinder und Schwache diese tragen können. Die Säcke müssen zu den Familien gebracht werden, aber viele Familien haben durch die israelischen Bombenangriffe Mitglieder verloren, die schwere Mehlsäcke tragen könnten. Hasson beschrieb die Verteilung der Lebensmittel als eine Situation “wie in einem Zoo, in dem man das Futter in den Pferch wirft und die Tiere darum kämpfen lässt”. Als er angesichts der von ihm beschriebenen Realität gefragt wurde, warum er diesen Akt des vorsätzlichen Aushungerns nicht als Völkermord bezeichnet, lautete seine Antwort: “Ich muss meine Kinder noch in diesem Land großziehen” (Quelle auf Hebräisch). Einen mehrseitigen, ergänzenden und detaillierten Report hat Hagar Shezaf zum Artikel von Nir Hasson in Haaretz veröffentlicht.




Shahar Segal, israelischer Gastwirt und Sprecher der GHF. Quelle: 2025, Twitter.



Der bangladeschische Wirtschaftswissenschaftler Amartya Sen erhielt 1998 den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften für seine Studie über Ungleichheit, Armut und Hungersnot. Sen argumentierte, dass eine Hungersnot nie auf einen Mangel an Nahrungsmitteln zurückzuführen ist, sondern immer auf ein fehlendes Anrecht auf Nahrung – die Nahrungsmittel werden den Menschen von den Mächtigen vorenthalten. Sen warnte, dass der Entzug von Nahrungsmitteln für eine Gruppe von Menschen langfristige Folgen hat, da selbst einige Monate der Unterernährung die Entwicklung von Kindern irreversibel beeinträchtigen, eine ganze Generation zum Leiden verdammen und die Fähigkeit derjenigen, die die Hungersnot erlebt haben, einschränken, für die nächste Generation zu sorgen. Eine Hungersnot ist eine humanitäre Katastrophe, die länger anhaltende Auswirkungen als ein Erdbeben oder ein Brand haben kann, und sie ist keine Naturkatastrophe, sondern ein vorsätzliches Verbrechen.

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Erfreulich BIP-Aktuell #356:


Brief von 75 deutschen Wissenschaftlern an die Bundesregierung
75 deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, darunter die Professoren Christine Binzel und Michael Barenboim, werfen in einem Brief der Bundesregierung vor, Deutschland unterstütze eines der größten Verbrechen unserer Zeit, nämlich die Vernichtung und Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung und die Zerstörung jeglicher Lebensgrundlagen in Gaza und zunehmend in der West Bank. „Seit 20 Monaten verfolgen wir täglich diesen horrenden Völkermord ‚live‘ mit, während die neu amtierende Bundesregierung diese Realität davon losgelöst diskutiert und agiert… Ihr aktuelles Handeln, ebenso wie das der vorherigen Regierung, ist völkerrechtswidrig und politisch hochgefährlich: Deutschland untergräbt damit aktiv jenes internationale Rechtsystem, das nach dem Zweiten Weltkrieg auch als Reaktion auf deutsche Verbrechen geschaffen wurde.“
„Deutschland muss endlich das falsche Narrativ aufgeben, Israels Vorgehen in Gaza sei legitime Selbstverteidigung… Tatsächlich handelt es sich um die radikale Verwirklichung eines historischen Traums vieler Zionisten: die Umsiedlung und Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung – bis hin zu ihrer möglichen Vernichtung.“
Die 75 Wissenschaftler fordern:

  • Die Verhängung eines vollständigen Waffenembargos gegen Israel.
  • Die sofortige Überprüfung aller diplomatischen, politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Israel.
  • Die Ergreifung aller notwendigen Schritte, um das palästinensische Recht auf Selbstbestimmung im besetzten palästinensischen Gebiet zu garantieren.
  • Wirtschaftliche Sanktionen und die Aufhebung oder Aussetzung der Handelsabkommen und akademischen Beziehungen zu Israel, die seine illegale Besatzung und das Apartheidregime unterstützen.
  • Die aktive Unterstützung des IGH und des IStGH.

Die Wissenschaftler fordern als weitergehende Maßnahmen:

  1. Den internationalen Schutz für die palästinensische Zivilbevölkerung.
  2.  Aufnahme und medizinische Evakuierung schutzbedürftiger Geflüchteter aus Gaza.

