Deutsche Journalisten zum Schweigen gebracht – palästinensische Journalisten getötet
Israels Krieg gegen Journalisten
Bemerkenswert
Israelische Streitkräfte töteten einen 17-jährigen palästinensischen Jungen im südlichen Teil des besetzten Westjordanlands
Deutsche Journalisten kritisieren die Einschüchterung durch Israel bei der Berichterstattung über Palästina, wobei besonders die ARD-Korrespondentin Sophie von der Tann Ziel einer Verleumdungskampagne wurde. Sophie von der Tann wurde für ihre kritische Berichterstattung vom israelischen Botschafter in Deutschland angegriffen, als ihr der Hanns-Joachim-Friedrich-Preis verliehen wurde. Reporter ohne Grenzen, viele Journalisten und der deutsche Botschafter verteidigten sie. Israel unterwirft alle Medien einer Militärzensur. Diese Einschüchterung zeigt Wirkung, da deutsche Korrespondenten sich unter Druck gesetzt fühlen, Selbstzensur zu üben. Israel hat palästinensische Journalisten in ungeahnter Anzahl getötet und verwehrt internationalen Journalisten den Zugang nach Gaza.
Israel gestattet ausländischen Korrespondenten trotz weltweiter Proteste nicht, zu unabhängigen Recherchen in den Gaza-Streifen einzureisen, und unterwirft alle Medienkanäle einer Militärzensur. Journalisten sind verpflichtet, bei der Militärzensurbehörde die Genehmigung zur Veröffentlichung von Artikeln zu beantragen, die sensible militärische und sicherheitsrelevante Informationen enthalten könnten. Die Zensurbehörde teilt nicht schriftlich mit, was gelöscht werden muss. Stattdessen geht sie mit dem Journalisten Zeile für Zeile am Telefon durch und sagt ihm oder ihr, was zu löschen ist. Der Journalist darf auch nicht darüber berichten, dass die Zensur in die die Arbeit eingegriffen hat. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zur Schließung der gesamten Zeitung sowie zur Verhaftung des Journalisten führen. Deutsche Journalisten kritisierten die „Atmosphäre der Einschüchterung“, die Israel erzeugt, wenn sie versuchen, über Palästina und die von Israel in Gaza und im Westjordanland begangenen Gräueltaten zu berichten. Der bekannteste Fall war die Verleumdungskampagne der israelischen Botschaft gegen Sophie von der Tann, ARD-Korrespondentin in Tel Aviv.
Sophie von der Tann. Quelle: 2024, Superbass, Wikipedia.
Sophie von der Tann kritisierte, dass ausländische Journalisten nicht ohne Begleitung durch die israelische Armee in den Gazastreifen einreisen dürfen. Sie zitierte den Artikel des Holocaust-Forschers Omer Bartov mit dem Titel „Ich bin Genozid-Forscher. Ich erkenne es, wenn ich es sehe“ aus der New York Times. Die rechtsgerichtete Zeitung Die Welt erwähnte eine angebliche Äußerung Sophie von der Tanns, der Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 habe eine Vorgeschichte. Auch UN-Generalsekretär Antonio Guterres hatte gesagt, der Angriff vom 7. Oktober habe nicht in einem Vakuum stattgefunden. Die Springer-Zeitung behauptete jedoch, dass Sophie von der Tann den Sachverhalt verfälsche, denn nach Meinung der Zeitung hat die Geschichte erst am 7. Oktober begonnen. Von der Tann wurde nicht nur vom israelischen Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, angegriffen, sondern auch von der Jüdischen Allgemeinen, die vom deutschen Staat finanziell unterstützt wird.
Von der Tann wurde am 4.12. für ihre Berichterstattung mit dem Hanns-Joachim-Friedrichs-Preis für Fernsehjournalismus ausgezeichnet. Arye Shalicar, der deutschsprachige Sprecher des israelischen Militärs während des Gaza-Krieges, schrieb im Vorfeld der Preisverleihung:
„Immer wieder werde ich gefragt “du, Arye, was können wir gegen den aggressiven Judenhass, der unsere Gesellschaft vergiftet, ausrichten?” Zeigt euch! Zeigt Flagge! Am 4.12. In Köln. Anti-Israel Aktivismus, der Judenhassern unter die Arme greift, DARF NICHT BELOHNT WERDEN.“
Anja Osterhaus von Reporter ohne Grenzen verurteilte die israelischen Angriffe auf von der Tann und bezeichnete sie als Versuche, die Berichterstattung über Palästina zu unterbinden. In einem offenen Brief riefen Nahostkorrespondenten zur Solidarität mit Sophie von der Tann auf. Es hieß in diesem Brief: „Solche Angriffe bedrohen den Kern dessen, was Journalismus leisten muss: Dass sich Menschen auf Basis von professionell recherchierten, angemessen kritischen Berichten ihre Meinung bilden können. Das ist auch eine Gefahr für die Demokratie.“ Der deutsche Botschafter in Israel, Steffen Seibert, verurteilte die Angriffe auf von der Tann. Die ehemalige deutsche Botschafterin in Jordanien und im Libanon, Birgitta Siefker, verurteilte ebenfalls den Versuch, von der Tann und andere Journalisten zum Schweigen zu bringen, und forderte, Journalisten die Einreise nach Gaza zu gestatten.
Meist erhalten deutsche Journalisten, die von israelischen Lobbygruppen und der Botschaft, die die israelische Zensur auf Deutschland auszuweiten versuchen, diffamiert werden, nicht die Unterstützung und Solidarität, die von der Tann erfahren hat. Der Fall von der Tann könnte insofern eine Wende bedeuten.
Die israelische Zeitung Haaretz berichtete aus Anlass dieses Falls detailliert darüber, wie die israelische Botschaft in Berlin und ihre Verbündeten in Deutschland vorzugehen pflegen, um Druck auf kritische Stimmen auszuüben. Zwei Beispiele aus neuerer Zeit: Der israelische Botschafter Prosor warf der Deutschen Welle Antisemitismus vor und forderte eine Untersuchung gegen diesen Sender, obwohl die Deutsche Welle bereits sieben ihrer eigenen Journalisten entlassen hatte, um Israel zu beschwichtigen – Entlassungen, die von einem Gericht als unwirksam befunden wurden. Prosor schrieb einen aggressiven Brief an den SPIEGEL, weil dieser es gewagt hatte, den Holocaust-Forscher Omer Bartov zu interviewen.
Deutsche Korrespondenten, mit denen Haaretz gesprochen hat, erklärten, dass die Angriffe der israelischen Botschaft und der Lobbyorganisationen Wirkung zeigen. Die Korrespondenten fühlen sich unter Druck gesetzt, ihre Berichte selbst zu zensieren. Sie trauen sich nicht, darüber zu berichten, wie Israel gezielt Zivilisten in Gaza tötet.
Auch israelische Journalisten unterliegen der Militärzensur. Viele von ihnen beteiligen sich jedoch bereitwillig daran, die Wahrheit zu verschleiern und die Palästinenser zu entmenschlichen.
Am meisten leiden die palästinensischen Journalisten. Israel bringt sie nicht nur zum Schweigen, sondern tötet sie auch, was in der Dokumentation „Inside Gaza“ in einer Sendung bei Arte eindrucksvoll und beklemmend dargestellt wurde https://www.arte.tv/de/videos/122719-000-A/inside-gaza/. Israel hat während des Völkermords in Gaza mehr Journalisten getötet, als jemals in einem Krieg in der Geschichte getötet wurden (BIP-Aktuell #344). Im vergangenen Jahr wurde fast die Hälfte aller weltweit ermordeten Journalisten von Israel getötet, was Israel laut Reporter ohne Grenzen zum größten Feind der Journalisten weltweit macht. Eine aktuelle Übersicht hat VisualizingPalestine unter dem Titel „Killing the story“ zusammengestellt: https://visualizingpalestine.org/visual/killing-the-story-december-2025/?blm_aid=26068 .
Ein Screenshot eines Berichts von Al-Jazeera über Journalisten, die in Gaza getötet wurden. Quelle: 2025, Al-Jazeera.
Am 14. Oktober hielt Israels Oppositionsführer Yair Lapid eine Rede vor der Knesset und sagte: „Diejenigen, die in den letzten zwei Jahren gegen uns demonstriert haben, wurden durch geschickte Propaganda getäuscht, die mit Geldern von Terroristen finanziert wurde. Es gab keinen Völkermord, keine absichtliche Aushungerung.“ Selbst zwei Monate nach dem von Trump verhängten Waffenstillstand, gegen den Israel verstößt (BIP-Aktuell #370), ist es internationalen Journalisten immer noch verboten, nach Gaza einzureisen, um zu berichten. Wer täuscht die Welt über die Ereignisse in Gaza?
******************************************************* Werde Mitglied im Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern e.V. (BIP) und unterstütze unsere Arbeit. Jahresbeitrag für stimmberechtigte ordentliche Mitglieder 150 €, für Fördermitglieder 100 €. Ein Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu stellen: info@bip-jetzt.de. Weitere Informationen: www.bip-jetzt.de Wenn Sie die Arbeit von BIP unterstützen möchten – dies ist unser Spendenkonto: BIP e.V., IBAN: DE 43 2545 1345 0051 0579 58, BIC NOLADE21PMT Hier können Sie BIP-Aktuell abonnieren: https://bip-jetzt.de/blog/ Vierte Internationale BIP-Konferenz vom 29. – 31. Mai 2026 in Nürnberg. Anmeldung hier: https://bip-jetzt.de/bip-konferenz/
BIP Aktuell macht eine zweiwöchige Winterpause. Der nächste Newsletter erscheint am 12. Januar 2026. *******************************************************
Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Bemerkenswert“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!
BA 377 Bemerkenswert: Israel / OPT: Lufthansa setzt alle Militärtransporte nach Israel unter Berufung auf britische Exportrichtlinie aus „Lufthansa Cargo verhängt Waffenembargo gegen Israel unter Berufung auf britische Exportkontrollen”, 7. Dezember 2025 «Die deutsche Frachtfluggesellschaft Lufthansa Cargo hat laut einem Bericht, der am Sonntag von der israelischen Nachrichtenagentur Globes veröffentlicht wurde, ein Embargo für alle militärischen und sicherheitsrelevanten Frachtgüter von und nach Tel Aviv verhängt. Das Unternehmen begründete diese Entscheidung mit einer britischen Exportkontrollrichtlinie und damit verbundenen Sanktionen, die Militärtransporte nach Israel nun ‚unmöglich‘ machen, unabhängig vom Abflugort oder der Flugroute… Lufthansa Cargo erklärte, das Embargo trete ‚mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres‘ in Kraft… Die Fluggesellschaft betonte, dass sie versuche, ‚Lösungen‘ für bestimmte Transporte zu finden, aber unter den neuen regulatorischen Auflagen keine militärische Ausrüstung transportieren könne. Das Embargo der Lufthansa zeigt, dass Unternehmen mit einer anderen Realität konfrontiert sind, die geprägt ist von den wachsenden rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit Waffenlieferungen in einen Konflikt, der wegen schwerwiegender Verstöße gegen das Völkerrecht untersucht wird. Das Vereinigte Königreich sieht sich zunehmendem Druck hinsichtlich seiner eigenen Waffenexporte nach Israel ausgesetzt, nachdem Gerichte und Menschenrechtsgruppen argumentiert haben, dass in Großbritannien hergestellte Komponenten Gefahr laufen, in Operationen eingesetzt zu werden, die gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Am 7. Oktober 2023 begann das israelische Militär mit amerikanischer Unterstützung einen Völkermordkrieg gegen die Bevölkerung von Gaza. Diese Kampagne hat bisher zum Tod von über 70.000 Palästinensern und zu mehr als 170.000 Verletzten geführt. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung wurde vertrieben, und die Zerstörung der Infrastruktur ist seit dem Zweiten Weltkrieg beispiellos. Tausende Menschen werden noch immer vermisst…» https://www.business-humanrights.org/en/latest-news/israel-opt-lufthansa-suspends-all-miliary-shipments-to-israel/
BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle von Menschenrechtsverletzungen, die in deutschen Medien kaum Beachtung finden „Ramallah, 10. Dezember 2025 – Israelische Streitkräfte haben letzte Woche einen 17-jährigen palästinensischen Jungen im südlichen Teil des besetzten Westjordanlands getötet. Ahmad Khalil Ahmad Rajabi, 17, wurde laut Unterlagen von Defense for Children International – Palestine (DCIP) am 6. Dezember gegen 21 Uhr in der Stadt Hebron im südlichen Teil des besetzten Westjordanlands von israelischen Streitkräften getötet. Ahmad fuhr mit dem Auto seiner Familie zu einem Freund im Alia Governmental Hospital im Stadtzentrum, als israelische Streitkräfte behaupteten, Ahmad habe versucht, einen Soldaten zu überfahren. Die israelischen Streitkräfte eröffneten das Feuer auf das Fahrzeug und töteten Ahmad. ‚Für palästinensische Kinder gibt es keine Rechtsstaatlichkeit‘, sagte Ayed Abu Eqtaish, Leiter des Programms für Rechenschaftspflicht bei DCIP. ‚Palästinensische Familien müssen selbst herausfinden, wie ihr Kind getötet wurde, und in vielen Fällen wird ihnen sogar die grundlegende Würde verweigert, ihre Kinder zu begraben, da Israel weiterhin die Leichen der Kinder unter Verstoß gegen das Völkerrecht zurückhält.‘ Ahmad verließ das Alia Governmental Hospital und wollte die Beersheba Street entlangfahren, um dann in die Altstadt zu gelangen. Als er die Wadi al-Tuffah Street entlangfuhr und den Kontrollpunkt an der Shuhada Street erreichte, sah er Soldaten, die gegenüber stationiert waren. Die Soldaten standen auf der rechten Fahrspur, während Ahmad auf der linken fuhr. Die Soldaten riefen Ahmad zu, er solle anhalten, als er sich neben ihnen auf der zweiten Spur befand. Das Fahrzeug fuhr mehrere Meter an den Soldaten vorbei, bevor Ahmad anhielt und nicht mehr als fünf Meter zurücksetzte, woraufhin die Soldaten sofort begannen, auf das Auto zu schießen, wodurch es ins Rutschen geriet. Einer der Soldaten versuchte, die Fahrertür zu öffnen, und als das Auto ins Schleudern geriet, traf ihn die vordere Fahrerseite. Dann schloss er sich den anderen fünf Soldaten an und schoss auf das Fahrzeug. Das Auto fuhr langsam rückwärts weiter und schwenkte leicht bergab, bis sein Heck zur Wadi al-Tuffah-Straße zeigte. In diesem Moment wurde ein älterer Mann, ein Müllmann der Stadtverwaltung von Hebron, von den auf das Auto abgefeuerten Kugeln getroffen. Das Fahrzeug kam schließlich in der Mitte der Straße zum Stehen, wo die Soldaten weiter auf das Auto schossen und Ahmad töteten. Ein Krankenwagen traf ein, aber die Soldaten schossen auf ihn und hinderten ihn daran, entweder Ahmad im Auto oder den verletzten Müllmann zu erreichen. Später traf eine große Anzahl von Einheiten der israelischen Armee und Polizei ein. Zunächst erklärte das israelische Militär, dass ein rasendes Fahrzeug das Feuer auf Soldaten im Gebiet Bab al-Zawiya eröffnet habe. Später zog es diese Behauptung zurück und gab eine neue heraus, in der es stattdessen behauptete, die Soldaten hätten auf ein Auto geschossen, das versucht habe, sie zu überfahren. Ahmads Vater kam in das Gebiet Bab al-Zawiya, nachdem er ein Foto des Autos in den sozialen Medien gesehen hatte. Er sprach mit den Beamten, die versuchten, die Schüsse zu rechtfertigen, indem sie behaupteten, sein Sohn habe versucht, einen Soldaten zu überfahren. Der Vater widerlegte ihre Behauptung und erklärte, sein Sohn habe lediglich einen Patienten im Krankenhaus besucht und sei auf dem Weg nach Hause gewesen. Die Beamten zwangen ihn dann, das Gebiet zu verlassen, ohne ihm zu erlauben, die Leiche seines Sohnes zu sehen. Die Soldaten beschlagnahmten das Fahrzeug und die meisten Kameras der nahe gelegenen Geschäfte, nahmen Ahmads Leiche mit und transportierten sie in einem Militärkrankenwagen an einen unbekannten Ort. Aufgrund der Beschlagnahme von Ahmads Leiche ist es DCIP nicht möglich, die Lage oder Anzahl der Schusswunden, die er erlitten hat, zu überprüfen. Laut den von DCIP gesammelten Unterlagen haben israelische Streitkräfte und Siedler im Jahr 2025 53 palästinensische Kinder im besetzten Westjordanland getötet. Laut den von DCIP gesammelten Unterlagen haben israelische Streitkräfte seit Juni 2016 die Leichen von mindestens 61 palästinensischen Kindern zurückgehalten. Sechs der Leichen wurden inzwischen an ihre Familien übergeben, während 55 Leichen palästinensischer Kinder weiterhin von den israelischen Behörden zurückgehalten werden. Die Praxis Israels, palästinensische Leichen zurückzuhalten, ist eine Form der kollektiven Bestrafung, ein eklatanter Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht, und beraubt palästinensische Familien der Möglichkeit, ihre Kinder zur letzten Ruhe zu betten. Im September 2019 bestätigte der Oberste Gerichtshof Israels nach mehreren rechtlichen Anfechtungen dieser Politik die Praxis der Einbehaltung menschlicher Überreste. Am 27. November 2019 ordnete der israelische Verteidigungsminister Naftali Bennett an, dass alle Leichen von Palästinensern, die angeblich israelische Bürger oder Soldaten angegriffen haben, einbehalten und nicht an ihre Familien zurückgegeben werden dürfen.“ https://www.dci-palestine.org/israeli_forces_kill_17-year-old_palestinian_boy_and_confiscate_his_body
Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.
