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Prof. Dr. Norman Paech analysiert den Brief von Yossi Fuchs

Yossi Fuchs, Staatssekretär der israelischen Regierung, schrieb eine ausführliche Antwort auf einen Artikel der Menschenrechtsorganisation Adalah, in der er den Bau von zehn neuen illegalen Siedlungen im besetzten Westjordanland mit seiner Auslegung des Völkerrechts und des israelischen Rechts rechtfertigt. Dieser Brief wurde in BIP-Aktuell #267 veröffentlicht. Diese Woche antwortet Prof. Dr. Norman Paech, Gründungsmitglied von BIP und Professor für Völkerrecht, auf den Brief von Yossi Fuchs.

Am 12. Februar 2023 entschied das israelische Sicherheitskabinett, 10 Außenposten in der Westbank zu legalisieren („whitewashing“) und auszubauen. Adalah, eine in Haifa ansässige Menschenrechtsorganisation zur Vertretung politischer und juristischer Interessen der arabischen Minderheit in Israel, formulierte am 9. März 2023 eine Protestnote und warf der Entscheidung einen Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und das Völkerstrafrecht vor. Die Regierung holte ein Rechtsgutachten ein und wies die Vorwürfe zurück. BIP hat das Rechtsgutachten von Yossi Fuchs, ein in den USA geborener und 1974 im Alter von einem Jahr immigrierter Jurist aus der Siedlung Neve Daniel, der seit Anfang 2023 Staatssekretär von Netanjahu ist, am 6. Juli 2023 auf seiner Website veröffentlicht.


Yossi Fuchs, Kabinettsekretär Israels. Quelle: Wikipedia, 2021.


Das Gutachten ist der klägliche Versuch, eine Politik mit juristischen Mitteln weißzuwaschen, deren offensichtliche Völkerrechtswidrigkeit international nicht mehr bestritten wird, leider aber politisch immer noch geduldet, ja gefördert wird. Im Zentrum der wirr zusammengewürfelten Argumente stehen zwei Behauptungen: Israel sei Eigentümerin der Westbank und habe deshalb das Recht, die Souveränität auszuüben, die Haager Landkriegsordnung (HLKO) und 4. Genfer Konvention (GK) hätten in diesem Territorium keine Geltung. Beide Behauptungen bedingen einander, denn würden die Haager und Genfer Konvention von Israel anerkannt, könnten sie kein Eigentum beanspruchen, ihr Eigentum und ihre Souveränität lassen sich nur bei der Nicht-Anerkennung der Konventionen begründen. Doch diese alte, von der israelischen Politik immer wieder vorgebrachte Behauptung, ist wiederholt bis zum Internationalen Gerichtshof widerlegt worden. Zuletzt in seinem Gutachten über die Rechtsfolgen des Mauerbaus auf palästinensischem Territorium vom 9. Juli 2004 (1).

Für die Geltung der Konventionen spielt es keine Rolle, ob die Westbank vor 1948 unter fremder Souveränität stand oder zu Recht oder zu Unrecht unter jordanische Souveränität gekommen war, wie Fuchs behauptet. Entscheidend ist allein der Schutz der Zivilbevölkerung und ihrer Einrichtungen im Falle der Besatzung durch eine fremde Macht. Fuchs räumt selber ein, dass sich Israel mit einer Besatzung begnügen muss, da es sein „Souveränitätsrecht“ derzeit nicht ausüben könne. Nach Art. 42 HLKO von 1907 gilt ein Gebiet als kriegerisch besetzt, „wenn es sich tatsächlich in der Gewalt des feindlichen Heeres befindet“. Und Art. 55 HLKO definiert den Status der Besatzungsmacht eindeutig: „Der besetzende Staat hat sich nur als Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betrieben zu betrachten, die dem feindlichen Staate gehören und sich in den besetzten Gebieten befinden. Er soll den Bestand dieser Güter erhalten und sie nach den Regeln des Nießbrauchs verwalten.“ Da Israel die Genfer Konvention unterzeichnet und ratifiziert hat und die Haager Konventionen zu Völkergewohnheitsrecht erstarkt sind, ist es an sie gebunden. Besatzung verleiht nie Eigentums- und Souveränitätsrechte, sondern unterliegt zahlreichen, in den Konventionen benannten Einschränkungen und Pflichten.

