Ein Bericht des BIP-Vorstandsmitglieds Prof. Dr. Ninon Colneric
- Gemeinnützigkeit des Jüdischen Nationalfonds auf dem Prüfstand
- Erfreulich
- Auf Israels Weg der Zerstörung packen Bewohner des Westjordanlands ihre Habseligkeiten zusammen (New York Times vom 8.5.2025)
Fünf Rechtswissenschaftler fordern in einer Petition, dem Jüdischen Nationalfonds e.V. die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Nicht nur nach deutschem, sondern auch nach internationalem Recht dürfe dieser Verein nicht durch eine Steuervergünstigung gefördert werden.
Der Jüdische Nationalfonds (Keren Kaymeth LeIsrael) e.V. (im Folgenden: JNF Deutschland) hat nach seiner Satzung „den Zweck, die Bestrebungen des Jüdischen Nationalfonds (Keren Kayemeth LeIsrael) in Jerusalem durch Beschaffung der Mittel zu fördern“. Bezweckt werde „die Erlösung des Bodens (ausschließlich für Siedlungszwecke) im Lande Israel“. Der Begriff „Erlösung des Bodens“ ist hier in dem Sinne zu verstehen, dass es um die Wiederherstellung des Eigentums der Juden geht. Gemäß § 4 der Satzung besteht der Verein aus Bürgern jüdischen Glaubens.
Nach der Zerstörung des palästinensischen Dorfes Um Al-Hiran im Süden Israels im Jahr 2015 wurde an seiner Stelle offiziell die jüdische Siedlung „Hiran“ als Teil der ethnischen Säuberung des Negev mit Mitteln des JNF gegründet. Quelle: 2015, Adalah.
In § 2 der Satzung heißt es: „Zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben bedient sich der Verein des Keren Kayemeth LeIsrael, Jerusalem/Israel als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 der Abgabenordnung.“ Infolge dieser Bezugnahme ist die Tätigkeit des Keren Kayemeth LeIsrael (im Folgenden JNF) dem JNF Deutschland gemeinnützigkeitsrechtlich als eigene zuzurechnen.
Der JNF wurde 1901 von der World Zionist Organisation auf ihrem 5. Weltkongress gegründet. Seine Aufgabe sollte es sein, „mit Spenden des jüdischen Volkes“ in Palästina Land zu erwerben. Nach den Statuten des Fonds durfte einmal gekaufter Boden auf keinen Fall wieder an Nichtjuden verkauft werden oder von Nichtjuden genutzt werden. Der Boden war „nun nicht mehr einfach jüdisches Eigentum, sondern zionistisches Hoheitsgebiet“ (Lüders, Krieg ohne Ende, 2024, S. 65).
1953 wurde der JNF rechtlich neu verfasst. Das Keren Kayemeth Leisrael Gesetz, 5714-1953 billigte das Memorandum of Association und die Articles of Association des neuen Fonds. Er ist ein privates Unternehmen und hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ohne in Anteile zerlegtes Kapital. Die Auflistung der Ziele der Gesellschaft im Memorandum of Association nennt an erster Stelle (Ziff 3. Buchst. a):
„To purchase, acquire on lease or in exchange, or receive on lease or otherwise, lands, forests, rights of possession, easements and any similar rights as well as immovable properties of any class, in the prescribed region (which expression shall in this Memorandum mean the State of Israel in any area within the jurisdiction of the Government of Israel) or in any part thereof, for the purpose of settling Jews on such lands and properties [Hervorhebung v. Verf.]“
Im Folgenden werden eine Reihe von Unterzielen genannt. Am Ende der Ziff. 3 heißt es:
„PROVIDED […] that the primary object of the Association shall be deemed to be the object specified in sub-clause (a) of this clause, and the powers conferred by the succeeding sub-clauses of this clause shall be exercised in such a way as shall in the opinion of the Association be conducive to the attainment of the said primary object.“
Der JNF beschränkte sich zunächst auf den Erwerb von Land innerhalb der sog. Grünen Linie, also der Demarkationslinie aus dem Waffenstillstandsabkommen von 1949. Nachdem Israel 1967 durch den sog. Sechstage-Krieg die Kontrolle über das Westjordanland einschließlich Ostjerusalems, den Gazastreifen, die Golanhöhen und den Sinai gewonnen hatte, begann er, auch jenseits der Grünen Linie Land zu erwerben. Er bediente sich dabei in Ostjerusalem und anderen Teilen des Westjordanlands zunächst einer 100%igen Tochtergesellschaft namens Himanuta. Ein vom JNF 2019 in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Fonds auch im Westjordanland Land zum Zwecke der Ansiedlung von Juden kaufen dürfe. Danach begann der JNF, offen auch dort Land anzukaufen.
