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Der IStGH hat enormem Druck standgehalten

BIP-Aktuell #327:

  1. Haftbefehle gegen Netanyahu und Gallant erlassen
  2. Erfreulich
  3. Hamas-Gefangener stirbt nach monatelanger unzureichender medizinischer Versorgung in israelischem Gefängnis.

Nach langem Verfahren erließ der IStGH Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Gallant. BIP-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Ninon Colneric erläutert die rechtlichen Schritte, die zu dieser Maßnahme geführt haben und ihre Tragweite.

Am 21.11.2024 erließ der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu, den früheren israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant (siehe BIP-Aktuell #325) und den Kommandeur des militärischen Zweigs der Hamas (al-Qassam-Brigaden) Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri (Deif), bei dem unbekannt ist, ob er noch lebt. Der Gerichtshof verkündete außerdem zwei wichtige Beschlüsse zu verfahrensrechtlichen Fragen, die weiter unten erläutert werden.




Der Internationale Strafgerichtshof. Quelle: 2016, Wikipedia.



Diese Entscheidungen haben eine längere Vorgeschichte. Am 1.1.2015 erkannte Palästina durch Abgabe einer Erklärung nach Art. 12 Abs. 3 des Römischen Statuts, durch das der IStGH errichtet wurde, die Gerichtsbarkeit des IStGH an, und zwar wegen mutmaßlicher Verbrechen, die „im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalem, seit dem 13. Juni 2014“ begangen wurden. Am nächsten Tag trat Palästina dem Römischen Statut als Vertragsstaat bei. Gemäß Art. 14 Abs. 1 Römisches Statut kann ein Vertragsstaat eine Situation, in der es den Anschein hat, dass ein oder mehrere der Gerichtsbarkeit des Gerichtshof unterliegende Verbrechen begangen wurden, dem Ankläger, also dem Leiter der beim IStGH gebildeten unabhängigen Anklagebehörde (in den Medien meist als Chefankläger bezeichnet), unterbreiten. Palästina unterbreitete dem Ankläger am 22.5.2018 die Situation im Staat Palästina seit dem 13. Juni 2014. Israel gehört nicht zu den inzwischen 124 Vertragsstaaten des Römischen Statuts (ebenso wenig wie die USA).

Die damalige Anklägerin Fatou Bensouda sah aufgrund ihrer Vorermittlungen Ende 2019 triftige Gründe für die Annahme, dass in der Westbank, einschließlich Ost-Jerusalem, und im Gazastreifen Kriegsverbrechen begangen worden waren (Statement vom 20.12.2029). Um hinsichtlich der territorialen Zuständigkeit auf sicherem Boden weiterarbeiten zu können, beantragte sie am 22.1.2020 gemäß Art. 19 Abs. 3 Römisches Statut eine Entscheidung des IStGH über die territoriale Zuständigkeit des Gerichtshofs. Eine Vorverfahrenskammer des IStGH entschied am 5.2.2021 über diesen Antrag. Sie prüfte vorab, ob Palästina ein „Staat, in dessen Hoheitsgebiet das fragliche Verhalten stattgefunden hat,“ im Sinne von Art. 12 Abs. 2 Buchst. a Römisches Statut ist. Die Kammer bejahte dies mit der Begründung, dass für die Zwecke der Anwendung des Art. 12 Abs. 2 Buchst. a Römisches Statut die Eigenschaft Palästinas als Vertragsstaat des Römischen Statuts ausreiche. In einem zweiten Prüfschritt war das Hoheitsgebiet Palästinas für die Zwecke der Zuständigkeit des IStGH zu bestimmen. Die Vorverfahrenskammer kam zu dem Ergebnis, dass sich die territoriale Zuständigkeit des Gerichtshofs bezüglich der Situation in Palästina auf die seit 1967 von Israel besetzten Gebiete erstreckt, nämlich Gaza und das Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem. Das bedeutet: Der IStGH ist zuständig für die unter das Römische Statut fallenden Verbrechen, die auf diesem Gebiet stattgefunden haben, und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit, die die des Verbrechens beschuldigte Person besitzt. Es kommt nicht darauf an, ob der Staat, dessen Staatsangehörigkeit diese Person hat, ein Vertragsstaat des Römischen Statuts ist.

