BIP-Aktuell #356: “Hungerspiele”

Hunger als Waffe erreicht in Gaza ein neues Niveau

  1. „Hungerspiele“
  2. Erfreulich: Brief von 75 deutschen Wissenschaftlern an die Bundesregierung
  3. Israelischer Plan zur Zwangsumsiedlung der Bevölkerung Gazas

Die Verteilungszentren der Gaza Health Foundation (GHF) sind zu Orten geworden, an denen hungrige Palästinenser getötet werden, die ihr Leben riskieren, um Lebensmittel für ihre Familien zu erhalten. Israel macht seine Absicht deutlich: Es will so viele Palästinenser wie möglich in Gaza verhungern lassen. Die GHF, die eingerichtet wurde, um das UNRWA als Hauptverteiler von Nahrungsmitteln im Gazastreifen zu ersetzen, ist ein Instrument zur Erreichung dieses Ziels und verschwendet die für die Ernährung der Palästinenser vorgesehenen Mittel.

Der Begriff “Hungerspiele” stammt aus den dystopischen Romanen von Suzanne Collins, die auch verfilmt wurden. Er wurde nun verwendet, um das System der humanitären Verteilung von Lebensmitteln zu beschreiben, das Israel im Gazastreifen eingerichtet hat, ein System, das 798 Menschen das Leben gekostet hat (Stand: 11. Juli). Ihr einziges Verbrechen bestand darin, zu den Lebensmittelverteilungszentren zu kommen, um überleben zu können.

Einladung der American Jewish University zu einer Veranstaltung mit Reverend Johnnie Moore, dem heutigen Leiter der Gaza Humanitarian Foundation GHF. Quelle: 2024, American Jewish University.



In einem Artikel mit dem Titel „Gazas Hungerspiele“ ordnete der Journalist und presbyterianische Pfarrer Chris Hedges den seiner Meinung nach eindeutigen Versuch, die Palästinenser in Gaza auszuhungern, als einen Akt des Völkermords ein, der der Art und Weise, wie der Hunger bei Völkermorden in der Geschichte eingesetzt wurde, sehr ähnlich ist. Chris Hedges sieht Parallelen zum Aushungern der Zivilbevölkerung in Armenien, Namibia, Srebrenica und dem Holodomor in der Ukraine zur Stalinzeit. Er berichtet, dass die hungernden Palästinenser sich an den vier Verteilungszentren (seit dem 10.7. gibt es nur noch drei) versammeln und warten, bis die Verteilung beginnt. Dann haben sie ein paar Minuten Zeit, um so viel wie möglich einzusammeln und so schnell wie möglich zu fliehen, bevor die israelischen Soldaten das Feuer auf sie eröffnen.

Israelische Soldaten erklärten gegenüber der Zeitung Haaretz, sie hätten den Befehl erhalten, gezielt auf unbewaffnete Menschen im Gazastreifen zu schießen, während diese auf Hilfe warteten. Nir Hasson, ein Journalist von Haaretz, sagte, dass die Soldaten scharfe Munition verwenden, um mit den Hilfesuchenden zu “kommunizieren” und die Bewegung der Menge durch Schüsse zu kontrollieren. Als Soldaten um nicht-tödliches Equipment für die Zerstreuung der Menschenmenge baten, lehnten Offiziere dies mit den Worten ab: “Das ist Krieg” (Quelle auf Hebräisch).

Israel hat seit Beginn des Völkermords Hunger als Kriegswaffe eingesetzt (BIP-Aktuell #311): von der Erklärung des ehemaligen Verteidigungsministers, dass ab dem 9. Oktober 2023 keine Lebensmittel, kein Wasser, keine Medikamente und kein Strom mehr nach Gaza gelangen werden, über den “Plan der Generäle”, die Palästinenser in abgeriegelten Gebieten zu konzentrieren und auszuhungern (BIP-Aktuell #323), bis hin zu Finanzminister Bezalel Smotrich, der die israelische Regierung am 6. Juli 2025 dafür geißelte, dass sie es versäumt habe, die Hilfslieferungen nach Gaza vollständig einzustellen. Die Absicht der israelischen Behörden, die Palästinenser in Gaza durch Hunger zu vernichten, ist offensichtlich und wird offen zugegeben.

Israel hatte die wichtigste im Gazastreifen tätige humanitäre UN-Organisation, die UNRWA, mit falschen Beweisen in Misskredit gebracht (BIP-Aktuell #291) und ihr jede Tätigkeit verboten (BIP-Aktuell #324). Bis zum 27. Juni hat das israelische Militär 317 UNRWA-Mitarbeiter im Gazastreifen getötet – mehr UN-Mitarbeiter als in jedem anderen Konflikt in der Geschichte der Vereinten Nationen. Damit hat Israel die humanitäre Infrastruktur im Gazastreifen zerstört. Die 400 Lebensmittelverteilungszentren der UNRWA wurden durch nur vier Zentren ersetzt, die von der GHF betrieben werden, einer Organisation, die von Israel und den USA gegründet wurde und von dem evangelikalen Führer Johnny Moore geleitet wird. Der ehemalige Hohe Vertreter der EU für auswärtige Angelegenheiten, Josep Borrell, bezeichnete die GHF als “US-Söldner”.

Haaretz berichtet, dass die Lebensmittel, die GHF verteilt, sechs Stufen durchlaufen: Erzeuger, Einzelhandel, Importeur, Quartiermeister, Verteilungslager und Verpackungszentren. Dieses sechsstufige System ist äußerst ineffizient. Jede Stufe wird von privaten Unternehmen betrieben, die von ihrem Gewinn profitieren. Das verteuert die Lebensmittel. Das kleine Budget für Lebensmittel ist infolgedessen schnell aufgebraucht, so dass nur sehr wenig für die Menschen in Gaza übrigbleibt. Haaretz stellte fest, dass eine christlich geführte Organisation, die eine muslimische Bevölkerung mit Lebensmitteln versorgt, extra Geld für jüdische Kosher-Marken auf den Lebensmitteln bezahlt (Quelle auf Hebräisch). Ein israelischer Koch und Restaurantbesitzer, Shahar Segal, ist der Sprecher der GHF. Er dient den Interessen Israels und der GHF, um das Verbrechen des Völkermordes zu beschönigen, und wird dafür aus dem Budget bezahlt, das eigentlich für die Ernährung der hungernden Palästinenser in Gaza vorgesehen ist. Die GHF hat angeboten, nicht nur Zentren für die Verteilung von Lebensmitteln, sondern auch Lager für die “Entradikalisierung” der Palästinenser in Gaza einzurichten und diese zur „Auswanderung“ zu bewegen.

Der Haaretz-Journalist Hasson erklärte, dass die GHF 20-Kilo-Säcke mit Mehl verteile und nur starke Menschen, nicht aber Kranke, Alte, Kinder und Schwache diese tragen können. Die Säcke müssen zu den Familien gebracht werden, aber viele Familien haben durch die israelischen Bombenangriffe Mitglieder verloren, die schwere Mehlsäcke tragen könnten. Hasson beschrieb die Verteilung der Lebensmittel als eine Situation “wie in einem Zoo, in dem man das Futter in den Pferch wirft und die Tiere darum kämpfen lässt”. Als er angesichts der von ihm beschriebenen Realität gefragt wurde, warum er diesen Akt des vorsätzlichen Aushungerns nicht als Völkermord bezeichnet, lautete seine Antwort: “Ich muss meine Kinder noch in diesem Land großziehen” (Quelle auf Hebräisch). Einen mehrseitigen, ergänzenden und detaillierten Report hat Hagar Shezaf zum Artikel von Nir Hasson in Haaretz veröffentlicht.




Shahar Segal, israelischer Gastwirt und Sprecher der GHF. Quelle: 2025, Twitter.



Der bangladeschische Wirtschaftswissenschaftler Amartya Sen erhielt 1998 den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften für seine Studie über Ungleichheit, Armut und Hungersnot. Sen argumentierte, dass eine Hungersnot nie auf einen Mangel an Nahrungsmitteln zurückzuführen ist, sondern immer auf ein fehlendes Anrecht auf Nahrung – die Nahrungsmittel werden den Menschen von den Mächtigen vorenthalten. Sen warnte, dass der Entzug von Nahrungsmitteln für eine Gruppe von Menschen langfristige Folgen hat, da selbst einige Monate der Unterernährung die Entwicklung von Kindern irreversibel beeinträchtigen, eine ganze Generation zum Leiden verdammen und die Fähigkeit derjenigen, die die Hungersnot erlebt haben, einschränken, für die nächste Generation zu sorgen. Eine Hungersnot ist eine humanitäre Katastrophe, die länger anhaltende Auswirkungen als ein Erdbeben oder ein Brand haben kann, und sie ist keine Naturkatastrophe, sondern ein vorsätzliches Verbrechen.

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Erfreulich BIP-Aktuell #356:


Brief von 75 deutschen Wissenschaftlern an die Bundesregierung
75 deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, darunter die Professoren Christine Binzel und Michael Barenboim, werfen in einem Brief der Bundesregierung vor, Deutschland unterstütze eines der größten Verbrechen unserer Zeit, nämlich die Vernichtung und Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung und die Zerstörung jeglicher Lebensgrundlagen in Gaza und zunehmend in der West Bank. „Seit 20 Monaten verfolgen wir täglich diesen horrenden Völkermord ‚live‘ mit, während die neu amtierende Bundesregierung diese Realität davon losgelöst diskutiert und agiert… Ihr aktuelles Handeln, ebenso wie das der vorherigen Regierung, ist völkerrechtswidrig und politisch hochgefährlich: Deutschland untergräbt damit aktiv jenes internationale Rechtsystem, das nach dem Zweiten Weltkrieg auch als Reaktion auf deutsche Verbrechen geschaffen wurde.“
„Deutschland muss endlich das falsche Narrativ aufgeben, Israels Vorgehen in Gaza sei legitime Selbstverteidigung… Tatsächlich handelt es sich um die radikale Verwirklichung eines historischen Traums vieler Zionisten: die Umsiedlung und Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung – bis hin zu ihrer möglichen Vernichtung.“
Die 75 Wissenschaftler fordern:

  • Die Verhängung eines vollständigen Waffenembargos gegen Israel.
  • Die sofortige Überprüfung aller diplomatischen, politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Israel.
  • Die Ergreifung aller notwendigen Schritte, um das palästinensische Recht auf Selbstbestimmung im besetzten palästinensischen Gebiet zu garantieren.
  • Wirtschaftliche Sanktionen und die Aufhebung oder Aussetzung der Handelsabkommen und akademischen Beziehungen zu Israel, die seine illegale Besatzung und das Apartheidregime unterstützen.
  • Die aktive Unterstützung des IGH und des IStGH.

Die Wissenschaftler fordern als weitergehende Maßnahmen:

  1. Den internationalen Schutz für die palästinensische Zivilbevölkerung.
  2.  Aufnahme und medizinische Evakuierung schutzbedürftiger Geflüchteter aus Gaza.

Außerdem die Beendigung der repressiven Hochschulpolitik und Wiederherstellung von Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit:


„Wir fordern ein sofortiges Ende der Einschränkungen von Wissenschafts- und Meinungsfreiheit in Deutschland. Aktuell werden kritische Stimmen zu Israels Vorgehen und seiner Besatzung unter dem Einsatz wissenschaftlich fragwürdiger Antisemitismus-Definitionen diffamiert, Veranstaltungen abgesagt und Proteste … kriminalisiert.“


Der vollständige Brief ist abrufbar unter https://drive.google.com/file/d/1sVzBcr6EKIr0JXX2CvX_jT9Yac2Jvnus/view

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.

Israelischer Plan zur Zwangsumsiedlung der Bevölkerung Gazas „Blaupause für Verbrechen gegen die Menschlichkeit“
Militär soll Ruinen von Rafah in „humanitäre Stadt“ verwandeln – Experten sprechen von Internierungslager für alle Palästinenser in Gaza
Der israelische Verteidigungsminister hat Pläne vorgelegt, alle Palästinenser in Gaza in ein Lager auf den Ruinen von Rafah zwangsumzusiedeln. Rechtsexperten und Wissenschaftler bezeichnen dies als Blaupause für Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Israel Katz sagte, er habe das israelische Militär angewiesen, Vorbereitungen für die Errichtung eines Lagers, das er als „humanitäre Stadt“ bezeichnete, auf den Ruinen der Stadt Rafah zu treffen, berichtete die Zeitung Haaretz.
Palästinenser würden vor dem Betreten einer „Sicherheitskontrolle“ unterzogen und dürften das Lager nicht mehr verlassen, sagte Katz bei einer Pressekonferenz für israelische Journalisten.
Israelische Streitkräfte würden das Gelände sichern und zunächst 600.000 Palästinenser in das Lager „umsiedeln” – überwiegend Menschen, die derzeit aus der Region al-Mawasi vertrieben wurden.
Letztendlich soll die gesamte Bevölkerung Gazas dort untergebracht werden. Es geht Israel um die „Umsetzung des Auswanderungsplans, die stattfinden wird,“ zitierte Haaretz Katz.
https://www.theguardian.com/world/2025/jul/07/israeli-minister-reveals-plan-to-force-population-of-gaza-into-camp-on-ruins-of-rafah


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BIP-Aktuell #355: Verteidigung Israels? Angriff auf das Völkerrecht! 

Analyse von BIP-Mitglied Prof. Dr. Norman Paech

  1. Verteidigung Israels? Angriff auf das Völkerrecht!
  2. Erfreulich
  3. Neue israelische Richtlinie beschleunigt ethnische Säuberung von Masafer Yatta

Die USA und Israel haben eine lange Reihe von Militärinterventionen unternommen, die oft auf fragwürdigen Begründungen beruhten, darunter Lügen oder überdehnte Auslegungen des Völkerrechts. Die Bombardierungen iranischer Nuklearanlagen und ziviler Ziele können auch dann nicht durch das Recht auf Selbstverteidigung gerechtfertigt werden, wenn man ein Selbstverteidigungsrecht auch bei unmittelbar bevorstehenden Angriffen bejaht; denn diese Voraussetzung war nicht erfüllt. Die israelische Kriegsführung in Gaza hat keine völkerrechtliche Legitimität. Die deutsche Bundesregierung muss Waffenlieferungen an Israel einstellen, da sie davon ausgehen muss, dass diese in völkerrechtswidrigen Kriegen eingesetzt werden. Machtpolitischer Missbrauch untergräbt das Völkerrecht, und die Gefahr von „Völkerrechtsnihilismus“ starker Staaten wächst.

Der Bombenangriff der USA auf die Nuklearanlagen Irans kam zwar überraschend, war aber vorhersehbar. Schon lange zuvor hatten sie den Mittleren Osten im Brennpunkt ihres geostrategischen Fadenkreuzes. Bereits 1997 war dies nachzulesen in dem Buch von Zbigniew Brzezinski, Sicherheitsberater zweier US-Präsidenten, „Die einzige Weltmacht. Amerikas Strategie der Vorherrschaft“. Der neokonservative Think Tank „Project for the New American Century“ mit hohen Beamten in der Administration wie den Falken Richard Perle und Douglas Feith plädierte im gleichen Jahr für eine Neuordnung des ganzen Mittleren Ostens zur Sicherung und Stabilisierung der US-amerikanischen Interessen in der Region. Und noch vor dem Terroranschlag auf das World Trade Center am 11. September 2001 formulierte Charles Krauthammer den aggressiven und imperialen Geist der amerikanischen Weltpolitik treffend: „Amerika ist kaum mehr ein internationaler Bürger. Es ist die dominante Macht in der Welt, dominanter als ehemals Rom. Deshalb ist Amerika in der Lage, Normen zu gestalten, Erwartungen zu verändern und neue Realitäten zu schaffen. Wie? Durch eine kompromisslose und unerbittliche Demonstration seines Willens.“ (Ch. Krauthammer, The Bush-Doctrine, in Times v. 5. März 2001, S. 42) Was er vergaß hinzuzufügen, dass Lügen ein selbstverständliches Element dieser „unerbittlichen Demonstration des Willens“ bilden. Lügen gehören zu jeder Kriegspolitik, ohne die sie nicht funktioniert.


Israels Botschafter bei den Vereinten Nationen, Gilad Erdan, schredderte auf dem Podium der Generalversammlung am 13. Mai 2024 die UN-Charta. Quelle: 2024, Instagram.    

        
Das wurde 2003 im Überfall auf Bagdad deutlich, der noch ein zweites Merkmal dieser Kriegspolitik aufzeigte: die Verachtung für internationale Verträge und Völkerrecht. Gab es 1999 beim Überfall auf Ex-Jugoslawien noch heftige Diskussionen über die völkerrechtliche Legitimation als sog. humanitäre Intervention, musste man sich 2003 mit den durchsichtigen Lügen einer unmittelbaren atomaren Bedrohung durch den Irak zufriedengeben. Nahezu allen US-Administrationen nach 1945 ist dieser laxe Umgang mit der Wahrheit und dem Völkerrecht zu eigen. Der unbedingte Anspruch auf die Nummer Eins in der Welt zwingt sie zu dieser „kompromisslosen und unerbittlichen Demonstration ihres Willens“. Dafür haben sie den absolut größten Militärapparat mit fast 800 Stützpunkten in der ganzen Welt aufgebaut. Er ist zwar nicht unangreifbar, aber derzeit praktisch unüberwindbar, wie die zahllosen Interventionen und Überfälle mit und ohne die NATO nach 1945 erwiesen haben (vgl. William Blum, Zerstörung der Hoffnung. Bewaffnete Interventionen der USA und des CIA seit dem Zweiten Weltkrieg, 1987, Frankfurt a. Main, 2008).

Wir gehen fehl, wenn wir die Verachtung des Völkerrechts erst der Trump-Administration anlasten. Sie prägte alle Administrationen nach dem Zweiten Weltkrieg. Auch Obama „begründete“ seine völkerrechtswidrige Intervention 2011 in Syrien, für die er weder ein Mandat des UN-Sicherheitsrats noch die Einwilligung der Regierung in Damaskus hatte, einfach mit der „verwirkten Legitimität“ Assads. Die Standard-Rechtfertigung „Selbstverteidigung gem. Art. 51 UN-Charta“, ob individuell oder kollektiv, war in diesem Fall nicht möglich. Sie bekam jedoch eine plausible Grundlage durch den Terror von 9/11. Zwar verurteilte der sofort einberufene UN-Sicherheitsrat die Anschläge aufs Schärfste und verpflichtete die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, er konnte sich aber nicht auf ein Mandat für die USA zur Verfolgung von Al Quaida in Afghanistan einigen. Er erwähnte jedoch in seiner Resolution 1373 vom 28. September 2001 das Recht auf Selbstverteidigung, welches die USA dann für sich in Anspruch nahmen. Seitdem wird die Angst vor dem Terror, ob mit herkömmlicher oder nuklearer Waffengewalt, zum Sprungbrett für die Berufung auf Artikel 51 der UN-Charta.

Israel kann daher das Recht auf Verteidigung für seine militärische Intervention am 8. Oktober 2023 durchaus in Anspruch nehmen. Der Angriff aus dem Gazastreifen auf zivile Kibbuzim und Zivilisten war ein schweres Kriegsverbrechen (vgl. dazu Helga Baumgarten, Norman Paech, Völkermord in Gaza, Wien 2025, S. 183 ff.) Die überlange Dauer und die Unverhältnismäßigkeit der Gewalt der israelischen Armee haben ihr aber schon lange, bevor jüngst auch Kanzler Merz vorsichtige Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit äußerte, die völkerrechtliche Legitimation entzogen. Was oft übersehen wird, Artikel 51 begrenzt das Verteidigungsrecht in seinem Satz 1: „… bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat“. Bereits am 25. März 2024 hat er in seiner Resolution 2728 die sofortige Waffenruhe gefordert. Da der Sicherheitsrat selbst keine exekutiven Maßnahmen ergreifen kann, war diese zwingende Aufforderung zur Waffenruhe die erforderliche Maßnahme, die das Recht auf Selbstverteidigung Israels beendete.

Den Angriff auf den Iran am 13. Juni 2025 und die darauffolgende 12-tägige Bombardierung nuklearer aber auch ziviler Einrichtungen rechtfertigt Israel nun als präventive Verteidigung gegen das israelische Atomprogramm damit, dass ein nuklearer Angriff unmittelbar bevorstand. Die präventive oder vorbeugende militärische Reaktion auf einen noch nicht erfolgten, aber evtl. unmittelbar bevorstehende Angriff ist mit dem Wortlaut des Art. 51 nicht vereinbar. Er fordert eindeutig einen bereits erfolgten aktuellen Angriff. Um diese Erweiterung des Verteidigungsrechts wird international seit Jahrzehnten erbittert gestritten – ein Streit, der bis in die Zeit des Völkerbundes zurückreicht. Die Diskussion ist jetzt auch in den deutschen Medien angekommen (vgl. Alexander Haneke; Eva Ricarda Lautsch, Mark Schieritz); denn die Öffentlichkeit ist nicht mehr ohne weiteres bereit, die militärischen Aggressionen Israels um sich herum gegen die Nachbarländer nachzusehen. Es gibt Vermutungen, dass die Angriffe gerade jetzt erfolgten, um in ihrem Schatten den Krieg in Gaza fortführen zu können. Fakt ist, dass sich während des Angriffs auf Iran die Bombardierung des Gazastreifens stark erhöhte. Der Abzug des Interesses der Medien von Gaza mag ein Nebengedanke in der Strategie gegen Iran gewesen sein, der Hauptgrund aber war es zweifellos nicht.

Der erste Versuch, Kriterien für eine legitime präventive Selbstverteidigung aufzustellen, stammt bereits von dem US-amerikanischen Außenminister Webster (1782 – 1852) aus dem Jahr 1842. Er forderte eine „necessity of self-defense, instant, overwhelming, and leaving no choice of means, and no moment of deliberation“. Das heißt, ein Angriff muss unmittelbar bevorstehen, überwältigend sein, und es darf keine Zeit für eine Wahl der Mittel oder weitere Beratungen mehr bestehen. Diese Formel war lange Zeit richtungsweisend und wurde auch von den internationalen Militärtribunalen in Nürnberg und Tokio angewandt. Sie wird auch heute noch insbesondere von Israel für seine Angriffe gegen seine arabischen Nachbarn vertreten. So z.B. bei seinem Angriff auf Ägypten 1967, 1975 gegen die palästinensischen Lager im Libanon und 1981 bei der Bombardierung der Kernreaktoren Tamuz 1 und 2 von Tuwaitha in der Nähe von Bagdad. Für Israels regelmäßige Angriffe auf ausgewählte Ziele in Syrien beruft sich die Regierung ebenfalls auf dieses erweiterte Recht zur Selbstverteidigung.

Es ist jedoch stark umstritten, ob die Webster-Formel damit schon Völkergewohnheitsrecht geworden ist. So wurde seinerzeit Israels Angriff auf die beiden Kernreaktoren in der UNO einstimmig verurteilt (Vgl. UNRes. 487 vom 19. Juni 1981.) Die Möglichkeiten sind zu groß, dass insbesondere militärisch starke Staaten diese Formel missbräuchlich benutzen, wenn es ihnen überlassen bleibt, zu entscheiden, wann es evtl. zu einem Angriff kommt. Damit wird das strikte Gewaltverbot des Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta unterlaufen.

