BIP-Aktuell #330: Die komplexe Geschichte des Konflikts zwischen Israel und Syrien

Assad hat Israel nie angegriffen, aber Israel feiert seinen Sturz

  1. Die komplexe Geschichte des Konflikts Israels mit Syrien
  2. Erfreulich
  3. Israelische Razzien im Westjordanland – Dutzende Palästinenser festgenommen

Zwischen Israel und Syrien besteht ein Dauerkonflikt, der mit der Gründung des Staates Israel begann und trotz der Veränderungen im syrischen Regime anhält. Die Aggression ging zumeist von der israelischen Seite aus und wurde von den USA unterstützt. Doch mit dem Sturz des Assad-Regimes, das seit über 50 Jahren konsequent auf Vergeltungsmaßnahmen gegen israelische Aggressionen verzichtet hat, feiern die Israelis seinen Sturz als weiteren Sieg.

Syrien erlangte seine Unabhängigkeit zwei Jahre vor Israel. Während des Krieges von 1948, als die israelischen Streitkräfte eine umfassende ethnische Säuberung der einheimischen palästinensischen Bevölkerung aus ihren Häusern durchführten (die Nakba siehe BIP-Aktuell #262), haben syrische Streitkräfte an der Seite anderer arabischer Länder Israel angegriffen. Darüber hinaus wurde in Damaskus die Arabische Rettungsarmee (ARA) unter der Führung von Fawzi Al-Qawuqji gegründet, die an der Seite der arabischen Armeen kämpfte, um die Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung zu verhindern. Das Versagen Syriens, die ethnische Säuberung und die Gründung des Staates Israel zu verhindern, ist einer der Faktoren, die zum Staatsstreich von 1949 führten, bei dem Oberst Husni Al-Za’im die Macht übernahm.


Präsident Hafez al-Assad und Präsident Saddam Hussein, die beiden Führer der Baath-Partei in Syrien und Irak, bei einem Treffen im Jahr 1979. Quelle: Syriahr.com.



Syrien litt unter instabilen Regierungen und einem weiteren Staatsstreich im Jahr 1954. Es war in Grenzstreitigkeiten mit der Türkei und in einen Aufstand der Drusen verwickelt. Die sozialistische Baath-Partei wurde 1947 gegründet und gewann in der syrischen Politik an Einfluss, insbesondere nachdem Syrien 1956 als Reaktion auf den Einmarsch Israels in Ägypten an der Seite des Vereinigten Königreichs und Frankreichs einen Pakt mit der Sowjetunion geschlossen hatte. Der wachsende Panarabismus unter der Führung des Ägypters Gamal Abdel Nasser führte 1958 zum Zusammenschluss Syriens mit Ägypten zur Vereinigten Arabischen Republik, die bis 1961 bestand. Im Jahr 1964 übernahm die Baath-Partei in Syrien die Macht und errichtete ein Ein-Parteien-System.

1967 begann Israel den sogenannten Sechstagekrieg, zerstörte einen Großteil der syrischen Luftwaffe und eroberte die syrischen Golanhöhen. Etwa 140.000 Syrer wurden vom Golan nach Syrien vertrieben, und die verbleibende Bevölkerung des Golan wurde der israelischen Besatzung unterworfen, die bis heute andauert. Dem Historiker Tom Segev zufolge argumentierte Israel, der Grund für den Angriff auf Syrien seien Provokationen der syrischen Streitkräfte gewesen, die das Feuer auf israelische Bauern in der entmilitarisierten Zone unterhalb des Golan eröffneten. Segev zeigt jedoch, dass die israelische Militärführung gepanzerte Traktoren in die entmilitarisierte Zone schickte, um die syrischen Streitkräfte zu provozieren und einen casus belli zu schaffen. Israels Verteidigungsminister Moshe Dayan gab 1976 in einem Interview zu, dass Israel mehr als 80 % der Zusammenstöße mit Syrien im Vorfeld des Krieges provoziert hatte.

Nach der syrischen Niederlage in diesem Krieg unterstützte Syrien die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) in Jordanien, und der syrische Verteidigungsminister Hafez Al-Assad übernahm 1970 die Macht als Präsident Syriens bis zum Jahr 2000. Am 6. Oktober 1973 starteten Syrien und Ägypten einen Überraschungsangriff auf Israel, den die Israelis “Jom-Kippur-Krieg” nennen, allgemein als Oktoberkrieg bekannt. Israel hatte die Fähigkeiten der arabischen Armeen unterschätzt und geglaubt, sie seien unfähig zu einem Angriff. Die Israelis wurden jedoch überrumpelt. Die syrischen Streitkräfte waren in der Lage, den besetzten Golan zurückzuerobern, aber die USA griffen ein und lieferten Israel mitten im Krieg moderne Waffen, die es der israelischen Armee ermöglichten, den besetzten Golan zurückzuerobern. Präsident Hafez Al-Assad erklärte sich bereit, im Gegenzug für die Rückgabe der besetzten Gebiete einen Friedensvertrag mit Israel zu unterzeichnen, aber Israel hat dem nie zugestimmt.

Hafez Al-Assad regierte Syrien brutal, schlug verschiedene Aufstände nieder, inhaftierte und folterte seine Gegner. Dass Israel die besetzten palästinensischen Gebiete mit eiserner Faust regierte und Freiheitsaktivisten folterte und inhaftierte, darf an dieser Stelle nicht verschwiegen werden. In der Zwischenzeit hatten die islamische Revolution im Iran und der iranisch-irakische Krieg die Baath-Partei im Irak auf die Seite der USA gezogen. Diese versorgten den Irak mit Waffen und Geld, um den Iran anzugreifen und damit das ideologische Bündnis zwischen dem Irak und Syrien zu untergraben. Als die USA 1990 in den Irak einmarschierten, schloss sich Syrien der US-Koalition gegen den Irak an. Hafez Al-Assads Sohn Bassel Al-Assad kam 1994 bei einem Autounfall ums Leben. Sein Bruder Rifaat Al-Assad wurde 1998 aus dem Amt des Vizepräsidenten entlassen, wodurch der Weg für Hafez Al-Assads zweiten Sohn Bashar Al-Assad geebnet wurde, der nach dessen Tod im Jahr 2000 sein Nachfolger wurde.

Israel und Syrien haben danach ihren Konflikt auf libanesischem Boden fortgesetzt. Syrien besetzte Teile des Libanon, während Israel Milizen ausbildete und bewaffnete, um gegen die palästinensischen Gruppen im Libanon zu kämpfen. Im Jahr 1981 annektierte Israel illegal den besetzten Golan, 1982 marschierte Israel in den Libanon ein und griff die syrische Armee an. Israel nutzte den Einmarsch in den Libanon auch zu einem Massaker in den palästinensischen Flüchtlingslagern von Sabra und Shatilla, das von maronitischen christlichen Milizen mit logistischer Unterstützung des israelischen Militärs durchgeführt wurde. Israel hielt den Südlibanon bis 2000 besetzt, und Syrien besetzte Teile des Libanon bis 2005.

Im Jahr 2002 behaupteten die USA, Syrien habe sich Massenvernichtungswaffen beschafft, ohne dabei zu erwähnen, dass Israel bereits im Besitz solcher Waffen war. Israel nahm 2003 seine Angriffe gegen Syrien mit der Bombardierung eines Palästinenserlagers in der Nähe von Damaskus wieder auf. Im September 2007 führte Israel einen Luftangriff auf Syrien durch, bei dem es sich nach israelischen Angaben um einen Angriff auf eine im Bau befindliche Nuklearanlage handelte. In dieser Zeit hat sich Syrien bemüht, die gegen das Land verhängten US-Sanktionen zu beenden und nach den Konflikten mit dem Irak und dem Libanon wieder freundschaftliche diplomatische Beziehungen zu anderen arabischen Staaten aufzunehmen. Es hat auch geheime Verhandlungen mit Israel über einen möglichen Friedensvertrag geführt, aber Israel hat sich letztlich geweigert, sich aus dem besetzten Golan zurückzuziehen.

Nach der Entscheidung Israels, auf den besetzten Golan nicht zu verzichten, erneuerten die USA 2010 die Sanktionen gegen Syrien. Nachdem Bashar Al-Assad Demonstrationen gegen sein Regime blutig niedergeschlagen hatte, begann im April 2011 in Syrien ein blutiger Bürgerkrieg, der bis zum Sturz von Präsident Bashar Al-Assad 13 Jahre andauerte. Schon 2011 hat die USA zum Regimewechsel aufgerufen. Als der Bürgerkrieg begann, sagte der israelische Verteidigungsminister Ehud Barak, dass Assads Regime kein weiteres halbes Jahr überdauern werde (Quelle auf Hebräisch). 2019 erkannte US-Präsident Trump die illegale Besetzung und Annexion des syrischen Golan durch Israel an, und Israel errichtete auf dem Golan eine Siedlung namens “Trump Heights”. Israel hat während der gesamten Dauer des Bürgerkriegs unablässig Luftangriffe gegen Syrien geflogen, und Syrien hat nie Vergeltung geübt. Israel unterstützte darüber hinaus einige der Rebellengruppen, insbesondere die Jabhat Al-Nusra, einen Ableger von Al-Qaida. In der Tat hat Syrien Israel seit 1973 nicht ein einziges Mal angegriffen. Im Jahr 2012 kündigte die Hamas-Partei in Palästina aus Protest gegen die Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkriegs ihre Beziehungen zum Assad-Regime in Syrien auf. Die Hamas beglückwünschte das syrische Volk zu seiner Befreiung vom Assad-Regime.


Präsident Bashar Al-Assad trifft den iranischen Präsidenten Raisi. Source: 2022, Khamanei, Wikipedia.



Zu den Rebellen, die Al-Assad am 8. Dezember gestürzt haben, gehören auch die von Israel unterstützten Rebellengruppen. Die Feierlichkeiten in Israel zum Sturz des Assad-Regimes erscheinen jedoch seltsam, wenn man bedenkt, dass Syrien unter beiden Assads, Vater und Sohn, bereit war, Israel nicht anzugreifen, auch wenn Israel Syrien wiederholt angegriffen hat – eine stillschweigende Übereinkunft, die wahrscheinlich nicht fortgesetzt wird. Israel schickte seine Armee nach Syrien und eroberte weiteres Gebiet, wobei es nicht nur die politische Instabilität ausnutzt, sondern auch massiv gegen das Völkerrecht verstößt.