Vortrag von Prof. Dr. Ninon Colneric bei der KoPI-Konferenz
Deutschland, Israel und das Völkerrecht
Bemerkenswert
Apartheid gesetzlich verankern: Wie Israel während des Gaza-Kriegs ungleiche Herrschaft festigte
Am 5. und 6. Dezember fand eine von KoPI (Deutscher Koordinierungskreis Palästina Israel) organisierte Konferenz mit dem Titel „Deutschlands Verantwortung für einen gerechten Frieden in Palästina und Israel” statt. BIP-Vorstandsmitglied Prof. Dr. jur. Ninon Colneric hielt auf dieser Konferenz einen Vortrag. Nachfolgend finden Sie den vollständigen Text ihres Vortrags.
Einleitung Vor einiger Zeit zeigte mir der chinesische Maler Qin Chong in seinem Pekinger Atelier eine Installation, die er geschaffen hatte. Sie besteht aus Fotos von der Gründungsversammlung der Vereinten Nationen und Fahnen für drinnen und draußen, die die Flaggen der Gründungsmitgliedstaaten zeigen. Aber die Flaggen haben ihre Farbe verloren. Qin Chong nannte die Installation „United Nations Black and White“. Er erklärte mir, er wolle mit diesem Werk veranschaulichen, dass die großen Hoffnungen, die in die Vereinten Nationen gesetzt worden waren, verblichen sind.
Die Charta der Vereinten Nationen nennt in ihrer Präambel an erster Stelle das Ziel, „künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat“. Und wo stehen wir jetzt? In der Präambel wird auch erklärt, dass man Bedingungen schaffen wolle, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können. Der Respekt vor dem Völkerrecht hat jedoch so stark abgenommen, dass sich junge Menschen fragen, ob es überhaupt Sinn macht, sich mit diesem Rechtsgebiet zu beschäftigen. Umso mehr freut es mich, dass Sie mir heute Gelegenheit geben, im Zusammenhang mit Deutschland und Israel über das Völkerrecht zu sprechen.
Strafanzeigen gegen Bundeskanzler Friedrich Merz Ich möchte mit der Charta der Vereinten Nationen beginnen, die die ranghöchste vertragliche Rechtsquelle des Völkerrechts ist.
Es heißt in Art. 2 Nr. 4 der Charta: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung und Anwendung von Gewalt.“ Art. 51 der Charta stellt klar, dass die Charta im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen nicht das „naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“ beeinträchtigt, aber nur, „bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat“.
In Deutschland wird das Gewaltverbot der UN-Charta durch Normen des Völkerstrafrechts abgesichert. Artikel 13 des Völkerstrafgesetzbuchs behandelt das Verbrechen der Aggression. Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Im Strafgesetzbuch finden sich Normen, die hieran anknüpfen. Strafbar ist danach zum einen das Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression (§ 80a StGB) und zum anderen die Billigung des Verbrechens der Aggression (§ 140 Nr. 2 iVm § 138 Abs. 1 Nr. 5 letzte Alternative StGB), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei dem am 13.6.2025 begonnenen Angriff Israels auf den Iran handelt es sich um einen Angriffskrieg im Sinne des Völkerrechts. Dies ist die fast einhellige Meinung der Völkerrechtsexperten.
Friedrich Merz erklärte jedoch am 17.6.2025 in einem ZDFheute-Interview zu diesem Angriff: „Das ist die Drecksarbeit, die Israel macht, für uns alle.“
Bundeskanzler Friedrich Merz traf sich am 7. Dezember in Israel mit dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu. Quelle: 2025, Jugendinfo, Instagram.
Der Schauspieler Dieter Hallervorden hat deshalb gemeinsam mit dem früheren Koordinator im Bundeskanzleramt Albrecht Müller, dem langjährigen UN-Diplomaten Michael von der Schulenburg sowie weiteren Künstlern, Journalisten und Politikern Strafanzeige beim Generalbundesanwalt gegen Bundeskanzler Friedrich Merz eingereicht. Ihr Vorwurf lautete, dass es sich um ein Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression handele.
Mir erscheint es erfolgversprechender, einen Gang herunterzuschalten. Mit vier Kollegen habe ich deshalb Strafanzeige gegen Friedrich Merz wegen Billigung des Verbrechens eines Angriffskrieges gestellt.
Allerdings ist Merz auch Bundestagsabgeordneter. Gemäß Art. 46 Abs. 2 GG darf ein Abgeordneter wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, dass er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird. Die Durchführung von Ermittlungsverfahren ist jedoch grundsätzlich durch die generelle Genehmigung in Gestalt des „Beschlusses des Deutschen Bundestages betr. Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Bundestages“ (Anlage 5 zur GO-BT) gestattet. Und auf jeden Fall endet die Immunität mit dem Ende des Mandats.
Klagen gegen Israel und Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof Von demselben Geist wie die UN-Charta getragen ist die Völkermordkonvention, die 1948 vereinbart wurde. Sie wurde auch von Israel und Deutschland ratifiziert. Nach Art. III der Völkermordkonvention sind nicht nur der Völkermord selbst, sondern auch die unmittelbare und öffentliche Anreizung zur Begehung von Völkermord, der Versuch, Völkermord zu begehen, und die Teilnahme am Völkermord zu bestrafen.
Am 29.12.2023 erhob Südafrika vor dem Internationalen Gerichtshof Klage gegen Israel. Es ging um den Vorwurf, dass Israel gegen die Völkermordkonvention verstoße. In einer Eilentscheidung vom 26.1.2024 befand der Internationale Gerichtshof, dass die Palästinenser in Gaza ein plausibles Recht haben, gegen Völkermord geschützt zu werden, und dass die reale und unmittelbare Gefahr eines irreparablen Schadens für dieses Recht bestehe.
Die herrschende Meinung unter Experten ist inzwischen, dass Israels Handlungen in Gaza die Voraussetzungen für einen Völkermord im Sinne der Völkermord-Konvention erfüllen. Aus jüngerer Zeit seien hier nur die Resolution der International Association of Genocide Scholars vom 28.8.2025 und das Rechtsgutachten der vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzten unabhängigen Untersuchungskommission vom 16.9.2025 genannt.
Die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs über diese Frage wird im günstigsten Fall in der zweiten Hälfte 2026 ergehen. Der Schriftsatz, mit dem Südafrika seine Klage begründet hat, umfasst über 750 Seiten Text sowie Anlagen im Umfang von über 4.000 Seiten. Israel ist zur Erwiderung eine Frist bis zum 26. März 2026 gesetzt worden. Wenn der Gerichtshof es für erforderlich hält, wird es dann noch eine Runde mit Repliken geben. An das schriftliche Verfahren wird sich die mündliche Verhandlung anschließen.
Auch Deutschland ist vor dem Internationalen Gerichtshof angeklagt. Am 1.3.2024 leitete Nicaragua gegen Deutschland ein Verfahren vor diesem Gerichtshof ein. Nicaragua erhob den Verwurf, dass Deutschland gegen internationale Verpflichtungen, die ihm hinsichtlich des besetzten palästinensischen Gebietes obliegen, verstoßen habe. Es stützte seinen Klageantrag hauptsächlich auf die Völkermordkonvention, die IV. Genfer Konvention, die den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten betrifft, und allgemeine Prinzipien des humanitären Völkerrechts. Gleichzeitig beantragte es Eilmaßnahmen zum Schutz der Rechte, deren Verletzung es geltend machte.
Soweit es dabei um Waffenlieferungen an Israel ging, trug Deutschland zu seiner Verteidigung insbesondere vor, dass solche Waffenlieferungen seit November 2023 sehr stark zurückgegangen seien. Der Internationale Gerichtshof wies den Antrag Nicaraguas auf Eilmaßnahmen am 30. April 2024 ab. Keinen Erfolg hatte aber auch der Antrag Deutschlands, das Verfahren vom Register zu streichen. Der Rechtsstreit ist also weiter beim Internationalen Gerichtshof anhängig.
Deutschland hatte zu seiner Verteidigung u.a. vorgetragen, dass es durch den Vertrag über den Waffenhandel vom 2. April 2013 gebunden sei. Die englische Bezeichnung für diesen Vertrag lautet „Arms Trade Treaty“, weshalb sich die Abkürzung ATT für diesen Vertrag eingebürgert hat.
Art. 7 ATT schreibt eine Bewertung vor. Zu bewerten ist u.a., ob die Waffen oder die zugehörigen Güter dazu verwendet werden könnten, eine schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts zu begehen oder zu erleichtern (Abs. 1 Buchst. b Ziff. ii). Der ausführende Vertragsstaat prüft auch, ob es Maßnahmen gibt, die zur Minderung dieses Risikos ergriffen werden könnten, z.B. vertrauensbildende Maßnahmen (Abs. 2). Stellt der ausführende Vertragsstaat nach Vornahme dieser Bewertung und Prüfung der verfügbaren Maßnahmen der Risikominderung fest, dass ein überwiegendes Risiko besteht, so darf er die Ausfuhr nicht genehmigen (Abs. 3).
Zu beachten ist aber, dass es nach Art. 7 ATT nicht auf das objektive Vorliegen eines überwiegenden Risikos ankommt, sondern auf die Einschätzung des ausführenden Vertragsstaates. Insofern sind die Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention strikter (dazu Rn. 23 der Entscheidung des Internationalen Gerichtshof vom 30.4.2024).
Nicaragua wurde zur Begründung der Klage eine Frist bis zum 21.7.2025 gesetzt, Deutschland eine Frist zur Erwiderung bis zum 21.7.2026. Die Klagebegründung ist fristgemäß eingegangen. Deutschland hat dann jedoch Einwände gegen die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs und gegen die Zulässigkeit bestimmter in der Klagebegründung erhobener Ansprüche erhoben. Der Internationale Gerichtshof hat das Verfahren deshalb in der Hauptsache ausgesetzt und Nicaragua eine Frist bis zum 23. Februar 2026 gesetzt, um zu diesen Einreden Stellung zu nehmen.