Die USA haben allerdings auch diese weitgefasste Präventionsformel noch weiter ausgedehnt, als US-Präsident George W. Bush ein neues Präemptionskonzept mit seiner „Bush-Doktrin“ einführte. Danach soll diese „vorbeugende“ Verteidigung schon eingreifen, wenn ein Angriff noch gar nicht unmittelbar bevorsteht. In der Zusammenfassung der Washington Post vom 2. Juni 2002: „Die USA werden nicht nur präemptiv und unilateral militärische Gewalt ausüben, wann und wo sie es wollen, die Nation wird auch die bestrafen, die sich an Terror und Aggression beteiligen und werden daran arbeiten, universell den moralischen Unterschied zwischen Gut und Böse darzustellen.“

Der Erweiterung des Verteidigungsbegriffs des Art. 51 haben sich auch in Deutschland einige Stimmen in der Völkerrechtslehre angeschlossen. So plädierte Matthias Herdegen schon vor 20 Jahren für „ein wertegebundenes konstruktives Völkerrecht“, welches „abwägungsoffen“ und „dynamisch“ nicht mehr an den Wortlaut der Normen und Verträge gebunden sei (Matthias Herdegen, Asymmetrien in der Staatenwelt und die Herausforderungen des ‚konstruktiven Völkerrechts‘, in ZAöVR 64, S. 571 ff). Einige Jahre später forderte er eine „Offenheit für präventive Strategien weit im Vorfeld des bewaffneten Angriffs“ (Matthias Herdegen, Völkerrecht, München, 2011/2012) und ist dieser Position bis heute in seinem Streitgespräch mit Kai Ambos treu geblieben. Gefährlich für den Frieden in der Welt wird eine solche Dehnung und Relativierung des Völkerrechts, wenn sie in einen offenen Völkerrechtsnihilismus umschlägt. So antwortete der international angesehene Völkerrechtler Martti Koskenniemi, ein langjähriger Berater des finnischen Außenministeriums, auf die Frage der Zeitung „DIE ZEIT“: „Angenommen, Sie würden den wiedergewählten Präsidenten Bush beraten: Was würden Sie ihm empfehlen?“ Seine Antwort: „Bush gegenüber würde ich nicht als extremer Legalist auftreten. Ich würde ihm davon abraten, seine Politik ausschließlich an den UN auszurichten. Das Völkerrecht ist keineswegs die Bibel, und die Vereinten Nationen werden die Welt nicht retten können. Deshalb ist es leider manchmal notwendig, die UN-Charta zu brechen. Kurzum, ich würde dem mächtigsten Mann der USA sagen, er solle sich als Präsident einer Supermacht einen Handlungsspielraum bewahren. Und dann verantwortungsvoll handeln.“ Wir wissen, wie „verantwortungsvoll“ Bush seinen „Handlungsspielraum“ im März 2003 im Irak genutzt hat.

Präsident Trump ist nun dabei, nach dieser Empfehlung zu handeln. Unbeeindruckt von den eindeutigen Aussagen des scheidenden Direktors der CIA William Burns und aller 18 US-amerikanischen Geheimdienste, dass der Iran nicht an einem nuklearen Waffenprogramm arbeitet (BIP-Aktuell#354), hat er die Nuklearanlagen Irans angegriffen und kündigt weitere Angriffe an, wenn sich die Regierung in Teheran nicht seinen Verhandlungsbedingungen füge. Die völkerrechtliche Legitimation des Angriffs und der erneuten Drohung könnte er allenfalls als kollektive Verteidigung zur Hilfe Israels begründen. Doch auch die tagelangen Angriffe Israels auf militärische und zivile Ziele lassen sich angesichts der Geheimdiensteinschätzung völkerrechtlich mit dem Recht auf Verteidigung nicht legitimieren. Die Internationale Atomenergiebehörde IAEA hat ebenfalls bestätigt, dass Iran zwar weiterhin Uran anreichert, derzeit aber keine Atombomben hat.

Die äußerst überlegte und zurückhaltende Reaktion der iranischen Regierung auf das 12-tägige Bombardement Israels zeigt zudem, dass es kaum vorstellbar ist, dass der Iran, sollte er im Besitz einer Atombombe sein, sie jemals gegen Israel einsetzen würde. Sie wäre aber bestimmt ein Schutz gegen Angriffe der Atommacht Israel. Denn Israel ist seit Jahrzehnten im Besitz eines umfangreichen Atomwaffenarsenals mit geschätzt ca. 90 Atomsprengköpfen auf der Basis einer hochentwickelten, von Frankreich und den USA unterstützten Atomindustrie. Israel hat zudem den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet, was jeden Zweifel an der Existenz der israelischen Atomwaffen, obwohl Israel das nie bestätigt hat, beseitigt. Hat der Besitz von Atomwaffen bisher schon den Einsatz zwischen Atommächten wegen ihrer abschreckenden Wirkung verhindert, so erhöht die außerordentliche Aggressivität der israelischen Militärpolitik die Abschreckungswirkung um ein weiteres. Eine Atommacht ist praktisch unangreifbar, es sei denn um den Preis der eigenen Vernichtung – zumal hinter Israel die größte Atommacht USA steht.

Quelle: 2018, Twitter.



Bleibt das Fazit, dass die jüngsten Angriffe sowohl Israels wie auch der USA völkerrechtswidrig sind. Sie lassen sich nicht mit einem Recht auf Selbstverteidigung gemäß Art. 51 UN-Charta legitimieren.
Was folgt daraus für die Bundesregierung in Berlin? Sie sollte sofort alle Waffenlieferungen nach Israel einstellen, da sie davon ausgehen muss, dass sie nicht nur in Gaza, sondern auch gegen den Iran eingesetzt werden, und beide Kriege sind schwere Kriegsverbrechen.  

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Erfreulich BIP-Aktuell #355:
Keine Mitschuld tragen: Norwegischer Fonds stößt Thyssenkrupp wegen Israel-Lieferungen ab
„Der norwegische Pensionsfonds KLP hat seine Anteile am deutschen Industriekonzern Thyssenkrupp sowie am US-Fahrzeughersteller Oshkosh wegen deren Geschäftsbeziehungen nach Israel abgestoßen. Unternehmen hätten die Pflicht, ‚Mitschuld an Verstößen gegen die grundlegenden Menschenrechte und ‚das humanitäre Recht zu vermeiden‘, erklärte KLP. Demnach geht es um Lieferungen von Kriegsschiffen und U-Booten an die israelische Marine durch Thyssenkrupp sowie Lastwagen von Oshkosh, welche das israelische Militär zu gepanzerten Truppentransportern umbaue.
KLP verwies auf die eigene Richtlinie, die sich auf den Verkauf von Waffen an Staaten in bewaffneten Konflikten bezieht, ‚welche diese Waffen in einer Weise einsetzen, die schwerwiegende und systematische Verstöße gegen das für diese Konflikte geltende Völkerrecht darstellt‘. Der Fonds betonte, dass beide Unternehmen seit Langem mit der israelischen Armee zusammenarbeiteten und ihre Lieferungen auch nach dem Beginn des Gaza-Krieges am 7. Oktober 2023 fortgesetzt hätten. Auch der norwegische Staatsfonds steht zunehmend unter Druck, sich von Anteilen an Unternehmen zu trennen, die mit Israels Krieg in Gaza oder der Siedlungspolitik im Westjordanland in Verbindung gebracht werden. Er ist mit einem Volumen von über 19 Billionen Kronen der größte Investor der Welt.“
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Waffengeschaefte-mit-Israel-Groesster-norwegischer-Pensionsfonds-stoesst-alle-Thyssenkrupp-Anteile-ab-article25867961.html

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.

Neue israelische Richtlinie beschleunigt ethnische Säuberung von Masafer Yatta

Der Militärbefehl beseitigt die letzten rechtlichen Hindernisse für die vollständige Zerstörung und Vertreibung von 12 palästinensischen Dörfern im Westjordanland.

Von Yuval Abraham und Basel Adra , 25. Juni 2025

Von Yuval Abraham und Basel Adra , 25. Juni 2025
„In den letzten Monaten haben israelische Streitkräfte und Siedler ihre Bemühungen verstärkt, etwa 2.500 Palästinenser aus einer Gruppe von Dörfern im südlichen Westjordanland in der Region Masafer Yatta zu vertreiben. Anfang Mai, als das Militär den größten Teil von Khilet Al-Dabe’ dem Erdboden gleichmachte, war dies die größte Zerstörung in diesem Gebiet bis dato. Nun droht eine neue militärische Anweisung die Zerstörung von einem Dutzend weiterer Dörfer zu beschleunigen.
Letzte Woche verabschiedete das Zentralplanungsamt der Zivilverwaltung – die israelische Militärbehörde, die für die Erteilung von Baugenehmigungen in den besetzten palästinensischen Gebieten zuständig ist – eine Richtlinie, wonach alle anhängigen palästinensischen Bauanträge in Masafer Yatta automatisch abgelehnt werden müssen. Die Anweisung begründet dies mit militärischen Erfordernissen und verweist ausdrücklich auf die Schießzone 918, ein Gebiet, das 12 der 20 Dörfer von Masafer Yatta umfasst und das Israel Anfang der 1980er Jahre zur geschlossenen Militärzone erklärt hatte, um die palästinensischen Bewohner gewaltsam zu vertreiben.
Die Anweisung basiert auf einem Dokument, das letzte Woche vom Zentralkommando der Armee herausgegeben wurde und von dem +972 und Local Call eine Kopie erhalten haben. Dem Dokument zufolge müssen die Bewohner des Gebiets ‚unter Einsatz aller zivilen und sicherheitspolitischen Mittel, die [der Armee] zur Verfügung stehen‘, vertrieben werden, damit die Armee auf ihrem Land ‚zum Nutzen des Krieges in den verschiedenen Arenen – einem Krieg, der in den letzten anderthalb Jahren leider zur Routine geworden ist und in den Ereignissen der Operation Rising Lions gipfelte‘ [so der israelische Name für die Operation im Iran] – scharfe Schüsse abgeben kann. Yehuda Alkalai, der Leiter des Zentralen Planungsbüros, wies daraufhin die Mitarbeiter an, alle Entscheidungen an dieser Anordnung auszurichten.
Die neue Richtlinie baut auf Israels langjähriger Praxis auf, militärische Schießzonen als Vorwand für Landenteignung und Siedlungsausweitung zu nutzen. Während Palästinenser zuvor Baupläne einreichen konnten, die zumindest vorübergehend die Abrissverfügungen während der Prüfung aussetzten, blockierte eine Militärverordnung aus dem Jahr 2021 erstmals die Bearbeitung solcher Anträge ohne ‚Genehmigung des Militärkommandanten‘. Die neue Richtlinie zielt nun auf Dutzende von Anträgen ab, die vor dieser Änderung eingereicht wurden.
Die Rechtsvertreter der palästinensischen Bewohner warnen, dass damit jedes sinnvolle Überprüfungsverfahren abgeschafft wird und eine massive, rasche Ablehnung ohne Prüfung einzelner Fälle oder rechtlicher Argumente möglich ist. Alon Cohen Lifshitz, ein Architekt, der mit der israelischen NGO Bimkom zusammenarbeitet, die sich für Planungsrechte einsetzt, erklärte gegenüber +972 und Local Call, dass die Baupläne die letzte Schutzmöglichkeit für die Bewohner darstellten und die neue Politik ‚eine Infrastruktur für die vollständige Räumung des Schießplatzes schafft‘.
Laut Nidal Yunis, dem Vorsitzenden des Rates von Masafer Yatta, könnten nun mindestens 25 anhängige Baupläne in mehreren Dörfern – darunter Jinba, Halawah und Al-Fakhit – unmittelbar abgelehnt werden, was möglicherweise zu weitreichenden Abrissmaßnahmen führen würde.“
Yuval Abraham und Basel Adra  sind die Regisseure des preisgekrönten Dokumentarfilms „No Other Land“
https://www.972mag.com/masafer-yatta-ethnic-cleansing-israeli-directive/

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BIP-Aktuell #354: Krieg gegen Iran

“Ein verrücktes und gefährliches Glücksspiel”


  1. Krieg gegen Iran
  2. Erfreulich
  3. “Ich habe mir den Tod gewünscht”: Die Folterung eines Palästinensers an einem israelischen Kontrollpunkt

Der unprovozierte Angriff Israels auf den Iran hat eine massive Eskalation ausgelöst. Israel nannte die Operation “Rising Lion (sich erhebender Löwe)” und bezog sich dabei auf ein Bibelzitat, das auf Blutrausch hinweist. Die israelische Regierung ist sogar bereit, 4.000 Israelis in diesem Krieg zu opfern. Rechtsgerichtete Aktivisten äußerten ihre Freude darüber, dass einige der getöteten Israelis Palästinenser mit israelischer Staatsbürgerschaft sind. Obwohl Tod, Verletzung und Zerstörung in Israel ein geringeres Ausmaß haben als im Iran, wächst die Panik in Israel. Die Regierung verbietet Israelis, das Land zu verlassen, und viele fliehen illegal. Journalisten warnen, dass Netanjahu sich auf ein gefährliches Spiel eingelassen hat – Israels Hybris könnte sein Verderben sein.

Am 13. Juni startete Israel einen umfassenden und unprovozierten Angriff auf den Iran – angeblich, um das iranische Atomprogramm zu zerstören. Der Angriff hatte andere Gründe, denn das iranische Atomprogramm wurde bislang nicht zerstört. In dem im März dieses Jahres veröffentlichten Annual Threat Assessment of the U.S. Intelligence Community (jährliche Bewertung der Bedrohungslage durch den Zusammenschluss der 18 Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten) heißt es: „We continue to assess the Iran as not building a nuclear weapon and that Khamenei has not reauthorized the nuclear weapons program he suspended in 2003, though pressure has probably built on him to do so.“ (S. 26) Unter Berufung auf vier Geheimdienstquellen berichtete CNN am 17.6.2025, dass der Iran nicht nur nicht aktiv nach einer Atomwaffe strebe, sondern auch bis zu drei Jahre davon entfernt sei, eine solche herstellen und zu einem Ziel seiner Wahl schicken zu können.
Die iranische Regierung erklärte, dass Israels Angriff eine Kriegserklärung sei und schlug mit Langstreckenraketen und Drohnenangriffen zurück. Hunderte von Menschen wurden im Iran getötet, zumeist Zivilisten, und Dutzende von Menschen in Israel, ebenso zumeist Zivilisten.




Die Trümmer in der Patrick-Lumumba-Straße in Teheran nach dem israelischen Bombenangriff. Quelle: 2025, Instagram.



Israels Kriege und Militäroperationen tragen oft biblische Namen, ein Akt des Missbrauchs der jüdischen Tradition und Kultur, um das Töten von Menschen zu beschönigen und als “jüdische” Tat darzustellen. Die derzeitige rechtsextreme Regierung in Israel ist auch eine Regierung religiöser Fanatiker, die über besondere Kenntnisse jüdischer Texte verfügen. Israels Angriff, der den Waffenstillstand in Gaza am 18. März verletzte, wurde beispielsweise “Gideons Streitwagen” genannt – eine Anspielung auf eine Geschichte im Buch der Richter, die mit einem Sieg endet, obwohl nur eine geringe Anzahl von Soldaten zur Verfügung stand (siehe BIP-Aktuell #345).

Die israelische Regierung gab ihrem Angriff auf den Iran ebenfalls einen biblischen Namen: “Rising Lion (Sich erhebender Löwe)”. Der Hinweis stammt aus Kapitel 23, Vers 24 des Buches Numeri:



„Ein Volk wie ein Löwe, der aufsteht, / wie ein Raubtier, das sich erhebt. / Es legt sich nicht hin, / bevor es die Beute gefressen / und das Blut der Erschlagenen getrunken hat.“



Es ist nicht zu übersehen, dass dieser von bibelkundigen Politikern gewählte Name darauf abzielt, Israel als blutrünstiges Raubtier zu bezeichnen, das das Blut seiner Feinde trinkt.

Als Folge dieses Krieges sind Tod, Leid und Zerstörung im Iran, aber auch in Israel weit verbreitet. Die israelische Regierung teilte mit, dass sie bei ihrer Einschätzung, wie der Krieg verlaufen könnte, davon ausging, dass etwa 4.000 Israelis durch den iranischen Vergeltungsschlag getötet werden würden, und beschloss, den Angriff dennoch fortzusetzen, bereit, eine große Zahl von Israelis zu opfern.

In der Nacht vom 13. auf den 14. Juni wurden in der Stadt Tamra in Israel vier Frauen durch iranische Raketen getötet. Tamra ist eine palästinensische Stadt, und die Frauen waren Palästinenserinnen. In palästinensischen Gemeinden gibt es kaum Bunker und Schutzräume. Israelische rechte Aktivisten feierten den Tod dieser Frauen, obwohl sie von einem so genannten “feindlichen” Staat, dem Iran, getötet wurden. Dies zeigt, dass die in der israelischen Öffentlichkeit verbreitete völkermörderische Absicht nicht nur gegen die Bevölkerung des Gazastreifens gerichtet ist, sondern gegen alle Palästinenser, unabhängig davon, wo sie leben, und zwar nur aufgrund ihrer Identität.

Die zivilen Flughäfen Israels wurden während des Krieges geschlossen. Die Flugzeuge wurden vor dem israelischen Angriff nach Zypern gebracht, um sie vor dem Bombardement zu schützen. Als die blutrünstigen Pläne der israelischen Regierung, vor allem auch ihre Bereitschaft, 4.000 Israelis zu opfern, bekannt wurden, haben viele israelische Bürger versucht, das Land zu verlassen. Die Verkehrsministerin Miri Regev kündigte an, dass es den Fluggesellschaften verboten sei, Israelis ausreisen zu lassen. Tausende von Israelis bestechen stattdessen Bootseigentümer, die sie nach Zypern bringen sollen, von wo aus sie Flüge nehmen können. Darüber berichtet auch die israelische Schriftstellerin Lizzie Doron in einem Interview mit der FAZ https://zeitung.faz.net/faz/feuilleton/2025-06-18/es-gibt-keine-normalitaet-mehr/1176384.html Diese Boote passieren die Passkontrolle auf israelischer Seite nicht (Quelle auf Hebräisch).

Im November 2023 warnte BIP Aktuell, dass Israels Krieg in Gaza zu einem regionalen Krieg eskalieren könnte (siehe BIP-Aktuell #280). Mehr als eineinhalb Jahre später hat der Krieg den Libanon, Syrien, den Jemen und nun auch den Iran erfasst. Dank US-amerikanischer und deutscher Militärhilfe befindet sich Israel im Kriegszustand mit etlichen Ländern des Nahen Ostens.




Israels größte Ölraffinerie in Haifa wurde direkt getroffen. Quelle: 2025, Ynet.



Der bekannte israelische Journalist Raviv Drucker nannte den Krieg “ein verrücktes Spiel mit dem Schicksal von uns allen” (Quelle auf Hebräisch). Ein anderer Journalist, Uri Misgav, nannte ihn “das perfekte Verbrechen” gegen das israelische Volk (Quelle auf Hebräisch). Diese beiden Journalisten kritisieren die selbstbezogene jüdische israelische Öffentlichkeit, die das Leiden der Palästinenser und Iraner als zweitrangig betrachtet. Anders als diese beiden Journalisten schrieb Orly Noy, die Vorstandsvorsitzende der Menschenrechtsorganisation B’tselem, dass “Israels größte Bedrohung nicht der Iran oder die Hamas ist, sondern seine eigene Hybris”.

Israels Krieg gegen den Iran hat die Aufmerksamkeit der internationalen Medien von dem anhaltenden Völkermord im Gazastreifen abgelenkt. Möglicherweise war dies eines der Ziele für den Beginn des Krieges. Die internationalen Medien hatten nämlich begonnen, Israel für das absichtliche Aushungern der Bevölkerung zu kritisieren. Während Israels Kampfflugzeuge Teheran bombardierten, überfielen israelische Streitkräfte Palästinenser in Gaza in den Lebensmittelverteilungszentren und töteten allein am 16. Juni 56 von ihnen. „Israels Mittel und Methoden der Kriegsführung fügen den Palästinensern im Gazastreifen entsetzliches, unvorstellbares Leid zu” – so UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk.

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IALANA Deutschland verurteilte den Angriff Israels auf den Iran umgehend als gravierenden Verstoß gegen das Völkerrecht.
Diese eklatante Missachtung internationaler Normen untergrabe das Fundament einer auf Recht basierenden Weltordnung und berge unkalkulierbare Risiken für die globale Sicherheit.
https://www.ialana.de/2025-06-14-pressemitteilung-die-ialana-deutschland-verurteilt-den-gravierenden-voelkerrechtsverstoss-und-warnt-eindringlich-vor-nuklearer-eskalation/

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.
“Ich habe mir den Tod gewünscht”: Die Folterung eines Palästinensers an einem israelischen Kontrollpunkt
Ezzedine Abu Rabie, 28, lebt im Flüchtlingslager Al-Fawwar, südlich von Hebron (Al-Khalil). Er arbeitet als Vertreter einer Versicherungsgesellschaft und muss für seine Arbeit regelmäßig zwischen Städten im besetzten Westjordanland hin- und herreisen – Reisen, die unter der militärischen Besatzung voller Gefahren sind.
Doch nichts hätte ihn auf das vorbereiten können, was er am 1. Juni ertragen musste, als israelische Soldaten ihn an einem Kontrollpunkt in der Nähe von Jericho stundenlang folterten und demütigten.
Im besetzten Westjordanland haben die Palästinenser gelernt, dass selbst ein Mobiltelefon ein Grund für eine Verhaftung oder einen Angriff sein kann. Nachrichten-Apps und Bilder, die sich auf den Krieg in Gaza beziehen, können zu Anschuldigungen wegen Aufwiegelung und zu brutalen Schlägen oder Inhaftierung führen, auch wenn offiziell keine Anklage erhoben wird.
An israelischen Kontrollpunkten – inzwischen gibt es über 900 im gesamten Westjordanland – verlangen Soldaten routinemäßig palästinensische Ausweise und Handys. Wenn Fotos oder Nachrichten-Apps gefunden werden, wird der Besitzer verprügelt. Hat er die Apps gelöscht, wird er ebenfalls verprügelt – mit dem Vorwurf, er habe versucht, etwas zu verbergen. Das Ergebnis ist dasselbe: Körperverletzung oder Verhaftung.
Keine Rechenschaftspflicht
In der Westbank sind Angriffe durch israelische Siedler und Soldaten fast tägliche Realität. Wenn Palästinenser versuchen, vor israelischen Gerichten Gerechtigkeit zu erlangen, werden ihre Klagen regelmäßig abgewiesen, und die Täter bleiben ungestraft.
Omar Rahal, Direktor des Shams Center for Human Rights, verwies auf ein verbreitetes palästinensisches Sprichwort: „Wenn dein Feind der Richter ist, bei wem sollst du dich dann beschweren?“ Dieser Satz bringt zum Ausdruck, was viele Palästinenser empfinden – dass das israelische Rechtssystem grundsätzlich zugunsten von Soldaten und Siedlern voreingenommen ist.
Rahal erklärte, dass das System mit doppelten Standards arbeite und weder das humanitäre Völkerrecht noch die Menschenrechte respektiere.
„Es gibt Hunderte von Fällen, in denen Soldaten Morde, Verletzungen, Entführungen, Schläge und Demütigungen begangen haben“, sagte Rahal. „Einige Zivilisten wurden sogar vor laufender Kamera hingerichtet – und die Aufnahmen zeigten eindeutig, dass es sich um vorsätzliche Morde handelte.“
Dennoch habe die israelische Justiz „nichts unternommen“, fügte er hinzu. „Höchstens muss ein Soldat ein oder zwei Monate in einer sozialen Einrichtung verbringen.“
Rahal sagte, das System sei politisiert und darauf ausgelegt, die Besatzungsarmee und die politische Führung vor der Rechenschaftspflicht für ihre anhaltenden Menschenrechtsverletzungen gegen Palästinenser zu schützen.“
Der komplette Beitrag mit Fotos der Verletzungen, die Ezzedine Abu Rabie von israelischen Soldaten am Checkpoint zugefügt wurden, unter:
https://www.palestinechronicle.com/i-wished-for-death-a-palestinian-mans-torture-at-an-israeli-checkpoint/?utm_source=emailoctopus&utm_medium=email&utm_campaign=The%20Palestine%20Chronicle%20Newsletter%2C%20June%2014%2C%202025

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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BIP-Aktuell #353: Genozid mit Ansage

Von Annette Groth

  1. Genozid mit Ansage
  2. Bemerkenswert      

Das BIP-Mitglied Annette Groth, ehemalige Bundestagsabgeordnete, berichtet darüber, wie israelische Politiker und Prominente zu ethnischer Säuberung und Völkermord an den Palästinensern in Gaza aufrufen und große Teile der Bevölkerung eine solche Politik unterstützen. Es wurde sogar ein Holocaust gefordert. Israel gerät international zunehmend unter Druck.