Peter Münch schreibt in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung vom 14. Dezember:



„Auf ira­ni­scher Sei­te kann all das nach der Lo­gik des Kon­flikts nur zu ei­nem Ent­schluss füh­ren: zum Bau der Bom­be, be­vor es zu spät ist. An­ge­sichts der ak­tu­el­len Schwä­che ist dies der schnells­te Weg zu neu­er Stär­ke und Ab­schre­ckungs­kraft. Wie einst die USA und die So­wjet­uni­on im Kal­ten Krieg stün­den sich dann im Na­hen Os­ten die Atom­mäch­te Iran und Is­ra­el ge­gen­über. Doch nie­mand soll­te sich dar­auf ver­las­sen, dass die­ses Gleich­ge­wicht des Schre­ckens ein ums Über­le­ben kämp­fen­des is­la­mis­ti­sches Re­gime in Iran und den um sei­ne Exis­tenz kämp­fen­den jü­di­schen Staat vom Ein­satz der ul­ti­ma­ti­ven Waf­fe ab­hält. Is­ra­el und Iran be­we­gen sich da­mit nicht nur ein­fach auf den Ab­grund zu. Sie lie­fern sich ein Wett­ren­nen ins Ver­der­ben. An­ge­sichts die­ser dra­ma­ti­schen La­ge ist es ver­wun­der­lich, dass der Rest der Welt der­zeit vor al­lem als stau­nen­der Be­ob­ach­ter auf die Zei­ten­wen­de in Nah­ost schaut.“



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Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Erfreulich“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!

BA 330 „Erfreulich“:

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.
Israelische Razzien im Westjordanland – Dutzende Palästinenser festgenommen

11. Dezember 2024

„Israelische Streitkräfte haben Dutzende von Palästinensern aus verschiedenen Städten im Westjordanland festgenommen, während das Militär in die besetzten Gebiete einmarschierte. 
In der Stadt Hebron (Al-Khalil) im südlichen Westjordanland wurden 15, in Jericho 17 und weitere Palästinenser in Silat al-Harithiya westlich von Jenin und in Nablus festgenommen.
Illegale jüdische Siedler überfielen unter dem Schutz der israelischen Streitkräfte die Häuser der palästinensischen Bewohner in Massafer Yatta, südlich von Hebron. Außerdem beschlagnahmten die israelischen Behörden 94 Dunums landwirtschaftliches Land in Beit Jala im südlichen Westjordanland. Palästinensische Medien berichteten, die Beschlagnahmung sei Teil der laufenden Bemühungen um den Ausbau der Siedlungen.
Am Montag erschossen ´Sicherheitskräfte` der Palästinensischen Autonomiebehörde einen jungen Mann in der besetzten Stadt Jenin im Westjordanland. Auf Videoaufnahmen, die in den sozialen Medien geteilt wurden, ist zu sehen, wie der 17-jährige Rehbi al-Shalabi auf einem Motorrad nur wenige Meter vor dem Sicherheitsfahrzeug der PA-Kräfte zum Stehen kommt. Sie eröffnen das Feuer auf al-Shalabi, der sofort vom Fahrrad fällt. Auch sein Bruder wird bei der Schießerei verletzt.“
https://www.palestinechronicle.com/israeli-raids-across-west-bank-scores-of-palestinians-detained/


Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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BIP-Aktuell #329: Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 19.7.2024

und seine Konsequenzen für Deutschland und deutsche Firmen

Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 19.7.2024

  1. Erfreulich
  2. Vom Hausarrest ins Gefängnis – Ayham Salaymeh ist jüngster palästinensischer Gefangener
  3. Vom Hausarrest ins Gefängnis – Ayham Salaymeh ist jüngster palästinensischer Gefangener

BIP-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Ninon Colneric stellt das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 19. Juli 2024 zur Unrechtmäßigkeit der israelischen Besatzung des palästinensischen Territoriums und zu weiteren völkerrechtswidrigen Verhaltensweisen Israels vor. Sie erklärt, wie das Gutachten zustande kam und welche Konsequenzen es für Israel, für Drittstaaten, insbesondere für die deutsche Regierung und für deutsche Firmen hat.
 
1. Rechtlicher Hintergrund
Die UNO-Generalversammlung kann über jede Rechtsfrage ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) anfordern (Art. 96 Abs. 1 Charta der Vereinten Nationen). Anders als Entscheidungen des IGH über Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten, die von den Parteien des betreffenden Rechtsstreits befolgt werden müssen, sind solche Gutachten rechtlich nicht bindend. Es werden jedoch Normen interpretiert, die ihrerseits verbindlich sind. Die Gutachten des IGH haben hohe Autorität, weil sie die Rechtsauffassungen des Hauptrechtsprechungsorgans der Vereinten Nationen enthalten und die Richter von der UNO-Generalversammlung und vom Sicherheitsrat in getrennten Wahlgängen, in denen sie jeweils die absolute Mehrheit benötigen, gewählt worden sind.




Der Internationale Gerichtshof in Den Haag. Quelle: Internationaler Gerichtshof.



2. Vorgeschichte des Gutachtens vom 19.7.2024
Im Palästina-Konflikt hatte der IGH ein erstes Gutachten bereits am 9.7.2004 erstattet. Damals ging es um die rechtlichen Konsequenzen des Baus einer Mauer auf dem besetzten palästinensischen Territorium. Der Gerichtshof gelangte zu dem Ergebnis, dass der Bau der Mauer völkerrechtswidrig sei und dass Israel sie zurückbauen und Schadensersatz zahlen müsse. Den Einwand Israels, dass es ein Recht auf Selbstverteidigung habe, wies der Gerichtshof mit folgender Begründung zurück (Rn. 139): Artikel 51 der Charta erkenne ein Recht auf Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs eines Staates gegen einen anderen Staat an. Israel behaupte jedoch nicht, dass die Angriffe gegen das Land einem ausländischen Staat zuzuschreiben seien. Israel könne sich auch nicht auf Resolutionen des UN-Sicherheitsrats berufen, die im Zusammenhang mit dem Angriff auf die USA am 9.11.2001 gefasst worden waren; denn die Bedrohung komme nicht von außerhalb, sondern aus dem besetzten palästinensischen Gebiet, über das Israel die Kontrolle ausübe – Israel setzte den Mauerbau ungeachtet des Gutachtens fort.
 
Am 30.12.2022 fasste die Generalversammlung der UNO den Beschluss, den Gerichtshof um ein weiteres Gutachten zu ersuchen, diesmal zu rechtlichen Konsequenzen, die sich aus den Politiken und den Praktiken Israels im besetzten palästinensischen Gebiet einschließlich Jerusalem ergeben.
 
3. Die wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens vom 19.7.2024 und die Reaktion der UN-Generalversammlung
Der IGH legte das Gutachten am 19.7.2024 vor. Er gelangte zu folgenden Ergebnissen (Rn. 285):



– Die fortgesetzte Anwesenheit des Staates Israel im besetzten palästinensischen Gebiet ist rechtswidrig.
– Der Staat Israel ist verpflichtet, seine rechtswidrige Anwesenheit im besetzten palästinensischen Gebiet so schnell wie möglich zu beenden.
– Der Staat Israel ist verpflichtet, alle neuen Siedlungsaktivitäten unverzüglich einzustellen und alle Siedler aus dem besetzten palästinensischen Gebiet zu auszusiedeln.
– Der Staat Israel ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der allen betroffenen natürlichen oder juristischen Personen im besetzten palästinensischen Gebiet entstanden ist. 
– Alle Staaten sind verpflichtet, die Situation, die sich aus der rechtswidrigen Anwesenheit des Staates Israel im besetzten palästinensischen Gebiet ergibt, nicht als rechtmäßig anzuerkennen und keine Hilfe oder Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Situation zu leisten, die durch die fortgesetzte Anwesenheit des Staates Israel im besetzten palästinensischen Gebiet entstanden ist.
– Internationale Organisationen, einschließlich der Vereinten Nationen, sind verpflichtet, die Situation, die sich aus der rechtswidrigen Anwesenheit des Staates Israel im besetzten palästinensischen Gebiet ergibt, nicht als rechtmäßig anzuerkennen.
– Die Vereinten Nationen, insbesondere die Generalversammlung, die diese Stellungnahme angefordert hat, und der Sicherheitsrat sollten die genauen Modalitäten und weitere Maßnahmen prüfen, die erforderlich sind, um die rechtswidrige Anwesenheit des Staates Israel im besetzten palästinensischen Gebiet so schnell wie möglich zu beenden.“



Ausführlich begründete der Gerichtshof, warum auch Gaza besetztes palästinensische Gebiet ist (Rn. 88 f.). In zeitlicher Hinsicht beschränkte er sich darauf, das Verhalten Israels bis zu seiner Reaktion auf den Angriff der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen am 7.10.2023 zu untersuchen (Rn. 81).
 
Zentrale Pfeiler des Gutachtens sind das Verbot der gewaltsamen Aneignung von Gebieten und das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes. Die von einigen Beteiligten angeführten Oslo-Abkommen würden Israel nicht erlauben, Teile der besetzten palästinensischen Gebiete zu annektieren, um seinen Sicherheitsbedürfnissen nachzukommen. Sie würden Israel auch nicht ermächtigen, eine ständige Präsenz in den besetzten palästinensischen Gebieten für solche Sicherheitsbedürfnisse aufrechtzuerhalten (Rn. 263). Der Gerichtshof machte die Verpflichtung Israels, seine rechtswidrige Anwesenheit im besetzten palästinensischen Gebiet so schnell wie möglich zu beenden, nicht abhängig vom Abschluss eines Abkommens.
 
Ein großer Teil des Gutachtens ist der Analyse bestimmter Verhaltensweisen Israels im besetzten palästinensischen Gebiet gewidmet, die der Gerichtshof jeweils als völkerrechtswidrig einstuft. So behandelt der IGH unter der Überschrift „Siedlungspolitik“ (Rn. 111 ff.) die Themen: Transfer der eigenen Zivilbevölkerung, Konfiszierung oder Beschlagnahmung von Land, Ausbeutung der natürlichen Ressourcen, Ausweitung des Anwendungsbereichs israelischen Rechts, Zwangsumsiedlung der palästinensischen Bevölkerung und Gewalt gegen Palästinenser. Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass die Politiken und Praktiken Israels einer Annexion großer Teile des besetzten palästinensischen Gebiets gleichkommen (Rn. 173).
 