Zu diesen Pflichten gehört z.B. die Versorgung mit Lebensmitteln und ärztliche Fürsorge (Art. 55 HLKO). Privateigentum darf nur dann und auch nur mit Entschädigung requiriert werden, wenn es für die Zwecke der Besatzung notwendig ist (Art. 46, 52 HLKO). Hinzu kommt ein Siedlungsverbot für die eigene Bevölkerung (Art. 46 GK), ergänzt durch ein Verbot der Zwangsumsiedlung und Deportation (Art. 49 GK). Keine dieser Pflichten hat Israel erfüllt und alle Verbote missachtet.
An dieser Rechtslage ändert auch nicht ein angebliches Mandat, welches Fuchs aus den Konferenzen von San Remo 1920 über Lausanne 1923 bis zu San-Francisco 1945 einschließlich der Balfour-Erklärung von 1917 herleiten will. Nirgends wurde „das Recht des jüdischen Volkes auf das Land verankert“. Es stand nicht einmal zur Debatte, denn völkerrechtlich kann kein Staat und keine Konferenz fremdes Land verschenken und übereignen. Die berühmte Verheißung einer „nationalen Heimstätte“ für das jüdische Volk in der Balfour-Erklärung war nichts anderes als eine unverbindliche politische Wohlwollenserklärung. Da hilft schließlich auch nicht das 1. Makkabäerbuch (Kap. 15, Vers 33) hundert Jahre vor unserer Zeitrechnung zur Begründung. Sie offenbart nur die eher theologisch-mystische denn juristische Herangehensweise dieses engen Vertrauten von Netanjahu.

Man sollte ihm die Resolution 181 der UN-Generalversammlung vom 29. November 1947 ins Gedächtnis rufen, mit der die Gründung zweier Staaten in Palästina vorbereitet werden sollte – aber auch die Resolution 194 vom 11. Dezember 1948, mit der beschlossen wurde, „dass denjenigen Flüchtlingen, die zu ihren Wohnstätten zurückkehren und in Frieden mit ihren Nachbarn leben wollen, dies zum frühestmöglichen Zeitpunkt gestattet werden soll und dass für das Eigentum derjenigen, die sich entscheiden, nicht zurückzukehren sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum, auf der Grundlage internationalen Rechts oder nach Billigkeit von den verantwortlichen Regierungen und Behörden, Entschädigung gezahlt werden soll“. Der Chef wie sein Vertrauter haben offensichtlich vollkommen verdrängt, dass es eine der Voraussetzungen für die Aufnahme Israels am 12. März 1949 war, diese Resolution und damit das Recht auf Rückkehr der Vertriebenen als verbindlich anzuerkennen.

Fuchs bestreitet auch, dass die Entscheidung des Sicherheitskabinetts der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH) widerspricht. Hier ging es um die Kommune Silwad. Der Oberste Gerichtshof hob am 9. Juni 2020 das Gesetz über die Regulierung der Siedlungen in Judäa und Samaria von 2017 auf, da es das Recht auf Eigentum, Gleichheit und Würde palästinensischer Landeigentümer in der Westbank in unverhältnismäßiger Weise beschränke (OGH 1308/17 Silwad Kommune gegen Knesset). Das Gesetz erlaubte die Konfiszierung von Land palästinensischer Bewohner, um Siedlungen auf diesem Land zu legalisieren („whitewashing“). Die Entscheidung, die Adalah kritisiert, regelt nichts anderes als das Gesetz der Knesset sechs Jahre zuvor; beide sind nach der Rechtsprechung des OGH rechtswidrig.