In einem presserechtlichen Auskunftsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln (Beschluss vom 26.5.2025, 6 L 2205/24) ging es um die Frage, ob der Gesamtwert der 2023 erteilten Einzelgenehmigungen für den Export von Rüstungsgütern auch sog. Länderabgaben der Bundeswehr enthält. Länderabgaben sind Abgaben unmittelbar aus dem Bestand der Bundeswehr. Das Verteidigungsministerium (in diesem Verfahren die Antragsgegnerin) führte hierzu aus, dass Informationen zu Länderabgaben grundsätzlich vertraulich behandelt würden. In der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hieß es hierzu: „Auch die in dem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof getätigte Aussage, die einzigen Güter, die direkt von der deutschen Bundeswehr an Israel geliefert würden, seien Sanitätsmaterial und Helme, erfolgte nach Angaben der Antragsgegnerin im Einvernehmen mit dem Staat Israel.“ In der Presse wurde daraufhin die Frage aufgeworfen, ob die Aussage der Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof in dem Verfahren über Eilmaßnahmen vollständig gewesen sei.
Geheime Absprachen zwischen Israel und Deutschland über Waffenlieferungen haben Tradition. Die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern begannen mit einem Geheimabkommen über Waffenlieferungen, für das sich der damalige Verteidigungsminister Franz-Josef Strauß eingesetzt hatte.
Zurück zur Gegenwart: Am 10. Oktober 2024 warf der damalige Oppositionsführer Friedrich Merz Bundeskanzler Scholz im Bundestag vor, Israel „Material und Munition“ zu verweigern. Daraufhin ergriff Scholz spontan das Mikrofon und erklärte: „Wir haben Waffen geliefert, und wir werden Waffen liefern.“ Von den Israelis hatte sich Scholz schriftlich zusichern lassen, dass alle aus Deutschland gelieferten Waffen oder sonstigen Rüstungsgüter oder solche, die Teile aus Deutschland enthalten, ausschließlich im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht verwendet werden. Recherchen der ZEIT zeigen, wie sehr sich die Ampel bemühte, Waffen an Israel zu liefern, ohne die Öffentlichkeit zu informieren.
Erst am 8.8.2025 verkündete Bundeskanzler Merz, dass die Bundesregierung bis auf Weiteres keine Ausfuhren von Rüstungsgütern, die im Gazastreifen zum Einsatz kommen können, genehmige. Schon am 17.11.2025 erklärte der Regierungssprecher Stefan Kornelius, dass die Bundesregierung diese Beschränkungen ab dem 24.11.2025 wieder aufhebe. Er begründete diesen Schritt unter anderem mit der seit dem 10. Oktober geltenden Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas, die sich “in den letzten Wochen stabilisiert” habe. Außerdem nannte er die Bemühungen um einen dauerhaften Frieden und verstärkte humanitäre Hilfe im Gaza- Streifen. Die Bundesregierung werde bei den Rüstungsexporten nun “generell wieder zur Einzelfallprüfung zurückkehren und auf die weiteren Entwicklungen reagieren”.
Verwaltungsgerichtliche Verfahren gegen die Waffenlieferungen an Israel Wegen des zeitweiligen Exportstopps wies das Verwaltungsgericht Berlin die Klagen mehrerer Palästinenser mit dem Ziel, Waffenlieferungen an Israel zu unterbinden, als unzulässig zurück. Bereits im Oktober 2024 hatte ein Palästinenser beim Verwaltungsgericht Frankfurt Eilrechtsschutz beantragt. Er unterlag in erster und zweiter Instanz. Inzwischen hat er Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er wendet sich gegen deutsche Exportgenehmigungen für Panzergetriebe der Firma Renk. Panzer, in denen diese Getriebe verbaut sind, werden in erheblichem Umfang in Gaza eingesetzt.
Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 19.7.2024 und die Resolution der UNO-Generalversammlung vom 13.9.2024 Am 19.7.2024 erstattete der Internationale Gerichtshof auf Antrag der UNO-Generalversammlung ein Gutachten zu den rechtlichen Konsequenzen, die sich aus den Politiken und dem Verhalten Israels im besetzten palästinensischen Gebiet einschließlich Jerusalem ergeben. In zeitlicher Hinsicht beschränkte sich der Gerichtshof darauf, das Verhalten Israels bis zu seiner Reaktion auf den Angriff der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen am 7.10.2023 zu untersuchen (Rn. 81).
Zentrale Pfeiler des Gutachtens sind das Verbot der gewaltsamen Aneignung von Gebieten und das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes.
Ein großer Teil des Gutachtens ist der Analyse bestimmter Verhaltensweisen Israels im besetzten palästinensischen Gebiet gewidmet, die der Internationale Gerichtshof jeweils als völkerrechtswidrig einstuft. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Politiken und Praktiken Israels einer Annexion großer Teile des besetzten palästinensischen Gebiets gleichkommen (Rn. 173).
Ein eigenes Kapitel behandelt die Frage diskriminierender Rechtsvorschriften und Maßnahmen im besetzten palästinensischen Gebiet (Rn. 180 ff.). Der Gerichtshof konstatierte, dass das Regime umfassender Beschränkungen, das Israel den Palästinensern im besetzten palästinensischen Gebiet auferlegt, eine systematische Diskriminierung unter anderem aus Gründen der Rasse, der Religion oder der ethnischen Herkunft darstellt, die gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung verstößt (Rn. 223). Der Gerichtshof prüfte auch, ob ein Verstoß gegen Art. 3 des letztgenannten Übereinkommens vorliegt, die das Verbot von Segregation und Apartheid enthält. Er bejahte diese Frage, wobei er offenließ, welche der beiden Varianten – Segregation oder Apartheid – erfüllt ist.
Der Internationale Gerichtshof kam bezüglich des Staates Israel zu folgenden Ergebnissen (Rn. 285):
Die fortgesetzte Anwesenheit des Staates Israel im besetzten palästinensischen Gebiet ist rechtswidrig.
Der Staat Israel ist verpflichtet, seine rechtswidrige Anwesenheit im besetzten palästinensischen Gebiet so schnell wie möglich zu beenden.
Der Staat Israel ist verpflichtet, alle neuen Siedlungsaktivitäten unverzüglich einzustellen und alle Siedler aus dem besetzten palästinensischen Gebiet zu evakuieren.
Der Staat Israel ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der allen betroffenen natürlichen oder juristischen Personen im besetzten palästinensischen Gebiet entstanden ist.
In zwei Randziffern seines Gutachtens (Rn. 278 f.) führte der Internationale Gerichtshof genauer aus, welche Verpflichtungen den anderen Staaten obliegen. Der Gerichtshof erklärte insbesondere, dass die UNO-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, in ihren Beziehungen zu Israel zwischen dem Gebiet des Staates Israel und dem seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiet zu unterscheiden. Die Pflicht umfasse u.a. die Verpflichtung,
in allen Fällen, in denen Israel vorgibt, im Namen des besetzten palästinensischen Gebiets oder eines Teils davon in Angelegenheiten, die das besetzte palästinensische Gebiet oder einen Teil seines Gebiets betreffen, zu handeln, auf vertragliche Beziehungen mit Israel zu verzichten;
darauf zu verzichten, mit Israel Wirtschafts- oder Handelsbeziehungen in Bezug auf das besetzte palästinensische Gebiet oder Teile davon einzugehen, die seine rechtswidrige Präsenz in dem Gebiet festigen könnten;
Schritte zu unternehmen, um Handels- oder Investitionsbeziehungen zu verhindern, die zur Aufrechterhaltung der illegalen Situation, die Israel im besetzten palästinensischen Gebiet geschaffen hat, beitragen.
Die UNO-Generalversammlung begrüßte das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in einer Resolution vom 13.9.2024. Sie forderte in dieser Resolution insbesondere, dass Israel seine unrechtmäßige Anwesenheit im besetzten palästinensischen Gebieten binnen 12 Monaten beendet. An die Staaten richtete sie u.a. diese Aufforderung (Ziff. 5):
„(a) Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Staatsangehörigen und Unternehmen und Einrichtungen, die ihrer Gerichtsbarkeit unterliegen, sowie ihre Behörden nicht in einer Weise handeln, die eine Anerkennung, Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der durch die illegale Anwesenheit Israels im besetzten palästinensischen Gebiet geschaffenen Situation mit sich bringen würde; (b) Maßnahmen zu ergreifen, um die Einfuhr von Produkten mit Ursprung in den israelischen Siedlungen sowie die Lieferung oder den Transfer von Waffen, Munition und damit verbundener Ausrüstung an die Besatzungsmacht Israel in allen Fällen, in denen der begründete Verdacht besteht, dass sie im besetzten palästinensischen Gebiet verwendet werden könnten, einzustellen; (c) Sanktionen, einschließlich Reiseverbote und Einfrieren von Vermögenswerten, gegen natürliche und juristische Personen zu verhängen, die an der Aufrechterhaltung der unrechtmäßigen Präsenz Israels im besetzten palästinensischen Gebiet beteiligt sind, auch im Zusammenhang mit der Gewalt von Siedlern; (d) die Bemühungen um Rechenschaftspflicht für alle Opfer zu unterstützen;“
Folgemaßnahmen in Deutschland und in der EU Meines Wissens hat Deutschland – außer dem zeitweiligen Stopp von Waffenlieferungen – keine der geforderten Maßnahmen ergriffen. Der deutsche Jüdische Nationalfonds e.V., der den Bau der völkerrechtswidrigen Siedlungen über den Jüdischen Nationalfonds in Israel massiv unterstützt, wird beispielsweise immer noch als gemeinnützig eingestuft, obwohl das zuständige Finanzamt durch eine Petition umfassende Informationen erhalten hatte.
Die Augen waren allerdings aus kompetenzrechtlichen Gründen in erste Linie auf die EU gerichtet. Es gibt ein Assoziierungsabkommen mit Israel, das sog. Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits. Artikel 2 dieses Abkommens bestimmt:
„Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien ebenso wie alle Bestimmungen des Abkommens beruhen auf der Achtung der Menschenrechte und der Grundsätze der Demokratie, von denen die Vertragsparteien sich bei ihrer Innen- und Außenpolitik leiten lassen und die ein wesentliches Element dieses Abkommens sind.“
Es dauerte lange, bis die EU-Kommission dem Druck aus der Zivilgesellschaft und schließlich auch aus dem Kreis der Mitgliedstaaten am 20.5.2025 nachgab und untersuchen ließ, ob das Verhalten Israels diese Anforderungen erfüllt. Deutschland stimmte gegen eine solche Untersuchung.
Der Bericht wurde vom Büro der Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Menschenrechte am 20.6.2025 vorgelegt, aber zunächst geheim gehalten. Erst am 8.9.2025 wurde die Geheimhaltung aufgehoben. Der Bericht gibt die Untersuchungsergebnisse unabhängiger internationaler Institutionen wieder, die eine Fülle von Menschenrechtsverletzungen festgestellt hatten.
Am 29.7.2025 schlug die EU-Kommission vor, Israels Assoziierung mit dem Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon Europe im Hinblick auf potentielle Dual-use-Anwendungen teilweise zu suspendieren. Bei einem Treffen von Botschaftern zur Vorbereitung der Entscheidung des Rates der EU erhielt der Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit. Deutschland und Italien erklärten, mehr Zeit zur Prüfung des Vorschlags zu benötigen.
Am 10.9.2025 kündigte die Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union Folgendes an: „Erstens: Die Kommission wird alles tun, was sie selbst tun kann. Wir werden unsere bilaterale Unterstützung für Israel aussetzen. Wir werden alle Zahlungen in diesen Gebieten stoppen – ohne dass sich dies auf unsere Arbeit mit der israelischen Zivilgesellschaft oder Yad Vashem auswirkt. Zweitens: Wir werden dem Rat zwei weitere Vorschläge unterbreiten. Wir werden Sanktionen gegen die extremistischen Minister und gegen gewalttätige Siedler vorschlagen. Und wir werden auch eine teilweise Aussetzung des Assoziierungsabkommens im Bereich des Handels vorschlagen. Mir ist bewusst, dass es schwierig werden wird, Mehrheiten dafür zu finden.“ Das Europäische Parlament befürwortete diese Maßnahmen am folgenden Tag mit großer Mehrheit und forderte Sanktionen gegen die israelischen Minister Smotrich und Ben-Gvir.
Während die Suspendierung oder Aufkündigung eines Assoziierungsabkommens genauso wie der Abschluss eines solchen Abkommens der Einstimmigkeit des Rates der Europäischen Union bedarf, kann der Rat die Suspendierung eines Teiles des Abkommens nach herrschender Meinung mit der Mehrheit beschließen, die im Vertrag über die Arbeitsweise der EU für die betreffende Materie vorgesehen ist. Das bedeutet bei Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik: Er kann mit qualifizierter Mehrheit beschließen. Eine qualifizierte Mehrheit kommt gemäß Art. 16 Abs. 4 EUV dann zustande, wenn die beiden folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
55 % der Mitgliedstaaten stimmen für den Vorschlag – in der Praxis bedeutet das 15 von 27;
der Vorschlag wird von Mitgliedstaaten unterstützt, die zusammen mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der EU ausmachen.
Dem bevölkerungsstarken Deutschland kommt deshalb eine Schlüsselposition zu.
Am 17.9.2025 schlug die EU-Kommission eine Aussetzung von Handelszugeständnissen gegenüber Israel und Sanktionen gegen extremistische Minister und gewalttätige Siedler vor. Am 18.9.2025 titelte der „euobserver“: „EU waiting for Germany on sanctions, in growing anti-Israel mood“. Deutschland hat Handelssanktionen gegen Israel bisher nicht zugestimmt.
Sanktionen gegen einige gewalttätige Siedler hatte die EU-Kommission bereits im April 2024, also schon vor dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs, erstmals verhängt. Weitere Maßnahmen dieser Art habe ich nicht entdecken können.
Internationale Maßnahmen Was spielte sich währenddessen auf der großen Bühne des Völkerrechts ab? In ihrer Resolution vom 13.9.2024 zu dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom Juli 2024 hatte die UNO-Generalversammlung u.a. gefordert, dass die Regierung der Schweiz als Verwahrstaat der Genfer Übereinkommen innerhalb von sechs Monaten eine Konferenz der Vertragsstaaten des IV. Genfer Abkommens zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten einberufen sollte, um über Maßnahmen zur Durchsetzung dieses Übereinkommens im besetzen palästinensischen Gebiet einschließlich Ostjerusalem zu beraten. Diese Konferenz sollte am 7. März 2025 stattfinden. Sie kam jedoch nicht zustande, weil zahlreiche Vertragsstaaten eine solche Konferenz nicht unterstützten. Zu Beginn der Woche hatte Israel bereits angekündigt, nicht an der geplanten Konferenz teilzunehmen, und andere Staaten zu demselben Schritt aufgefordert.