Der JNF verwaltete seine Ländereien zunächst selbst. 1960 wurde mit dem Israel Lands Administration Law eine neue Behörde geschaffen – die Israel Land Administration (ILA). Ihr oblag die Verwaltung der sog. Israel Lands, d.h. von in Israel gelegenem Land, das dem Staat, der Development Authority oder dem JNF gehört. Damit ging die Verwaltung des Landbesitzes des JNF auf die ILA über. Die ILA versprach jedoch, den Landbesitz des JNF im Einklang mit seinen Zielen zu verwalten. Diese Zusage wurde 1961 in einer Vereinbarung zwischen dem JNF und dem Staat Israel formalisiert.
Im Herbst 2004 wandten sich drei Organisation – das Arab Centre for Alternative Planning, die Association for Civil Rights in Israel und Abdalah (Rechtszentrum für arabische Minderheitenrechte in Israel) – an den Supreme Court in Jerusalem in seiner Funktion als High Court of Justice, um zu erreichen, dass auch arabische Bürger Land des JNF erwerben und sich an Geboten für solches Land beteiligen können (H.C. 9010/04 und H.C. 9205/04). Abdalah vertrat arabische Bürger, die nicht die Erlaubnis erhalten hatten, an einer ILA-Ausschreibung für Wohnbauplätze in Carmiel teilzunehmen.
Vor Gericht betonte der Vertreter des JNF, dass dieser ein privater Landbesitzer sei. Er erklärte:
„As a landowner, the JNF is not a public body which acts on behalf of all the citizens of the state. Its loyalty is to the Jewish people and its responsibility is to it alone. As the owner of JNF land, the JNF does not have to act with equality towards all citizens of the state.“
An dem Prozess waren auch die ILA und das Finanzministerium beteiligt, beide vertreten durch das Büro des Generalstaatsanwalts. Dieses einflussreiche Amt hatte damals Menachem Mazuz inne. Mazuz erklärte in seiner Stellungnahme gegenüber dem High Court of Justice, dass die ILA nicht berechtigt sei, Land des JNF im Geiste der Ziele dieses Fonds zu verwalten. Die ILA müsse alles Land, das sie verwalte (einschließlich der Ländereien des JNF), an jedermann ohne Diskriminierung auf der Basis der ethnischen Zugehörigkeit vergeben. Die bisherige Politik sei diskriminierend; er werde sie vor Gericht nicht verteidigen.
Das Gericht setzte das Verfahren im September 2007 aus, um dem JNF und der ILA Gelegenheit zu geben, einen Weg zu finden, der rechtkonform ist und es erlaubt, die ursprünglichen Ziele des Fonds weiterzuverfolgen. Gedacht war an ein Tauschverfahren: Wenn die ILA Land des JNF an einen Nicht-Juden verkauft, sollte der JNF das Land an die ILA übertragen und im Gegenzug ein gleichgroßes Stück Land und eine zusätzliche Zahlung erhalten. Eine solche Tauschlösung war in der Vergangenheit aber schon von arabischen Organisationen abgelehnt worden, die argumentierten, dass dann unverändert sehr viel Land in Israel nicht für alle Bürger verfügbar sei.
Im Mai 2009 unterzeichneten der Staat Israel und der JNF ein Grundsatzabkommen. Danach entschädigt der Staat den JNF und überträgt ihm als Ersatz staatliches Land, wenn ein arabischer Bürger Israels bei einer Ausschreibung von JNF-Land den Zuschlag erhält.
