BIP-Aktuell #393: Der Krieg der USA gegen den Internationalen Strafgerichtshof

Sanktionen gegen Ankläger, Richter und Informatoren dieses Gerichtshofs

1. Der Krieg der USA gegen den Internationalen Strafgerichtshof
2. Aufruf der slowenischen Regierung zum Schutz des Internationalen Strafgerichtshofs
3. Ungarn bleibt Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs
4. Willkürliche Kurzzeitentführungen: Ein neues Mittel der israelischen Einschüchterung in Masafer Yatta 

Das BIP-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Ninon Colneric hielt auf einer internationalen Konferenz zur Unabhängigkeit der Justiz, die von der International Association of Judicial Independence and World Peace (JIWP) am 16.2.2026 in Kiel veranstaltet wurde, eine Rede, in der es auch um US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ging. BIP-Aktuell veröffentlicht diesen Teil der Rede hier in deutscher Übersetzung. Die Sanktionen umfassen die Suspendierung der Einreise in die Vereinigten Staaten für die sanktionierten Personen und ihre unmittelbaren Familienangehörigen sowie die Blockierung von Eigentum und Vermögenswerten. Die USA haben auf für Israel nachteilige wichtige Entscheidungen des IStGH regelmäßig mit der Verhängung solcher Sanktionen gegen beteiligte Richter reagiert. Auch Repräsentanten der Anklagebehörde des IStGH, Menschenrechtsorganisationen und Francesca Albanese sind von den Sanktionen betroffen.

Dies ist der rechtliche Rahmen der von den USA abgelehnten IStGH-Maßnahmen: Weder die Vereinigten Staaten noch Israel haben das Römische Statut unterzeichnet, auf dem dieser Gerichtshof basiert. Nach dem Römischen Statut ist der IStGH jedoch für Straftaten zuständig, die unter dieses Statut fallen und auf dem Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates des Statuts begangen wurden, und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit der der Straftat beschuldigten Person. Palästina ist Vertragsstaat des Römischen Statuts. Was die persönliche Immunität hochrangiger Regierungsvertreter betrifft, so steht diese einer Strafverfolgung durch den IStGH nicht entgegen. Dies ergibt sich nicht nur aus Art. 27 des Römischen Statuts, sondern auch aus der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs.


Kampagnenplakat der FIDH (Internationale Föderation für Menschenrechte). Vier sanktionierte Richterinnen: Solomy Balungi Bossa (Uganda), Luz del Carmen Ibáñez Carranza (Peru), Reine Adelaide Alapini Gansou (Benin) und Beti Hohler (Slowenien). Quelle: FIDH 2025, Facebook.



Bereits im Jahr 2002 wurde der American Servicemembers Protection Act verabschiedet. Dieses Gesetz, besser bekannt unter seinem Spitznamen „The Hague Invasion Act“, soll Angehörige des US-Militärs und der US-Regierung schützen, aber auch entsprechende Personengruppen bestimmter Verbündeter, darunter Israel. In Abschnitt 2008 heißt es: „Der Präsident ist befugt, alle notwendigen und angemessenen Mittel einzusetzen, um die Freilassung jeder in Unterabschnitt (b) beschriebenen Person zu erwirken, die vom Internationalen Strafgerichtshof, in dessen Auftrag oder auf dessen Ersuchen festgehalten oder inhaftiert wird.“

Zwei Staatsanwälte des IStGH untersuchten Verbrechen, die seit 2014 in Palästina begangen worden sein sollen – zunächst Fatou Bensouda und dann Karim Khan. Im Mai 2024 veröffentlichte die renommierte britische Zeitung „The Guardian“ einen Bericht mit dem Titel „Spionage, Hacking und Einschüchterung: Israels neunjähriger ‚Krieg‘ gegen den IStGH aufgedeckt“. Darin wurde detailliert dargelegt, wie Israel versucht hatte, die beiden Staatsanwälte einzuschüchtern und die Verfahren zu sabotieren.

Auch aus Kreisen in den USA wurde Druck ausgeübt. Am 24. April 2024 sandten zwölf einflussreiche republikanische Senatoren einen Brief an Karim Khan, in dem sie drohten: „Nehmen Sie Israel ins Visier, und wir nehmen Sie ins Visier.“ Der Brief schloss mit den Worten: „Sie sind gewarnt.“

Drei Tage später gab Karim Khan bekannt, dass er Haftbefehle gegen fünf Personen beantragt habe: drei führende Hamas-Funktionäre sowie Benjamin Netanjahu, den israelischen Ministerpräsidenten, und Yoav Gallant, den [damaligen] israelischen Verteidigungsminister.

Am 21. November 2024 erließ der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu, Yoav Gallant und einen der Hamas-Funktionäre. Die beiden anderen waren bereits von Israel getötet worden.

Dies war der Auftakt zu den Maßnahmen der USA gegen den IStGH. Am 6. Februar 2025 erließ Präsident Trump die Executive Order 14203 mit dem Titel „Verhängung von Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof“. Die Begründung für diese Maßnahme stützt sich auf die Auffassung, dass der IStGH keine Zuständigkeit über die Vereinigten Staaten oder Israel habe.

Die Verordnung definiert sogenannte „geschützte Personen“. Diese Kategorie umfasst nicht nur US-Bürger, sondern auch Staatsangehörige eines Verbündeten der Vereinigten Staaten, der kein Vertragsstaat des Römischen Statuts ist. Trump bestimmte, dass jeder Versuch des IStGH, Ermittlungen gegen geschützte Personen durchzuführen, sie festzunehmen, zu inhaftieren oder strafrechtlich zu verfolgen, eine ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung für die nationale Sicherheit und die Außenpolitik der Vereinigten Staaten darstellt. Er erklärte den nationalen Notstand, um dieser Bedrohung zu begegnen.

Die Sanktionen umfassen die Suspendierung der Einreise in die Vereinigten Staaten für die sanktionierten Personen und ihre unmittelbaren Familienangehörigen sowie die Blockierung von Eigentum und Vermögenswerten. Die sekundären Auswirkungen der Sanktionen können besonders abschreckend sein, z. B. die Sperrung durch Amazon, Airbnb, Paypal, Visa und Mastercard.


Die UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese, die von den USA mit Sanktionen belegt wurde. Quelle: UN Foto, Mark Garten.



Die erste Person, gegen die gemäß der Executive Order 14203 Sanktionen verhängt wurden, war der Ankläger Karim Khan, der bereits im Anhang der Verordnung selbst aufgeführt wird. Weitere Personen wurden von Außenminister Marco Rubio in den Anhang aufgenommen. Am 5. Juni 2025 wurden vier Richter des IStGH sanktioniert: zum einen zwei Richter, die Mitglieder der Vorverfahrenskammer waren, welche die Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant erlassen hatte; zum anderen zwei Richter der Berufungskammer, die entschieden hatten, die Ermittlungen des IStGH gegen US-Personal in Afghanistan zu genehmigen. Am 9. Juli 2025 wurde Francesca Albanese, die Sonderberichterstatterin des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen für die Menschenrechtslage in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten“, wegen ihrer Zusammenarbeit mit dem IStGH sanktioniert. Am 20. August 2025 wurden vier weitere Personen sanktioniert: zum einen ein Richter, der entschieden hatte, die Ermittlungen des IStGH gegen US-Personal in Afghanistan zu genehmigen, und ein weiterer Richter, der entschieden hatte, die Ausstellung von Haftbefehlen des IStGH gegen Netanjahu und Gallant zu genehmigen, sowie zum anderen zwei stellvertretende Ankläger, weil sie „weiterhin unrechtmäßige Maßnahmen des IStGH gegen Israel unterstützt“ hätten. Am 4. September 2025 setzte sich die Serie mit der Sanktionierung von drei palästinensischen Menschenrechts-NGOs wegen ihrer Zusammenarbeit mit dem IStGH fort. Am 18. Dezember 2025 folgten zwei weitere Richter: Beide wurden auf die Liste gesetzt, weil sie am 15. Dezember mit der Mehrheit für die Entscheidung des IStGH gegen Israels Beschwerde gestimmt hatten.

In einem Interview mit Le Monde beschrieb der sanktionierte französische Richter Guillou seine missliche Lage und betonte: „Man wird praktisch vom Großteil des weltweiten Bankensystems auf die schwarze Liste gesetzt.“ Er appellierte an die EU, von der sogenannten Blocking-Verordnung Gebrauch zu machen, d. h. der Verordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom 22. November 1996 zum Schutz vor den Auswirkungen der extraterritorialen Anwendung von Rechtsvorschriften eines Drittlandes sowie von darauf beruhenden oder sich daraus ergebenden Maßnahmen. Unter anderem verbietet die Blocking-Verordnung grundsätzlich, dass EU-Wirtschaftsteilnehmer Forderungen oder Verboten nachkommen, die auf im Anhang aufgeführten ausländischen Gesetzen beruhen. Derzeit umfasst der Anhang US-Maßnahmen in Bezug auf Kuba und den Iran. Die EU-Kommission ist befugt, weitere Gesetze in den Anhang aufzunehmen.

In seinem Jahresbericht 2024 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt sowie die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich, der am 2. April 2025 vorgelegt wurde, äußerte das Europäische Parlament seine tiefste Besorgnis über die Sanktionen gegen den IStGH und forderte die EU-Kommission auf, die Blocking-Verordnung unverzüglich zu aktivieren. Bislang ist dies nicht geschehen.

Eines der Ziele von JIWP ist es, Richtern, Justizbehörden und Juristen zu helfen, wenn sie mit Bedrohungen oder Herausforderungen für die richterliche Unabhängigkeit konfrontiert sind. Ich hoffe, dass JIWP dazu beitragen kann, den sanktionierten Amtsträgern des IStGH und den Juristen zu helfen, die wegen ihrer Zusammenarbeit mit diesem Gericht sanktioniert worden sind. Wie die Hohe Vertreterin der EU ganz richtig erklärte, ist „[d]er IStGH (…) der Eckpfeiler der internationalen Justiz und des Kampfes gegen Straflosigkeit, der die Täter der schwersten Verbrechen der Welt zur Rechenschaft zieht und den Opfern eine Stimme gibt.“

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Vierte Internationale BIP-Konferenz vom 29. – 31. Mai 2026 in Nürnberg:
Wir möchten Sie auf die Vierte Internationale Konferenz hinweisen, die das Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern e.V. (BIP) vom 29. bis 31. Mai 2026 in der Meistersingerhalle in Nürnberg ausrichtet. Das Thema heißt: Die Zukunft Palästinas.
Die meisten Referenten aus Israel, Palästina, den USA und Deutschland werden persönlich anwesend sein.
Zu Beginn der Konferenz wird der BIP-Menschenrechtspreis an  die britische Ärztin Dr. Victoria Rose verliehen, die während des Gazakrieges unter Einsatz ihres Lebens  unzählige Schwerverletzte versorgte. 
Das ZDF -heute journal berichtete darüber in einem Interview mit ihr:
https://www.zdfheute.de/video/heute-journal/sgs-sievers-rose-100.html
Für Rückfragen stehen zur Verfügung:  Prof. Dr. Ninon Colneric:  ninon.colneric@t-online.de  oder Ekkehart Drost:  e1944drost@gmx.de
Konferenzanmeldungen sind noch möglich per E-Mail an Dr Götz Schindler: goetz.schindler@t-online.de
Frau Marina Popp vom Reservierungsbüro des Ramada-Hotels in Nürnberg teilte uns mit, dass bis mindestens zum 4.5. noch Zimmer im Rahmen des vergünstigten BIP-Kontigents verfügbar sind: reservierung@ramada-nuernberg.de
https://bip-jetzt.de/bip-konferenz/
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Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Bemerkenswert“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!
BA 393 Bemerkenswert:
Aufruf der slowenischen Regierung zum Schutz des Internationalen Strafgerichtshofs
In einem Brief an die Staatsoberhäupter der EU-Mitgliedstaaten, der auch der Präsidentin der Europäischen Kommission und dem Präsidenten des Europäischen Rates zugeleitet wurde, forderten die Präsidentin und der Ministerpräsident von Slowenien, Maßnahmen zu treffen, um die von Sanktionen betroffenen Richter und Staatsanwälte des Internationalen Strafgerichtshofs zu schützen. Es heißt in diesem Brief: „Die Folgen dieser Zwangsmaßnahmen sind schwerwiegend und unmittelbar. (…) Die Reaktion Europas hat bislang nicht dem Ernst der Situation entsprochen. Allzu oft hat die Sorge um wirtschaftliche Folgen Vorrang vor einer prinzipiellen Verteidigung der richterlichen Unabhängigkeit und der internationalen Rechtsordnung gehabt. (…) Wir müssen jetzt handeln, denn grundlegende europäische Werte dürfen kein Preisschild tragen. Sobald dies der Fall ist, wissen wir aus unserer Geschichte, wohin das führt.“
https://bip-jetzt.de/wp-content/uploads/2026/04/ICC-letter-FINAL.pdf

Ungarn bleibt Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs
Die ungarische Regierung hatte Netanyahu zu einem offiziellen Besuch eingeladen, obwohl der Internationale Strafgerichtshof am 21.11.2024 Haftbefehl gegen ihn erlassen hatte. Netanyahu hielt sich vom 2. bis 6. April 2025 in Ungarn auf. Am 3. April 2025 ersuchte der Internationale Strafgerichtshof Ungarn, Netanyahu vorläufig zu verhaften. Ungarn kam diesem Ersuchen nicht nach.
Ungarns damaliger Ministerpräsident Victor Orban verkündete am Tag des Ersuchens öffentlich, dass die Regierung der ungarischen Nationalversammlung einen Gesetzentwurf vorgelegt habe, der sie zum Austritt aus dem Römischen Statut [durch das der Internationale Strafgerichtshof errichtet worden ist, Anm. d. Red.] ermächtigt. Am 2. Juni 2025 gab der Generalsekretär der Vereinten Nationen, bei dem das Römische Statut hinterlegt ist, bekannt, dass Ungarn von dem Römischen Statut zurücktritt und dass dieser Rücktritt für Ungarn am 2. Juni 2026 wirksam wird.
Am 20.4.2026 erklärte der designierte neue Ministerpräsident Ungarns Péter Magyar, dass seine Regierung diesen Schritt rückgängig machen will und Ungarn Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs bleiben wird.
https://www.youtube.com/shorts/1ydTlZobNxU