Außerdem die Beendigung der repressiven Hochschulpolitik und Wiederherstellung von Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit:


„Wir fordern ein sofortiges Ende der Einschränkungen von Wissenschafts- und Meinungsfreiheit in Deutschland. Aktuell werden kritische Stimmen zu Israels Vorgehen und seiner Besatzung unter dem Einsatz wissenschaftlich fragwürdiger Antisemitismus-Definitionen diffamiert, Veranstaltungen abgesagt und Proteste … kriminalisiert.“


Der vollständige Brief ist abrufbar unter https://drive.google.com/file/d/1sVzBcr6EKIr0JXX2CvX_jT9Yac2Jvnus/view

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.

Israelischer Plan zur Zwangsumsiedlung der Bevölkerung Gazas „Blaupause für Verbrechen gegen die Menschlichkeit“
Militär soll Ruinen von Rafah in „humanitäre Stadt“ verwandeln – Experten sprechen von Internierungslager für alle Palästinenser in Gaza
Der israelische Verteidigungsminister hat Pläne vorgelegt, alle Palästinenser in Gaza in ein Lager auf den Ruinen von Rafah zwangsumzusiedeln. Rechtsexperten und Wissenschaftler bezeichnen dies als Blaupause für Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Israel Katz sagte, er habe das israelische Militär angewiesen, Vorbereitungen für die Errichtung eines Lagers, das er als „humanitäre Stadt“ bezeichnete, auf den Ruinen der Stadt Rafah zu treffen, berichtete die Zeitung Haaretz.
Palästinenser würden vor dem Betreten einer „Sicherheitskontrolle“ unterzogen und dürften das Lager nicht mehr verlassen, sagte Katz bei einer Pressekonferenz für israelische Journalisten.
Israelische Streitkräfte würden das Gelände sichern und zunächst 600.000 Palästinenser in das Lager „umsiedeln” – überwiegend Menschen, die derzeit aus der Region al-Mawasi vertrieben wurden.
Letztendlich soll die gesamte Bevölkerung Gazas dort untergebracht werden. Es geht Israel um die „Umsetzung des Auswanderungsplans, die stattfinden wird,“ zitierte Haaretz Katz.
https://www.theguardian.com/world/2025/jul/07/israeli-minister-reveals-plan-to-force-population-of-gaza-into-camp-on-ruins-of-rafah


Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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BIP-Aktuell #355: Verteidigung Israels? Angriff auf das Völkerrecht! 

Analyse von BIP-Mitglied Prof. Dr. Norman Paech

  1. Verteidigung Israels? Angriff auf das Völkerrecht!
  2. Erfreulich
  3. Neue israelische Richtlinie beschleunigt ethnische Säuberung von Masafer Yatta

Die USA und Israel haben eine lange Reihe von Militärinterventionen unternommen, die oft auf fragwürdigen Begründungen beruhten, darunter Lügen oder überdehnte Auslegungen des Völkerrechts. Die Bombardierungen iranischer Nuklearanlagen und ziviler Ziele können auch dann nicht durch das Recht auf Selbstverteidigung gerechtfertigt werden, wenn man ein Selbstverteidigungsrecht auch bei unmittelbar bevorstehenden Angriffen bejaht; denn diese Voraussetzung war nicht erfüllt. Die israelische Kriegsführung in Gaza hat keine völkerrechtliche Legitimität. Die deutsche Bundesregierung muss Waffenlieferungen an Israel einstellen, da sie davon ausgehen muss, dass diese in völkerrechtswidrigen Kriegen eingesetzt werden. Machtpolitischer Missbrauch untergräbt das Völkerrecht, und die Gefahr von „Völkerrechtsnihilismus“ starker Staaten wächst.