Palästinenser im besetzten palästinensischen Territorium, die nicht israelische Staatsbürger sind, fallen nicht unter dieses Abkommen. Israel ist bestrebt, in der West Bank und in Ostjerusalem eine nahezu vollständige Trennung zwischen den Siedlern und den palästinensischen Gemeinschaften durchzuführen (Internationaler Gerichtshof, Gutachten vom 19.7.2024, Rn. 229). Es hat sogar Straßen, die nur Siedler benutzen dürfen, angelegt (a.a.O. Rn. 200). Der JNF und seine Tochtergesellschaft Himanuta sind Teil dieses Systems. Es gibt außerdem Belege dafür, dass sie über den bloßen Landerwerb im besetzten palästinensischen Gebiet hinausgehen und nicht selten illegale Methoden dabei einsetzen.
Mit Wirkung ab 10.8.2024 hat die kanadische Finanzverwaltung (genauer: die Canada Revenue Agency, Charities Directorate, als Beauftragte des Minister of National Revenue) dem Jewish National Fund of Canada Inc. bereits den Status einer Wohltätigkeitsorganisation (charity) entzogen. Begründet wurde dies u.a. damit, dass der kanadische Jewish National Fund als Zuleitung für den Jewish National Fund in Israel fungiert habe, der ein nicht-qualifizierter Zuwendungsempfänger sei. In Deutschland haben kürzlich fünf Rechtswissenschaftler eine (der BA-Redaktion vorliegende) Petition beim Finanzamt Düsseldorf-Altstadt eingereicht, in der sie nachdrücklich darum bitten, diesem Beispiel zu folgen und dem Jüdischen Nationalfonds (Keren Kayemeth LeIsrael) e.V. die Gemeinnützigkeit zu entziehen.
Sie argumentieren, die Tätigkeit des JNF Deutschland erfülle nicht die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach § 52 Abs. 1 Satz 1 AO; denn sie sei nicht darauf gerichtet, die Allgemeinheit zu fördern. Dass in Israel nach der Reform von 2009 über das Tauschverfahren auch arabische Bürger Israels Land aus dem Besitz des JNF erwerben können, ändere nichts daran, dass die Tätigkeit des JNF nur darauf gerichtet sei, Juden auf seinem Landbesitz anzusiedeln. Es liege auch der Spezialfall fehlender Gemeinnützigkeit vor, den § 52 Abs. 1 Satz 2 AO beschreibt. Danach ist eine Förderung der Allgemeinheit nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen ist. Dies sei insbesondere im besetzten palästinensischen Gebiet der Fall. Aber auch in Israel selbst sei der Kreis, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen im Sinne des § 52 Abs. 1 Satz 2 AO; denn es sei auf den in der Satzung definierten Kreis, dem die Förderung nutzen soll, abzustellen. Die Satzung des JNF Deutschland, die in Verbindung mit der Satzung des JNF zu lesen sei, behalte den Fördernutzen den Juden vor.
Die fünf Rechtwissenschaftler weisen darauf hin, dass die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft auch dann zu verneinen ist, wenn ihre Tätigkeit planmäßig gegen die Rechtsordnung verstößt. Insofern erinnern sie an das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshof vom 19.7.2024 zu den rechtlichen Konsequenzen, die sich aus den Politiken und dem Verhalten Israels im besetzten palästinensischen Gebiet einschließlich Ost-Jerusalem ergeben. Der Gerichtshof sei hinsichtlich der Siedlungspolitik zu dem Ergebnis gekommen, dass sie gegen das Völkerrecht verstößt (Rn. 156 des Gutachtens). Die Siedlungsaktivitäten des JNF im besetzten palästinensischen Gebiet seien also völkerrechtswidrig. Sie würden jedoch fortgesetzt.