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle von Menschenrechtsverletzungen, die in deutschen Medien kaum Beachtung finden
Willkürliche Kurzzeitentführungen: Ein neues Mittel der israelischen Einschüchterung in Masafer Yatta
Von Basel Adra, 15. April 2026
„In den Morgenstunden des 25. März weideten palästinensische Hirten ihre Herden in der Nähe ihrer Häuser in Rujum ‘Ulya, einem Dorf in der Region Masafer Yatta im südlichen Westjordanland. Plötzlich tauchte ein Siedler aus Shorashim – einem drei Kilometer entfernten illegalen Außenposten – auf und fuhr mit seinem Geländewagen mitten ins Dorf.
Im besetzten Westjordanland ist dies kein ungewohnter Anblick: Schikanen und Gewalt durch Siedler gegen palästinensische Bauern wüten seit Jahren und haben in den letzten Monaten nur noch zugenommen. Viele meiden es mittlerweile, ihre Häuser zu verlassen, geschweige denn ihre Tiere zum Weiden auf ihr Land zu bringen. Doch an diesem Tag wagten es Said Abu Aliyan und fünf weitere Hirten, mit ihren Schafen hinauszugehen.
Nachdem der Siedler aus Shorashim eingetroffen war, folgten bald Soldaten – von denen viele oft selbst Siedler sind und palästinensische Gemeinden in voller oder teilweiser Militäruniform betreten, unabhängig davon, ob sie im Dienst sind. Als Abu Aliyan sich weigerte, das Gebiet zu verlassen, wie es die Soldaten forderten, stieß ihn ein Offizier nach hinten und feuerte zwei Schüsse in die Luft ab.
Soldaten begannen, Blendgranaten auf die zehn anderen Hirten und ihre Schafe zu werfen, doch die Palästinenser weigerten sich, sich in ihre Häuser zurückzuziehen. Die Soldaten forderten Verstärkung durch Armee und Polizei an, die nach wenigen Minuten eintraf. Dutzende Soldaten drängten die Hirten zurück, warfen weitere Blendgranaten, feuerten Tränengas ab und marschierten hinter jeder Herde her.
An diesem Morgen verhaftete die Armee acht Hirten und verletzte zwei weitere Einheimische, die medizinisch versorgt werden mussten. Soldaten fesselten den Festgenommenen die Handgelenke, verbanden ihnen die Augen und führten sie zu einem Militärjeep, vor den Augen ihrer Familien und kleinen Kinder.
Ein Soldat nahm mindestens drei Festnahmen vor, hielt dann inne, um die Menschenmenge zu fotografieren – Bilder, die wahrscheinlich in Israels riesige Überwachungsdatenbank aufgenommen werden. „Das ganze Dorf ist gekommen, um Ärger zu machen“, sagte er auf Hebräisch. Währenddessen beobachtete der Siedler das Geschehen von seinem nahegelegenen Traktor aus und machte ebenfalls Fotos von den Palästinensern.
Soldaten greifen zunehmend auf diese willkürlichen Festnahmen zurück, die manchmal durch die Anwesenheit von Siedlern auf ihrem Land oder durch falsche Beschwerden ausgelöst werden. Selbst unter den diskriminierenden Gesetzen der israelischen Besatzung gibt es keine rechtliche Rechtfertigung für diese Festnahmen; vielmehr sind sie lediglich ein neues Instrument, um Familien in der gesamten Westbank einzuschüchtern.
„Ein besonders beunruhigender Trend hat sich in den letzten Monaten verstärkt: Soldaten nehmen Palästinenser einfach mit – was manche als Entführungen bezeichnen würden und was eindeutig rechtswidrige Inhaftierungen darstellt“, stellte der Human Rights Defenders Fund, eine Rechtshilfegruppe, in einer Erklärung fest.
Diese Festnahmen erfolgen „ohne jegliche Beteiligung von Strafverfolgungsbehörden, unter Umgehung der rechtlichen Verfahren, die normalerweise erfordern, dass eine Festnahme oder Inhaftierung der Polizei gemeldet und der Festgenommene auf eine Polizeistation gebracht wird“, heißt es in der Erklärung weiter. „Indem sie Palästinenser auf diese Weise mitnehmen, können Soldaten und Siedler Palästinenser ohne Kontrolle schikanieren oder misshandeln.“
Im Gebiet Rujum ‘Ulya in Masafer Yatta wurden in den letzten zwei Monaten etwa 35 Menschen auf diese Weise festgenommen. Die überwiegende Mehrheit wurde von Siedlern in militärähnlichen Uniformen festgehalten, nicht zu Polizeistationen, sondern zu nahegelegenen Armeestützpunkten gebracht und dort stundenlang festgehalten – wo sie Schläge und Demütigungen erdulden mussten –, bevor sie weit entfernt von ihren Wohnorten freigelassen wurden.
Nach der Festnahme der acht Bauern am 25. März brachte die Armee sie zur nahegelegenen Militärbasis am Rande von Susya. Doch dies war nur die erste Runde von Entführungen durch die Armee in Rujum ‘Ulya an diesem Tag.
Gegen 13 Uhr kehrten Abu Aliyan, seine Brüder und sein Sohn zurück, um ihre Schafe in der Nähe des Ortes zu weiden, an dem die Festnahmen stattgefunden hatten. Bald näherte sich ein Siedler aus einem nahegelegenen Außenposten auf einem Motorrad, entschlossen, ihre Schafe zu vertreiben. Als die Hirten sich vor das Motorrad stellten, um den Siedler am Weiterfahren zu hindern, rief dieser eine Armee-Patrouille herbei, die wenige Minuten später eintraf, um die Hirten festzunehmen, darunter Abu Aliyan und seinen Sohn.
„Ich versuchte dem Soldaten zu erklären, dass dies unser Privatgrundstück ist und wir das Recht haben, mit unseren Schafen hier zu sein, aber er reagierte nicht und hörte auf nichts, was wir sagten“, berichtete Abu Aliyan. „Sie legten mir und meinem Sohn Handschellen an, verbanden uns die Augen, setzten uns in einen Militärjeep und fuhren uns zur Militärbasis in Susya.“
Abu Aliyan, sein Sohn und die acht Festgenommenen aus Rujum ‘Ulya wurden in dieser Nacht in einem unbekannten Gebiet in der Nähe der Basis freigelassen. „Sie ließen uns ohne unsere Handys frei, also ging ich zurück zur Basis, um mein Handy zu holen“, sagte er. „Die Soldaten hielten mich noch zwei weitere Stunden fest, bevor sie mir mein Handy und das meines Sohnes Muhammad zurückgaben und uns schließlich freiließen.“
Dies war das zweite Mal innerhalb eines Monats, dass Abu Aliyan willkürlich in dieser Basis festgehalten wurde. Der vorherige Vorfall ereignete sich, nachdem er und ein anderer palästinensischer Bauer die Polizei angerufen hatten, um zu melden, dass Siedler in Militäruniformen ihren Esel gestohlen hatten. Als Vergeltungsmaßnahme verhafteten die Soldaten sie und hielten sie sechs Stunden lang in der Basis in Susya fest.

„Wir erstarrten vor Angst“
Am Nachmittag des 23. März stürmten Soldaten das Haus des 61-jährigen Adel Rashid in Imneizil, einem weiteren Dorf in Masafer Yatta. Sie gaben vor, nach Rashids Sohn Omar zu suchen, doch zu Hause waren nur Rashid, seine Frau, seine Schwiegertochter und vier Enkelkinder.
„Die Soldaten warfen die Haushaltsgegenstände auf den Boden“, erzählte Sujood, Omars Frau, +972. „Ich sammelte meine vier Kinder – Layali, die fünf ist, Wadie, drei, Adel, zwei, und Mohammad, gerade einmal fünf Monate alt – um mich und setzte mich mit ihnen in eine Ecke des Hauses.“
Ohne Angaben darüber zu machen, warum sie nach Omar suchten, verließen die Soldaten schließlich das Haus. Doch nur wenige Stunden später, mitten in der Nacht, kehrten sie zurück. „Plötzlich wurde die Tür aufgestoßen, und Taschenlampen wurden direkt auf mein Gesicht und die Gesichter meiner Kinder gerichtet – wir erstarrten vor Angst“, sagte Sujood. „Sie fragten mich nach Omar. Ich sagte ihnen, er arbeite in Bethlehem und wohne dort. Einer der Soldaten antwortete: ‚Du lügst.‘“
Ein Soldat befahl Sujood, ihren Mann anzurufen. Nach mehreren erfolglosen Versuchen nahm Omar schließlich den Anruf entgegen. „Der Offizier sprach mit ihm und sagte: ‚Du hast 15 Minuten. Entweder du kommst nach Hause, oder wir nehmen deine Frau mit, bis du das tust.‘“ Sujood wurde aus dem Haus geführt, während ihre Kinder mit ihrer Schwiegermutter drinnen blieben und vor Angst weinten. „Wadie weinte und flehte die Soldaten an und sagte: ‚Nehmt meine Mutter nicht mit, lasst sie hier.‘“
Schließlich forderten die Soldaten sie in gebrochenem Arabisch auf, sich anzuziehen, und deuteten an, dass sie verhaftet werden würde. „Ich trug meine Nachtwäsche, also bat ich ihn, den Raum zu verlassen, damit ich mich umziehen konnte“, sagte sie. „Sie weigerten sich und blieben mit mir im Zimmer. Ich wurde gezwungen, in meiner Nachtwäsche zu bleiben, und sie verhafteten mich so – ich zitterte vor Kälte.“
Die Soldaten fesselten Rashid und Sujood die Hände fest hinter dem Rücken, verbanden ihnen die Augen und beschlagnahmten ihre Handys. Als sie in den Militärwagen gesetzt wurden, erinnert sich Sujood, dass die Soldaten sie als „Terroristen“ und „Kindermörder“ bezeichneten, während sie zu einer Militärbasis in Beit Yatir fuhren.
Als sie ankamen, wurden ihre Handys beschlagnahmt und sie wurden in einen Anhänger gesteckt, der mit Zigarettenkippen, feuchten Matratzen auf dem Boden und Plastikbändern übersät war, mit denen Häftlinge gefesselt wurden. „Es roch nach Feuchtigkeit und Dreck. Wir wurden dort stundenlang zurückgelassen“, sagte Sujood.
„Ich zitterte vor Kälte, weil ich nur leicht bekleidet war, und mir wurde übel. Ich dachte ständig an meine Kinder, die zu Hause waren und Angst hatten.“ Nachdem sie mehr als 12 Stunden in dem Anhänger verbracht hatten, wurden sie zur Polizeistation in Kiryat Arba, einer nahegelegenen Siedlung, gebracht, wo Sujood von einer Polizistin verhört wurde.
„Ich fragte, warum ich dort sei. Sie sagte, ich würde beschuldigt, einem Siedler Schafe gestohlen zu haben. Ich sagte ihnen: ‚Wie könnte ich Schafe stehlen, wo ich doch Mutter von vier Kindern bin und mein Zuhause selten verlasse?‘ Das Verhör dauerte eine Stunde, während der die Beamtin sie auf Hebräisch anschrie, obwohl ein arabischer Übersetzer anwesend war.
Danach wurde Sujood fotografiert, ihre Fingerabdrücke wurden genommen, und sie wurde am Tor der Siedlung freigelassen. Es wurde dunkel, und sie hatte weder Telefon noch Geld und keine Möglichkeit, eine Mitfahrgelegenheit nach Hause zu finden. Nachdem sie 40 Minuten lang durch eine ihr unbekannte Gegend gelaufen war, half ihr ein Passant, ihre Familie zu kontaktieren, die sie eilig abholte. Adel, der auf der Polizeiwache noch immer mit verbundenen Augen und in Handschellen saß, wurde etwa eine halbe Stunde nach Sujood freigelassen.
Fast jeder Palästinenser, der kürzlich in Masafer Yatta festgenommen wurde, berichtet von ähnlich erschütternden Erlebnissen, sei es, dass er in Gewahrsam geschlagen wurde, seine Telefone beschlagnahmt wurden oder er weit entfernt freigelassen wurde, ohne Möglichkeit, nach Hause zu gelangen.
Als er erfuhr, dass sein Vater und seine Frau in Gewahrsam waren, ging Omar zur Polizeistation und versuchte, sich wegen des unbekannten Vergehens zu stellen, in der Hoffnung, dass dies die Freilassung der beiden bedeuten würde. Doch der Polizeibeamte gab ihm seinen Ausweis zurück und sagte ihm, er werde nicht gesucht, also kehrte er nach Imneizil zurück.
Kurz nach seiner Ankunft zu Hause erhielt Omar einen Anruf von einem Shin-Bet-Beamten, der ihm befahl, sich zum Haupteingang der nahegelegenen Stadt Yatta zu begeben. Da er wusste, dass seinem Vater und seiner Frau die erneute Verhaftung drohte, begab sich Omar wie angewiesen dorthin und wurde auf der Stelle festgenommen. Bis heute befindet er sich an einem unbekannten Ort in Haft, weil er angeblich „einen Siedler angegriffen“ habe – eine Anschuldigung, die er bestreitet.
Auf die Bitte von +972 um eine Stellungnahme hin erklärte der Sprecher der IDF: „Die Aufgabe der IDF in Judäa und Samaria besteht darin, den Terrorismus zu bekämpfen, um die Sicherheit aller Bewohner der Region zu gewährleisten und Recht und Ordnung in dem Gebiet durchzusetzen. Bei Eingang einer Meldung über einen Zusammenstoß besteht die Aufgabe der IDF-Truppen darin, die Ordnung in dem Gebiet wiederherzustellen und, falls erforderlich, die an dem Zusammenstoß beteiligten Verdächtigen bis zum Eintreffen der israelischen Polizeikräfte festzuhalten. In vielen Fällen werden nach der Festnahme die Beteiligung der Verdächtigen an dem Vorfall sowie ihre Personalien überprüft. Wenn keine Notwendigkeit besteht, die Festnahme fortzusetzen oder sie zur weiteren Bearbeitung an die israelische Polizei zu übergeben, werden die Verdächtigen freigelassen.“
Die israelische Polizei reagierte nicht auf Anfragen nach einer Stellungnahme.
Basel Adra ist Aktivist, Journalist und Fotograf aus dem Dorf At-Tuwani in den südlichen Hebron-Hügeln.
https://www.972mag.com/abductions-in-masafer-yatta/?utm_source=972+Magazine+Newsletter&utm_campaign=3e5d0d032d-EMAIL_CAMPAIGN_9_12_2022_11_20_COPY_01&utm_medium=email&utm_term=0_f1fe821d25-3e5d0d032d-318813077

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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BIP-Aktuell #392: Die Israel-Lobby in den USA

Hat der Schwanz den Hund im Griff?
 