Nachfolger von Fatou Bensouda wurde im Juni 2021 Karim A.A. Khan KC. Er gab in einem Statement vom 17.11.2023 bekannt, dass fünf weitere Staaten ihm als Ankläger die Situation in Palästina unterbreitet hatten, und zwar Südafrika, Bangladesch, Bolivien, die Komoren und Dschibuti. Er habe ein spezielles Team für die Untersuchung der Situation in Palästina eingesetzt. Diese erstrecke sich auf die Zeit ab dem 13.6.2014 und beziehe auch die Zeit ab dem 7.10.2023 ein. Am 18.1.2024 unterbreiteten Chile und Mexiko dem Ankläger in großer Sorge über die fortschreitende Eskalation ebenfalls die Situation in Palästina.

Am 20.5.2024 gab Karim Khan bekannt, dass er Haftbefehle gegen fünf Personen beantragt habe: Yahya Sinwar, Oberhaupt der Islamischen Widerstandsbewegung (Hamas) im Gazastreifen; Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri (Deif), Kommandeur des militärischen Zweigs der Hamas (al-Qassam-Brigaden); Ismail Haniyeh, Leiter des Politbüros der Hamas; Benjamin Netanyahu, Premierminister Israels, und Yoav Gallant, [damals] Verteidigungsminister Israels. Khan hatte sich vor diesem Schritt durch ein Team hochkarätiger Experten unterstützen lassen, darunter Sir Adrian Fulford PC, ehemaliger Lord Justice of Appeal und ehemaliger Richter am Internationalen Strafgerichtshof, und Baroness Helena Kennedy KC, Präsidentin des Menschenrechtsinstituts der International Bar Association.

Unter dem Titel „Spying, hacking and intimidation: Israel’s nine-year ‚war‘ on the ICC exposed“ berichtete The Guardian am 28.5.2024 detailliert darüber, wie Israel versucht hatte, die beiden Ankläger einzuschüchtern und das Verfahren zu sabotieren. Ein Video mit dem Titel „Israels geheimer Krieg gegen den Chefankläger Karim Khan vom Strafgerichtshof“ von Tahir Chaudhry befasst sich mit demselben Thema. Druck kam auch aus den USA. Zwölf einflussreiche republikanische Senatoren richteten am 24.4.2024 einen Drohbrief an Karim Kahn, der mit den Worten endete: „You have been warned.“ Als Reaktion auf solche Einschüchterungsversuche veröffentlichte die Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts am 17.5.2024 eine präzedenzlose Erklärung, in der sie sich gegen Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz verwahrte und sich zu ihrer Verpflichtung bekannte, die im Römischen Statut verankerten Grundsätze und Werte zu wahren und sich von Drohungen oder Maßnahmen gegen den Gerichtshof, seine Beamten und diejenigen, die mit ihm zusammenarbeiten, nicht beirren zu lassen. (Siehe BIP-Aktuell #308.)

Während im Fall Putin zwischen der Beantragung eines Haftbefehls (22.2.2023) und seinem Erlass (17.3.2023) nur knapp ein Monat lag, vergingen sechs Monate, bis über die Haftbefehlsanträge gegen Netanyahu u.a. entschieden wurde. Der Fall Putin war jedoch in tatsächlicher Hinsicht wesentlich einfacher: Es ging nur um einen Sachverhalt, nämlich die Deportation von Kindern. Außerdem war das Verfahren über die Haftbefehlsanträge gegen Netanyahu u.a. in rechtlicher Hinsicht ungewöhnlich: Großbritannien stellte einen Antrag auf Zulassung als amicus curiae, dem die Vorverfahrenskammer stattgab. Diese Entscheidung wich von dem Procedere, das in einem so frühen Verfahrensstadium üblich ist, ab. Hierdurch wurde eine Lawine von Eingaben losgetreten, die die Akte enorm anschwellen ließ. Auch Deutschland reichte eine Stellungnahme ein. Es argumentierte, Israel befinde sich im Kriegszustand, die Sachlage ändere sich, und das Gericht möge berücksichtigen, dass auch Israel zur Verfolgung von Straftaten fähig und bereit sei und die (nur komplementäre) Zuständigkeit des IStGH daher nicht gegeben sei. Ironischerweise nahm Großbritannien seinen Antrag, der die Schriftsatzflut ausgelöst hatte, nach dem Regierungswechsel zurück. Erst sehr spät, nämlich am 20.9.2024, reichte Israel zwei Schriftsätze ein, mit denen es die Zuständigkeit des Gerichtshof nach Art. 19 Abs. 2 Römisches Statut anfocht und forderte, dass der Gerichtshof die Anklagebehörde anweist, eine neue Benachrichtigung nach Art. 18 Abs. 1 Römisches Statut vorzunehmen. Als weiterer verfahrensverzögernder Faktor kam ein Richterwechsel hinzu: Die rumänische Richterin Iulia Antoanella Motoc, die auch die Präsidentin der zuständigen Vorverfahrenskammer gewesen war, bat aus gesundheitlichen Gründen darum, ersetzt zu werden. An ihre Stelle trat am 25.10.2024 die slowenische Richterin Beti Hohler. Zum neuen Kammervorsitzenden wurde der französische Richter Nicolas Guillou gewählt.