Es ist leider nur folgerichtig, dass Vertreter wie Unterstützer des israelischen Staates ein Verteidigungsrecht gegen das, was sie palästinensischen Terror nennen, behaupten. Da sie Israel das Eigentum an den besetzten Gebieten zusprechen, habe Israel jedes Recht, sich gegen palästinensische Gewalt zu verteidigen. Diese groteske Opfer-Täter-Umkehr wird von der Gründung Israels 1948 bis heute als Rechtfertigung der Gewalt gegen die palästinensischen Einwohner benutzt, um gleichzeitig ihr Recht auf Eigentum, Wohnung und Freiheit zu bestreiten. Nicht Israel hat Palästina, sondern die Palästinenser haben israelisches Land besetzt, lautet die Verirrung, die nicht nur in Israel, sondern auch in den USA von AIPAC bis in den Kongress verbreitet wird. Das hat weder mit der Realität noch dem Völkerrecht zu tun. Besatzung bedeutet Gewalt, gegen die die besetzte Bevölkerung ein Verteidigungsrecht hat, nicht umgekehrt. Eine jahrzehntelange Besatzung wie die Israels ist völkerrechtswidrig, sie darf ihr Personal beschützen, hat aber kein Recht auf Selbstverteidigung, sondern hat das besetzte Gebiet wieder zu verlassen.

Es verwundert, dass derartiger juristischer Un-Sinn immer noch in den obersten Rängen der Politik verbreitet ist. Es mag einen auch nicht trösten, wenn man in ihm nur die Widerspiegelung des anachronistischen Zustands der israelischen Besatzung sieht, aber gleichzeitig erkennen muss, dass das von der eigenen Regierung seit Jahrzehnten unterstützt wird.

Norman Paech

1 ICJ Reports 2004, 194 ff.
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75 Jahre Israel – 75 Jahre Vertreibung der Palästinenser und Palästinenserinnen

Israel feiert im Jahr 2023 den 75. Jahrestag seiner Gründung am 14. Mai 1948. Palästinenser und Palästinenserinnen in den von Israel kontrollierten Gebieten und in der weltweiten Diaspora gedenken in diesem Zusammenhang ihrer damit verbundenen Vertreibung und Enteignung, der Nakba (wörtlich: „Katastrophe“).
Laut dem jüdisch-israelischen Historiker Ilan Pappe wurden bei der Besetzung der Ortschaften und den ethnischen Säuberungen Hagana-, Palmach- und Irgun-Truppen eingesetzt.

Ilan Pappe (Die ethnische Säuberung Palästinas, S. 200) berichtet, dass die Zeit vom Juni bis September 1948 durch eine „Eskalation der Säuberungsaktionen“ gekennzeichnet war, d.h. dass alle Mittel nun erlaubt waren: auch Häuser niederzubrennen, wenn kein Dynamit verfügbar war, und Felder und Überreste eroberter palästinensischer Dörfer in Brand zu setzen.
Pappe berichtet, dass die am 11. Juni 1948 in Kraft getretene erste, vierwöchige, Waffenruhe von der Armee genutzt wurde, um eine Reihe bereits geräumter Dörfer vollends zu zerstören. Außerdem waren “die israelischen Truppen entschlossener denn je, zu Massenhinrichtungen und jedem anderen Mittel zu greifen, um die Vertreibungen zu beschleunigen.“ (Pappe, a.a.O., S. 204). Die Waffenruhen (die zweite Waffenruhe, 18.7. – 15.10.1948) waren zwar für den Krieg bedeutsam, für die Säuberungen jedoch eher hinderlich, weil während der Kampfhandlungen Säuberungsaktionen großen Stils einfacher durchzuführen waren. Dennoch vertrieben die Israelis zwischen den beiden Waffenruhen insgesamt ca. 50 000 Menschen der beiden Städte Lydda und Ramla und begannen nach der zweiten Waffenruhe erneut mit umfangreichen Vertreibungen und Deportationen in Süd- und Nordpalästina. Ein Augenzeuge: „In der Nacht begannen die Soldaten in den Gebieten, die sie besetzt hatten, in die Häuser zu gehen, die Einwohner zusammenzutreiben und aus der Stadt zu jagen. Manchen befahlen die Soldaten, in benachbarte Städte zu gehen, anderen sagten sie: `Geht zu König Abdullah nach Ramallah.` Die Straßen waren voller Menschen, die sich mit ungewissem Ziel auf den Weg machten.“ (Pappe, a.a.O., S. 225) Viele verhungerten und verdursteten unterwegs.
Kommandeur des militärischen Einsatzes war Yitzhak Rabin. „Da in beiden Städten nur einige hundert bleiben durften und viele aus den umliegenden Dörfern dort Zuflucht gesucht hatten, schätzte Rabin, dass insgesamt 50 000 Menschen auf diese inhumane Weise `transferiert` wurden. Wieder stellt sich die unvermeidliche Frage: Was ging in den Köpfen der Juden vor, die drei Jahre nach dem Holocaust diese elenden Menschen vorbeiziehen sahen?“ (Pappe, a.a.O., S. 227).
Im September wurden die ethnischen Säuberungen in Zentralgaliläa fortgesetzt, wo israelische Truppen palästinensische Ortschaften, die noch nicht erobert waren, vor der letzten großen Operation ausradierten, die einen Monat später in Obergaliläa und Südpalästina erfolgte.