Ein eigenes Kapitel behandelt die Frage diskriminierender Rechtsvorschriften und Maßnahmen im besetzten palästinensischen Gebiet (Rn. 180 ff.). Hier geht es um die Politik der Aufenthaltsgenehmigungen, Einschränkungen der Freizügigkeit und den Abriss von Immobilien, sei es als Strafmaßnahme oder wegen fehlender Baugenehmigung. Der Gerichtshof konstatierte, dass das Regime umfassender Beschränkungen, das Israel den Palästinensern in den besetzten palästinensischen Gebieten auferlegt, eine systematische Diskriminierung unter anderem aus Gründen der Ethnie, der Religion oder der ethnischen Herkunft darstellt, die gegen Artikel 2 Absatz 1 und 26 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, Artikel 2 Absatz 2 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und Artikel 2 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung verstößt (Rn. 223). Der Gerichtshof prüfte auch, ob ein Verstoß gegen Art. 3 des letztgenannten Übereinkommens vorliegt. Diese Vorschrift lautet:

„Die Vertragsstaaten verurteilen insbesondere die Segregation und die Apartheid und verpflichten sich, alle derartigen Praktiken in ihren Hoheitsgebieten zu verhindern, zu verbieten und auszumerzen.“

Hierzu stellte der IGH fest, dass die israelischen Rechtsvorschriften und Maßnahmen im Westjordanland und in Ostjerusalem eine nahezu vollständige Trennung zwischen der Bevölkerungsgruppe der Siedler und der der Palästinenser bewirken und dazu dienen, diese aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund war er der Ansicht, dass auch ein Verstoß gegen Art. 3 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von rassischer Diskriminierung vorliegt, wobei er offenließ, welche der beiden Varianten – Segregation oder Apartheid – erfüllt ist.
 
Die UNO-Generalversammlung begrüßte das Gutachten in einer Resolution vom 13.9.2024, in der sie sich der rechtlichen Analyse des Gerichtshofs anschloss und im Wege der Konkretisierung u.a. forderte, dass Israel seine unrechtmäßige Anwesenheit im besetzten palästinensischen Gebiet binnen 12 Monaten beendet. Die Resolution wurde mit 124 Ja-Stimmen (darunter die EU-Mitgliedsstaaten Belgien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Lettland, Luxemburg, Malta, Portugal, Slowenien und Spanien) bei 14 Nein-Stimmen und 43 Enthaltungen (darunter Deutschland) angenommen. Das Abstimmungsverhalten ist dieser Tabelle zu entnehmen:



Die UN-Generalversammlung bedauerte nachdrücklich, dass die Regierung Israels ihre Verpflichtungen aus der Charta der Vereinten Nationen, dem Völkerrecht und den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen fortdauernd völlig missachtet und verletzt, und betonte, dass solche Verstöße den regionalen und internationalen Frieden und die Sicherheit ernsthaft gefährden. (Eine Liste der zahlreichen Resolutionen des Sicherheitsrats und der Generalversammlung, mit denen seit 1967 der Rückzug Israels aus dem besetzten Gebiet gefordert wird, findet sich hier, Rn. 77 f.)
 
4. Konsequenzen für Deutschland
In zwei Randziffern seines Gutachtens führte der IGH genauer aus, welche Verpflichtungen den Drittstaaten (also den Staaten außer Israel) obliegen:



„275. In Bezug auf das Recht auf Selbstbestimmung ist der Gerichtshof der Ansicht, dass es zwar Aufgabe der Generalversammlung und des Sicherheitsrats ist, die Modalitäten festzulegen, die erforderlich sind, um ein Ende der illegalen Präsenz Israels im besetzten palästinensischen Gebiet und die vollständige Verwirklichung des Rechts des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung zu gewährleisten, dass jedoch alle Staaten mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten müssen, um diese Modalitäten in die Tat umzusetzen. […]
278. Unter Berücksichtigung der Resolutionen des Sicherheitsrats und der Generalversammlung ist der Gerichtshof der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, keine Änderungen des physischen Charakters oder der demografischen Zusammensetzung, der institutionellen Struktur oder des Status des von Israel am 5. Juni 1967 besetzten Gebiets, einschließlich Ost-Jerusalem, anzuerkennen, es sei denn, die Parteien haben dies in Verhandlungen vereinbart, und in ihren Beziehungen zu Israel zwischen dem Gebiet des Staates Israel und dem seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiet zu unterscheiden. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Pflicht, bei den Beziehungen zu Israel zwischen seinem eigenen Hoheitsgebiet und dem besetzten palästinensischen Gebiet zu unterscheiden, unter anderem die Verpflichtung umfasst,
in allen Fällen, in denen es vorgibt, im Namen des besetzten palästinensischen Gebiets oder eines Teils davon in Angelegenheiten, die das besetzte palästinensische Gebiet oder einen Teil seines Hoheitsgebiets betreffen, zu handeln, auf vertragliche Beziehungen mit Israel zu verzichten;
darauf zu verzichten, mit Israel Wirtschafts- oder Handelsbeziehungen in Bezug auf das besetzte palästinensische Gebiet oder Teile davon einzugehen, die seine rechtswidrige Präsenz in dem Gebiet festigen könnten;
bei der Einrichtung und Aufrechterhaltung diplomatischer Missionen in Israel jegliche Anerkennung seiner illegalen Präsenz im besetzten palästinensischen Gebiet zu unterlassen;
und Schritte zu unternehmen, um Handels- oder Investitionsbeziehungen zu verhindern, die zur Aufrechterhaltung der illegalen Situation, die Israel im besetzten palästinensischen Gebiet geschaffen hat, beitragen (siehe „Legal Consequences for States of the Continued Presence of South Africa in Namibia (South West Africa) notwithstanding Security Council Resolution 276 (1970), Advisory Opinion, I.C.J. Reports 1971, S. 55-56, Abs. 122, 125-127).“ [Anm. d. Verf.: im Gutachten des Gerichtshofs sind die hier im Interesse der Übersichtlichkeit einzeln aufgeführten Alternativen als Fließtext miteinander verbunden.]



Die UN-Generalversammlung richtete an die Staaten in ihrer konkretisierenden Resolution zu dem IGH-Gutachten u.a. diese Aufforderung (Ziff. 5):



„(a) Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Staatsangehörigen und Unternehmen und Einrichtungen, die ihrer Gerichtsbarkeit unterliegen, sowie ihre Behörden nicht in einer Weise handeln, die eine Anerkennung, Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der durch die illegale Anwesenheit Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten geschaffenen Situation mit sich bringen würde;
(b) Maßnahmen zu ergreifen, um die Einfuhr von Produkten mit Ursprung in den israelischen Siedlungen sowie die Lieferung oder den Transfer von Waffen, Munition und damit verbundener Ausrüstung an die Besatzungsmacht Israel in allen Fällen einzustellen, in denen der begründete Verdacht besteht, dass sie in den besetzten palästinensischen Gebieten verwendet werden könnten;
(c) Sanktionen, einschließlich Reiseverbote und Einfrieren von Vermögenswerten, gegen natürliche und juristische Personen zu verhängen, die an der Aufrechterhaltung der unrechtmäßigen Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten beteiligt sind, auch im Zusammenhang mit der Gewalt von Siedlern;
(d) die Bemühungen um Rechenschaftspflicht für alle Opfer zu unterstützen;“

Das schwedische Diakonia International Humanitarian Law Centre analysierte in einer Publikation vom Oktober 2024 im Einzelnen, was die Vorgaben des IGH bedeuten. Es empfahl den Staaten die folgenden Maßnahmen, um ihren Verpflichtungen zu entsprechen:

  • In Bezug auf die Pflichten der Nichtanerkennung und der Unterscheidung sollten die Staaten:

– ihre öffentliche Positionierung vollständig an die Feststellungen des Gerichtshofs in dem Gutachten anpassen, einschließlich der Rechtswidrigkeit der fortgesetzten Präsenz Israels im besetzten palästinensischen Gebiet und seiner im besetzten palästinensischen Gebiet umgesetzten Politiken und Praktiken;
– bestehende Abkommen mit Israel hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs überprüfen und keine neuen Abkommen abschließen, die das besetzte palästinensische Gebiet in ihren Anwendungsbereich einbeziehen;
– die Einfuhr von in Siedlungen hergestellten Waren, die Ausfuhr von Waren in Siedlungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen für und Investitionen in Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet verbieten;
– Geschäfte mit israelischen Unternehmen verbieten, die sich an Aktivitäten beteiligen, die gemäß der UN-Datenbank über in den Siedlungen tätige Unternehmen als risikoreich eingestuft werden, beispielsweise in den Bereichen Verteidigung, Infrastruktur, Bauwesen und Ausbeutung natürlicher Ressourcen;
– da die meisten israelischen Unternehmen auch in den Siedlungen tätig sind, ausdrückliche Richtlinien zu der Frage festlegen, welche Geschäftsbeziehungen mit diesen Unternehmen zur Aufrechterhaltung der illegalen Situation beitragen, und einen wirksamen Überwachungsmechanismus einrichten;
– davon absehen, ihre diplomatischen Vertretungen in Israel nach Westjerusalem oder in das Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, zu verlegen, und davon absehen, Israelis im besetzten palästinensischen Territorium konsularische Dienstleistungen anzubieten; und
– jegliche Handlungen unterlassen, die die Rechte und den Schutz der palästinensischen Bevölkerung im besetzten palästinensischen Gebiet untergraben würden.
• In Bezug auf die Pflicht zur Nichtunterstützung sollten die Staaten:
– die Lieferung von Waffen und militärischer Ausrüstung sowie andere Formen der Unterstützung für Israel aussetzen, soweit diese zur Aufrechterhaltung der Besatzung verwendet werden können.
• In Bezug auf die Pflicht, mit rechtmäßigen Mitteln zusammenzuarbeiten, sollten die Staaten:
– für Resolutionen stimmen, die Folgemaßnahmen zur Umsetzung der Erkenntnisse des Gerichtshofs betreffen, und die Entscheidungen der UN-Gremien, insbesondere des Sicherheitsrats und der Generalversammlung, gewissenhaft umsetzen;
– Verstöße gegen das Völkerrecht in öffentlichen Foren verurteilen und internationale Mechanismen einrichten, darunter ein Schadensregister für das besetzte palästinensische Gebiet und einen Folgemechanismus zur Untersuchung von Verstößen gegen Artikel 3 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung;
– Vergeltungs- und Gegenmaßnahmen und die Verhängung gezielter Sanktionen gegen Einzelpersonen erwägen; und
– die Geltendmachung der internationalen Haftung Israels für Verstöße gegen die vom Gerichtshof festgestellten Erga-Omnes-Verpflichtungen, insbesondere das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung, das Verbot des gewaltsamen Gebietserwerbs und bestimmte Verpflichtungen Israels nach dem humanitären Völkerrecht und den internationalen Menschenrechtsnormen, erwägen.