Die fünf Rechtswissenschaftler führen ferner an, dass der Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten vom 19.7.2024 auch zu dem Schluss gekommen sei, dass die auf die Westbank und Ostjerusalem bezogenen legislativen und sonstigen Maßnahmen Israels einen Verstoß gegen Art. 3 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung darstellen (Rn. 229). Diese Vorschrift lautet: „Die Vertragsstaaten verurteilen insbesondere die Segregation und die Apartheid und verpflichten sich, alle derartigen Praktiken in ihrem Hoheitsgebiet zu verhindern, zu verbieten und auszumerzen.“
Die Aktivitäten des JNF seien ein zentraler Bestandteil der völkerrechtswidrigen Praktiken Israels in der Westbank und Ostjerusalem. Sie würden planmäßig gegen die Rechtsordnung verstoßen, was dem JNF Deutschland gemeinnützigkeitsrechtlich zuzurechnen sei.
Die fünf Rechtswissenschaftler unterstreichen, dass nach dem Gutachten des Internationalen Gerichtshof (Rn. 285) alle Staaten verpflichtet sind, die Situation, die sich aus der rechtswidrigen Anwesenheit des Staates Israel im besetzten palästinensischen Gebiet ergibt, nicht als rechtmäßig anzuerkennen und keine Hilfe oder Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Situation zu leisten, die durch die fortgesetzte Anwesenheit des Staates Israel im besetzten palästinensischen Gebiet entstanden ist.
Da es sich um eine völkerrechtswidrige Tätigkeit handele, könne sie auch nicht, wie § 51 Abs. 2 AO es fordere, zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beitragen. Gemäß § 51 Abs. 3 AO setze eine Steuervergünstigung zudem voraus, dass die Körperschaft dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Die Tagebücher der ersten zionistischen Siedler seien voller Geschichten, die zeigen, wie gut sie von den Palästinensern aufgenommen wurden, die ihnen Obdach boten und sie oft auch lehrten, wie man das Land bebaut. Der palästinensische Widerstand habe erst begonnen, als klar wurde, dass die Siedler nicht gekommen waren, um Seite an Seite mit ihnen zu leben, sondern, um sie zu verdrängen. Das zentrale Instrument hierfür sei der JNF gewesen. Er handele dem Gedanken der Völkerverständigung zuwider.
Badil ist eine palästinensische zivilgesellschaftliche Organisation, die sich für das Recht auf Rückkehr der palästinensischen Flüchtlinge einsetzt. Das Plakat, das sie entwickelt hat, um den JNF zu stoppen, protestiert gegen die Rolle, die der JNF bei der Auslöschung der zerstörten palästinensischen Dörfer spielt. Quelle: 2011, Badil.
Im Hinblick darauf, dass die Satzung des JNF Deutschland als Ziel auch die Erziehung der Jugend in Israel und aus dem Ausland nennt, äußern die Rechtswissenschaftler angesichts der Untersuchungen zu israelischen Schulbüchern Zweifel daran, dass insoweit die Voraussetzung der Förderung der Allgemeinheit erfüllt sei. Die Antwort könne jedoch dahingestellt bleiben; denn die Gewährung einer Steuervergünstigung wegen Gemeinnützigkeit setze nach der AO voraus, dass ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt werden. Dies sei, wie dargelegt, nicht der Fall.
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Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Erfreulich“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!
BA 349 Erfreulich:
Filmstars für Gaza
Mehr als dreihundert internationale Filmschaffende kritisieren in einem offenen Brief ein Schweigen ihrer Zunft angesichts des Gazakrieges. Zu den Unterzeichnern zählen Pedro Almodovar, Susan Sarandon und David Cronenberg.
