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Norman Paech zum Bericht des UN-Menschenrechtsrat

BIP-Aktuell #235 berichteten wir über die Absage eines Vortrags mit Dr. Shir Hever über Kinderarbeit in Palästina durch die GEW Rhein-Neckar-Heidelberg, ohne Angabe von Gründen. Über diese Absage wurde auch in der Jungen Welt berichtet. Da diese Absage ein Beispiel für die weit verbreiteten Versuche pro-israelischer Gruppen in der deutschen Gesellschaft ist, Informationen über die israelischen Verbrechen an Palästinensern zu zensieren, veröffentlichen wir diese Woche einen Brief des Hydrologen Dr. Clemens Messerschmid aus Ramallah im besetzten Westjordanland an die GEW Rhein-Neckar-Heidelberg.
Eine Kommission des UN-Menschenrechtsrates  berichtet über die Situation im  besetzten Palästina. Der Völkerrechtler Norman Paech schreibt dazu einen Beitrag.

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Mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen starten eine Kampagne zur Sammlung von einer Million Unterschriften von EU-Bürger*innen, um den europäischen Handel mit illegalen Siedlungen in besetzten Gebieten zu beenden.
Die Europäische Bürgerinitiative ist ein offizielles Instrument, um die Stimmen der EU-Bürger zu verstärken und ihre demokratische Beteiligung zu verbessern. Wenn die Initiative innerhalb eines Jahres nach ihrem Start eine Million Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern in allen EU-Mitgliedstaaten sammelt, ist die Europäische Kommission gesetzlich verpflichtet, den Vorschlag zu prüfen, mit den Unterzeichnern zu diskutieren und gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten.
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) unterliegt EU-Regularien:
https://www.cidse.org/de/2022/04/07/take-action-to-end-european-trade-with-illegal-settlements/
Hier kann man teilnehmen.
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Ramallah, den 12. 11. 2022

An: Ute Sendner, Frank Orthen
Kreisvorstand der GEW Rhein-Neckar-Heidelberg
ute.sendner@gew-hd.de / frank.orthen@gew-hd.de
Heidelberg

Betrifft: Absage der Veranstaltung mit Dr. Shir Hever

Sehr geehrte Frau Sendner, sehr geehrter Herr Orthen,

mit Entsetzen und Abscheu habe ich von Ihrer Ausladung Herrn Dr. Shir Hevers erfahren. Er sollte in Heidelberg einen Vortrag über palästinensische Kinderarbeit halten. Sie hatten ihn dazu eingeladen – Sie, das ist eine Gewerkschaft mit den verheißungsvollen Begriffen Erziehung und Wissenschaft im Titel.

Mein Name ist Clemens Messerschmid. Ich bin seit 25 Jahren als Hydrogeologe in den besetzten Gebieten Palästinas, in der West Bank im Wassersektor tätig (in deutschen, internationalen und lokalen Wasserprojekten). Und ich kenne Shir seit nunmehr beinahe 20 Jahren – aus Jerusalem und seiner damaligen verdienstvollen Arbeit bei der israelisch-palästinensischen NGO Alternative Information Centre (AIC) – und ich kenne seine damalige Arbeit, die Recherchen und Analysen zur Ökonomie der Besatzung, über deren Wesen und Abgründe er wie kaum ein Zweiter bewandert ist…

Dass ich seine Ansichten und Erkenntnisse zu diesem Thema als höchst treffsicher und zutreffend betrachte, muss ich wohl nicht gesondert betonen und mag auch meinen persönlichen Ansichten und Erfahrungen mit der Besatzung geschuldet sein. Wohl aber ist hier von Relevanz, dass ich seine Arbeitsweise, Methodik sowie auch Schlussfolgerungen als stets sauber recherchiert und belegt erfahren habe. Dies ist keine subjektive Ansicht, sondern real und objektiv nachprüfbar (ausweislich seiner Beiträge und Veröffentlichungen).