  • In Bezug auf die Pflicht, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu gewährleisten [nach Maßgabe der 4. Genfer Konvention, siehe Rn. 279 des Gutachtens], sollten die Staaten:

– die Lieferung von Waffen und anderer militärischer Ausrüstung an Israel aussetzen, wenn die begründete Gefahr besteht, dass diese zur Begehung von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht verwendet werden könnten;
– bei der laufenden Untersuchung des Internationalen Strafgerichtshofs zur Situation im Staat Palästina kooperieren,
– Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass unparteiische humanitäre Organisationen, die im besetzten palästinensischen Gebiet präsent sind, effektiv arbeiten können; und
– die Hohen Vertragsparteien der Genfer Konventionen einberufen, um zu erörtern, wie die Bestimmungen des IV. Genfer Abkommens im besetzten palästinensischen Gebiet durchgesetzt werden können.



Der renommierte britische Völkerrechtler Ralph Wilde unterzog das Gutachten ebenfalls einer eingehenden rechtlichen Analyse. Er fordert, künftig die Illegalität der israelischen Präsenz im besetzten palästinensischen Gebiet als solche (im Unterschied zur Illegalität bestimmter Verhaltensweisen) in den Mittelpunkt zu stellen. Hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen für Drittstaaten geht er noch einen Schritt weiter als das Diakonia International Humanitarian Law Centre: Die israelische Präsenz im besetzten palästinensischen Gebiet sei auf komplexe und vielschichtige Weise mit dem israelischen Staat, einschließlich seines Militärs, und der israelischen Wirtschaft und Gesellschaft, einschließlich des kulturellen, sportlichen und bildungspolitischen Lebens, verknüpft, sodass sie faktisch und rechtlich untrennbar miteinander verbunden seien. Wenn es also um die Verpflichtungen gehe, die Drittstaaten und die EU in ihren Beziehungen zu Israel aufgrund des illegalen Charakters der israelischen Präsenz im besetzten palästinensischen Gebiet einzuhalten haben, müssten sich diese Verpflichtungen auf die Beziehungen als Ganzes beziehen. (Dazu im Einzelnen Rn. 84 ff. der Analyse.). Auf dieser Basis gelangt Wilde zu dem Schluss, dass Drittstaaten die folgenden Aktivitäten untersagen müssen (Rn. 108 a.E.):

  1. Alle Reisen nach Israel, einschließlich Reisen zu geschäftlichen, touristischen, kulturellen und sportlichen Zwecken, zu Bildungszwecken und anderen akademischen Aktivitäten, einschließlich Forschung, Hochschulaustausch, Teilnahme an Konferenzen, Beschäftigung, Aufenthalt, Dienst in den Streitkräften.
  2. Handel, Investitionen und andere Formen der Finanzierung, Technologietransfer und Bereitstellung von karitativer Unterstützung – mit dem israelischen Staat und israelischen Einrichtungen, einschließlich Universitäten.
  3. Alle anderen Formen der Zusammenarbeit mit dem israelischen Staat und israelischen Einrichtungen, wie z.B. Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie, Sportspiele, kulturelle Veranstaltungen, Hochschulaustausch und Partnerschaften.

Sowohl Diakonia International Humanitarian Law Centre als auch Ralph Wilde ziehen für die rechtliche Analyse ergänzend das sog. Namibia-Gutachten des IGH vom 21.6.1971 („Rechtliche Konsequenzen der fortgesetzten Präsenz Südafrikas in Namibia (Südwestafrika) ungeachtet der Resolution 276 (1970) des Sicherheitsrates für die Staaten“) heran. Es heißt in diesem Gutachten: „… die Nichtanerkennung der südafrikanischen Verwaltung des Territoriums sollte nicht dazu führen, dass dem namibischen Volk irgendwelche Vorteile aus der internationalen Zusammenarbeit vorenthalten werden.“ (Rn. 125). Dieser Passus – in der völkerrechtlichen Fachwelt als „Namibia“-Ausnahme bekannt – wird auch in dem Gutachten zum besetzten palästinensischen Gebiet zitiert. Es ist also auch in diesem Kontext die Namibia-Ausnahme zu beachten.
 
In Norwegen erarbeitete die Professorenvereinigung Forsvar Folkeretten („Das Völkerrecht verteidigen“) bereits einen Gesetzentwurf zum Verbot wirtschaftlicher Aktivitäten in illegalen besetzten und annektierten Gebieten. Ähnliche Gesetzesvorschläge werden – Folksvar Folkeretten zufolge – derzeit in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten diskutiert. In Belgien, Spanien und Finnland seien Gesetzesinitiativen im Gange. In Irland sei ein Gesetzesvorschlag im Oberhaus des Parlaments angenommen worden und habe die ersten beiden Phasen im Unterhaus durchlaufen.
 
Zu kompetenzrechtlichen Bedenken für eine nationale Gesetzgebung auf diesem Gebiet verwies Forsvar Folkeretten auf die Ausnahme, die in Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 über eine gemeinsame Einfuhrregelung enthalten ist und die Möglichkeit einzelstaatlicher Maßnahmen (u.a.) aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit und Ordnung eröffnet. Die Achtung des Völkerrechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts, falle in den Bereich der öffentlichen Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung (im Englischen: public morality and public policy). Insoweit hätten die Mitgliedstaaten ein weites Ermessen.
 
5. Konsequenzen für deutsche Unternehmen
Die vom IGH in seinem Gutachten vom 19.7.2024 für die Drittstaaten herausgearbeiteten Verpflichtungen gelten nicht unmittelbar für Unternehmen. Sie sind jedoch bei der Interpretation deutscher Normen im Wege der völkerrechtsfreundlichen Auslegung zu beachten. Auch die tatsächlichen Feststellungen des IGH sind für die Rechtsanwendung in Deutschland von Bedeutung.
 
Relevant ist das Gutachten insbesondere für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dieses Gesetz regelt (u.a.) die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. Gemäß § 2 Abs. 5 LkSG bezieht sich die Lieferkette im Sinne dieses Gesetzes auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Lieferung an den Endkunden und erfasst das Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich und das Handeln von unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferern. Geschützte Rechtspositionen im Sinne dieses Gesetzes sind gemäß § 2 Abs. 1 LkSG solche, die sich aus den in den Nummern 1 bis 11 der Anlage aufgelisteten Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte ergeben. Unter den Nummern 10 und 11 der Anlage werden der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aufgeführt, die – dem Gutachten des IGH vom 19.7.2024 zufolge – im besetzten palästinensischen Gebiet systematisch verletzt werden. Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten dürfen in ihren Beziehungen zu Israel aufgrund des LkSG diese Menschenrechtsverletzungen nicht ignorieren.
 
Gemäß § 8 f. LkSG haben in den Anwendungsbereich des LkSG fallende Unternehmen ein Beschwerdeverfahren einzurichten. Dieses soll Personen u.a. ermöglichen, auf menschenrechtliche Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines Zulieferers entstanden sind.
 
Von diesem internen Beschwerdeverfahren ist die externe Beschwerdemöglichkeit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu unterscheiden. Gestützt auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz haben fünf palästinensische Beschwerdeführer sowie die palästinensischen Dörfer Iskaka, Tabyeh und Marda eine Beschwerde beim BAFA gegen die deutsche Mediengruppe Axel Springer S.E. eingereicht. Sie machen geltend, dass Springer erheblichen Einfluss auf Yad2, eine Plattform für Immobilienanzeigen, die Immobilientransaktionen im völkerrechtswidrig besetzten Westjordanland und Ost-Jerusalem ermöglicht, ausübe. Axel Springer wird vorgeworfen, seine Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettengesetz nicht beachtet zu haben.
 
In ihrem vierten Jahresbericht belegt DBIO (Don’t Buy Into Occupation), dass zwischen Januar 2021 und August 2024 822 europäische Finanzinstitute (darunter Banken, Vermögensverwalter, Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds) finanzielle Beziehungen zu 58 Unternehmen unterhielten, die aktiv an illegalen israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten beteiligt sind. In dem Bericht werden auch einige deutsche Banken aufgeführt, beispielsweise die Deutsche Bank und die Commerzbank. Dem LkSG unterfallen auch Unternehmen der Kredit- und Finanzwirtschaft (dazu im Einzelnen die Handreichung des BAFA zur Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auf die Kredit- und Versicherungswirtschaft). Der DBIO-Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen dazu, wie Finanzinstitute und andere Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden können.




Die israelische Besatzung Palästinas ist illegal. Quelle: UN News, Shireen Yaseen.



Um die Vorgaben des IGH und der UN-Generalversammlung für die Beziehungen zu Israel in Bezug auf das besetzte palästinensische Gebiet zu erfüllen, reicht das LkSG jedoch nicht aus. Es sind – sei es auf nationaler oder auf EU-Ebene – zusätzliche gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich, für die der Gesetzentwurf von Forsvar Folkeretten zum Verbot wirtschaftlicher Aktivitäten in illegal besetzten und annektierten Gebieten ein Modell sein könnte. Deutsche Unternehmen müssen sich darauf einstellen.
 
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Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Erfreulich“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!
 