Anfang Juni veröffentlichte Haaretz das Ergebnis einer Umfrage, wonach 82 Prozent der jüdischen Israelis für die Vertreibung der Bewohner Gazas plädieren. Eine Mehrheit von 56 Prozent befürwortete die „Umsiedlung (Zwangsvertreibung) arabischer Bürger Israels in andere Länder“. Und auf die direkte Frage, ob sie der Aussage zustimmen, dass die israelische Armee „bei der Eroberung einer feindlichen Stadt ähnlich vorgehen sollte wie die Israeliten, als sie unter der Führung Josuas Jericho eroberten, nämlich alle Einwohner zu töten“, stimmten fast die Hälfte, 47 Prozent, zu. Das ist schockierend, weil allgemein die Meinung vorherrscht, dass nur eine kleine Minderheit der jüdischen Israelis extreme Ansichten vertritt und sich für Vertreibung und das Töten von Palästinensern ausspricht.

Die rechtsextreme israelische Regierung kann also mit der Unterstützung großer Teile der jüdisch-israelischen Bevölkerung bei der Vertreibung der Palästinenser in der Westbank und in Gaza rechnen.

Eine Erklärung für diese menschenverachtende Haltung dürfte in der Entmenschlichung der Palästinenser liegen, die häufig als „menschliche Tiere“ bezeichnet werden (siehe BIP-Aktuell #277). Dementsprechend ruft die Gleichsetzung, das Töten von Palästinensern sei wie das Töten von Kakerlaken, keinen großen Widerspruch hervor.

Seit Oktober 2023 überbieten sich Politiker und israelische Prominente mit verbalen Vernichtungsphantasien, die den Genozid begleiten.

Schon am 7.Oktober 2023 schreibt das Knesset-Mitglied, Likud, Tali Gottlieb auf X: „Reißt Gebäude ein!! Bombardiert ohne Unterschied!! … Es gibt weltweite Legitimität! Macht Gaza dem Erdboden gleich. Ohne Gnade! Dieses Mal gibt es keinen Raum für Gnade.“ Am 13. Oktober 2023 erklärte Israel Katz, der jetzige Verteidigungsminister: „Die gesamte Zivilbevölkerung in Gaza muss das Gebiet sofort verlassen. Wir werden gewinnen. Sie werden keinen Tropfen Wasser und keine einzige Batterie erhalten, bis sie die Welt verlassen haben.“

Am 17. Oktober postete Moshe Feiglin, israelischer Politiker und Vorsitzender von Zehut (Zentrum zur Vertiefung der jüdischen Identität): „Es ist nicht die Hamas, die beseitigt werden sollte. Gaza sollte dem Erdboden gleichgemacht werden und die Herrschaft Israels sollte an diesem Ort wiederhergestellt werden. Dies ist unser Land.“

Itamar Ben-Gvir, Minister für nationale Sicherheit, der 2007 von einem israelischen Gericht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Anstiftung zum Rassismus verurteilt wurde, prahlte im Januar 2024 damit, die Bemühungen um einen Waffenstillstand in Gaza zu stören, und drängte darauf, „die Lieferung von humanitärer Hilfe, Treibstoff, Strom und Wasser nach Gaza vollständig einzustellen.“

Während seines Besuchs in den USA im April dieses Jahres twitterte Ben-Gvir: „Ich hatte die Ehre und das Privileg, mich mit hochrangigen Vertretern der Republikanischen Partei in Trumps Anwesen Mar-a-Lago zu treffen. Sie bekundeten ihre Unterstützung für meine sehr klare Position, wie in Gaza vorzugehen ist, und dass die Lebensmittel- und Hilfsdepots bombardiert werden sollten, um militärischen und politischen Druck auszuüben, damit unsere Geiseln sicher nach Hause gebracht werden können.“

Bisheriger „Höhepunkt“ des verbalen Vernichtungsfeldzugs gegen die Palästinenser in Gaza ist der genozidale Aufruf des bekannten israelischen TV-Produzenten Elad Barashi. Er leitet den Haus- und Hofsender von Premierminister Netanjahu und schrieb in einem Post auf X vom 27. Februar 2025 über die Bevölkerung Gazas: „Gaza befindet sich im Todestrakt. 2,6 Millionen [sic!] Terroristen in Gaza sind zum Tode verurteilt. Sie verdienen den Tod. Menschen, Frauen, Kinder auf jede erdenkliche Art und Weise, lasst es einen Holocaust in Gaza geben – ja, lesen Sie das ruhig noch einmal – H-O-L-O-C-A-U-S-T. Wenn man mich fragt, so braucht es Gaskammern, Zugwaggons und andere grausame Arten des Todes für diese Nazis. (…) Überfahren. Ausrotten. Abschlachten. Dem Erdboden gleichmachen. Demontieren. Zerschmettern. Ohne Gewissen und Gnade sind Kinder und Eltern, Frauen und Mädchen zu einem grausamen und schweren Tod verurteilt. Gaza verdient den Tod. Lasst es einen Holocaust in Gaza geben.“




Elad Barashi, Fernsehproduzent bei Channel 14 in Israel, rief zum Holocaust an den Palästinensern im Gazastreifen auf. Quelle: 2025, Twitter.



Sein Posting vom 27. Februar dieses Jahres hat Barashi inzwischen zwar gelöscht, aber am 4. Mai thematisierte das Investigativ-Portal Drop Site News den genozidalen Aufruf, der für etwas Furore sorgte. Barashi reagierte darauf und erklärte, dass er den Gaza-Bewohnern noch immer „einen Holocaust“ wünsche und dass er sich nicht dafür entschuldigen werde. Als einzige größere Zeitung griff die TAZ diesen unfassbaren Aufruf auf; später veröffentlichte auch der Weltexpress darüber einen Artikel.

Die heutige Situation mit den vier (!) Lebensmittelverteilstellen durch eine private US- Hilfsorganisation, die Gaza Humanitarian Foundation, hat der ehemalige Generalmajor Giora Eiland bereits im September 2024 vorausgesagt: Er wolle alle Menschen, die sich in den Ruinen von Gaza-Stadt und Umgebung aufhalten, auffordern, das Gebiet zu verlassen. „Danach würden alle Zugänge abgeriegelt und eine vollständige Belagerung verhängt. Es würden kein Wasser, kein Treibstoff, keine Lebensmittel und humanitären Güter geliefert werden“ (siehe BIP-Aktuell #323).

Auf einer Pressekonferenz am 19. Mai 2025 sagte der bekennende Faschist und Finanzminister Bezalel Smotrich: „Der Ansatz dieser Operation ist völlig anders als alles, was bisher gemacht wurde. Keine Razzien oder Blitzoperationen mehr — jetzt erobern wir, säubern und bleiben. Bis die Hamas zerstört ist. Dabei wird auch alles, was vom Gazastreifen übrigbleibt, vernichtet, einfach weil dort alles zu einer einzigen großen Terrorstadt geworden ist. … Die Bevölkerung wird den Süden des Gazastreifens erreichen — und von dort aus mit Gottes Hilfe nach dem Plan von Präsident Trump in Drittländer umgesiedelt werden. Dies ist eine Wende in der Geschichte. Nicht weniger. Das ist der Kern der Sache. … In wenigen Tagen wird mit Gottes Hilfe ein amerikanisches Zivilunternehmen im Gazastreifen seine Arbeit aufnehmen, um die minimalen Lebensmittelhilfen direkt an die Zivilbevölkerung zu verteilen — und dabei sicherzustellen, dass kein einziges Korn die Hamas erreicht oder unsere Soldaten gefährdet.“

Dass die Vertreibung der Palästinenser sich nicht nur auf Gaza beschränken wird, bekräftigte Smotrich schon im Mai 2024: „Wir werden euch in Schutt und Asche legen, wie wir es jetzt im Gazastreifen tun.“ Und er sagte auch klar und deutlich, dass 2025 das Jahr der Annexion sein wird. Die kürzliche Legalisierung von 22 israelischen Siedlungen im Westjordanland ist ein Signal für die Vertreibung.

Angesichts der Massaker in Gaza, der oft gewalttätigen Vertreibung von Palästinensern in der Westbank und der zahlreichen Verstöße gegen Völkerrecht und Menschenrechte ist es unbegreiflich, dass die Bundesregierung immer noch Waffen nach Israel liefert. Auf Anfrage der Linken im Bundestag wegen Waffenexporten nach Israel teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) Ende Mai mit, dass diese einen Wert von fast einer halben Milliarde Euro umfassen. Der Zeitraum umfasste den Beginn des Krieges Anfang Oktober 2023 bis Mitte Mai 2025. Welche Waffen mit welchem Zweck in welchem Umfang geliefert wurden, wollte die Bundesregierung »aus Gründen des Staatswohls« nicht genau aufschlüsseln. Sie betont, dass die Bundesregierung über »Genehmigungen für Rüstungsexporte« stets »nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen«, entscheide. Dass internationales Recht Waffenexporte in ein Land verbietet, das unter dem Verdacht eines Genozids steht, scheint keine Rolle zu spielen.

Ob die Bundesregierung Waffenlieferungen verbieten und andere Maßnahmen ergreifen sollte, wird auch in Israel debattiert.

Für Sion-Tzidkiyahu, Dozentin an der Hebräischen Universität Jerusalem und Direktorin des Programms für israelisch-europäische Beziehungen bei Mitvim (Israelisches Institut für regionale Außenpolitik) hängen mögliche politische Maßnahmen gegen Israel weitgehend davon ab, wie die Regierung Netanjahu den Krieg im Gazastreifen fortsetzen wird. „Eine unkritische Ausrichtung auf Israel birgt die Gefahr, dass Deutschlands Glaubwürdigkeit untergraben wird und das Land zunehmend Vorwürfen der Doppelmoral ausgesetzt ist. Dies könnte die Glaubwürdigkeit Deutschlands auf der breiteren geopolitischen Bühne schwächen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine“, so Sion-Tzidkiyahu.

Es ist zu hoffen, dass der Protest der deutschen Bevölkerung gegen die menschenverachtende israelische Politik in Gaza und in der Westbank zunimmt und die Bundesregierung unter Druck setzt. Schon jetzt ist die Mehrheit der Deutschen gegen Waffenlieferungen nach Israel; die Kritik an beiden Regierungen wächst.

Auch innerhalb der EU könnte die Bundesregierung zu einer restriktiveren Haltung gegenüber der israelischen Regierung gedrängt werden. Bei einer kürzlichen Abstimmung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich einer Überprüfung des EU-Israel- Assoziierungsabkommens haben sich 17 EU-Staaten für eine Überprüfung ausgesprochen. Dabei geht es um Artikel 2, der alle Vertragspartner zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet. Die niederländische Regierung, ein enger Verbündeter Israels, hat diese Abstimmung initiiert, Deutschland hat dagegen gestimmt. Die 17 Länder, die für eine Überprüfung waren, sind neben den Niederlanden, Belgien, Finnland, Frankreich, Irland, Luxemburg, Portugal, Slowenien, Spanien, Schweden, Österreich, Dänemark, Estland, Malta und Polen. Rumänien, Slowakei und Estland enthielten sich, die übrigen haben dagegen gestimmt.




Dr. Sion Tzidkiyahu von den Mitvim-Instituten spricht in Tel-Aviv  bei der Friedrich-Ebert-Stiftung. Quelle: 2020, Facebook.



Anfang Juni wurde ein vertraulicher Bericht der Menschenrechtsabteilung der Europäischen Union bekannt, in dem Israel vorgeworfen wird, gegen das humanitäre Völkerrecht zu verstoßen und in seinem andauernden genozidalen Krieg im Gazastreifen Hunger als Waffe einzusetzen. Das Dokument enthält auch Warnungen des Europäischen Sonderbeauftragten für Menschenrechte, der darauf hinwies, dass Israels Vorgehen in Gaza Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen könnte. Der Bericht wurde den EU-Außenministern während eines Treffens vorgelegt; es wurde empfohlen, den politischen Dialog mit Israel auszusetzen und Waffenausfuhren in das Land zu stoppen.

Die Berichterstatterin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PACE), Saskia Kluit, erklärte ebenfalls im Mai, dass Israels Vorgehen in Gaza ethnische Säuberungen und Völkermord darstellen könnte.

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Bermerkenswert BA 353
“OurMoneyDestroysOurHomes”
Beduinen-Boykott zielt auf israelische Unternehmen als Reaktion auf Hauszerstörungen durch den Staat Israel
Während die Abrisse von Häusern in nicht anerkannten Negev-Dörfern zunehmen, boykottieren Beduinen in ganz Südisrael jüdisch-israelische Unternehmen und große Einkaufszentren, um gegen die staatliche Politik zu protestieren.
https://www.haaretz.com/israel-news/2025-06-05/ty-article/.premium/bedouin-boycott-targets-israeli-businesses-in-response-to-house-demolitions-by-the-state/00000197-3a99-da41-a9f7-3f9de9610000?utm_source=mailchimp&utm_medium=Content&utm_campaign=daily-brief&utm_content=dc6f564245
und:
Die automatische Erneuerung des militärischen Memorandum of Understanding mit Israel stellt einen Verstoß gegen die Verfassungsprinzipien Italiens und internationale Verpflichtungen dar: Dies ist die Position von zehn italienischen Rechtsexperten, die eine formelle Mitteilung an die Regierung gerichtet haben.
  Eine Gruppe italienischer Anwälte hat die Regierung Meloni am Mittwoch formell benachrichtigt und die sofortige Aussetzung des Memorandum of Understanding  über die militärische und verteidigungspolitische Zusammenarbeit zwischen Italien und Israel gefordert, das am 8. Juni 2025 stillschweigend erneuert werden soll.
Die Mitteilung vom 21. Mai 2025 war an das Büro des Premierministers, das Verteidigungs- und das Außenministerium sowie den Präsidenten der Republik gerichtet.
  Sie wurde von einer Gruppe von Experten für Verfassungs- und Völkerrecht unterzeichnet: Michele Carducci, Veronica Dini, Domenico Gallo, Ugo Giannangeli, Fausto Gianelli, Fabio Marcelli, Ugo Mattei, Luigi Piccione, Luca Saltalamacchia und Gianluca Vitale, die alle von der Anwaltskanzlei Piccione in Bari vertreten werden.  Nach Ansicht der Unterzeichner würde Italien seine verfassungsmäßigen und völkerrechtlichen Verpflichtungen verletzen, wenn es die militärische Zusammenarbeit mit einem Staat fortsetzt, der wegen extrem schwerer Verbrechen vor den höchsten Gerichten der Welt angeklagt ist.
Die Initiative, die von Anwälten und Akademikern mit Expertise im Völkerrecht getragen wird, basiert auf den jüngsten Entwicklungen in der internationalen Rechtsprechung und auf “der äußerst ernsten Situation, die sich derzeit in Gaza, im Westjordanland und in Ostjerusalem entfaltet”, wie Fausto Gianelli, ein prominenter Anwalt und einer der Unterzeichner, dem Palestine Chronicle sagte.
Laut Gianelli “stellt die Erneuerung dieses Abkommens eine Bestätigung der Unterstützung Italiens für Israels Kriegsmaschinerie dar”. https://www.palestinechronicle.com/italy-israel-defense-agreement-italian-lawyers-file-complaint-with-government/

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BIP-Aktuell #352: Zweiundzwanzig neue Siedlungen

Israel missachtet das Völkerrecht, um die palästinensische Souveränität zu verhindern

  1. Zweiundzwanzig neue Siedlungen
  2. Erfreulich
  3. Israelische Streitkräfte haben einen 14-jährigen Jungen erschossen

Der Plan Israels, das Westjordanland zu annektieren, schreitet gezielt und zügig voran. Dies geht aus einem Plan hervor, den Bezalel Smotrich, der israelische Finanzminister und zuständig für den Siedlungsbau, vorgelegt hat. Obwohl die Siedlungen gegen das Völkerrecht verstoßen und das Gutachten des IGH vom Juli 2024 und die Resolution der UN-Generalversammlung vom September 2024 missachten, beschlagnahmt Israel Gebiete, erkennt illegal errichtete Siedlungen und Straßen an und hat den Bau von 22 neuen Siedlungen angekündigt, um einen palästinensischen Staat zu verhindern.

Als Bezalel Smotrich im März 2023 die Befehlsgewalt über das besetzte Westjordanland erhielt, hat BIP gewarnt, dass dies zu einer unrechtmäßigen Annexion führen werde (siehe BIP-Aktuell #249). Smotrich machte keinen Versuch, seine Absicht zu verbergen, das Westjordanland zu annektieren, und bereitete sich darauf vor, eine halbe Million zusätzlicher jüdischer Siedler in die besetzten palästinensischen Gebiete zu bringen.




Die UN-Generalversammlung hat am 18. September 2024 beschlossen, dass die israelische Besatzung illegal ist. Quelle: UN, Twitter.



Der Internationale Gerichtshof hat am 19. Juli 2024 in einem Gutachten festgestellt, dass die israelische Besatzung illegal ist und beendet werden muss. Drittstaaten sind verpflichtet, den Handel mit Unternehmen zu beenden, die an der Besatzung beteiligt sind (wie der deutsche Zementhersteller Heidelberg Materials). Diese beratende Stellungnahme wurde von der UN-Generalversammlung am 18. September angenommen. Israel wird eine Frist von 12 Monaten eingeräumt, um seine unrechtmäßige Präsenz im besetzten palästinensischen Gebiet zu beenden. Israels jüngste Politik steht in völligem Widerspruch zu dem Gutachten des IGH und der Resolution der UN-Generalversammlung.

Am 12. Mai erließ die israelische Regierung eine Durchführungsverordnung, mit der 13 Siedlungen im Westjordanland rückwirkend nach israelischem Recht legalisiert und die Bemühungen der Palästinenser im Gebiet C des Westjordanlandes (das 65 % des Westjordanlandes ausmacht) zunichte gemacht werden, ihr Land bei den israelischen Behörden zu registrieren. Am 18. Mai veröffentlichte die israelische Organisation Peace Now Informationen darüber, dass das israelische Kabinett rückwirkend 116 km Straßen genehmigt hat, die von Siedlern illegal und ohne Genehmigung gebaut wurden. Bei diesen Straßen handelt es sich um Apartheidstraßen, deren Benutzung den Palästinensern untersagt ist. Zwei Drittel der Straßen wurden auf palästinensischem Privatland gebaut.




Die Karte des Westjordanlands zeigt das Gebiet C (in blau) und die verschiedenen Kontrollpunkte, die die Bevölkerung trennen. Quelle: 2024, OCHA.



Angesichts des zunehmenden politischen Drucks auf Israel, auch von europäischen Staaten, die Israel bisher unterstützt und die Besatzung ignoriert haben, drohte Israel am 27. Mai den europäischen Staaten im Falle einer Anerkennung des Staates Palästina mit Vergeltung, indem sie die Palästinenser bestrafen und das Gebiet C des Westjordanlandes annektieren würden. Am 29. Mai kündigte Israel den Bau von 22 weiteren Siedlungen an, die alle gegen das Völkerrecht verstoßen. Die neuen Siedlungen sollen entlang der Straße 443 gebaut werden, der berüchtigten “Apartheidstraße“, die das Westjordanland durchschneidet. Der israelische Verteidigungsminister Israel Katz kündigte an, dass die neuen Siedlungen ein Bollwerk gegen die Möglichkeit der Gründung eines palästinensischen Staates sein werden. Darüber berichtete auch das ZDF in seiner heute-Sendung vom 3.6.

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BA 352 Erfreulich
„Wir haben zu lange geschwiegen“: 1.300 israelische Wissenschaftler fordern Ende des Gaza-Kriegs und verweisen auf „moralischen Zusammenbruch“
„Dies ist eine erschreckende Liste von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – begangen von uns selbst“, heißt es in dem Brief der Wissenschaftler, in dem sie die führenden Vertreter der israelischen Wissenschaft auffordern, „das gesamte Gewicht der israelischen Wissenschaft zu mobilisieren, um den Krieg zu beenden“.
https://www.haaretz.com/israel-news/2025-05-28/ty-article/.premium/1-300-israeli-academics-urge-end-to-gaza-war-citing-moral-collapse/00000197-1617-df22-a9d7-9ef7724d0000?utm_source=App_Share&utm_medium=iOS_Native

Am Samstag hatten zwei Cellisten der Deutschen Oper Berlin zu einem musikalischen “Flashmob für Menschlichkeit” aufgerufen.
Auf dem Potsdamer Platz spielten rund 100 Musiker:innen, um auf die Lage der Menschen im Gazastreifen aufmerksam zu machen.
Der Initiator dieser Aktion – Arne Christian Pelz, 1. Solo-Cellist an der Deutschen Oper – schrieb dazu:
„Unser Flyer zum Teilen und Weitersagen. Wir werden das Ave Verum Corpus von Mozart aufführen und suchen noch Sänger, sowie Instrumentalisten in Berlin für Sonntag, 8. Juni 14.30 Uhr Alexanderplatz.“
Dies ist bereits der 2. musikalische Flashmob zu dem Thema, den er organisiert. Hier ein Fernsehbericht über den ersten (auf Instrumentalisten beschränkte): https://www.instagram.com/reel/DKEP6kZqwYi/?igsh=MWxhc3NkdHhjaDU1Yg%3D%3D
#berlin #rbb24 #nahost #flashmob

Erfreuliche Interviews im DLF:
https://www.deutschlandfunk.de/interview-mit-voelkerrechtler-alexander-schwarz-zu-waffenlieferungen-an-israel-100.html
„Beim Völkerrecht muss Deutschland glaubwürdig bleiben“: Völkerrechtler Matthias Goldmann fordert Konsequenzen für Israels Vorgehen in Gaza und im Westjordanland. Der „Grundkonflikt zwischen Staatsräson und Völkerrecht“ sei zwar „noch nicht entschieden“. Doch gebe es „Zeichen einer Trendwende“
www.deutschlandfunk.de/interview-prof-goldmann-matthias-voelkerrechtler-ebs-universitaet-wiesbaden-100.html

Bekannter  Mathematiker hält online- Vorlesung für Studierende in Gaza
Ein bekannter französischer Mathematiker, der online eine kostenlose Vorlesung für Studenten in Gaza gehalten hat, hat seine Freude darüber zum Ausdruck gebracht, Teil eines neuen Programms zu sein, das darauf abzielt, die Bildung für die Bewohner Gazas sicherzustellen. Während in den Medien über Gaza häufig von Angriffen auf Krankenhäuser und Schulen berichtet wird, gibt die Organisation „Academic Solidarity with Palestine“ an, dass mindestens 12 Universitäten und Hochschulen zerstört und fast 100 Universitätsprofessoren getötet wurden. Michel Broué ist nun einer von einer Reihe renommierter Wissenschaftler – darunter Nobelpreisträger –, die sich ehrenamtlich dafür einsetzen, dass die Bildung in dem Gebiet nicht zum Erliegen kommt. Er sprach mit uns in „Perspective“.
https://www.france24.com/en/tv-shows/perspective/20250602-french-mathematician-michel-broué-on-giving-free-online-lectures-to-gaza-students

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.