In der Resolution vom 13.9.2024 war außerdem angekündigt worden, dass im Rahmen der nächsten regulären Sitzung der UNO-Generalversammlung eine internationale Konferenz unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen einberufen werden würde, um die Resolutionen der Vereinten Nationen zur Palästinafrage und zur Zwei-Staaten-Lösung für die Verwirklichung eines gerechten, dauerhaften und umfassenden Friedens im Nahen Osten umzusetzen. Der Vorsitz dieser Konferenz wurde später Frankreich und Saudi-Arabien übertragen. Das Ergebnis der Konferenz ist die New Yorker Erklärung zur friedlichen Beilegung der Palästina-Frage und zur Verwirklichung der Zwei-Staaten-Lösung vom 19.7.2025. Ihr Annex enthält für die weitere Arbeit eine Zusammenfassung von Vorschlägen und Empfehlungen, die während der Konferenz in Arbeitsgruppen gemacht worden waren. Die New Yorker Erklärung wurde am 12.9.2025 von der UNO-Generalversammlung mit 142 bei 10 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen gebilligt. Deutschland stimmte dafür, die USA, Israel und Ungarn als einziger EU-Mitgliedstaat dagegen.
Die New Yorker Erklärung trat bald völlig in den Hintergrund; denn am 29.9.2025 verkündete Trump im Weißen Haus in Anwesenheit des israelischen Premierministers Netanyahu seinen 20-Punkte-Plan. Am 17.11.2025 stimmte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen diesem Plan zu. Russland und China enthielten sich der Stimme.
Das Herzstück des Planes ist ein Friedensrat unter dem Vorsitz von Präsident Trump. Er soll für die Verwaltung des Gazastreifens zuständig sein, bis die Palästinensische Autonomiebehörde ihr Reformprogramm zufriedenstellend abgeschlossen hat. Unter der Aufsicht des Friedensrates soll ein technokratisches, unpolitisches Komitee aus kompetenten Palästinensern aus dem Gazastreifen für den täglichen Betrieb des öffentlichen Dienstes und der Verwaltung in Gaza verantwortlich sein. Die Weltbank und andere Finanzinstitute sollen einen Fonds für Mittel zum Wiederaufbau und zur Entwicklung des Gazastreifens schaffen. Es soll vorübergehend eine Internationale Stabilisierungstruppe eingesetzt werden, die mit Israel und Ägypten zusammenarbeitet. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere, gemeinsam mit einer neu ausgebildeten und überprüften Polizei den Gazastreifen zu entmilitarisieren, und zwar einschließlich der Zerstörung und Verhinderung des Wiederaufbaus der militärischen, terroristischen und offensiven Infrastruktur. Sobald die Internationale Stabilisierungstruppe Kontrolle und Stabilität hergestellt hat, werden sich die israelischen Streitkräfte aus dem Gazastreifen zurückziehen, basierend auf Standards, Meilensteinen und Zeitplänen im Zusammenhang mit der Entmilitarisierung, die zwischen den israelischen Streitkräften, der Internationalen Schutztruppe, den Garantiestaaten und den Vereinigten Staaten vereinbart werden, mit Ausnahme einer Präsenz im Sicherheitsperimeter, die so lange bestehen bleibt, bis der Gazastreifen ausreichend vor einer erneuten Terrorgefahr geschützt ist. Die in der Resolution erteilten Ermächtigungen für den Friedensrat und die Internationale Schutztruppe gelten vorerst bis zum 31.12.2027, können aber verlängert werden.
Zum Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser heißt es in dieser Resolution: „Nachdem das Reformprogramm der Palästinensischen Autonomiebehörde gewissenhaft umgesetzt und der Wiederaufbau des Gazastreifens vorangetrieben wurde, könnten endlich die Voraussetzungen für einen glaubwürdigen Weg zur Selbstbestimmung und Staatsgründung der Palästinenser gegeben sein.“
Francesca Albanese erklärte angesichts dieser Resolution entsetzt: „Wir sind dabei, die Architektur unseres internationalen Systems zu zerstören.“ Craig Mokhiber kommentierte: „Die beispiellose, vom Westen geförderte Straffreiheit dieses Regimes untergräbt die Nachhaltigkeit des Völkerrechts, tritt die Menschenrechte mit Füßen und gefährdet den Frieden und die Sicherheit in der gesamten Region.“ Und: „Der Rat hat das Völkerrecht ignoriert und die Überlebenden von Gaza faktisch den Mittätern des Völkermords ausgeliefert.“
Und was ist die Rolle Deutschlands in diesem Trauerspiel? In Südisrael bauen die USA in einer Lagerhalle ein zivil-militärisches Koordinationszentrum für Gaza auf, das sog. CMCC. Die Neue Zürcher Zeitung berichtete, es gebe ein Wettrennen unter den europäischen Staaten, um möglichst viele Vertreter in diesem Zentrum unterzubringen. Die Bundesregierung unterstützt Trumps 20-Punkte-Plan und hat bereits am 18.10.2025 angekündigt, zwei Stabsoffiziere sowie zusätzlich in der Anfangsphase einen Brigadegeneral des Operativen Führungskommandos an das CMCC zu entsenden, die uniformiert, aber unbewaffnet eingesetzt würden. Außerdem hat die deutsche Entwicklungsministerin Radovan angekündigt, mindestens 200 Millionen EUR als Soforthilfe für den Wiederaufbau Gazas zur Verfügung stellen zu wollen.
Das Töten in Gaza geht unterdessen weiter, auch wenn die Zahlen der Getöteten nicht so monströs sind wie zuvor. Wir dürfen uns von dem Begriff „Waffenruhe“ nicht einlullen lassen.
Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 22.10.2025 Am 22. Oktober dieses Jahres verkündete der Internationale Gerichtshof ein weiteres Gutachten zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen Israels. Ich will es hier nur sehr kurz vorstellen. Es ging im Kern um das 1949 geschaffene Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina, dessen englischer Name mit UNRWA abgekürzt wird. Am 28. Oktober 2024 erließ Israel gesetzgeberische Maßnahmen, um die Tätigkeit von UNRWA im besetzten palästinensischen Gebiet mit Wirkung ab 30.1.2025 zu unterbinden. Israel warf UNRWA vor, nicht unparteiisch im Sinne von Art. 59 des IV. Genfer Abkommens über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten zu sein. Zwar hatte eine Untersuchung des UNO-Büros für interne Aufsichtsdienste im Jahr 2024 zur Entlassung von neun Mitarbeitern der UNRWA aufgrund ihrer möglichen Beteiligung an den von der Hamas angeführten Angriffen gegen Israel am 7. Oktober 2023 geführt. Dies reichte aber nach Ansicht des Internationalen Gerichtshofs nicht aus, um die Schlussfolgerung zu stützen, dass UNRWA insgesamt keine neutrale Organisation sei. Außerdem habe Israel seine Behauptungen, dass ein erheblicher Teil der UNRWA-Mitarbeiter „Mitglieder der Hamas … oder anderer terroristischer Gruppierungen“ sei, nicht substantiiert.
Der Gerichtshof konstatierte, dass es einer Besatzungsmacht grundsätzlich freisteht, die humanitären Organisationen auszuwählen, über die sie ihrer Verpflichtung nachkommt, humanitäre Hilfe zu gestatten und zu erleichtern. Nach eingehender Analyse der Situation im Gaza-Streifen kam er aber zu dem Schluss, dass die Vereinten Nationen, die über UNRWA handeln, ein unverzichtbarer Anbieter humanitärer Hilfe im Gazastreifen sind. Der Gerichtshof war daher der Ansicht, dass Israel verpflichtet ist, Hilfsmaßnahmen der Vereinten Nationen und ihrer Einrichtungen, einschließlich der UNRWA, zuzustimmen und sie zu erleichtern.
Das Mandat, das die UNO der UNRWA erteilt, läuft jeweils über drei Jahre. Als der zuständige Unterausschuss der UNO-Generalversammlung am 19. November dieses Jahres über die Verlängerung des UNRWA-Mandats abstimmte, waren 149 Mitgliedstaaten dafür. 10 stimmten dagegen, darunter Israel und die USA. Deutschland enthielt sich der Stimme.
Umgang mit der Palästina-Solidarität Zu den völkerrechtlichen Regelwerken, die Deutschland im Zusammenhang mit Israel zu beachten hat, gehört auch der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Dieser Pakt verbürgt u.a. die Meinungsfreiheit-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. Geht es um die Solidarität mit Palästina, hat es in Deutschland immer wieder Verstöße gegen diesen Pakt gegeben.
An erster Stelle möchte ich den Umgang mit der BDS-Bewegung nennen. BDS zielt nicht auf die Beseitigung Israels ab. Es geht um die Beendigung der Besetzung arabischer Gebiete durch Israel im Jahre 1967. Das Vorbild der BDS-Bewegung ist der Kampf der Südafrikaner gegen die Apartheid.
BDS liegt nicht auf derselben Linie wie der vom Naziregime organisierte Boykott „Kauft nicht bei Juden“. Dieser Boykott war eine Gegenmaßnahme der Nazis gegen eine jüdische Kampagne, die zum Boykott deutscher Produkte aufrief, weil die Nazis die Menschenrechte der jüdischen Bevölkerung verletzten. BDS richtet sich ebenfalls gegen eine Regierungspolitik, die Menschenrechte verletzt.
Der Deutsche Bundestag stuft die BDS-Bewegung als antisemitisch ein und bekämpft sie mit immer drastischeren Resolutionen. Hinzu kommt, dass der Verfassungsschutzbericht 2023 des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat BDS als „extremistischen Verdachtsfall“ einstufte (S. 286 f.). Der Verfassungsschutzbericht 2024 stuft BDS-Berlin und BDS-Bonn als „gesichert extremistisch“ ein (S. 280).
Schon der BDS-Beschluss des Jahres 2019 führte dazu, dass sich fünf vom Menschenrechtsrat der UNO beauftragte Sonderberichterstatter an den damaligen Bundesaußenminister Heiko Maas wandten und die Unvereinbarkeit dieses Beschlusses mit den Rechten, die durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte garantiert werden, beanstandeten. Am 18. September 2024 appellierten 39 Experten der UNO an die Staaten, das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom Juli 2024 zu befolgen. Sie forderten u.a., „Gesetze und Richtlinien aufzuheben, die das Eintreten für das palästinensische Recht auf Selbstbestimmung und den gewaltlosen Widerstand gegen die israelische Besatzung und Apartheid, einschließlich der Unterstützung der Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionsbewegung (BDS), kriminalisieren und bestrafen.”
Auch wenn es nicht um BDS geht, werden den Palästina-Aktivisten oft Steine in den Weg gelegt. Der unrühmliche Höhepunkt deutscher Maßnahmen gegen die Palästina-Solidarität war der behördliche Umgang mit dem Palästina-Kongress, der im April 2024 in Berlin stattfinden sollte. Er wurde schon im Vorfeld massiv behindert und nach kürzester Zeit unterbunden. (Zur Rechtswidrigkeit des Vorgehens: VerwG Berlin, Urteile vom 14.7.2025, 24 K 493/24, und vom 26.11.2025, VG 1 K 187/24.) Die Art und Weise, wie die Polizei bei einer anschließenden Demonstration agierte, war erschreckend.
Am 16. Oktober 2025 forderten sechs Experten der UNO Deutschland dringend auf, die Kriminalisierung, Bestrafung und Unterdrückung legitimer Solidarität mit Palästina zu beenden.
Schon am 6. Juni 2025 hatte sich auch der Kommissar für Menschenrechte des Europarats, der über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention wacht, mit einem Brandbrief an den deutschen Innenminister Dobrindt eingeschaltet. Sein Brief liegt auf derselben Linie wie das Schreiben der sechs UN-Experten.
Michael O’Flahert, Menschenrechtskommissar des Europarates. Quelle: 2017, Arno Mikkor, Aron Urb, Wikipedia.
Ausblick Ich komme zum Schluss. Michael Lüders hat im letzten Jahr ein sehr lesenswertes Buch mit dem Titel „Krieg ohne Ende?“ veröffentlicht. Der Untertitel lautet „Warum wir für Frieden im Nahen Osten unsere Haltung zu Israel ändern müssen“. Deutschland muss in der Tat dringend seine Haltung zu Israel ändern.
Die Bevölkerung ist der Regierung in dieser Hinsicht schon einen Schritt voraus. Eine im August 2025 durchgeführte repräsentative Online-Umfrage des German Institute for Global and Area Studies – kurz: GIGA – ergab folgendes Bild: 56 % der Befragten sind der Meinung, dass Deutschlands historische Verantwortung den Jüdinnen und Juden gelten solle und nicht dem jüdischen Staat. 61 % meinen, dass man Kritik an Israel von Antisemitismus trennen muss. 59 % der Befragten stimmten der Aussage zu, dass Israels militärisches Vorgehen als Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung zu bewerten ist. Über 60 % hätten sich bereits von der Ampelregierung gewünscht, israelische Kriegsverbrechen zu benennen und zu verurteilen. Und mehr als zwei Drittel sind der Meinung, dass sich die deutsche Außenpolitik vom Völkerrecht und den universellen Menschenrechten leiten lassen soll.
******************************************************* Werde Mitglied im Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern e.V. (BIP) und unterstütze unsere Arbeit. Jahresbeitrag für stimmberechtigte ordentliche Mitglieder 150 €, für Fördermitglieder 100 €. Ein Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu stellen: info@bip-jetzt.de. Weitere Informationen: www.bip-jetzt.de Wenn Sie die Arbeit von BIP unterstützen möchten – dies ist unser Spendenkonto: BIP e.V., IBAN: DE 43 2545 1345 0051 0579 58, BIC NOLADE21PMT Hier können Sie BIP-Aktuell abonnieren: https://bip-jetzt.de/blog/ Vierte Internationale BIP-Konferenz vom 29. – 31. Mai 2026 in Nürnberg: https://bip-jetzt.de/bip-konferenz/ *******************************************************
Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Bemerkenswert“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!