In ihm hatten Sie also einen ausgesprochenen Kenner des Themas am Start, eine Tatsache, zu der ich Sie hätte beglückwünschen können und müssen. Es wäre – da bin ich mir nach meinen vielmaligen Besuchen seiner Vorträge sicher – eine hervorragende, lehrreiche, anregende, spannende und gewinnbringende Veranstaltung auf höchstem Niveau geworden, wenn, ja, wenn Sie ihn nicht plötzlich Hals über Kopf und ohne jede Vorwarnung oder Begründung vor die Tür gesetzt hätten!

Nun steht es Ihnen frei, seine politischen Ansichten nicht zu teilen, oder sogar rundheraus abzulehnen, so wie die feigen Verleumder tun, die jenen politischen Druck ausgeübt haben, der seine fatale Wirkung auf Sie offenbar nicht verfehlt hat. Es steht Ihnen frei, die politisch wie moralisch schäbigen Auffassungen jener altbekannten Petzer und Verleumder zu teilen, die sich stets mit hyperventilierenden Anklagen ins Rampenlicht drängen, einer ernsthaften, ehrlichen Debatte jedoch wohlweislich stets aus dem Weg gehen. Es steht Ihnen frei, deren politische Ansichten zu teilen, wonach etwa Israels über 50 Jahre andauernde Militärdiktatur (military occupation) hier in Ramallah, meinem Wohnort seit über 25 Jahren, völlig in Ordnung und tadellos sei. …eine Auffassung, die mich vor Abscheu schütteln lässt – aber die Ihnen, wie gesagt, freisteht. Mag sein, dass Ihnen, wie den amtlichen Sittenwächtern der Staatsräson die geraubte Kindheit der inzwischen dritten Generation palästinensischer Heranwachsender völlig einerlei ist. Diesen Eindruck zumindest haben Sie bei mir nachhaltig erweckt.

Wäre dem so und Sie möchten „ehrlich“, aus inhaltlichen Gründen keine Veranstaltung mit ihm durchführen, dann wäre das immerhin nachvollziehbar und einleuchtend (aus den o.g. schäbigen Ansichten logisch resultierend). Warum haben Sie ihn dann aber überhaupt eingeladen? Und warum erfolgte die Ausladung genau zu dem Zeitpunkt, als Ihnen die notorischen Verleumder aufs Dach stiegen und anfingen, die GEW mit Dreck zu bewerfen?

Sie haben sich einfach weggeduckt, dieser Eindruck lässt sich nicht vermeiden. (Ob eine andere logische Erklärung greifen könnte, kann ich nicht beurteilen – nur Sie. Mir fällt keine ein.) Feige nennt man das und feige ist das.

Sie lieferten noch nicht einmal eine Begründung für Ihre überstürzte Ausladung, sondern reichten den Druck und Schmutz einfach an Shir Hever weiter. Die haltlosen, aber obrigkeitsstaatlichen Vorwürfe der amtlich bestallten Sittenwächter der Staatsräson, wie eines Dr. Blume, waren Ihnen offenbar Grund genug. In jeder auch nur im minimalsten Sinne wissenschaftlichen Institution hätten die beleidigenden Anwürfe zunächst einmal geprüft werden müssen. Vor allem hätten Sie das Gespräch mit Herrn Hever selbst suchen müssen. Aber nichts davon. Sie stellten ihm einfach den Stuhl vors Klassenzimmer. (Ihren Unwillen – Unfähigkeit? – zu einer ehrlichen, offenen Debatte stellen sie damit eindrucksvoll unter Beweis.) Es riecht verdammt nach preußischer Restauration und 1847… Ist das Ihr erzieherisches Leitbild am Neckar? Vielen Dank auch.

Den Gipfelpunkt des Ganzen bzw. eine Bestätigung der bösen Ahnungen liefert dabei die jüngste Tatsache, nämlich, dass Sie Herrn Hever – einem verdienten politischen Aktivisten, dem es tatsächlich um die Sache geht – eine Bezahlung angeboten haben, unter der Bedingung freilich, dass er fortan zu dem schmählichen Vorgang schweigen möge. Geht’s noch erbärmlicher? Sie scheinen bei ihm einen völligen Mangel an Selbstachtung vorauszusetzen. Mich an seiner Stelle hätte das vollends auf die Palme gebracht!