Der Bombenangriff der USA auf die Nuklearanlagen Irans kam zwar überraschend, war aber vorhersehbar. Schon lange zuvor hatten sie den Mittleren Osten im Brennpunkt ihres geostrategischen Fadenkreuzes. Bereits 1997 war dies nachzulesen in dem Buch von Zbigniew Brzezinski, Sicherheitsberater zweier US-Präsidenten, „Die einzige Weltmacht. Amerikas Strategie der Vorherrschaft“. Der neokonservative Think Tank „Project for the New American Century“ mit hohen Beamten in der Administration wie den Falken Richard Perle und Douglas Feith plädierte im gleichen Jahr für eine Neuordnung des ganzen Mittleren Ostens zur Sicherung und Stabilisierung der US-amerikanischen Interessen in der Region. Und noch vor dem Terroranschlag auf das World Trade Center am 11. September 2001 formulierte Charles Krauthammer den aggressiven und imperialen Geist der amerikanischen Weltpolitik treffend: „Amerika ist kaum mehr ein internationaler Bürger. Es ist die dominante Macht in der Welt, dominanter als ehemals Rom. Deshalb ist Amerika in der Lage, Normen zu gestalten, Erwartungen zu verändern und neue Realitäten zu schaffen. Wie? Durch eine kompromisslose und unerbittliche Demonstration seines Willens.“ (Ch. Krauthammer, The Bush-Doctrine, in Times v. 5. März 2001, S. 42) Was er vergaß hinzuzufügen, dass Lügen ein selbstverständliches Element dieser „unerbittlichen Demonstration des Willens“ bilden. Lügen gehören zu jeder Kriegspolitik, ohne die sie nicht funktioniert.


Israels Botschafter bei den Vereinten Nationen, Gilad Erdan, schredderte auf dem Podium der Generalversammlung am 13. Mai 2024 die UN-Charta. Quelle: 2024, Instagram.    

        
Das wurde 2003 im Überfall auf Bagdad deutlich, der noch ein zweites Merkmal dieser Kriegspolitik aufzeigte: die Verachtung für internationale Verträge und Völkerrecht. Gab es 1999 beim Überfall auf Ex-Jugoslawien noch heftige Diskussionen über die völkerrechtliche Legitimation als sog. humanitäre Intervention, musste man sich 2003 mit den durchsichtigen Lügen einer unmittelbaren atomaren Bedrohung durch den Irak zufriedengeben. Nahezu allen US-Administrationen nach 1945 ist dieser laxe Umgang mit der Wahrheit und dem Völkerrecht zu eigen. Der unbedingte Anspruch auf die Nummer Eins in der Welt zwingt sie zu dieser „kompromisslosen und unerbittlichen Demonstration ihres Willens“. Dafür haben sie den absolut größten Militärapparat mit fast 800 Stützpunkten in der ganzen Welt aufgebaut. Er ist zwar nicht unangreifbar, aber derzeit praktisch unüberwindbar, wie die zahllosen Interventionen und Überfälle mit und ohne die NATO nach 1945 erwiesen haben (vgl. William Blum, Zerstörung der Hoffnung. Bewaffnete Interventionen der USA und des CIA seit dem Zweiten Weltkrieg, 1987, Frankfurt a. Main, 2008).

Wir gehen fehl, wenn wir die Verachtung des Völkerrechts erst der Trump-Administration anlasten. Sie prägte alle Administrationen nach dem Zweiten Weltkrieg. Auch Obama „begründete“ seine völkerrechtswidrige Intervention 2011 in Syrien, für die er weder ein Mandat des UN-Sicherheitsrats noch die Einwilligung der Regierung in Damaskus hatte, einfach mit der „verwirkten Legitimität“ Assads. Die Standard-Rechtfertigung „Selbstverteidigung gem. Art. 51 UN-Charta“, ob individuell oder kollektiv, war in diesem Fall nicht möglich. Sie bekam jedoch eine plausible Grundlage durch den Terror von 9/11. Zwar verurteilte der sofort einberufene UN-Sicherheitsrat die Anschläge aufs Schärfste und verpflichtete die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, er konnte sich aber nicht auf ein Mandat für die USA zur Verfolgung von Al Quaida in Afghanistan einigen. Er erwähnte jedoch in seiner Resolution 1373 vom 28. September 2001 das Recht auf Selbstverteidigung, welches die USA dann für sich in Anspruch nahmen. Seitdem wird die Angst vor dem Terror, ob mit herkömmlicher oder nuklearer Waffengewalt, zum Sprungbrett für die Berufung auf Artikel 51 der UN-Charta.

