BIP Konferenz in Nürnberg 24.5.24-26.5.24
Blog per E-Mail folgen

Gib deine E-Mail-Adresse ein, um diesem Blog zu folgen und per E-Mail Benachrichtigungen über neue Beiträge zu erhalten.

Aktuelle Beiträge

No more posts to show

Deutschland unterstützt Israels Verteidigung vor dem Internationalen Gerichtshof

BIP-Aktuell #288:

  1. Deutschland hat selbst Völkermord begangen und verteidigt ihn jetzt
  2. Wenn es sich nicht um einen Völkermord in Gaza handelt, was ist es dann?

Die deutsche Regierung stellt sich beim Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Südafrika und verteidigt Israel damit gegen den Vorwurf des Völkermordes. Die Nichteinhaltung der internationalen Konvention zur Verhinderung von Völkermord durch Deutschland, einem Land, das im 20. Jahrhundert Völkermord an mehreren Völkern begangen hat, rief heftige Kritik aus Namibia, Bosnien, Frankreich und Palästina hervor.

Am 11. Januar begründete Südafrika in Den Haag seine Klage gegen den Staat Israel, und am 12. Januar gab Israel seine Antwort. Die Bedeutung dieses Falles wurde in BIP-Aktuell 287 erörtert. Kurz nach der Klage Südafrikas vor dem Gerichtshof erklärte die deutsche Regierung, dass sie beabsichtigt, in dem Gerichtsverfahren Israel zu verteidigen mit der Begründung,  Israel habe im Gazastreifen kein Verbrechen des Völkermords  begangen (siehe BIP-Aktuell #285).



Der Internationale Gerichtshof. Quelle: 2024, Internationaler Gerichtshof.



Der Zeitpunkt der deutschen Erklärung ist wichtig. Indem Deutschland seine einseitige Unterstützung für Israel nach dem Plädoyer der israelischen Anwälte vortrug, unterstützt es deren Erklärung. Israel behauptet, dass die Aufrufe zur Vernichtung der Zivilbevölkerung in Gaza nicht als Aufrufe zum Völkermord gelten können, weil sie in der Hitze des Gefechts geäußert wurden. Israel habe sich nicht des Völkermordes schuldig gemacht, weil den Palästinensern über Twitter Anweisungen gegeben wurden, wohin sie sich begeben müssen, um zu überleben. Diese Begründung ist widersinnig, denn Israel hatte das Internet und den Strom im Gazastreifen abgeschaltet und damit den Bewohnern den Zugang zu Twitter verwehrt, die Palästinenser konnten die Anweisungen  also gar nicht erhalten haben.

Es stellt sich daher die Frage, welches Interesse die deutsche Regierung hat, Israel zu verteidigen und damit das Verbrechen des Völkermordes zu leugnen. Die deutsche Regierung behauptet, die Konvention zur Verhinderung des Verbrechens des Völkermordes zu respektieren, entscheidet sich dann aber dafür, den Text der Konvention, die systematische Diskriminierung und Entrechtung der Palästinenser durch die israelischen Behörden und die vorsätzliche Tötung von Zivilisten durch das israelische Militär zu ignorieren. Diese Begründung ist zynisch und schizophren:  Kann denn angesichts des deutschen Völkermordes an Juden, an Sinti und Roma, an Herero und Nama im vorliegenden Fall  die Motivation der deutschen Stellungnahme mit einer ”historischen Verantwortung” begründet werden? Hat es vielleicht eher damit zu tun, dass die deutsche Regierung Waffen an Israel verkauft (siehe BIP-Aktuell #283)? Bei einer einstweiligen Verfügung des IGH auf Durchsetzung eines  Waffenstillstandes könnte Deutschland keine Waffen mehr an Israel verkaufen, worauf Israels ehemaliger stellvertretender Staatsanwalt Yehouda Sheffer hingewiesen hat (Quelle auf Hebräisch).

Tatsächlich hat die Bundestagsabgeordnete Zaklin Nastic für das Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) parlamentarische Anfragen an die deutsche Regierung zum Verkauf deutscher Waffen an Israel gestellt. Die Antworten, teilweise geschwärzte Dokumente, wurden an BIP weitergeleitet, in denen die Regierung behauptet, dass der Verkauf von 155mm- Haubitzengranaten an Israel nicht „in dem Sinne erfolgt, wie die Frage formuliert ist“ und dass die Regierung nicht über genaue Informationen über die Waffenexporte nach Israel verfüge. Es gebe Verschlusssachen, die sie der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen könne. Diese Antworten erwecken den Eindruck, dass die deutsche Regierung versucht, Informationen über die Waffen, die sie an Israel verkauft, zu verbergen. Am 16. Januar kündigte Der Spiegel ein weiteres Geschäft über den Verkauf von 10.000 120-mm-Panzergeschossen an Israel durch Rheinmetall an, obwohl es Beweise gibt, dass Israel die Panzergeschosse auf Wohngebäude in Gaza abfeuert und Zivilisten tötet. In jedem Fall liegt Deutschlands Unterstützung proisraelischer Interessen in der Tradition einer fragwürdigen ”Staatsräson”, die sich in der Vergangenheit immer wieder zeigte, zum Beispiel stimmte Deutschland gegen die  Aufnahme Palästinas in die UNESCO.