Meinem Freund Shir Hever kann ich nur wünschen, dass er Mittel und Wege findet, um sich zur Wehr zu setzen und sich dies nicht gefallen lassen zu müssen.

Und Ihnen von der GEW Rhein-Neckar-Heidelberg kann ich um Ihres guten Rufes willen und zur Begrenzung des diesbezüglichen Schadens nur raten, schleunigst in einen ehrlichen und offenen (also öffentlichen) Dialog mit Herrn Hever zu treten. Denn sonst bleibt als Eindruck nur die Rolle des hinter der Zensur drein trabenden Schafsbocks von anno dazumal. Jeder blamiert sich ebenso gut er kann…

Mit herzlich erzürnten Grüßen,

Clemens Messerschmid

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Eine neue Folge des BIP-Gesprächs ist da. Diese Woche sprechen wir mit Prof. Dr. Helga Baumgarten, Professorin an der Bir Zeit Universität im besetzten Westjordanland. Sie ist Fördermitglied von BIP.
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BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden. Diese Woche veröffentlichen wir einen Beitrag von BIP-Mitglied Prof. Dr. Norman Paech, emeritierter Professor für Politikwissenschaft und Öffentliches Recht, an den UN-Menschenrechtsrat.

Bericht der „Internationalen Untersuchungskommission der besetzten palästinensischen Gebiete einschließlich Ost-Jerusalem und Israel“ vom 14. September 2022, UNGA A/77/328