Diese beiden Richter und die aus Benin stammende Richterin Reine Alapini-Gansou bildeten die Vorverfahrenskammer, die am 20.11.2024 die Haftbefehle gegen Netanyahu und Gallant erließ. Ismael Haniyeh und Yahya Sinwar waren zu diesem Zeitpunkt schon getötet worden (der erstere durch einen Anschlag in Teheran, den westliche Medien dem Mossad zuschrieben, der letztere im Gazastreifen durch israelisches Militär), weshalb die Haftbefehlsanträge gegen sie zurückgenommen worden waren. Wegen des Haftbefehls gegen den vielleicht noch lebenden Deif wird auf die Presseerklärung des IStGH vom 21.11.2024 verwiesen.

Bei Netanyahu und Gallant sah die Kammer triftige Gründe für die Annahme, dass sie als Mittäter gemeinsam mit anderen die strafrechtliche Verantwortung für das Kriegsverbrechen des Aushungerns als Methode der Kriegsführung und die folgenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit tragen: Mord, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen. Die Kammer sah auch triftige Gründe für die Annahme, dass Netanyahu und Gallant als zivile Vorgesetzte jeweils die strafrechtliche Verantwortung für das Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Lenkung eines Angriffs auf die Zivilbevölkerung tragen. Im Interesse des Schutzes der Zeugen und der weiteren Ermittlungen wurde die Entscheidung über die Haftbefehle nicht als solche veröffentlicht. Eine Presseerklärung gibt jedoch ihren wesentlichen Inhalt bekannt.

Öffentlich sind dagegen die beiden Beschlüsse vom 21.11.2024 über die Anträge, die Israel am 20.9.2024 eingereicht hatte. Beide Anträge wurden zurückgewiesen, wodurch der Weg für die Haftbefehle frei war.

Der erste Antrag war auf Art. 19 Abs. 2 Römisches Statut gestützt (dazu dieser Beschluss). Israel führte Art. 19 Abs. 2 Buchst. c Römisches Statut an, wonach die Gerichtsbarkeit des IStGH von einem Staat angefochten werden kann, der die Gerichtsbarkeit nach Art. 12 Römisches Status anerkannt haben muss. Es machte geltend, dass Palästina nicht die Kompetenzen gehabt habe, die nach internationalem Recht erforderlich seien, um die territoriale Zuständigkeit an den IStGH zu delegieren. Aber auch unabhängig davon sei Israel ein Staat, der die Gerichtsbarkeit nach Art. 12 Römisches Statut anerkannt haben müsse. Die Vorverfahrenskammer wies diese Argumentation zurück. Der Gerichtshof könne seine Gerichtsbarkeit auf der Basis seiner territorialen Zuständigkeit für Palästina ausüben; eine weitere Rechtsgrundlage sei nicht erforderlich. Die Entscheidung vom 5.2.2021 über die territoriale Zuständigkeit sei rechtskräftig.