BA 329 „Erfreulich“:
In zunehmendem Maße berichten deutsche Leitmedien eindeutig über die Konsequenzen aus den Entscheidungen des IGH und des IStGH für die deutsche Politik:

  1. In der Bundespressekonferenz unter der Leitung von Stephan Detjen (DLF) betonten die Professoren Christine Binzel, Michael Barenboim, Hanna Kienzler sowie Wolfgang Kaleck vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin auf der Grundlage der Entscheidungen von IGH und IStGH die Mitverantwortung der Bundesregierung für den Völkermord in Gaza: https://www.youtube.com/watch?v=WZHXl5R5yzo
  2. Das Palästina-Portal https://das-palaestina-portal.de berichtet über Kai Ambos: Was bedeutet eigentlich „Staatsräson“? https://www.deutschlandfunkkultur.de/was-bedeutet-eigentlich-staatsraeson-dlf-kultur-a28185f9-100.html
  3. Interview mit Kai Ambos in der HNA: https://www.hna.de/kassel/zu-begruenden-verhaeltnismaessigkeit-kaum-93436783.html  Ebenso im https://das-palaestina-portal.de: Völkerrechtsexperte zu Israel
  4. Die Bundesregierung duckt sich beim Vorwurf der Kriegsverbrechen weitgehend weg. Ganz anders 2023, als es um den Haftbefehl gegen Wladimir Putin ging. Geht Staatsräson jetzt vor Völkerrecht? Véronique Gantenberg, Andreas Maus berichten darüber in Monitor:
  5. Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichts für Benjamin Netanyahu gipfelt in der Frage: müsste Deutschland den israelischen Premier auf deutschem Boden verhaften und dem Gericht übergeben? Oder gelten für Israel aus Gründen der deutschen „Staatsräson“ andere Maßstäbe als etwa für den Angriffskrieger Wladimir Putin? Ist das Bekenntnis zu einer regelbasierten internationalen Ordnung eine Farce, wenn zwischen den Staaten die Macht des Stärkeren ungehindert wirkt? Dazu Kai Ambos im Gespräch mit BIP-Mitglied Andreas Zumach und dem Auslandschef der NZZ: https://www.swr.de/swrkultur/leben-und-gesellschaft/die-macht-des-staerkeren-wie-stabil-ist-das-internationale-recht-forum-2024-12-06-100.html
  6. Eine SPD-Politikerin mit Zivilcourage: Die Politikwissenschaftlerin Gesine Schwan   weist  Vorwürfe zu ihrer Festrede bei einer Jubiläumsveranstaltung der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Berlin zurück. Die Gesellschaft hatte Schwan vorgeworfen, sich entgegen den Erwartungen bei der Feier am Sonntag nicht nur auf das Jubiläum konzentriert zu haben, sondern ihre Rede in “unangemessener Form” auch auf die aktuelle politische Lage in Israel fokussiert zu haben. https://www.domradio.de/artikel/gesine-schwan-weist-kritik-festtagsrede-zurueck
  7. Israelisch-palästinensischer Film “No Other Land” gewinnt den Preis für den besten Dokumentarfilm bei den Europäischen Filmpreisen
    “No Other Land” unter der Regie der Israelis Yuval Abraham und Rachel Szor sowie der Palästinenser Basel Adra und Hamdan Ballal gewann am Samstag den Preis der Europäischen Filmakademie für den besten Dokumentarfilm, den vierten Preis innerhalb einer Woche. https://www.haaretz.com/life/2024-12-08/ty-article/.premium/no-other-land-named-best-documentary-by-european-film-academy/00000193-a690-ddde-addb-f6b696300000?utm_source=mailchimp&utm_medium=Content&utm_campaign=haaretz-today&utm_content=b2f719af62

 
 
BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.
Vom Hausarrest ins Gefängnis – Ayham Salaymeh ist jüngster palästinensischer Gefangener
PalestineChronicle berichtet am 2. Dezember 2024: 

„Ein 14-jähriger palästinensischer Junge aus Jerusalem kam am Sonntag in ein israelisches Gefängnis, um eine einjährige Haftstrafe zu verbüßen, die von israelischen Besatzungsgerichten verhängt worden war. Mit diesem Urteil ist Ayham al-Salaymeh der jüngste Palästinenser, der derzeit in israelischen Gefängnissen inhaftiert ist.
In einem Interview mit Arab48 dokumentierte Ayhams Vater, Nawaf al-Salaymeh, ausführlich den Prozess, der zu Ayhams Inhaftierung führte. Vor seiner Inhaftierung hatte Ayham bereits 14 Monate unter Hausarrest gestanden. Nach Angaben seines Vaters war Ayham erst 12 Jahre alt, als die israelischen Streitkräfte ihn zusammen mit seinen Brüdern und Cousins – Mustafa, Ahmed, Moataz und Mohammed – im Januar 2023 in Silwan im besetzten Ost-Jerusalem festnahmen.
Am 24. Mai 2023 haben israelische Streitkräfte Berichten zufolge in den frühen Morgenstunden das Haus der Familie Salaymeh durchsucht und Ayham, seinen älteren Bruder Ahmed und ihre Cousins festgenommen. 
Später wurde Ayham unter Hausarrest gestellt, was ihn daran hinderte, die Schule zu besuchen, sich in seiner Gemeinde zu engagieren oder an täglichen Aktivitäten teilzunehmen. Trotz der Einschränkungen verfolgten die israelischen Behörden den Jungen weiter und forderten härtere Strafen, als er sich dem Alter von 14 Jahren näherte.
Im September 2024 wurde er zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil er angeblich Steine auf illegale jüdische Siedler geworfen hatte, eine häufige Anklage gegen palästinensische Kinder. Ayham ´verbrachte eineinhalb Jahre unter Hausarrest im Haus seiner Familie im Stadtteil Ras Al-Amud im besetzten Jerusalem, aber diese Strafe war nicht genug für die israelischen Behörden, die am Dienstag entschieden, ihn am Vorabend des Weltkindertages für ein weiteres Jahr ins Gefängnis zu schicken`, berichtete Arab News.
Seine Verurteilung folgte auf die Umsetzung eines neuen israelischen Gesetzes im November 2024, das die Inhaftierung von Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
Ayhams Vater drückte seine tiefe Besorgnis über die Bedingungen aus, denen sein Sohn im Gefängnis ausgesetzt sein würde und verwies auf Berichte über Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung palästinensischer Gefangener. ´Wir waren von der Entscheidung nicht überrascht, weil wir seit 1948 unter Besatzung stehen… Aber der größere Schock sind die Bedingungen in den Gefängnissen`, sagte Salaymeh. ´Sie wissen nichts über den Gefangenen… und ich werde nicht in der Lage sein, ihn mit Kleidung oder Geld zu versorgen oder mit ihm zu kommunizieren`, fügte er hinzu.
´Ich verstehe immer noch nicht, wie ich eingesperrt werden kann, obwohl ich ein Kind bin`, sagte Ayham vor seiner Inhaftierung gegenüber Arab News.
´Meine Altersgenossen spielen Fußball oder sind in einem Fußballverein angemeldet, gehen zur Schule und spielen mit ihren Freunden und Familien, aber wir, die Kinder Palästinas, sind dieser Dinge beraubt`, fügte er hinzu.“ https://www.palestinechronicle.com/from-house-arrest-to-prison-ayham-salaymeh-is-youngest-palestinian-prisoner/


Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand

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BIP-Aktuell #328: Deutsche Verantwortung für die Verhinderung von Völkermord

Vortrag von Dr. Shir Hever an der Universität Hamburg am 20. November

BIP-Aktuell #328:

  1. Deutsche Verantwortung für die Verhinderung von Völkermord
  2. Erfreulich
  3. Gaza: «Ich träume jede Nacht von Nahrung»

Am 20. November sprach der Geschäftsführer von BIP, Dr. Shir Hever, auf Einladung des Referats für Internationale Studierende (RIS) im AStA der Universität Hamburg und der Palästina Initiative Hamburg an der Universität. Thema des Vortrags war die Verantwortung Deutschlands für die von Israel begangenen Verbrechen. Nachfolgend finden Sie eine gekürzte Fassung des Vortragstextes.

„Wir leben aufgrund von Technologie und Massenmedien, aber auch aufgrund globaler politischer Vereinbarungen in einer globalen Welt. Wir denken vielleicht nicht jeden Tag daran, aber internationale Organisationen wie die UNO und der Internationale Gerichtshof und völkerrechtliche Abkommen wie die 4. Genfer Konvention sind Teil unseres Lebens. Sie wirken sich auf unser Leben aus, und wir lesen in den Zeitungen über sie.


Die Nürnberger Prozesse. Der Wunsch, internationales Recht zu schaffen und Staaten und Einzelpersonen für Gräueltaten zu bestrafen, entstand im Gefolge des Zweiten Weltkriegs. Quelle: 1945, Wikipedia.



Man vergisst leicht, dass es vor hundert Jahren weder die UN noch den Internationalen Gerichtshof (IGH) gab. Das sind Institutionen, die nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen wurden. In Deutschland waren die Nationalsozialisten an die Macht gekommen. Die Nazi-Herrschaft hatte falsche Vorstellungen von der bisherigen Welt zerstört. Wenn die Menschen dachten, dass Demokratie nur eine Mehrheitsherrschaft ist, dann war Nazi-Deutschland der Beweis dafür, dass dies nicht ausreicht, sondern dass wir Minderheiten schützen müssen. Wer dachte, dass Rassismus und Hetze unter die Meinungsfreiheit fallen, dem haben die Nazis gezeigt, dass Hetze zur Entmenschlichung und damit zum Massenmord führt. Wenn wir dachten, dass Rechtsstaatlichkeit gleichbedeutend mit Gerechtigkeit ist, haben die Nazis bewiesen, dass Gesetze unmoralisch sein können und dass blinder Gehorsam eine gefährliche Sache ist.

Die UNO wurde gegründet, um einen weiteren Weltkrieg zu verhindern. Der IGH wurde gegründet, um Staaten daran zu hindern, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen. Die UNO verabschiedete die Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes 1951 und nahm die von Raphael Lemkin, einem polnisch-jüdischen Juristen und Friedensforscher, geprägte Definition des Genozids an.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bemüht, die Welt und sich selbst davon zu überzeugen, dass sie eine Lektion aus der Geschichte gelernt habe. Deutschland trat der UNO bei und unterzeichnete die Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord. Der Prozess des Aufbaus von Schutzmechanismen gegen Faschismus, Rassismus und rechtsextreme Gewalt, gegen Antisemitismus ist aber nicht abgeschlossen. Er geht weiter, und die Bundesrepublik spielt dabei eine wichtige Rolle.

Der Europarat hat den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geschaffen, in der Europäischen Union wurde der Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union zum Waffenhandel angenommen. Mit dem Übereinkommen von Rom wurde 2002 der Internationale Strafgerichtshof eingerichtet. Deutschland hat das Übereinkommen unterzeichnet und die Zuständigkeit dieses Gerichtshofs akzeptiert. Im Jahr 2014 trat der Vertrag über den Waffenhandel (ATT) in Kraft, und Deutschland hat ihn unterzeichnet.