Ramallah, 2. Juni 2025 – Israelische Streitkräfte haben heute Nachmittag im Zentrum des besetzten Westjordanlands einen 14-jährigen palästinensischen Jungen erschossen.
„Yousef Fuad Abdulkarim Foqahaa, 14, wurde erschossen, als israelische Streitkräfte heute gegen 15 Uhr ohne Vorwarnung plötzlich das Feuer auf ihn eröffneten. Der Vorfall ereignete sich am nördlichen Eingang der palästinensischen Stadt Sinjil nördlich von Ramallah im Zentrum des besetzten Westjordanlands, wie aus Unterlagen hervorgeht, die von Defense for Children International – Palästina (DCIP) zusammengestellt wurden. Die israelischen Streitkräfte schossen aus einer Entfernung von 20 bis 30 Metern auf Yousef. Soldaten näherten sich Yousef, nachdem er erschossen worden war, zogen ihm die Kleidung aus und hinderten jeden daran, zu ihm zu gelangen. Etwa 40 Minuten später traf ein israelischer Militärkrankenwagen ein und brachte Yousef an einen unbekannten Ort. Zwei Stunden später gab das israelische Militär den Tod von Yousef bekannt und behauptete, er habe Steine und Flaschen mit gefährlichem Inhalt geworfen. Diese Behauptung wurde von Augenzeugen zurückgewiesen, die bestätigten, dass es zum Zeitpunkt der Schüsse auf Yousef keine Zusammenstöße oder Konfrontationen gegeben habe. Die israelischen Behörden halten Yousefs Leiche zurück. Nach den Schüssen auf Yousef durchsuchten israelische Streitkräfte ein nahe gelegenes Haus, in dem Überwachungskameras installiert waren, und löschten Aufnahmen des Angriffs.
„Die israelischen Streitkräfte haben Beweise für ihren Angriff auf Yousef vernichtet und seine Leiche an einen unbekannten Ort gebracht, wo sie seiner Familie vorenthalten wird“, sagte Ayed Abu Eqtaish, Direktor des Programms für Rechenschaftspflicht bei DCIP. „Selbst im Tod sind palästinensische Kinder vor israelischen Soldaten nicht sicher. Wir fordern die israelischen Behörden auf, Yousefs Leiche unverzüglich an seine Familie zurückzugeben.“
Da die israelischen Behörden Yousefs Leiche beschlagnahmt haben, kann DCIP weder den Ort noch die Anzahl der Schusswunden, die Yousef erlitten hat, überprüfen.
Nach den von DCIP gesammelten Unterlagen haben israelische Streitkräfte im Jahr 2025 in der besetzten Westbank 28 palästinensische Kinder getötet.
Der routinemäßige Einsatz tödlicher Gewalt gegen palästinensische Kinder durch Israel spiegelt eine allgemeine Politik der Gewalt und Straflosigkeit wider, die gegen das Völkerrecht verstößt. Nach den internationalen Menschenrechtsnormen darf tödliche Gewalt nur angewendet werden, wenn sie zum Schutz von Leben unbedingt unvermeidbar ist. Dennoch töten israelische Streitkräfte weiterhin gezielt und rechtswidrig Kinder.
Nach Angaben von DCIP haben israelische Streitkräfte seit Juni 2016 die Leichen von mindestens 51 palästinensischen Kindern einbehalten. Sechs der Leichen wurden inzwischen an ihre Familien übergeben, während 45 Leichen palästinensischer Kinder weiterhin von den israelischen Behörden zurückgehalten werden. Die Praxis Israels, palästinensische Leichen zurückzuhalten, ist eine Form der kollektiven Bestrafung, ein eklatanter Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht und beraubt palästinensische Familien der Möglichkeit, ihre Kinder zu bestatten.
Im September 2019 bestätigte der Oberste Gerichtshof Israels nach mehreren rechtlichen Anfechtungen dieser Politik die Praxis der Beschlagnahmung von Leichen und Leichenteilen. Am 27. November 2019 ordnete der israelische Verteidigungsminister Naftali Bennett an, alle Leichen von Palästinensern, die angeblich israelische Bürger oder Soldaten angegriffen haben, zurückzuhalten und nicht an ihre Familien zurückzugeben. Laut Adalah [Menschenrechtszentrum für palästinensische Bürger in Israel] ist Israel das einzige Land der Welt, das eine solche Politik der Beschlagnahmung menschlicher Überreste verfolgt.“
https://www.dci-palestine.org/israeli_forces_kill_14_year_old_palestinian_boy_confiscate_his_body

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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BIP-Aktuell #351: Die Nakba hat nie aufgehört -und unser Widerstand dagegen auch nicht

Beitrag von Dr. Shir Hever

  1. Die Nakba hat nie aufgehört – und unser Widerstand dagegen auch nicht
  2. Erfreulich
  3. Israelische Streitkräfte gaben an, einen „Terroristen“ getötet zu haben. Er war 14 Jahre alt.

Der Geschäftsführer von BIP, Dr. Shir Hever, war einer der Redner bei der UN-Veranstaltung zum Gedenken an die Nakba am 16. Mai. Die Podiumsdiskussion wurde online übertragen. Der vollständige Text seiner Rede ist hier zu finden.

Exzellenzen, verehrte Delegierte, Überlebende der Nakba,
ich danke Ihnen, dass Sie mich eingeladen haben, heute hier zu sprechen. Zunächst muss ich sagen, dass ich in meiner Rolle als Koordinator der Militärembargo-Kampagne der BDS-Bewegung spreche, aber auch als Enkel von Israel Magali, einem Kriegsverbrecher, der an dem Massaker in Lyd beteiligt war [die Stadt wurde 1948 in „Lod“ umbenannt], eine der Gräueltaten der Nakba im Juli 1948. Mehr als 400 Einwohner der Stadt wurden bei dem Massaker getötet und etwa 70.000 auf dem Todesmarsch ins Westjordanland vertrieben.




Die erste Nakba-Veranstaltung der UNO fand 2013 statt. Quelle: 2023, UNO.



Vor 77 Jahren wurde die Welt Zeuge der geplanten Vertreibung von über 750 000 Palästinensern aus ihren Häusern – einer vorsätzlichen, systematischen Zerstörung der Gesellschaft, die als Nakba bekannt wurde, um Israel als jüdischen Vorherrschafts- und Siedlerkolonialstaat zu errichten. Doch heute versammeln wir uns nicht nur im Gedenken an dieses Unrecht, sondern auch, um Zeugnis von seiner Fortsetzung abzulegen. Die Nakba ist nie zu Ende gegangen. Das israelische Projekt der ethnischen Säuberung Palästinas von seiner indigenen Bevölkerung geht in einer Vielzahl von Formen weiter: Der Einsatz von Hunger als Waffe; das, was UN-Menschenrechtsexperten als “Domizid, Urbanizid, Schulmord, Medikamentenmord, kultureller Völkermord“ und in jüngster Zeit auch als „Ökozid” bezeichnen; die Umwandlung von Krankenhäusern in Massengräber und die von den Vereinigten Staaten und einer Handvoll anderer Staaten bezahlten und gelieferten Bomben, die den größten Teil des Gazastreifens in Schutt und Asche gelegt haben und die Bevölkerung, die größtenteils aus Nakba-Flüchtlingen besteht, erneut obdachlos machen.

Wir sind Zeugen eines laufenden Völkermordes, des weltweit ersten live übertragenen Völkermordes an 2,3 Millionen Palästinensern, der vom Apartheidstaat Israel verübt wird, einem UN-Mitgliedstaat, der seit seiner Gründung nie die grundlegenden Kriterien für eine UN-Mitgliedschaft erfüllt hat. Der Völkermord wird hauptsächlich mit Waffen aus den USA verübt, aber auch mit militärischem und Dual-Use-Material und/oder militärischem knowhow aus Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Italien, Frankreich, den Niederlanden, Griechenland, Zypern, Serbien, Indien, Japan und sogar Vietnam, um nur einige zu nennen. Andere Länder wie Irland, Portugal, Spanien, Marokko und andere erleichtern wissentlich den Transport von militärischem Material, das Israels Völkermord unterstützt.

Wir dürfen nicht vergessen, dass die israelischen Streitkräfte auch im besetzten Westjordanland wüten, Massaker begehen und Massenvertreibungen durchführen, die sich insbesondere gegen Flüchtlingslager und Überlebende der Nakba richten. Tausende von palästinensischen Gefangenen sind in israelischen Gefängnissen Folter, sexueller Gewalt und Hunger ausgesetzt. Das harte Vorgehen gegen die Grundfreiheiten hat sich so verschärft, dass niemand, nicht einmal jüdische Bürger Israels, über die beispiellose Verderbtheit und das Ausmaß der Grausamkeiten sprechen kann.

Die Bomben werden von amerikanischen F35-Jets abgeworfen, deren Teile in 17 Ländern hergestellt werden. Ohne diese Waffen würde es keinen Völkermord und keine Apartheid geben, und die Nakba würde enden.

Die Welt erfuhr von der ethnischen Säuberung von 1948 und schwieg. Heute, da die ethnische Säuberung zu einem Völkermord eskaliert und alles live übertragen wird, schweigen Millionen Menschen auf der ganzen Welt nicht, und viele Staaten schweigen nicht. Aber viele, vor allem im kolonialen Westen, schweigen nicht nur, sondern sind sogar mitschuldig.

Wir sind heute hier, weil die internationale Gemeinschaft eine Wahl hat: Machen wir uns mitschuldig an diesem Völkermord und der systematischen Zerstörung der Säulen des Völkerrechts, oder werden wir endlich konkret handeln und das Recht konsequent durchsetzen, ohne Furcht und Gefälligkeit?

Das Militärembargo gegen Israel: Eine rechtliche und moralische Verpflichtung
Der Internationale Gerichtshof hat am 26. Januar 2024 entschieden, dass das Vorgehen Israels in Gaza plausibel einen Völkermord darstellt. Nach der Völkermordkonvention ist jeder Staat nicht nur verpflichtet, Völkermord zu unterlassen, sondern ihn auch zu verhindern und zu bestrafen. Doch während die Palästinenser Zehntausende ihrer Kinder in Massengräbern begraben, fahren mitschuldige Staaten, Waffenhersteller, Energie- und Technologieunternehmen fort, die Täter zu bewaffnen und anderweitig zu unterstützen:

  • Die Vereinigten Staaten haben seit dem 7. Oktober unzählige Bomben und andere Waffen nach Israel geliefert, mehr als alle anderen Länder zusammen.
  • Deutschland bleibt trotz seiner historischen Verpflichtung, Völkermord zu verhindern, einer der wichtigsten Waffenlieferanten Israels. Das schwarze Kreuz der Luftwaffe ist auf Drohnen gemalt, die Deutschland Israel für die Bombardierung des Gazastreifens geliehen hat.
  • Serbien, ein Unterzeichner des Waffenhandelsabkommens, hat seine Waffenverkäufe an Israel bis 2024 um 3.000 % erhöht.
  • Japan hat den Verkauf von FANUC-Industrierobotern an Israel genehmigt, bei denen es sich um Güter mit doppeltem Verwendungszweck handelt, obwohl es Beweise dafür gibt, dass die Roboter von der israelischen Rüstungsindustrie zur Herstellung von 155-mm-Granaten, Drohnenteilen und anderen Waffen verwendet werden, was einen Verstoß gegen die Prinzipien der Außenpolitik Japans und der Exportpolitik von FANUC an Rüstungsunternehmen darstellt.

Dies ist nicht nur ein moralisches Versagen, sondern auch ein juristisches Versagen schlechthin. Der  internationale Vertrag über den Waffenhandel  (Arms Trade Treaty, ATT) verbietet militärische Transfers, wenn die Gefahr von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ethnischer Säuberung oder Völkermord besteht. Die Genfer Konventionen verbieten kollektive Bestrafungen. Israel verstößt in eklatanter Weise gegen die Beschlüsse des Internationalen Gerichtshofs (IGH). Jeder direkte und indirekte Waffenhandel mit Israel oder seinen Rüstungsunternehmen verstößt auch gegen das Gutachten des IGH vom 19. Juli 2024, das von der UN-Generalversammlung am 18. September 2024 angenommen wurde.

Drittstaaten sind dafür verantwortlich, den Verkauf von Militärgütern, einschließlich Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, an Israel zu verhindern, keine Waffen und Spionagesoftware aus Israel zu importieren und solche Militärgüter nicht durch ihr Hoheitsgebiet, ihre Häfen und ihren Luftraum nach Israel zu befördern. Die Staaten müssen auch gemeinsame militärische Übungen und militärische Forschung mit Israel beenden.

Es mag einige Zeit dauern, aber die Rechenschaftspflicht wird kommen, wie ich aus der jüdischen Geschichte weiß. Sie wird für die Regierungen kommen, die Waffenexportgenehmigungen für Israel in vollem Wissen um seine Gräueltaten genehmigt haben. Sie wird für die Unternehmen kommen, die den Völkermord ermöglichen und davon profitieren: Lockheed Martin, General Dynamics, Boeing, Rheinmetall, FANUC und viele andere, die bereits mit Protesten, Desinvestitionen und Gerichtsverfahren konfrontiert sind. Es wird auch die Energiekonzerne wie Chevron und die Reedereien wie MAERSK und ZIM treffen, die während dieses Völkermords illegal tödliche Fracht nach Israel geliefert haben.

Es macht mich traurig, dass ich dieses Argument überhaupt anbringen muss, aber der Waffenhandel mit Israel ist nicht nur unmoralisch und illegal, sondern auch töricht und kurzsichtig. Dies ist ein zynisches Argument, aber es muss vorgebracht werden, weil viele Verteidigungsministerien in der Welt sich nicht von moralischen und rechtlichen Argumenten beeinflussen lassen.

Wir müssen daher bedenken, dass die Illegalität der militärischen Beziehungen zu Israel und das zunehmende Militärembargo gegen Israel bedeuten, dass israelische Rüstungsunternehmen immer weniger in der Lage sein werden, Verträge zu erfüllen, die jetzt unterzeichnet werden, aber Waffenlieferungen, Wartung und Unterstützung in den kommenden Jahren vorsehen. Ebenso ist es unwahrscheinlich, dass die israelische Regierung in der Lage sein wird, Vereinbarungen über den Kauf von Waffen einzuhalten. Israelische Waffenhändler stellen sich als Experten für Sicherheit und Kriegsführung dar, obwohl sie ihre Waffen in Wirklichkeit an palästinensischen Zivilisten und nicht an konventionellen Armeen testen.

Die israelische Spike-Rakete, die von der Firma Rafael hergestellt wird, wird als Panzerabwehrrakete vermarktet, obwohl sie nie gegen Panzer eingesetzt wurde, sondern ausschließlich gegen zivile Wohnungen, Autos und Krankenwagen. Israel hat Drittstaaten, darunter auch den USA, die Lieferung von in Israel hergestellten Spike-Raketen an die Ukraine untersagt, wohl aus der Befürchtung heraus, dass, wenn die Ukraine die Raketen gegen russische Panzer einsetzt, Militärs in aller Welt das völlige Versagen dieser Waffe in realen Gefechten erleben werden. Dennoch kaufen viele der hier vertretenen Staaten weiterhin Spike-Raketen von Israel. Das Vereinigte Königreich beendete sein auf israelischen Drohnen basierendes Watchkeeper-Programm, weil – ich zitiere – “sie leider zum Absturz neigen”. Australien beschloss, das israelische Battle Management System (BMS) nicht mehr zu verwenden, weil es “definitiv Bedenken hat, dass die Israelis das System für Informationen ausspionieren.” Abgesehen von Korruption und Propaganda sind diese Geschäfte mit der israelischen Waffenindustrie unmoralisch, illegal und töricht.

Die Bewaffnung Israels ist nicht nur wegen des Völkermords unmoralisch und illegal, sondern auch wegen des seit 77 Jahren bestehenden brutalen Apartheidsystems, der seit 58 Jahren andauernden illegalen Besatzung und der fortwährenden Verweigerung der Rechte der Palästinenser: das Recht auf ein Leben in Freiheit, auf Gleichberechtigung und das Recht auf Rückkehr der palästinensischen Flüchtlinge.

Waffenhandel schürt regionale Instabilität. Dieselben Waffen, mit denen heute der Gazastreifen bombardiert wird, werden auch für Angriffe auf den Libanon, Syrien, Jemen und Iran verwendet, wodurch die Gefahr eines größeren Krieges besteht.

Viele Staaten haben bereits Maßnahmen ergriffen, um den Waffenhandel mit Israel zu überprüfen, einzuschränken oder zu verbieten. Die öffentliche Meinung, Massenproteste, Aktionen der Zivilgesellschaft und im Namen der Palästinenser eingereichte Klagen haben Regierungen wie Kolumbien, Irland, Italien, Malaysia und Spanien zum Handeln gezwungen.

Wir müssen den Handel mit  großen Mengen von Waffen, der gestoppt wurde, die Exportlizenzen, das Material, die Munition und die Verträge, die annulliert wurden, zur Kenntnis nehmen. Ich habe nicht die Zeit, diese wichtigen Aktionen aufzuzählen, aber ihre Bedeutung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Jede Bombe, die gestoppt wird, rettet Menschenleben.

Doch diese Maßnahmen sind zwar lobenswert, reichen aber nicht aus. Ein umfassendes, weltweites Militärembargo, wie es der UN-Menschenrechtsrat, die UN-Menschenrechtsexperten, die Haager Gruppe, die Organisation für Islamische Zusammenarbeit, die von 52 Staaten unterzeichnete türkische Initiative und andere gefordert haben, ist das absolute Minimum, das das Völkerrecht verlangt.

Wir alle wissen, dass das Warten auf die Verhängung eines Militärembargos durch den UN-Sicherheitsrat einem Blankoscheck für Israel und seine Verbündeten zur Fortsetzung von Völkermord und Apartheid gleichkommt. Es bedeutet das Ende der Glaubwürdigkeit der UNO und der multilateralen, auf dem Völkerrecht basierenden Weltordnung.

Schlussfolgerung: Die Nakba hat nie geendet – aber auch nicht unsere Pflicht, sie zu beenden
An die Regierungen, die immer noch militärisches Material nach Israel liefern: Die Geschichte wird über Sie urteilen, und schließlich auch die internationalen Gerichte. Das Blut von Zehntausenden von Palästinensern in Gaza, darunter über 18.000 Kinder, klebt auch an Ihren Händen. Der live übertragene Völkermord in Gaza wird ein dunkler Fleck in der Geschichte der Menschheit bleiben. Kein Krieg in der Geschichte hat so vielen Journalisten, humanitären Helfern, UN-Mitarbeitern das Leben gekostet. In keinem Krieg der jüngeren Geschichte wurden so viele Kinder getötet. Es ist ein kolonialer Vernichtungskrieg gegen die Einheimischen. Die Absicht, einen Völkermord zu begehen, ist sonnenklar.

Es ist noch nicht zu spät, den Kurs zu ändern und gegen das Apartheid-Israel ein umfassendes militärisches Embargo zu verhängen, wie es gegen das Apartheid-Südafrika verhängt wurde. Dies ist für die Palästinenser, für die Menschheit, für das, was von der Glaubwürdigkeit des Völkerrechts und der UNO selbst übrig geblieben ist.




Rabbi Dovid Weiss von Neturei Karta, einer antizionistischen ultra-orthodoxen jüdischen Organisation, nahm an der Nakba-Gedenkfeier für die Rechte der Palästinenser teil und forderte ein Ende des Völkermords. Quelle: 2025, UNO.



Heute sagen wir: Stoppt die Waffen. Stoppt den Völkermord. Beendet die andauernde Nakba.

Das palästinensische Volk hat 77 Jahre lang für Gerechtigkeit gekämpft. Die UNO war an der Nakba von 1948 zutiefst mitschuldig. Sie und ihre Mitgliedsstaaten, jeder Einzelne, müssen dem jetzt ein Ende setzen. Die Palästinenser können nicht länger warten.

Ich danke Ihnen.

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Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Erfreulich“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!

BA 351 Erfreulich
Die automatische Erneuerung des militärischen Memorandum of Understanding mit Israel stellt einen Verstoß gegen die Verfassungsprinzipien Italiens und internationale Verpflichtungen dar: Dies ist die Position von zehn italienischen Rechtsexperten, die eine formelle Mitteilung an die Regierung gerichtet haben.
Eine Gruppe italienischer Anwälte hat die Regierung Meloni am Mittwoch formell benachrichtigt und die sofortige Aussetzung des Memorandum of Understanding  über die militärische und verteidigungspolitische Zusammenarbeit zwischen Italien und Israel gefordert, das am 8. Juni 2025 stillschweigend erneuert werden soll.
Das Schreiben vom 21. Mai 2025 war an das Büro des Premierministers, das Verteidigungs- und das Außenministerium sowie den Präsidenten der Republik gerichtet.
Es wurde von einer Gruppe von Experten für Verfassungs- und Völkerrecht unterzeichnet: Michele Carducci, Veronica Dini, Domenico Gallo, Ugo Giannangeli, Fausto Gianelli, Fabio Marcelli, Ugo Mattei, Luigi Piccione, Luca Saltalamacchia und Gianluca Vitale, die alle von der Anwaltskanzlei Piccione in Bari vertreten werden.  Nach Ansicht der Unterzeichner würde Italien seine verfassungsmäßigen und völkerrechtlichen Verpflichtungen verletzen, wenn es die militärische Zusammenarbeit mit einem Staat fortsetzt, der wegen extrem schwerer Verbrechen vor den höchsten Gerichten der Welt angeklagt ist.
Die Initiative, die von Anwälten und Akademikern mit Expertise im Völkerrecht unterstützt wird, basiert auf den jüngsten Entwicklungen in der internationalen Rechtsprechung und auf “der äußerst ernsten Situation, die sich derzeit in Gaza, im Westjordanland und in Ostjerusalem entfaltet”, wie Fausto Gianelli, ein prominenter Anwalt und einer der Unterzeichner, dem Palestine Chronicle sagte.
Laut Gianelli “stellt die Erneuerung dieses Abkommens eine Bestätigung der Unterstützung Italiens für Israels Kriegsmaschinerie dar”, sagte er dem Palestine Chronicle.
https://www.palestinechronicle.com/italy-israel-defense-agreement-italian-lawyers-file-complaint-with-government/

Der Stadtrat von Barcelona hat beschlossen, „alle institutionellen Beziehungen zur aktuellen israelischen Regierung abzubrechen“, solange die Menschenrechte in Gaza nicht respektiert werden.
Die Entscheidung wurde von den linken Parteien unterstützt: den Sozialisten, Comuns und Esquerra Repulicana. Der Stadtrat wird ausschließlich von der Sozialistischen Partei unter Bürgermeister Jaume Collboni geführt.
Die Sozialisten und Comuns hatten sich auf eine institutionelle Position geeinigt, die später während der Plenarsitzung am Freitag von der ERC unterstützt wurde. Die Vereinbarung sieht auch vor, die Städtepartnerschaft zwischen der katalanischen Hauptstadt und Tel Aviv aufzukündigen, nachdem Collboni sie im September, einige Monate nach seiner Ernennung zum Bürgermeister, wieder aufgenommen hatte. Er hatte die Entscheidung der ehemaligen Bürgermeisterin Ada Colau, die Städtepartnerschaft aufzukündigen, rückgängig gemacht.
https://www.catalannews.com/politics/item/barcelona-city-council-israel-relations-break-human-rights-gaza-30-may-2025

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.
Israelische Streitkräfte gaben an, einen „Terroristen“ getötet zu haben. Er war 14 Jahre alt.
Der Tod von Amer Rabee, einem palästinensisch-amerikanischen Jugendlichen aus dem Westjordanland, hat Empörung über die Gewaltanwendung durch Soldaten und die offensichtliche mangelnde Rechenschaftspflicht ausgelöst.
Die New York Times (NYT-Reporterinnen) besuchten das Dorf Turmus Aya im besetzten Westjordanland, um über diesen Vorfall zu berichten, und begaben sich an den Ort, an dem die Schüsse gefallen waren.
Die Kleidung lag verstreut auf einem mit Oliven- und Mandelbäumen bewachsenen Bergrücken oberhalb einer Autobahn im von Israel besetzten Westjordanland. Auf der rostfarbenen, mit Wildblumen übersäten Erde lagen ein zerrissenes schwarzes T-Shirt, schwarze Converse-Socken und ein Paar weiße Nike Air-Sneakers. In der Nähe lagen eine blutige graue Nike-Jogginghose und ein schwarzer Hoodie mit Löchern.
Amers Familie und einer der überlebenden Jungen sagen, sie hätten Mandeln gepflückt. Amer wurde laut Fotos, die seine Familie der NYT zur Verfügung stellte, mehrfach in den Oberkörper geschossen.
Der Tod von Amer hat die Vorwürfe verstärkt, dass das israelische Militär übermäßige Gewalt anwendet und straffrei handelt. Er ereignete sich inmitten einer drastischen Zunahme der Gewalt gegen Palästinenser im Westjordanland, wo das israelische Militär Razzien durchführt und die Kontrolle im Rahmen der umfassendsten Niederschlagung militanter Aktivitäten seit einer Generation verschärft. Auch die Ausschreitungen extremistischer Siedler gegen Palästinenser haben in letzter Zeit zugenommen.
Der Tod von Amer hat auch Fragen über die Reaktion der USA auf die Hilfe für ihre eigenen Bürger aufgeworfen. Die Senatoren Andy Kim und Cory Booker aus New Jersey haben eine von den USA geleitete Untersuchung des Todes von Amer gefordert, aber die Trump-Regierung hat sich weitgehend unverbindlich gezeigt.
Im vergangenen Monat sagte die Sprecherin des Außenministeriums, Tammy Bruce, auf einer Pressekonferenz, dass das israelische Militär davon ausgegangen sei, einen Terrorakt zu verhindern. „Wir müssen mehr über die Hintergründe des Vorfalls erfahren“, fügte sie hinzu. US-Beamte reagierten nicht auf eine Anfrage nach weiteren Informationen.
Seit der Offensive der Hamas gegen Israel am 7. Oktober 2023 wurden laut Angaben der Vereinten Nationen mehr als 900 Palästinenser im Westjordanland getötet, die meisten davon durch das israelische Militär und einige durch Siedler. In diesem Zeitraum wurden etwa 30 Israelis von Palästinensern im Westjordanland getötet.
Von 2018 bis 2022 wurden laut einem aktuellen Bericht der israelischen Menschenrechtsorganisation Yesh Din weniger als ein Drittel der Beschwerden über Soldaten, die Palästinenser im Westjordanland verletzt hatten, untersucht. Nur ein Bruchteil davon führte zu rechtlichen Schritten.