Nach Art. 19 Abs. 2 Buchst. b Römisches Statut kann die Gerichtsbarkeit des IStGH von einem Staat, der die Gerichtsbarkeit über eine Sache hat, angefochten werden, weil er in der Sache Ermittlungen oder eine Strafverfolgung durchführt oder durchgeführt hat (Gedanke der Komplementarität der Strafverfolgung durch den IStGH und der nationalen Strafverfolgung). Die Vorverfahrenskammer erläuterte, dass Israel das natürlich könne, aber erst nachdem ein Haftbefehl erlassen oder eine Ladung erfolgt sei. Normalerweise würden die Staaten von der Existenz eines Verfahrens nach Art. 58 Römisches Statut (also eines Verfahrens mit dem Ziel des Erlasses eines Haftbefehls oder einer Ladung durch die Vorverfahrenskammer) nämlich erst erfahren, wenn der Haftbefehl oder die Ladung ihnen mitgeteilt oder öffentlich gemacht worden ist. Erst dann handele es sich um eine Sache im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Römischen Statuts.

Mit seinem zweiten Antrag knüpfte Israel an Art. 18 Abs. 1 Römisches Statut an. Stellt der Ankläger, nachdem ihm eine Situation unterbreitet worden ist, fest, dass eine hinreichende Grundlage für die Einleitung von Ermittlungen besteht, muss er nach dieser Vorschrift u.a. diejenigen Staaten, die im Regelfall die Gerichtsbarkeit über die betreffenden Verbrechen ausüben würden, förmlich benachrichtigen. Israel wollte erreichen, dass die Kammer den Ankläger anweist, eine neue Benachrichtigung herauszugeben, und führte dafür verschiedene Argumente an. Auch dieser Antrag wurde zurückgewiesen. Die Kammer war der Ansicht, dass die Benachrichtigung, die der Ankläger am 9.3.2021 vorgenommen hatte, hinreichend spezifisch war. Sie war auch nicht von dem Argument überzeugt, dass eine neue Situation entstanden sei. Die Parameter der Untersuchung hätten sich nicht geändert. Israel habe den Ankläger auch nicht binnen eines Monats nach der Benachrichtigung gemäß Art. 18 Abs. 2 Römisches Statut darum ersucht, die Ermittlungen zugunsten eigener Ermittlungen zurückzustellen.

Hinsichtlich der Vollstreckung der Haftbefehle ist der IStGH auf die Kooperation der Vertragsstaaten des Römischen Status angewiesen. Diese haben gem. Art. 86 Römisches Statut eine allgemeine Verpflichtung zur Zusammenarbeit. Die persönliche Immunität hochrangiger Regierungsmitglieder hindert eine Strafverfolgung durch den IStGH nicht (siehe Art. 27 Römisches Statut und das Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom 14.2.2002 in der Sache Kongo gegen Belgien betreffend einen Haftbefehl, ICJ 2020, S. 25 f.). Das Verfahren vor dem IStGH wird gemäß Art. 60 Römischen Statut erst fortgesetzt, wenn die betreffende Person an den Gerichtshof überstellt worden ist oder freiwillig oder aufgrund einer Ladung vor dem Gerichtshof erscheint.

Unter der US-Regierung George W. Bush wurde 2002 der sog. The Hague Invasion Act verabschiedet. Dieses Gesetz, dessen amtlicher Titel „American Servicemembers Protection Act“ lautet, soll insbesondere die Angehörigen des US-Militärs und der US-Regierung, aber auch die entsprechenden Personenkategorien bestimmter Verbündeter, zu denen Israel gehört, schützen. In Section 2008 heißt es: „The President is authorized to use all means necessary and appropriate to bring about the release of any person described in subsection (b) who is being detained or imprisoned by, on behalf of, or at the request of the International Criminal Court.“




IStGH-Chefankläger Karim Khan. Quelle: IStGH.



Die Entscheidung des IStGH löste in Israel heftige Reaktionen aus. Netanjahu nannte sie eine „antisemitische Entscheidung“. Seine Unterstützer haben dem IStGH „pro-terroristische“ Tendenzen vorgeworfen. Eliav Lieblich schrieb in Haaretz: „Lassen Sie es auf sich wirken: Israels Führer werden wegen Mordes gesucht. Das ist ein Makel, der nie verblassen wird“ (Quelle auf Hebräisch). Netanjahu und Gallant können ab sofort nicht mehr in die 124 Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts reisen, ohne das Risiko einzugehen, verhaftet zu werden.

