BIP-Aktuell #336: Israels Oberster Gerichtshof

Die entscheidende Rolle des Gerichts bei der Besatzung

1. Israels Oberster Gerichtshof
2. Erfreulich: Gründung der Den Haag-Gruppe
3. Israels alarmierender Schritt: Die Annexion des Westjordanlandes beginnt

Der Oberste Gerichtshof Israels wurde als Kontrolle der Regierungsmacht und als notwendiges Element in einer Demokratie ohne Verfassung angesehen. Das Gericht vermied in der Vergangenheit jedoch eine Konfrontation mit der Regierung und ließ Verstöße gegen das Völkerrecht zu. In einigen Fällen, in denen das Gericht gegen die Regierung entschied, wurde es von der Regierung ignoriert. Die derzeitige rechtsextreme israelische Regierung hat sich offen gegen den Obersten Gerichtshof gewandt und weigert sich, den neuen Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, Yitzhak Amit, anzuerkennen.

Yitzhak Amit wurde am 13. Februar vom Ausschuss für richterliche Ernennungen zum Präsidenten des israelischen Obersten Gerichtshofs ernannt. Die Regierung, einschließlich des Justizministers Yariv Levin, boykottierte die Vereidigung und weigert sich, seine Ernennung anzuerkennen. Der Konflikt zwischen der israelischen Judikative und der Exekutive war noch nie so heftig wie heute, aber es handelt sich nicht um einen Konflikt, der gegensätzliche Meinungen in einem demokratischen System repräsentiert, sondern vielmehr um das Zerbrechen einer Fassade, die suggeriert, dass Israel eine Gewaltenteilung hat, wie sie für eine Demokratie konstitutiv ist.


Yariv Levin, Israels Justizminister. Quelle: 2020, Wikipedia.



Das israelische Gerichtssystem besteht aus drei Ebenen: 28 “Friedensgerichten”, 6 Bezirksgerichten und einem Oberstes Gerichthof. Darüber hinaus gibt es in Israel ein paralleles System religiöser Gerichte: jüdische Rabbinatsgerichte und muslimische Scharia-Gerichte, die für das Familienrecht zuständig sind.
Der Oberste Gerichtshof fungiert wie in den USA als oberste Instanz für alle Rechtsfragen. Als Aharon Barak Präsident des Obersten Gerichtshofs war (1995-2006), sagte er: “Alles kann beurteilt werden”, womit er andeutete, dass jedes Gesetz und jeder Regierungsbeschluss möglicherweise vom Obersten Gerichtshof aufgehoben bzw. für unzulässig erklärt werden kann. In Ermangelung einer Verfassung müsse der Oberste Gerichtshof die einzige Grenze für die Macht der Regierung sein, so Baraks Argumentation.

Der Oberste Gerichtshof hat eine Doppelrolle: Einerseits ist er das oberste Rechtsmittelgericht, andererseits entscheidet er als High Court in erster Instanz über Klagen gegen verschiedene Behörden.

In seinem 2018 erschienenen Buch “The Wall and the Gate” berichtet der israelische Menschenrechtsanwalt Michael Sfard über die Rolle des israelischen Gerichtssystems zur Aufrechterhaltung der Besatzung palästinensischer Gebiete. Zu den bemerkenswerten Urteilen des Obersten Gerichtshofs in seiner Funktion als High Court gehört der Fall Alon Moreh aus dem Jahr 1979, in dem das Gericht den Bau der illegalen Siedlung Alon Moreh in der Nähe von Nablus im Westjordanland zuließ und das Argument akzeptierte, dass “Staatsland” (d. h. öffentliches Land) dem Staat Israel gehört und zur Besiedlung des Westjordanlands mit jüdischen Siedlern genutzt werden kann, was allerdings einen Verstoß gegen Art. 49, letzter Absatz, der Vierten Genfer Konvention darstellt. 1992 erlaubte das Gericht der Regierung Rabin, über 400 Palästinenser ohne Gerichtsverfahren in den Libanon abzuschieben, weil sie verdächtigt wurden, Mitglieder der Hamas zu sein. Der Oberste Gerichtshof lehnte auch zahlreiche Anträge ab, die darauf abzielten, den Abriss von Häusern von Palästinensern zu verhindern. Dies stellt eine Form der kollektiven Bestrafung dar, die jedoch nie gegen Juden eingesetzt wurde. Eine 2002 eingereichte Klage gegen die Politik der gezielten Tötungen, die es dem israelischen Militär erlaubte, Palästinenser ohne Gerichtsverfahren zu töten, wies der Gerichtshof zurück. Es sah die Materie als nicht justitiabel an. 2006 gab er diese Rechtsauffassung auf und legte die Voraussetzungen dar, unter denen gezielte Tötungen zulässig sein sollen. In mehreren Fällen genehmigte das Gericht den Bau der Trennmauer auf palästinensischem Gebiet. Der Internationale Gerichtshof (IGH) kam in seinem Gutachten von 2004 zu dem Schluss, dass der Bau der Mauer völkerrechtswidrig ist.

Sfard argumentiert, dass das Gericht für die Besatzung notwendig sei, da die Handlungen Israels ohne das Gericht als brutaler Terrorismus angesehen würden. Diejenigen, die glauben, dass Israel ein demokratischer Staat sei, würden die Urteile des Gerichts als Beweis dafür nehmen, dass die Besatzung auf legale Weise gehandhabt wird. Es gab eine Reihe von Fällen, in denen das Gericht gegen die Regierungspolitik entschied, und in einigen wenigen ignorierte die Regierung das Urteil. Ein solcher Fall war ein Urteil aus dem Jahr 1951. Es ging um die Bevölkerung der palästinensischen Dörfer Ikrit und Biram, die während der Nakba 1948 vertrieben wurde und auf deren Land der Kibbuz Baram errichtet wurde. Das Gericht hatte angeordnet, dass die Dorfbewohner zurückkehren durften, doch die israelische Regierung und das Militär verstießen gegen diese Anordnung und tun dies bis heute. 1981 wandten sich die Dorfbewohner erneut an den Obersten Gerichtshof und forderten die Umsetzung des Beschlusses von 1951, doch das Gericht lehnte den Antrag – wie Sfard meint, aus Angst vor einer Konfrontation mit der Regierung – ab.

Obwohl der Gerichtshof bei Israels Verstößen gegen das Völkerrecht mitgewirkt hat, hat der rechte Flügel in Israel dies nicht honoriert. Dies wurde mit der Bildung der rechtsextremen israelischen Regierung im Januar 2023 deutlich: Netanjahu ernannte Yariv Levin zum Justizminister. Da Netanjahu selbst mit schwerwiegenden Korruptionsvorwürfen konfrontiert ist, bezog er eine populistische Position gegenüber dem Obersten Gerichtshof und setzte sich dafür ein, die Kontrolle der Legislative und der Regierung durch den Gerichtshof auszuhebeln. Als die Demonstranten 2023 auf die Straße gingen, um das Gericht zu verteidigen, argumentierten sie, dass ohne eine starke Judikative Israelis im Ausland wegen Kriegsverbrechen verhaftet werden könnten. Die einzige Verteidigung gegen die internationale Gerichtsbarkeit sei das Argument, dass Israel selbst über einen Mechanismus zur Bestrafung von Kriegsverbrechen verfüge.

Levin und seine Anhänger verunglimpften Aharon Barak und dämonisierten ihn als Stimme der tyrannischen Richter, die den “Willen des Volkes” einschränken wollen – eine illiberale politische Sprache, die an die PiS-Partei in Polen und die Fidesz-Partei in Ungarn erinnert. Als Südafrika Israel des Verbrechens des Völkermords anklagte, bat Netanjahu Barak jedoch, Israel als Richter im IGH zu vertreten, da er dazu beitrug, Israel als Demokratie darzustellen. Barak stimmte gegen die Anordnung des IGH vom 26. Januar 2024, der zufolge Israel alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergreifen muss, um gegen die Völkermordkonvention verstoßende Handlungen zu verhindern. Er vertrat die Meinung einer kleinen Minderheit, aber er trat nach sechs Monaten im Juni 2024 zurück und wurde durch Ron Shapira ersetzt, einen rechtsgerichteten Richter mit wenig Erfahrung im internationalen Recht, der den IGH verhöhnt und die Besatzung offen unterstützt.