Israel kann daher das Recht auf Verteidigung für seine militärische Intervention am 8. Oktober 2023 durchaus in Anspruch nehmen. Der Angriff aus dem Gazastreifen auf zivile Kibbuzim und Zivilisten war ein schweres Kriegsverbrechen (vgl. dazu Helga Baumgarten, Norman Paech, Völkermord in Gaza, Wien 2025, S. 183 ff.) Die überlange Dauer und die Unverhältnismäßigkeit der Gewalt der israelischen Armee haben ihr aber schon lange, bevor jüngst auch Kanzler Merz vorsichtige Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit äußerte, die völkerrechtliche Legitimation entzogen. Was oft übersehen wird, Artikel 51 begrenzt das Verteidigungsrecht in seinem Satz 1: „… bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat“. Bereits am 25. März 2024 hat er in seiner Resolution 2728 die sofortige Waffenruhe gefordert. Da der Sicherheitsrat selbst keine exekutiven Maßnahmen ergreifen kann, war diese zwingende Aufforderung zur Waffenruhe die erforderliche Maßnahme, die das Recht auf Selbstverteidigung Israels beendete.

Den Angriff auf den Iran am 13. Juni 2025 und die darauffolgende 12-tägige Bombardierung nuklearer aber auch ziviler Einrichtungen rechtfertigt Israel nun als präventive Verteidigung gegen das israelische Atomprogramm damit, dass ein nuklearer Angriff unmittelbar bevorstand. Die präventive oder vorbeugende militärische Reaktion auf einen noch nicht erfolgten, aber evtl. unmittelbar bevorstehende Angriff ist mit dem Wortlaut des Art. 51 nicht vereinbar. Er fordert eindeutig einen bereits erfolgten aktuellen Angriff. Um diese Erweiterung des Verteidigungsrechts wird international seit Jahrzehnten erbittert gestritten – ein Streit, der bis in die Zeit des Völkerbundes zurückreicht. Die Diskussion ist jetzt auch in den deutschen Medien angekommen (vgl. Alexander Haneke; Eva Ricarda Lautsch, Mark Schieritz); denn die Öffentlichkeit ist nicht mehr ohne weiteres bereit, die militärischen Aggressionen Israels um sich herum gegen die Nachbarländer nachzusehen. Es gibt Vermutungen, dass die Angriffe gerade jetzt erfolgten, um in ihrem Schatten den Krieg in Gaza fortführen zu können. Fakt ist, dass sich während des Angriffs auf Iran die Bombardierung des Gazastreifens stark erhöhte. Der Abzug des Interesses der Medien von Gaza mag ein Nebengedanke in der Strategie gegen Iran gewesen sein, der Hauptgrund aber war es zweifellos nicht.

Der erste Versuch, Kriterien für eine legitime präventive Selbstverteidigung aufzustellen, stammt bereits von dem US-amerikanischen Außenminister Webster (1782 – 1852) aus dem Jahr 1842. Er forderte eine „necessity of self-defense, instant, overwhelming, and leaving no choice of means, and no moment of deliberation“. Das heißt, ein Angriff muss unmittelbar bevorstehen, überwältigend sein, und es darf keine Zeit für eine Wahl der Mittel oder weitere Beratungen mehr bestehen. Diese Formel war lange Zeit richtungsweisend und wurde auch von den internationalen Militärtribunalen in Nürnberg und Tokio angewandt. Sie wird auch heute noch insbesondere von Israel für seine Angriffe gegen seine arabischen Nachbarn vertreten. So z.B. bei seinem Angriff auf Ägypten 1967, 1975 gegen die palästinensischen Lager im Libanon und 1981 bei der Bombardierung der Kernreaktoren Tamuz 1 und 2 von Tuwaitha in der Nähe von Bagdad. Für Israels regelmäßige Angriffe auf ausgewählte Ziele in Syrien beruft sich die Regierung ebenfalls auf dieses erweiterte Recht zur Selbstverteidigung.