Aber jetzt muss ich Ihnen eine schlechte Nachricht überbringen: Deutschland hat unter der Ampelkoalition eine Wendung genommen, die angesichts des vorher Gesagten unverständlich ist: Wenn es um Israel und Palästina geht, verstößt Deutschland gegen die Prinzipien, auf denen die genannten Organisationen und Verträge beruhen. Das wird an den folgenden Beispielen deutlich:

 Erstens: Als der israelische Verteidigungsminister Yoav Gallant sagte, dass „Palästinenser menschliche Tiere sind und entsprechend behandelt werden. Sie werden keine Nahrung, kein Wasser und keine Medizin erhalten“, war dies ein klarer Befehl an das israelische Militär, einen Völkermord zu begehen (siehe BIP-Aktuell #277). Der kolumbianische Präsident Gustavo Petro sagte: „Das ist die Sprache, mit der die Nazis über die Juden gesprochen haben“, aber der deutsche Verteidigungsminister Pistorius lud Gallant als Ehrengast nach Berlin ein, um ein Waffengeschäft zu unterzeichnen. Pistorius reiste auch nach Tel-Aviv und sagte: „Es gibt keinen Zweifel, lieber Yoav, was wir immer tun können, um dich zu unterstützen, mit materieller Unterstützung, werden wir dies tun.“

Deutschland erlaubt einem israelischen Offizier, Aryeh Sharuz Shalicar, in Deutschland stationiert zu sein, während er dem israelischen Militär dient (siehe BIP-Aktuell #301). Stellen Sie sich vor, dass Russland Soldaten auf deutschem Boden stationieren darf! Shalicar sagte in den sozialen Medien, dass Gaza mit der Hamas gleichzusetzen sei. Mit anderen Worten: Wenn Israel das Recht hat, Hamas-Mitglieder zu töten, hat es auch das Recht, den Gazastreifen auszulöschen, einen Völkermord zu begehen. Sowohl Robert Habeck als auch Annalena Baerbock trafen sich mit Shalicar, behandelten ihn wie einen engen Freund und erlaubten ihm, sie zu Touren in die Nähe von Gaza mitzunehmen.

Die Bundeswehr mietet von Israel Heron-TP-Drohnen, riesige Drohnen, die eine Tonne Munition tragen können. Die Drohnen der deutschen Luftwaffe sind in Israel stationiert. Als Israel mit der wahllosen Bombardierung der Zivilbevölkerung im Gazastreifen begann, zogen die Bundeswehrsoldaten ab, und Pistorius kündigte an, dass die deutschen Drohnen der israelischen Luftwaffe zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass Drohnen mit dem schwarzen Kreuz der Luftwaffe tonnenweise Bomben auf Zivilisten in Gaza abgeworfen haben. Dies ist ein Kriegsverbrechen.

Am 29. Dezember hat Südafrika Israel vor dem IGH wegen Völkermordes in Gaza angeklagt. Deutschland hat angekündigt, dass es die israelische Seite des Prozesses unterstützen wird. Dies ist zulässig. Habeck sagte auch, dass der südafrikanische Fall keine Rechtsgrundlage hat. Habeck ist kein Rechtsgelehrter oder Jurist, aber offenbar glaubt er, dass er das Völkerrecht besser versteht als Anwälte aus Südafrika.

Am 26. Januar entschied der IGH sinngemäß, es sei „plausibel“, dass Israel einen Völkermord begeht. Er verfügte, dass Israel alles in seiner Macht Stehende tun muss, um Handlungen, die gegen Artikel II der Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord verstoßen, zu verhindern. Ab diesem Zeitpunkt bestand die rechtliche Verpflichtung, die Waffenlieferungen an Israel sofort einzustellen, bis es diese illegalen Handlungen einstellt.

Die drei der prominentesten Völkermordforscher der Welt sind heute zufällig Juden, und zwar Israelis. Sie heißen Prof. Dr. Omer Bartov, Prof. Dr. Raz Segal und Prof. Amos Goldberg. Alle drei haben Texte veröffentlicht, in denen sie ihre juristisch begründete Meinung zum Ausdruck bringen, dass der israelische Angriff auf Gaza der Definition von Raphael Lemkin für Völkermord entspricht, die die Grundlage der Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord bildet. In den deutschen Medien fanden die drei prominenten Wissenschaftler kein Gehör.

Die USA und Deutschland sind die beiden führenden Staaten, die die Anordnung des IGH ignorieren und weiterhin Waffen geliefert haben. Obwohl andere Länder wie Indien, Vietnam und Serbien, Frankreich, Spanien, Italien und das Vereinigte Königreich im Stillen weiter Waffen und Güter mit doppeltem Verwendungszweck an Israel verkauft haben, ist der rechtliche und politische Druck und die Empörung der Öffentlichkeit in diesen Ländern groß, mit der Folge, dass die Waffenlieferungen verzögert und reduziert werden.

Eine kürzlich in Deutschland durchgeführte Umfrage zeigt, dass nur 31 % der Deutschen der Meinung sind, dass Deutschland Waffen an Israel liefern sollte, aber das scheint die deutsche Regierung nicht zu interessieren.

Im April reichte Nicaragua beim Internationalen Gerichtshof Klage gegen Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord ein. Das deutsche Anwaltsteam, das Deutschland vor dem IGH verteidigt hat, hat sehr interessante Argumente vorgebracht; man schaue sich das Video der Verteidigung an. Das Team erklärte nicht, dass Deutschland rechtmäßig handele, indem es Waffen an Israel liefert, sondern man argumentierte stattdessen, dass die Rate der Waffenverkäufe an Israel stark zurückgegangen sei und Deutschland nur wenige Waffen liefere. Aus rechtlicher Sicht ist es illegal, auch nur eine einzige Kugel an eine völkermordende Armee zu verkaufen, auf die Menge kommt es nicht an. Deutschland behauptete auch, es verkaufe keine „Kriegswaffen“, sondern vor allem „sonstige Rüstungsgüter“, eine von Deutschland erfundene Kategorie, wie Helme.

Bei näherer Betrachtung der „sonstigen Rüstungsgüter“ zeigt sich aber, dass es sich dabei um Artikel wie Motoren für israelische Merkava-Panzer handelt, Panzer, die in Videos dokumentiert sind, in denen sie Zivilisten in Gaza absichtlich überfahren und töten. Nach der deutschen Klassifizierung handelt es sich bei dem Motor nicht um eine Kriegswaffe.

In der Zwischenzeit haben israelische Soldaten Videos veröffentlicht, die zeigen, dass sie Matador-Panzerabwehrraketen aus deutscher Produktion einsetzen, um Wohnhäuser zu sprengen, in denen sich Menschen befinden. Matadors sind natürlich Kriegswaffen, sie werden aus Deutschland importiert und für Kriegsverbrechen eingesetzt.

Als die deutschen Anwälte das Gericht aufforderten, die Einstellung des Verfahrens gegen Deutschland anzuordnen, lehnte das Gericht dies ab. Der Fall wird weiter verhandelt, und die Videos von Panzern mit deutschen Motoren, die unbewaffnete Männer, Frauen und Kinder überfahren, werden an das Team in Nicaragua geschickt.

In der Zwischenzeit erklärte Scholz, Deutschland habe Waffen an Israel geliefert und werde dies auch weiterhin tun. Dies untergräbt die deutsche Verteidigung vor dem IGH. Laut der Bundesregierung sind im Oktober Waffen im Wert von 90 Millionen Euro genehmigt worden. Und das, obwohl Israel seine Absicht erklärt hat, den nördlichen Teil des Gazastreifens ethnisch zu säubern und zu kolonisieren. Zudem hat Israel eine Invasion und eine Bombardierung des Libanon gestartet, womit eine weitere Front eröffnet wurde. Sogar die USA haben gewarnt, dass die Verweigerung der Einfuhr humanitärer Güter nach Gaza – ein Akt, bei dem der Hunger als Waffe eingesetzt wird – gegen amerikanisches Recht verstößt, und damit gedroht, Waffenlieferungen zu stoppen.

Das Beispiel Deutschland, das während des Zweiten Weltkriegs Hunger als Kriegswaffe eingesetzt hat, ist der Grund dafür, dass internationale Konventionen diese Praxis verbieten. Die Schrecken der verhungernden Kinder in Gaza ähneln Bildern aus der Belagerung von Leningrad. Hat Deutschland diesen Teil der Geschichte vergessen?

Im Mai sollte in Berlin ein Palästina-Kongress unter dem Titel „Wir klagen an“ stattfinden. Die international bekannten Ali Abunimah, Ghassan Abu Sitta, Salman Abu Sitta und Yanis Varoufakis hatten Reden genau zu diesem Thema vorbereitet. Der Kongress wurde nach wenigen Minuten von der Polizei abgebrochen. Die Verletzung der Vereinbarung mit der Polizei zur Abhaltung des Kongresses, die Stürmung des Kongresses, die Erteilung eines Betätigungsverbots für einige der Redner – all das sind illegale Handlungen. Ghassan Abu Sitta war später eingeladen, vor dem französischen Parlament zu sprechen – er konnte nicht nach Frankreich einreisen, weil Deutschland ihm die Einreise in die EU untersagt hat.

Aber das sind Verstöße gegen das deutsche Recht, nicht gegen das Völkerrecht. Durch ihre Maßnahmen wollte Innenministerin Faeser den Kongress um jeden Preis zum Schweigen bringen und nicht zulassen, dass die deutsche Öffentlichkeit erfährt, wie die deutsche Regierung internationale Vereinbarungen verletzt.

Eine weitere Bemerkung zu Frau Faeser, die das gleiche Thema betrifft. Faeser lehnte einen Antrag ab, 40 verletzte Kinder aus dem Gazastreifen zur medizinischen Behandlung nach Deutschland zu  holen, und begründete ihre inhumane Entscheidung damit, dass die Erwachsenen, die die Kinder begleiten sollten, Terroristen sein könnten. Sie vermutet offenbar, dass Palästinenser, nur weil sie Palästinenser sind, automatisch des Terrorismus verdächtigt werden. Dies ist reiner Rassismus. Die Weigerung, die verletzten Kinder zu behandeln, ist an sich kein Verstoß gegen das Völkerrecht, und Faesers Motivation dafür mag ein einfacher Hass auf die Palästinenser gewesen sein. Vielleicht wollte die Innenministerin aber auch nicht, dass die Kinder der deutschen Öffentlichkeit vor Augen führen, zu welchen Katastrophen der Einsatz deutscher Waffen in Gaza führt.

Es gibt noch weitere Beispiele für Deutschlands unmoralisches und illegales Verhalten: die Zusammenarbeit mit der israelischen Polizei, das umgehende Anhalten der Zahlungen für das UNRWA aufgrund von Lügen, die von der israelischen Regierung veröffentlicht wurden (siehe BIP-Aktuell #291), das wiederholte Verbot für Palästinenser, öffentlich zu protestieren und den Tod von Zehntausenden zu betrauern. Dazu gehört die jüngste Resolution einer Allparteien-Koalition im Bundestag „Nie wieder ist jetzt“, was ein sehr ironischer Name für eine Resolution ist, die versucht, jede Stimme zum Schweigen zu bringen, die sich in Deutschland gegen Völkermord in Gaza ausspricht. Nicht „nie wieder“, sondern tatsächlich „noch einmal“ wird der Völkermord mit Schweigen bedacht.