Yitzhak Amit, Präsident des Obersten Gerichtshofs von Israel. Quelle: 2025, Instagram.



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BIP Aktuell: Erfreulich
(in Auszügen): „Israel zur Rechenschaft ziehen: Was ist die „The Hague Group“?
Eine Gruppe von Staaten gelobt, ihre Bemühungen zu koordinieren, um israelische Verstöße gegen das Völkerrecht zu bekämpfen. Wer sind diese Staaten und was haben sie sich vorgenommen?
Am 31. Januar kamen Vertreter von neun Ländern in Den Haag, Niederlande, zusammen, um eine globale Allianz namens „The Hague Group“ zu gründen, die Israel nach dem Völkerrecht zur Rechenschaft ziehen soll.
Es war ein historischer Präzedenzfall und die erste derartige Initiative seit der Nakba und der Gründung Israels, um staatliche Maßnahmen zur Verhinderung von Verstößen gegen das Völkerrecht, die gegen das palästinensische Volk begangen werden, zu koordinieren.
Die Gründungsmitglieder der Gruppe sind Belize, Bolivien, Kolumbien, Kuba, Honduras, Malaysia, Namibia, Senegal und Südafrika.
Einige dieser Staaten haben in den letzten 15 Monaten bereits wichtige Schritte unternommen, um das Völkerrecht zu verteidigen und durchzusetzen.
Südafrika beispielsweise reichte vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag eine richtungsweisende Klage gegen Israel wegen angeblicher Verstöße gegen die Völkermordkonvention in Gaza ein.
Mehrere Staaten des Bündnisses schlossen sich später der Klage Südafrikas vor dem Internationalen Gerichtshof an, darunter Bolivien, Kolumbien und Namibia.
Darüber hinaus untersagten Namibia und Malaysia Schiffen, die Waffen nach Israel transportierten, das Anlegen in ihren Häfen, während Kolumbien den Export von Kohle nach Israel einstellte. Kolumbien und Bolivien riefen außerdem ihre Botschafter aus Israel zurück, um gegen den verheerenden Krieg gegen Gaza zu protestieren.
Diese Bemühungen waren jedoch nicht koordiniert, und hier soll die Den Haag-Gruppe eine bedeutende Rolle spielen, sagte Varsha Gandikota-Nellutla, die Vorsitzende der Gruppe, gegenüber Middle East Eye.
Gandikota-Nellutla, die Co-Generalkoordinatorin der Progressive International, einer linken transnationalen politischen Gruppe, ist, sagte, die Gruppe sei als Reaktion auf die Nichteinhaltung verbindlicher internationaler Rechtspflichten durch Staaten gegründet worden.
Dies ist eine Anspielung auf den Widerstand einer Reihe westlicher Staaten gegen die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant im November 2024 und die Nichteinhaltung der Anordnungen des IGH, Israels Verstöße gegen die Völkermordkonvention zu stoppen.
Der Haftbefehl gegen Netanjahu war der erste in der Geschichte des Gerichts, der gegen Politiker eines mit dem Westen verbündeten Landes erlassen wurde.
Gemäß dem Römischen Statut für den IStGH sind alle Vertragsstaaten gesetzlich verpflichtet, die vom Gericht gesuchten Personen festzunehmen und nach Den Haag zu überstellen.
Eine Reihe westlicher Staaten, die Vertragsstaaten des IStGH sind, darunter Frankreich, Italien und Ungarn, kündigten jedoch an, dass sie die Haftbefehle nicht vollstrecken würden, wenn Netanjahu auf ihrem Staatsgebiet landet, und behaupteten, er genieße völkerrechtliche Immunität.
Diese Auffassung wurde sowohl vom IStGH als auch von führenden Experten für Immunität weltweit bestritten.
Der IGH ordnete als sofortige Maßnahme ordnete an, dass Israel sicherstellen müsse, dass seine Armee keine völkermörderischen Handlungen gegen Palästinenser begehe.
Auf Ersuchen Südafrikas erließ der Internationale Gerichtshof am 28. März und am 24. Mai einstweilige Verfügungen, in denen Israel aufgefordert wurde, seinen Angriff auf Rafah einzustellen und die ungehinderte Lieferung humanitärer Hilfe an die Palästinenser sicherzustellen.
In seinem Beschluss vom Mai ordnete der IGH außerdem an, dass Israel sicherstellen müsse, dass UN-Ermittler in den Gazastreifen einreisen können, um Vorwürfe des Völkermords zu untersuchen.
Die Anordnungen des IGH waren zwar an Israel gerichtet, aber Drittstaaten haben nach dem Völkergewohnheitsrecht die Pflicht, Völkermord zu verhindern und zu bestrafen, selbst wenn er außerhalb ihres Hoheitsgebiets stattfindet, wie der IGH im wegweisenden Fall des Völkermords in Bosnien im Jahr 2007 erklärt hatte.
Diese Pflicht kann erfüllt werden, indem Israel dazu angehalten wird, Verstöße gegen die Völkermordkonvention zu unterlassen, und indem mit der gebotenen Sorgfalt sichergestellt wird, dass Exporte oder Unterstützung nicht zu strafbaren Handlungen im Sinne der Konvention beitragen.
Aus: https://www.middleeasteye.net/news/holding-israel-accountable-what-hague-group

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.

Israels alarmierender Schritt: Die Annexion des Westjordanlandes beginnt

Bei vielen Maßnahmen des Besatzungsregimes im Westjordanland, insbesondere im letzten Jahr, handelt es sich um Annexionsmaßnahmen: die Vertreibung von Palästinensern aus ihren Dörfern, die Enteignung ihres Landes, die Konfiszierung ihrer Häusern und vieles mehr. Nun sollen die Aktivitäten “on the ground” offizielle Regierungspolitik werden. Zur Erinnerung: Netanyahu hatte während seiner USA-Reise im September 2024 bereits eine Landkarte gezeigt, auf der überhaupt kein Palästina zu sehen war. Das Wort “Israel” erstreckte sich vom Jordan bis zum Mittelmeer.
Der Artikel in Palestine Chronicle befasst sich mit dem von der israelischen Regierung vorgeschlagenen Gesetz zur Annexion des Westjordanlandes und seinen Auswirkungen auf die palästinensische Souveränität und das Völkerrecht.
Die Knesset hat vor kurzem in erster Lesung den Gesetzentwurf beraten, der es Israelis ermöglicht, Land im Westjordanland zu besitzen, ohne dass die Armee zustimmen muss. Diese wichtige Entwicklung blieb in der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt und wurde von einer Reihe anderer Ereignisse überschattet.
Tatsächlich handelt es sich bei diesem Gesetzentwurf, der noch drei weitere Genehmigungsstufen durchlaufen muss, um einen der gefährlichsten Gesetzentwürfe, den die israelische Regierung über ihren Arm „Siedlerbewegung“, angeführt von Finanzminister Bezalel Smotrich und seiner Partei des Religiösen Zionismus, zur Beratung in der Knesset eingebracht hat.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wird es erhebliche Auswirkungen auf den Rechtsstatus von Gebieten im Westjordanland haben und den Weg für deren vollständige Annexion ebnen, wie dies bereits mit den Golanhöhen und Ostjerusalem geschehen ist. Denn dieses Gesetz hebt die Autorität des israelischen Militärs über das Westjordanland auf und behandelt es als Teil Israels. Mit anderen Worten: Es beendet den Status des Westjordanlandes als besetztes Land.
Anm. der Redaktion: In seinem Rechtsgutachten vom 19.7.2024 stellte der Internationale Gerichtshof fest, dass Israel große Teile des besetzten palästinensischen Gebiets bereits annektiert hat (Rn. 173).
https://www.palestinechronicle.com/israels-alarming-move-the-annexation-of-the-west-bank-begins/

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BIP-Aktuell #335: Mike Huckabee

Die Politik des neuen US-Botschafters in Israel

1. Mike Huckabee
2. Erfreulich
3. Israel hält Rekordzahl palästinensischer Kinder ohne Anklage in Gefängnissen– DCIP 

Mike Huckabee ist der ehemalige Gouverneur von Arkansas und Baptistenpastor. Trump ernannte ihn zum nächsten US-Botschafter in Israel. Huckabee sagte, sein Ziel als Botschafter sei es, BDS zu bekämpfen. Er macht keinen Hehl daraus, dass seine Ansichten auf seinen religiösen Überzeugungen beruhen: evangelikalem Fundamentalismus.