Ein Kugelhagel
Die drei Jungen waren hinausgegangen, um in einem terrassierten Obstgarten zwischen Turmus Aya und der Route 60, einer vielbefahrenen Nord-Süd-Verbindungsstraße zwischen palästinensischen Städten und jüdischen Siedlungen, grüne Mandeln zu pflücken, eine saisonale Delikatesse, berichtete einer der Freunde, der 14-jährige Ayoub Jabara, der Zeitung The Times in seinem Haus in Turmus Aya. Amer wurde laut Angaben seines Vaters Mohammed Rabee mindestens elfmal getroffen. Fotos, die mit dem Handy eines Freundes der Familie aufgenommen wurden, der Rabee begleitete, als sie Amers Leiche abholten, scheinen mehrere Eintrittswunden zu zeigen, darunter eine in der Mitte seiner Stirn und weitere an seinem Hals und Oberkörper.
Stunden nach der Schießerei veröffentlichte das israelische Militär einen 10-sekündigen Clip mit verschwommenen Aufnahmen ohne Zeitstempel, der drei nicht identifizierbare Personen zeigt, die offenbar Dinge vom Boden aufheben. Eine der Personen scheint etwas nach unten zu werfen, allerdings ist kein Gegenstand zu sehen. Das Video bricht ab, als alle drei sich umdrehen und weglaufen.
Das Militär erklärte, das Filmmaterial sei von einem Militärposten aus aufgenommen worden und die Soldaten hätten in einem Hinterhalt gelegen, um eine „Anti-Terror-Operation“ in der Gegend durchzuführen.
Vier Tage nach Amers Tod suchten Reporter der Times den Hügel, auf dem er getötet worden war, nach Spuren der Schießerei und fanden die Kleidung.
Kleidung, die offenbar von Soldaten abgeschnitten worden war, und blaue OP-Handschuhe lagen verstreut um einen blutbefleckten Felsen herum. Das Militär erklärte, es sei üblich, um sicherzustellen, dass die Leiche nicht mit Sprengfallen versehen war. Die Kleidung wurde später von der Familie als die von Amer identifiziert, als die Reporter sie der Familie in ihrem Haus zurückgaben.
Selbst wenn die Jungen Steine geworfen hätten, sagte Amers Vater, Rabee, hätten die Soldaten Warnschüsse abgeben können, um sie zu verscheuchen, oder sie hätten sie verfolgen und festnehmen können. „Er war 14 Jahre alt“, sagte er. „Es braucht keine spezielle Ausbildung, um einen kleinen Jungen zu fangen.“
Stattdessen feuerten die Soldaten eine Salve von Kugeln auf ihn ab. Seine Familie glaubt, dass sie ihn töten wollten. Das Militär lehnte es ab, zu bestätigen oder zu dementieren, dass es eine Richtlinie gibt, bei Steinwürfen zu schießen, um zu töten.
Ayoub, Amers Freund, erlitt laut den medizinischen Unterlagen des Istishari Arab-Krankenhauses im nahe gelegenen Ramallah, wo er drei Tage auf der Intensivstation verbrachte, „mehrere Schussverletzungen“. Sowohl Dr. Mohammad Qneibi, ein Arzt in einer örtlichen Klinik, in die Ayoub zuerst gebracht wurde, als auch Ayoubs Vater, Ahed Jabara, sagten gegenüber der Times, dass der Junge mindestens dreimal in den Unterleib geschossen wurde.“
Isabel Kershner, Korrespondentin der Times in Jerusalem, und Fatima AbdulKarim https://www.nytimes.com/2025/05/27/world/middleeast/west-bank-israel-military-killing.html

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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BIP-Aktuell #350: Die Verantwortung Deutschlands

Vortrag von Prof. Dr. Ninon Colneric

  1. Die Verantwortung Deutschlands
  2. Erfreulich

Auf dem Palästina-Tag, der am 3. Mai 2025 in Hannover stattfand, hat BIP-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Ninon Colneric einen Vortrag mit dem Titel „Die Verantwortung Deutschlands“ gehalten und anschließend sechs konkrete Forderungen an die deutsche Politik hinzugefügt.

I.Der Israeli Yuval Abraham erhielt auf der Berlinale 2024 gemeinsam mit dem Palästinenser Basel Adra für den Film „No Other Land“ den Berliner Dokumentarfilmpreis. In seiner Dankesrede bezeichnete er die rechtliche Ungleichbehandlung der israelischen Staatsbürger und der Palästinenser in den von Israel besetzen Gebieten als „Apartheid“. Ihm wurde deshalb von deutschen Politikern und Medien Antisemitismus vorgeworfen. Auf X berichtete Yuval Abraham, dass seine Familie daraufhin von einem rechten israelischen Mob, der nach ihm suchte, heimgesucht wurde und mitten in der Nacht fliehen musste. Er selbst habe Morddrohungen erhalten.


Yuval Avraham. Quelle: 2024, Wikipedia.



Zu den Antisemitismusvorwürfen schrieb Yuval Abraham: „Der entsetzliche Missbrauch dieses Wortes durch die Deutschen, nicht nur, um palästinensische Kritiker Israels zum Schweigen zu bringen, sondern auch, um Israelis wie mich zum Schweigen zu bringen, die einen Waffenstillstand unterstützen, der das Töten in Gaza beendet und die Freilassung der israelischen Geiseln ermöglicht, entleert das Wort Antisemitismus seiner Bedeutung und gefährdet damit Juden in der ganzen Welt.“

Deutsche Politiker werden nicht müde, die besondere Verantwortung Deutschlands für jüdisches Leben zu betonen. Deutschland wird dieser Verantwortung jedoch nicht gerecht, solange eine gänzlich konturlose Definition von Antisemitismuspropagiert wird, die faktisch in erster Linie den Staat Israel vor Kritik an seiner brutalen Unterdrückung der Palästinenser schützt.

Nicht nur gegenüber den Juden hat Deutschland eine besondere Verantwortung, sondern auch gegenüber den Palästinensern; denn der Völkermord an den Juden hat die Einwanderung nach Palästina enorm verstärkt und die Vertreibung der Palästinenser aus ihrer Heimat intensiviert.

Als Juristin möchte ich im Folgenden jedoch nicht über diese moralische Verantwortung sprechen, sondern über rechtliche Pflichten. Es ist die Verantwortung Deutschlands, seine völkerrechtliche Verpflichtungen in Bezug auf das palästinensische Volk zu respektieren. Was das konkret bedeutet, werde ich an aktuellen Beispielen erläutern. Im ersten Teil meiner Ausführungen steht Gaza im Mittelpunkt, im zweiten Teil das Westjordanland. Im letzten Teil geht es um unsere eigenen Rechte.

II.Ich beginne mit einem Fall, der Deutschland zwar nicht unmittelbar betrifft, aber auch für Deutschland von höchster Relevanz ist: Am 29.12.2023 erhob Südafrika vor dem Internationalen Gerichtshof Klage gegen Israel. Es ging um den Vorwurf, dass Israel gegen die Völkermordkonvention verstoße. In einer Eilentscheidung vom 26.2.2024 befand der Internationale Gerichtshof, dass die Palästinenser in Gaza ein plausibles Recht haben, gegen Völkermord geschützt zu werden, und dass die reale und unmittelbare Gefahr eines irreparablen Schadens für dieses Recht bestehe.

Kurz darauf leitete Nicaragua gegen Deutschland ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof ein. Nicaragua erhob den Verwurf, dass Deutschland gegen internationale Verpflichtungen, die ihm hinsichtlich des besetzten palästinensischen Gebietes obliegen, verstoßen habe. Es stützte seinen Klageantrag hauptsächlich auf die Völkermordkonvention, die IV. Genfer Konvention, die den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten betrifft, und auf allgemeine Prinzipien des humanitären Völkerrechts. Gleichzeitig beantragte es Eilmaßnahmen zum Schutz der Rechte, deren Verletzung es geltend machte. Soweit es dabei um Waffenlieferungen an Israel ging, trug Deutschland zu seiner Verteidigung insbesondere vor, dass solche Waffenlieferungen seit November 2023 sehr stark zurückgegangen seien. Der Internationale Gerichtshof wies den Antrag Nicaraguas auf Eilmaßnahmen am 30. April 2024 ab. Keinen Erfolg hatte aber auch der Antrag Deutschlands, das Verfahren vom Register zu streichen. Der Rechtsstreit ist also weiter beim Internationalen Gerichtshof anhängig.

Der Gerichtshof fügte dieser Entscheidung eine eindringliche Belehrung über die Sach- und Rechtslage hinzu. Er schilderte zunächst die katastrophale Situation im Gaza-Streifen. Angesichts dieser Situation erinnerte er daran, dass gemäß dem gemeinsamen Artikel 1 der Genfer Konventionen alle Vertragsstaaten verpflichtet sind, die Konventionen unter allen Umständen zu achten und ihre Achtung zu gewährleisten. Aus dieser Bestimmung folge, dass jeder Vertragsstaat dieser Konventionen unabhängig davon, ob er an einem bestimmten Konflikt beteiligt ist oder nicht, verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass deren Vorgaben eingehalten werden. Eine solche Verpflichtung ergebe sich nicht nur aus den Konventionen selbst, sondern auch aus den allgemeinen Grundsätzen des humanitären Rechts, denen die Konventionen lediglich eine besondere Ausprägung verleihen. In Bezug auf die Völkermordkonvention habe der Gerichtshof festgestellt, dass die Verpflichtung zur Verhinderung der Begehung des Verbrechens des Völkermords gemäß Artikel I Vertragsstaaten, die sich der ernsten Gefahr, dass Völkermord begangen werden würde, bewusst sind oder normalerweise hätten bewusst sein müssen, verpflichtet, alle ihnen vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um den Völkermord so weit wie möglich zu verhindern. Darüber hinaus seien die Vertragsstaaten durch die Völkermordkonvention verpflichtet, keine anderen in Artikel III aufgeführten Handlungen zu begehen. Strafbar ist nach dieser Vorschrift u.a. die Teilnahme am Völkermord.

Der Internationale Gerichtshof hielt es für besonders wichtig, alle Staaten an ihre internationalen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Weitergabe von Waffen an Parteien eines bewaffneten Konflikts zu erinnern, um das Risiko zu vermeiden, dass diese Waffen zur Verletzung der oben genannten Konventionen eingesetzt werden könnten. All diese Verpflichtungen – so der Gerichtshof –obliegen Deutschland als Vertragsstaat der besagten Übereinkommen bei der Lieferung von Waffen an Israel.

Deutschland selbst hatte zu seiner Verteidigung u.a. vorgetragen, dass es durch den Vertrag über den Waffenhandel vom 2. April 2013 gebunden sei. Die englische Bezeichnung für diesen Vertrag lautet „The Arms Trade Treaty“, weshalb sich die Abkürzung ATT für diesen Vertrag eingebürgert hat.

Art. 7 ATT schreibt eine Bewertung vor. Zu bewerten ist u.a., ob die Waffen oder die zugehörigen Güter dazu verwendet werden könnten, eine schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts zu begehen oder zu erleichtern (Abs. 1 Buchst. b Ziff. ii). Der ausführende Vertragsstaat prüft auch, ob es Maßnahmen gibt, die zur Minderung dieses Risikos ergriffen werden könnten, z.B. vertrauensbildende Maßnahmen (Abs. 2). Stellt der ausführende Vertragsstaat nach Vornahme dieser Bewertung und Prüfung der verfügbaren Maßnahmen der Risikominderung fest, dass ein überwiegendes Risiko besteht, so darf er die Ausfuhr nicht genehmigen (Abs. 3).

Bundeskanzler Scholz hat sich – Zeitungsberichten zufolge – von der israelischen Regierung im Oktober 2024 schriftlich versichern lassen, dass die von Deutschland gelieferten Waffen nicht völkerrechtswidrig eingesetzt würden. Welchen Beweiswert würden Sie selbst einer solchen Erklärung beimessen?

Zu beachten ist aber, dass es nach Art. 7 ATT nicht auf das objektive Vorliegen eines überwiegenden Risikos ankommt, sondern auf die Einschätzung des ausführenden Vertragsstaates.

Erfreulicherweise ist das deutsche Recht strikter. Nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen ist die Genehmigung u.a. zu versagen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Erteilung der Genehmigung völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung gefährden würde (§ 6 Abs. 3 Nr. 2). Dies ist bei Waffenlieferungen an Israel, sofern sie nicht rein defensiver Natur sind, der Fall. Starke Indizien sind insofern nicht nur die Eilentscheidungen des Internationalen Gerichtshofs in dem Verfahren Südafrika gegen Israel, sondern auch die Haftbefehle, die der Internationale Strafgerichtshof am 21.11.2024 gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu und den früheren israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant erlassen hat. Die zuständige Vorverfahrenskammer sah hinreichende Gründe für die Annahme, dass Netanyahu und Gallant mindestens ab dem 8. Oktober 2023 als Mittäter gemeinsam mit anderen die strafrechtliche Verantwortung für das Kriegsverbrechen des Aushungerns als Methode der Kriegsführung und die folgenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit tragen: Mord, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen. Die Kammer sah auch hinreichende Gründe für die Annahme, dass Netanyahu und Gallant in zwei Fällen als zivile Vorgesetzte jeweils die strafrechtliche Verantwortung für das Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Lenkung eines Angriffs auf die Zivilbevölkerung tragen.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang kurz auf ein Argument eingehen, das von deutschen Politikern – und nicht nur von ihnen – immer wieder angeführt wird: Israel habe das Recht, sich zu verteidigen.

Mit diesem Argument hatte sich der Internationale Gerichtshof bereits in seinem sog. Mauergutachten vom 9.7.2004 befasst. Es ging es um die rechtlichen Konsequenzen des Baus einer Mauer auf dem besetzten palästinensischen Territorium. Der Gerichtshof gelangte zu dem Ergebnis, dass der Bau der Mauer völkerrechtswidrig sei; Israel müsse sie zurückbauen und Schadensersatz zahlen. Den Einwand Israels, dass es ein Recht auf Selbstverteidigung habe, wies der Gerichtshof mit folgender Begründung zurück (Rn. 139): Art. 51 der UN-Charta erkenne ein Recht auf Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs eines Staates gegen einen anderen Staat an. Israel behaupte jedoch nicht, dass die Angriffe gegen das Land einem ausländischen Staat zuzuschreiben seien. Israel könne sich auch nicht auf Resolutionen des UN-Sicherheitsrats berufen, die im Zusammenhang mit dem Angriff auf die USA am 9.11.2001 gefasst worden waren; denn die Bedrohung komme nicht von außerhalb, sondern aus dem besetzten palästinensischen Gebiet, über das Israel die Kontrolle ausübe.

Zu berücksichtigen ist auch, dass die UN-Generalversammlung in ihrer Resolution A/RES/38/17 vom 22.11.1983 die Rechtmäßigkeit des Kampfes von Völkern um Unabhängigkeit, territoriale Integrität, nationale Einheit und Befreiung von Kolonial- und Fremdherrschaft, Apartheid und fremder Besetzung mit allen verfügbaren Mitteln, einschließlich des bewaffneten Kampfes, bekräftigt hat (Ziff. 2). Sie nannte in diesem Zusammenhang ausdrücklich das palästinensische Volk (Ziff. 3). Natürlich müssen auch bei der Ausübung dieses Widerstandsrechts die Grenzen, die das humanitäre Völkerrecht setzt, beachtet werden.

Norman Paech geht in dem kürzlich erschienenen Buch „Völkermord in Gaza – Eine politische und rechtliche Analyse“, das er gemeinsam mit Helga Baumgarten verfasste, von dem Recht auf Widerstand aus. Terrorakte seien strafbar. Sie würden das Recht auf Widerstand aber nicht aufheben, es sei denn der Terror bestimme den Widerstand in unverhältnismäßiger Weise (S. 180). Wegen der hohen Zahl der zivilen Opfer am 7. Oktober 2023 gesteht Paech Israel für die Anfangsphase des derzeitigen Gazakrieges ein Selbstverteidigungsrecht zu (S. 184). Es sei jedoch spätestens durch die Resolution des Sicherheitsrates vom 25.3.2024 erloschen; denn nach Art. 51 der UN-Charta besteht ein Selbstverteidigungsrecht nur, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat (S. 184). Es habe jedoch schon vorher gravierende Entwicklungen des Krieges gegeben, die weit über die Selbstverteidigung hinausgehen (S.184).

In der von Paech angeführten Resolution heißt es:


„Der Sicherheitsrat (…)
1. verlangt eine sofortige Waffenruhe für den Fastenmonat Ramadan, die von allen Parteien eingehalten wird und zu einer andauernden tragfähigen Waffenruhe führt, und verlangt außerdem die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln sowie die Gewährleistung des humanitären Zugangs, damit ihre medizinischen und sonstigen humanitären Bedürfnisse erfüllt werden können, und verlangt ferner, dass die Parteien ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht im Hinblick auf alle von ihnen inhaftierten Personen nachkommen;
2. unterstreicht die dringende Notwendigkeit, den Fluss der humanitären Hilfe für die Zivilbevölkerung im gesamten Gazastreifen auszuweiten und deren Schutz zu verstärken, und verlangt erneut die Aufhebung aller Hindernisse für die Bereitstellung humanitärer Hilfe in großem Umfang, im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht sowie den Resolutionen 2712 (2023) und 2720 (2023); (…)“



Am 5.4.2024 forderte der UN-Menschenrechtsrat ein Waffenembargo gegen Israel, um weitere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu verhindern. Wann zieht Deutschland endlich diese Konsequenz?

Zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Deutschland zu beachten hat, gehören auch die Verpflichtungen aus dem Römischen Statut, durch das der Internationale Strafgerichtshof errichtet worden ist. Deutschland zählt zu den Vertragsstaaten dieses Statuts. Hinsichtlich der Vollstreckung von Haftbefehlen ist der Internationale Strafgerichtshof auf die Kooperation der Vertragsstaaten angewiesen. Die Kooperationspflicht der Vertragsstaaten entfällt nicht, wenn es sich um hochrangige Regierungsvertreter handelt. Die persönliche Immunität, die diese grundsätzlich genießen, hindert nämlich ihre Strafverfolgung durch den Internationalen Strafgerichtshof nicht. Diese Rechtsauffassung vertritt nicht nur der Internationale Strafgerichtshof, sondern auch der Internationale Gerichtshof und damit das höchste Rechtsprechungsorgan der UNO.

Die Vertragsstaaten des Römischen Statuts müssen sofort Maßnahmen zur Festnahme von Netanyahu und Gallant ergreifen, wenn der Internationale Strafgerichtshof sie auf der Basis der Haftbefehle darum ersucht.

Erstaunlicherweise hat der künftige Kanzler der Bundesrepublik Deutschland Friedrich Merz erklärt, er habe Netanyahu zugesagt, „dass wir Mittel und Wege finden werden, dass er Deutschland besuchen kann und auch wieder verlassen kann, ohne dass er festgenommen worden ist“. Macht Merz diese Ankündigung wahr, auch wenn ein Ersuchen des Internationalen Gerichtshofs vorliegt, werden die Konsequenzen dieselben sein wie im Falle der Nicht-Festnahme Putins durch die Mongolei: Feststellung des Internationalen Strafgerichtshofs, dass Deutschland seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nach dem Römischen Statut nicht nachgekommen ist und Verweisung der Angelegenheit an die Versammlung der 125 Vertragsstaaten.

III.Während bei meinen bisherigen Ausführungen Gaza im Fokus stand, geht es im Folgenden in erster Linie, wenn auch nicht ausschließlich, um das Westjordanland.

Am 19.7.2024 erstattete der Internationale Gerichtshof auf Antrag der UNO-Generalversammlung ein Gutachten zu den rechtlichen Konsequenzen, die sich aus den Politiken und dem Verhalten Israels im besetzten palästinensischen Gebiet einschließlich Jerusalem ergeben. In zeitlicher Hinsicht beschränkte sich der Gerichtshof darauf, das Verhalten Israels bis zu seiner Reaktion auf den Angriff der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen am 7.10.2023 zu untersuchen (Rn. 81). Ausführlich begründete der Gerichtshof, warum auch Gaza besetztes palästinensisches Gebiet ist (Rn. 88 f.)

