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Israel als Besatzungsmacht trägt medizinische Verantwortung

Zusammenfassung: Israel hat als Besatzungsmacht Verpflichtungen bei der Bekämpfung des Corona-Virus im Westjordanland und im Gazastreifen. Dazu drucken wir hier eine Bewertung unseres Mitglieds Prof. Dr. Norman Paech. Er war außenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Deutschen Bundestag 2005-2009.

Zusätzllch weisen wir unten auf aktuelle Einschätzungen relevanter politischer Organe hin: des Auswärtigen Diensts der Europäischen Union, der Organisation B’Tselem und der Landesgruppe für Menschenrechte des OCHA (UN-Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten)


Das Corona-Virus hat nicht vor den besetzten Gebieten Israels und dem Gazastreifen Halt gemacht. Im Westjordanland wurden Anfang Februar 2021 ca. 115.000 Infektionen gezählt, 1400 Tote waren zu beklagen. Die Zahlen für den Gazastreifen mit 2.471.000 Einwohnern betrugen Ende Februar 2021 56.500 Infektionen und 560 Tote, täglich kommen ca. 200 neue Infektionen hinzu.

Während Israel sich dafür preisen lässt, die höchste Impfrate in der Welt vorweisen zu können, kämpft Palästina und insbesondere der Gazastreifen darum, wenigstens einige Dosen Impfstoff beliebiger Herkunft für ihr medizinisches Personal zu bekommen. Die Welt applaudiert Israel, und die Regierungschefs Dänemarks und Österreichs pilgern nach Jerusalem, um an dem offensichtlich reichlich vorhandenen Impfmaterial zu partizipieren. Verträge mit diesen reichen Staaten sind allemal lukrativer als mit dem armen Palästina, welches sich die teuren Präparate von Pfizer und Moderna ohnehin nicht leisten kann.

https://i0.wp.com/www.blogs-kath.ch/wp-content/uploads/sites/6/2021/01/20180327_174108_kl.jpg?w=750&ssl=1

Inschrift auf palästinensischer Mauer. Foto aus https://www.blogs-kath.ch/impfungen-fuer-palaestina/

Schon am 22. Dezember 2020, als die israelische Gesundheitsbehörde begann, Impfstoffe an die israelische Bevölkerung zu vergeben, hatten zehn israelische, palästinensische und internationale Gesundheits- und Menschenrechtsorganisationen von Israel gefordert, Impfstoffe auch für die besetzten Gebiete bereitzustellen. Israel sei dazu gemäß Artikel 56 der IV. Genfer Konvention von 1949 verpflichtet. Denn dort heißt es im ersten Absatz:

„Die Besatzungsmacht hat die Aufgabe, im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel unter Mitwirkung der nationalen und örtlichen Behörden die medizinischen und krankenpflegerischen Einrichtungen und Dienste, die öffentliche Gesundheit und Hygiene in den besetzten Gebieten sicherzustellen und aufrechtzuerhalten, insbesondere die zur Bekämpfung der Ausbreitung ansteckender Krankheiten und Epidemien erforderlichen prophylaktischen und präventiven Maßnahmen zu treffen und anzuwenden. Medizinisches Personal aller Kategorien ist zur Ausübung seiner Tätigkeit zuzulassen.“

Zugleich warnten die Organisationen davor, den bis dahin in Israel nicht zugelassenen Impfstoff Sputnik V an die Palestine Authority (PA) zu liefern. Das würde das Pariser Protokoll über ökonomische Beziehungen zwischen Israel und der PLO (April 1994) verletzen. Außerdem würde es der Praxis des israelischen Gesundheitsministeriums widersprechen, keine Medikamente in die besetzten Gebiete zu liefern, die für die eigene Bevölkerung nicht zugelassen sind.

Nach Angaben von Hussein al-Sheikh, des für die Koordination mit Israel verantwortlichen Mitglieds des Zentralkomitees der Fatah, hatte die PA Ende Dezember Israel um die Lieferung von 10.000 Dosen Impfstoff gebeten, um medizinische Hilfskräfte im Fronteinsatz zu impfen. Doch Israel hatte abgelehnt und eine Lieferung erst für die Zeit angekündigt, wenn die Impfung in Israel beendet sei. Die ca. 133.000 palästinensischen Arbeitskräfte, die in den Siedlungen oder in Israel beschäftigt sind, nehmen allerdings an der Impfkampagne teil.