Der neu gewählte Präsident Trump hat angekündigt, dass er Mike Huckabee zum US-Botschafter in Israel ernennen wird. Huckabee hat bereits ein Interview gegeben, um seine Absichten als neuer Botschafter zu erläutern. Huckabee wurde noch nicht als Botschafter bestätigt, aber da andere Nominierungen Trumps bestätigt wurden, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass auch Huckabees Nominierung bestätigt werden wird.

Netanjahu und Huckabee (links im Bild) besuchen 2019 gemeinsam die Stätte des “alten Shilo” im besetzten Westjordanland, in der Nähe zu Turmus Aya. Quelle: 2019, Haim Zah, Büro des israelischen Premierministers.



Huckabee sagte in dem Interview, dass seiner Meinung nach die Bibel “die Wahrheit” sei. Er äußerte seinen Plan, die BDS-Bewegung zu bekämpfen und das palästinensische Bildungssystem ins Visier zu nehmen, damit dessen Botschaften der israelischen Agenda entsprechen.

In seiner ersten Amtszeit als Präsident ernannte Trump David Friedman zum US-Botschafter in Israel, einen jüdisch-orthodoxen Befürworter der jüdischen Siedlungen. Als Botschafter unterstützte Friedman die rechtsextreme Organisation Ir David Foundation in Israel und wurde in einem Video gefilmt, in dem er mit einem Hammer beim Bau einer illegalen Siedlung durch die Ir David Foundation half und damit bewusst das Völkerrecht verletzte.

Huckabee ist ebenfalls ein Mensch, dessen politische Ansichten von seinem Glauben geprägt sind. Im Gegensatz zu Friedman ist Huckabee ein evangelikaler Christ und sogar Baptistenpastor. Er unterstützt die theologische Auffassung, dass der Staat Israel eine Fortsetzung des biblischen Königreichs ist. In dem Interview sagte er, die Errungenschaften des Staates Israel seien die Erfüllung “einer Prophezeiung”. Huckabee erwähnte, dass er Israel viele Male besucht habe. Aufgrund seiner evangelikalen Überzeugungen begrüßte die christlich-zionistische Organisation CUFI (Christians United for Israel) in den USA die Ernennung Huckabees zum Botschafter. CUFI ist eine US-amerikanische pro-israelische Lobbygruppe, die größer ist als AIPAC.

Mike Huckabee ist Mitglied der Republikanischen Partei und war früher Gouverneur des Bundesstaates Arkansas und Fox News Nachrichtenmoderator. Er sagte, dass Palästinenser nicht existieren und dass Israel dauerhaft die Kontrolle über das Westjordanland behalten muss. Er lehnt die Gründung eines palästinensischen Staates ab. Als der frühere Präsident Obama für ein Atomabkommen mit dem Iran warb, sagte Huckabee, dass Obama die Israelis “vor die Tür des Ofens marschieren lässt”, und verglich die Verhandlungen zur Verhinderung der Entwicklung von Atomwaffen durch den Iran mit dem Holocaust.

Einladung zu einer Fernsehveranstaltung in den USA über die “Bedeutung Israels” mit Mike Huckabee und Rev. John Hagee, dem Gründer und Vorsitzenden von CUFI, der sagte, Gott habe Adolf Hitler geschickt, um den Juden zu helfen, das gelobte Land zu erreichen. Quelle: 2019, Facebook.



Yair Rosenberg von The Atlanticargumentiert, dass die Ernennung von Huckabee nicht wegen Trumps extremistischer pro-israelischer Ansichten als Plan zur Stärkung der amerikanisch-israelischen Beziehungen erfolgte, sondern eher aus innenpolitischen Gründen: um die fanatischen evangelikalen Anhänger zu belohnen, die für Trump gestimmt haben, obwohl er keinen konservativen Lebensstil pflegt. Rosenberg weist darauf hin, dass Trumps frühere Politik gegenüber Israel, nämlich die Verlegung der Botschaft nach Jerusalem und die Anerkennung der illegalen Annexion des syrischen Golan, auch gemacht wurde, um sich der Unterstützung der Evangelikalen zu versichern, die sich eher für Zeichen der Endzeit als für den Frieden im Nahen Osten interessieren würden. Tristan Sturm vom Forwardschrieb, dass Huckabee wegen seines “dispensationalen Prämillennialismus” gefährlich sei, „eines Glaubens, dass die ‚Entrückung‘ kommen und alle Evangelikalen in den Himmel hinaufziehen wird, um zu sehen, wie Israel von den Armeen der Welt eingenommen wird, was in Armageddon und der Rückkehr Christi gipfelt.“ Sturm kommentierte, dass Huckabee sich einen Staat Israel vorstellt, “der sich vom Fluss bis zum Meer erstreckt: vom Mittelmeer bis zum Euphrat und hinunter zum Nil”.

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Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Erfreulich“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!

BA 335 „Erfreulich“:
Hilfe für schwer kranke Palästinenserinnen und Palästinenser

Seit Ausbruch des Krieges konnten keine Patientinnen und Patienten aus dem Gazastreifen nach Ostjerusalem ins Auguste-Viktoria-Krankenhaus kommen. Dabei ist das Krankenhaus das einzige, das hochspezialisierte Therapien wie Krebsbehandlungen oder Dialyse für die Menschen aus den palästinensischen Gebieten anbietet.
Nachdem endlich ein Waffenstillstand vereinbart wurde, verstärkt der Lutherische Weltbund (LWB) seine Hilfe für die Menschen in Gaza. Bereits zwei Tage nach Beginn der Waffenruhe ist ein LKW mit Krebsmedikamenten auf den Weg gebracht worden. Ziel der Lieferung ist das Ahli-Arab-Krankenhaus in Gaza-Stadt, mit dem der LWB schon vor dem Krieg zusammengearbeitet hat. Das Krankenhaus wurde mehrfach getroffen, steht aber noch, so dass dort Notfallbehandlungen durchgeführt werden können. Dazu zählt die Behandlung von neu entdeckten Krebsfällen. Vorläufig sollen dort auch Verletzte und Traumatisierte versorgt werden.
Krebskranke, die eine fortgeschrittene Therapie benötigen, sollen nach Ostjerusalem evakuiert werden, um im Auguste-Viktoria-Krankenhaus behandelt zu werden. Gemeinsam mit ihren Begleitpersonen – was insbesondere bei Kindern wichtig ist – werden die Menschen in der Nähe des Krankenhauses untergebracht. Das Auguste-Viktoria-Krankenhaus versorgt auch immer noch rund 100 Personen, die schon bei Kriegsbeginn in Ostjerusalem behandelt wurden. Die meisten dieser Patientinnen und Patientinnen sind nicht stabil genug, um ins zerstörte Gaza zurückzukehren. Auch sie werden weiterhin in Ostjerusalem versorgt.
Der Lutherische Weltbund will zudem mindestens 300 Familien aus Gaza mit Grundnahrungsmitteln, Hygieneartikeln und Winterkleidung versorgen. Erste Lieferungen sind in Vorbereitung. Außerdem soll das zerstörte Diagnose-Zentrum, das Mitarbeitende des Auguste-Viktoria-Krankenhauses im Ahli-Arab-Krankenhaus betrieben haben, wieder aufgebaut werden. Jede Spende hilft den Menschen in Gaza und Ostjerusalem!
https://dnk-lwb.de/wo-wir-helfen/alle-projekte/jerusalem

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.

Israel hält Rekordzahl palästinensischer Kinder ohne Anklage in Gefängnissen – DCIP

Die israelischen Besatzungstruppen halten nach Angaben der Organisation Defense for Children International Palestine (DCIP) bis zum 31. Dezember eine Rekordzahl von 112 palästinensischen Kindern in Verwaltungshaft.
Diese Zahl sei “ein Allzeithoch”, seit DCIP 2008 mit der Dokumentation von minderjährigen Verwaltungshäftlingen begonnen habe, teilte die zivilgesellschaftliche Organisation am Montag unter Berufung auf den israelischen Strafvollzugsdienst mit. Fast alle diese Kinder wurden nach dem 7. Oktober 2023 festgenommen, als die israelischen Streitkräfte die Militäroperationen im gesamten besetzten Westjordanland intensivierten.
Verwaltungshaftanordnungen werden vom israelischen Militärkommandeur des Gebiets oder einem vom Militärkommandeur beauftragten Militäroffizier erlassen. Die Administrativhaft kann bis zu sechs Monate dauern, aber es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Verlängerungen einer Verwaltungshaftanordnung.
“Kinder auf unbestimmte Zeit zu inhaftieren, ohne Anklage oder Gerichtsverfahren, kommt einer willkürlichen Inhaftierung gleich”, sagte Ayed Abu Eqtaish, Direktor des Rechenschaftsprogramms bei DCIP. “Seit dem 7. Oktober haben die israelischen Streitkräfte ihre Verhaftungskampagnen gegen palästinensische Kinder beschleunigt und eine Rekordzahl von Kindern ohne Anklage inhaftiert.”
“Ende 2024 hielten die israelischen Streitkräfte insgesamt 300 palästinensische Kinder fest, darunter 112 in Verwaltungshaft”, so die Organisation.