Zentrale Pfeiler des Gutachtens sind das Verbot der gewaltsamen Aneignung von Gebieten und das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes. Die von einigen Beteiligten angeführten Oslo-Abkommen würden Israel nicht erlauben, Teile des besetzten palästinensischen Gebietes zu annektieren, um seinen Sicherheitsbedürfnissen nachzukommen. Sie würden Israel auch nicht ermächtigen, eine ständige Präsenz im besetzten palästinensischen Gebiet für solche Sicherheitsbedürfnisse aufrechtzuerhalten (Rn. 263).

Ein großer Teil des Gutachtens ist der Analyse bestimmter Verhaltensweisen Israels im besetzten palästinensischen Gebiet gewidmet, die der Internationale Gerichtshof jeweils als völkerrechtswidrig einstuft. Unter der Überschrift „Siedlungspolitik“ (Rn. 111 ff.) behandelt er die Themen: Transfer der eigenen Zivilbevölkerung, Konfiszierung oder Beschlagnahmung von Land, Ausbeutung der natürlichen Ressourcen, Ausweitung des Anwendungsbereichs israelischen Rechts, Zwangsumsiedlung der palästinensischen Bevölkerung und Gewalt gegen Palästinenser. Der Gerichtshof stellt insoweit diverse Verstöße gegen das Haager Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs und die IV. Genfer Konvention fest. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Politiken und Praktiken Israels einer Annexion großer Teile des besetzten palästinensischen Gebiets gleichkommen (Rn. 173).

Ein eigenes Kapitel behandelt die Frage diskriminierender Rechtsvorschriften und Maßnahmen im besetzten palästinensischen Gebiet (Rn. 180 ff.). Hier geht es um die Politik der Aufenthaltsgenehmigung, Einschränkungen der Freizügigkeit und den Abriss von Immobilien, sei es als Strafmaßnahme oder wegen fehlender Baugenehmigung. Der Gerichtshof konstatierte, dass das Regime umfassender Beschränkungen, das Israel den Palästinensern im besetzten palästinensischen Gebiet auferlegt, eine systematische Diskriminierung unter anderem aus Gründen der Ethnie, der Religion oder der ethnischen Herkunft darstellt, die gegen Artikel 2 Absatz 1 und 26 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, Artikel 2 Absatz 2 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und Artikel 2 des Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung verstößt (Rn. 223). Der Gerichtshof prüfte auch, ob ein Verstoß gegen Art. 3 des letztgenannten Übereinkommens vorliegt. Diese Vorschrift lautet:

„Die Vertragsstaaten verurteilen insbesondere die Segregation und die Apartheid und verpflichten sich, alle derartigen Praktiken in ihren Hoheitsgebieten zu verhindern, zu verbieten und auszumerzen.“

Hierzu stellte der Internationale Gerichtshof fest, dass die israelischen Rechtsvorschriften und Maßnahmen im Westjordanland und in Ostjerusalem eine nahezu vollständige Trennung zwischen der Bevölkerungsgruppe der Siedler und der der Palästinenser bewirken und dazu dienen, diese aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund war er der Ansicht, dass auch ein Verstoß gegen Art. 3 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von rassischer Diskriminierung vorliegt, wobei er offenließ, welche der beiden Varianten – Segregation oder Apartheid – erfüllt ist.

Der Internationale Gerichtshof kam bezüglich des Staates Israel und der Drittstaaten (also der Staaten außer Israel) zu folgenden Ergebnissen (Rn. 285):



– Die fortgesetzte Anwesenheit des Staates Israel im besetzten palästinensischen Gebiet ist rechtswidrig.
– Der Staat Israel ist verpflichtet, seine rechtswidrige Anwesenheit im besetzten palästinensischen Gebiet so schnell wie möglich zu beenden.
– Der Staat Israel ist verpflichtet, alle neuen Siedlungsaktivitäten unverzüglich einzustellen und alle Siedler aus dem besetzten palästinensischen Gebiet zu evakuieren.
– Der Staat Israel ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der allen betroffenen natürlichen oder juristischen Personen im besetzten palästinensischen Gebiet entstanden ist.
– Alle Staaten sind verpflichtet, die Situation, die sich aus der rechtswidrigen Anwesenheit des Staates Israel im besetzten palästinensischen Gebiet ergibt, nicht als rechtmäßig anzuerkennen und keine Hilfe oder Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Situation zu leisten, die durch die fortgesetzte Anwesenheit des Staates Israel im besetzten palästinensischen Gebiet entstanden ist.



In zwei Randziffern seines Gutachtens (Rn. 278 f.) führte der Internationale Gerichtshof genauer aus, welche Verpflichtungen den Drittstaaten obliegen. Der Gerichtshof erklärte insbesondere, dass die UNO-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, in ihren Beziehungen zu Israel zwischen dem Gebiet des Staates Israel und dem seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiet zu unterscheiden. Die Pflicht umfasse u.a. die Verpflichtung

  • in allen Fällen, in denen Israel vorgibt, im Namen des besetzten palästinensischen Gebiets oder eines Teils davon in Angelegenheiten, die das besetzte palästinensische Gebiet oder einen Teil seines Gebiets betreffen, zu handeln, auf vertragliche Beziehungen mit Israel zu verzichten;
  • darauf zu verzichten, mit Israel Wirtschafts- oder Handelsbeziehungen in Bezug auf das besetzte palästinensische Gebiet oder Teile davon einzugehen, die seine rechtswidrige Präsenz in dem Gebiet festigen könnten;
  • bei der Einrichtung und Aufrechterhaltung diplomatischer Missionen in Israel jegliche Anerkennung seiner illegalen Präsenz im besetzten palästinensischen Gebiet zu unterlassen
  • und Schritte zu unternehmen, um Handels- oder Investitionsbeziehungen zu verhindern, die zur Aufrechterhaltung der illegalen Situation, die Israel im besetzten palästinensischen Gebiet geschaffen hat, beitragen.

Die UNO-Generalversammlung begrüßte das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in einer Resolution vom 13.9.2024. Sie forderte in dieser Resolution insbesondere, dass Israel seine unrechtmäßige Anwesenheit in den besetzten Gebieten binnen 12 Monaten beendet. An die Staaten richtete sie u.a. diese Aufforderung (Ziff. 5):

„(a) Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Staatsangehörigen und Unternehmen und Einrichtungen, die ihrer Gerichtsbarkeit unterliegen, sowie ihre Behörden nicht in einer Weise handeln, die eine Anerkennung, Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der durch die illegale Anwesenheit Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten geschaffenen Situation mit sich bringen würde;

(b) Maßnahmen zu ergreifen, um die Einfuhr von Produkten mit Ursprung in den israelischen Siedlungen sowie die Lieferung oder den Transfer von Waffen, Munition und damit verbundener Ausrüstung an die Besatzungsmacht Israel in allen Fällen, in denen der begründete Verdacht besteht, dass sie in den besetzten palästinensischen Gebieten verwendet werden könnten, einzustellen (Hervorh. d. Verf.);

(c) Sanktionen, einschließlich Reiseverbote und Einfrieren von Vermögenswerten, gegen natürliche und juristische Personen zu verhängen, die an der Aufrechterhaltung der unrechtmäßigen Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten beteiligt sind, auch im Zusammenhang mit der Gewalt von Siedlern;
(d) die Bemühungen um Rechenschaftspflicht für alle Opfer zu unterstützen;“

IV.Völkerrechtliche Verpflichtungen, die Deutschland im Zusammenhang mit dem palästinensischen Volk zu beachten hat, ergeben sich auch aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Dieser Pakt verbürgt u.a. die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit. Aus Zeitgründen werde ich auf die Rechte aus diesem Pakt nur unter einem Aspekt eingehen, nämlich dem Umgang mit der BDS-Bewegung in Deutschland. BDS ist die Abkürzung für Boycott, Divestment, Sanctions – auf Deutsch Boykott, Desinvestition, Sanktionen. Es handelt sich um eine von Palästinensern initiierte internationale Kampagne.

Sie wurde am 9. Juli 2005 durch einen Aufruf palästinensischer Nichtregierungsorganisationen ins Leben gerufen, ein Jahr nach dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs, in dem festgestellt wurde, dass „der Bau der Mauer, die von der Besatzungsmacht Israel im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich in und um Ost-Jerusalem, errichtet wird, und das damit verbundene Regime gegen das Völkerrecht verstoßen“. Der „Aufruf zu Boykott, Desinvestition und Sanktionen gegen Israel, bis es das Völkerrecht und die universellen Prinzipien der Menschenrechte einhält“ endet mit diesen Worten:



„… Inspiriert durch den Kampf der Südafrikaner gegen die Apartheid und im Geiste der internationalen Solidarität, der moralischen Folgerichtigkeit und des Widerstands gegen Ungerechtigkeit und Unterdrückung;
rufen wir, die Vertreter der palästinensischen Zivilgesellschaft, die internationalen Organisationen der Zivilgesellschaft und die Menschen mit Gewissen in der ganzen Welt dazu auf, einen umfassenden Boykott gegen Israel zu verhängen und Desinvestitionsinitiativen durchzuführen, ähnlich denen, die in der Zeit der Apartheid auf Südafrika angewendet wurden. Wir appellieren an Sie, Druck auf Ihre jeweiligen Staaten auszuüben, um Embargos und Sanktionen gegen Israel zu verhängen. Wir fordern auch verantwortungsbewusste Israelis auf, diesen Aufruf um der Gerechtigkeit und eines echten Friedens willen zu unterstützen.
Diese gewaltfreien Strafmaßnahmen sollten so lange aufrechterhalten werden, bis Israel seiner Verpflichtung nachkommt, das unveräußerliche Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung anzuerkennen und die Gebote des Völkerrechts vollständig zu erfüllen, indem es
1. die Besetzung und Kolonisierung aller arabischen Gebiete beendet und die Mauer abbaut;
2. das Grundrecht der arabisch-palästinensischen Bürger Israels auf volle Gleichberechtigung anerkennt und
3. das Recht der palästinensischen Flüchtlinge auf Rückkehr in ihre Häuser und zu ihrem Besitz, wie in der UN-Resolution 194 festgelegt, respektiert, schützt und fördert.“



Aus dem Titel und den einleitenden Worten dieses Aufrufs geht klar hervor, dass BDS nicht auf die Beseitigung Israels abzielt, sondern auf die Einhaltung des Völkerrechts durch Israel. Was der Ausdruck „alle arabischen Länder“ bedeutet, ergibt sich aus einer Erklärung des Gründungsmitgliedes der BDS-Bewegung Omar Barghouti in seinem Buch „BDS: Boycott, Divestment, Sanctions – The Global Struggle for Palestinian Rights“ (2011): „BDS fordert die Beendigung der militärischen Besetzung des Gazastreifens, des Westjordanlandes (einschließlich Ost-Jerusalem) und anderer arabischer Gebiete im Libanon und in Syrien durch Israel im Jahr 1967.“ (S. 49)

BDS liegt nicht auf der gleichen Linie wie der vom Naziregime organisierte Boykott „Kauft nicht bei Juden“. Die Nazis verletzten die Menschenrechte der jüdischen Bevölkerung. BDS richtet sich gegen eine Regierungspolitik, die Menschenrechte verletzt.

Der Deutsche Bundestag stuft die BDS-Bewegung als antisemitisch ein und bekämpft sie mit immer drastischeren Resolutionen. Am 17.5.2019 verabschiedete er die Resolution „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“. Darin wurden Regierungsstellen sowie deutsche Länder, Städte und Gemeinden und andere öffentliche Akteure auffordert, Projekte oder Veranstaltungen, die von der BDS-Bewegung oder von Gruppen, die deren Ziele verfolgen, organisiert werden, finanzielle Unterstützung, Räumlichkeiten oder Einrichtungen zu verweigern. Am 7. November 2024 bekräftigte der Deutsche Bundestag diesen Beschluss in seiner Resolution „Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“. Er forderte die Bundesregierung auf, ihre Aktivitäten gegen die BDS-Bewegung zu verstärken. Dazu gehöre auch die Prüfung eines Tätigkeits- oder Organisationsverbots der BDS-Bewegung in Deutschland. Der nächste Schritt war die Bundestagsresolution „Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegentreten sowie den freien Diskursraum sichern“ vom 29.1.2025. Es hieß darin zu BDS und ähnlichen Bewegungen, dass ihre Unterstützerinnen und Unterstützer in deutschen Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen keinen Platz haben dürfen. Hinzu kommt, dass der Verfassungsschutzbericht 2023 des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat BDS als „extremistischen Verdachtsfall“ einstufte (S. 286 f.). Das bedeutet, dass BDS vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird.

Schon der BDS-Beschluss des Jahres 2019 führte dazu, dass sich fünf vom Menschenrechtsrat der UNO beauftragte Sonderberichterstatter an den damaligen Bundesaußenminister Heiko Maas wandten und die Unvereinbarkeit dieses Beschlusses mit den Rechten, die durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte garantiert werden, beanstandeten. Es hieß in diesem Schreiben: „Boykotte werden seit langem als eine legitime Form der politischen Meinungsäußerung im Rahmen der internationalen Menschenrechtsnormen verstanden.“ Am 18. September 2024 appellierten 39 Experten der UNO an die Staaten, das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom Juli 2024 zu befolgen. Sie forderten u.a., „Gesetze und Richtlinien aufzuheben, die das Eintreten für das palästinensische Recht auf Selbstbestimmung und den gewaltlosen Widerstand gegen die israelische Besatzung und Apartheid, einschließlich der Unterstützung der Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionsbewegung (BDS), kriminalisieren und bestrafen.”

V.Lassen Sie mich mit einem weiteren Zitat aus diesem Appell schließen: „Angesichts der unverantwortlichen Untätigkeit der meisten Regierungen liegt es nun an zivilgesellschaftlichen Organisationen und nationalen Menschenrechtsinstitutionen, aktiv zu werden und ihre Staaten zur Einhaltung des wegweisenden Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs aufzufordern.“


Bundespräsident Steinmeier und der israelische Präsident Herzog in Be’eri, neben Gaza. Quelle: 2023, Wikipedia.



Forderungen an die deutsche Politik

1. Antisemitismus-Definition der Jerusalemer Erklärung statt IHRA-Definition von Antisemitismus
Die Bundesregierung hat mit einem Beschluss des Kabinetts vom 20. September 2017 die „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zur Kenntnis genommen und entschieden, dass diese Definition „politisch indossiert werden soll“. In der Praxis schützt die völlig konturlose IHRA-Definition von Antisemitismus in erster Linie den Staat Israel vor Kritik an seiner brutalen Unterdrückung der Palästinenser. Sie wird häufig gegen Juden verwandt, die die Politik Israels gegenüber den Palästinensern nicht billigen.

Anders als die IHRA-Definition genügt die Definition von Antisemitismus nach der Jerusalemer Erklärung den Anforderungen, die an rechtwissenschaftliches Definieren zu stellen sind. Eines ihrer Ziele ist, Räume für eine offene Debatte über die umstrittene Frage der Zukunft Israels/Palästinas zu wahren. Dies ist dringend nötig. Die Antisemitismus-Definition der Jerusalemer Erklärung sollte deshalb bei der Bekämpfung von Antisemitismus statt der IHRA-Definition zugrunde gelegt werden.

2. Festnahme von Netanyahu
Am 21.11.2024 erließ der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu und den früheren israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant. Die zuständige Vorverfahrenskammer sah hinreichende Gründe für die Annahme, dass Netanyahu und Gallant mindestens ab dem 8. Oktober 2023 als Mittäter gemeinsam mit anderen die strafrechtliche Verantwortung für das Kriegsverbrechen des Aushungerns als Methode der Kriegsführung und die folgenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit tragen: Mord, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen. Die Kammer sah auch hinreichende Gründe für die Annahme, dass Netanyahu und Gallant in zwei Fällen als zivile Vorgesetzte jeweils die strafrechtliche Verantwortung für das Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Lenkung eines Angriffs auf die Zivilbevölkerung tragen.

Die Vertragsstaaten des Römischen Statuts, zu denen auch Deutschland gehört, müssen sofort Maßnahmen zur Festnahme von Netanyahu und Gallant ergreifen, wenn der Internationale Strafgerichtshof sie auf der Basis der Haftbefehle darum ersucht. Erstaunlicherweise hat Friedrich Merz nach der Bundestagswahl 2025 erklärt, er habe Netanyahu zugesagt, „dass wir Mittel und Wege finden werden, dass er Deutschland besuchen kann und auch wieder verlassen kann, ohne dass er festgenommen worden ist“. Kommt Deutschland einem Festnahmeersuchen des Internationalen Strafgerichtshofs nicht nach, ist dies jedoch ein gravierender Völkerrechtsverstoß. Wie in der Präambel des Römischen Statuts ausgeführt wird, wurde der Internationale Strafgerichtshof gegründet, „damit die schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, nicht ungestraft bleiben“.

3. Waffenembargo gegen Israel
Die UNO-Generalversammlung fordert in ihrer Resolution vom 13.9.2024, Maßnahmen zu ergreifen, um die Lieferung oder den Transfer von Waffen, Munition und damit verbundener Ausrüstung an die Besatzungsmacht Israel in allen Fällen, in denen der begründete Verdacht besteht, dass sie in den besetzten palästinensischen Gebieten verwendet werden könnten, einzustellen.
Auch nach deutschen Recht ist ein Waffenembargo gegenüber Israel geboten. Nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen ist eine nach diesem Gesetz vorgeschriebene Genehmigung u.a. zu versagen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Erteilung der Genehmigung völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen oder deren Erfüllung gefährden würde (§ 6 Abs. 3 Nr. 2). Dies ist bei Waffenlieferungen an Israel, sofern sie nicht rein defensiver Natur sind, der Fall. Starke Indizien sind insoweit nicht nur die Haftbefehle gegen Netanyahu und Gallant, sondern auch die Eilentscheidungen des Internationalen Gerichtshof in dem Verfahren Südafrika gegen Israel. Schon in seiner Eilentscheidung vom 26.2.2024 befand der Internationale Gerichtshof, dass die Palästinenser in Gaza ein plausibles Recht haben, gegen Völkermord geschützt zu werden, und dass die reale und unmittelbare Gefahr eines irreparablen Schadens für dieses Recht bestehe. Die damals bereits dramatische Situation im Gazastreifen hat sich seither weiter zugespitzt. Abgesehen davon darf auch die Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen, die unter 4. behandelt werden, nicht verletzt oder gefährdet werden.

4. Keine Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der durch die illegale Anwesenheit Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten geschaffenen Situation
Am 19.7.2024 erstattete der Internationale Gerichtshof auf Antrag der UNO-Generalversammlung ein Gutachten zu den rechtlichen Konsequenzen, die sich aus den Politiken und dem Verhalten Israels im besetzten palästinensischen Gebiet einschließlich Jerusalem ergeben. Er bewertete zahlreiche Verhaltensweisen Israels als völkerrechtswidrig und gelangte zu dem Schluss, dass die fortgesetzte Anwesenheit Israels im besetzten palästinensischen Gebiet rechtswidrig ist und so schnell wie möglich beendet werden muss. Alle Staaten seien verpflichtet, keine Hilfe oder Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Situation zu leisten, die durch diese rechtswidrige Anwesenheit entstanden ist.

Die UNO-Generalversammlung forderte die Staaten in ihrer Resolution vom 13.9.2024 zu diesem Gutachten u.a. auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Behörden nicht in einer Weise handeln, die eine Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der durch die illegale Anwesenheit Israels im besetzten palästinensischen Gebiet geschaffenen Situation mit sich bringen würde.

Dies bedeutet beispielsweise, dass Deutschland den Jüdischen Nationalfonds e.V., der Mittel für den Jüdischen Nationalfonds in Israel beschafft, nicht durch eine Steuervergünstigung fördern darf; denn die Aktivitäten des israelischen Jüdischen Nationalfonds sind zentraler Bestandteil der völkerrechtswidrigen Praktiken Israels in der Westbank und in Ostjerusalem.

5. Maßnahmen zu Verhinderung der Einfuhr von Produkten mit Ursprung in den israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet
In seinem Gutachten vom 19.7.2024 erläuterte der Gerichtshof auch, dass die UNO-Mitgliedstaaten verpflichtet sind, in ihren Beziehungen zwischen dem Gebiet des Staates Israel und dem seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiet zu unterscheiden. Diese Pflicht umfasse u.a. die Pflicht, Schritte zu unternehmen, um Handels- oder Investitionsbeziehungen zu verhindern, die zur Aufrechterhaltung der illegalen Situation, die Israel im besetzten palästinensischen Gebiet geschaffen hat, beitragen. Die UNO-Generalversammlung forderte die UNO-Mitgliedstaaten deshalb in ihrer Resolution vom 13.9.2024 dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einfuhr von Produkten mit Ursprung in den israelischen Siedlungen einzustellen.

Modelle für eine Gesetzgebung, die diesem Ziel entspricht, gibt es bereits. So hat eine norwegische Vereinigung von Rechtsexperten und Organisationen namens „Verteidigt das Völkerrecht“ (Forsvar Folkeretten) einen Vorschlag für ein norwegisches Gesetz zum Verbot von Waren und Dienstleistungen aus und Investitionen in unrechtmäßig besetzte und/oder annektierte Gebieten vorgelegt. In Irland wurde mit der Control of Economic Activities (Occupied Territories) Bill sogar schon 2018 ein Schritt in dieser Richtung unternommen.

6. Beendigung der Repression gegenüber der BDS-Bewegung
Die BDS-Bewegung geht auf den „Aufruf zu Boykott, Desinvestition und Sanktionen gegen Israel, bis es das Völkerrecht und die universellen Prinzipien der Menschenrechte einhält“ aus dem Jahr 2005 zurück. BDS richtet sich nicht gegen die Existenz Israels und liegt auch nicht auf der gleichen Linie wie der vom Naziregime organisierte Boykott „Kauft nicht bei Juden“. Die Nazis verletzten die Menschenrechte der jüdischen Bevölkerung. BDS richtet sich gegen eine Regierungspolitik, die die Menschenrechte verletzt.

Der Deutsche Bundestag stuft die BDS-Bewegung als antisemitisch ein und bekämpft sie mit immer drastischeren Resolutionen (17.5.2019, 7.11.2024, 29.1.2025). Schon der BDS-Beschluss des Jahres 2019 führte dazu, dass sich fünf vom Menschenrechtsrat der UNO beauftragte Sonderberichterstatter an den damaligen Bundesaußenminister Heiko Maas wandten und die Unvereinbarkeit dieses Beschlusses mit den Rechten, die durch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte garantiert werden, beanstandeten. In einem Appell vom 8. September 2024, in dem davor gewarnt wurde, dass die internationale Ordnung auf des Messers Schneide steht, forderten 39 Experten der UNO u.a., „Gesetze und Richtlinien aufzuheben, die das Eintreten für das palästinensische Recht auf Selbstbestimmung und den gewaltlosen Widerstand gegen die israelische Besatzung und Apartheid, einschließlich der Unterstützung der Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionsbewegung (BDS), kriminalisieren und bestrafen.”

Auf derselben Linie liegen die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall Badassi u.a. gegen Frankreich vom 11.6.2020 (Applications no. 15271/1615271/16 and 6 others) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.1.2022 (8 C 35/20), die jeweils gegen BDS gerichtete Maßnahmen als Verletzung der Meinungsfreiheit einstuften.