BA 377 Bemerkenswert: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die Auflösung und das Verbot der Versammlung „Palästina-Kongress 2024 – Wir klagen an!“ rechtswidrig waren (Urteil vom 26.11.2025, VG 1 K 187/24). In einem Kommentar zu diesem Urteil schrieb Daniel Bax: „Diese Einschränkungen der Meinungs-, Wissenschafts- und Versammlungsfreiheit und die exzessive Polizeigewalt sind bedenklich; sie lassen sich auch nicht durch vermeintlich beste Absichten rechtfertigen. Zum Glück schieben die Gerichte manchen Exzessen einen Riegel vor. Aber das reicht nicht. Um den Rechtsstaat zu schützen, braucht es auch eine Opposition, die auf Rechtsstaatlichkeit pocht. Und es braucht Medien und Journalistinnen und Journalisten, die ihrer Aufgabe als vierte Gewalt nachkommen und der Regierung auf die Finger schauen, statt sich als Ersatzpolizei zu gerieren. Sonst sterben Rechtsstaat und Demokratie schleichend und scheibchenweise.“ https://taz.de/Gerichtsurteil-zum-Palaestina-Kongress/!6133001/
BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle von Menschenrechtsverletzungen, die in deutschen Medien kaum Beachtung finden
Apartheid gesetzlich verankern: Wie Israel während des Gaza-Kriegs ungleiche Herrschaft festigte «Einem neuen Bericht zufolge verabschiedete der israelische Gesetzgeber in einem zweijährigen Blitzangriff über 30 Gesetze, die die Rechte der Palästinenser einschränken und Dissens bestrafen.
Orly Noy, 2. Dezember 2025 Wie ein beunruhigender neuer Bericht des in Haifa ansässigen Rechtszentrums Adalah zeigt, haben die Parlamentarier das Chaos der letzten zwei Jahre genutzt, um mehr als 30 neue Gesetze zu verabschieden, die die Apartheid und die jüdische Vorherrschaft festigen – und damit die bestehende Liste von Adalah mit mittlerweile mehr als 100 israelischen Gesetzen, die palästinensische Bürger diskriminieren, zu ergänzen. Eine der zentralen Feststellungen des Berichts ist ein umfassender Angriff auf die Meinungs-, Gedanken- und Protestfreiheit in einer Vielzahl von Bereichen. Dazu gehören Gesetze, die die Veröffentlichung von Inhalten verbieten, die „die Ereignisse vom 7. Oktober [wie von der Knesset festgelegt] leugnen“, und Sendungen kritischer Medienunternehmen, die „die Staatssicherheit gefährden“, einschränken. Ein weiteres Gesetz ermächtigt das Bildungsministerium, Lehrkräfte zu entlassen und Bildungseinrichtungen die Finanzierung zu entziehen, wenn diese nach Ansicht des Ministeriums ihre Unterstützung für terroristische Handlungen oder Organisationen zum Ausdruck bringen oder zu solchen aufrufen. Neben einer staatlich gelenkten Kampagne zur Ausweisung internationaler Solidaritätsaktivisten verbietet ein drittes Gesetz ausländischen Staatsangehörigen die Einreise, wenn sie sich kritisch über Israel geäußert oder internationale Gerichte aufgefordert haben, gegen den Staat und seine Beamten vorzugehen. Der gefährlichste Gesetzentwurf ist jedoch vielleicht derjenige, der sich gegen Bürger richtet, die lediglich Informationen aus Quellen konsumieren wollen, die dem Staat nicht gefallen. Nur einen Monat nach dem 7. Oktober verabschiedete die Knesset eine auf zwei Jahre befristete Verordnung – letzte Woche um weitere zwei Jahre verlängert –, die den „systematischen und kontinuierlichen Konsum von Publikationen einer terroristischen Organisation“ unter Strafe stellt und mit einer einjährigen Freiheitsstrafe ahndet. Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber kriminalisiert nun Verhaltensweisen, die ausschließlich im privaten Bereich einer Person stattfinden. Laut den Erläuterungen zum Gesetzentwurf basiert die Gesetzgebung auf der Behauptung, dass „die intensive Beschäftigung mit Terrorpublikationen bestimmter Organisationen einen Indoktrinationsprozess– eine Form der selbst auferlegten ‚Gehirnwäsche‘ – auslösen kann, der den Wunsch und die Motivation, einen Terrorakt zu begehen, auf ein sehr hohes Maß steigern kann“. Das Gesetz legt jedoch nicht fest, was unter „intensiver Beschäftigung“ oder „kontinuierlichem Konsum“ zu verstehen ist, sodass die Dauer und die Schwelle völlig unbestimmt bleiben. (…) Der Bericht von Adalah zeigt gut, in welche Richtung sich Israel bewegt. Auch wenn es den Anschein hat, als befänden wir uns bereits am Grunde eines Abgrunds, gibt es immer noch einen Abgrund jenseits des Abgrunds – einen, der zu neuen Gräueltaten einlädt und auf den wir mit voller Geschwindigkeit zusteuern. Diese verabscheuungswürdigen Gesetze haben nicht einmal diejenigen, die einst behaupteten, um das Schicksal der „israelischen Demokratie” zu fürchten, zu Hunderttausenden auf die Straße getrieben. Tatsächlich wurden einige dieser Gesetze mit Unterstützung jüdischer Oppositionsparteien in der Knesset verabschiedet. Die Illusion einer Demokratie nur für Juden hat noch nie so grotesk und gefährlich gewirkt wie heute. (…) Die Welle neuer drakonischer Gesetze geht jedoch noch weiter. Neben der Schaffung der rechtlichen Infrastruktur für die systematische Verfolgung von Dissidenten, sowohl jüdischen als auch palästinensischen, umfasst sie Maßnahmen, die sich ausdrücklich gegen palästinensische Bürger richten, wie das sogenannte „Gesetz zur Deportation von Familien von Terroristen”. Nach diesem Gesetz wurde die Definition des Begriffs „Terrorist“ – eine Bezeichnung, die fast ausschließlich für Palästinenser in Israel verwendet wird – erweitert, sodass sie nicht nur Personen umfasst, die in einem Strafverfahren wegen Terrorismus verurteilt wurden, sondern auch Personen, die wegen des Verdachts auf solche Straftaten inhaftiert sind, einschließlich derjenigen, die sich in Verwaltungshaft befinden. Mit anderen Worten: Personen, die weder angeklagt noch verurteilt wurden. (…) Als jemand, der seit langem mit dem Argument vertraut ist, dass es sinnvoll ist, „die Masken zu entfernen“ und das israelische Regime als das zu entlarven, was es wirklich ist – antidemokratisch, rassistisch und in der Apartheid verwurzelt –, sehe ich hier keinen Grund für Optimismus. Angesichts des offenen Strebens der israelischen Führung nach Faschismus werden nicht nur die am stärksten exponierten und schutzbedürftigen Menschen den höchsten Preis zahlen. Die Kluft zwischen dem Selbstbild einer Gesellschaft und der Realität ist auch genau der Raum, in dem politischer Wandel möglich wird. Wenn sich diese Kluft schließt und die Gesellschaft beginnt, das Bild zu akzeptieren, das ihr im Spiegel entgegenblickt, schrumpft der politische Raum für bedeutende Veränderungen dramatisch. In den letzten Jahren sind Hunderttausende Israelis auf die Straße gegangen, um gegen die „Justizreform” der Regierung Netanjahu zu protestieren; sie haben darauf bestanden, dass deren eigentlicher Zweck darin bestehe, „die israelische Demokratie zu zerstören”. Die Protestbewegung hat sich jedoch weitgehend auf die prozeduralen Mechanismen der Demokratie konzentriert – Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Justiz und die rechtlichen Verstrickungen des Premierministers sowie seine Eignung für das Amt. Der Erosion der substanziellen Grundlagen der Demokratie – Meinungs- und Protestfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und Schutz vor institutionalisierter Diskriminierung – wurde, wenn überhaupt, viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Diese Entwicklungen haben nicht erst in den letzten zwei Jahren begonnen, aber es ist kein Zufall, dass sie sich parallel zum Völkermord Israels in Gaza in erschreckendem Tempo beschleunigt haben. Die Zerstörung im Gazastreifen und die faschistische Gesetzgebung, die in der Knesset vorangetrieben wird, wirken wie zwei aufeinander abgestimmte Kräfte, die darauf abzielen, die letzten verbleibenden Beschränkungen der israelischen Macht abzubauen. Und so wie die israelische Protestbewegung den Völkermord in Gaza und die Frage der jüdischen Vorherrschaft nicht ignorieren kann, wenn sie sich wirksam gegen die Justizreform wehren will, so kann auch die globale Bewegung gegen den Völkermord die Gesetzgebung nicht übersehen, die von der extremsten Knesset in der Geschichte Israels vorangetrieben wird. Dies ist nicht mehr nur eine interne Angelegenheit Israels, sondern Teil eines umfassenderen Angriffs auf die Existenz des palästinensischen Volkes.» https://www.972mag.com/knesset-apartheid-laws-gaza-war/?utm_source=972+Magazine+Newsletter&utm_campaign=e7c650fdf1-EMAIL_CAMPAIGN_9_12_2022_11_20_COPY_01&utm_medium=email&utm_term=0_f1fe821d25-e7c650fdf1-318940841
Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.
Eine Hasbara-Kampagne des israelischen Außenministeriums
ELNET, eine israelische Lobbyorganisation, übt erheblichen Einfluss auf deutsche Politik aus
Bemerkenswert
Aktivisten berichten über Zunahme von Anordnungen der israelischen Armee, die Freiwilligenarbeit im Westjordanland verhindern
ELNET ist eine Lobbyorganisation für Israel, die AIPAC nahesteht und Gelder aus den USA und von der israelischen Regierung erhält. Die Organisation gab im vergangenen Jahr über eine Million Euro für Lobbyarbeit im Bundestag aus und organisierte Israelreisen für mehr als 100 deutsche Abgeordnete. Laut Abgeordnetenwatch übernahm ELNET Kosten in Höhe von fast einer Viertelmillion Euro. Die propagandistischen Reisen schließen Palästinenser und Anti-Besatzungsorganisationen aus ihren Programmen aus. Sie haben nachweislich die deutsche Politik beeinflusst, beispielsweise bei der Entscheidung zum Kauf des Arrow3-Systems.
ELNET, das European Leadership Network, ist eine Lobbyorganisation für Israel. Es steht AIPAC nahe, Israels offizieller Lobbyorganisation in den USA. Im Gegensatz zu AIPAC täuscht ELNET jedoch die Öffentlichkeit. Die Organisation gibt vor, ein unabhängiger Think Tank zu sein. Es existieren aber Belege für Zahlungen des israelischen Außenministeriums für ELNET-Aktivitäten. ELNET behauptet, die Zwei-Staaten-Lösung und die Koexistenz zu unterstützen, ist jedoch in Wirklichkeit der israelischen Siedlerbewegung verpflichtet und fördert rassistische Ideologien. Die Journalisten Leon Holly, Yossi Bartal und Guli Dolev-Hashiloni veröffentlichten in der taz am 29. November eine detaillierte Recherche, in der sie die Täuschungsmanöver von ELNET aufdeckten.
Anton Hofreiter (Grüne). Teilnehmer an ELNET-Reisen nach Israel. Quelle: 2024, Wikipedia.
ELNET unterhält Büros in Brüssel, Paris, London, Rom, Warschau, Berlin, Tel Aviv und New York. Der Großteil seiner finanziellen Mittel kommt aus den USA. Prominente Trump-Anhänger haben wesentliche Beiträge hierzu geleistet. Im vergangenen Jahr gab das Netzwerk über eine Million Euro für Lobbyarbeit bei Bundestagsabgeordneten aus. Die Organisation Abgeordneten Watch stellte im November dieses Jahres fest, dass seit 2021 51 Mitglieder des Bundestages an Reisen nach Israel teilgenommen hatten, die von ELNET bezahlt wurden. Die TAZ fand heraus, dass seit 2017 mindestens 96 Bundestagsabgeordnete, 14 Landtagsabgeordnete und 4 deutsche Europaabgeordnete an von ELNET organisierten Reisen nach Israel teilnahmen. Nicht nur Abgeordnete, sondern auch Regierungsvertreter haben an ELNET-Reisen teilgenommen. Es wurden Kostenübernahmen durch ELNET in Höhe von fast einer Viertelmillion Euro bekannt.
Die Reisen selbst dienen der israelischen Propaganda. Sie umfassen Treffen mit israelischen Politikern, Soldaten und Geschäftsleuten; Begegnungen mit Palästinensern und Organisationen, die sich gegen die Besatzung einsetzen, gehören nicht zum Programm. Die Teilnehmer werden von israelischen Soldaten in die völkerrechtswidrig besetzten palästinensischen Gebiete begleitet und nehmen die Realität aus der Perspektive der Besatzer wahr. 160 junge deutsche Führungskräfte, die an solchen Reisen teilgenommen hatten, erklärten gegenüber Haaretz, dass ihnen bewusst geworden sei, dass es sich bei den Reisen um PR-Maßnahmen der israelischen Regierung handelte, die vorgaben, die Vielfalt Israels zu zeigen, tatsächlich jedoch alle kritischen Stimmen ausblendeten. ELNET unterstützt angeblich die Zwei-Staaten-Lösung, wurde jedoch von einem Siedler, Raanan Eliaz, gegründet und unterhält enge Beziehungen zur Regierung Netanjahu.
Die von ELNET organisierten Propagandareisen nach Israel beeinflussen die deutsche Politik. Die Reise kostet etwa 5.000 Euro pro Teilnehmer.