Der vollständige Artikel unter: 
https://www.palestinechronicle.com/israel-holds-record-number-of-palestinian-children-without-charge-dcip/


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BIP-Aktuell #334: Operation Eiserne Mauer

Israel greift das Westjordanland an

1. Operation Eiserne Mauer
2.  Erfreulich
3. Henning Hintze (München): Augenzeugenbericht aus dem Westjordanland.
    Israelische Drohne tötete Kinder im Alter von 10 und 8 Jahren bei Luftangriff im     
    Westjordanland.
 
Zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Waffenstillstands im Gazastreifen ist israelisches Militär in das Westjordanland eingedrungen. Es hat bewaffnete Siedler freigelassen und unterstützt sie weiterhin, während es einen zerstörerischen und tödlichen Angriff auf Jenin startete. Die Operation, die nach dem Titel von Jabotinskys Essay über den zionistischen Kolonialismus und den ewigen Krieg benannt ist, verzögert die Entlassung der israelischen Reservisten, was politische Auswirkungen in Israel haben könnte.

Am Sonntag, dem 19. Januar, demselben Tag, an dem der Waffenstillstand zwischen Israel und der Hamas in Kraft trat (BIP-Aktuell #333), startete Israel eine massive Militäroperation gegen das Westjordanland, insbesondere in Jenin. Die Überfälle auf palästinensische Gemeinden, die schon vor dem Waffenstillstand angefangen hatten, wurden fortgesetzt und Checkpoints auf allen wichtigen Verkehrswegen im besetzten Westjordanland geschlossen. Dadurch wurden die Städte Bethlehem, Hebron, Nablus, Qalqilya, Jericho und Tulkarem eingeschlossen.




Israelische Streitkräfte dringen in Jenin ein. Quelle: 2025, Facebook.



Israels neu ernannter Verteidigungsminister Israel Katz (BIP-Aktuell #325) nutzte den Waffenstillstand als Ablenkungsmanöver und ordnete die Freilassung Hunderter gewalttätiger Siedler an, die in israelischen Gefängnissen inhaftiert waren. Unmittelbar nach seinem Amtsantritt ordnete Präsident Trump in den USA die Aufhebung der Sanktionen gegen gewalttätige israelische Siedler an. Diese beiden Maßnahmen führten dazu, dass die Siedler sofort zu brutalen Pogromen gegen Palästinenser aufbrachen. Das israelische Militär folgte schnell, um die Siedler zu schützen und sich an der wahllosen Gewalt zu beteiligen. Das Muster der bewaffneten Milizen, die mit militärischer Unterstützung (meist in Form von Straßensperren) Gewalt entfesseln, ähnelt dem Beginn des ruandischen Bürgerkriegs von 1994. Die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese warnte, dass der Angriff im Westjordanland ebenfalls zum Völkermord eskalieren könnte, wenn Israel die Methoden, die es im Gazastreifen angewandt hat, fortsetzen darf.

Der Haaretz-Journalist Chaim Levinson kommentierte, die Operation im Westjordanland sei der Beginn zur Umsetzung des Plans von Bezalel Smotrich, den dieser als “Plan zum Kippen der Waage” bezeichnet. Smotrich vertrat die Ansicht, dass es für die Palästinenser drei Optionen gebe: Sie müssten sich der jüdischen Vorherrschaft unterwerfen, ihre Heimat verlassen oder getötet werden. Da Smotrich gegen den Waffenstillstand im Gazastreifen ist, sich aber bereit erklärte, in der ersten Phase in der Regierung zu bleiben, spekulierte Levinson, dass die Operation im Westjordanland ihn beschwichtigen soll (Quelle auf Hebräisch).
Der Name “Eiserne Mauer” verdient einen Kommentar: Der hebräische Name der Operation „Khomot Barsel“ steht im Plural (“eiserne Mauern”) und ist eine Mischung aus den hebräischen Namen der Operation “Verteidigungsschild” von 2002 in Jenin und des Krieges in Gaza, der “Eiserne Schwerter” genannt wurde. Im Englischen lautet der Name im Singular “Iron Wall” (Eiserne Mauer). Das ist ein wörtliches Zitat eines Essays von Zeev Jabotinsky aus dem Jahr 1923. Er war der Begründer des rechten Zionismus und ist der ideologische Vater der in Israel regierenden Likud-Partei. In diesem Essay erkannte Jabotinsky an, dass der Zionismus eine koloniale Bewegung ist und dass die einheimischen Palästinenser niemals eine fremde Kolonialherrschaft akzeptieren werden, wie es keine einheimische Bevölkerung jemals getan hat. Jabotinsky ruft dazu auf, eine “eiserne Mauer” zu errichten, die, wie er erklärt, einen Zustand ständiger Kämpfe, einen permanenten Krieg zwischen den Juden und den Arabern bedeutet. Die Verwendung dieses Namens für den Angriff auf das Westjordanland ist ein indirektes Eingeständnis, dass es sich um ein Siedlerkolonialprojekt handelt, dessen Ziel nicht das Zusammenleben mit den Palästinensern, sondern deren Vertreibung ist.

Das Waffenstillstandsabkommen im Libanon sollte in die nächste Phase eintreten, in der sich die israelischen Streitkräfte aus dem Libanon zurückziehen müssen. Israel verletzte den Waffenstillstand, weigerte sich, sich wie vereinbart zurückzuziehen, und griff Zivilisten an, die versuchten, in ihre Häuser im Libanon zurückzukehren. Jetzt wurde ein Waffenstillstand bis zum 18.2. vereinbart. Ein Waffenstillstand im Gazastreifen und ein Rückzug aus dem Libanon könnten bedeuten, dass Zehntausende von israelischen Reservisten nach monatelangen Kämpfen ohne Pause aus dem Dienst entlassen werden. In diesem Fall werden viele von ihnen nach ihrer Rückkehr arbeitslos sein, weil viele Arbeitgeber bankrottgegangen sind und zahlreiche Selbständige ihre Kunden verloren haben. Nach der Invasion im Libanon 2006 waren Reservisten die einflussreichsten politischen Stimmen, die die Regierung Olmert kritisierten, und Netanjahu befürchtet, selbst Ziel eines solchen Protestes zu werden. Er setzte die USA unter Druck, Israels Abzug aus dem Libanon zu verzögern, befahl dem Militär, die jetzt regierende HTS in Syrien durch den Bau von Befestigungsanlagen zu provozieren, und marschierte in das Westjordanland ein, was zu einer weiteren Eskalation führte, die den Verbleib der Reservisten in Uniform rechtfertigen wird. Der Leiter der israelischen Geheimpolizei, Ronen Bar, sagte, dass sich die Angriffe des israelischen Militärs durch die Waffenruhe vom Gazastreifen auf das Westjordanland verlagert haben – was bedeutet, dass Israel nicht die Absicht hat, die Kämpfe einzustellen.




Am 20. Januar verübten Siedler und Soldaten ein Pogrom in dem Dorf Funduq in der Nähe von Nablus. Die israelischen Medien berichteten erst darüber, als ein Polizeibeamter versehentlich auf Siedler schoss. Quelle: 2025, Facebook.