Von Juni bis September 1948

  • wurden 63 palästinensische Orte vollständig und 30 teilweise zerstört,
  • wurde aus diesen Orten die gesamte Bevölkerung (ca. 90.000 Palästinenser und Palästinenserinnen) vertrieben oder musste fliehen. Aus Orten mit insg. rd. 42.000 palästinensischen Einwohnern wurde ein Teil der Einwohner vertrieben oder musste fliehen,
  • wurden in 15 Orten Massaker oder Grausamkeiten („atrocities“) an den palästinensischen Einwohnern verübt,
  • wurden zwischen 430 und 500 Palästinenser und Palästinenserinnen getötet (darunter auch Frauen und Kinder). Für 13 Orte liegen keine Zahlen der Getöteten vor – der „Atlas of Palestine“ verzeichnet willkürliche Tötungen („indiscriminate killings“).

Vertreibungs-Tabelle_30-09-48.pdf (lib-hilfe.de)
Palestine Land Society | The Atlas of Palestine (1917-1966) (plands.org)
https://www.icahd.de/die-nakba-chronologie-der-ereignisse-teil-3-15-5-1948-20-7-1949-waffenstillstand/

Bis September 1948 waren bereits insgesamt ca. 580.000 Palästinenserinnen und Palästinenser geflüchtet oder vertrieben worden. Vertreibungs-Tabelle_30-09-48.pdf (lib-hilfe.de)

ICAHD (Israeli Committee Against House Demolitions) schätzt, dass 1948 während der Naqba etwa 52.000 palästinensische Häuser zerstört wurden und seit 1967 in den besetzten Gebieten weitere 56.500. https://icahd.org/2022/09/23/statistics-on-house-structure-demolitions-november-1947-august-2022/

Beispiele für das Vorgehen der israelischen Truppen:
Die Angriffe auf die Dörfer ‚Ayn Ghazal, Jaba‘ und Ijzim (Bezirk Haifa) begannen am 24. Juli und wurden einen ganzen Tag lang mit massiven Artillerie- und Luftangriffen begleitet. Trotzdem dauerte die Einnahme der Dörfer zwei Tage, in denen die israelischen Truppen weiterhin auf die fliehenden Dorfbewohner schossen. Nach Angaben von Benny Morris wurde den gefangenen Dorfbewohnern befohlen, die verkohlten Leichen von 25-30 Menschen in ‚Ayn Ghazal zu begraben, während andere Berichte auf ein Massaker in dem Dorf hindeuteten. Die israelischen Behörden bestritten dies jedoch und rechtfertigten die Verbrennung der Leichen damit, dass sie tot aufgefunden worden seien und zu verwesen begonnen hätten. UN-Ermittler meldeten Mitte September 130 getötete oder vermisste Personen. Die „systematische“ Zerstörung von „Ayn Ghazal und Jaba“ durch Israel wurde vom UN-Vermittler Graf Folke Bernadotte verurteilt, der die israelische Regierung aufforderte, alle während und nach dem Angriff beschädigten oder zerstörten Häuser auf eigene Kosten wieder aufzubauen. UN-Botschafter Graf Folke Bernadotte zufolge waren 8000 Menschen aus den drei Dörfern vertrieben worden, und er forderte, ihnen die Rückkehr zu gestatten. Israel lehnte diese Forderung ab.
https://www.zochrot.org/welcome/index/en
Graf Bernadotte wurde von jüdischen Terroristen im September 1948 ermordet, „weil er es `gewagt` hatte, eine Neuaufteilung des Landes in zwei Hälften vorzuschlagen und die uneingeschränkte Rückkehr sämtlicher Flüchtlinge zu fordern.“ (Pappe, a.a.O., S. 212)

In Qalqilya richteten die israelischen Truppen am 29. Juni vier Männer vor den Augen der Bewohner und einer jordanischen Armeeeinheit hin, die jedoch nicht eingriff.