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Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter werden wir in Zukunft an dieser Stelle die Rubrik „Erfreulich“ platzieren – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!

BA 327 „Erfreulich“:
Bedingungslose Solidarität mit Israel? – Die wachsende Kritik an der deutschen Staatsräson – Manual Gogos berichtet in der ARD: Was in Gaza geschieht, treibt Israelis und Palästinenser immer weiter auseinander und spaltet auch Deutschland. Hat die deutsche Öffentlichkeit versagt, wenn viele verstummen, aus Angst des Antisemitismus bezichtigt zu werden und andere laut werden und radikale Bekenntnisse abgeben?
https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/dok5/bedingungslose-solidaritaet-israel-100.html

Aleida Assmann schreibt am 18.11. in der FR zur Bundestagsresolution: Der Antisemitismus-Vorwurf wird inflationär eingesetztDie Waffe des Antisemitismusvorwurfs ist in Deutschland schärfer als in anderen LändernDie Bundestags-Resolution ‚Jüdisches Leben schützen‘ spaltet Deutschland/ Der Antisemitismusvorwurf fördert eine repressive Politik/ Der Antisemitismusvorwurf unterstützt die Politik Netanyahus https://www.fr.de/kultur/gesellschaft/resolution-des-bundestags-zum-antisemitismus-ein-instrument-der-zensur-93418569.html

Die USA kündigen Sanktionen gegen die Siedlungsorganisation Amana im Westjordanland an. US-Beamte glauben, dass die Sanktionen gegen Amana folgenschwerer sein könnten als mögliche Sanktionen gegen rechtsextreme israelische Minister https://www.haaretz.com/us-news/2024-11-18/ty-article/.premium/u-s-announces-sanctions-against-west-bank-settlement-organization-amana/00000193-3ff9-d8aa-a3b3-3ffd61b70000

In einer Presseerklärung der HRK vom 20.11. heißt es: Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie auch im Engagement gegen Antisemitismus wahren:
Die Diskussion über die Definition von Antisemitismus ist Gegenstand und Aufgabe wissenschaftlicher Auseinandersetzung. Politische Entscheidungen können und dürfen diesen wissenschaftlichen Diskurs weder gefährden noch unterbinden. Eine staatliche Intervention in die Art und Weise, wie dieser wissenschaftliche Diskurs an den Hochschulen ausgestaltet wird, ist nicht zulässig.
Es ist sicherzustellen, dass staatliche Fördermittel für Forschung und Lehre allein nach wissenschaftsgeleiteten Prinzipien und Verfahren verteilt werden. 
https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/zur-aktuellen-antisemitismusdebatte-im-bundestag/

Eine international besetzte Jury hat der israelisch-palästinensischen Organisation „Parents Circle – Families Forum“ den Nürnberger Menschenrechtspreis 2025 zuerkannt. Die Jüdische Kultusgemeinde hält dies für einen „Irrweg“. Die Jury bleibt bei ihrer Entscheidung. https://www.sueddeutsche.de/bayern/nuernberger-menschenrechtspreis-kritik-israelitische-kultusgemeinde-verteidigung-lux.9f34nP97q58SwAjQmR6FsV
Arabische Schriftsteller verurteilen Gaza-Krieg in Reden zur Entgegennahme des U.S. National Book Award: Die Preisträgerinnen Lena Khalaf Tuffaha und Shifa Saltagi Safadi prangerten bei der Entgegennahme ihrer Preise den „Völkermord“ in Gaza an. Tuffaha fügte hinzu: „Ich hoffe, dass jeder von uns sich selbst genug lieben kann, um aufzustehen und dafür zu sorgen, dass er aufhört.
Die palästinensisch-amerikanische Dichterin Lena Khalaf Tuffaha und die syrisch-amerikanische Autorin Shifa Saltagi Safadi erhielten eine der renommiertesten Auszeichnungen der Literaturwelt. Beide Schriftstellerinnen nutzten einen Teil ihrer Dankesreden, um den Krieg in Gaza zu verurteilen. „Guten Abend allerseits“, begann Tuffaha ihre Dankesrede, “und guten Morgen, Gaza, wo heute der 411. Tag des Völkermords ist.“ https://www.haaretz.com/us-news/2024-11-21/ty-article/arab-writers-condemn-gaza-war-in-u-s-national-book-award-acceptance-speeches/00000193-4fd3-de14-a3b7-6ff3c41a0000?utm_source=mailchimp&utm_medium=Content&utm_campaign=daily-brief&utm_content=f78419cd36