Als das Berliner Hauptstadtportal den Film von Basel Adra und Yuval Avraham „No Other Land“ des Antisemitismus bezichtigt hat, nachdem die beiden Filmemacher, Adra und Avraham, ein Palästinenser und ein israelischer Jude, Israel der Apartheid und des Völkermordes beschuldigt hatten, hat das Lemkin-Institut für Völkermordprävention den folgenden Text veröffentlicht:



„Viele von uns glaubten, dass Deutschland wirklich Fortschritte bei der Anerkennung seiner völkermörderischen Vergangenheit gemacht hatte, zumindest in Bezug auf den Holocaust, und dass es dadurch eine stärkere Demokratie geworden war. Wir haben uns geirrt. Völkermord zeugt Völkermord zeugt Völkermord. Der deutsche Staat und die deutschen Eliten haben offensichtlich nichts aus ihrer Geschichte gelernt. Sie fahren fort, Juden zu verfolgen, ohne auch nur einen Moment zu zögern, wenn es ihrer Staatsraison dient. Jetzt haben sie Palästinenser als neue Opfer des deutschen Völkermords hinzugefügt – Palästinenser, die die Folgen der deutschen Verbrechen geerbt haben! Dies wirft ernste Fragen darüber auf, was mit Staaten, die Völkermord in Serie begehen, geschehen soll. Können sich völkermordende Gesellschaften jemals von ihrer völkermordenden Vergangenheit abwenden? Wir hoffen es, aber Deutschland ist eindeutig kein Modell für eine solche Transformation. Deutschland sollte für den Wiederaufbau Palästinas aufkommen müssen, wenn Israels Völkermord endlich gestoppt wird. Und es sollte einen beträchtlichen Teil seines Landes abtreten müssen, um für all den Schaden aufzukommen, den es dem jüdischen und dem palästinensischen Volk zugefügt hat (ganz zu schweigen von den Armeniern und den Herero und Nama in Namibia, die alle aufgrund des deutschen Völkermords immer noch weitgehend landlos sind).“ (Übersetzung durch S.H.)



Dazu eine persönliche Anmerkung: Ich habe diesen Text des Lemkin-Instituts mit großem Unbehagen gelesen. Als ich als Jude nach Deutschland kam, haben mir viele meiner Freunde in Jerusalem gesagt, dass Deutschland kein sicherer Ort für Juden sei, weil die Deutschen nie wirklich aufgehört haben, Nazis zu sein. Ich halte solche Anschuldigungen nicht nur für falsch, sondern lehne sie auch ab, weil es eine sehr gefährliche politische Denkweise ist, anzunehmen, dass bestimmte politische Ideologien im Blut oder in der Kultur bestimmter Nationen verankert sind.

Die Tatsache, dass die jüdische Bevölkerung in Israel den Völkermord in Gaza unterstützt und bereit ist, die Tötung von wehrlosen Zivilisten, von mehr als 17.000 Kindern durch verschiedene Mittel, einschließlich Hunger und Krankheit, zu tolerieren, liegt nicht daran, dass sie jüdisch sind. In der Geschichte des jüdischen Volkes hat keine jüdische Gruppe jemals solche Gräueltaten begangen.

Deutschland, das Völkermord an den Herero und Nama, dann an Juden, Sinti und Roma begangen hat und nun Waffen an Israel schickt, mit denen in Gaza Völkermord gegangen wird, hat also tatsächlich nichts aus der Geschichte gelernt. Aber warum?

Einige von Ihnen werden vielleicht finden, dass meine Aussage, dass Juden in der jüdischen Geschichte nie solche Gräueltaten begangen haben, durch die Bibel widerlegt wird. Wie einige von Ihnen wissen, erzählt die Tora die Geschichte von Amalek, dem Volk, das die alten Hebräer ausrotten sollten (1. Samuel 15,3). Die Amalekiter versuchten, die alten Hebräer zu töten, und wurden ihrerseits mit brutaler Effizienz ausgerottet – sie töteten jeden, vom Säugling bis zum Greis, und sogar ihr Eigentum und ihr Vieh mussten vernichtet werden. König Saul verlor seine Krone, weil er es wagte, König Agag von Amalek am Leben zu lassen. Vielleicht kennen Sie auch die Geschichte des Purimfestes, die auf dem Buch Esther basiert. Als der böse persische Minister Haman plante, einen Völkermord an den Juden zu begehen, ermordeten die Juden ihn und auch alle seine Kinder. Hamans voller Name ist Haman der Agagi, der letzte überlebende Amalek.

Aber das ist nur fiktionale Geschichte, das sind keine historischen Fakten. Nur eine kleine Gruppe von Juden ist fundamentalistisch genug, mörderisch genug, um Menschen im Namen biblischer Geschichten zu töten. Diese Gruppe, die sich selbst als national-orthodox oder religiös-zionistisch bezeichnet, macht etwa zehn Prozent der israelischen Juden aus. Sie ist aber sehr mächtig geworden. Israels Finanzminister Bezalel Smotrich und der Minister für nationale Sicherheit Itamar Ben-Gvir rufen dazu auf, die Palästinenser sowohl im Gazastreifen als auch im Westjordanland zu vernichten, alle besetzten Gebiete zu annektieren und auch den Libanon zu besetzen und zu besiedeln. Es ist nicht ungewöhnlich, dass das Judentum eine fundamentalistische und extremistische Seite hat, wie der Islamische Staat oder die christlich-evangelikalen Zionisten in den USA, die das zweite Kommen Christi fördern wollen, indem sie einen Atomkrieg im Nahen Osten provozieren.

Die Frage ist jedoch, wie diese Extremisten in Israel an die Macht kamen und zur stärksten politischen Kraft wurden, obwohl sie nur eine kleine Minderheit sind. Hier ist die Antwort leider wieder eng mit Deutschland verbunden.

Denn egal wie schrecklich die Verbrechen der extremen Rechten in Israel sind (siehe BIP-Aktuell #311), Deutschland hat nicht aufgehört, sie zu unterstützen. Als Israel sechs palästinensische zivilgesellschaftliche Organisationen 2021 ohne Beweise des Terrorismus beschuldigte (siehe BIP-Aktuell #193), unterließ es Deutschland, Maßnahmen zu ergreifen, um Israel zur Verantwortung zu ziehen, obwohl diese sechs Organisationen Partner deutscher Institutionen sind und obwohl Israel deutsche Diplomaten illegal ausspionierte, um Beweise gegen diese Organisationen zu finden. Als die Boykottbewegung stärker wurde – der deutsche Bundestag verabschiedete 2019 einen Beschluss, in dem BDS als antisemitisch bezeichnet wurde – , wurden in den Bundesländern und auf Bundesebene insgesamt 17 Beauftragte ernannt, angeblich um Antisemitismus zu bekämpfen, in Wirklichkeit aber um Kritik an Israel und insbesondere BDS zu bekämpfen.

Als sich Mitglieder der israelischen extremen Rechten mit AfD-Politikern trafen und den Bundestag besuchten, kehrten sie mit dem Gefühl nach Israel zurück, dass es keine Grenzen gibt, wie sehr sie den Hass gegen Palästinenser eskalieren können, ohne dass Europa Konsequenzen zieht. Selbst wenn einige EU-Mitgliedstaaten Sanktionen gegen Israel fordern – Deutschland wird diese Versuche blockieren – ebenso wie Deutschland Forderungen nach einem Waffenstillstand im Gazastreifen blockiert hat, als der Völkermord begann.

Als Grund für dieses Verhalten wird auf die Verantwortung der Deutschen wegen des Holocaust hingewiesen. Weil Nazi-Deutschland Millionen von Juden ermordet hat, sehen sich die Kinder und Enkel der Nazis zur Unterstützung Israels verpflichtet. Wie Scholz sagte: „Deutschland hat nur einen Platz, an der Seite Israels.“ Das ist ein logischer Trugschluss, denn Nazi-Deutschland hat nicht Israel bekämpft, sondern Juden ermordet. Die meisten Juden leben nicht in Israel, und die meisten Juden unterstützen den Völkermord in Gaza nicht.

Es ist klar, dass es eine tiefe Heuchelei gibt und Doppelstandards gepflegt werden. In der Tat ist Deutschland, wie viele andere Länder auch, durch Interessen motiviert, nicht durch hehre Ideale. Israel ist ein wichtiger Abnehmer von deutschen Waffen und anderen Produkten. Die Palästinenser haben fast kein Geld, um deutsche Produkte zu kaufen. Das U-Boot-Geschäft zwischen dem deutschen Unternehmen Thyssenkrupp und Israel hat Thyssenkrupp vor dem Bankrott gerettet. Aber noch mehr als das – es geht um den Einfluss, den die USA auf Deutschland haben.

Die Behauptungen vom „Kampf gegen den Antisemitismus“ sind völlig unzutreffend und nicht mehr als ein Vorwand, um ein ungerechtfertigtes Vorgehen zu rechtfertigen.

In der Tat hat die deutsche Unterstützung für Israel und den Zionismus zutiefst antisemitische Ziele – die Juden sollten weggehen und nach Palästina gehen. die Berliner Polizeipräsidentin sagte am 18. November, dass Juden in Berlin keine Kippas tragen sollten, insbesondere in von arabischen Migranten bewohnten Stadtteilen. Mit anderen Worten: Anstatt Juden zu schützen, sagt die Berliner Polizei ihnen, dass Berlin für sie nicht sicher ist, und gibt den Arabern die Schuld dafür. Das ist deutscher, nicht-jüdischer Zionismus – und er ist natürlich antisemitisch.

Wenn die Deutschen also über die Erinnerungskultur sprechen, sich aber nicht daran erinnern, wie sich Entmenschlichung anhört, was es bedeutet, eine ganze Gruppe von Menschen als „menschliche Tiere“ zu bezeichnen und eine ganze Bevölkerung auszuhungern, um alle zu töten, ist diese Art der „Erinnerungskultur“ unehrlich. Es ist, wie Prof. Raz Segal schon schrieb, ein „Lehrbuchfall von Völkermord“, aber die Deutschen haben das Lehrbuch nicht gelesen.