Die israelischen Streitkräfte haben nach der Freilassung von 90 Gefangenen im Rahmen des Austauschabkommens mit der Hamas wieder 64 Palästinenser verhaftet. Israelische Soldaten und Siedler haben im Januar mindestens 34 Palästinenser im Westjordanland getötet, mindestens 13 von ihnen seit Inkrafttreten der Waffenruhe im Gazastreifen. Bulldozer haben erhebliche Schäden an der Infrastruktur und dem zivilen Eigentum der Region verursacht, insbesondere in und um Jenin, vor allem wurde die einzige Straße zerstört , die zum Krankenhaus führt. Bereits vor der Waffenruhe im Gazastreifen war Jenin Schauplatz bewaffneter Zusammenstöße zwischen palästinensischen Widerstandsgruppen und der Palästinensischen Autonomiebehörde. Die palästinensische Polizei hat drei Menschen getötet: eine Frau, einen Vater und seinen Sohn. Außerdem belagert die Palästinensische Autonomiebehörde seit Anfang Dezember das Flüchtlingslager Jenin und hat den meisten Bewohnern das Wasser und den Strom abgestellt, um angeblich „Recht und Ordnung“ im Westjordanland wiederherzustellen. Der Einmarsch des israelischen Militärs in die Stadt war weitaus aggressiver als die Angriffe, die von der Polizei der PA verübt wurden: Hunderte von Menschen waren gezwungen, aus der Stadt zu fliehen.

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Erfreulich
“Anstiftung zum Völkermord” – Schweizer Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe gegen israelischen Präsidenten
https://www.palestinechronicle.com/incitement-to-genocideswiss-prosecutors-review-complaints-against-israeli-president/
Die Schweizer Staatsanwaltschaft prüft Strafanzeigen, darunter eine von Legal Action Against Genocide, in der der israelische Präsident Isaac Herzog während seines Besuchs in Davos der “Anstiftung zum Völkermord” in Gaza beschuldigt wird. 
Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) bestätigte am Mittwoch gegenüber der Schweizer Agentur Keystone-ATS, dass sie mehrere Klagen erhalten hat, darunter eine von der NGO Legal Action Against Genocide, berichtete die türkische Nachrichtenagentur Anadolu. Die BA sagte, sie folge “Standardverfahren” zur Bewertung der Strafanzeigen und stimme sich mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten ab, um die Frage der diplomatischen Immunität anzugehen, die Staatsoberhäupter bei offiziellen Besuchen schützt.

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.
Unser BIP-Mitglied Henning Hintze aus München hat seinen Freund im Westjordanland nach der aktuellen Situation gefragt. Sein Freund antwortete u.a.:
“Die israelischen Streitkräfte haben im ganzen Westjordanland eine große Zahl von Checkpoints und Straßen gesperrt. Palästinensische Journalisten berichten, dass alle Städte in der Region voneinander isoliert worden sind, was dazu geführt hat, dass Tausende von Palästinensern auf den Straßen gestrandet sind. Völlig geschlossen sind alle Eingänge oder Zufahrten nach Ramallah, Hebron und Qalqilia sowie nach Salfit und Bethlehem.”
Über die Lage in Bethlehem schreibt er:
„Die Situation hier in Bethlehem ist unglaublich schlimm. Die meisten der neuen Schranken und Tore, die vom Militär errichtet wurden, sind geschlossen. Die wenigen, die noch offen sind, werden von Soldaten schwer bewacht, was unsere Bewegungsfreiheit extrem einschränkt. Es ist wirklich die schlimmste Situation, die wir seit langem erlebt haben. In den meisten Gegenden sind die Geschäfte zwar noch geöffnet, und die Menschen versuchen, ihrer Arbeit nachzugehen, aber die Anspannung und die Angst sind überall spürbar.
Ihre Sorge um uns und unsere Freunde, darunter das Tent of Nations und Mitri Raheb, wissen wir sehr zu schätzen. Sie gibt uns Kraft, und wir wissen, dass wir nicht allein sind und dass Sie und andere auf der ganzen Welt in Solidarität zu uns stehen.
Bitte behalten Sie uns weiterhin in Ihren Gedanken und Gebeten. Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen Frieden und Segen.”

Zwei Kinder machten sich für die Schule bereit. Eine israelische Drohne tötete sie

Hamza und Reda Bsharat, Cousins im Alter von 10 und 8 Jahren, wurden am Mittwoch bei einem Luftangriff im Westjordanland getötet. Die Familie sagt, die Armee habe dann ihr Haus geplündert.

Es geschah am Mittwochmorgen. Hamza und Reda Bsharat, Cousins im Alter von zehn und acht Jahren, saßen vor ihrem Haus im Dorf Tamoun im Westjordanland in der Nähe von Nablus. “Sie machten sich bereit, zur Schule zu gehen”, sagt Amar, Hamzas Vater.Er sagt, dass sie im Hof des Hauses waren. Aber für sie hat der Schultag nie begonnen.
Die beiden Kinder wurden bei einem israelischen Drohnenangriff getötet. Ein weiterer Cousin, Adam Adin Ahmed Bsharat, 23, wurde neben ihnen getötet. Die Armee behauptet, dass der Angriff auf eine Gruppe abzielte, die improvisierten Sprengstoff ausgelegt habe. “Das sind Kinder im Alter von acht und zehn Jahren. Von welchem Sprengstoff reden sie?”, fragte sich Amar. Haaretz fragte die Armee auch, ob sie immer noch hinter ihrer ursprünglichen Aussage stehe, aber sie lehnte eine Antwort ab.
Das Leid der Familie endete nicht damit. “Die Armee drang in das Haus ein”, sagt Amar. “Die Soldaten haben alles kaputt gemacht, einen Sanitäter geschlagen und ihn daran gehindert, sich ihm zu nähern.” Er sagt, sie hätten sogar die Mütter vertrieben und ihre Waffen auf sie gerichtet. “Mein Sohn lag in den Armen seiner Mutter, und sie nahmen ihn, richteten ein Gewehr auf sie und sagten: ‘Geh ins Haus.'” (…)
Die Soldaten haben die Leichen der Kinder in Decken gewickelt und mitgenommen. Erst nach einigen Stunden, gegen 17 Uhr, wurden die Leichen an die trauernden Familien zurückgegeben. “Wenn es ein Problem mit den Kindern gäbe, würden sie uns ihre Körper nicht geben”, sagt Amar wütend. Er sagt, Armeevertreter hätten ihm gesagt, dass der Angriff ein Fehler gewesen sei, wie sie es ausdrückten. “Aber das hilft mir nicht”, sagt er. “Das ist mein Sohn, der nach zehn Jahren Ehe geboren wurde, und jetzt kommt die Armee und sagt mir, dass es ihr leid tut.”
Amar machte deutlich, dass die Armee ihn und den Rest der Familie untersucht und nichts gefunden habe. “Nicht ich, nicht mein Sohn und niemand aus der Familie – wir haben mit niemandem ein Problem. Wir haben keinen Verwandten im Gefängnis und keinen Shahid”, sagte er. (…)
Die Cousins, die am Mittwoch getötet wurden, waren nicht die ersten Unschuldigen, die bei den jüngsten Luftangriffen des israelischen Militärs im Westjordanland getötet wurden. Ende Dezember wurden bei einem Drohnenangriff zwei Frauen im Flüchtlingslager Tul Karm getötet. Sie wurden in ihren Häusern getötet.
Eine interne Untersuchung des Militärs behauptete, dass der Angriff auf Bewaffnete abzielte und dass es während des Angriffs zu einer seltenen Fehlfunktion kam, die zum Tod der Frauen führte. “Der Vorfall wurde untersucht, die Ergebnisse werden untersucht und die Lehren daraus gezogen. Das israelische Militär bedauert jeglichen Schaden für die Unbeteiligten”, hieß es in einer offiziellen Erklärung.
https://www.haaretz.com/israel-news/2025-01-12/ty-article/.premium/two-young-children-were-getting-ready-for-school-an-idf-drone-killed-them/00000194-4fbf-d47a-a7b6-efbfa7da0000


Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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BIP-Aktuell #333: Waffenstillstand

Die erste Phase des Waffenstillstands tritt in Kraft

1. Waffenstillstand
2. Erfreulich
3. „Gaza brennt:“ Luftangriffe und Beschuss nehmen trotz Waffenstillstandsabkommen zu
    Das Jerusalemer Magistratsgericht ordnet die Räumung von fünf Häusern in Batan Al-Hawa an
 
Die Waffenstillstandsvereinbarung zwischen Israel und der Hamas ist komplex und enthält einen dreiphasigen Stufenplan, dessen zweite und dritte Stufe noch konkretisiert werden müssen. Trump schickte seinen Nahost-Gesandten Witkoff, um Netanjahu zu zwingen, denselben Bedingungen zuzustimmen, die Israel seit über einem Jahr abgelehnt hatte, während die Hamas sie akzeptierte. Die israelische Öffentlichkeit feiert das Abkommen wegen der Freilassung der israelischen Geiseln, obwohl rechtsextreme Elemente in der Regierung versuchen, den Waffenstillstand zu sabotieren und den Krieg weiterzuführen. Trump nimmt für sich in Anspruch, Israel durch schärfere Drohungen als es die Biden-Administration getan hat, unter Druck gesetzt und das Waffenstillstandsabkommen erreicht zu haben.