  1. Die Israel-Lobby in den USA
  2. Über 1.000.000 Unterschriften für Europäische Bürgerinitiative zur Suspendierung des Assoziierungsabkommens EU-Israel
  3. Italien stoppt Verlängerung des militärischen Memorandum of Understanding mit Israel
  4. Israelische Streitkräfte schlagen ältere Palästinenserin zu Tode

AIPAC ist die wichtigste israelische Lobbyorganisation in den USA. AIPAC billigt Israels Besatzung und Kriege und startet Kampagnen zur Unterstützung Israels durch die US-amerikanische Politik. Die israelische Lobby in den USA wurde hierdurch aber entgegen dem Anschein nicht pluralistisch. AIPAC vertritt die Interessen Israels und wird von Rüstungsunternehmen sowie von evangelikalen Christen unterstützt, nicht jedoch von der Mehrheit der jungen jüdischen US-Amerikaner. In den letzten Jahren ist das Budget von AIPAC dramatisch gewachsen und übersteigt das Lobby-Budget der Rüstungsindustrie in den USA. Es gibt zahlreiche Anzeichen dafür, dass es die israelischen Lobby in den USA war, die Trump davon überzeugt hat, am 28. Februar einen Krieg gegen den Iran zu beginnen.

AIPAC, das American Israel Public Affairs Committee, ist die offizielle israelische Lobbyorganisation in den USA, die 1954 gegründet wurde, um Einfluss auf den US-Kongress, den Senat und das Weiße Haus zu nehmen und eine pro-israelische Politik zu fördern. Das US-Rechtssystem erlaubt ausländischen Lobbyorganisationen die Ausübung ihrer Tätigkeit, sofern sie sich als ausländischer Agenten registrieren lassen und Berichte darüber veröffentlichen, wie sie ihre Gelder verwenden. APAC tritt jedoch nicht als ausländischer Agent auf. Geschäftsführer von AIPAC war bis 2024 Howard Kohr, der, bevor er die Leitung von AIPAC übernahm, sowohl für das US-Verteidigungsministerium als auch für jüdische Organisationen in den USA tätig war. Kohr wurde vom FBI wegen Spionage überprüft, da der Verdacht bestand, dass er im Besitz von geheimen Dokumenten war. Der derzeitige Geschäftsführer ist Elliot Brandt.

Demonstration von „Jewish Voice for Peace“ in Washington gegen AIPAC. Quelle: 2024, Rhea Nayyar.



AIPAC ist eine rechtsgerichtete, militaristische Organisation. Sie unterstützt die illegale Besetzung des Westjordanlands durch Israel und wendet sich gegen Untersuchungen des Internationalen Strafgerichtshofs, soweit sie die USA und Israel betreffen. AIPAC startete nicht nur eine Verleumdungskampagne gegen die Kongressabgeordnete Ilhan Omar, sondern schloss sich auch Israels Verleumdungskampagne gegen die UNRWA an (BIP-Aktuell #291). Die Kongressabgeordnete Betty McCollum warf AIPAC im Jahr 2020 vor, eine Hassgruppe zu sein, da sie progressive Stimmen im US-Kongress als „finsterer“ als der IS bezeichnet hatte. Wenn AIPAC versucht, einen US-Politiker loszuwerden, der sich für palästinensische Rechte einsetzt, finanziert es den Gegner dieses Politikers bei den Vorwahlen der Parteien und bei den Wahlen.

AIPAC wurde oft vorgeworfen, nicht die Interessen Israels, sondern vielmehr die Interessen der israelischen Rechten und insbesondere der Likud-Partei zu vertreten. Daher wurde 2007 eine zweite israelische Lobbyorganisation namens J-Street gegründet. J-Street ist eine zionistische Organisation, die das Bündnis zwischen den USA und Israel fördert, so gut wie keine Kritik am Gaza-Krieg geübt hat, aber eine liberalere Sprache als AIPAC verwendet und von „Frieden“ spricht. Die israelische Regierung steht J-Street offen feindselig gegenüber, was den Eindruck erweckt, J-Street lehne die Politik Israels ab. Tatsächlich tragen die Unterschiede zwischen AIPAC und J-Street jedoch nur dazu bei, die Illusion zu schaffen, die israelische Lobby in den USA sei vielfältig. Kürzlich gab J-Street bekannt, dass sie das FMF (Foreign Military Financing) der USA nicht mehr unterstützt – womit die USA Israel jedes Jahr Waffen im Wert von über 3,8 Milliarden US-Dollar kostenlos zur Verfügung stellen. Stattdessen erklärte J-Street, Israel solle für die Waffen bezahlen. Dies ist jedoch bereits der erwartete Politikwechsel, den US-Präsident Trump plant, und Netanjahu hat genau dasselbe wie J-Street angekündigt. Es zeichnet sich der Plan ab, die formelle Militärfinanzierung durch eine verstärkte, von US-Steuerzahlern finanzierte gemeinsame Entwicklung und Produktion von Waffen mit Israel zu ersetzen.

Im Jahr 2007 wurde eine weitere Organisation namens ELNET (European Leadership Network) gegründet, der europäische Ableger von AIPAC (BIP-Aktuell #376). ELNET wird von Raanan Eliaz, einem ehemaligen AIPAC-Berater, geleitet.

Es ist wichtig klarzustellen, dass AIPAC und J-Street die Israel-Lobby in den USA sind und nicht, wie manche behaupten, „die jüdische Lobby“. Der Begriff „jüdische Lobby“ kann antisemitisch sein. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass die meisten jungen Juden in den USA Israel negativ oder sehr negativ beurteilen und Positionen vertreten, die denen von AIPAC und J-Street entgegenstehen. Diese Organisationen vertreten nicht die Juden, sondern den Staat Israel.

Die Israel-Lobby in den USA wird nicht nur vom Staat Israel unterstützt, der sich als jüdischer Staat versteht, sondern auch von der US-Rüstungsindustrie und von evangelikalen christlich-zionistischen Kreisen (BIP-Aktuell #385).

Die Organisation „Open Secrets“ veröffentlicht die Lobbyausgaben verschiedener Lobbyorganisationen in den USA. Danach waren die Mittel der Israel-Lobby früher geringer als die der Waffenlobby. In kürzlich von Open Secrets veröffentlichten Daten hat sich das Verhältnis jedoch umgekehrt; AIPAC verfügt nun über ein größeres Lobbybudget als alle Rüstungsunternehmen und alle anderen israelischen Lobbyorganisationen zusammen. AIPAC fungiert als Stellvertreter für die Rüstungsunternehmen. Die Rüstungsunternehmen wissen, dass die Unterstützung für Israel, für dessen Besatzung und Kriege die Nachfrage nach Waffen steigern und den Preis für Waffen in die Höhe treiben wird.

Traditionell traten Präsidentschaftskandidaten in den USA vor der AIPAC auf, um Versprechen für die fortgesetzte Unterstützung Israels abzugeben. Sie scheuten sich, offen vor der Lobby der Rüstungsunternehmen aufzutreten, obwohl sie zu diesen Unternehmen, die ihre Wahlkampagnen finanzierten, eine viel größere Nähe hatten. Pro-israelische Äußerungen dienten den Präsidentschaftskandidaten als Deckmantel dafür, dass sie Kriege akzeptierten. Der erste Kandidat, der sich weigerte, vor APAC aufzutreten, war der jüdische Kandidat Bernie Sanders.

Die Daten von Open Secrets für die Jahre 2023–2024 zeigen, dass das Lobbybudget von AIPAC in Höhe von 43,5 Millionen Dollar höher war als die Lobbybudgets der anderen israelischen Lobbyorganisationen (in Blau) und der Rüstungsunternehmen (Rot, Orange und Rosa) zusammen. Quelle: 2026, Open Secrets.



In ihrem 2007 erschienenen Buch „The Israel Lobby and U.S Foreign Policy“ argumentieren John Mearsheimer und Stephen Walt, dass die Israel-Lobby einen enormen Einfluss auf die US-Politik habe, der in keinem Verhältnis zu ihrem [damaligen] Budget stehe. Dies löste heftige Debatten über die Beziehung zwischen Israel und den USA aus. Der palästinensische Historiker Rashid Khalidi beharrt darauf, dass Israel ein Stellvertreter des US-Imperialismus sei. Israels Einfluss auf die USA stelle in Wirklichkeit ein Mittel für die USA dar, ihre Aggression im Nahen Osten zu verschleiern, indem der Anschein erweckt werde, dass sie durch das Engagement für ihren Verbündeten Israel motiviert ist. Sowohl politisch rechts stehende Persönlichkeiten in den USA wie Tucker Carlson als auch Mearsheimer und Walt argumentieren hingegen, dass Israels Einfluss auf die USA die Interessen der USA untergräbt und dass die USA „America first“ durch „Israel first“ ersetzt haben.

Als Israel und die USA am 28. Februar einen unprovozierten Krieg gegen den Iran begannen, wurde die Frage politisch brisant, ob Netanjahu Trump zum Krieg überredet hat oder ob Trump die Entscheidung traf und Netanjahu anwies, sich anzuschließen, zumal alle Kriegsziele gescheitert sind: das Regime im Iran zu stürzen, das iranische Atomprogramm zu beenden und das iranische Militär so zu schwächen, dass es dem US-amerikanischen und israelischen Imperialismus keinen Widerstand leisten kann. Die einzigen Stimmen, die behaupten, der Krieg sei von Trump und nicht von Netanjahu initiiert worden, sind Trump selbst und die israelische Lobby in den USA.

Es gibt jedoch viele Gründe für die Annahme, dass es Netanjahu war, der die USA in den Krieg hineingezogen hat. Erstens hat Netanjahu bereits versucht, frühere US-Präsidenten zu einem Angriff auf den Iran zu drängen: Bush und Obama haben sich geweigert. Netanjahu überzeugte Trump 2018, aus dem Atomabkommen mit dem Iran auszusteigen.

Zweitens braucht Netanjahu diesen Krieg, um einen Ausweg aus der politischen Krise in Israel zu finden. Die ultraorthodoxen Parteien weigerten sich, den Haushalt für 2026 zu verabschieden, wenn nicht ein Gesetz verabschiedet würde, das Ultraorthodoxe vom Wehrdienst befreit (BIP-Aktuell #316). Doch als der Krieg begann, änderten sie ihre Meinung und unterstützten den Haushalt, obwohl ein solches Gesetz nicht verabschiedet wurde (Quelle auf Hebräisch).

Drittens kam der Zeitpunkt des Krieges am Samstag, dem 28. Februar, Netanjahu perfekt gelegen, da er kurz vor dem Purim-Fest lag, bei dem der Iran (das alte Persien) als Bösewicht dargestellt wird. Der Tag ist in der jüdischen Tradition der „Schabbat Zechor“, der „Sabbat zum Gedenken“, an dem das Gebet mit dem Aufruf „Erinnert euch daran, was Amalek euch angetan hat“ endet – genau die Worte, die Netanjahu sprach, als Israel den Völkermord in Gaza begann. Diesmal erklärte Netanjahu, dass ein Krieg gegen den Iran notwendig sei, sprach diese Worte jedoch nicht erneut aus. Er nutzte den Zeitpunkt, um den Eindruck zu erwecken, dass auch die Menschen im Iran „Amalek“ seien, ohne sich der Verantwortung für die Verwendung von Völkermord-Rhetorik stellen zu müssen.

Viertens veröffentlichte die New York Times, eine Zeitung, die eher pro-israelische Ansichten vertritt, einen Artikel, in dem behauptet wurde, Netanjahu habe bei seinem Besuch im Weißen Haus Trump Geheimdienstinformationen vorgelegt, um ihn davon zu überzeugen, dass das Regime im Iran instabil sei und im Falle eines Angriffs schnell zusammenbrechen könnte.

Fünftens erklärte Netanjahu in einer Kabinettssitzung, er werde vom US-Vizepräsidenten Vance in Echtzeit informiert.

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Vierte Internationale BIP-Konferenz vom 29. – 31. Mai 2026 in Nürnberg:
Wir möchten Sie auf die Vierte Internationale Konferenz hinweisen, die das Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern e.V. (BIP) vom 29. bis 31. Mai 2026 in der Meistersingerhalle in Nürnberg ausrichtet. Das  Thema heißt: Die Zukunft Palästinas.
Es werden Referenten aus Israel, Palästina, USA und Deutschland sprechen.
Hier Anmeldung: https://bip-jetzt.de/bip-konferenz/
Zu Beginn der Konferenz wird der Menschenrechtspreis an  die britische Ärztin Dr. Victoria Rose verliehen, die sich während des Gazakrieges unter Einsatz ihres Lebens  unzählige Schwerverletzte versorgte. 
Das ZDF -heute journal  berichtete darüber in einem Interview mit ihr:
https://www.zdfheute.de/video/heute-journal/sgs-sievers-rose-100.html
Für Rückfragen steht ihn zur Verfügung  Prof. Dr. Ninon Colneric:  ninon.colneric@t-online.de  oder Ekkehart Drost:  e1944drost@gmx.de
Mit freundlichen Grüßen
BIP-Vorstand
Dr. Martin Breidert       Prof. jur. Dr. Ninon Colneric      Ekkehart Drost      Dr. Götz Schindler
https://bip-jetzt.de/bip-konferenz/

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Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Bemerkenswert“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!

BA 392 Bemerkenswert:
Über 1.000.000 Unterschriften für Europäische Bürgerinitiative zur Suspendierung des Assoziierungsabkommens EU-Israel
Auch die erforderliche Mindestanzahl von Unterschriften in mindestens 7 EU-Mitgliedstaaten ist erreicht. Dieses Ziel wird derzeit sogar in 11 Mitgliedstaaten (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Niederlande, Polen, Portugal, Spanien und Schweden) – teils erheblich – übertroffen. Die Frist zur Unterzeichnung der Bürgerinitiative läuft erst am 13.1.2027 ab.
https://citizens-initiative.europa.eu/initiatives/details/2025/000005_de

Kürzlich haben auch über 60 Menschenrechts- und humanitäre Organisationen sowie Gewerkschaften die Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel gefordert. Sie unterzeichneten einen Brief an die Präsidentin der EU-Kommission von der Leyen, die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik Kallas und die Außenminister der Mitgliedstaaten, in dem sie Verstöße der israelischen Behörden gegen das humanitäre Völkerrecht in Palästina und im Libanon im Einzelnen darlegen und auch die umgehende Suspendierung der Lieferung und des Transfers von Waffen und anderen für Kriegszwecke verwendbaren Gütern an Israel fordern.

https://www.amnesty.eu/news/eu-israel-60-organizations-demand-suspension-of-eu-israel-association-agreement/

Auch über 390 ehemalige europäische Minister, Botschafter und hochrangige Beamte forderten in einem Appell vom 15. April 2026 angesichts der systematischen Verletzungen der Menschenrechte der Palästinenser durch Israel die Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel.