14. Mai 2025
Mehr als dreihundert Filmschaffende aus aller Welt haben in einem offenen Brief ein Schweigen angesichts des Krieges in Gaza angeprangert. In dem am Montagabend in der französischen Zeitung „Libération“ veröffentlichten Aufruf beklagen sie, dass seit den „schrecklichen Massakern des 7. Oktober 2023“ ausländischen Journalisten die Einreise in den Gazastreifen verwehrt werde, während dort lebende Journalisten „vorsätzlich getötet“ und Autoren, Regisseure und Künstler „brutal ermordet“ würden. Namentlich genannt wird insbesondere die palästinensische Fotojournalistin Fatma Hassouna, die am 16. April in Gaza ums Leben kam, einen Tag, nachdem bekannt geworden war, dass der Film „Put Your Soul On Your Hand and Walk“ von Sepideh Farsi, in dem Hassouna die Hauptrolle spielte, in einer Nebenreihe des Filmfestivals von Cannes gezeigt wird. Die Unterzeichner des Briefes, zu denen neben Pedro Almodóvar, Javier Bardem und David Cronenberg auch Richard Gere, Viggo Mortensen, Ruben Östlund, Susan Sarandon und Aki Kaurismäki gehören, beklagen eine beschämende Passivität ihrer Zunft. „Wozu dienen unsere Berufe, wenn nicht dazu, Lehren aus der Geschichte zu ziehen, engagierte Filme zu drehen, wenn wir nicht präsent sind, um unterdrückte Stimmen zu schützen?“, schreiben sie.
https://zeitung.faz.net/faz/feuilleton/2025-05-14/filmstars-fuer-gaza/1164048.html
BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.
Auf Israels Weg der Zerstörung packen Bewohner des Westjordanlands ihre Habseligkeiten zusammen (New York Times vom 8.5.25)
Eine monatelange Militäroperation Israels im nördlichen Westjordanland hat Zehntausende Menschen vertrieben. Einige erfahren nun, dass sie möglicherweise nicht zurückkehren können.
Als Israel der Palästinensischen Autonomiebehörde mitteilte, dass es plane, Dutzende von Gebäuden in dicht besiedelten Teilen einer Grenzstadt im von Israel besetzten Westjordanland abzureißen, löste diese Ankündigung Panik aus. Hunderte Palästinenser in der Grenzstadt Tulkarem erfuhren, dass sie nach einer groß angelegten israelischen Offensive im Norden des Westjordanlandes wahrscheinlich nicht mehr in ihre Häuser zurückkehren können.
„Sie verursachen eine Katastrophe“, sagte Nihad al-Shawish, der Vorsitzende des Dienstleistungskomitees im Lager Nur Shams in Tulkarem.
Seit Januar führt das israelische Militär eine groß angelegte Militäroperation in drei Lagern im Norden des Westjordanlandes durch, bei der Zehntausende Menschen vertrieben und weitreichende Zerstörungen verursacht wurden. Israelische Beamte, die sagen, dass das Ziel der Operation darin besteht, militante Kämpfer und ihre Waffen zu bekämpfen, haben erklärt, dass das Militär darauf vorbereitet sein sollte, ein Jahr lang in den Lagern zu bleiben.
Das Militär erklärte, die jüngste Zerstörung von Häusern in Tulkarem habe dazu dienen sollen, die beiden Lager Tulkarem und Nur Shams für israelische Streitkräfte besser zugänglich zu machen und militante Kämpfer daran zu hindern, sich dort neu zu formieren.
Viele Palästinenser glauben, dass Israel die Lager, in denen Flüchtlinge und ihre Nachkommen leben, in Stadtviertel wie das, was von Tulkarem übriggeblieben ist, umwandeln will.
In den letzten Tagen hat Israel einigen Bewohnern der Lager erlaubt, in ihre Häuser zurückzukehren, um ihre Habseligkeiten zu holen.
Nasr al-Jundi, 45, ein Bewohner von Nur Shams, sagte, er habe am Dienstag nur Zeit gehabt, einige seiner Habseligkeiten mitzunehmen, darunter Kleidung, einen Fernseher, einen Ventilator, eine Mikrowelle und eine Bratpfanne. „Sie nehmen mir meine Träume“, sagte er.
Später versammelten sich die Bewohner des Lagers auf einem nahe gelegenen Hügel und sahen zu, wie ein Bulldozer Häuser abriss.
https://www.nytimes.com/2025/05/08/world/middleeast/israel-demolition-west-bank.html?campaign_id=301&emc=edit_ypgu_20250508&instance_id=154150&nl=your-places:-global-update®i_id=249602549&segment_id=197575&user_id=ed42fa7646aa8981a0cf926f1a6a9ccf
Adam Rasgon ist Reporter für die Times in Jerusalem und berichtet über Israel und Palästina
Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.