Es ist jedoch stark umstritten, ob die Webster-Formel damit schon Völkergewohnheitsrecht geworden ist. So wurde seinerzeit Israels Angriff auf die beiden Kernreaktoren in der UNO einstimmig verurteilt (Vgl. UNRes. 487 vom 19. Juni 1981.) Die Möglichkeiten sind zu groß, dass insbesondere militärisch starke Staaten diese Formel missbräuchlich benutzen, wenn es ihnen überlassen bleibt, zu entscheiden, wann es evtl. zu einem Angriff kommt. Damit wird das strikte Gewaltverbot des Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta unterlaufen.

Die USA haben allerdings auch diese weitgefasste Präventionsformel noch weiter ausgedehnt, als US-Präsident George W. Bush ein neues Präemptionskonzept mit seiner „Bush-Doktrin“ einführte. Danach soll diese „vorbeugende“ Verteidigung schon eingreifen, wenn ein Angriff noch gar nicht unmittelbar bevorsteht. In der Zusammenfassung der Washington Post vom 2. Juni 2002: „Die USA werden nicht nur präemptiv und unilateral militärische Gewalt ausüben, wann und wo sie es wollen, die Nation wird auch die bestrafen, die sich an Terror und Aggression beteiligen und werden daran arbeiten, universell den moralischen Unterschied zwischen Gut und Böse darzustellen.“

Der Erweiterung des Verteidigungsbegriffs des Art. 51 haben sich auch in Deutschland einige Stimmen in der Völkerrechtslehre angeschlossen. So plädierte Matthias Herdegen schon vor 20 Jahren für „ein wertegebundenes konstruktives Völkerrecht“, welches „abwägungsoffen“ und „dynamisch“ nicht mehr an den Wortlaut der Normen und Verträge gebunden sei (Matthias Herdegen, Asymmetrien in der Staatenwelt und die Herausforderungen des ‚konstruktiven Völkerrechts‘, in ZAöVR 64, S. 571 ff). Einige Jahre später forderte er eine „Offenheit für präventive Strategien weit im Vorfeld des bewaffneten Angriffs“ (Matthias Herdegen, Völkerrecht, München, 2011/2012) und ist dieser Position bis heute in seinem Streitgespräch mit Kai Ambos treu geblieben. Gefährlich für den Frieden in der Welt wird eine solche Dehnung und Relativierung des Völkerrechts, wenn sie in einen offenen Völkerrechtsnihilismus umschlägt. So antwortete der international angesehene Völkerrechtler Martti Koskenniemi, ein langjähriger Berater des finnischen Außenministeriums, auf die Frage der Zeitung „DIE ZEIT“: „Angenommen, Sie würden den wiedergewählten Präsidenten Bush beraten: Was würden Sie ihm empfehlen?“ Seine Antwort: „Bush gegenüber würde ich nicht als extremer Legalist auftreten. Ich würde ihm davon abraten, seine Politik ausschließlich an den UN auszurichten. Das Völkerrecht ist keineswegs die Bibel, und die Vereinten Nationen werden die Welt nicht retten können. Deshalb ist es leider manchmal notwendig, die UN-Charta zu brechen. Kurzum, ich würde dem mächtigsten Mann der USA sagen, er solle sich als Präsident einer Supermacht einen Handlungsspielraum bewahren. Und dann verantwortungsvoll handeln.“ Wir wissen, wie „verantwortungsvoll“ Bush seinen „Handlungsspielraum“ im März 2003 im Irak genutzt hat.

Präsident Trump ist nun dabei, nach dieser Empfehlung zu handeln. Unbeeindruckt von den eindeutigen Aussagen des scheidenden Direktors der CIA William Burns und aller 18 US-amerikanischen Geheimdienste, dass der Iran nicht an einem nuklearen Waffenprogramm arbeitet (BIP-Aktuell#354), hat er die Nuklearanlagen Irans angegriffen und kündigt weitere Angriffe an, wenn sich die Regierung in Teheran nicht seinen Verhandlungsbedingungen füge. Die völkerrechtliche Legitimation des Angriffs und der erneuten Drohung könnte er allenfalls als kollektive Verteidigung zur Hilfe Israels begründen. Doch auch die tagelangen Angriffe Israels auf militärische und zivile Ziele lassen sich angesichts der Geheimdiensteinschätzung völkerrechtlich mit dem Recht auf Verteidigung nicht legitimieren. Die Internationale Atomenergiebehörde IAEA hat ebenfalls bestätigt, dass Iran zwar weiterhin Uran anreichert, derzeit aber keine Atombomben hat.