Am Freitag, den 17. Januar, stimmte das israelische Kabinett dem Waffenstillstandsabkommen und dem Gefangenenaustausch mit der Hamas zu. Der Waffenstillstand sollte am Sonntag, den 19. Januar, in Kraft treten, jedoch gab es zur vereinbarten Zeit um 7.30 Uhr MEZ noch Unstimmigkeiten, weil Hamas die Namen der ersten drei freizulassenden Geiseln nicht rechtzeitig mitgeteilt hatte. Die Waffenruhe begann schließlich am Sonntag Morgen. Die Vereinbarung ist komplex und in mehrere Phasen unterteilt. Die Hamas hat sich bereit erklärt, in der ersten Phase, die 42 Tage dauern soll, 33 israelische Geiseln freizulassen, und Israel wird für jede freigelassene israelische Geisel 30-50 Palästinenser, die in israelischen Gefängnissen festgehalten werden freilassen: Kinder und Frauen für Kinder, Männer für Erwachsene, entsprechend den vereinbarten Listen. Israel hat auch einem Teilrückzug aus dem Gazastreifen zugestimmt, insbesondere aus dem Netzarim-Korridor, der den Gazastreifen in zwei Teile teilt. In der zweiten Phase des Waffenstillstands werden weitere Geiseln ausgetauscht. Israel hat sich bereit erklärt, sich aus dem Philadelphi-Korridor im Süden des Gazastreifens zurückzuziehen, der den Gazastreifen von Ägypten trennt.




Die Titelseite der größten israelischen Zeitung Yedioth Ahronot vom 17. Januar, die sich ausschließlich mit den israelischen Geiseln beschäftigt.



Die Etappen sind notwendig, weil Israel keinen Hehl aus seiner Absicht macht, erneut Angriffe zu starten und so viele Palästinenser wie möglich zu töten, sobald die israelischen Geiseln zurückgebracht werden. Die Hamas-Führer wissen, dass die israelischen Streitkräfte versuchen werden, sie zu ermorden, wenn sie keine Verhandlungsoptionen mehr haben. Die israelische Verhandlungsposition war für die Palästinenser von Anfang an unannehmbar: eine dauerhafte illegale Besetzung, die Tötung aller Personen, die Israel als Mitglieder der Hamas betrachtet, ohne Gerichtsverfahren und eine einseitige Freilassung der israelischen Geiseln, während Tausende von Palästinensern unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert bleiben. Die Hamas fordert die Freilassung der palästinensischen Gefangenen und Geiseln aus den israelischen Gefangenenlagern, den Abzug der israelischen Besatzungstruppen und ein Ende der Kämpfe. Bis zum Inkrafttreten der Waffenruhe verschärften die israelischen Streitkräfte die Bombardierung und töteten 110 Menschen in Gaza. US-amerikanische, katarische und ägyptische Diplomaten haben ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass Netanjahu die zweite Stufe der Vereinbarung sabotieren und die Kämpfe wieder aufnehmen könnte (Quelle auf Hebräisch).

Der gewählte Präsident Donald Trump hat die Lorbeeren für das Abkommen beansprucht. Trump warnte, wenn die israelischen Geiseln nicht vor seinem Amtsantritt freigelassen würden, werde „im Nahen Osten “die Hölle ausbrechen“. Diese Aussage wurde zunächst als Drohung an die Palästinenser verstanden, woraufhin die Palästinenser anmerkten, dass im Gazastreifen bereits ein Völkermord stattfinde und die “Hölle” schon lange herrsche. Nachdem die Einzelheiten des Waffenstillstands bekannt wurden, haben Israelis kommentiert (Quelle auf Hebräisch), dass Trumps Bemerkung eigentlich an Netanjahu gerichtet war. Tatsächlich hat Trump noch vor seinem Amtsantritt einen Gesandten für den Nahen Osten ernannt, Steve Witkoff. Witkoff kündigte an, nach Israel zu reisen und sich mit Netanjahu zu treffen, womit er die Befugnis von Präsident Biden, noch die Außenpolitik der USA zu bestimmen, untergraben würde. Netanjahus Mitarbeiter teilten Witkoff mit, dass der Premierminister wegen des Schabbats nicht in der Lage sei, sich mit ihm zu treffen, aber Witkoff sagte: “Der Schabbat interessiert mich nicht”, und Netanjahu traf sich mit ihm. Einen Tag später wurde der Waffenstillstand verkündet. Witkoff deckte auf, wie zynisch Netanjahu die jüdische Religion zu seinem persönlichen Vorteil und für seine politischen Ziele ausnutzt.

Die israelische Öffentlichkeit konzentriert sich nur auf einen Aspekt des Abkommens: die Freilassung der israelischen Geiseln (Quelle auf Hebräisch). Das Leiden der Palästinenser wird in den Medien nicht erwähnt, obwohl Haaretz zum ersten Mal einen Artikel der Völkermordforscher Daniel Blatman und Amos Goldberg auf Hebräisch veröffentlicht hat, in dem es heißt, dass Israel in Gaza einen Völkermord begeht. Der Herausgeber von Haaretz hatte den Begriff „Völkermord“ vermieden, bis der Waffenstillstand vereinbart war. Der Minister für nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, hat sich aus der Koalition zurückgezogen. Doch auch ohne ihn und seine Anhänger hat Netanjahu eine knappe Mehrheit in der Knesset. Ben-Gvir enthüllte auch, dass er ein ganzes Jahr lang mit Netanjahu zusammenarbeitete, um ein mögliches Waffenstillstandsabkommen und einen Gefangenenaustausch zu sabotieren. Das beweist, dass es Israel und nicht die Hamas war, die das Abkommen blockierte. Auch Christian Meier bestätigt in der FAZ:  “Tatsächlich gleicht die Vereinbarung, die am Mittwochabend in Qatar verkündet wurde, fast bis aufs Haar derjenigen, die der amerikanische Präsident Joe Biden Ende Mai vorgelegt hatte. Hätten die Kriegsparteien sie akzeptiert, wären mehr als hundert israelische Soldaten und viele Tausend Palästinenser vielleicht noch am Leben, wären Geiseln wie Hersh Goldberg-Polin womöglich nicht gestorben. Eine Einigung kam jedoch trotz intensiver Bemühungen Bidens und anderer Vermittler nicht zustande. Inzwischen gibt es kaum noch Zweifel daran, dass Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu sie hintertrieb – selbst wenn auch die Hamasführung zwischenzeitlich taktierte.“

Finanzminister Bezalel Smotrich sagte, er werde in der Regierung bleiben und den ersten Teil des Abkommens unterstützen, aber zurücktreten, wenn Israel den Krieg nach der ersten Phase nicht fortsetzt. Ohne ihn wird Netanjahu in der Knesset keine Mehrheit mehr haben. Es ist nicht sicher, dass das Waffenstillstandsabkommen in die nächste Phase übergeht, denn Trump erntet zwar die Lorbeeren dafür, dass er das Waffenstillstandsabkommen vorangetrieben hat, aber es ist zweifelhaft, ob er sich auch dafür einsetzen wird, dass das Abkommen eingehalten wird und Israel sich daran hält.




Palästinenser in Gaza feiern den Waffenstillstand. Quelle: 2025, Facebook.