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BA350 Erfreulich
Zehntausende protestieren in Den Haag gegen Israels Krieg in Gaza
In den Niederlanden haben zehntausende Menschen gegen Israels Vorgehen im Gaza-Krieg demonstriert. Die Demonstranten forderten von der niederländischen Regierung, Israel mit konkreten Konsequenzen zu drohen. Organisiert wurde die Demonstration von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und propalästinensischen Gruppen. Niederländische Medien berichteten von bis zu 70.000 Teilnehmern. Die Organisatoren sprachen von 100.000 Demonstranten und damit der größten Kundgebung seit 20 Jahren.
Zuvor hatten die Niederlande bereits von der EU einen härteren Kurs gegenüber Israel gefordert. Der niederländische Außenminister Veldkamp sagte, Israel verletze mit der Blockade von humanitärer Hilfe für die Menschen im Gazastreifen demokratische Prinzipien und Menschenrechte. https://www.deutschlandfunk.de/zehntausende-protestieren-in-den-haag-gegen-israels-krieg-in-gaza-100.html
Über 500.000 Menschen marschieren in London zum 77. Jahrestag der Nakba und fordern Maßnahmen für Gaza
Am 17. Mai 2025 erlebte London eine beispiellose Beteiligung an einer Demonstration, als über 500.000 Menschen durch die Stadt marschierten, um den 77. Jahrestag der Nakba zu begehen und ein Ende dessen zu fordern, was sie als Völkermord Israels in Gaza bezeichnen. Die von der Palestine Solidarity Campaign (PSC) organisierte und von Gruppen wie der Stop the War Coalition unterstützte Demonstration stellte die unerschütterliche Unterstützung der britischen Regierung für Israel direkt in Frage und deckte eine eklatante Diskrepanz zwischen dem Willen des britischen Volkes und den Handlungen seiner gewählten Vertreter auf.
https://s2jnews.com/500000-people-march-in-london-to-mark-77th-nakba-anniversary-demanding-action-on-gaza/

kontertext: Friedenskongress im Krieg
Felix Schneider / 19.05.2025 In Jerusalem trafen sich Israelis und Palästinenser – vereint in der Ablehnung von Krieg, Kriegsverbrechen und Völkermord.
Auf fünftausend schätzt «The Jerusalem Post» die Zahl der Leute, die sich am 9. Mai im «Jerusalem International Convention Center» trafen, zusammengebracht von «It’s Time!»,  einer Koalition aus über 60 jüdischen und arabischen Friedens- und Gemeinschaftsinitiativen, unterstützt vom New Israel Fund. Der vielstündige Kongress, der auf einen Tag mit kulturellen Interventionen folgte, bestand aus zahlreichen Reden, Diskussionsrunden, Filmen, Grußadressen, Musikevents usw. und zeigte die Breite der Bewegung.
Man sah und hörte alte Aschkenasim, kriegsdienstverweigernde Reservisten, palästinensische und israelische Frauen, Angehörige von Opfern des 7. Oktober und der israelischen Gewalt, Knesset-Abgeordnete, blutjunge Friedensfreaks. Maoz Inon, dessen Eltern am 7. Oktober getötet wurden, und Aziz Abu Sarah, dessen Bruder nach seiner Entlassung aus einem israelischen Gefängnis an inneren Verletzungen starb, betonten gemeinsam auf der Bühne, dass Rache Israelis und Palästinenser dem Frieden nicht näherbringe. «Gaza is Palestinian; it’s not Israeli!», rief der Ex-Premier Ehud Olmert. «It has to be part of the Palestinian state. »
https://www.infosperber.ch/politik/kontertext-friedenskongress-im-krieg/

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BIP-Aktuell #349: Gemeinnützigkeit des Jüdischen Nationalfonds auf dem Prüfstand

Ein Bericht des BIP-Vorstandsmitglieds Prof. Dr. Ninon Colneric

  1. Gemeinnützigkeit des Jüdischen Nationalfonds auf dem Prüfstand
  2. Erfreulich
  3. Auf Israels Weg der Zerstörung packen Bewohner des Westjordanlands ihre Habseligkeiten zusammen (New York Times vom 8.5.2025)

Fünf Rechtswissenschaftler fordern in einer Petition, dem Jüdischen Nationalfonds e.V. die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Nicht nur nach deutschem, sondern auch nach internationalem Recht dürfe dieser Verein nicht durch eine Steuervergünstigung gefördert werden.

Der Jüdische Nationalfonds (Keren Kaymeth LeIsrael) e.V. (im Folgenden: JNF Deutschland) hat nach seiner Satzung „den Zweck, die Bestrebungen des Jüdischen Nationalfonds (Keren Kayemeth LeIsrael) in Jerusalem durch Beschaffung der Mittel zu fördern“. Bezweckt werde „die Erlösung des Bodens (ausschließlich für Siedlungszwecke) im Lande Israel“. Der Begriff „Erlösung des Bodens“ ist hier in dem Sinne zu verstehen, dass es um die Wiederherstellung des Eigentums der Juden geht. Gemäß § 4 der Satzung besteht der Verein aus Bürgern jüdischen Glaubens.




Nach der Zerstörung des palästinensischen Dorfes Um Al-Hiran im Süden Israels im Jahr 2015 wurde an seiner Stelle offiziell die jüdische Siedlung “Hiran” als Teil der ethnischen Säuberung des Negev mit Mitteln des JNF gegründet. Quelle: 2015, Adalah.



In § 2 der Satzung heißt es: „Zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben bedient sich der Verein des Keren Kayemeth LeIsrael, Jerusalem/Israel als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 der Abgabenordnung.“ Infolge dieser Bezugnahme ist die Tätigkeit des Keren Kayemeth LeIsrael (im Folgenden JNF) dem JNF Deutschland gemeinnützigkeitsrechtlich als eigene zuzurechnen.

Der JNF wurde 1901 von der World Zionist Organisation auf ihrem 5. Weltkongress gegründet. Seine Aufgabe sollte es sein, „mit Spenden des jüdischen Volkes“ in Palästina Land zu erwerben. Nach den Statuten des Fonds durfte einmal gekaufter Boden auf keinen Fall wieder an Nichtjuden verkauft werden oder von Nichtjuden genutzt werden. Der Boden war „nun nicht mehr einfach jüdisches Eigentum, sondern zionistisches Hoheitsgebiet“ (Lüders, Krieg ohne Ende, 2024, S. 65).

1953 wurde der JNF rechtlich neu verfasst. Das Keren Kayemeth Leisrael Gesetz, 5714-1953 billigte das Memorandum of Association und die Articles of Association des neuen Fonds. Er ist ein privates Unternehmen und hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ohne in Anteile zerlegtes Kapital. Die Auflistung der Ziele der Gesellschaft im Memorandum of Association nennt an erster Stelle (Ziff 3. Buchst. a):



„To purchase, acquire on lease or in exchange, or receive on lease or otherwise, lands, forests, rights of possession, easements and any similar rights as well as immovable properties of any class, in the prescribed region (which expression shall in this Memorandum mean the State of Israel in any area within the jurisdiction of the Government of Israel) or in any part thereof, for the purpose of settling Jews on such lands and properties [Hervorhebung v. Verf.]“



Im Folgenden werden eine Reihe von Unterzielen genannt. Am Ende der Ziff. 3 heißt es:



„PROVIDED […] that the primary object of the Association shall be deemed to be the object specified in sub-clause (a) of this clause, and the powers conferred by the succeeding sub-clauses of this clause shall be exercised in such a way as shall in the opinion of the Association be conducive to the attainment of the said primary object.“



Der JNF beschränkte sich zunächst auf den Erwerb von Land innerhalb der sog. Grünen Linie, also der Demarkationslinie aus dem Waffenstillstandsabkommen von 1949. Nachdem Israel 1967 durch den sog. Sechstage-Krieg die Kontrolle über das Westjordanland einschließlich Ostjerusalems, den Gazastreifen, die Golanhöhen und den Sinai gewonnen hatte, begann er, auch jenseits der Grünen Linie Land zu erwerben. Er bediente sich dabei in Ostjerusalem und anderen Teilen des Westjordanlands zunächst einer 100%igen Tochtergesellschaft namens Himanuta. Ein vom JNF 2019 in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Fonds auch im Westjordanland Land zum Zwecke der Ansiedlung von Juden kaufen dürfe. Danach begann der JNF, offen auch dort Land anzukaufen.

Der JNF verwaltete seine Ländereien zunächst selbst. 1960 wurde mit dem Israel Lands Administration Law eine neue Behörde geschaffen – die Israel Land Administration (ILA). Ihr oblag die Verwaltung der sog. Israel Lands, d.h. von in Israel gelegenem Land, das dem Staat, der Development Authority oder dem JNF gehört. Damit ging die Verwaltung des Landbesitzes des JNF auf die ILA über. Die ILA versprach jedoch, den Landbesitz des JNF im Einklang mit seinen Zielen zu verwalten. Diese Zusage wurde 1961 in einer Vereinbarung zwischen dem JNF und dem Staat Israel formalisiert.

Im Herbst 2004 wandten sich drei Organisation – das Arab Centre for Alternative Planning, die Association for Civil Rights in Israel und Abdalah (Rechtszentrum für arabische Minderheitenrechte in Israel) – an den Supreme Court in Jerusalem in seiner Funktion als High Court of Justice, um zu erreichen, dass auch arabische Bürger Land des JNF erwerben und sich an Geboten für solches Land beteiligen können (H.C. 9010/04 und H.C. 9205/04). Abdalah vertrat arabische Bürger, die nicht die Erlaubnis erhalten hatten, an einer ILA-Ausschreibung für Wohnbauplätze in Carmiel teilzunehmen.

Vor Gericht betonte der Vertreter des JNF, dass dieser ein privater Landbesitzer sei. Er erklärte:



„As a landowner, the JNF is not a public body which acts on behalf of all the citizens of the state. Its loyalty is to the Jewish people and its responsibility is to it alone. As the owner of JNF land, the JNF does not have to act with equality towards all citizens of the state.“



An dem Prozess waren auch die ILA und das Finanzministerium beteiligt, beide vertreten durch das Büro des Generalstaatsanwalts. Dieses einflussreiche Amt hatte damals Menachem Mazuz inne. Mazuz erklärte in seiner Stellungnahme gegenüber dem High Court of Justice, dass die ILA nicht berechtigt sei, Land des JNF im Geiste der Ziele dieses Fonds zu verwalten. Die ILA müsse alles Land, das sie verwalte (einschließlich der Ländereien des JNF), an jedermann ohne Diskriminierung auf der Basis der ethnischen Zugehörigkeit vergeben. Die bisherige Politik sei diskriminierend; er werde sie vor Gericht nicht verteidigen.

Das Gericht setzte das Verfahren im September 2007 aus, um dem JNF und der ILA Gelegenheit zu geben, einen Weg zu finden, der rechtkonform ist und es erlaubt, die ursprünglichen Ziele des Fonds weiterzuverfolgen. Gedacht war an ein Tauschverfahren: Wenn die ILA Land des JNF an einen Nicht-Juden verkauft, sollte der JNF das Land an die ILA übertragen und im Gegenzug ein gleichgroßes Stück Land und eine zusätzliche Zahlung erhalten. Eine solche Tauschlösung war in der Vergangenheit aber schon von arabischen Organisationen abgelehnt worden, die argumentierten, dass dann unverändert sehr viel Land in Israel nicht für alle Bürger verfügbar sei.

Im Mai 2009 unterzeichneten der Staat Israel und der JNF ein Grundsatzabkommen. Danach entschädigt der Staat den JNF und überträgt ihm als Ersatz staatliches Land, wenn ein arabischer Bürger Israels bei einer Ausschreibung von JNF-Land den Zuschlag erhält.

Palästinenser im besetzten palästinensischen Territorium, die nicht israelische Staatsbürger sind, fallen nicht unter dieses Abkommen. Israel ist bestrebt, in der West Bank und in Ostjerusalem eine nahezu vollständige Trennung zwischen den Siedlern und den palästinensischen Gemeinschaften durchzuführen (Internationaler Gerichtshof, Gutachten vom 19.7.2024, Rn. 229). Es hat sogar Straßen, die nur Siedler benutzen dürfen, angelegt (a.a.O. Rn. 200).  Der JNF und seine Tochtergesellschaft Himanuta sind Teil dieses Systems. Es gibt außerdem Belege dafür, dass sie über den bloßen Landerwerb im besetzten palästinensischen Gebiet hinausgehen und nicht selten illegale Methoden dabei einsetzen.

Mit Wirkung ab 10.8.2024 hat die kanadische Finanzverwaltung (genauer: die Canada Revenue Agency, Charities Directorate, als Beauftragte des Minister of National Revenue) dem Jewish National Fund of Canada Inc. bereits den Status einer Wohltätigkeitsorganisation (charity) entzogen. Begründet wurde dies u.a. damit, dass der kanadische Jewish National Fund als Zuleitung für den Jewish National Fund in Israel fungiert habe, der ein nicht-qualifizierter Zuwendungsempfänger sei. In Deutschland haben kürzlich fünf Rechtswissenschaftler eine (der BA-Redaktion vorliegende) Petition beim Finanzamt Düsseldorf-Altstadt eingereicht, in der sie nachdrücklich darum bitten, diesem Beispiel zu folgen und dem Jüdischen Nationalfonds (Keren Kayemeth LeIsrael) e.V. die Gemeinnützigkeit zu entziehen.

Sie argumentieren, die Tätigkeit des JNF Deutschland erfülle nicht die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach § 52 Abs. 1 Satz 1 AO; denn sie sei nicht darauf gerichtet, die Allgemeinheit zu fördern. Dass in Israel nach der Reform von 2009 über das Tauschverfahren auch arabische Bürger Israels Land aus dem Besitz des JNF erwerben können, ändere nichts daran, dass die Tätigkeit des JNF nur darauf gerichtet sei, Juden auf seinem Landbesitz anzusiedeln. Es liege auch der Spezialfall fehlender Gemeinnützigkeit vor, den § 52 Abs. 1 Satz 2 AO beschreibt. Danach ist eine Förderung der Allgemeinheit nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen ist. Dies sei insbesondere im besetzten palästinensischen Gebiet der Fall. Aber auch in Israel selbst sei der Kreis, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen im Sinne des § 52 Abs. 1 Satz 2 AO; denn es sei auf den in der Satzung definierten Kreis, dem die Förderung nutzen soll, abzustellen. Die Satzung des JNF Deutschland, die in Verbindung mit der Satzung des JNF zu lesen sei, behalte den Fördernutzen den Juden vor.

Die fünf Rechtwissenschaftler weisen darauf hin, dass die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft auch dann zu verneinen ist, wenn ihre Tätigkeit planmäßig gegen die Rechtsordnung verstößt. Insofern erinnern sie an das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshof vom 19.7.2024 zu den rechtlichen Konsequenzen, die sich aus den Politiken und dem Verhalten Israels im besetzten palästinensischen Gebiet einschließlich Ost-Jerusalem ergeben. Der Gerichtshof sei hinsichtlich der Siedlungspolitik zu dem Ergebnis gekommen, dass sie gegen das Völkerrecht verstößt (Rn. 156 des Gutachtens). Die Siedlungsaktivitäten des JNF im besetzten palästinensischen Gebiet seien also völkerrechtswidrig. Sie würden jedoch fortgesetzt.

Die fünf Rechtswissenschaftler führen ferner an, dass der Internationale Gerichtshof in seinem Gutachten vom 19.7.2024 auch zu dem Schluss gekommen sei, dass die auf die Westbank und Ostjerusalem bezogenen legislativen und sonstigen Maßnahmen Israels einen Verstoß gegen Art. 3 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung darstellen (Rn. 229). Diese Vorschrift lautet: „Die Vertragsstaaten verurteilen insbesondere die Segregation und die Apartheid und verpflichten sich, alle derartigen Praktiken in ihrem Hoheitsgebiet zu verhindern, zu verbieten und auszumerzen.“

Die Aktivitäten des JNF seien ein zentraler Bestandteil der völkerrechtswidrigen Praktiken Israels in der Westbank und Ostjerusalem. Sie würden planmäßig gegen die Rechtsordnung verstoßen, was dem JNF Deutschland gemeinnützigkeitsrechtlich zuzurechnen sei.

Die fünf Rechtswissenschaftler unterstreichen, dass nach dem Gutachten des Internationalen Gerichtshof (Rn. 285) alle Staaten verpflichtet sind, die Situation, die sich aus der rechtswidrigen Anwesenheit des Staates Israel im besetzten palästinensischen Gebiet ergibt, nicht als rechtmäßig anzuerkennen und keine Hilfe oder Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Situation zu leisten, die durch die fortgesetzte Anwesenheit des Staates Israel im besetzten palästinensischen Gebiet entstanden ist.

Da es sich um eine völkerrechtswidrige Tätigkeit handele, könne sie auch nicht, wie § 51 Abs.  2 AO es fordere, zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beitragen. Gemäß § 51 Abs. 3 AO setze eine Steuervergünstigung zudem voraus, dass die Körperschaft dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Die Tagebücher der ersten zionistischen Siedler seien voller Geschichten, die zeigen, wie gut sie von den Palästinensern aufgenommen wurden, die ihnen Obdach boten und sie oft auch lehrten, wie man das Land bebaut. Der palästinensische Widerstand habe erst begonnen, als klar wurde, dass die Siedler nicht gekommen waren, um Seite an Seite mit ihnen zu leben, sondern, um sie zu verdrängen. Das zentrale Instrument hierfür sei der JNF gewesen. Er handele dem Gedanken der Völkerverständigung zuwider.




Badil ist eine palästinensische zivilgesellschaftliche Organisation, die sich für das Recht auf Rückkehr der palästinensischen Flüchtlinge einsetzt. Das Plakat, das sie entwickelt hat, um den JNF zu stoppen, protestiert gegen die Rolle, die der JNF bei der Auslöschung der zerstörten palästinensischen Dörfer spielt. Quelle: 2011, Badil.

Im Hinblick darauf, dass die Satzung des JNF Deutschland als Ziel auch die Erziehung der Jugend in Israel und aus dem Ausland nennt, äußern die Rechtswissenschaftler angesichts der Untersuchungen zu israelischen Schulbüchern Zweifel daran, dass insoweit die Voraussetzung der Förderung der Allgemeinheit erfüllt sei. Die Antwort könne jedoch dahingestellt bleiben; denn die Gewährung einer Steuervergünstigung wegen Gemeinnützigkeit setze nach der AO voraus, dass ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt werden. Dies sei, wie dargelegt, nicht der Fall.

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BA 349 Erfreulich:
Filmstars für Gaza
Mehr als dreihundert internationale Filmschaffende kritisieren in einem offenen Brief ein Schweigen ihrer Zunft angesichts des Gazakrieges. Zu den Unterzeichnern zählen Pedro Almodovar, Susan Sarandon und David Cronenberg.
14. Mai 2025 

Mehr als dreihundert Filmschaffende aus aller Welt haben in einem offenen Brief ein Schweigen angesichts des Krieges in Gaza angeprangert. In dem am Montagabend in der französischen Zeitung „Libération“ veröffentlichten Aufruf beklagen sie, dass seit den „schrecklichen Massakern des 7. Oktober 2023“ ausländischen Journalisten die Einreise in den Gazastreifen verwehrt werde, während dort lebende Journalisten „vorsätzlich getötet“ und Autoren, Regisseure und Künstler „brutal ermordet“ würden. Namentlich genannt wird insbesondere die palästinensische Fotojournalistin Fatma Hassouna, die am 16. April in Gaza ums Leben kam, einen Tag, nachdem bekannt geworden war, dass der Film „Put Your Soul On Your Hand and Walk“ von Sepideh Farsi, in dem Hassouna die Hauptrolle spielte, in einer Nebenreihe des Filmfestivals von Cannes gezeigt wird. Die Unterzeichner des Briefes, zu denen neben Pedro Almodóvar, Javier Bardem und David Cronenberg auch Richard Gere, Viggo Mortensen, Ruben Östlund, Susan Sarandon und Aki Kaurismäki gehören, beklagen eine beschämende Passivität ihrer Zunft. „Wozu dienen unsere Berufe, wenn nicht dazu, Lehren aus der Geschichte zu ziehen, engagierte Filme zu drehen, wenn wir nicht präsent sind, um unterdrückte Stimmen zu schützen?“, schreiben sie.
https://zeitung.faz.net/faz/feuilleton/2025-05-14/filmstars-fuer-gaza/1164048.html

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.

Auf Israels Weg der Zerstörung packen Bewohner des Westjordanlands ihre Habseligkeiten zusammen (New York Times vom 8.5.25)
Eine monatelange Militäroperation Israels im nördlichen Westjordanland hat Zehntausende Menschen vertrieben. Einige erfahren nun, dass sie möglicherweise nicht zurückkehren können.
Als Israel der Palästinensischen Autonomiebehörde mitteilte, dass es plane, Dutzende von Gebäuden in dicht besiedelten Teilen einer Grenzstadt im von Israel besetzten Westjordanland abzureißen, löste diese Ankündigung Panik aus. Hunderte Palästinenser in der Grenzstadt Tulkarem erfuhren, dass sie nach einer groß angelegten israelischen Offensive im Norden des Westjordanlandes wahrscheinlich nicht mehr in ihre Häuser zurückkehren können.
„Sie verursachen eine Katastrophe“, sagte Nihad al-Shawish, der Vorsitzende des Dienstleistungskomitees im Lager Nur Shams in Tulkarem.
Seit Januar führt das israelische Militär eine groß angelegte Militäroperation in drei Lagern im Norden des Westjordanlandes durch, bei der Zehntausende Menschen vertrieben und weitreichende Zerstörungen verursacht wurden. Israelische Beamte, die sagen, dass das Ziel der Operation darin besteht, militante Kämpfer und ihre Waffen zu bekämpfen, haben erklärt, dass das Militär darauf vorbereitet sein sollte, ein Jahr lang in den Lagern zu bleiben.
Das Militär erklärte, die jüngste Zerstörung von Häusern in Tulkarem habe dazu dienen sollen, die beiden Lager Tulkarem und Nur Shams für israelische Streitkräfte besser zugänglich zu machen und militante Kämpfer daran zu hindern, sich dort neu zu formieren.
Viele Palästinenser glauben, dass Israel die Lager, in denen Flüchtlinge und ihre Nachkommen leben, in Stadtviertel wie das, was von Tulkarem übriggeblieben ist, umwandeln will.
In den letzten Tagen hat Israel einigen Bewohnern der Lager erlaubt, in ihre Häuser zurückzukehren, um ihre Habseligkeiten zu holen.
Nasr al-Jundi, 45, ein Bewohner von Nur Shams, sagte, er habe am Dienstag nur Zeit gehabt, einige seiner Habseligkeiten mitzunehmen, darunter Kleidung, einen Fernseher, einen Ventilator, eine Mikrowelle und eine Bratpfanne. „Sie nehmen mir meine Träume“, sagte er.
Später versammelten sich die Bewohner des Lagers auf einem nahe gelegenen Hügel und sahen zu, wie ein Bulldozer Häuser abriss.
https://www.nytimes.com/2025/05/08/world/middleeast/israel-demolition-west-bank.html?campaign_id=301&emc=edit_ypgu_20250508&instance_id=154150&nl=your-places:-global-update&regi_id=249602549&segment_id=197575&user_id=ed42fa7646aa8981a0cf926f1a6a9ccf
Adam Rasgon ist Reporter für die Times in Jerusalem und berichtet über Israel und Palästina

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BIP-Aktuell #348: Hungersnot in Gaza eskaliert

Hungersnot in Gaza erreicht neuen Höhepunkt

  1. Hungersnot in Gaza eskaliert
  2. Erfreulich
  3. Rechte Aktivisten greifen während einer israelisch-palästinensischen Veranstaltung eine reformierte Synagoge in Israel an

Die Hungersnot im Gazastreifen wird immer schlimmer. Die Zahl der unterernährten Menschen steigt, und die Zahl der Hungertoten nimmt zu. Dies ist israelische Politik, die den Hunger als Waffe einsetzt, was ein Kriegsverbrechen darstellt. Israel verschlimmert die Hungersnot durch Angriffe auf Bäckereien, Krankenhäuser und Hilfskonvois. Der Zentralrat der Juden in Deutschland äußert durch seinen Vorsitzenden Zustimmung und Verständnis.