Italien stoppt Verlängerung des militärischen Memorandum of Understanding mit Israel, sagt Premierministerin
Das Memorandum of Understanding umfasst Berichten zufolge den Austausch von militärischer Ausrüstung und die Zusammenarbeit bei der technologischen Forschung. Eine italienische Quelle teilte Haaretz mit, dass Italien die Zusammenarbeit auf militärischer Ebene mit Israel kurz nach dem 7. Oktober 2023 aufgrund des israelischen Krieges im Gazastreifen eingestellt habe
14. April 2026
Die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni erklärte am Dienstag, ihre Regierung habe beschlossen, die automatische Verlängerung eines Verteidigungs-Memorandum of Understanding mit Israel angesichts der anhaltenden Konflikte im Nahen Osten auszusetzen.
„Angesichts der aktuellen Lage hat die Regierung beschlossen, die automatische Verlängerung des Verteidigungsabkommens mit Israel auszusetzen“, wurde Meloni von mehreren italienischen Nachrichtenagenturen zitiert, ohne Einzelheiten zu dem Abkommen zu nennen.
Laut der Nachrichtenagentur AFP umfasst das Abkommen den Austausch von militärischer Ausrüstung und die Zusammenarbeit bei der technologischen Forschung.“
Weiter siehe: https://www.haaretz.com/israel-news/israel-security/2026-04-14/ty-article/italy-halts-renewal-of-defense-agreement-with-israel-prime-minister-says/0000019d-8b9a-d55a-a7ff-effaa3380000?utm_source=mailchimp&utm_medium=Content&utm_campaign=daily-brief&utm_content=7026bee28c

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle von Menschenrechtsverletzungen, die in deutschen Medien kaum Beachtung finden

Israelische Streitkräfte schlagen ältere Palästinenserin zu Tode
Soldaten stießen die 68-jährige Sabriya Shamasneh während einer Razzia in ihrem Haus gewaltsam mit ihren Gewehren zu Tode
Von Fayha Shalash in Ramallah, besetztes Palästina
Veröffentlichungsdatum: 7. April 2026,
Eine 68-jährige palästinensische Frau wurde bei einer Razzia in ihrem Haus in der Kleinstadt Jayyous im nördlichen besetzten Westjordanland von israelischen Soldaten zu Tode geprügelt.
Soldaten stürmten in den frühen Morgenstunden des Dienstags das Haus von Sabriya Shamasneh, führten eine aggressive Durchsuchung durch und verhörten die Familie.
Ihr Ehemann, Walid Shamasneh, berichtete lokalen Medien, dass seine Schwiegertochter kurz vor der Razzia verängstigt auf ihn zugekommen sei, da sie glaubte, draußen seien „Diebe“. Sie habe ungewöhnliche Geräusche gehört und bemerkt, dass das Tor zum Vorgarten aufgebrochen worden sei.
Daraufhin brachen israelische Streitkräfte die Haustür auf und versetzten die Familie in Angst und Schrecken.
„Der israelische Offizier begann, mich nach den Namen von Leuten zu fragen, die ich nicht kannte. Dann drängten sie uns alle in eine Ecke des Raumes, während sie die anderen Schlafzimmer durchsuchten“, sagte Walid.
Irgendwann versuchte Sabriya, sich zu bewegen, und rief nach ihrem Sohn Hassan, da sie befürchtete, er sei verhaftet worden. Die Soldaten reagierten darauf, indem sie sie gewaltsam mit ihren Gewehren stießen, sie zu Boden warfen und sie anschrien, sie solle still sein.
Der Kopf der älteren Frau schlug gegen die Wand, wodurch sie das Bewusstsein verlor. Ihr Mann geriet in Panik, schrie und flehte die Soldaten um Hilfe an, doch sie weigerten sich.
Nachdem die Soldaten gegangen waren, brachten Sabriyas Mann und ihr Sohn sie eilig ins Darwish-Nazzal-Staatskrankenhaus in Qalqilya. Eine starke Präsenz israelischer Militärfahrzeuge hatte verhindert, dass ein Krankenwagen den Ort des Geschehens erreichen konnte.
Im Krankenhaus wurde Sabriya aufgrund der Verletzungen, die sie während der Razzia erlitten hatte, für tot erklärt, was ihre Familie in tiefen Schock versetzte.
Die Familie wartet auf die Ankunft von Sabriyas Tochter aus Jordanien, bevor sie ihr den letzten Abschied bereiten und sie zur letzten Ruhe betten, während der ganze Ort trauert.
Während derselben israelischen Razzia in Jayyous, östlich von Qalqiya, wurde auch ein junger Mann von Soldaten angegriffen und erlitt Prellungen und Knochenbrüche.
Palästinenser berichten von einer jüngsten Eskalation der Razzien in ihren Städten und Dörfern sowie von zunehmend aggressivem Verhalten der Soldaten bei Hausdurchsuchungen und Razzien, einschließlich Übergriffen auf Anwohner.
Diese Übergriffe gingen mit umfangreichen Verhaftungskampagnen einher, die israelische Streitkräfte in den letzten Wochen in der Stadt durchgeführt haben und die sich gegen Dutzende Palästinenser, darunter auch Frauen, richteten.
Am Montag wurden in Qalqiya mehrere Angehörige von Palästinensern, die von israelischen Streitkräften getötet wurden, darunter auch ihre Mütter, festgenommen – ein Vorgang, der weithin als Einschüchterungsmaßnahme angesehen wird, die sogar über den Tod der Betroffenen hinausgeht.
Im vergangenen Monat nahm die israelische Armee 15 Frauen aus der Stadt und den umliegenden Dörfern fest, darunter Ehefrauen von Gefangenen und Aktivistinnen. Die meisten wurden freigelassen, eine befindet sich jedoch weiterhin in Verwaltungshaft.
Im November starb eine ältere Frau, Haniya Hanoun, nachdem israelische Soldaten ihr Haus im Dorf al-Mazraa al-Gharbiya nördlich von Ramallah gestürmt hatten, sie vor den Augen ihrer Familie schwer verprügelt und ihren Enkel festgenommen hatten.
https://www.middleeasteye.net/news/israeli-forces-beat-elderly-palestinian-woman-death

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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BIP-Aktuell #391: Henker Israel

Eine Todesstrafe, die ausschließlich für Palästinenser vorgesehen ist

  1. Henker Israel
  2. Israel reißt Häuser wegen Bauverstößen ab – sofern es sich um palästinensische Häuser handelt

Israel hat ein Gesetz zur Todesstrafe verabschiedet, das für die Begehung eines Mordes mit dem Ziel, den Staat Israel zu beseitigen, die Verhängung der Todesstrafe und die Hinrichtung durch Erhängen vorsieht. Israelische Staatsbürger sind von der Anwendung des Gesetzes ausgenommen. Das Gesetz wurde von den israelischen Rechtsextremen vorangetrieben und trägt weiter zur Entmenschlichung und Einschüchterung der Palästinenser bei. Es wurde trotz Kritik seitens liberaler Zionisten und westlicher Staaten verabschiedet. Die Chancen, dass es vom Obersten Gerichtshof Israels für ungültig erklärt wird, sind gering.

Am 31. März verabschiedete das israelische Parlament, die Knesset, ein Gesetz, das umgangssprachlich unter der Bezeichnung „Todesstrafe für Terroristen“ bekannt ist. Bei dem Gesetz handelt es sich tatsächlich um zwei Änderungen bestehender Strafgesetze; sie ermächtigen zur Anwendung der Todesstrafe und verpflichten Richter zudem, die Todesstrafe für Terroristen zu verhängen. Die Hinrichtungen sollen durch Erhängen vollstreckt werden. Der vollständige Gesetzestext ist nur auf Hebräisch verfügbar. Das Gesetz wurde mit 62 Ja-Stimmen, 48 Nein-Stimmen und einer Enthaltung verabschiedet. Premierminister Netanjahu, der ebenfalls Mitglied der Knesset ist, stimmte dafür, ebenso die Mitglieder der Regierungskoalition und das Oppositionsmitglied Avigdor Lieberman (Quelle auf Hebräisch).

In der Vergangenheit wurde von Israelis behauptet, dass es in Israel keine Todesstrafe gebe. Militärgerichte können jedoch Soldaten, die Landesverrat begangen haben, zum Tode verurteilen. Im Jahr 1948, während des Krieges, den Israel als „israelischen Unabhängigkeitskrieg“ bezeichnet, wurde der israelische Offizier Meir Toviansky hingerichtet, nachdem er wegen Landesverrats verurteilt worden war. Dies stellte sich als Irrtum heraus, und Toviansky wurde posthum freigesprochen. In Israel gibt es zudem ein Gesetz aus dem Jahr 1950, das „Gesetz zur Bestrafung von Nazis und ihren Helfern“. Dieses Gesetz wurde angewendet, um Mitglieder der NSDAP, aber auch Kollaborateure (einschließlich jüdischer Kollaborateure) anzuklagen. Das Gesetz erlaubt die Verhängung der Todesstrafe, schreibt sie jedoch nicht zwingend vor. Nur einmal wurde nach diesem Gesetz die Todesstrafe verhängt, und zwar 1962 gegen Adolf Eichmann.

Die Knesset-Abgeordneten, die für das Gesetz gestimmt haben, behaupten, es sei als Todesstrafe für Terroristen gedacht. Der Begriff „Terrorist“ ist politisch aufgeladen und wird nicht selten für haltlose Anschuldigungen verwendet. Im Jahr 2021 warf der israelische Präsident Herzog dem Eishersteller „Ben & Jerrie’s“ Terrorismus vor, weil das Unternehmen sich weigerte, sein Eis in illegalen israelischen Siedlungen im Westjordanland verkaufen zu lassen (Quelle auf Hebräisch). In dem am 31.3.2026 verabschiedeten Gesetz wird der Begriff des Terroristen folgendermaßen definiert: „Ein Einwohner des Gebiets, der vorsätzlich den Tod einer Person verursacht, wenn die Tat eine Terrorhandlung im Sinne des Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung, 2016, ist.“ Unter dem „Gebiet“ ist nach einer weiteren Definition des Gesetzes das Gebiet, wie es in den Notstandsverordnungen (Judea und Samaria – Gerichtsbarkeit bei Straftaten und Rechtshilfe) definiert wird, zu verstehen, also das Westjordanland. Es gibt auch eine Definition des Begriffs „Einwohner des Gebiets“ in dem Gesetz, nämlich: „eine Person, die im Einwohnerregister des Gebiets eingetragen ist oder im Gebiet wohnt, auch wenn sie nicht in diesem Register eingetragen ist, mit Ausnahme eines israelischen Staatsbürgers oder eines Einwohners Israels.“ Der Begriff des Terroristen ist also so definiert, dass er israelische Staatsbürger, auch wenn sie im Westjordanland leben, nicht erfasst.

Bei den israelischen Rechtsextremen herrschte die Sorge, das Gesetz könnte auch dazu genutzt werden, jüdische Terroristen oder Kriminelle hinzurichten. Um sicherzustellen, dass das Gesetz nur für Palästinenser gilt, wurde der Wortlaut sorgfältig gewählt: Die Todesstrafe wird für jeden vorgesehen, der vorsätzlich den Tod einer Person herbeiführt, mit dem Ziel, die Existenz des Staates Israel zu vernichten. Darüber hinaus legt das Gesetz Sonderregelungen für das Westjordanland fest, wonach jedes Militärgericht angewiesen ist, die Todesstrafe unter diesen Voraussetzungen gegen Bewohner des Gebiets zu verhängen, die keine israelischen Staatsbürger sind (Quelle auf Hebräisch). Mit anderen Worten: Todesstrafe für Palästinenser unter israelischer Besatzung, aber nicht für Siedler. Einat Ovadia, Leiterin des Menschenrechtsinstituts „Zulat“, erklärte, das Gesetz sollte nicht als Todesstrafe für Terroristen bezeichnet werden, sondern als Todesstrafe für Araber (Quelle auf Hebräisch).


Itamar Ben-Gvir (links) und seine Parteimitglieder tragen eine Anstecknadel in Form einer Schlinge, um ihre Unterstützung für die Todesstrafe zu bekunden. Quelle: 2025, Instagram.



Das Gesetz wird mit dem israelischen Minister für nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, in Verbindung gebracht, der, um seine Unterstützung für Hinrichtungen zu bekunden, an seiner Jacke eine Anstecknadel in Form einer Schlinge trug und die Verabschiedung des Gesetzes mit einer Flasche Sekt in der Knesset feierte. Offiziell brachte die Knesset-Abgeordnete Limor Sion Har-Melech von der von Ben-Gvir geführten Partei „Jüdische Macht“ das Gesetz ein (BIP-Aktuell #236). Sie gab zur Begründung des Gesetzes die folgende Erklärung ab (Quelle auf Hebräisch):



„Ich trage die Erinnerung an meinen Mann Shuli – möge sein Blut gerächt werden –, den Blick der Terroristen, die uns kaltblütig beschossen haben, und die Stimmen meiner geliebten Kinder, die in einer Welt voller unermesslicher Verluste aufgewachsen sind, immer bei mir. Jahrelang haben wir einen Teufelskreis aus Terror, Inhaftierung, Freilassung durch rücksichtsloses Verhandeln und der Rückkehr dieser menschlichen Monster erlebt, die darauf aus sind, Juden zu ermorden. Und heute, meine Freunde, ist dieser Kreislauf durchbrochen worden.“



Es sei darauf hingewiesen, dass die Abgeordnete Sion Har-Melech palästinensische Terroristen in ihrer Erklärung als „menschliche Monster“ bezeichnet. Die Entmenschlichung der Palästinenser ist ein wesentlicher Bestandteil des Völkermords (BIP-Aktuell #277).

Das Gesetz zur Todesstrafe wurde von liberalen Zionisten nicht wegen seiner Unmoral kritisiert, sondern als strategischer Fehler. Es könne Terrororganisationen dazu anregen, Israelis oder Juden weltweit zu entführen, um die Aufhebung von Todesurteilen zu erzwingen, und, falls das Urteil trotzdem vollstreckt wird, die Geiseln hinzurichten  (Quelle auf Hebräisch). Darüber hinaus müsste Israel unter dem Kommando des Ministers für nationale Sicherheit ein Team von Henkern einstellen, ausbilden und einsetzen. Liberale Zionisten gaben ferner zu bedenken, dass die Regierung die Todesstrafe, sobald sie gegen Palästinenser angewendet wird, auch dazu nutzen könnte, kritische jüdische Stimmen einzuschüchtern und schließlich sogar zu töten (Quelle auf Hebräisch).

Vielfach wird behauptet, dass Israel ohnehin Palästinenser tötet und sogar Völkermord begeht und das Gesetz zur Todesstrafe daher sinnlos sei. Dass die in Israel regierende extreme Rechte längst die Menschenrechte und das Völkerrecht durch gezielte Tötungen, Folterungen, die zum Tode führen, und den Gazakrieg untergraben hat, ist jedoch kein Grund, das neue Gesetz zur Todesstrafe einfach als bedeutungslos abzutun. Es ist eine weitere Stufe der Entmenschlichung der Palästinenser und eine neue Bedrohung für Palästinenser, die nun für dasselbe Verbrechen eine andere Strafe erhalten als ein Jude. Diejenigen, die zu Unrecht eines Verbrechens beschuldigt werden, das sie nicht begangen haben, könnten hingerichtet werden, bevor sie die Chance haben, ihre Unschuld zu beweisen.