Die deutsche Nahostpolitik ist in einer Sackgasse. Die gesamte EU ändert ihre Richtung. Die Welt ruft nach Sanktionen, einschließlich eines militärischen Embargos gegen Israel. Keine noch so umfangreiche Menge deutscher und amerikanischer Waffen wird es Israel ermöglichen, einen Krieg auf Dauer zu führen und alle Palästinenser, alle Libanesen und alle Syrer zu töten. Der Krieg wird enden. Es wird Tribunale und Prozesse geben für diejenigen, die Völkermord begangen haben und die Kriegsverbrechen begangen haben. Vielleicht werden sich sogar Deutsche auf der Bank des Internationalen Strafgerichtshofs wiederfinden, um zu erklären, warum sie so gehandelt haben, wie sie es getan haben.




Dr. Michael Blume, der Antisemitismusbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, veröffentlichte auf Instagram diesen Aufruf. Quelle: 2024, Instagram.



Es gibt bereits Stimmen des Protests und der Wut in der deutschen Gesellschaft, Petitionen, Menschen, die darauf hinweisen, dass Artikel 25 des deutschen Grundgesetzes den deutschen Behörden verbietet, Völkermord zu unterstützen. Gerichtsurteile haben das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Legalität von BDS in Deutschland immer wieder verteidigt, auch wenn die Medien sich bei Informationen über die Gerichtsurteile zurückhalten, wenn sie nicht in die „deutsche Staatsräson“ passen. Die Palästinenser haben die Hoffnung ganz im Sinne ihres Mottos Sumud (Standhaftigkeit) nicht verloren und nicht aufgegeben, selbst im Angesicht des Völkermords.

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Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Erfreulich“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!

BA 328 „Erfreulich“:
Der Göttinger Völkerrechtler Prof. Dr. Kai Ambos positioniert sich in den Medien eindeutig:

  • Prof. Dr. Kai Ambos hat in der Markus Lanz-Sendung hat zu Recht betont, Deutschland werden international doppelte Standards vorgeworfen bzgl. Ukraine-Gaza: https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-28-november-2024-102.html
  • Kaum ein Völkerrechtler hält das Vorgehen Israels in Gaza nach dem Hamas-Terror noch für verhältnismäßig, sagt der Experte Kai Ambos. Auch zu Antisemitismusvorwürfen hat er eine eindeutige Meinung.https://www.hna.de/kassel/verhaeltnismaessigkeit-kaum-zu-begruenden-93436783.html
  • Fünf palästinensische Beschwerdeführer sowie die palästinensischen Dörfer Iskaka, Tabyeh und Marda haben eine Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gegen die deutsche Mediengruppe Axel Springer S.E. eingereicht. https://www.facebook.com/photo/?fbid=10161375271624081&set=a.407616364080

Am Dienstag gab die Firma Puma bekannt, dass sie ihren Vertrag mit dem israelischen Fußballverband (IFA) zum Jahresende kündigen wird. Im Jahr 2023 hatte sie bereits ihr Sponsoring der israelischen Nationalmannschaft beendet.
https://newsletters.mondoweiss.net/emails/webview/59730/139276100508321117
BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.
Gaza: «Ich träume jede Nacht von Nahrung»
Blutiges Zahnfleisch, 30 Kilo verloren, verwundet beim Versuch, Lebensmittel zu finden – Menschen in Gaza werden ausgehungert.

„Nachdem die US-Regierung ihr 30-tägiges Ultimatum an Israels Regierung ohne Konsequenzen hat verstreichen lassen, ist die humanitäre Lage in Gaza katastrophaler denn je. Die Menschen essen Hundefutter oder teilen sich einen Dattelkeks: die eine Hälfte am Mittag, die andere am Abend. Es bahnt sich eine gigantische Hungersnot an.

Augenzeugenbericht aus Gaza
Der Journalist Abubaker Abed versucht, neben seiner Suche nach etwas Essbarem für seine Familie, die Weltöffentlichkeit ob der unerträglichen Situation vor Ort ins Bild zu setzen. Den Augenzeugenbericht, auf dem dieser Artikel basiert, hat er auf «Drop Site News» publiziert. 
Vor dem Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023 und der brutalen Bombardierung des Gazastreifens durch Israel kamen täglich noch 500 Lastwagen mit Lebensmitteln in den schmalen Landstreifen. Schon damals war dies nicht ausreichend für eine ausgewogene Ernährung der Bevölkerung von über 2 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Heute überqueren noch 45 Lastwagen mit humanitärer Hilfe die Grenze, und die kommerziellen Transporte von Lebensmitteln für die Märkte sind komplett eingebrochen.

Das «Ultimatum» der US-Regierung: Bloss eine «Idee»
Die US-Regierung forderte über ihren Aussenminister Anthony Blinken ein Minimum von 350 Lastwagen pro Tag; ansonsten würde sie «ihre Politik gegenüber der Regierung von Netanyahu revidieren» müssen. Das Ultimatum lief vor zwei Wochen ab. Die Situation ist nicht etwa besser geworden, im Gegenteil. Doch seitens der USA geschah… nichts. Der Sprecher des State Department, Vedant Patel, meinte lakonisch, dass es sich beim Ultimatum von Blinken bloss um eine «Idee» gehandelt habe.
Inzwischen verhungern immer mehr Menschen, vergiften sich mit verdorbenen Lebensmitteln oder kommen durch Bombenbeschuss um beim Versuch, irgendetwas Essbares zu finden.

Gewürze gelten als Lebensmittel
Abubaker Abed berichtet von seiner eigenen Familie: ´Wir sind gezwungen, Tierfutter in Dosen zu essen, gemischt mit minderwertigem Reis, der sich anfühlt, als würde man Plastik kauen. Wir leben in Deir al-Balah, und wie überall in Gaza gibt es auf den Märkten nichts zu kaufen. Wir essen in der Regel eine Mahlzeit am Tag, meist etwas Dosenfutter zusammen mit Olivenöl und Za’atar [eine Gewürzmischung]. Um Brot zu backen, müssen wir von Wanzen befallenes Mehl verwenden. An manchen Tagen, wenn wir nichts anderes finden, sind wir gezwungen, absurde Preise für verrottetes Gemüse zu zahlen. Ich habe starke Magenschmerzen. Ich würde lieber fasten, als das zu essen.`
Yasmeen Abu-Hmeidan ist eine Mutter von vier kleinen Kindern, die nach Deir al-Balah geflüchtet ist, südlich des grossen Flüchtlingslagers Nuseirat. Sie erzählte Abubaker Abed: ´Kürzlich nahm ich meinen einen Monat alten Säugling mit und stand mehr als drei Stunden in der Schlange für eine Dose Milch und eine Tüte mit Windeln. Aber ich habe nichts bekommen. Unsere übliche Mahlzeit sind gekochte Bohnen oder Erbsen, aber wir haben nicht immer welche, oder sogar das Feuerholz, um sie zu kochen, fehlt. Stattdessen essen wir vielleicht etwas Za’atar oder Dukka [andere Gewürzmischung] mit ein paar Broten, die meist altbacken sind. Mein fast zweijähriger Sohn leidet jetzt an Zahnbluten, weil er keine Milch mehr bekommt. Ich kann weder Milch noch Medikamente für ihn auftreiben. Hier in Gaza müssen wir unerschwingliche Summen bezahlen, um überhaupt etwas zu bekommen. Für eine Linsensuppe muss man zum Beispiel 20 Dollar bezahlen. Es ist wirklich wahnsinnig.`

Statt echte Eier Fotos von Eiern im Internet
Andere Eltern berichten, dass ihre Kinder vor Hunger im Schlaf schrieen und am Morgen um ein Ei flehten. Da es solche aber nicht mehr gebe, zeige man ihnen Fotos von Eiern im Internet. Im Norden von Gaza sei die Situation aufgrund der harten Massnahmen des israelischen Militärs noch dramatischer. Abubaker Abed berichtet von einem 48-jährigen Mann, der auf der Suche nach etwas Essbarem von einem israelischen Panzer unter Feuer genommen wurde. Er und weitere Begleiter wurden schwer verletzt. 
Abbas Saleh – so heisst der Mann – meinte gegenüber Drop Site News: ´Israel nimmt gezielt Menschen ins Visier, die auf der Suche nach Nahrung und Wasser sind. Wir können kaum eine Mahlzeit pro Tag bekommen. Das ist eigentlich keine Mahlzeit, sondern nur ein Stück Brot oder eine Dose mit Lebensmitteln, die schon vor Monaten abgelaufen sind. Während der letzten Invasion habe ich viele Tage ohne einen Bissen überstanden. An mehreren Tagen hatte ich den ganzen Tag über nur einen Dattelkeks. Ich habe ihn in zwei Hälften geteilt, eine für den Tag und die andere für die Nacht. Manchmal essen wir ein paar selbst angebaute Pflanzen wie Malven. Sogar das Wasser hier ist verseucht.` Er habe bereits über 30 Kilo abgenommen. 

Aushungern als Kriegsstrategie
Inzwischen hat die israelische Regierung auch die kommerziellen Lieferungen für noch bestehende Märkte und Geschäfte gestoppt. Diese konnten für all jene Menschen, die noch Geld haben, immerhin die erforderlichen Grundnahrungsmittel bereitstellen. Für Abubaker Abed ist klar, dass es sich um eine gezielte Strategie seitens Israel handle, die Bevölkerung in Gaza auszuhungern. Dies wird allgemein als «Genozid» definiert.

Träumen vom Lieblingsessen
Abubaker Abed beschliesst seinen Augenzeugenbericht mit den folgenden Worten: ´Ich habe wirklich Lust auf mein Lieblingsgericht, Schakschouka[arabisches Eiergericht]. Aber es gibt keine Eier und nicht einmal Tomaten, um es zuzubereiten. Unsere Qualen sind unbeschreiblich. Unser Schmerz ist unermesslich. Wir sind ausgehungert und zittern vor Angst und Kälte. Aber niemand unternimmt etwas, um diese Tragödie zu beenden. Ich weiss nicht, wann es ein Ende haben wird, aber ich träume von dem Tag, an dem ein Waffenstillstand verkündet wird und ich in die Trümmer meines Hauses zurückkehren und all die Gerichte essen kann, von denen ich in den letzten 14 Stunden geträumt habe.` https://www.dropsitenews.com/p/gaza-hunger-israel-restricts-aid
Abgedruckt im https://www.infosperber.ch/politik/gaza-ich-traeume-jede-nacht-von-nahrung/


Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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