Deutschland hat sich mit seiner Entscheidung, die Verbrechen Israels zu verteidigen, diplomatisch isoliert. Die Regierung von Namibia hat das deutsche moralische Versagen scharf kritisiert. Der namibische Präsident Hage Geingob sagte, dass „Berlin nicht in der Lage ist, Lehren aus seiner schrecklichen Geschichte zu ziehen“ und bezog sich dabei auf den von Deutschland in Namibia begangenen Völkermord an den Herero und Nama. Der deutsche Völkermord von 1904-1908 wurde als Racheakt an den Ureinwohnern gerechtfertigt, die sich gegen die deutsche Siedlerkolonialherrschaft in ihrem Land aufgelehnt hatten.

Stefan Talmon, Prof. für Internationales Völkerrecht an der Universität Bonn, schrieb, dass „Deutschlands überstürzte Ankündigung, in der Völkermordklage von Südafrika gegen Israel vor dem IGH zu intervenieren, politisch unklug (war), respektlos gegenüber dem Gerichtshof und – angesichts der deutschen Intervention in der Sache Gambia gegen Myanmar – rechtlich problematisch und (zeugt) von Doppelmoral.“ Dr. Matthias Goldmann, Forscher am Max- Planck- Institut für Ausländisches Öffentliches Recht und Völkerrecht hat die Haltung der deutschen Regierung angesichts der „unbestreitbaren“ Aufforderung zum Völkermord durch die israelische Regierung ebenfalls kritisiert.

Lana Bastasic, eine bosnische Autorin, kündigte ihren Vertrag mit dem deutschen S. Fischer Verlag wegen der einseitigen Komplizenschaft der deutschen Medien, einschließlich des S. Fischer Verlags. Der Verlag veröffentlichte eine Verurteilung des brutalen Angriffs auf israelische Zivilisten am 7. Oktober sowie eine Verurteilung des Antisemitismus, erwähnte dabei aber nicht das Massaker an wehrlosen Zivilisten in Gaza. Diese Entscheidung hat viel Aufmerksamkeit erregt, weil Israels Rechtsbeistand den Völkermord an den Bosniaken in Srebrenica von 1995 als rechtlichen Präzedenzfall für die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs, den Völkermord nicht anzuerkennen, herangezogen hat.

Die Entscheidung der deutschen Regierung, sich erneut auf die falsche Seite der Geschichte zu stellen, ist in der Tat kein einmaliges Versagen. Es zeigt, dass Politik, Medien und die öffentliche Diskussion es versäumt haben, die deutsche Öffentlichkeit für die Gefahren eines Völkermordes zu sensibilisieren. Die Zensur palästinensischer Stimmen und politischer Bewegungen wie BDS haben zu einer Diskriminierung der Palästinenser beigetragen, die die Grundlagen unserer Verfassung, insbesondere Art.  5 GG berühren – mit voller Unterstützung deutscher kultureller und politischer Institutionen. Man erinnere sich an das unrühmliche Verhalten der Heinrich-Böll-Stiftung, die beschlossen hatte, Masha Gessen wegen ihres Artikels, in dem sie Israel des Völkermords bezichtigt, den Preis um einen Tag aufzuschieben und nur in kleinem Rahmen am 16. Dezember 2023 in Bremen zu verleihen.



Masha Gessen hat es gewagt, gegen den israelischen Völkermord zu sprechen. Völkermord wird durch Schweigen ermöglicht, und Zensur schafft Schweigen. Quelle: 2015, Wikipedia.


Als Reaktion darauf haben zahlreiche internationale Kulturschaffende wie die Literaturnobelpreisträgerin Annie Ernaux und der palästinensische Journalist Mohammed El-Kurd einen Aufruf zum Boykott deutscher Kultureinrichtungen gestartet.

*****************************************************

Werde Mitglied im Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern e.V. (BIP) und unterstütze unsere Arbeit. Jahresbeitrag für stimmberechtigte ordentliche Mitglieder
150 €, für Fördermitglieder 100 €. 
Ein Aufnahmeantrag ist  an den Vorstand zu stellen: info@bip-jetzt.de.
Weitere Informationen: www.bip-jetzt.de

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.