Der Menschenrechtsrat gibt sich wirklich Mühe. Dies ist nun der dritte Bericht, der über die Lage des Völkerrechts und der Menschenrechte in den von Israel besetzten Gebieten Palästinas in diesem Jahr vom Menschenrechtsrat vorgelegt wird. Nach den beiden Berichten der Sonderberichterstatter Michael Lynk (HRC A/HRC/49/87 v. 21. März 2022) und Francesca Albanese (UNGV A/77/356 v. 21. 9. 22) hat der Menschenrechtsrat nun den Bericht einer Internationalen Kommission am 27. Oktober vorgelegt (UNGA A/77/328 v. 14. September 2022). Den Auftrag dazu hatte er am 27. Mai 2021 erteilt, „in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, und in Israel alle mutmaßlichen Verletzungen des humanitären Völkerrechts und Verstöße gegen das internationale Menschenrecht vor und nach dem 13. April 2021 zu untersuchen.“ Der Auftrag ging also weiter als bei den Sonderberichterstattern, die sich auf die Situation der Menschenrechte konzentrieren sollten. Als Mitglieder der Kommission wurden Navanethem Pillay (Südafrika), Miloon Kothari (Indien) und Christopher Sidoti (Australien) ernannt.
Um es vorweg zu nehmen: allen drei Berichten ist gemeinsam, dass ihren Autorinnen und Autoren von der israelischen Regierung die Einreise in die besetzten Gebiete verwehrt wurde, nur Gaza öffnete sich ihnen. Die israelische Regierung änderte ihre Politik nicht und zeigt auch nicht, dass sie aus den Berichten Konsequenzen ziehen wird. Und schließlich gab es keine Reaktion aus der hiesigen Politik und keiner der Berichte fand in den Medien Erwähnung oder gab Anlass zu einer Diskussion über die Besatzungspolitik.
Juristische Basis und Ausgangspunkt des Berichtes ist die Feststellung, dass die Besatzung mit allen ihren Folgen wie die Siedlungen und zahllosen Beschränkungen der palästinensischen Gesellschaft rechtswidrig ist. Bei der Präsentation des 28seitigen Berichtes erklärte die Vorsitzende der Untersuchungskommission Navi Pillay sehr deutlich, „dass jeder Versuch einer einseitigen Annexion des Territoriums eines Staates durch einen anderen Staat eine Verletzung des Völkerrechts darstellt und null und nichtig ist. 143 Mitgliedstaaten, darunter auch Israel, haben letzte Woche für eine Resolution der Generalversammlung gestimmt, in der dies bekräftigt wurde. Wenn dieses Grundprinzip der Charta der Vereinten Nationen nicht universell angewandt wird, auch auf die Situation in den besetzten Gebieten, wird es bedeutungslos.“ Sie bezog sich dabei auf die Resolution v. 12. Oktober 2022, mit der die Generalversammlung die russische Annexion der vier Oblasten in der Donbasregion verurteilt hatte. Im Krieg ist die Besetzung eines Landes nach dem humanitären Völkerrecht nur kurzfristig rechtmäßig. Die nun schon 55 Jahre dauernde Besatzung, die nach Worten und Taten aller israelischen Regierungen auf Dauer angelegt ist, wird von dem Völkerrecht nicht mehr gedeckt. Das Gleiche gilt für die Blockade Gazas zu Lande, zur See und in der Luft, die auf Grund der totalen Kontrolle durch Israel wie eine Besatzung wirkt und ebenfalls rechtswidrig ist. 
Die Kommission hat vor allem die Siedlungspolitik untersucht, die von Anfang an das zentrale Ziel der Besatzung war. Doch unabhängig von der Rechtmäßigkeit einer Besatzung ist die Besiedlung des besetzten Gebietes mit der eigenen Bevölkerung unzulässig und rechtswidrig, Art. 49, 4 Genfer Konvention. Insofern ist die innerisraelische Diskussion um die Legalität der sog. Outposts irrelevant. Erst 2020 hatte der israelische Oberste Gerichtshof das Regulierungsgesetz aufgehoben und die übliche nachträgliche Legalisierung der illegalen Outpost dann zugelassen, wenn diese „in gutem Glauben“ errichtet worden waren – eine Scheindebatte vor dem Hintergrund des eindeutigen Völkerrechts. 
In Ost-Jerusalem wird der Lebensraum für die Palästinenserinnen und Palästinenser immer enger. Über ein Drittel der Stadt sind bereits für jüdische Siedler enteignet, denen erlaubt wurde, die Einwohner zu vertreiben. Heute leben dort 229 000 Siedler in 14 Siedlungen, und die gewaltsamen Vertreibungen halten an. Die zunehmende Gewalt der Siedler wird ignoriert, oft durch die Armee gedeckt und bleibt ohne rechtliche Konsequenzen. Der gepriesene Rechtsstaat Israels macht vor den besetzten Gebieten halt. 