In Israel gab es 1993 einen berühmten Fall, nämlich den Mord an Hanit Kikos. Suleiman Al-Abid, ein palästinensischer israelischer Staatsbürger, wurde des Mordes beschuldigt und aufgrund eines falschen Geständnisses verurteilt, das ihm unter Folter abgerungen worden war und das er später widerrief. Al-Abid wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hörte nie auf, gegen das Urteil vorzugehen und zu versuchen, seine Unschuld zu beweisen. Nach 27 Jahren im Gefängnis wurde er freigelassen. Er erklärte, dass er auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe weiterkämpfen werde, um seinen Namen reinzuwaschen (Quelle auf Hebräisch). Hätte es 1993 in Israel die Todesstrafe in ihrer heutigen Form gegeben, wäre er hingerichtet worden. Das neue Gesetz erhöht die Gefahr, dass die israelische Polizei falsche Geständnisse von Palästinensern, die man beseitigen will, erzwingt.

Israelische Menschenrechtsorganisationen kündigten an, das Gesetz zur Todesstrafe vor dem Obersten Gerichtshof anzufechten. Das israelische Justizsystem gibt jedoch wenig Anlass zur Hoffnung (BIP-Aktuell #336). Die israelischen Gerichte haben Israels Apartheid und Besatzung so gut wie nie in Frage gestellt und sehen sich in den letzten Jahren einem populistischen Angriff der israelischen Rechtsextremen ausgesetzt, die den Gerichten das Recht auf Einmischung in die Gesetzgebung absprechen wollen. So wurde der ehemalige Oberste Richter Aharon Barak bedroht und sein Auto von rechtsextremen Aktivisten blockiert. Welcher amtierende Richter in Israel wird es wagen, seine Karriere und sein Leben zu riskieren, um die Rechte der Palästinenser zu schützen?


Am 1. April organisierte Amnesty International in Berlin eine Demonstration gegen die Todesstrafe in Israel. Quelle: 2026, Amnesty International.



In einer gemeinsamen Erklärung hatten Australien, Deutschland, Frankreich, Italien, Neuseeland und das Vereinigte Königreich Israel nachdrücklich aufgefordert, den Plan zur Einführung der Todesstrafe aufzugeben. Die Erklärung enthielt jedoch keinen Hinweis darauf, dass diese Länder ihre Beziehungen zu Israel ändern würden, sollte das Gesetz verabschiedet werden. Human Rights Watch bezeichnete das Gesetz zur Todesstrafe als diskriminierend, ebenso der UN-Menschenrechtsrat. In den deutschen Medien übte Sonja Zekri in der Süddeutsche Zeitung scharfe Kritik an dem israelischen Gesetz über Todesstrafe. Amnesty International Deutschland organisiert eine Briefkampagne und forderte, dass Deutschland als Reaktion auf das Hinrichtungsgesetz endlich für die Aussetzung des Assoziierungsabkommens EU-Israel stimmen solle. Sogar die normalerweise stramm an der Seite Israels stehende Deutsch-Israelische Juristenvereinigung lehnte das Gesetz zur Todesstrafe für Terroristen in einer eingehenden Stellungnahme entschieden ab. Die beschlossene Regelung führe zu schwerwiegenden Verstößen gegen grundlegende rechtsstaatliche und völkerrechtliche Prinzipien und sei weder mit dem Gleichheitssatz, noch mit den Anforderungen an ein faires Verfahren und auch nicht mit den internationalen Verpflichtungen zum Schutz des Rechts auf Leben vereinbar.

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Vierte Internationale BIP-Konferenz vom 29. – 31. Mai 2026 in Nürnberg:
https://bip-jetzt.de/bip-konferenz/
Liebe Nahost-Interessierte, 
in zwei Monaten beginnt unsere 4. Internationale BIP-Konferenz in der Meistersingerhalle. Für die Teilnahme an der Konferenz sind noch ausreichend Plätze frei. Um Planungssicherheit zu bekommen, solltet ihr euch möglichst bald anmelden, spätestens bis zum 30.4. per Email bei Götz Schindler. Im Ramada-Hotel (bitte nicht Ramadan!) haben wir ein Kontingent reserviert – hier muss man umgehend reservieren. Beide Anmeldungen müssen separat vorgenommen werden.
Nahezu alle Referenten werden persönlich anwesend sein. Lediglich Kristin Helberg wird per Zoom zugeschaltet werden.
Hier die Details:

ANMELDUNG
Konferenz-Pass komplett: 170 €
(enthält Eintritt zu allen Veranstaltungen, Programmheft und Verpflegung)
Ermäßigt 120 € für Schüler/Studenten/Bürgergeld-Empfänger/Rentner in Grundsicherung
Anmeldungen bis zum 30.04. 2026
Per E-Mail 
Dr. Götz Schindler
Breite Wiese 23, 85617 Aßling
goeschi42@googlemail.com
Konto: BIP e.V.
IBAN: DE 43 2545 1345 0051 0579 58, Stadtsparkasse Bad Pymont

VERANSTALTUNGSORT
Die Meistersingerhalle (Konferenzraum 6) befindet sich in der Münchner Str. 21 und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln – Bus 36 und 55 sowie Straßenbahn 8 – zu erreichen.
Günstige Hotelunterkünfte finden Sie im Ramada Hotel direkt neben der Meistersingerhalle.  Wir haben dort ein Kontingent von Unterkünften bis zum 29.3. 2026 reservieren lassen: 
99 € incl. Frühstück je EZ pro Nacht; 145 € incl. Frühstück je DZ pro Nacht. Bitte bei Buchung angeben: „BIP-Konferenz 2026“: reservierung@ramada-nuernberg.de Weitere Hotels: ibis-Hotel Hauptbahnhof, B&B-Hotel Hauptbahnhof. Hotelreservierungen müssen die Teilnehmer selbst vornehmen.

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BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle von Menschenrechtsverletzungen, die in deutschen Medien kaum Beachtung finden

Israel reißt Häuser wegen Bauverstößen ab – sofern es sich um palästinensische Häuser handelt
Eine Untersuchung von Haaretz deckt auf, dass die Stadtverwaltung von Jerusalem in mehreren Fällen Vollstreckungsverfahren eingestellt hat, sobald das Gebäude in den Besitz israelischer Siedler überging
Die Stadtverwaltung von Jerusalem reißt palästinensische Häuser in Ostjerusalem wegen angeblicher Bauverstöße ab, selbst in Kriegszeiten, während sie jüdische Häuser bei ähnlichen oder schwerwiegenderen Verstößen vor dem gleichen Schicksal verschont, wie eine Untersuchung von Haaretz aufdeckt.
Am vergangenen Montag rissen Dutzende von städtischen Inspektoren und Polizeibeamten vier Häuser im Stadtteil al-Bustan im Ostjerusalemer Viertel Silwan ab. Die Inspektoren versprachen, nach Pessach zurückzukehren und weitere 10 Gebäude abzureißen, wobei später voraussichtlich noch etwa 30 weitere abgerissen werden sollen.
Damit wäre der Abriss des gesamten Stadtteils abgeschlossen, in dem seit Beginn des Krieges mit der Hamas am 7. Oktober 2023 bereits 35 Gebäude abgerissen wurden.
Die rechtliche Begründung lautet, dass diese Häuser ohne Baugenehmigung errichtet wurden und die Abrissarbeiten das Gelände für einen jüdischen archäologischen Park namens „King’s Garden“ freimachen würden.
Viele Häuser in Ostjerusalem, insbesondere in Silwan, sind ohne Genehmigung errichtet worden, doch die Stadtverwaltung stoppte in mehreren Fällen das Abrissverfahren, als das Gebäude von palästinensischem in jüdischen Besitz überging.
Im Gegensatz zu Palästinensern dürfen jüdische Siedlungsorganisationen auf dem für den Park vorgesehenen Gelände bauen. So steht beispielsweise nur wenige Meter von al-Bustan entfernt ein mehrstöckiges Gebäude, das nach allen Kriterien einen schwerwiegenden Bauverstoß darstellt. Gegen dieses Gebäude wurden jedoch keine Maßnahmen ergriffen, da laut Angaben der Bewohner von al-Bustan die oberen Stockwerke im Besitz der rechtsgerichteten Siedlergruppe Elad sind. 
Elad betreibt zudem eine Veranstaltungshalle, eine Synagoge, ein Restaurant, ein Besucherzentrum und sogar Gästehäuser – alles unter Verstoß gegen das Planungs- und Baugesetz. Rechtsanwalt Ziad Kawar, der die Bewohner von al-Bustan vertritt, schrieb an den Jerusalemer Bürgermeister Moshe Leon, dass ein von Palästinensern an derselben Stelle wie das Elad-Besucherzentrum aufgestelltes Wohnmobil wenige Monate nach seiner Aufstellung von der Stadtverwaltung zerstört wurde.
Kawar schrieb auch über das „Verschwinden“ von Gerichtsverfahren, nachdem Gebäude aus palästinensischem Besitz an Siedlerorganisationen übertragen worden waren. In der Nähe von al-Bustan stehen drei Gebäude mit drei und fünf Stockwerken, die 17 Wohnungen beherbergen und alle ohne Genehmigung errichtet wurden.
Zunächst erließ die Stadtverwaltung einen Abrissbefehl für die Gebäude, doch seitdem die palästinensischen Eigentümer, die Familie Awad, diese an die Siedlergruppe Ateret Cohanim verkauften, scheint die Stadtverwaltung die Maßnahmen zur Umsetzung des Befehls eingestellt zu haben.
Kawars Brief beschreibt sieben weitere Fälle von Bauverstößen, die alle mit Elad und Ateret Cohanim in Verbindung stehen, sowie das Untätigbleiben der Stadtverwaltung. Beide Organisationen sind seit mehreren Jahrzehnten tätig, um das mehrheitlich palästinensische Gebiet Silwan zu „judaisieren“.
Ende letzten Monats hat Ateret Cohanim 15 palästinensische Familien aus dem Viertel Batn al-Hawa vertrieben, um Platz für ihre Mitglieder zu schaffen, wobei städtische Inspektoren versprachen, zehn weitere Häuser abzureißen; 30 weitere Abrisse sollen später folgen. 
Die Welle von Abrissen palästinensischer Häuser in al-Bustan folgte auf das Scheitern der Verhandlungen zwischen den Anwohnern und der Stadtverwaltung, wobei jede Seite der anderen die Schuld gab.
„Es wurde ein Umsiedlungs- und Sanierungsplan vorgeschlagen, um ein neues und modernes Viertel für die Anwohner zu schaffen und gleichzeitig einen öffentlichen Park zum Nutzen aller Stadtbewohner und Besucher anzulegen“, schrieb Kawar an Leon.
Kawar machte die Stadtverwaltung für das Scheitern der Verhandlungen verantwortlich und schrieb, dass das Bewohnerkomitee jedes Mal, wenn es „Vereinbarungen zum vorgeschlagenen Plan vorlegte, auf eine Verhärtung der Positionen seitens der Stadtverwaltung von Jerusalem und eine Verringerung der den Bewohnern angebotenen Wohnfläche stieß“.
Obwohl der letzte den palästinensischen Bewohnern vorgelegte Plan nur 20 Prozent des Grundstücks für Wohnzwecke und den Rest für den jüdischen archäologischen Park vorsah, unterschrieben 85 Prozent der palästinensischen Bewohner eine Erklärung zur Unterstützung des Plans, schrieb Kawar. Doch Mitte Februar erklärte die Stadtverwaltung, dass keine weiteren Verhandlungen stattfinden würden und das Viertel abgerissen werde.
Stadträtin Laura Wharton sagte, die Stadtverwaltung wende selektive Durchsetzung an. „Die Bewohner von Ostjerusalem, insbesondere von al-Bustan, leben unter einem schrecklichen und erdrückenden Mangel an Plänen und Genehmigungen, was Bauarbeiten und die ständige Gefahr tatsächlicher Abrissmaßnahmen ermöglicht“, sagte Wharton, die mehr als 20 Beschwerden über Bauverstöße von Siedlern in Silwan eingereicht hat.
Keine davon sei bearbeitet worden, sagte sie. „Anstatt sich auf Bebauungspläne und Wohnraumlösungen zu konzentrieren, setzt die Stadtverwaltung Bulldozer ein, verschont illegale Siedlerhäuser und reißt nur Gebäude von Palästinensern ab“, sagte sie.
Die Stadtverwaltung reagierte nicht auf Vorwürfe von Bauverstößen durch Siedler, erklärte jedoch, sie „erfülle ihre Rolle unparteiisch und handle zum Wohle der Bewohner aller Gruppen, die das einzigartige städtische Mosaik der Stadt ausmachen“. Behauptungen über selektive Durchsetzung seien unbegründet, und ihre Darlegung in dem Schreiben stelle einen weiteren Versuch dar, angesichts der Durchsetzung der Vorschriften gegen illegale Bauten in dem Viertel „das Unvermeidliche hinauszuzögern“.
„Die Stadtverwaltung hat erhebliche Anstrengungen unternommen und in vielerlei Hinsicht über den Buchstaben des Gesetzes hinaus gehandelt, um eine geeignete Lösung für die Bewohner des Viertels King’s Garden zu finden, stieß jedoch immer wieder auf Ablehnung seitens der Bewohner.“
https://www.haaretz.com/israel-news/israel-politics/2026-04-05/ty-article-magazine/.premium/jerusalem-demolishes-homes-for-construction-violations-if-theyre-palestinian/0000019d-5909-d08a-a79f-5d6f869c0000

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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BIP-Aktuell #390: Das dreiseitige Waffenembargo gegen Israel

Bericht für die Genfer Konferenz zum Waffenhandelsvertrag (ATT) im März 2026

  1. Das dreiseitige Waffenembargo gegen Israel
  2. Krieg im Gazastreifen: Pro-palästinensische Gruppen bezeichnen Urteil eines Brüsseler Gerichts als „historisch“
  3. „Jeder einzelne Israeli trägt Verantwortung für die Pogrome gegen Palästinenser im Westjordanland“

Der Hauptartikel diese Ausgabe ist ein Bericht, den Dr. Shir Hever, der Geschäftsführer von BIP, auf der Jahreskonferenz zum Waffenhandelsvertrag (ATT) am 17. März in Genf im Rahmen einer von Kolumbien initiierten Veranstaltung präsentiert hat. An dieser Konferenz nahmen drei zivilgesellschaftliche Organisationen teil: das Boycott National Committee, Safer World und BIP. Hever legt den rechtlichen Rahmen für den internationalen Waffenhandel mit Israel dar und dokumentiert konkrete Fälle, in denen Staaten und Unternehmen ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Er stützt sich auf den Waffenhandelsvertrag (ATT), das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, die Vierte Genfer Konvention, den Gemeinsamen Standpunkt des Europäischen Rates zur Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern sowie eine Reihe von UN-Resolutionen – darunter die Resolution der UN-Generalversammlung vom 18. September 2024 – und das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) vom Juli 2024.