Wenn es sich nicht um einen Völkermord in Gaza handelt, was ist es dann?
Gideon Levy

“Gehen wir davon aus, dass Israels Position in Den Haag richtig und gerecht ist und Israel keinen Völkermord oder etwas Ähnliches begangen hat. Was ist das dann? Wie nennt man das Massentöten, das auch während des Schreibens dieser Zeilen weitergeht, ohne Diskriminierung, ohne Zurückhaltung, in einem Ausmaß, das man sich nur schwer vorstellen kann?
Wie nennt man die sterbenden Kinder in den Krankenhäusern, von denen einige niemanden mehr auf der Welt haben, und die hungernden älteren Zivilisten, die vor der ständigen Bedrohung durch die Bomben um ihr Leben fliehen? Wird die rechtliche Definition ihr Schicksal ändern? Israel wird aufatmen, wenn das Gericht die Anklage abweist. Wenn es sich nicht um Völkermord handelt, wird unser Gewissen wieder rein sein. Wenn Den Haag sagt, dass es sich nicht um Völkermord handelt, werden wir wieder die moralischsten Menschen der Welt sein.
An diesem Wochenende überschlugen sich die israelischen Medien und die sozialen Medien mit Bewunderung und Lob für das Anwaltsteam, das uns in Den Haag vertreten hat. Welch elegantes Englisch und überzeugende Argumente. Am Vortag berichteten die Medien kaum über die Position Südafrikas, die in noch besserem Englisch als das Englisch der Israelis vorgetragen wurde und weitaus mehr auf Fakten und weniger auf Propaganda beruhte, was einmal mehr beweist, dass die israelischen Medien in diesem Krieg einen absoluten Tiefpunkt erreicht haben. Sie sehen es als ihre Aufgabe an, die israelische Position zu stärken und die Position des „legalen Arms der Hamas“ zunichte zu machen. Sehen Sie sich an, wie viel juristische Ehre uns diese Experten eingebracht haben.
Gehen wir davon aus, dass es sich um ein Land handelt, das wegen schwerster Verstöße gegen das Völkerrecht vor Gericht steht. Diejenigen mit den schwarzen Roben und weißen Perücken und diejenigen ohne sie präsentierten Israels übliche Argumente, von denen einige richtig sind, wie die Beschreibungen der Gräueltat vom 7. Oktober.
An anderen Stellen wusste man nicht, ob man lachen oder weinen sollte. Zum Beispiel bei dem Argument, dass die Hamas allein für die Zustände in Gaza verantwortlich ist. Israel hat keine Handhabe und keinen Anteil daran. Wenn man das vor einer angesehenen internationalen Institution sagt, stellt man die Intelligenz der Richter in Frage und beleidigt sie.
Und was ist von den Äußerungen des Leiters des israelischen Verteidigungsteams, Prof. Malcolm Shaw, zu halten: „Die Maßnahmen Israels sind verhältnismäßig und richten sich nur gegen bewaffnete Kräfte“? Aber was ist mit der Wahrheit? Verhältnismäßig bei einer solchen Zerstörung? Wenn das verhältnismäßig ist, wie sieht es dann mit unverhältnismäßig aus? Hiroshima?
„Nur gegen bewaffnete Streitkräfte“, mit einer großen Anzahl toter Kinder? Wovon redet er? „Telefonanrufe, um die Unbeteiligten zu evakuieren“; wer hat noch ein funktionierendes Telefon in Gaza, und wohin genau sollen sie in dieser Hölle evakuiert werden, in der es kein einziges Stück sicheren Bodens mehr gibt? Und das Allerletzte: „Selbst wenn die Soldaten gegen die Kriegsgesetze verstoßen haben, wird das israelische Rechtssystem darüber entscheiden.“
Shaw hat offenbar noch nie etwas vom israelischen Rechtssystem gehört und noch weniger von dem, was man das militärische Rechtssystem nennt. Er hat nicht gehört, dass nach der Operation „Gegossenes Blei“, dem Konflikt mit dem Gazastreifen 2008-2009, nur vier Soldaten wegen Straftaten angeklagt wurden und nur einer von ihnen wegen des Vergehens des Diebstahls einer Kreditkarte (!) ins Gefängnis kam. All die anderen, die Granaten und Bomben auf Unschuldige warfen, werden nie angeklagt werden.
Und was ist mit den Äußerungen von Dr. Galit Rejwan, der Wochenend-Entdeckung, die zweifellos ausgewählt wird, um die diesjährige Fackel bei der Feier zum Unabhängigkeitstag auf dem Berg Herzl anzuzünden: „Die IDF verlegt Krankenhäuser an einen sichereren Ort.“ Wird Shifa nach Sheba verlegt? Rantisi nach Soroka? Von welchen sicheren Orten in Gaza spricht sie und welche Krankenhäuser wird die IDF verlegen?
All dies beweist natürlich nicht, dass Israel einen Völkermord begangen hat. Das wird das Gericht entscheiden. Aber um sich mit solchen Argumenten für die Verteidigung gut zu fühlen? Um sich nach Den Haag gut zu fühlen? Um sich nach Gaza gut zu fühlen?”
https://www.haaretz.com/opinion/2024-01-14/ty-article-opinion/.premium/if-it-isnt-a-genocide-in-gaza-then-what-is-it/0000018d-040c-dd07-a7df-cf7e8b980000?utm_source=mailchimp&utm_medium=email&utm_content=author-alert&utm_campaign=Gideon%20Levy&utm_term=20240114-01:50

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.