Der rechtliche Rahmen für die Kostenübernahme durch ELNET ergibt sich, soweit es sich um Abgeordnete handelt, aus dem Strafgesetzbuch (StGB) und dem Abgeordnetengesetz (AbgG). § 108e Abs. 1 StGB lautet:
„Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“
Unzulässig ist nach § 44a AbgG insbesondere die Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen, die erkennbar deshalb gewährt werden, weil dafür die Vertretung und Durchsetzung der Interessen des Leistenden im Bundestag erwartet wird. Die Entgegennahme von Spenden ist in § 48 AbgG gesondert geregelt. Geldwerte Zuwendungen aus Anlass der Wahrnehmung internationaler Beziehungen gelten nicht als Spenden. Sie sind jedoch dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen, wenn ihr Wert 1.000 € übersteigt. Soweit sie sogar den Wert von 3.000 € übersteigen, sind sie vom Bundestagspräsidenten unter Angabe ihrer Höhe und Herkunft auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages zu veröffentlichen.
Im Juni organisierte ELNET eine Sicherheitskonferenz in Hamburg, um deutschen Sicherheitsbeamten Informationen über Israels Militärtaktiken und -technologien zu vermitteln, die in Gaza zum Einsatz kamen. Generalmajor Amikan Norkin, ehemaliger Kommandeur der israelischen Luftwaffe, war einer der Hauptredner der Konferenz. Thomas Röwekamp (CDU), Vorsitzender des Verteidigungsausschusses im Deutschen Bundestag hat dort auch gesprochen. Diese ELNET-Konferenz wurde unterstützt von den Unternehmen DND Digital, Code Blue by Dussmann, Elbit Systems, IAI, Lufthansa Technik, Renk und Rohde & Schwarz.
Laut einer Untersuchung der TAZ hat die Lobbyarbeit von ELNET zur Entscheidung Deutschlands beigetragen, das Arrow3-System aus Israel zu kaufen (BIP-Aktuell #212). Carsten Müller (CDU) und Stephan Mayer (CSU) kritisierten Merz’ Erklärung vom August über die Einschränkung von Waffenexporten nach Israel, nachdem sie an ELNET-Reisen teilgenommen hatten. Da ELNET die Interessen von gewinnorientierten Unternehmen wie israelischen Rüstungsfirmen vertritt, ist sein Status als gemeinnützige Organisation rechtlich fragwürdig.
Am 1. Dezember veröffentlichte der israelische Fernsehsender Channel 12 einen Bericht über die Bemühungen des israelischen Außenministeriums, die öffentliche Meinung in Deutschland zu beeinflussen. Das Ministerium erklärte stolz, dass die Lobbyorganisationen in Zusammenarbeit mit der Hasbara daran arbeiten, die öffentliche Meinung in Deutschland zu beeinflussen, indem sie pro-israelische Artikel in Zeitungen fördern (Quelle auf Hebräisch). ELNET ist in diesen Kontext einzuordnen.
Screenshot des Berichts von Channel 12 über die „Hinter den Kulissen“-Arbeit des israelischen Außenministeriums zur Verbesserung der Beziehungen zu Deutschland, mit einem Bild des israelischen Außenministers Gideon Saar und seines deutschen Amtskollegen Wadephul. Quelle: 2025, Channel 12.
ELNET ist in ganz Europa tätig. Die französische investigative Journalistenorganisation Mediapart enthüllte am 9. November, dass ELNET, obwohl es angeblich unabhängig von der israelischen Regierung agiert, eine Veranstaltung im französischen Senat mit 72.000 Euro finanziert hat. Anschließend schritt der französische Bildungsminister Édouard Geffray gegen eine Veranstaltung des Collège de France ein. Es handelte sich um ein Symposium mit dem Titel „Palästina und Europa”, das sich mit der Komplizenschaft europäischer Organisationen bei den Verbrechen Israels befasste (BIP-Aktuell#310), ein Thema, das in direktem Widerspruch zum Zweck von ELNET steht. Das Symposium fand trotz dieser Intervention statt, aber an einem anderen Ort. Die staatliche Einmischung in die akademische Freiheit wurde in den Mainstream-Medien als skandalös angesehen.
ELNET ist in Deutschland besonders erfolgreich. In dem bereits erwähnten Bericht des Fernsehsenders Channel 12 hieß es, das Auswärtige Amt [gemeint: das israelische] konzentriere sich auf Länder, die leichter zu überzeugen seien und in die sich Investitionen lohnten, wie beispielsweise Deutschland und Italien, wo eine rechtsgerichtete Regierung Israel tendenziell unterstütze – und zwar auf Kosten von Ländern, die als politisch unbedeutend gelten, wie etwa Irland.
******************************************************* Werde Mitglied im Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern e.V. (BIP) und unterstütze unsere Arbeit. Jahresbeitrag für stimmberechtigte ordentliche Mitglieder 150 €, für Fördermitglieder 100 €. Ein Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu stellen: info@bip-jetzt.de. Weitere Informationen: www.bip-jetzt.de Wenn Sie die Arbeit von BIP unterstützen möchten – dies ist unser Spendenkonto: BIP e.V., IBAN: DE 43 2545 1345 0051 0579 58, BIC NOLADE21PMT Hier können Sie BIP-Aktuell abonnieren: https://bip-jetzt.de/blog/ Vierte Internationale BIP-Konferenz vom 29. – 31. Mai 2026 in Nürnberg: https://bip-jetzt.de/bip-konferenz/
Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Bemerkenswert“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!
BA 376 Bemerkenswert: Offener-Brief-Solidarität-mit-Sophie-von-der-Tann
Studie zu Deutschlands Außen- und Sicherheitspolitik Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 25. November über die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage der Körber-Stiftung unter 1500 wahlberechtigten Deutschen, die in diesem Jahr vom Meinungsforschungsinstitut Forsa durchgeführt wurde. Die Befragten nennen neben dem Krieg in der Ukraine (45%) die Situation in Israel als größte Herausforderung für die deutsche Außenpolitik (33%). “38 Prozent finden, Deutschland habe aufgrund der historisch-moralischen Verantwortung für den Holocaust eine besondere Verpflichtung gegenüber Israel. 60 Prozent der Befragten sind jedoch der entgegengesetzten Meinung.” https://www.sueddeutsche.de/politik/deutschland-aussenpolitik-usa-umfrage-li.3342286 BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle von Menschenrechtsverletzungen, die in deutschen Medien kaum Beachtung finden
Aktivisten berichten über Zunahme von Anordnungen der israelischen Armee, die Freiwilligenarbeit im Westjordanland verhindern Matan Golan am 30. November 2025 „Die IDF hat mindestens 22 Anordnungen erlassen, die israelische Aktivisten daran hindern, an der diesjährigen Olivenernte teilzunehmen, die von Mitte Oktober bis Mitte November dauert. Laut Rabbis for Human Rights handelt es sich dabei um eine „gefährliche und beispiellose” Zahl. Das israelische Militär hat zunehmend Anordnungen erlassen, in denen militärische Sperrzonen und Bewegungsbeschränkungen erklärt werden, um Aktivisten daran zu hindern, bei der Olivenernte in palästinensischen Dörfern im Westjordanland zu helfen, so die Organisatoren. Zehn der „militärischen Sperrzonen” wurden rund um das Dorf Burin in der Nähe von Nablus eingerichtet. In einem Fall wollten Hunderte von Israelis bei der Ernte helfen, wurden jedoch aufgrund der Anordnung der IDF daran gehindert. Eine sowohl vom Militär als auch von der israelischen Polizei erlassene Bewegungsbeschränkungsverordnung verhindert die Durchfahrt bestimmter Fahrzeuge. Fahrzeuge, die Aktivisten in Dörfer im Westjordanland befördern, werden häufig an Kontrollpunkten angehalten, die in den von der Verordnung betroffenen Gebieten eingerichtet wurden, und werden streng kontrolliert. Letzte Woche behauptete ein Polizeibeamter, dass eine einem Aktivisten vorgelegte Bewegungsbeschränkungsverfügung „wegen der Ernte” erlassen worden sei und dazu diene, „Unruhen in diesem Sektor zu verhindern”. Als der Aktivist fragte, was an der Ernte gewalttätig sein könnte, antwortete der Beamte: „Wir wollen keine explosiven Situationen in diesem Sektor schaffen.” In einem Memo, das die IDF vor der Erntezeit an Kommandeure und Soldaten verteilte, entschied das Militär, dass eine „geschlossene Militärzone” nur dann ausgerufen werden sollte, wenn konkrete Erkenntnisse auf eine Gefahr für Menschenleben hindeuten. In jedem Fall sollten die Grundstückseigentümer nicht zu ihrem eigenen Schutz von ihrem Land entfernt werden, hieß es in dem Memo. „Es sollte betont werden, dass palästinensische Einwohner das Recht haben, in Begleitung von Israelis, beispielsweise Mitgliedern von Menschenrechtsorganisationen, Zugang zu ihrem Land zu erhalten”, heißt es in dem Dokument. „Die bloße Ankunft von Aktivisten kann nicht als Provokation oder Grund für die Schließung des Gebiets angesehen werden.“ Aktivisten mehrerer Organisationen sagten aus, dass sie in den letzten Jahren aufgrund der zunehmenden Zahl von Anordnungen aufgehört hätten, ihre Ankunft im Voraus mit der Armee abzustimmen. Andere Organisationen berichteten, dass sie die Armee weiterhin über ihre geplanten Aktivitäten informieren, dass die Armee jedoch seit Beginn des Krieges nicht mehr auf ihre Koordinierungsanfragen reagiere. Der Geschäftsführer der israelischen Menschenrechtsorganisation Rabbis for Human Rights sagte, dass in dieser Erntezeit eine „gefährliche und beispiellose“ Anzahl von Beschränkungsanordnungen erlassen worden sei. „Wir haben wiederholt eine enge Zusammenarbeit“ zwischen dem Militär und den Sicherheitsteams der Siedler festgestellt, „was zu einer raschen Erteilung von Anordnungen geführt hat“, sagte Geschäftsführer Avi Dabush. Er sei auch auf Anordnungen gestoßen, die bereits vor ihrer Ankunft vor Ort vorbereitet worden seien. „Wir haben große Anstrengungen unternommen, um mit der Armee und der Polizei in Kontakt zu treten und uns so weit wie möglich abzustimmen”, sagte Dabush, „darunter acht Briefe, die ich an den Stabschef, den Chef des Zentralkommandos der Armee, den Polizeikommissar, den Kommandeur des Polizeibezirks Judäa und Samaria und andere Beamte der Armee und Polizei geschickt habe. Leider blieben alle unbeantwortet.” Der Sprecher der IDF erklärte, dass „Entscheidungen über die Sperrung von Gebieten vom zuständigen Militärkommandanten entsprechend den Erfordernissen und der Lagebeurteilung getroffen werden“. Die Polizei erklärte, dass sie die IDF bei der Durchsetzung der Anordnungen unterstützt. Aktivisten sagten aus, dass das Militär in mehreren Fällen eine „geschlossene Militärzone“-Anordnung erlassen habe, obwohl das Ziel der Aktivisten streng geheim wurde und nur den Organisatoren bekannt. In fünf Fällen wurde eine Anordnung erlassen, die den Zugang zum Ernteort beschränkte, bevor die Aktivisten in die Busse gestiegen waren und das Ziel ihrer Fahrt kannten. „Die Armee weiß von geplanten Aktivitäten, auch wenn diese nicht im Voraus angekündigt werden, sodass es den Anschein hat, als gäbe es jemanden in den Gruppen oder jemanden, der ihnen Informationen weitergibt“, sagte Rechtsanwalt Michal Pomeranz, der ausländische Freiwillige vertritt, die aufgrund ihrer Aktivitäten im Westjordanland aus Israel abgeschoben wurden. In zwei Fällen wurden ausländische Aktivisten, die zur Ernte nach Burin gekommen waren, von Israel abgeschoben, nachdem eine „geschlossene Militärzone“ angeordnet worden war. In einem Fall wurden 32 Aktivisten deportiert, nachdem sieben von ihnen Symbole der Union of Agricultural Work Committees (UAWC) trugen, einer palästinensischen Non-Profit-Organisation mit Sitz in Ramallah, die in Israel als terroristische Organisation eingestuft ist. In europäischen Ländern wird die Organisation nicht als solche eingestuft. Im anderen Fall wurden zwei amerikanisch-jüdische Aktivisten in einem beschleunigten Verfahren aus dem Land deportiert. In dem Memo der Polizei zur Ausweisung hieß es, dass „eine Gruppe linker Aktivisten das Dorf Burin betreten habe”, was als „Störung der öffentlichen Ordnung” definiert wurde. Im Jahr 2006 entschied der Oberste Gerichtshof in einem Urteil, dass die IDF unverhältnismäßig restriktive Anordnungen für palästinensische Agrarflächen erlassen habe, und kritisierte die Praxis, Gebiete zu sperren, um die Bewohner vor Gewalt durch Siedler zu schützen. Richter Salim Joubran urteilte damals, dass die den Palästinensern auferlegten Beschränkungen die ihnen zugefügte Gewalt belohnen und „denjenigen, die gegen das Gesetz verstoßen, eine irreführende Botschaft der Kapitulation und Unterwerfung vermitteln könnten”. Es wird erwartet, dass der Oberste Gerichtshof sich bald erneut mit dieser Frage befassen wird, und zwar im Rahmen eines Antrags, der 2023 von Pomeranz und den Anwälten Riham Nasra und Alon Sapir eingereicht wurde. In dem Antrag wird geltend gemacht, dass die Praxis der Erteilung restriktiver Militärbefehle zu einem unzulässigen Instrument der IDF geworden sei, um „mit der Gewalt der Siedler fertig zu werden“, und dass sie unter dem Vorwand, die Sicherheit der palästinensischen Einwohner zu schützen, zur Standardvorgehensweise der Streitkräfte geworden sei, anstatt das Gesetz gegen die eindringende und angreifende Seite durchzusetzen. Aufgrund der jüngsten Zunahme solcher Befehle gab das Gericht dem Antrag der Antragsteller statt, ihrem Antrag 16 weitere Fälle hinzuzufügen, und entschied, dass die Armee bis zum 7. Dezember darauf reagieren muss.“ https://www.haaretz.com/west-bank/2025-11-30/ty-article/.premium/activists-report-increase-in-orders-preventing-volunteer-work-in-west-bank/0000019a-d3fe-d360-a5bb-f3ffaa360000?utm_source=mailchimp&utm_medium=Content&utm_campaign=haaretz-today&utm_content=e8cd6a835e
Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.