Die zentrale Argumentation umfasst drei Punkte: Erstens, dass eine rechtsverbindliche Verpflichtung zu einem dreiseitigen Waffenembargo gegen Israel besteht; zweitens, dass eine Reihe von ATT-Unterzeichnerstaaten gegen diese Verpflichtung verstößt, während sie sich gleichzeitig als Verfechter des Völkerrechts bezeichnen; und drittens, dass diese Heuchelei eine systemische Bedrohung für den ATT-Rahmen und im weiteren Sinne für die regelbasierte internationale Ordnung darstellt.


Die Vertragsstaaten des Waffenhandelsvertrags: Die gelb markierten Länder haben den Vertrag unterzeichnet, aber nicht ratifiziert. Die grün markierten Länder haben ihn ratifiziert. Quelle: 2025, Wikipedia.



1. Das dreiseitige Waffenembargo: Eine rechtliche Verpflichtung
Die Verpflichtung, ein Waffenembargo gegen Israel zu verhängen, ist keine politische Position – sie ist eine Vorgabe des Völkerrechts. Sie wirkt auf drei unterschiedlichen Ebenen, von denen jede für die ATT-Mitgliedstaaten und in vielen Fällen auch für Staaten im weiteren Sinne nach dem Völkergewohnheitsrecht bindend ist.

Ich empfehle nachdrücklich, die Analyse von Irina Pietropaoli zu den Verpflichtungen von Drittstaaten und Unternehmen im Rahmen verschiedener internationaler Rechtsinstrumente zu lesen. Ihre Arbeit befasst sich nicht nur mit dem ATT, sondern auch mit dem Gemeinsamen Standpunkt des Europäischen Rates zu Waffenausfuhren, der Völkermordkonvention, der Vierten Genfer Konvention und einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen. Sie liefert eine fundierte rechtliche Grundlage für die in diesem Briefing vorgebrachten Argumente. Der Artikel stammt aus der Zeit vor der Veröffentlichung von zwei bedeutenden rechtlichen Entwicklungen – dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom Juli 2024 und der Resolution der UN-Generalversammlung vom September 2024 –, doch sein grundlegender Rahmen ist nach wie vor gültig und unverzichtbare Lektüre.

1.1 Das Verbot von Waffenverkäufen an IsraelStaaten ist es untersagt,
Waffen an Israel zu verkaufen, wenn ein glaubwürdiges Risiko besteht, dass diese Waffen zur Begehung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord verwendet werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem ATT – insbesondere aus den Artikeln 6und 7 – sowie aus der Völkermordkonvention, die allen Vertragsstaaten eine Sorgfaltspflicht auferlegt, um eine Mittäterschaft an Völkermord zu verhindern. 

1.2 Das Verbot des Waffenkaufs aus Israel
Weniger bekannt, aber ebenso verbindlich ist die Verpflichtung, keine Waffen aus Israel zu erwerben. Durch den Kauf von Waffen israelischer Hersteller leisten Staaten direkte finanzielle Unterstützung für Israels Kriegsmaschinerie. Dies ist nicht nur eine moralische Frage: Nach dem Sorgfaltspflichtenstandard der Völkermordkonvention und dem Grundsatz der Nichtmitschuld im humanitären Völkerrecht tragen Staaten, die wissentlich eine in Völkermord verwickelte Rüstungsindustrie finanzieren, rechtliche Verantwortung.

Der Kauf des israelischen Raketenabwehrsystems „Arrow 3“ durch Deutschland für rund vier Milliarden Euro ist ein typisches Beispiel dafür. Wie Israels ehemaliger Luftwaffenkommandant – Generalmajor Amikam Norkin, der, wie ich zu meiner Schande gestehen muss, ein Familienmitglied von mir ist – in einem Interview im August 2023 einräumte, befand sich die israelische Rüstungsindustrie vor dem aktuellen Konflikt in einer Krise. Es war Deutschlands Entscheidung, das „Arrow 3“-System zu kaufen, die, wie er sagte, Israels Rüstungsindustrie rettete und es dem israelischen Militär ermöglichte, die Stärke zu bewahren, die es seitdem in Gaza, im Westjordanland und im Libanon eingesetzt hat (Quelle auf Hebräisch). Obwohl das „Arrow 3“-System angeblich ein Verteidigungssystem ist, trug die Finanzierung des israelischen Rüstungsunternehmens IAI durch Deutschland dazu bei, dass Israel Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord begehen konnte.

1.3 Das Verbot des Waffentransits nach Israel
Die dritte Dimension des Embargos besteht in der Verpflichtung, den Transit von Waffen nach Israel über nationale Häfen, Flughäfen oder den Luftraum nicht zuzulassen. Diese Verpflichtung stützt sich auf die Artikel 6 und 7 des ATT, die nicht nur für Transfers gelten, sondern auch für die Erleichterung von Transfers – einschließlich Transit und Umladung.

Staaten haben sowohl die Befugnis als auch die rechtliche Pflicht, von Schiffen und Flugzeugen, die auf dem Weg nach Israel ihr Hoheitsgebiet durchqueren, Ladungsverzeichnisse zu verlangen. Die Behauptung Belgiens, es könne nicht wissen, was Frachtschiffe bei der Durchfahrt durch den Hafen von Antwerpen transportieren, ist nicht glaubwürdig. Belgien hat die rechtliche Befugnis, die Offenlegung von Ladungsverzeichnissen zu verlangen, bevor es Anlegerechte gewährt. Die Nichtwahrnehmung dieser Befugnis mindert die rechtliche Verpflichtung nicht; sie stellt einen Verstoß gegen diese dar.

2. Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom Juli 2024 und die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom September 2024
Zwei aktuelle rechtliche Entwicklungen haben den Rahmen des Waffenembargos erheblich gestärkt, und jede ernsthafte rechtliche oder politische Analyse muss diese berücksichtigen.

Das Gutachten des IGH vom Juli 2024 erklärte die Besetzung des Westjordanlands, des Gazastreifens und der syrischen Golanhöhen durch Israel für völkerrechtswidrig und forderte Israel auf, seine Truppen so bald wie möglich abzuziehen. Entscheidend ist, dass das Gutachten auch Drittstaaten Verpflichtungen auferlegte: Sie müssen sich jeglichen Handels oder jeglicher Aktivitäten enthalten, die die rechtswidrige Besetzung unterstützen oder aufrechterhalten.

Dies ist für den Waffenhandel von unmittelbarer Bedeutung, da jedes israelische Rüstungsunternehmen im Rahmen der illegalen Besetzung dieser Gebiete tätig ist oder diese direkt unterstützt. Es gibt keinen wesentlichen Unterschied zwischen Israels heimischer Rüstungsindustrie und seinem Besatzungsapparat – sie sind ein und dasselbe. Das Gutachten des IGH bietet daher eine vom ATT unabhängige Rechtsgrundlage für Staaten, jeglichen waffenbezogenen Handel mit israelischen Rüstungsunternehmen einzustellen.

Die Resolution der UN-Generalversammlung vom 18. September 2024 bestätigte das Gutachten des IGH und bekräftigte die darin den Mitgliedstaaten auferlegten Verpflichtungen. Die UN setzte Israel eine Frist von 12 Monaten für den Abzug seiner Truppen aus den besetzten Gebieten, die im September 2025 ablief. Zusammen haben diese beiden Instrumente jegliche zuvor möglicherweise bestehende rechtliche Unklarheit beseitigt und die Argumente für ein umfassendes Waffenembargo rechtlich unanfechtbar gemacht.

3. Neue Technologien und die Grenzen bestehender Rahmenwerke
Der ATT wurde unter Berücksichtigung konventioneller Waffensysteme ausgearbeitet. Der Konflikt im Gazastreifen hat erhebliche Lücken im Geltungsbereich des Vertrags aufgezeigt, insbesondere im Hinblick auf Technologien, die für die moderne Kriegsführung unverzichtbar sind, sich jedoch nicht eindeutig den traditionellen Waffenkategorien zuordnen lassen.

3.1 Künstliche Intelligenz als Kriegswaffe
Künstliche Intelligenz wird derzeit im Gaza-Konflikt als direktes Instrument zur Zielerfassung eingesetzt. KI-Systeme werden genutzt, um Ziele zu identifizieren, Angriffslisten zu erstellen und – laut dokumentierten Berichten – Opferzahlen zu ermitteln, bei denen die Zahl der zivilen Todesopfer systematisch zu niedrig angesetzt wird. Dies ist kein nebensächliches oder spekulatives Problem, sondern ein dokumentiertes Merkmal der aktuellen Militäroperationen Israels.

Der ATT-Rahmen befasst sich noch nicht mit KI-gestützten Waffensystemen. Dies ist eine Lücke, die die ATT-Gemeinschaft dringend schließen muss. Staaten, die KI-Technologie, Dateninfrastruktur oder Entwicklungsunterstützung für militärische Zielerfassungssysteme bereitstellen, die in Kontexten eingesetzt werden, in denen Kriegsverbrechen begangen werden, sollten nach denselben Sorgfaltsprinzipien, die für den Transfer konventioneller Waffen gelten, als mitschuldig angesehen werden.

3.2 Cloud-Dienste und das Nimbus-Projekt
Amazon, Microsoft und Google haben alle Cloud-Computing-Dienste für Israels Nimbus-Cloud-Projekt bereitgestellt, das es dem israelischen Militär ermöglicht, riesige Datenmengen über Palästinenser zu speichern und zu verarbeiten, Ziele zu generieren und – im Endeffekt – zivile Profile in militärische Zieldaten umzuwandeln. Dabei handelt es sich nicht um passive kommerzielle Dienstleistungen. Es sind aktive Beiträge zu einer militärischen Zielerfassungsinfrastruktur.

Die Europäische Union stuft bestimmte Überwachungs- und Datentechnologien als Güter mit doppeltem Verwendungszweck ein, die Exportkontrollen unterliegen. Die gleiche Logik sollte für Cloud-Infrastrukturen gelten, die speziell für militärische Zielerfassung konfiguriert sind. Staaten, in denen diese Unternehmen ihren Hauptsitz haben oder operativ tätig sind, sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Exportkontrollregelungen diese Dienste abdecken.

3.3 Spyware
Israel ist der einzige Staat, der privaten Unternehmen gestattet hat, von militärischen Nachrichtendiensten entwickelte Spyware in Militärqualität an ausländische Regierungen und andere Akteure zu verkaufen, um sie gegen Zivilisten einzusetzen. Spyware dieser Art ist ohne Einschränkung eine Kriegswaffe. Sie ist kein Instrument der Strafverfolgung, sondern ein Mittel zur Überwachung, Unterdrückung und gezielten Tötung.

Die Einstufung von Spyware als Gut mit doppeltem Verwendungszweck durch die EU ist in diesem Zusammenhang eine erhebliche Untertreibung. Die ATT-Gemeinschaft sollte darauf drängen, dass Spyware neu klassifiziert und als das reguliert wird, was sie ist: eine Waffe.

4. Konkrete Verstöße durch ATT-Mitgliedstaaten
Der folgende Abschnitt dokumentiert konkrete Verstöße – oder Beinahe-Verstöße – durch ATT-Mitgliedstaaten. Es handelt sich dabei nicht um eine vollständige Auflistung. Ziel ist es, die Kluft zwischen erklärten Verpflichtungen und tatsächlichem Verhalten aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass eine solche Heuchelei ein systemisches Risiko für die Glaubwürdigkeit des ATT darstellt.

4.1 Österreich
Österreich hat Israel mit Rotax-Motoren beliefert, die in Militärdrohnen von Elbit Systems, Israels größtem Rüstungsunternehmen, zum Einsatz kommen. Diese Motoren haben keine zivile Anwendung. Sie sind Bestandteile von Waffen, die in Gaza, im Westjordanland, im Libanon und im Iran in großem Umfang eingesetzt wurden. Österreich hat diese Exporte in seinen ATT-Meldungen nicht angegeben – ein schwerwiegender Verstoß gegen die Transparenzpflichten, der den zugrunde liegenden Verstoß gegen Artikel 7 noch verschärft.

Österreich hat Glock-Pistolen auch nach Israel exportiert und diese in seinem ATT-Bericht als Exporte für den polizeilichen Einsatz ausgewiesen. Am 15. März dieses Jahres hat jedoch eine als „Duvdevan“ bekannte Einheit des israelischen Militärgeheimdienstes – deren Soldaten regelmäßig in Zivilkleidung operieren – Glock-Pistolen eingesetzt, um vier Mitglieder der Familie Bani Odeh zu ermorden. Gegen diese Soldaten wurde keine Anklage erhoben. Österreich kann nicht behaupten, dass die Glock-Pistolen ausschließlich für Strafverfolgungszwecke verwendet werden.

4.2 Deutschland
Deutschland ist nach den Vereinigten Staaten der zweitgrößte Waffenlieferant Israels. Da die Vereinigten Staaten nicht Vertragspartei des ATT sind, ist Deutschland praktisch gesehen der größte Verstoß gegen die Bestimmungen des Vertrags unter dessen Unterzeichnern.

Die deutschen Exporte nach Israel sind zu zahlreich, um sie hier alle aufzuzählen. Zu den Beispielen gehören Matador-Panzerabwehrraketen – die zur Zerstörung von Wohnhäusern eingesetzt werden – sowie Munition für Marine und Landstreitkräfte. Deutschland leitet zudem Waffen nach Israel weiter und kauft Waffen von israelischen Herstellern. Im Jahr 2024 kündigte Deutschland angesichts eines von Nicaragua vor dem IGH angestrengten Verfahrens wegen Beihilfe zum Völkermord eine teilweise Aussetzung von Ausfuhrgenehmigungen für Angriffswaffen an. Gleichzeitig stufte es jedoch Panzerkomponenten als zivile Exporte ein, um diese Aussetzung zu umgehen. Diese Täuschung wurde von Forschern bei Shadow World Investigations im Vereinigten Königreich aufgedeckt.

4.3 Japan
Japan wird in Diskussionen über Waffenlieferungen an Israel selten erwähnt, doch das Verhalten des japanischen Industriekonzerns FANUC verdient ernsthafte Beachtung. FANUC stellt Industrieroboter her und hat diese – zusammen mit laufenden Supportleistungen und Ersatzteilen – an israelische Rüstungsunternehmen zum Zweck der Waffenproduktion verkauft. FANUC hat dies öffentlich bestritten und behauptet, seine israelischen Kunden seien zivile Einrichtungen.