BIP hat bereits über den illegalen Einsatz von Hunger als Waffe berichtet (siehe BIP-Aktuell #311). Die Hungersnot hat sich jedoch so sehr verschärft hat, dass wir eine Aktualisierung für notwendig halten.
Die Hungersnot in Gaza hat einen neuen Höhepunkt erreicht. Die UNO gab am 28. April bekannt, dass seit zwei Monaten keine Lebensmittel nach Gaza gebracht werden konnten. Das UN-Ernährungsprogramm erklärte, dass die Nahrungsmittellager im Gazastreifen vollständig erschöpft sind. Eine Million Kinder im Gazastreifen seien unmittelbar von einer Hungersnot bedroht. Im Gazastreifen wurden bereits über 10.000 Fälle von schwerer Unterernährung registriert. Die UN warnt, weitere 66.000 Kinder seien von schwerer Unterernährung bedroht. Seit Beginn des Krieges sind 57 Menschen in Gaza verhungert.

Israel hat den Waffenstillstand am 18. März gebrochen und tötet die Palästinenser in Gaza mit einer Kombination aus Luftangriffen, Artillerie, Panzerfeuer und Hunger. Es verhindert nicht nur die Einfuhr von Lebensmitteln in den Gazastreifen, sondern hat auch alle Krankenhäuser im Gazastreifen angegriffen und sie daran gehindert, die Patienten zu behandeln, deren Gesundheit durch den Hunger beeinträchtigt wurde, z. B. durch schwere Fälle von Unterernährung, verkümmerte Muskeln und Vergiftungen durch den Verzehr ungenießbarer Lebensmittel. Israel hat systematisch die Bäckereien in Gaza bombardiert, um den Palästinensern den Zugang zu Brot zu verwehren. Alle UN-Bäckereien mussten aus Mangel an Zutaten, Strom und Wasser schließen.


Der vierjährige Yahya Zakaria Abu Halima ist am 28. April im Norden des Gazastreifens verhungert. Quelle: 2024, Eye4Palestine, Twitter.



Der Hunger in Gaza ist keine Naturkatastrophe, sondern gezielte israelische Politik, wie Äußerungen hochrangiger israelischer Politiker (siehe BIP-Aktuell #277) deutlich machen. Israels Finanzminister Bezalel Smotrich rief zur Bombardierung der Lebensmittellager in Gaza auf. Der Einsatz von Hunger, um die Palästinenser zur Kapitulation oder zum Abzug zu zwingen, ist offiziell israelische Militärdoktrin (siehe BIP-Aktuell #323).
Dies alles vor dem Hintergrund, dass der Internationale Strafgerichtshof am 21. November 2024 Haftbefehl gegen Ministerpräsident Netanjahu und seinen früheren Verteidigungsminister Yoav Galant erlassen hat, weil er hinreichende Gründe für die Annahme sah, dass sie Hunger als Kriegswaffe einsetzten.
Am 2. Mai schickte Israel eine Kampfdrohne, um das Schiff „Conscience“ der Freiheitsflottille, das auf dem Weg nach Gaza mit Lebensmitteln beladen war, in internationalen Gewässern anzugreifen. Die Drohne zielte auf den Motor, verursachte ein Feuer an Bord, und das Schiff begann zu sinken. Obwohl Malta ein Rettungsteam in internationale Gewässer schickte, um die Passagiere und die Besatzung zu retten, verhinderte der israelische Angriff, dass das Schiff die Lebensmittel nach Gaza bringen konnte.

Fünf israelische Menschenrechtsorganisationen –  Gisha, Adalah, Physicians for Human Rights, The Association for Civil Rights of Israel und Hamoked – haben vor einem Jahr beim Obersten Gerichtshof Israels (siehe BIP-Aktuell #336) beantragt, den Staat anzuweisen, humanitäre Hilfe in den Gazastreifen zu lassen. Am 27. März lehnte der Oberste Gerichtshof Israels den Antrag ab (Quelle auf Hebräisch).

Am 26. April veröffentlichte der Zentralrat der Juden in Deutschland einen Brief seines Präsidenten, Dr. Josef Schuster, in dem er Deutschland aufforderte, die Finanzierung der UNRWA einzustellen. UNRWA ist die wichtigste Hilfsorganisation, die in Gaza Lebensmittel verteilen kann (siehe BIP-Aktuell #291).

Hunger ist eine wahllose Waffe, die die Zivilbevölkerung und vor allem schwache Menschen trifft: Kinder, Kranke und ältere Menschen. Der Einsatz des Hungers als Kriegswaffe ist ein Kriegsverbrechen.


Als Israel am 18. März den Waffenstillstand brach, veröffentlichte der Sänger Yousuf/Cat Stephens dieses Bild auf Facebook und wies damit auf die Brutalität der hungernden Muslime während des Ramadan hin. Quelle: 2025, Facebook.



Israels Einsatz von Hunger als Waffe ist nicht auf den Gazastreifen beschränkt. Der Bericht des Welternährungsprogramms vom 14. März warnte, dass sich die Ernährungsunsicherheit auch im Westjordanland ausbreitet. Auch palästinensische Gefangene, die in israelischen Gefängnissen festgehalten werden, Tausende von ihnen ohne Anklage und nur als Verhandlungsmasse, um Zugeständnisse von der Hamas zu verlangen (mit anderen Worten: Geiseln), berichten, dass sie in israelischen Gefängnissen ausgehungert werden. Gefangene, die freigelassen wurden, haben außerordentlich viel Gewicht verloren.

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Niederlande drängen auf Überprüfung des Handelsabkommens zwischen der EU und Israel wegen „katastrophaler“ Blockade von Hilfslieferungen für den Gazastreifen
Außenminister Caspar Veldkamp erklärt gegenüber der EU-Spitzenpolitikerin Kaja Kallas, dass Israel seiner Meinung nach gegen seine Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen verstößt.
Die niederländische Regierung, die als einer der loyalsten Verbündeten Israels in der Europäischen Union gilt, fordert eine dringende Überprüfung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel, das die Grundlage für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Israel bildet, wie der niederländische Außenminister Caspar Veldkamp gegenüber dem Guardian erklärte.
Veldkamp bezeichnete das israelische Verbot von Hilfslieferungen in den Gazastreifen als „katastrophal, wirklich düster“ und als klaren Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht.
https://www.theguardian.com/world/2025/may/07/netherlands-urges-review-of-eu-israel-trade-deal-over-catastrophic-gaza-aid-block
Portugal unterstützt den Vorstoß der Niederlande, ebenso Finnland und auch
Frankreich.
https://www.tsf.pt/3393729451/situacao-dramatica-em-gaza-portugal-apoia-
revisao-do-acordo-de-associacao-entre-israel-e-a-ue/
https://x.com/elinavaltonen/status/1920536854354407586
https://today.lorientlejour.com/article/1459635/request-for-revision-of-eu-
israel-agreement-is-legitimate-says-france-.html

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.
The Jewish News of Northern California schreibt am 30. April: Rechte Aktivisten greifen während einer israelisch-palästinensischen Veranstaltung eine reformierte Synagoge in Israel an
Ein reformierter Rabbiner und ein linker Abgeordneter bezeichneten den Vorfall als „Pogromversuch“. Ein rechter Aktivist nannte ihn einen „Eröffnungsschuss“.
VON BEN SALES
(JTA) – Rechte Aktivisten randalierten vor einer reformierten Synagoge, in der am israelischen Gedenktag [29./30. April] eine gemeinsame israelisch-palästinensische Zeremonie gezeigt wurde, und bedrängten und belästigten eine Frau, während andere unter Polizeischutz das Gebäude verließen.
Laut israelischen Medienberichten wurden drei Personen vor Ort festgenommen, mehrere Menschen wurden verletzt, darunter auch Polizisten. Rabbi Gilad Kariv, ehemaliger Vorsitzender der israelischen Reformbewegung und derzeit Abgeordneter einer linken israelischen Partei, bezeichnete die Ausschreitungen als „versuchten Pogrom“. Er twitterte, dass die Randalierer Steine auf die Teilnehmer geworfen hätten, und sagte, er habe den stellvertretenden Vorsitzenden der Reformbewegung ins Krankenhaus begleitet.
Die lokale Vorsitzende der Likud-Partei, der Partei von Premierminister Benjamin Netanjahu, verteidigte unterdessen die Ausschreitungen und erklärte in einem Social-Media-Beitrag, dass sie  „nur als Startschuss“ gegen die Linke in ihrer Stadt zu sehen seien. Aufnahmen vom Dienstagabend zeigten Dutzende Menschen, überwiegend Männer, die den Eingang zur Beit Samueli-Kehillat Ra’anan, einer reformierten Synagoge im Tel Aviver Vorort Raanana, in dem viele amerikanische Einwanderer leben, belagerten. In der Synagoge fand eine gemeinsame israelisch-palästinensische Gedenkfeier statt, die jedes Jahr am israelischen Gedenktag abgehalten wird.
Die Zeremonie wird von zwei Gruppen organisiert, die Israelis und Palästinenser , die Gewalt ablehnen und sich für Frieden einsetzen, zusammenbringen wollen, darunter eine Gruppe von Hinterbliebenen aus beiden Völkern. Sie ist in Israel seit langem umstritten und unterliegt regelmäßig staatlichen Beschränkungen und Protesten von Gruppen, die ihr vorwerfen, israelische Soldaten und palästinensische Terroristen am feierlichsten Tag Israels gleichzusetzen.
In diesem Jahr fand die Zeremonie an einem geheimen Ort statt, wurde jedoch von der israelisch-palästinensischen linken Aktivistengruppe Standing Together an verschiedenen Orten in ganz Israel übertragen. Die Protestaktion in Raanana wurde von der rechten Non-Profit-Organisation Btsalmo organisiert, die ihre Anhänger dazu aufrief, „Terroristen nicht nach Raanana zu lassen“. Die Gruppe organisierte eine ähnliche Protestaktion bei einer Vorführung in der südisraelischen Stadt Beerscheba.
Videos, die in den sozialen Medien gepostet wurden, zeigten die Demonstranten, wie sie die Teilnehmer mit Schimpfwörtern wie „Nazi“ und „Hure“ beschimpften und versuchten, mindestens eine Frau am Betreten des Gebäudes zu hindern. Ein weiteres Video, das vom Haaretz-Reporter Josh Breiner gepostet wurde, zeigte Dutzende von Männern, die eine Frau verfolgten, als sie die Zeremonie verließ und von drei Polizisten begleitet wurde.
Männer bespuckten sie, bedrängten sie und die Polizisten und warfen in einem Fall einen Mülleimer in ihren Weg. Mitglieder des Mobs schrien Beleidigungen wie „Wegen euch sterben Soldaten“ und „Schade, dass die Hamas euch nicht mitgenommen hat“ – eine Anspielung auf die Hunderte von Geiseln, die bei dem Angriff der Terrororganisation auf Israel am 7. Oktober 2023 entführt worden waren.
Ein weiteres Video, das Breiner gepostet hat, zeigt, wie die Polizei etwa 30 Teilnehmer aus dem Gebäude begleitet, während draußen die Rufe der Randalierer zu hören sind.
Dies ist mindestens das vierte Mal in den letzten 15 Jahren, dass die Reformsynagoge in Raanana angegriffen wurde. Sie wurde 2010, 2014 und 2016 verwüstet – die beiden letzten Male mit Parolen, die die Reformbewegung verunglimpften, sie mit Apostasie gleichsetzten oder ihre Führer bedrohten.
Der Rabbiner der Synagoge, Chen Ben Or Tsfoni, teilte nach den Ausschreitungen einen Beitrag auf Facebook, in dem er schrieb: „Dieser Abend wird als einer der beschämendsten Tage in der Geschichte dieser Stadt in Erinnerung bleiben, die sich Toleranz und Brüderlichkeit auf die Fahnen geschrieben hat.“ Der Beitrag fügte hinzu, dass die Szene „keine Brüderlichkeit, sondern Hass“ gezeigt habe.
Die Ausschreitungen wurden auch von der israelisch-amerikanischen Protestgruppe UnXeptable verurteilt, die sich gegen die rechtsgerichtete Regierung Israels stellt. Sie rief zu Solidaritätskundgebungen für die Synagoge auf und forderte Stellungsnahmen der israelischen Führung, in denen die Gewalt verurteilt wird.
(…) Orly Erez-Likhovski, die Geschäftsführerin des Israel Religious Action Center, der israelischen Interessenvertretung der Reformbewegung, schrieb auf Facebook, dass sie verletzt worden sei, als ein Randalierer einen Stein auf das Auto geworfen habe, mit dem sie vor der Menge floh. Sie sagte, selbst als die Randalierer kurzzeitig in die Synagoge eingedrungen seien, hätten 60 Menschen das Programm bis zum Ende verfolgen können.
„Ich weiß, dass die gefährlichen und rassistisch indoktrinierten Menschen, die draußen demonstriert haben, sich durch dieses Ritual bedroht fühlen, weil es ihre gesamte Weltanschauung verletzt“, schrieb sie. “Weil es zeigt, dass [die Dinge] anders sein könnten.“
Kariv verurteilte die Randalierer in seinen Tweets. „Hooligans, die Rückenwind und Nachsicht von den Vertretern des Staates bekommen, mit Hass erfüllte Brandstifter, die Gottes Namen in der Öffentlichkeit entweihen – wir werden nicht zulassen, dass ihr den Dritten Tempel zerstört“, schrieb er und verwendete dabei einen Begriff, der sich auf den Staat Israel bezieht.
Die Vorsitzende der israelischen Reformbewegung, Anna Kislanski, reagierte kürzer. Kurz nach Mitternacht schrieb sie auf Facebook: „Vorabend des Gedenktags. Ein Angriff auf Zivilisten in einer Synagoge. Sehr dunkle Tage.“
https://jweekly.com/2025/04/30/right-wing-activists-attack-reform-synagogue-in-israel-during-israeli-palestinian-event/

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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BIP-Aktuell #347: Deutsche Waffenverkäufe an Israel aufgedeckt

Shadow World Investigations UK analysiert israelische Importdaten

  1. Deutsche Waffenverkäufe an Israel aufgedeckt
  2. Israelischer Schriftsteller sagt, Gaza zu helfen sei wie „Haie zu füttern“

Ruth Rhode von Shadow World Investigations UK legte einen Bericht zum Export von Waffen aus Deutschland nach Israel im Jahr 2024 vor. Panzer mit deutschen Bauteilen wurden für Gräueltaten in Gaza eingesetzt. Deutschland verletzt durch solche Waffenexporte seine völkerrechtlichen Verpflichtungen.

Am 23. April veröffentlichte die Organisation Shadow World Investigations UK (SWI) einen Bericht, der auf Recherchen über den Waffenhandel zwischen Deutschland und Israel basiert. SWI ist eine britische Nichtregierungsorganisation, die sich auf die Untersuchung des Militarismus, des weltweiten Waffenhandels und der Korruption konzentriert. Geschäftsführender Direktor ist Andrew Feinstein, ein Kriegsdienstverweigerer aus Südafrika, der später für den ANC im Parlament saß und sich mit dem globalen Waffenhandel und der damit verbundenen Korruption befasst hat. Der Bericht wurde von Ruth Rhode verfasst, der Forschungs- und Projektkoordinatorin von SWI und Mitbegründerin des Projekts Corruption Tracker. Sie ist Friedensaktivistin und Teil der deutschen Friedensbewegung, die sich für nukleare Abrüstung, gegen den Waffenhandel und für eine friedliche und solidarische Welt auf nationaler und internationaler Ebene einsetzt.

Für den SWI-Bericht über Rüstungsexporte Deutschlands nach Israel wurden zwei Quellen ausgewertet: zum einen Veröffentlichungen der Bundesregierung zum Wert erteilter Genehmigungen für Rüstungsexporte und zum anderen die (nur auf Hebräisch) veröffentlichten Zolldaten der israelischen Regierung. Der Schwerpunkt der Studie liegt auf der Analyse der Zolldaten. Diese Daten sind für die deutsche Öffentlichkeit wegen der Schwierigkeit, Informationen über die tatsächlich nach Israel durchgeführten Rüstungsexporte zu erhalten (siehe dazu BT-Drucksache 20/10994), von besonderem Interesse.
Nach den vorläufigen Zahlen für 2024, Stand 17.12.2024, hat Deutschland 2024 Genehmigungen für Waffenexporte nach Israel im Werte von 161 Millionen Euro erteilt. (Siehe auch BT-Drucksache 20/14393.)
Die Auswertung der Zolldaten ergab, dass Israel aus Deutschland 2024 Komponenten für Panzer und andere gepanzerte Militärfahrzeuge im Wert von etwa 3,7 Millionen Euro und Waffen und Munition im Wert von etwa 4,3 Millionen Euro importiert hat. Der Bericht legt im Einzelnen dar, warum diese Daten den vollen Umfang von Waffenlieferungen aus Deutschland nach Israel im Jahr 2024 nur unvollständig widerspiegeln.




Titelseite des Berichts von Shadow World Investigations UK. Quelle: 2025, SWI.



Die Erkenntnisse des SWI-Berichts widersprechen einer These, die Außenministerin Annalena Baerbock am 26. Mai 2024 in einem Bürgertalk in Berlin äußerte: Danach könne Deutschland Waffenlieferungen an Israel nicht stoppen, weil es sie nicht gebe. Die Forschungsergebnisse widersprechen auch der im September 2024 gegenüber der österreichischen Zeitung Profil aufgestellten Behauptung deutscher Beamten, dass Deutschland nach März 2024 die Waffenlieferungen an Israel eingestellt habe.





Importe von Panzern und gepanzerten Militärfahrzeugen aus Deutschland  nach Israel. Quelle: 2025, SWI.



Panzer und gepanzerte Mannschaftstransporter (APCs) sind Kriegswaffen, die Israel im Gazastreifen im Rahmen seines seit 19 Monaten andauernden völkermörderischen Krieges eingesetzt hat. Israel hat mit Panzern Dutzende von Zivilisten in Gaza überfahren, Krankenhäuser in Gaza angegriffen und am 29. Februar 2024 hungernde Menschen angegriffen, die auf Mehl warteten. Am 19. März 2025 hat Israel einen Panzer gegen eine UN-Einrichtung eingesetzt; ein UN-Mitarbeiter wurde dabei getötet. Da diese Informationen den deutschen Behörden bekannt sind, stellt die Entscheidung, weiterhin Panzerteile an Israel zu verkaufen, eine Mittäterschaft an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.




Einfuhren von Rüstungsgütern aus Deutschland nach Israel nach Kategorien im Jahr 2024. Quelle: 2025, SWI.



In dem Verfahren, das Nicaragua gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof u.a. wegen seiner Waffenlieferungen an Israel einleitete, lehnte der Gerichtshof es zwar am 30.4.2024 ab, Eilmaßnahmen zu erlassen, er fügte seiner Entscheidung jedoch eine ausführliche Belehrung über die Rechtslage hinzu. Der Gerichtshof erinnerte daran, dass gemäß dem gemeinsamen Artikel 1 der Genfer Konventionen alle Vertragsstaaten verpflichtet sind, die Konventionen unter allen Umständen zu achten und ihre Achtung zu gewährleisten. Zur Völkermordkonvention führte er aus, dass die Verpflichtung zur Verhinderung der Begehung des Verbrechens des Völkermords gemäß Artikel I dieser Konvention Vertragsstaaten, die sich der ernsten Gefahr, dass Völkermord begangen werden würde, bewusst sind oder normalerweise hätten bewusst sein müssen, verpflichtet, alle ihnen vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um den Völkermord so weit wie möglich zu verhindern. Der Internationale Gerichtshof hielt es für besonders wichtig, alle Staaten an ihre internationalen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Weitergabe von Waffen an Parteien eines bewaffneten Konflikts zu erinnern, um das Risiko zu vermeiden, dass diese Waffen zur Verletzung der Genfer Konventionen und der Völkermordkonvention eingesetzt werden könnten.

Deutschland hat den Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty – ATT) unterzeichnet und sich damit verpflichtet, keine Waffen in Länder zu liefern, in denen ein glaubhaftes Risiko besteht, dass diese Waffen für Kriegsverbrechen eingesetzt werden. Die vom Internationalen Strafgerichtshof ausgestellten Haftbefehle gegen zwei israelische Führungspersönlichkeiten sind der Beweis dafür, dass Israel tatsächlich in begründetem Verdacht steht, Kriegsverbrechen zu begehen. Wenn Deutschland dennoch Waffen an Israel liefert, wird es dem ATT nicht gerecht. Deutschland verstößt auch gegen den Gemeinsamen Standpunkt des Europäischen Rates betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern.

Schon am 5.4.2024 forderte der UN-Menschenrechtsrat ein Waffenembargo gegen Israel, um weitere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu verhindern. Wann zieht Deutschland diese Konsequenz?

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BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.
Israelischer Schriftsteller sagt, Gaza zu helfen sei wie „Haie zu füttern“
»In einem Beitrag zum Gedenken an den Holocaust fordert Gil Kopatz, ein israelischer Drehbuchautor und Schauspieler, die Auslöschung der Palästinenser und bezeichnet den Krieg gegen Gaza als unverzichtbares „Pestizid“.
Er sagte, er unterstütze die „Ausrottung der Bewohner Gazas“, und verglich die Hilfe für die Palästinenser mit der „Fütterung von Haien“. In einem Facebook-Beitrag Anfang dieser Woche schrieb er: „Wenn man Haie füttert, fressen sie einen am Ende auf. Wenn man die Bewohner Gazas füttert, fressen sie einen am Ende auf. Ich bin für die Ausrottung der Haie und für die Ausrottung der Bewohner Gazas.“ Er schloss den Beitrag mit den Worten: „Reflexionen zum Holocaust-Gedenktag 2025.“
(…) In einem Folgebeitrag schien Kopatz seine Äußerungen noch zu verschärfen. „Ich habe nicht einen Funken Mitgefühl für die Bewohner Gazas. Für Araber im Allgemeinen, ja. Für Menschen im Allgemeinen, ja. Für Haie, nein. Und auch nicht für menschliche Tiere“, sagte er. Trotz seiner hetzerischen Sprache bezeichnete sich Kopatz als „humanen, liberalen und moralischen Menschen“. „Ich behandle diejenigen, die in Gaza aufgewachsen sind und seit ihrer Kindheit mit mörderischem rassistischem Hass gegenüber meiner Familie und meinen Brüdern und Schwestern gefüttert wurden, nicht als Menschen“, fügte er hinzu. „Und um es zusammenzufassen: Es ist kein Völkermord, es ist Pestizid, und es ist notwendig, dies zu tun.“
Seit Beginn der israelischen Militäraktion in Gaza im Oktober 2023 stehen israelische Politiker und Kommentatoren in der Kritik, weil sie zunehmend aufwieglerische und entmenschlichende Sprache verwenden, um die Palästinenser in dem belagerten Gebiet zu beschreiben. Zu Beginn der Bodenoffensive verwies Premierminister Benjamin Netanjahu auf die biblische Geschichte von Amalek [1. Samuel 15,3] – ein Schritt, den Kritiker als „Völkermordbeschwörung“ bezeichneten. Der ehemalige Verteidigungsminister Yoav Gallant bezeichnete die Palästinenser in Gaza als „menschliche Tiere“, als er in den ersten Tagen des Krieges Pläne zur Unterbrechung der Strom-, Wasser- und Lebensmittelversorgung des Gebiets ankündigte. Andere israelische Minister schlugen vor, eine Atombombe auf Gaza zu werfen, und forderten, die palästinensische Enklave „von der Erde zu tilgen“.«
25. April 2025, 15:49 Uhr
https://www.middleeasteye.net/news/israeli-writer-says-aiding-gaza-feeding-sharks

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