Die Unterstützung des UN-Sicherheitsrats für den Trump-Plan für Gaza ignoriert das Völkerrecht, bestraft die Palästinenser und belohnt diejenigen, die für den Völkermord verantwortlich sind
Die UNO befürwortet Kolonialismus: Eine Analyse des Mandats des Sicherheitsrats für die US-Kolonialverwaltung des Gazastreifens
Bemerkenswert
Israel tötet 33 Bewohner Gazas in einer einzigen Nacht. Dies ist Teil eines neuen tödlichen „Status quo“, sagen Palästinenser
Craig Mokhiber, ehemaliger hoher UN-Beamter, verfasste diesen Artikel, der erstmals am 19. November 2025 in Mondoweiss veröffentlicht wurde. Hier ist eine Übersetzung:
Mehr als zwei Jahre nach Beginn des Völkermords in Palästina hat der UN-Sicherheitsrat endlich gehandelt. Aber anstatt das Völkerrecht durchzusetzen, die Opfer zu schützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, hat er eine Resolution verabschiedet, die wichtige Bestimmungen des Völkerrechts offen missachtet, die Opfer noch hilfloser macht und weiter bestraft und die Täter belohnt und stärkt.
Am beunruhigendsten ist, dass er die Kontrolle über Gaza und die Überlebenden des Völkermords an die Vereinigten Staaten, einen Mitverursacher des Völkermords, übergibt und die Beteiligung des israelischen Regimes an der Entscheidungsfindung vorsieht. Nach diesem Plan wird den Palästinensern selbst keine solche Beteiligung an Entscheidungen über ihre eigenen Rechte, ihre Regierungsführung und ihr Leben gewährt.
Mit der Verabschiedung dieser Resolution ist der Rat faktisch zu einem Instrument der Unterdrückung durch die USA, zu einem Instrument für die fortgesetzte rechtswidrige Besatzung Palästinas und zu einem Komplizen des Völkermords Israels geworden.
Seit die UNO 1947 gegen den Willen der einheimischen Bevölkerung Palästina aufteilte und damit den Grundstein für 80 Jahre Nakba legte, hat die UNO nicht mehr so unverhohlen kolonialistisch (und rechtlich ultra vires) gehandelt und die Rechte eines Volkes so rücksichtslos mit Füßen getreten.
Eine Resolution aus der Hölle Am Montag, dem 17. November, verabschiedete der UN-Sicherheitsrat einen Vorschlag der USA, die Kontrolle über Gaza an ein von den USA geführtes Kolonialgremium namens „The Board of Peace“ zu übertragen und gleichzeitig eine ebenfalls von den USA geleitete Besatzungsmacht namens „The International Stabilization Force“ zu stationieren. Beide werden letztlich Donald Trump selbst unterstehen. Und beide werden in Absprache mit dem israelischen Regime agieren.
An diesem Tag, der lange als Tag der Schande für die UNO in Erinnerung bleiben wird, enthielten sich zwar sowohl Russland als auch China der Stimme, sie legten jedoch nicht ihr Veto ein, und kein einziges Mitglied des Sicherheitsrats hatte den Mut, die Prinzipientreue oder den Respekt vor dem Völkerrecht, um gegen etwas zu stimmen, das nur als kolonialistische Ungeheuerlichkeit der USA, als Billigung von Völkermord und als eklatante Missachtung der Grundsätze der UN-Charta angesehen werden kann.
Die Resolution lehnt implizit eine Reihe von Feststellungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) aus jüngster Zeit ab, verweigert den Palästinensern offen das Selbstbestimmungsrecht und stärkt die Straffreiheit des israelischen Regimes, obwohl der Völkermord weitergeht.
Trotz der Feststellung des IGH, dass das palästinensische Volk ein Recht auf Selbstbestimmung auf seinem Land hat, entzieht die Resolution ihm dieses Recht und ermächtigt feindliche ausländische Kräfte, über es zu herrschen.
Obwohl der Gerichtshof festgestellt hat, dass Gaza (ebenso wie das Westjordanland und Ostjerusalem) illegal besetzt ist und dass die Besatzung schnell und vollständig beendet werden muss, verlängert die Resolution die israelische Besatzung, billigt die unbefristete Präsenz israelischer Regierungstruppen und überlagert sie mit einer zweiten, von den USA geführten Besatzung.
Und obwohl das Gericht festgestellt hat, dass die Palästinenser nicht mit ihren Unterdrückern über ihre Rechte verhandeln müssen und dass kein Abkommen und kein politischer Prozess diese Rechte außer Kraft setzen kann, hebt die Resolution diese Rechte auf und überträgt sie dem Ermessen der USA und ihren israelischen und anderen Partnern.
Selbst inmitten eines anhaltenden Völkermords, der von einem Apartheidregime verübt wird, findet sich in der Resolution kein einziger Hinweis auf die Verbrechen des Völkermords, der Apartheid oder der Kolonialisierung, auf die Tausenden von Palästinensern, die immer noch in israelischen Folter- und Todeslagern festgehalten werden, oder auf die Grundsätze der Rechenschaftspflicht für die Täter oder der Wiedergutmachung für die Opfer.
Israel wird auch nicht verpflichtet, seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Entschädigung und Wiedergutmachung nachzukommen, da diese Verantwortung stattdessen internationalen Gebern und internationalen Finanzinstitutionen übertragen wird, was einer milliardenschweren Rettungsaktion für das israelische Regime gleichkommt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Resolution neben der Förderung der Normalisierung des israelischen Regimes auch dessen vollständige Straffreiheit garantiert.
Eine Kolonialverwaltung Die Resolution begrüßt, befürwortet und übernimmt sogar den weithin diskreditierten Trump-Plan (Fassung vom 29. September) und fordert alle Parteien auf, ihn vollständig umzusetzen, auch wenn sie nicht alle seine problematischen Bestimmungen zitiert.
Sie ermächtigt den von Trump geleiteten Friedensrat, als Übergangsverwaltung für den gesamten Gazastreifen zu fungieren, alle Dienstleistungen und Hilfsleistungen zu kontrollieren, den Personenverkehr in und aus dem Gazastreifen zu kontrollieren und den Rahmenplan, die Finanzierung und den Wiederaufbau des Gazastreifens zu kontrollieren, und sie enthält die gefährlich weit gefasste Ermächtigung zu „allen anderen Aufgaben, die erforderlich sein könnten“. Außerdem gewährt es dem Trump-Gremium die Vorabbefugnis, nach eigenem Ermessen undefinierte „operative Einheiten“ und „Transaktionsbehörden“ einzurichten.
Die Resolution sieht sogar eine Kollaborateurs-Gruppe palästinensischer Technokraten vor, die in ihrem eigenen Land Befehle von Trumps Friedensrat entgegennehmen und diesem Bericht erstatten sollen. In klarer Verletzung des Völkerrechts lehnt sie die palästinensische Kontrolle über ihr eigenes Gebiet im Gazastreifen ab, bis Trump und seine Mitarbeiter entscheiden, dass die Palästinensische Autonomiebehörde die von Trump selbst und dem ähnlich abscheulichen „französisch-saudischen Vorschlag“ festgelegten Reformanforderungen erfüllt hat. Und sie enthält keinerlei Zusicherung hinsichtlich der Unabhängigkeit oder Souveränität Palästinas.
Stattdessen wird in direktem Widerspruch zu den Feststellungen des IGH die Sache der palästinensischen Freiheit und Selbstbestimmung mit einer vagen, an ein Übermaß von Voraussetzungen geknüpften und unverbindlichen Formulierung zurückgeworfen. Sie besagt, NACHDEM die von Trump geführten Gremien entschieden haben, dass die Palästinenser UNDEFINIERTE „Reform- und Entwicklungskriterien“ erfüllt haben, „die Bedingungen für einen glaubwürdigen WEG zur palästinensischen Selbstbestimmung und Staatlichkeit endlich gegeben sein KÖNNEN“.
Und jeder Funken Hoffnung auf Fortschritte, der unter diesen Bedingungen noch übriggeblieben ist, wird schließlich durch die Gnadenstoßklausel zunichte gemacht, die besagt, dass jeder derartige Prozess zur Erreichung dieser Ziele von den USA selbst kontrolliert werden soll. Mit anderen Worten: Der UN-Sicherheitsrat hat den USA, dem Hauptsponsor des israelischen Regimes und Mitverursacher des Völkermords, ein Veto über die Selbstbestimmung der Palästinenser eingeräumt.
Die Resolution bietet nicht einmal Hoffnung darauf, dass die systematische Deprivation des palästinensischen Volkes im Gazastreifen ein Ende findet. Während der IGH erklärt hat, dass die Beschränkungen für Hilfslieferungen aufgehoben werden müssen, „unterstreicht“ die Resolution lediglich „die Bedeutung“ humanitärer Hilfe. Sie fordert nicht deren ungehinderte Lieferung und Verteilung.
Eine stellvertretende Besatzungsmacht Die Resolution sieht auch eine bewaffnete stellvertretende Besatzungsmacht vor, die als „Internationale Stabilisierungstruppe“ bezeichnet wird und unter dem von Trump geleiteten Friedensrat operieren soll. Diese Truppe soll über ein vom Trump-Rat genehmigtes Kommando verfügen und ausdrücklich in Zusammenarbeit mit Israel, dem Täter des Völkermords (sowie mit Ägypten), operieren.
Ihre Mitglieder sollen „in Zusammenarbeit mit“ dem israelischen Regime ausgewählt werden, und sie soll mit dem Regime zusammenarbeiten, um die palästinensischen Überlebenden in Gaza zu kontrollieren.
Sie wird beauftragt werden, die Grenzen zu sichern (d. h. die Palästinenser einzusperren), die Sicherheitslage im Gazastreifen zu stabilisieren (d. h. jeglichen Widerstand gegen Besatzung, Apartheid oder Völkermord zu unterdrücken), Gaza zu entmilitarisieren (aber nicht das israelische Regime), die militärischen Verteidigungskapazitäten Gazas zu zerstören (aber nicht die Israels), die Waffen des palästinensischen Widerstands zu entschärfen (aber nicht die des israelischen Regimes), die palästinensische Polizei auszubilden (um das palästinensische Volk in Gaza zu kontrollieren) und für die (ruchlosen) Ziele des „Umfassenden (Trump-) Plans” zu arbeiten.
Die Truppe hat außerdem den Auftrag, „Zivilisten zu schützen“ und humanitäre Hilfe zu leisten, soweit dies von den USA erlaubt (oder gewünscht) wird. Dass eine solche Truppe, die mit Israel zusammenarbeiten soll, nichts unternehmen würde, um sich gegen die israelische Aggression und die Angriffe auf Zivilisten zu wehren, sollte mittlerweile offenkundig sein.
Und sie soll den „Waffenstillstand überwachen“ – einen von den USA garantierten Waffenstillstand, der seit seiner Verkündung tägliche israelische Angriffe auf Gaza ermöglicht hat (bei denen hunderte Menschen getötet und zivile Infrastruktur massiv zerstört wurden), aber keine Vergeltungsmaßnahmen seitens des palästinensischen Widerstands duldet. Es ist davon auszugehen, dass sich die Überwachung des Waffenstillstands durch eine solche Truppe in erster Linie auf die palästinensische Seite konzentrieren wird – und nicht auf das israelische Regime als Besatzungsmacht.
Mit anderen Worten: Die Aufgabe dieser stellvertretenden Besatzungstruppe besteht darin, die vom Völkermord betroffene Bevölkerung zu kontrollieren, zu behindern und zu entwaffnen, nicht das Regime, das ihn begeht, und die Sicherheit nicht für die Opfer des Völkermords, sondern für seine Täter zu gewährleisten.
In einem weiteren eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht ermächtigt die Resolution die Streitkräfte des israelischen Regimes, Gaza weiterhin (rechtswidrig) zu besetzen, bis der von den USA geführte Friedensrat und die Streitkräfte des israelischen Regimes gemeinsam etwas anderes beschließen. Und in jedem Fall sieht die Resolution vor, dass die israelischen Streitkräfte (IOF) in Gaza bleiben können, um einen „Sicherheitsgürtel” auf unbestimmte Zeit zu besetzen.
Schließlich erhalten sowohl der koloniale Friedensrat als auch seine stellvertretende Besatzungs-„Stabilisierungstruppe“ ein zweijähriges Mandat und die Möglichkeit einer Verlängerung in Absprache mit Israel (und Ägypten), jedoch nicht mit Palästina.
Der Wahnsinn der Kolonisatoren Es versteht sich von selbst, dass diese Resolution von der palästinensischen Zivilgesellschaft, fast allen palästinensischen politischen und Widerstandsgruppen sowie Menschenrechtsverteidigern und Experten für internationales Recht aus aller Welt abgelehnt wurde.
Nach internationalem Recht ist die Besatzung Palästinas rechtswidrig, das palästinensische Volk hat ein Recht auf Selbstbestimmung, und es hat das Recht, sich gegen ausländische Besatzung, koloniale Herrschaft und rassistische Regime wie Israel zu wehren. Diese Resolution versucht nicht nur, diese Rechte zu verweigern, sondern geht sogar so weit, die illegale israelische Präsenz zu stützen und ihre eigenen Mechanismen der ausländischen Besatzung und kolonialen Herrschaft zu legitimieren.
Darüber hinaus leitet der Sicherheitsrat alle seine Befugnisse aus der Charta der Vereinten Nationen ab. Diese Charta ist als Vertrag Teil des Völkerrechts und steht nicht über diesem. Als solches ist der Rat an die Regeln des Völkerrechts gebunden, einschließlich und insbesondere an die höchsten, sogenannten jus cogens- und erga omnes-Regeln, wie das Selbstbestimmungsrecht und die Unzulässigkeit der gewaltsamen Aneignung von Territorium. Seine eklatante Missachtung der Feststellungen des IGH zu diesen Fragen zeigt das Ausmaß, in dem viele Bestimmungen dieser Resolution tatsächlich rechtswidrig und ultra vires (über die Befugnisse des Rates hinausgehend) sind.