Dieser Behauptung widersprechen jedoch eindeutig Foto- und Videobeweise, die von israelischen Rüstungsunternehmen selbst veröffentlicht wurden und auf denen FANUC-Roboter in Waffenproduktionslinien zu sehen sind. FANUC hat somit nicht nur Werkzeuge geliefert, die zur Herstellung von Waffen verwendet werden, die im Rahmen eines mutmaßlichen Völkermords eingesetzt werden, sondern auch aktiv versucht, diese Tatsache zu verschleiern. Die Waffenexportpolitik des japanischen Außenministeriums sollte diesen Handel eigentlich verbieten; dass er dennoch weiterhin stattfindet, wirft ernsthafte Fragen hinsichtlich der Durchsetzung auf.

4.4 Irland
Die politische Führung Irlands gehört zu den lautstärksten Stimmen in der Europäischen Union, wenn es darum geht, die von israelischen Streitkräften begangenen Gräueltaten zu verurteilen. Irische Politiker haben Rechenschaft gefordert und sich für strengere Maßnahmen auf EU-Ebene ausgesprochen. Umso beunruhigender ist es, dass die irische Regierung gleichzeitig daran scheitert, ihre eigenen Gesetze am Flughafen Shannon durchzusetzen.

Der Flughafen Shannon wurde als Transitpunkt für Waffen genutzt, die für Israel bestimmt waren, was einen Verstoß gegen irisches Recht und internationales Recht darstellt. Die irische Regierung hat keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um diese Transite zu unterbinden. Der Widerspruch zwischen den von Irland verkündeten Werten und seiner Flughafenpolitik ist eklatant und ein Beispiel für genau jene Heuchelei, die die Legitimität des ATT-Rahmens untergräbt.

4.5 Niederlande
Die Niederlande stellen wohl den deutlichsten Fall eines rechtlichen Widerspruchs unter den ATT-Mitgliedstaaten dar. Ein niederländisches Gericht wies die Regierung an, den Export von Bauteilen für F-35-Kampfflugzeuge nach Israel einzustellen. Die Regierung legte gegen dieses Urteil Berufung ein – das heißt, sie ging vor Gericht, um ihr Recht zu verteidigen, weiterhin Teile für Flugzeuge zu liefern, die bei Angriffen eingesetzt wurden, bei denen Tausende Zivilisten getötet wurden.

Gleichzeitig hat sich die niederländische Regierung dem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) angeschlossen, das Südafrika gemäß der Völkermordkonvention gegen Israel angestrengt hat. In diesem Verfahren hat die niederländische Regierung argumentiert, dass die Völkermordkonvention Handlungen der Entmenschlichung, vorsätzliche Aushungerung, die Tötung von Zivilisten und das systematische Versäumnis, zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten zu unterscheiden, abdeckt – und dass diese für Drittstaaten verbindliche Verpflichtungen begründen.

Die Niederlande können logischerweise nicht beide Positionen gleichzeitig vertreten. Ihre Beteiligung an dem Völkermordverfahren vor dem Internationalen Gerichtshof bei gleichzeitiger Anfechtung einer innerstaatlichen gerichtlichen Anordnung zur Einstellung von F-35-Teileexporten ist ein Paradebeispiel für jene institutionelle Heuchelei, die die Grundlagen des Völkerrechts untergräbt.

5. Das F-35-Programm: Eine strukturelle Lücke im ATT
Das Joint-Strike-Fighter-Programm F-35 wurde – ob absichtlich oder faktisch – gezielt so konzipiert, dass es die Rüstungskontrollgrundsätze des ATT untergräbt. Die Komponenten der F-35 werden in mehreren Ländern hergestellt. Staaten, die aus rechtlichen Gründen entschieden haben, dass sie keine Waffen nach Israel exportieren dürfen, liefern dennoch weiterhin Komponenten an den amerikanischen Hersteller Lockheed Martin, der die Flugzeuge dann zusammenbaut und an Israel ausliefert.

Diese Staaten haben geltend gemacht, dass sie nicht verpflichtet seien, Endverwenderbescheinigungen für im Rahmen des F-35-Programms gelieferte Komponenten vorzulegen. Diese Auslegung ist falsch und muss zurückgewiesen werden. Die Artikel 2 und 3 des ATT legen eindeutig fest, dass auch Waffenkomponenten selbst den Bestimmungen des Vertrags unterliegen. Der Geist des Vertrags – und sein Wortlaut – verlangen, dass Staaten die Endverwendung von Komponenten nachverfolgen, nicht nur die von fertigen Waffensystemen. Eine andere Auslegung des Vertrags würde ihn im Kontext der modernen, international verteilten Waffenproduktion bedeutungslos machen.

6. Güter mit doppeltem Verwendungszweck und die Sorgfaltspflicht
Die Artikel 6 und 7 des ATT legen fest, dass Staaten verpflichtet sind, die Genehmigung von Waffenlieferungen, einschließlich Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und Komponenten, zu verweigern, wenn ein erhebliches Risiko besteht, dass diese zur Begehung oder Erleichterung schwerwiegender Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verwendet werden.

Der Fall des deutschen Unternehmens Jumo veranschaulicht die praktischen Auswirkungen dieser Verpflichtung. Jumo liefert Druckregler nach Israel für den Einsatz in Klimaanlagen – eine zivile Anwendung. Am 1. Juli 2024 wurde jedoch festgestellt, dass eine Rakete, die auf das Flüchtlingslager Nour a-Shams in der Nähe von Nablus im Westjordanland abgefeuert wurde, einen Jumo-Druckregler enthielt, der für militärische Zwecke umfunktioniert worden war. Dies ist kein hypothetisches Risiko – es handelt sich um einen dokumentierten Fall, in dem eine von Deutschland gelieferte zivile Komponente in eine Waffe umgewandelt wurde, die gegen ein palästinensisches Flüchtlingslager eingesetzt wurde. Deutschland und alle anderen Staaten, deren zivile Exporte auf diese Weise zweckentfremdet werden, sind rechtlich verpflichtet, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um diese Exporte zu stoppen.

7. Fluggesellschaften und der Transit von Waffen: Drei Fallstudien
Der Transit von Waffen auf dem Luftweg verdient besondere Beachtung, sowohl wegen seiner praktischen Bedeutung als auch weil mehrere Fälle aus jüngster Zeit gezeigt haben, dass Staaten ihren bestehenden Verpflichtungen nicht nachkommen.

7.1 Challenger Airlines (Israel)
Die israelische Fluggesellschaft Challenger Airlines war ein wichtiges Transportmittel für den Lufttransport von Waffen von Serbien nach Israel. Am 25. November 2024 gab der israelische Verteidigungsminister Israel Katz bekannt, dass Flugzeuge von Challenger insgesamt 120.000 Tonnen Material transportiert hätten – überwiegend aus Belgrad (Quelle auf Hebräisch). Die von Challenger bedienten Routen führen durch den Luftraum und in einigen Fällen über Flughäfen europäischer Staaten. Jeder Staat, dessen Hoheitsgebiet für diese Transite genutzt wurde, trägt eine potenzielle rechtliche Verantwortung für die Ermöglichung rechtswidriger Waffenlieferungen.

7.2 Lufthansa
Lufthansa hat ihre Waffenlieferungen an Israel auf Druck der britischen Regierung ausgesetzt. Die Art und Weise, wie sie diese Aussetzung kommuniziert hat, gibt jedoch selbst Anlass zu ernsthafter Besorgnis. In ihrer öffentlichen Erklärung wies Lufthansa darauf hin, dass sie sich nur deshalb an das Gesetz halte, weil sie von den britischen Behörden rechtlich dazu verpflichtet worden sei, und dass sie eine Wiederaufnahme der Waffenlieferungen anstreben werde, sollte diese Verpflichtung aufgehoben werden.

Dies ist keine akzeptable Haltung. Das Völkerrecht verlangt nicht nur Einhaltung, sondern auch Respekt. Eine Erklärung, die aktiv darauf abzielt, die normative Grundlage einer rechtlichen Verpflichtung zu untergraben – und die die Einhaltung als Auferlegung statt als Pflicht darstellt –, stellt eine Bedrohung für die auf Regeln basierende internationale Ordnung dar. Die ATT-Gemeinschaft sollte das Verhalten von Lufthansa offiziell ansprechen.

7.3 Air France
Am 25. Oktober 2024 transportierte Air France über den Flughafen Charles de Gaulle Waffen nach Israel, obwohl Vertreter der Gewerkschaft der Flughafenmitarbeiter öffentlich erklärt hatten, dass sie sich weigern würden, an der Waffenlieferung nach Israel mitzuwirken, da dies eine rechtswidrige Handlung darstelle. Die französische Regierung ergriff keine Maßnahmen zur Durchsetzung des Gesetzes. Dieses Versäumnis der Rechtsdurchsetzung ist kein geringfügiger Verwaltungsfehler – es handelt sich um eine bewusste politische Entscheidung des französischen Staates, kommerzielle Interessen über seine rechtlichen Verpflichtungen zu stellen. Dies muss untersucht werden, und es muss Rechenschaft gefordert werden.

8. Bewährte Praxis: Der Abzug von Militärattachés
Auch wenn sich dieser Bericht auf negative Beispiele für die Nichtumsetzung der ATT-Grundsätze konzentriert, gibt es positive Beispiele, die es wert sind, hervorgehoben zu werden – sowohl wegen ihrer eigenen Bedeutung als auch als Vorbilder für andere Staaten.

Chile hat seinen Militärattaché aus seiner Botschaft in Israel abgezogen. Dies ist eine bedeutende Maßnahme von sowohl praktischer als auch symbolischer Bedeutung. Militärattachés erleichtern die Zusammenarbeit zwischen den Streitkräften, einschließlich des Austauschs von Informationen, die für die Beschaffung und den Einsatz von Waffen relevant sind. Ihr Abzug signalisiert eine klare politische und rechtliche Absicht, sich vom militärischen Apparat Israels zu distanzieren. Andere Staaten sollten dem Beispiel Chiles folgen; es stellt einen konkreten und unmittelbar umsetzbaren Schritt hin zur vollständigen Einhaltung der Embargo-Verpflichtung dar.

9. Die strategische Dimension: Warum der Kauf von Waffen aus Israel auch ein strategischer Fehler ist
Ich bringe dieses Argument nur widerwillig vor, da die moralischen und rechtlichen Gründe für ein Waffenembargo für sich alleinstehen und nicht durch Nutzenargumente ergänzt werden müssten. Da jedoch einige Staaten offenbar eher auf strategische als auf rechtliche Argumente reagieren, muss dieser Punkt angesprochen werden.

Der Kauf von Waffen aus Israel oder der Abschluss langfristiger Waffenverträge mit israelischen Herstellern ist nicht nur unmoralisch und illegal – er ist strategisch unklug. Israel testet seine Waffen nicht gegen konventionelle Armeen, sondern gegen eine gefangene Zivilbevölkerung. Die Einsatzdaten, die Waffenabnehmer zu erhalten erwarten, sind daher nicht repräsentativ dafür, wie sich diese Systeme in einem tatsächlichen Konflikt gegen einen gleichwertigen Gegner verhalten werden.

Zudem sieht sich Israel zunehmenden internationalen Sanktionen ausgesetzt. Staaten, die langfristige Beschaffungsverpflichtungen gegenüber israelischen Herstellern eingegangen sind, laufen Gefahr, dass diese Hersteller angesichts verschärfter Sanktionen nicht mehr in der Lage sein werden, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Der Fall Zypern ist aufschlussreich: Zypern hat kürzlich „Barak 8“-Luftabwehrraketen vom israelischen Unternehmen IAI erworben, da es angesichts des Risikos von Lieferunterbrechungen aufgrund der Sanktionen gegen Russland eine Alternative zu den von Russland gelieferten Systemen benötigte. Zypern hat sich nun in eine identische Lage gebracht – abhängig von einem Lieferanten, der selbst Sanktionen ausgesetzt sein könnte und die Lieferung nicht garantieren kann. Die Raketen wurden zudem während des aktuellen Konflikts vom Iran und anderen regionalen Akteuren eingehend analysiert, und es werden Gegenmaßnahmen entwickelt. Zypern hat einen erheblichen strategischen Fehler begangen.

Das BDS-Bild, das für ein Waffenembargo gegen Israel wirbt. Quelle: 2025, BDS.

10. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Der rechtliche Rahmen für den Waffenhandel mit Israel ist klar, umfassend und verbindlich. Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs, die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen, der Waffenhandelsvertrag (ATT), die Völkermordkonvention und die Vierte Genfer Konvention bilden zusammen ein eindeutiges Regelwerk von Verpflichtungen. Die Staaten sind verpflichtet, den Verkauf von Waffen an Israel einzustellen und den Transit von Waffen durch ihr Hoheitsgebiet nach Israel zu verhindern.

Das Problem ist nicht das Fehlen von Gesetzen. Das Problem ist der fehlende politische Wille, diese Gesetze durchzusetzen – und die zersetzende Heuchelei von Staaten, die internationale Übereinkünfte unterzeichnen, ihr Bekenntnis zu Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit bekräftigen und dann aus kommerziellen oder politischen Gründen gegen diese Übereinkünfte verstoßen. Diese Heuchelei schadet der internationalen Ordnung mehr als eine einfache Nichtbeachtung, da sie signalisiert, dass das Recht eher ein Wunschdenken als verbindlich ist und dass mächtige wirtschaftliche Akteure von seinen Anforderungen ausgenommen sind.

Auf der Grundlage der in diesem Bericht dargelegten Analyse gebe ich folgende Empfehlungen ab:
•    Alle ATT-Mitgliedstaaten sollten unverzüglich alle Waffenexportlizenzen, Importverträge und Transitgenehmigungen, die Israel betreffen, überprüfen und gegebenenfalls aussetzen, im Einklang mit ihren Verpflichtungen aus dem ATT, der Völkermordkonvention und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs.
•    Staaten, die am F-35-Programm teilnehmen, sollten Endverwenderbescheinigungen für alle an Lockheed Martin gelieferten Komponenten einholen und veröffentlichen und ihre Teilnahme an dem Programm aussetzen, soweit diese Komponenten für israelische Flugzeuge bestimmt sind.
•    Das ATT-Sekretariat sollte das Versäumnis der ATT-Mitgliedstaaten, alle relevanten Waffenlieferungen – einschließlich Komponenten – in ihren Jahresberichten anzugeben, offiziell ansprechen und Mechanismen zur unabhängigen Überprüfung entwickeln.
•    Die ATT-Gemeinschaft sollte dringend einen ergänzenden Rahmen entwickeln, der KI-gestützte Zielerfassungssysteme, cloudbasierte militärische Infrastruktur und Spionagesoftware für militärische Zwecke abdeckt und mit den bereits im Vertrag verankerten Sorgfaltspflichten im Einklang steht.
•    Die Staaten sollten ihre Militärattachés aus Israel abziehen, als sofortige und konkrete Maßnahme, die die Einhaltung der Embargo-Verpflichtung signalisiert.
•    Zivilgesellschaftliche Organisationen sollten die Rechenschaftspflicht für das Verhalten von Lufthansa, Air France, Challenger Airlines, FANUC, Jumo sowie der Regierungen von Österreich, Deutschland, Irland und den Niederlanden durch alle verfügbaren rechtlichen Mechanismen einfordern, einschließlich nationaler Gerichte, der ATT-Vertragsstaatenkonferenz und einschlägiger UN-Gremien.