19 Demokraten im US-Senat lehnen Waffenverkäufe an Israel in einer bahnbrechenden Abstimmung ab. Drei der neun jüdischen Demokraten im Senat unterstützten den bahnbrechenden Vorstoß von Senator Bernie Sanders, fünf Waffenverkäufe an Israel wegen ihres Einsatzes für „inakzeptable zivile Opfer und Schäden“ im Gazastreifen formell zu missbilligen
https://www.haaretz.com/us-news/2024-11-21/ty-article/.premium/in-landmark-vote-19-senate-democrats-oppose-arms-sales-to-israel/00000193-4b7e-d383-abbb-ebff20510000?utm_source=mailchimp&utm_medium=Content&utm_campaign=daily-brief&utm_content=7871123367

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.

„Hamas-Gefangener stirbt nach monatelanger unzureichender medizinischer Versorgung in israelischem Gefängnis. Physicians for Human Rights behauptet, Vernachlässigung durch die israelische Gefängnisbehörde habe zum Tod des 61-jährigen Verwaltungshäftlings Samih Aliwi geführt, dem trotz schwerer gesundheitlicher Probleme eine angemessene medizinische Versorgung verweigert wurde. Samih Aliwi, der ohne Gerichtsverfahren im Ketziot-Gefängnis im Süden Israels inhaftiert war, starb Anfang November, nachdem die Gefängnisbehörden es monatelang versäumt hatten, ihn trotz seines sich verschlechternden Zustands ins Krankenhaus zu bringen. Physicians for Human Rights schrieb im Mai an die israelische Gefängnisbehörde, dass Aliwi nicht zu einer medizinischen Untersuchung und Operation überwiesen worden war, „obwohl er über starke Schmerzen“ und Schwellungen in seinem Unterleib klagte. Er wurde erst im September ins Krankenhaus eingeliefert, als sein Gewicht bereits auf etwa 40 Kilo gesunken war.
Aliwi, der aus der Stadt Nablus im Westjordanland stammt und in der Vergangenheit bereits in israelischen Gefängnissen gesessen hatte, wurde im November letzten Jahres in Administrativhaft genommen. In den palästinensischen Medien und vom Shin Bet wurde er als Führer der Hamas in Nablus bezeichnet. Da er ohne Gerichtsverfahren inhaftiert war, gaben die Behörden die gegen ihn bestehenden Verdachtsmomente nicht bekannt. Seit Beginn des Krieges am 7. Oktober letzten Jahres sind mindestens 13 Palästinenser in israelischen Gefängnissen gestorben. Weitere 46 Palästinenser sind in Hafteinrichtungen der israelischen Armee gestorben.
In einem im August von der israelischen Menschenrechtsgruppe B’Tselem veröffentlichten Bericht wird behauptet, dass einige der Todesfälle den schwerwiegenden Verdacht nahelegen, dass die Gefangenen misshandelt wurden oder ihnen absichtlich die medizinische Versorgung vorenthalten wurde. In dem Bericht, der sich auf Aussagen von Dutzenden palästinensischer Gefangener seit Beginn des Krieges stützt, wird von „systematischer“ Folter, Gewalt, sexuellem Missbrauch, Demütigung und dem Entzug von Nahrung und angemessener medizinischer Versorgung berichtet.“ https://www.haaretz.com/israel-news/2024-11-21/ty-article/.premium/hamas-prisoner-dies-after-months-without-proper-medical-care-in-israeli-prison/00000193-4ff4-d383-abbb-effff3f70000?utm_source=mailchimp&utm_medium=Content&utm_campaign=daily-brief&utm_content=f78419cd36


Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

Autor: Shir Hever

BIP-Aktuell #326: Bataillon 749

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