Die Auswirkungen dieser skandalösen Handlung des UN-Sicherheitsrats werden daher weit über Palästina hinausreichen. Wenn der UN-Sicherheitsrat nicht durch das Völkerrecht eingeschränkt wird, wird er zu einem gefährlichen Instrument der Unterdrückung und Ungerechtigkeit. Genau das haben wir in diesem Fall erlebt, als der UN-Sicherheitsrat das Völkerrecht ignorierte und die Überlebenden von Gaza praktisch den Mittätern des Völkermords auslieferte.
Und die Anhänger des Rates wissen sehr wohl, dass das Veto im UN-Sicherheitsrat wiederholt eingesetzt wurde, um die Rechte der Palästinenser zu verweigern. In diesem Fall, als es zum Schutz der Rechte der Palästinenser hätte eingesetzt werden können, war das Veto nirgends zu finden. In einer Minute der Abstimmung hat der Sicherheitsrat seine gesamte Legitimität verloren.
Ein Weg nach vorn Der Versuch der USA, dem seit langem leidenden palästinensischen Volk im Gazastreifen eine Form des Kolonialismus aus dem 19. Jahrhundert aufzuzwingen, ist ebenso wie das französisch-saudische Kolonialprojekt, das ihm vorausging, zum Scheitern verurteilt. Solche Vorhaben sind von vornherein grundlegend fehlerhaft, da sie Ergebnisse durchsetzen wollen, die weder legal (nach internationalem Recht) noch legitim (da sie die palästinensische Selbstbestimmung ausschließen) sind und für die es keine praktische Aussicht auf Erfolg gibt (da sie sowohl in Palästina als auch weltweit fast einhellig abgelehnt werden).
Die USA mögen in der Lage sein, genügend Staaten zu bedrohen und zu bestechen, damit sie sie bei einer UN-Abstimmung unterstützen, aber es könnte sich als schwierig erweisen, genügend Truppen und anderes Personal zu beschaffen, um die Resolution vor Ort gegen den Willen der einheimischen Bevölkerung umzusetzen. Und es wird noch schwieriger sein, die Unterstützung aufrechtzuerhalten, wenn der Plan (unweigerlich) zu scheitern beginnt.
In der Zwischenzeit ist die Aufgabe für diejenigen, die sich für Gerechtigkeit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit einsetzen, klar. Dieser Plan muss in jeder Hauptstadt und zu jedem Zeitpunkt abgelehnt werden. Die Regierungen müssen dazu gedrängt werden, ihre Komplizenschaft bei den Verstößen Israels, den Exzessen der USA und diesem grausamen Kolonialplan zu beenden. Das israelische Regime muss isoliert werden. Die Bemühungen um Boykott, Desinvestition und Sanktionen müssen verdoppelt werden. Es muss ein Embargo für Militär, Treibstoff und Technologie verhängt werden. Die israelischen Täter müssen vor jedem verfügbaren Gericht strafrechtlich verfolgt werden. Und auf den Straßen muss der gerechte Ruf nach Freiheit für Millionen Palästinenser durch Demonstrationen, Streiks, zivilen Ungehorsam und direkte Aktionen widerhallen.
Und wenn dieses koloniale Kartenhaus zusammenbricht, steht eine andere, gerechtere Lösung bereit, um seinen Platz einzunehmen. Wenn die globale Mehrheit sich vor dem Kaiser von den Knien erhebt und ihre kollektive Macht geltend macht, indem sie im Rahmen des Mechanismus „Uniting For Peace” der UN-Generalversammlung handelt, um das Veto der USA zu umgehen, Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht ergreift, um das israelische Regime zu isolieren und zu bestrafen, und Palästina wirklich schützt, dann kann die UNO weiterkämpfen. Wenn nicht, wird sie mit ziemlicher Sicherheit verkümmern und sterben, ein Opfer ihrer selbst zugefügten Wunden, von denen keine tiefer ist als die beschämende Resolution vom 17. November 2025.
******************************************************* Werde Mitglied im Bündnis für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern e.V. (BIP) und unterstütze unsere Arbeit. Jahresbeitrag für stimmberechtigte ordentliche Mitglieder 150 €, für Fördermitglieder 100 €. Ein Aufnahmeantrag ist an den Vorstand zu stellen: info@bip-jetzt.de. Weitere Informationen: www.bip-jetzt.de Wenn Sie die Arbeit von BIP unterstützen möchten – dies ist unser Spendenkonto: BIP e.V., IBAN: DE 43 2545 1345 0051 0579 58, BIC NOLADE21PMT Hier können Sie BIP-Aktuell abonnieren: https://bip-jetzt.de/blog/ Vierte Internationale BIP-Konferenz vom 29. – 31. Mai 2026 in Nürnberg: https://bip-jetzt.de/bip-konferenz/
Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Bemerkenswert“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!
Bemerkenswert: Das Bestreiten des Existenzrechts des Staates Israel darf nicht generell untersagt werden »Einer für den 22.11.2025 in Düsseldorf mit etwa 50 Teilnehmern geplanten pro-palästinensischen Demonstration darf nicht generell verboten werden, das Existenzrecht des Staates Israel in Abrede zu stellen. Das hat das Oberverwaltungsgericht heute entschieden und damit den vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf teilweise geändert. Das Polizeipräsidium Düsseldorf hatte dem Veranstalter untersagt, das Existenzrecht des Staates Israel während der Versammlung in jedweder Form zu leugnen. Ferner hatte es verfügt, dass die im Versammlungsmotto genannten Parolen „From the river to the sea“, „There is only one state – Palestine 48“ und „Yalla, yalla, Intifada“ nur einmal zu Beginn der Versammlung verlesen und anschließend nicht mehr verwendet werden dürfen. Den hiergegen gerichteten Eilantrag des Veranstalters hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf abgelehnt. Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte teilweise Erfolg. Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 15. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Wesentlichen ausgeführt: Das generelle Verbot eines Bestreitens des Existenzrechts des Staates Israel ist rechtswidrig. Das Existenzrecht des Staates Israel in Abrede zu stellen verwirklicht für sich genommen keinen Straftatbestand. Vielmehr unterfallen eine kritische Auseinandersetzung mit der Staatsgründung Israels und die Forderung nach einer friedlich zu vollziehenden Veränderung bestehender Verhältnisse grundsätzlich dem Schutz der Meinungsfreiheit. Besondere Umstände, die für eine mögliche Einordnung solcher Äußerungen etwa als Volksverhetzung hinzutreten müssten, hat die Polizei nicht aufgezeigt. Gleichfalls als rechtswidrig stellt sich in diesem Zusammenhang das verfügte Verbot der Verwendung der Parole „There is only one state – Palestine 48“ dar. Sie lässt insbesondere keinen konkreten Bezug zur Ideologie der in Deutschland verbotenen Terrororganisation HAMAS erkennen. Demgegenüber ist das Verbot der Parole „Yalla, yalla, Intifada“ voraussichtlich rechtmäßig. Diese Äußerung kann vor dem Hintergrund des anhaltenden Gaza-Konflikts nicht als bloße Aufforderung zu friedlichem Protest verstanden werden, sondern stellt sich aus Sicht eines unbefangenen Beobachters als Sympathiebekundung für die durch radikale Palästinenser verübten Gewalttaten gegen israelische Zivilisten und Mitglieder der IDF während der ersten und zweiten Intifada dar. Ob die Verwendung der Parole „From the river to the sea“ strafbar ist, weil es sich hierbei um ein Kennzeichen der verbotenen HAMAS handelt, kann im Eilverfahren nicht abschließend geklärt werden. Hier überwiegt allerdings das öffentliche Interesse an einem sofortigen Vollzug des Verbots dieser Parole. Auch ohne ihre fortgesetzte Verwendung kann das Anliegen der Versammlung ausreichend in der Öffentlichkeit kommuniziert werden. Demgegenüber ist eine einmal getätigte Äußerung irreversibel und kann durch ein nachträgliches Einschreiten der Polizei oder nachträgliche Strafanzeigen nicht wieder rückgängig gemacht werden. Der Beschluss ist unanfechtbar.« Aktenzeichen: 15 B 1300/25 (I. Instanz: VG Düsseldorf, 18 L 3700/25) https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/50_251121/index.php
BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle von Menschenrechtsverletzungen, die in deutschen Medien kaum Beachtung finden Israel tötet 33 Bewohner Gazas in einer einzigen Nacht. Dies ist Teil eines neuen tödlichen Status quo, sagen die Palästinenser. »Am Mittwoch tötete Israel 33 Palästinenser, darunter 12 Kinder, bei seinen jüngsten Verstößen gegen den Waffenstillstand in Gaza. Unter den Getöteten sind palästinensische Familien, die versuchten, nach Hause zurückzukehren, und andere, die in israelische Versuche verwickelt waren, Hamas-Führer zu ermorden. Die israelische Armee flog am Mittwoch eine Reihe von Luftangriffen auf zahlreiche Ziele in verschiedenen Teilen des Gazastreifens. Die Angriffe galten zivilen Zielen in Gaza-Stadt und Khan Yunis in städtischen Wohngebieten und Zeltlagern. In einer Erklärung am Donnerstagmorgen teilte das Gesundheitsministerium in Gaza mit, dass in den letzten 24 Stunden 33 Palästinenser getötet worden seien, darunter 12 Kinder und 8 Frauen, und über 88 verletzt worden seien. Das Medienbüro der Regierung in Gaza erklärte in einer Stellungnahme, dass bei einem der Angriffe eine ganze Familie „aus dem Melderegister getilgt“ worden sei. (…) „Sie beschlossen, ihn zu töten, weil er in sein Haus zurückgekehrt war“ Die 13-jährige Hala Abu Samra aus Gaza-Stadt lebte mit ihrer Familie im Awqaf-Gebäude in al-Zaytoun, in dem eine große Anzahl obdachloser Familien untergebracht war. In einem Video-Zeugnis für Mondoweiss sitzt das 13-jährige Mädchen weinend zwischen ihren Verwandten. Sie versuchen, sie zu trösten, während sie erzählt, wie ihre Mutter getötet und andere Familienmitglieder verletzt wurden. „Meine ganze Familie liegt jetzt auf dem Boden des Krankenhauses. Sie bluten alle. Ich bin die Einzige, die überlebt hat“, sagte sie. „Sie haben uns getäuscht und gesagt, der Krieg sei vorbei; sie haben uns ein Gefühl der Sicherheit gegeben“, schluchzte sie. „Dann haben sie meine Mutter getötet.“ Halas Familie wurde in das al-Ahli Arab Hospital in Gaza-Stadt verlegt, nachdem sie in ihrem Vertriebenenzentrum angegriffen worden war. „Haben sie nicht genug davon, uns seit zweieinhalb Jahren zu töten? Haben sie nicht genug davon, dass wir jeden Tag sterben? Wann wird das alles enden?“, rief Hala aus. Zu den Familien, die angegriffen wurden, gehörte auch die von Dr. Sabri Abu Sabt. Sie waren in ihr Haus zurückgekehrt, das knapp hinter der gelben Linie in der Region Bani Suheila in Khan Yunis liegt. Es war ihre erste Nacht nach ihrer Rückkehr. Als ihr Haus um 2 Uhr morgens angegriffen wurde, schliefen sie. Drei Familienmitglieder wurden getötet: Abu Sabts Sohn, seine Tochter und seine Enkelin. Abu Sabts Familie ist eine von Dutzenden in Gaza, die von israelischen Streitkräften in Gebieten nahe der Gelben Linie angegriffen wurden. Die meisten von ihnen wurden innerhalb der Zone angegriffen, aus der sich die israelische Armee zurückgezogen hatte, wie lokale Behörden und Berichte von Mondoweiss auf der Grundlage von Augenzeugenaussagen berichten. „Wir sind eine friedliche Familie. Wir sind nach Hause gegangen, weil wir nirgendwo anders hingehen konnten“, sagt Dr. Abu Sabt im Nasser-Krankenhaus in einer Videoaussage für Mondoweiss. „Wir haben einfach in unserem Haus geschlafen. Niemand sonst war dort. Sie haben uns bombardiert, während wir schliefen, anstatt uns zu warnen. Sie haben meinen Sohn, meine Tochter und meine Enkelin getötet.“ Der verletzte Arzt, dessen Kopf Spuren von Verletzungen aufweist, sagte, sein Sohn habe gerade letzte Woche sein erstes Semester an der Universität begonnen, nachdem in Gaza nach zwei Jahren wieder die Hochschulbildung aufgenommen worden war. „Er war so glücklich, mit dem Studium zu beginnen. Aber die israelische Armee beschloss, ihn zu töten, weil er nach Hause zurückgekehrt war.« https://mondoweiss.net/2025/11/israel-kills-33-gazans-in-a-single-night-its-part-of-a-new-deadly-status-quo-palestinians-say/?ml_recipient=171800575175820799&ml_link=171800562591860260&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_term=2025-11-25&utm_campaign=Weekly+Briefing+11+22+25
Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.
Diese Webseite verwendet Cookies. Wenn Sie diese Webseite nutzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Benutzererfahrung zu verbessern, während Sie durch die Website navigieren. Von diesen werden die nach Bedarf kategorisierten Cookies in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website essentiell sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern (Google Analytics), die uns helfen, zu analysieren und zu verstehen, wie Sie diese Website nutzen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies abzulehnen. Das Deaktivieren einiger dieser Cookies kann sich jedoch auf Ihr Surferlebnis auswirken.
Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.
Cookie
Duration
Description
cookielawinfo-checkbox-functional
11 months
The cookie is set by GDPR cookie consent to record the user consent for the cookies in the category "Functional".
cookielawinfo-checkbox-necessary
11 months
This cookie is set by GDPR Cookie Consent plugin. The cookies is used to store the user consent for the cookies in the category "Necessary".
viewed_cookie_policy
11 months
The cookie is set by the GDPR Cookie Consent plugin and is used to store whether or not user has consented to the use of cookies. It does not store any personal data.
Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.