Gegenwärtig sollen nach israelischen Angaben 2000 Moderna-Impfdosen an die PA geliefert worden sein, 3000 sollen folgen. Nachfragen in Gaza ergaben jedoch, dass es sich um Sputnik V handelt, wie es auch BBC berichtete. Abgesehen von einem Verstoß gegen das Pariser Protokoll kann eine derart geringe Impfdosis für über zwei Millionen Einwohner nur als besonders zynische Form der Verweigerung gewertet werden. Aber auch die 20.000 Impfdosen des Sputnik V Impfstoffes, die mit dem COVAX-Programm der World Health Organisation von den Vereinigten Arabischen Emiraten über Rafah in den Gazastreifen geliefert worden sind, können keine nachhaltige Hilfe für die in letzter Zeit stark ansteigenden Infektions- und Todeszahlen bringen. Die palästinensische Gesundheitsbehörde hat in der Zwischenzeit Sputnik V für die Anwendung in den besetzten Gebieten und Gaza freigegeben.

Israel begründet seine Weigerung damit, dass nach Artikel 17 des Zusatzes 1 der Anlage 3 des II. Osloer Abkommens von 1995 die PA für die medizinische Versorgung in den besetzten Gebieten, also auch im Gazastreifen, verantwortlich sei. Dort heißt es:
„1. Die Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des Gesundheitswesens in der Westbank und im Gazastreifen werden auf die palästinensische Seite übertragen, einschließlich des Krankenversicherungssystems.
2. Die palästinensische Seite wird weiterhin die gegenwärtigen Standards der Impfung der Palästinenser anwenden und sie gemäß den international anerkannten Standards auf diesem Gebiet verbessern, wobei die Empfehlungen der WHO berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang wird die palästinensische Seite die Impfung der Bevölkerung mit den in Liste 3 aufgeführten Impfstoffen fortsetzen. …
6. Israel und die palästinensische Seite werden Informationen über Epidemien und ansteckende Krankheiten austauschen, bei deren Bekämpfung zusammenarbeiten und Methoden für den Austausch von medizinischen Akten und Dokumenten entwickeln.
7. Die Gesundheitssysteme Israels und der palästinensischen Seite werden gute Arbeitsbeziehungen in allen Angelegenheiten unterhalten, einschließlich gegenseitiger Hilfe bei der Bereitstellung von Erster Hilfe in Notfällen, medizinischer Unterweisung, professioneller Ausbildung und Informationsaustausch.“

Obwohl das Oslo-Abkommen heute politisch als tot bezeichnet werden muss, besteht es formal rechtlich weiter. Faktisch haben die palästinensischen Behörden ihre Verantwortung jedoch nicht in dem vorgesehenen Umfang ausüben können, schon gar nicht im Gebiet C – dem größten Teil des palästinensischen Territoriums – und dem nach außen vollkommen abgeriegelten Gazastreifen. Er gilt international sowohl bei der UNO als auch den Staaten der EU als besetztes Gebiet, auf das die Vorschriften der Genfer Konventionen Anwendung finden. Wie immer auch die Besatzungsmacht das Verhältnis zwischen ihr und dem besetzten Gebiet regelt, bleibt sie an die Vorschriften der Genfer Konventionen gebunden. Sie kann sich nicht durch eigenmächtige Vereinbarungen mit dem von ihr abhängigen Gebiet aus diesen Verpflichtungen als Besatzungsmacht befreien. Dabei spielt es keine Rolle, dass die israelische Regierung die Anwendbarkeit der Besatzungsregeln der IV. Genfer Konvention für die von ihr besetzten Gebiete bestreitet. Sie hat die Genfer Konventionen unterzeichnet und bleibt an sie gebunden. Das ist vollkommen unstrittig bei allen Organisationen der UNO und der internationalen Völkerrechtswissenschaft.

Die Weigerung Israels, die besetzten Gebiete ausreichend mit Impfmaterial gegen die Covid19-Pandemie zu versorgen, stellt einen schweren Verstoß gegen die Genfer Konventionen dar und erfordert dringend ein Eingreifen der Vereinten Nationen und der Staaten der EU, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen.

Norman Paech, Hamburg, d. 8. März 2021


Nachtrag: Aktuelle Berichte zu Verletzungen von Menschenrechten im von Israel besetzten Westjordanland:
Auswärtiger Dienst der Europäischen Union: Halbjahresbericht über israelische Siedlungen im besetzten Westjordanland incl. Ostjerusalem (englisch)
B’Tselem: Das gehört uns und das auch: Israels Siedlungspolitik im Westjordanland (englisch)
Landesgruppe für Menschenrechte des OCHA (UN-Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten): Besprechungspaket (englisch) zur Lage in Scheich Dscharrah (Stadtteil Ostjerusalems)

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever.
V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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