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Liebe Nahost-Interessierte, 
in zwei Monaten beginnt unsere 4. Internationale BIP-Konferenz in der Meistersingerhalle. Für die Teilnahme an der Konferenz sind noch ausreichend Plätze frei. Um Planungssicherheit zu bekommen, solltet ihr euch möglichst bald anmelden, spätestens bis zum 30.4. per Email bei Götz Schindler. Im Ramada-Hotel (bitte nicht Ramadan!) haben wir ein Kontingent reserviert – hier muss man umgehend reservieren. Beide Anmeldungen müssen separat vorgenommen werden.
Nahezu alle Referenten werden persönlich anwesend sein. Lediglich Kristin Helberg wird per Zoom zugeschaltet werden.
Hier die Details:

ANMELDUNG
Konferenz-Pass komplett: 170 €
(enthält Eintritt zu allen Veranstaltungen, Programmheft und Verpflegung)
Ermäßigt 120 € für Schüler/Studenten/Bürgergeld-Empfänger/Rentner in Grundsicherung
Anmeldungen bis zum 30.04. 2026
Per E-Mail 
Dr. Götz Schindler
Breite Wiese 23, 85617 Aßling
goeschi42@googlemail.com
Konto: BIP e.V.
IBAN: DE 43 2545 1345 0051 0579 58, Stadtsparkasse Bad Pymont

VERANSTALTUNGSORT
Die Meistersingerhalle (Konferenzraum 6) befindet sich in der Münchner Str. 21 und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln – Bus 36 und 55 sowie Straßenbahn 8 – zu erreichen.
Günstige Hotelunterkünfte finden Sie im Ramada Hotel direkt neben der Meistersingerhalle.  Wir haben dort ein Kontingent von Unterkünften bis zum 29.3. 2026 reservieren lassen: 
99 € incl. Frühstück je EZ pro Nacht; 145 € incl. Frühstück je DZ pro Nacht. Bitte bei Buchung angeben: „BIP-Konferenz 2026“: reservierung@ramada-nuernberg.de Weitere Hotels: ibis-Hotel Hauptbahnhof, B&B-Hotel Hauptbahnhof. Hotelreservierungen müssen die Teilnehmer selbst vornehmen.

Vierte Internationale BIP-Konferenz vom 29. – 31. Mai 2026 in Nürnberg:
https://bip-jetzt.de/bip-konferenz/
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Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Bemerkenswert“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!

Krieg im Gazastreifen: Pro-palästinensische Gruppen bezeichnen Urteil eines Brüsseler Gerichts als „historisch“
Montag, 23. März 2026
Von The Brussels Times mit Belga
«Mehrere pro-palästinensische Gruppen reagierten am Montag auf das Urteil eines Brüsseler Gerichts bezüglich der Reaktion Belgiens auf den Krieg im Gazastreifen und bezeichneten es als „historisch im Völkerrecht“.
Am 16. März entschied das Brüsseler Berufungsgericht, dass pro-palästinensische NGOs und mehrere palästinensische Opfer, die die [belgische, BA] Bundesregierung wegen ihrer Untätigkeit gegenüber Israel verklagen, den Vorsitzenden Richter des Eilverfahrens ersuchen können, die Regierung anzuweisen, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Maßnahmen zu ergreifen, um die Verletzung der Völkermordkonvention im Gazastreifen zu verhindern.
Das Kollektiv „Droit pour Gaza“, die Belgisch-Palästinensische Vereinigung (ABP), die Nationale Koordinierungsstelle für Aktionen für Frieden und Demokratie (CNAPD) und SOS Gaza veröffentlichten am Montag eine Erklärung zu dem Urteil.
„Unseres Wissens ist dies das erste Mal, dass sich ein Gericht für zuständig erklärt hat, auf Antrag von Opfern und NGOs zu prüfen, ob Belgien seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommt, alle angemessenen Maßnahmen in seiner Macht zu ergreifen, um Verstöße gegen das Völkerrecht durch einen Drittstaat zu verhindern und zu beenden sowie Völkermord zu verhindern“, erklärten die vier Organisationen am Montag gemeinsam.
Drei wesentliche Punkte des Urteils
Die Organisationen hoben in ihrer schriftlichen Erklärung drei besondere Aspekte der Entscheidung des Gerichts hervor.
Erstens erklärte sich die Kammer für einstweilige Anordnungen des Brüsseler Berufungsgerichts für zuständig, zu prüfen, ob Belgien angesichts eines ernsthaften Risikos eines Völkermords und schwerwiegender Verstöße gegen die Genfer Konventionen im Einklang mit seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen gehandelt hat.
Zweitens erkannte sie das Verschulden des belgischen Staates an und „stellte fest, dass dieser nicht alles in seiner Macht Stehende zum geeigneten Zeitpunkt getan habe, um Israels Verbrechen zu verhindern und zu stoppen“, hieß es in der Erklärung.
Das Urteil besagt, dass Belgien seit dem 26. Januar 2024 – dem Datum, an dem der Internationale Gerichtshof feststellte, dass nach dem 7. Oktober 2023 im Gazastreifen ein „ernsthaftes Risiko“ der Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schwerwiegenden Verstößen gegen die Genfer Konventionen bestand – verpflichtet war, Maßnahmen zu ergreifen.
Die Bundesregierung wartete jedoch bis zum 18. Januar 2026, um einen Königlichen Erlass zu erlassen, der Flüge über den nationalen Luftraum und technische Zwischenlandungen für militärische Ausrüstung mit Ziel Israel und die besetzten palästinensischen Gebiete verbietet.
„Der belgische Staat hat daher nicht unverzüglich das getan, was in seiner Macht stand, um den Transfer von Waffen und militärischer Ausrüstung nach Israel zu verhindern“, stellten die vier Organisationen fest.
Nachdem sich das Brüsseler Berufungsgericht für zuständig erklärt hatte, konnte es somit den erstinstanzlichen Beschluss teilweise aufheben, insbesondere den Teil, der die Sperrung des belgischen Luftraums für Flugzeuge betraf, die Waffen, militärische Ausrüstung und Güter mit doppeltem Verwendungszweck nach Israel transportieren. Der erstinstanzliche Beschluss hatte alle diesbezüglichen Anträge der Kläger zurückgewiesen.
Da das Gericht jedoch feststellte, dass seit Einlegung der Berufung am 27. Oktober ein Königlicher Erlass über den Waffentransit vorlag, ordnete es die Wiederaufnahme des Verfahrens ausschließlich in Bezug auf den Transit von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck an.
Die Kläger hoben ferner hervor, dass das Gericht festgestellt habe, die Regierung habe nicht ausreichend dargelegt, was sie in Absprache mit den Regionen unternommen habe, um den Transfer von Gütern, die für militärische Zwecke genutzt werden können, nach Israel oder in die palästinensischen Gebiete zu verhindern.
Für diesen Teil des Verfahrens ist für den 30. März eine Anhörung zur Terminfestsetzung vor denselben Richtern, die über die einstweilige Verfügung entscheiden, angesetzt.
„Historisch im Völkerrecht“
Das Kollektiv „Droit pour Gaza“, die ABP, die CNAPD und SOS Gaza begrüßten die Entscheidung am Montag als „historisch im Völkerrecht“, da sie „die Möglichkeit für einen nationalen Richter schafft, den Staat im Falle einer Verletzung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Verhinderung von Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schweren Verstößen gegen die Genfer Konventionen haftbar zu machen“.
In ihrer Berufung hatten die vier pro-palästinensischen NGOs das Gericht zudem aufgefordert, ein Ende des Handels mit den illegalen Siedlungen in Palästina anzuordnen und die Kündigung oder Aussetzung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Israel zu verfügen.
Das Gericht entschied, dass diese beiden Anträge unbegründet seien, und verwies dabei auf die Gewaltenteilung und die Ermessensbefugnis des Staates. „Wir stellen die Begründung für diesen letzten Teil der Entscheidung in Frage“, kommentierten die vier pro-palästinensischen Organisationen.»
https://www.brusselstimes.com/2040047/war-in-gaza-pro-palestine-groups-call-brussels-court-ruling-historic

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.

Jeder einzelne Israeli trägt Verantwortung für die Pogrome gegen Palästinenser im Westjordanland
Irit Keynan
29. März 2026
«Als ich ein Kind war, erzählte mir meine Großmutter, die 1903 in der Ukraine geboren wurde, von den Pogromen gegen die Juden nach der kommunistischen Revolution. Die Erinnerungen an diese Erlebnisse begleiteten sie bis zu ihrem Tod; ich werde nie vergessen, wie sie gegen Ende ihres Lebens, als Vergangenheit und Gegenwart miteinander verschmolzen, am Fenster stand und mit herzzerreißender Stimme flüsterte: „Gewalt, Gewalt!“ Dieser Schrei, ein Hilferuf der Opfer überall, hallt heute in mir nach angesichts der gewalttätigen Pogrome, die Juden gegen Palästinenser im von Israel kontrollierten Westjordanland verüben.
Versuchen Sie sich die ständige Angst vorzustellen, wenn randalierende Banden das Viertel stürmen, bewaffnet mit Knüppeln und Messern und manchmal mit Waffen, die ihnen das israelische Militär gegeben hat – angeblich zu ihrem Schutz. Sie werden zuschlagen, zerstören, anzünden, plündern, demütigen und töten. Wenn so etwas Juden widerfahren würde, würden Sie schweigen?
Die Palästinenser sind ihrem Schicksal in den Händen jüdischer Plünderer und Krimineller aus den Siedlungen, Farmen und Außenposten ausgeliefert, die sie täglich ungehindert misshandeln. Diese Gewalt findet nicht im luftleeren Raum statt: Oft geschieht sie in Anwesenheit des Militärs, ohne dass dieses eingreift. Es gibt keine Festnahmen, keine wirksamen Ermittlungen und keine Strafverfolgung. Die Vorfälle werden immer wieder als „Reibereien“ bezeichnet, als ob zwei gleichberechtigte Parteien beteiligt wären, und vom System so behandelt, als seien sie Ausnahmen und nicht Teil eines wiederkehrenden Musters. Dies sind keine Einzelfälle. Wenn Gewalt regelmäßig auftritt – unverändert und ohne Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden oder abschreckende Maßnahmen –, ist das kein Versagen, sondern eine Politik.
Meine Großmutter glaubte, dass wir besser seien, dass wir anderen niemals antun würden, was ihr angetan wurde. Wenn ich an sie und an meine Eltern denke, die aus der Überzeugung heraus für die Gründung des Staates kämpften, dass wir dessen würdig wären, erfüllt mich Scham. Ich frage mich: Sind wir dieses Wunders, für das so viele Leben geopfert wurden und weiterhin geopfert werden, wirklich würdig?
Jeder einzelne Israeli trägt Verantwortung für das, was im Westjordanland geschieht. Steuergelder finanzieren die „hilltop“-Kriminellen, und die Öffentlichkeit überlässt es der Regierung, gegen die Verbrechen vorzugehen, und dem Militär, sie zu ermöglichen und manchmal sogar zu fördern. Es sind nicht die iranischen Raketen, die Israel zerstören werden, sondern die moralische Verkrüppelung von innen heraus. Kein Anspruch auf Selbstverteidigung kann uns freisprechen, schon gar nicht unser Gewissen. Auch das Argument der „Notwendigkeit“ ist nicht stichhaltig. Wir alle tragen das Mal der Schande.
Ich bin überzeugt, dass die meisten Israelis diese abscheuliche Gewalt satthaben, aber die Mehrheit schweigt: manche aus Hilflosigkeit und manche, wie viele meiner Mitaktivisten gegen den Putsch der Regierung, aus der Überzeugung heraus, dass es unmöglich ist, an allen Fronten gleichzeitig zu kämpfen. Aber wir haben nicht das Privileg, uns der Hilflosigkeit zu ergeben, und Israel wird niemals eine echte Demokratie haben, solange seine Bürger den gewalttätigen, rücksichtslosen Wahnsinn in den Gebieten nicht stoppen. Diese Erscheinungsformen sind miteinander verflochten, Teil desselben Machtsystems, und sie müssen gleichzeitig angegangen werden.
Wir werden es erst verdienen, hier zu leben, wenn es uns gelingt, die Gräueltaten und die Behandlung der Palästinenser als minderwertige Menschen, deren Leben wertlos ist, auszumerzen. Wenn wir uns weiterhin wie Sturmtruppen verhalten oder Kriminelle aus den Siedlungen und ihre Unterstützer dies tun lassen, wird die moralische Rechtfertigung für unser Leben hier verloren gehen.
Worte allein erschüttern keine Systeme, wie es in den Tagen von Émile Zola und seinem „J’Accuse!“ gegen die französische Regierung der Fall war, nachdem Alfred Dreyfus zu Unrecht wegen Hochverrats verurteilt worden war. Doch wenn Zehn- und Hunderttausende Menschen hinter ihnen stehen, werden Worte zu Taten und entfalten Wirkung. Es bleibt uns nichts anderes übrig, als uns zu einem kollektiven „J’Accuse!“ gegen die Regierung und das Militär zusammenzuschließen, das im ganzen Land zu hören sein und die Grundfesten erschüttern wird, bis die Gräueltaten aufhören.
Wir klagen euch an, zuzulassen, dass das Blut der unter israelischer Herrschaft im Westjordanland lebenden Palästinenser vergossen wird. Die anhaltende Gewalt gegen sie und die Bemühungen, sie zu vertreiben, zu ignorieren.
Wir klagen euch an, das Gesetz nicht durchzusetzen, nicht zu ermitteln und nicht strafrechtlich zu verfolgen, und diese Gewalt zu einer ungehinderten täglichen Routine zu machen. Wir fordern sofortiges Handeln: Stoppt die Gewalt, schützt die Bewohner, ermittelt umfassend und verfolgt die Täter strafrechtlich.
Wir fordern, dass Sie uns als moralische Wesen mit moralischem Urteilsvermögen anerkennen, und dass unser Urteil lautet: „Es reicht!“ Schweigen ist Mittäterschaft. Stehen Sie nicht tatenlos daneben.
Prof. Irit Keynan, Autorin und Dichterin, ist Dozentin am Hakibbutzim College of Education (Seminar Hakibbutzim) in Tel Aviv und Aktivistin bei Black Flag in Academia.»
https://www.haaretz.com/opinion/2026-03-29/ty-article-opinion/.premium/ever-israeli-bears-responsibility-for-anti-palestinian-pogroms-in-the-west-bank/0000019d-3544-d774-afdd-bdc6dcf10000?utm_source=mailchimp&utm_medium=Content&utm_campaign=daily-brief&utm_content=d2ebc904f5

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