Die Bedingungen des Abkommens sind die gleichen, die die Hamas bereits vor einem Jahr akzeptiert hat. Israelische rechte Professoren haben erklärt (Quelle auf Hebräisch), dass die Hamas bei ihren Forderungen keine Kompromisse eingegangen ist, Israel aber schon, was einen strategischen Sieg für die Hamas darstellt. Präsident Biden wurde gefragt, wem das Lob für die Waffenstillstandsvereinbarung gebühre, da er es vor einem Jahr versäumt habe, die Vereinbarung mit denselben Bedingungen umzusetzen. Biden antwortete: “Ist das ein Witz?”. In einem zweiten Interview sagte Biden: “Um Bibi gegenüber fair zu sein, er hat auch eine schwierige Koalition, Mann. Er hat das konservativste Kabinett aller Premierminister… Es erfordert viel Mut, es mit dieser Koalition aufzunehmen, die er hat.“ Als Biden drohte, die Waffen zurückzuhalten, sagte Netanjahu: “Wir werden mit unseren Fingernägeln kämpfen, wenn es nötig ist” – eine kühne Aussage, die Netanjahu machte, als die Israelis nicht mit einem weltweiten Militärembargo gegen Israel rechneten. Da sich das Militärembargo gegen Israel verschärft, nehmen nicht nur Netanjahu, sondern auch die israelische Öffentlichkeit die Möglichkeit ernst, dass Trump Waffen zurückhalten wird. Die Israelis sind nicht wirklich bereit, mit ihren Fingernägeln zu kämpfen.
Die Nahostexpertin Muriel Asseburg von der Stiftung Wissenschaft und Politik analysierte  die Waffenstillstandsvereinbarung und kommt zu dem Schluss, dass Trumps Druck entscheidend war (DLF,17.1. 25).

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Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Erfreulich“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!

BA 333 „Erfreulich“:
„Dann gehen sie eben ins Gefängnis“, Sonja Zekri schreibt am 14.1.25 in der SZ:
„Nicht diese Armee, nicht dieser Krieg“: Ido Eilam, Soul Behar Tsalik und Itamar Greenberg verweigern den Militärdienst.“ 
https://www.sueddeutsche.de/politik/israel-wehrdienst-verweigerung-strafe-gefaengnis-li.3175872
„Wehrdienstverweigerer gab es bisher so gut wie keine in Israel. Ein paar wenige tun sich das an, aus politischen Gründen. Aber dreht sich jetzt vielleicht der Wind?
Man kann darüber diskutieren, ob die israelischen Streitkräfte tatsächlich ‚die moralischste Armee der Welt‘ sind, wie sie in Israel gern genannt werden. Zweifellos aber ist die Armee der Eintritt in die israelische Gesellschaft und vor allem in den Arbeitsmarkt. Wehrdienstleistende knüpfen Kontakte. Manche Einheiten gelten als Sprungbrett für bestimmte Branchen wie die Hightech-Industrie. Wer nicht dient, riskiert die Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung. Von Monaten, vielleicht Jahren in einem Militärgefängnis ganz abgesehen.“ (…)
Zum selben Thema der Bericht von Radio-Canada:

Israelische Soldaten weigern sich, die Kämpfe in Gaza fortzusetzen. Artikel von CBC/Radio-Canada
„Sieben israelische Soldaten, die sich weigerten, weiter im Gazastreifen zu kämpfen, gaben Journalisten der US-amerikanischen Nachrichtenagentur Associated Press Zeugnis davon, was sie in diesem Krieg erlebt hatten. Sie beschrieben, wie wahllos Palästinenser getötet und Häuser zerstört wurden. Mehrere von ihnen sagten aus, dass ihnen befohlen worden sei, Häuser, die keine Bedrohung darstellten, niederzubrennen oder abzureißen, und sie sahen, wie Soldaten Wohnhäuser plünderten und vandalisierten.
Yotam Vilk behauptet, dass sich das Bild von israelischen Soldaten, die im Gazastreifen einen unbewaffneten palästinensischen Teenager töten, in sein Gedächtnis eingebrannt habe. Als Offizier des Panzerkorps gab Yotam Vilk an, dass die Anweisungen lauteten, auf alle unbefugten Personen zu schießen, die eine von der israelischen Armee kontrollierte Pufferzone in Gaza betreten. Er habe gesehen, dass mindestens 12 Menschen getötet worden seien, sagte er, aber es sei die Erschießung des Teenagers, die er nicht ertragen könne.
Vilk gehört zu einer wachsenden Zahl israelischer Soldaten, die sich gegen den seit 15 Monaten andauernden Konflikt aussprechen und einen weiteren Dienst in der Armee ablehnen, da sie behaupten, Dinge gesehen oder getan zu haben, die gegen ethische Grenzen verstießen. Etwa 200 Soldaten unterzeichneten einen Brief, in dem sie erklärten, dass sie den Kampf einstellen würden, wenn die Regierung keinen Waffenstillstand erreiche – die Soldaten behaupten, dies sei nur die Spitze des Eisbergs und sie würden sich wünschen, dass sich noch mehr melden würden. (…) Die israelische Armee erklärte gegenüber der PA, dass sie die Verweigerung des Dienstes verurteile und bereit sei, jeden Fall einzeln zu prüfen. Soldaten können ins Gefängnis kommen, wenn sie den Dienst verweigern, aber keiner derjenigen, die den Brief unterzeichnet haben, wurde laut den Organisatoren der Petition verhaftet.

Reaktionen der Soldaten in Gaza
Als Yotam Vilk im November 2023 nach Gaza kam, dachte er, dass die anfängliche Anwendung von Gewalt die beiden Parteien an den Verhandlungstisch bringen könnte, sagte er. Als der Krieg jedoch immer länger dauerte, sagte er, er habe gesehen, wie der Wert des menschlichen Lebens zerfallen sei. (…)
Yuval Green, ein 27-jähriger Arzt, berichtete, dass er nach fast zwei Monaten in Gaza nicht mit dem leben konnte, was er gesehen hatte. Er sagte, dass sein Kommandant den Soldaten befohlen habe, ein Haus anzuzünden, und behauptete, er wolle nicht, dass die Hamas es benutzen könne. Soldat Green sagte, er verstehe die israelische Wut über den Angriff vom 7. Oktober, hoffe aber, dass sein Akt der Verweigerung alle Parteien dazu ermutige, den Kreislauf der Gewalt zu durchbrechen.

Die Verweigerung der Soldaten als Zeichen des Protests
Soldaten für Geiseln – die Gruppe, die hinter der Petition steht – versucht, mit einer Veranstaltung in diesem Monat in Tel Aviv an Fahrt zu gewinnen und mehr Unterschriften zu sammeln. Soldaten sprachen und berichteten über das, was sie in Gaza gesehen hatten.
Die Organisatoren verteilten selbstklebende Poster mit einem Zitat von Martin Luther King Jr.: Man hat die moralische Verantwortung, sich ungerechten Gesetzen zu widersetzen.
Ishai Menuchin, Sprecher von Yesh Gvul, einer Bewegung für Soldaten, die den Dienst verweigern, sagte, er arbeite mit über 80 Soldaten zusammen, die den Kampf verweigert hätten, und es gebe Hunderte weitere, die jedoch schweigen würden.
´Ich habe an Kriegsverbrechen teilgenommen`, sagte der Soldat, der sich aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen anonym äußerte. Es tut mir sehr leid für das, was wir getan haben.“
https://www.msn.com/fr-ca/actualites/monde/des-soldats-isra%C3%A9liens-refusent-de-poursuivre-les-combats-%C3%A0-gaza/ar-BB1rpaZ0?ocid=msedgntp&pc=DCTS&cvid=5070a96e6d0247f8b35f9a60c29557c0&ei=27

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.

Palestine Chronicle berichtet am 17.1.25:
„Gaza brennt: Luftangriffe und Beschuss nehmen trotz Waffenstillstandsabkommen zu
Israelische Luftangriffe und Artillerie verursachen trotz des angekündigten Waffenstillstands weiterhin schwere Verluste in Gaza.
„Israelische Kampfflugzeuge führten über Nacht Luftangriffe durch, die zu Toten und Verletzten sowie zu Feuergürteln im Norden von Gaza führten. Dies folgt auf eine Reihe von Massakern nach der Ankündigung eines Waffenstillstandsabkommens, das diesen Sonntag in Kraft treten soll. Vor Mitternacht führten israelische Luftangriffe auf Häuser in der Yaffa-Straße nordöstlich von Gaza-Stadt zu Toten und Verletzten. Al-Aqsa TV berichtete, dass israelische Streitkräfte medizinische Teams daran hinderten, die angegriffenen Häuser zu erreichen, um Tote und Verwundete zu bergen.
Gleichzeitig wurden nach Angaben derselben Quelle auch Gebiete im Stadtteil Zeitoun südlich der Stadt mit Artillerie beschossen. In den vergangenen zwei Tagen wurden mehrere Stadtteile in Gaza-Stadt schwer bombardiert, was Dutzende Tote zur Folge hatte. Dies ist Teil einer deutlichen Eskalation der israelischen Angriffe nach der Ankündigung des Waffenstillstandsabkommens.
Seit dem 5. Oktober 2024 wird der Norden des Gazastreifens von Israel heftig angegriffen, was zu etwa 5.000 Toten und Vermissten geführt hat. Die Lager Jabaliya und Beit Lahiya gehören zu den am stärksten betroffenen Gebieten, in denen weitreichende Zerstörungen und ständige Bombardierungen Tausende von Bewohnern zur Flucht zwangen.
Während dieser Zeit führten palästinensische Widerstandskämpfer gezielte Operationen gegen die vorrückenden israelischen Truppen durch, wobei das israelische Militär den Verlust von etwa 60 Soldaten zugab.