Ein zentrales Thema der Untersuchung sind die Enteignung und Ausbeutung von Land und Ressourcen, die immer weiter vorangetrieben werden. Auch deren Methoden sind bekannt: Nachdem der Oberste Gerichtshof 1979 Landenteignungen durch Militärverordnungen für verfassungswidrig erklärt hatte, werden die begehrten Landesteile zu Militär- und Truppenübungszonen erklärt, wie Mazafer Yatta 1980, um anschließend die Einheimischen zu vertreiben. Oder das Land wird zu Staatsland, Industriezone oder Naturreservat erklärt, um es anschließend zu enteignen und die Bewohner vertreiben zu können – über 200.000 ha seit 1967. Im Januar 2020 wurden 7 neue Naturparks über 13.000 ha zusätzlich zu den 12 bereits bestehenden Parks geschaffen. Wird nicht enteignet, sammelt der Jüdische Nationalfonds Geld wie im August 2022, um das ohnehin nicht bebaubare Land in einer geschlossenen Militärzone zu kaufen. In Zone C können die Palästinenser nur auf ca. 1 % des Bodens noch bauen. In den Industriezonen werden mit finanziellen Mitteln auch ausländische Firmen angeworben, um dort zu produzieren. Laut Presseberichten wurden so 2015 in den 11 Steinbrüchen in Zone C 12 Mio. Tonnen Steine und Schotter gewonnen, wovon 10 Mio. Tonnen nach Israel gingen – ein erheblicher finanzieller Gewinn. Diese Maßnahmen sind wie die Ausbeutung der Wasservorkommen nicht nur nach den Haager und Genfer Regeln völkerrechtswidrig, sondern nach Art. 8, 2b Römisches Statut als Kriegsverbrechen auch strafbar.
Ein großer Teil des Berichts ist den Auswirkungen der Zwangsmaßnahmen, Gewalt, Vertreibungen und Demütigungen gewidmet, die von der Besatzungs- und Annexionspolitik ausgehen. Wenn die Bewohner gezwungen werden, ihre Häuser zu verlassen, ihr Eigentum zerstört und die Häuser abgerissen werden, sie fast täglichen Masseninhaftierungen und Gewalt nicht nur durch die Armee ausgesetzt sind, sondern auch von den Siedlern erfahren, der Mangel an sauberem, preiswertem Wasser und die offen rassistischen Angriffe, von denen insbesondere Frauen betroffen sind, die Zersplitterung der palästinensischen Gesellschaft – alles schwerwiegende Verletzungen des Selbstbestimmungsrecht und der Menschenrechte, die mit Paragraphen und juristischen Mitteln überhaupt nicht zu fassen sind. So erklärte Kommissar Miloon Kothari: „Es gibt so viele ‚stille Schäden’ und psychologische Traumata, die vielleicht nicht sofort erkennbar sind, die aus der Aushöhlung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte resultieren. Diese schwächenden Prozesse haben schwerwiegende kurz- und langfristige Folgen und müssen dringend angegangen werden.“ In Israel, aber auch in der deutschen Politik gibt es dafür keine Initiativen geschweige denn Verständnis.
Der Bericht zitiert den damaligen Premierminister Netanjahu, der am 10. September 2019 seine Absicht erklärte, das Jordantal zu annektieren. Im August 2020 bekräftigte er, dass die Frage der Souveränität über die Westbank immer noch auf dem Tisch liege. Sein Nachfolger Bennett verkündete am 17. Mai 2022 in einer Rede an die Siedler in Elkana großspurig: „Mit der Hilfe Gottes werden wir hier noch sein, wenn wir den fünfzigsten und siebzigsten, ja hundertsten, zweihundertsten und zweitausendsten Geburtstag von Elkana feiern in einem vereinten und souveränen Jüdischen Staat im Land von Israel.“ Dass diese Vision nicht ohne Krieg und erneute Intifada bleiben wird, muss auch dem neuen Premier mit seinem Kabinett vom rechtesten Rand der Gesellschaft klar sein.
Die Kommission sieht in all den von ihr zusammengetragenen Fakten der Besatzung Anzeichen schwerer Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht der Haager und Genfer Konventionen sowie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Römischen Statut. Sie fordert von Israel deswegen vor allem, die Besatzung zu beenden und alle völkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser zu schützen und zu garantieren.
Desgleichen fordert sie allen Staaten auf, ihren Verpflichtungen aus dem internationalen humanitären Recht und den Menschenrechten nachzukommen und „alle Personen zu untersuchen und zu verfolgen, die verdächtig sind, internationale Verbrechen in den besetzten Gebieten begangen oder geholfen, Beihilfe geleistet oder unterstützt zu haben“. Der Generalversammlung der UN empfiehlt er, den Bericht an den Sicherheitsrat weiterzuleiten, um sofortige Maßnahmen zur Beendigung der illegalen Situation zu ergreifen und beim Internationalen Gerichtshof (IGH) umgehend ein Gutachten über die rechtlichen Konsequenzen der Weigerung anzufordern, die Besatzung zu beenden und das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser zu respektieren. Ebenso empfiehlt er dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Täter und ihre Unterstützer wegen möglicher Verbrechen zu verfolgen.
Es fragt sich allerdings allmählich, ob Untersuchungen, Empfehlungen und Aufforderungen überhaupt noch die geeigneten Mittel sind, israelische Regierungen zur Umkehr auf den Weg des Völkerrechts und des Friedens zu bewegen. Es müsste vor allem ein Umdenken bei jenen Staaten erfolgen, die immer noch mit ihrer Unterstützung diese kriminelle Besatzung ermöglichen.

Prof. Dr. Norman Paech

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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