Die äußerst überlegte und zurückhaltende Reaktion der iranischen Regierung auf das 12-tägige Bombardement Israels zeigt zudem, dass es kaum vorstellbar ist, dass der Iran, sollte er im Besitz einer Atombombe sein, sie jemals gegen Israel einsetzen würde. Sie wäre aber bestimmt ein Schutz gegen Angriffe der Atommacht Israel. Denn Israel ist seit Jahrzehnten im Besitz eines umfangreichen Atomwaffenarsenals mit geschätzt ca. 90 Atomsprengköpfen auf der Basis einer hochentwickelten, von Frankreich und den USA unterstützten Atomindustrie. Israel hat zudem den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet, was jeden Zweifel an der Existenz der israelischen Atomwaffen, obwohl Israel das nie bestätigt hat, beseitigt. Hat der Besitz von Atomwaffen bisher schon den Einsatz zwischen Atommächten wegen ihrer abschreckenden Wirkung verhindert, so erhöht die außerordentliche Aggressivität der israelischen Militärpolitik die Abschreckungswirkung um ein weiteres. Eine Atommacht ist praktisch unangreifbar, es sei denn um den Preis der eigenen Vernichtung – zumal hinter Israel die größte Atommacht USA steht.

Quelle: 2018, Twitter.



Bleibt das Fazit, dass die jüngsten Angriffe sowohl Israels wie auch der USA völkerrechtswidrig sind. Sie lassen sich nicht mit einem Recht auf Selbstverteidigung gemäß Art. 51 UN-Charta legitimieren.
Was folgt daraus für die Bundesregierung in Berlin? Sie sollte sofort alle Waffenlieferungen nach Israel einstellen, da sie davon ausgehen muss, dass sie nicht nur in Gaza, sondern auch gegen den Iran eingesetzt werden, und beide Kriege sind schwere Kriegsverbrechen.  

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Erfreulich BIP-Aktuell #355:
Keine Mitschuld tragen: Norwegischer Fonds stößt Thyssenkrupp wegen Israel-Lieferungen ab
„Der norwegische Pensionsfonds KLP hat seine Anteile am deutschen Industriekonzern Thyssenkrupp sowie am US-Fahrzeughersteller Oshkosh wegen deren Geschäftsbeziehungen nach Israel abgestoßen. Unternehmen hätten die Pflicht, ‚Mitschuld an Verstößen gegen die grundlegenden Menschenrechte und ‚das humanitäre Recht zu vermeiden‘, erklärte KLP. Demnach geht es um Lieferungen von Kriegsschiffen und U-Booten an die israelische Marine durch Thyssenkrupp sowie Lastwagen von Oshkosh, welche das israelische Militär zu gepanzerten Truppentransportern umbaue.
KLP verwies auf die eigene Richtlinie, die sich auf den Verkauf von Waffen an Staaten in bewaffneten Konflikten bezieht, ‚welche diese Waffen in einer Weise einsetzen, die schwerwiegende und systematische Verstöße gegen das für diese Konflikte geltende Völkerrecht darstellt‘. Der Fonds betonte, dass beide Unternehmen seit Langem mit der israelischen Armee zusammenarbeiteten und ihre Lieferungen auch nach dem Beginn des Gaza-Krieges am 7. Oktober 2023 fortgesetzt hätten. Auch der norwegische Staatsfonds steht zunehmend unter Druck, sich von Anteilen an Unternehmen zu trennen, die mit Israels Krieg in Gaza oder der Siedlungspolitik im Westjordanland in Verbindung gebracht werden. Er ist mit einem Volumen von über 19 Billionen Kronen der größte Investor der Welt.“
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Waffengeschaefte-mit-Israel-Groesster-norwegischer-Pensionsfonds-stoesst-alle-Thyssenkrupp-Anteile-ab-article25867961.html

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.

Neue israelische Richtlinie beschleunigt ethnische Säuberung von Masafer Yatta

Der Militärbefehl beseitigt die letzten rechtlichen Hindernisse für die vollständige Zerstörung und Vertreibung von 12 palästinensischen Dörfern im Westjordanland.