In Beit Affa wurden nach der Eroberung des Dorfes am 9. Juli Dutzende Männer gefesselt, ihnen wurden die Augen verbunden und sie wurden gezwungen, sich mit dem Gesicht nach unten auf den Boden zu legen. Als eine ägyptische Einheit einen Angriff startete, töteten die Israelis Dutzende der gefangenen Männer. Palestine Land Society | The Atlas of Palestine (1917-1966) (plands.org)


BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.
Israel bringt palästinensische Journalisten, die über die Besatzung berichten, zum Schweigen
„Zwei palästinensische Journalisten wurden gewaltsam daran erinnert, dass ihre Nationalität viel mehr zählt als ihre Medienzulassung.
Dies sind die zwei Gesichter des israelischen Vorgehens gegen die Meinungsfreiheit der Palästinenser: Der +972- und Local Call-Journalist Basel Adra – eine der wichtigsten Stimmen bei der Dokumentation der Kämpfe der Palästinenser von Masafer Yatta, die im Schatten der größten Vertreibung von Palästinensern seit fast einem halben Jahrhundert leben – wurde am Samstag festgenommen, mit verbundenen Augen zweieinhalb Stunden in der sengenden Sonne sitzen gelassen, nachdem er einen Angriff eines Sicherheitskoordinators der israelischen Armee gefilmt hatte. Dies war nicht das erste Mal, dass Adra der Gewalt der israelischen Streitkräfte ausgesetzt war.
Die freiberufliche Journalistin Lama Ghosheh, die hauptsächlich über palästinensische Gefangene berichtet, wurde am Sonntag zu neun Monaten gemeinnütziger Arbeit und einer Geldstrafe von 4.500 Schekel (1.250 US-Dollar) verurteilt, weil sie in den sozialen Medien Beiträge veröffentlicht hatte, die sich mit Terrororganisationen identifizierten ‚und zu Gewalt aufriefen‘. Vor ihrer Verurteilung wurde sie fast ein Jahr lang unter Hausarrest gestellt. In ihrer Wohnung wurde ihr auch die Nutzung des Internets und der sozialen Medien untersagt, was sie daran hinderte, ihrer Arbeit nachzugehen.
Während das eine durch das System der Militärherrschaft im Westjordanland und das andere durch die drakonischen Anti-Terror-Gesetze der israelischen Justiz umgesetzt wird, sind dies zwei verschiedene Gesichter des israelischen Vorgehens gegen die Meinungsfreiheit der Palästinenser. Abgesehen davon, dass Israel keinen einzigen Mord an palästinensischen Journalisten strafrechtlich verfolgt hat, wie in einem großen Bericht des gemeinnützigen Komitees zum Schutz von Journalisten im Mai dargelegt, hat es „falsche Erzählungen“ verbreitet und palästinensische Journalisten des „Terrorismus“ beschuldigt, um seine Angriffe auf sie zu rechtfertigen.
Für jede Shireen Abu Akleh, die Al Jazeera-Journalistin, die im Mai 2021 von israelischen Truppen in Jenin getötet wurde, gibt es Dutzende wie Adra und Ghosheh, deren Demütigung und Unterdrückung durch das Militär oder das israelische Gerichtssystem nur selten in den israelischen Medien erscheint. Und dabei sind die einfachen Palästinenser, die keinen Presseausweis besitzen, noch nicht einmal berücksichtigt.
Neben den hin und wieder stattfindenden Militäroperationen, die das Leiden der Palästinenser kurzzeitig in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rücken und für die Besatzungsmacht notwendig sind, um den Status quo aufrechtzuerhalten, erinnert das grausame Vorgehen gegen palästinensische Journalisten an die alltägliche Brutalität der Besatzung. Genau das versuchen diese Journalisten aufzudecken, und genau deshalb dürfen wir nicht wegschauen.“

Zitiert in Haaretz, Israel News, Monday, 17.07.2023 von Jonathan Shamir
https://us18.campaign-archive.com/?e=3aa14bdb55&u=d3bceadb340d6af4daf1de00d&id=d6d8fb7fdc

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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