Von Yuval Abraham und Basel Adra , 25. Juni 2025

Von Yuval Abraham und Basel Adra , 25. Juni 2025
„In den letzten Monaten haben israelische Streitkräfte und Siedler ihre Bemühungen verstärkt, etwa 2.500 Palästinenser aus einer Gruppe von Dörfern im südlichen Westjordanland in der Region Masafer Yatta zu vertreiben. Anfang Mai, als das Militär den größten Teil von Khilet Al-Dabe’ dem Erdboden gleichmachte, war dies die größte Zerstörung in diesem Gebiet bis dato. Nun droht eine neue militärische Anweisung die Zerstörung von einem Dutzend weiterer Dörfer zu beschleunigen.
Letzte Woche verabschiedete das Zentralplanungsamt der Zivilverwaltung – die israelische Militärbehörde, die für die Erteilung von Baugenehmigungen in den besetzten palästinensischen Gebieten zuständig ist – eine Richtlinie, wonach alle anhängigen palästinensischen Bauanträge in Masafer Yatta automatisch abgelehnt werden müssen. Die Anweisung begründet dies mit militärischen Erfordernissen und verweist ausdrücklich auf die Schießzone 918, ein Gebiet, das 12 der 20 Dörfer von Masafer Yatta umfasst und das Israel Anfang der 1980er Jahre zur geschlossenen Militärzone erklärt hatte, um die palästinensischen Bewohner gewaltsam zu vertreiben.
Die Anweisung basiert auf einem Dokument, das letzte Woche vom Zentralkommando der Armee herausgegeben wurde und von dem +972 und Local Call eine Kopie erhalten haben. Dem Dokument zufolge müssen die Bewohner des Gebiets ‚unter Einsatz aller zivilen und sicherheitspolitischen Mittel, die [der Armee] zur Verfügung stehen‘, vertrieben werden, damit die Armee auf ihrem Land ‚zum Nutzen des Krieges in den verschiedenen Arenen – einem Krieg, der in den letzten anderthalb Jahren leider zur Routine geworden ist und in den Ereignissen der Operation Rising Lions gipfelte‘ [so der israelische Name für die Operation im Iran] – scharfe Schüsse abgeben kann. Yehuda Alkalai, der Leiter des Zentralen Planungsbüros, wies daraufhin die Mitarbeiter an, alle Entscheidungen an dieser Anordnung auszurichten.
Die neue Richtlinie baut auf Israels langjähriger Praxis auf, militärische Schießzonen als Vorwand für Landenteignung und Siedlungsausweitung zu nutzen. Während Palästinenser zuvor Baupläne einreichen konnten, die zumindest vorübergehend die Abrissverfügungen während der Prüfung aussetzten, blockierte eine Militärverordnung aus dem Jahr 2021 erstmals die Bearbeitung solcher Anträge ohne ‚Genehmigung des Militärkommandanten‘. Die neue Richtlinie zielt nun auf Dutzende von Anträgen ab, die vor dieser Änderung eingereicht wurden.
Die Rechtsvertreter der palästinensischen Bewohner warnen, dass damit jedes sinnvolle Überprüfungsverfahren abgeschafft wird und eine massive, rasche Ablehnung ohne Prüfung einzelner Fälle oder rechtlicher Argumente möglich ist. Alon Cohen Lifshitz, ein Architekt, der mit der israelischen NGO Bimkom zusammenarbeitet, die sich für Planungsrechte einsetzt, erklärte gegenüber +972 und Local Call, dass die Baupläne die letzte Schutzmöglichkeit für die Bewohner darstellten und die neue Politik ‚eine Infrastruktur für die vollständige Räumung des Schießplatzes schafft‘.
Laut Nidal Yunis, dem Vorsitzenden des Rates von Masafer Yatta, könnten nun mindestens 25 anhängige Baupläne in mehreren Dörfern – darunter Jinba, Halawah und Al-Fakhit – unmittelbar abgelehnt werden, was möglicherweise zu weitreichenden Abrissmaßnahmen führen würde.“
Yuval Abraham und Basel Adra  sind die Regisseure des preisgekrönten Dokumentarfilms „No Other Land“
https://www.972mag.com/masafer-yatta-ethnic-cleansing-israeli-directive/

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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