Opfer im Zentrum von Gaza
Im Zentrum von Gaza berichteten lokale Quellen am frühen Freitagmorgen vom Tod eines Palästinensers und von weiteren Verletzten infolge eines israelischen Drohnenangriffs auf ein Zelt, das Vertriebene im Lager Al-Nuseirat beherbergte. Bei einem früheren Luftangriff wurde auch ein sechsstöckiges Gebäude angegriffen, während Artilleriefeuer Gebiete nordwestlich des Lagers traf.
Im südlichen Gazastreifen führten israelische Luftangriffe vor Tagesanbruch am Freitag zu Toten und Verletzten im Flüchtlingslager Khan Younis und in der Stadt Abasan östlich der Stadt. Der Zivilschutz von Gaza meldete, dass seit Donnerstagmorgen 46 Palästinenser bei israelischen Luftangriffen auf verschiedene Gebiete von Gaza getötet wurden.
Seit der Bekanntgabe der Waffenruhe am Mittwochabend haben israelische Luftangriffe zum Tod von mehr als 80 Palästinensern geführt.
Der Korrespondent von Al Jazeera berichtete außerdem, dass bei einem israelischen Luftangriff auf eine Schule im Stadtteil Zeitoun, in der Vertriebene Zuflucht gesucht hatten, mindestens zwei Kinder getötet und etwa 20 weitere Vertriebene, hauptsächlich Frauen und Kinder, verletzt wurden.
Nach den neuesten Zahlen des Gesundheitsministeriums von Gaza hat die seit dem 7. Oktober 2023 andauernde israelische Aggression zu 46.788 Toten und 110.453 Verletzten geführt.

Anhaltender Widerstand
Die Kämpfe zwischen palästinensischen Widerstandskämpfern und israelischen Truppen, die an mehreren Fronten im Norden des Gazastreifens vorrücken, gehen weiter.
Am Donnerstag berichteten die Al-Quds-Brigaden, der militärische Flügel der Islamischen Dschihad-Bewegung, dass ihre Kämpfer Mörsergranaten auf israelische Truppen und Fahrzeuge in der Nähe eines Stadions im Zentrum des Flüchtlingslagers Jabaliya abgefeuert hätten. Die Brigaden berichteten auch, dass ihre Kämpfer eine israelische Drohne erbeutet hätten, bevor sie ihren Angriffsauftrag im Norden des Gazastreifens ausführen konnten.“ https://www.palestinechronicle.com/gaza-burns-airstrikes-and-shelling-intensify-amid-ceasefire-deal/

Das Jerusalemer Magistratsgericht ordnet die Räumung von fünf Häusern in Batan Al-Hawa an
„Das Magistratsgericht erließ diese Woche Urteile in vier Räumungsklagen von Siedlern gegen Palästinenser in Baten Al-Hawa in Silwan. In den fünf Häusern leben 27 Familien mit 131 Bewohnern, die meisten von ihnen Kinder. Obwohl das Gericht in allen Fällen die Angaben der Familien akzeptierte, sie hätten das Haus in den 1960er Jahren (unter jordanischer Herrschaft) rechtmäßig erworben, entschied es, dass die palästinensischen Familien ihre Häuser innerhalb von sechs Monaten räumen müssen. Begründung: Das Land habe vor 1948 einer jüdischen Stiftung gehört.
Die Räumungsklage ist Teil eines umfassenderen Vorhabens, rund 700 palästinensische Bewohner aus diesem Ostjerusalemer Viertel zu vertreiben und eine Siedlung zu errichten. Rechtsgrundlage für diese Räumungsklagen ist ein diskriminierendes Gesetz, das es Juden erlaubt, im Krieg von 1948 verlorenes Eigentum zurückzufordern, während ein anderes Gesetz Palästinenser daran hindert, dasselbe Recht in Anspruch zu nehmen.“
https://peacenow.org.il/en/5-eviction-rulings-batan-alhawa


Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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BIP-Aktuell #332: Deutschland gegen israelische Friedensgruppen

Deutschland streicht die Mittel für zwei israelische zivilgesellschaftliche Organisationen

  1. Deutschland gegen israelische Friedensgruppen
  2. Erfreulich
  3. Israelische Truppen verhafteten und misshandelten eine palästinensische Menschenrechtsaktivistin. Der Vorwand? Ein auf ihrem Handy gefundenes Video

Die Bundesregierung entzieht der Nichtregierungsorganisation Kurve Wustrow und der Rosa-Luxemburg-Stiftung die Fördermittel zur Unterstützung von zwei israelischen zivilgesellschaftlichen Organisationen: Zochrot und New Profile, zwei israelische NGOs, die sich für den Frieden und die Umsetzung des Völkerrechts einsetzen.

Kurve Wustrow und die Rosa-Luxemburg-Stiftung haben ihre Unterstützung für zwei israelische Organisationen der Zivilgesellschaft eingestellt: Zochrot und New Profile.


Logo von Zochrot.

Zochrot bedeutet auf Hebräisch “Frauen, die sich erinnern”. Die Organisation wurde 2002 gegründet, um der palästinensischen Nakba (der Vertreibung der Palästinenser seit 1947, siehe BIP-Aktuell #262) zu gedenken. Sie bringt z.B. Schilder und Markierungen in den zerstörten palästinensischen Gemeinden, die während der Nakba von den israelischen Streitkräften ethnisch gesäubert wurden, und in Straßen, deren Namen geändert wurden, um ihre palästinensische Geschichte auszulöschen, an. Zochrot sammelte Dutzende von Zeugenaussagen von Palästinensern, die aus ihren Häusern vertrieben wurden, und von israelischen Soldaten, die an der ethnischen Säuberung und an den Operationen zur Tötung von Palästinensern, die versuchten zurückzukehren, beteiligt waren. Zochrot hat auch Pläne für die Rückkehr der palästinensischen Flüchtlinge und für den nachhaltigen Wiederaufbau zerstörter Gemeinden als Teil der Umsetzung der Resolution 194 der Generalversammlung der Vereinten Nationen von 1948 entwickelt, in der das Recht der palästinensischen Flüchtlinge auf Rückkehr bestätigt wird. Eindrucksvoll dokumentiert wird ihre Arbeit in Lia Tarachanskys Dokumentation “On the side of the road“.

Zochrot veröffentlichte eine Erklärung als Reaktion auf die Kürzung ihrer Mittel, in der darauf hingewiesen wird, dass die deutschen Beamten in den Verhandlungen mit Zochrot wiederholt gefordert hätten, dass Zochrot das Existenzrecht Israels als “jüdischer und demokratischer Staat” anerkennt. Die deutschen Beamten sagten auch, dass das Gedenken an die Nakba zwar in Ordnung sei, das Recht auf Rückkehr jedoch inakzeptabel sei.

Die Erklärung von Zochrot im Wortlaut:

“Erstens ist das Engagement für die Idee eines jüdischen Staates und nicht für die Sicherheit und das Wohlergehen aller Menschen, die in diesem Land leben, das Festhalten an einer suprematistischen Ideologie. Dies ist die falsche Lehre aus dem Völkermord, den das Nazi-Regime an Jüd:innen, Roma und Sinti begangen hat. Sie ist jetzt besonders ungeheuerlich, da sich ein weiterer Völkermord direkt vor unseren Augen abspielt. Deutschland macht sich nicht nur mitschuldig an dem laufenden Völkermord, sondern ist auch aktiv am antipalästinensischen Rassismus beteiligt, wie die Unterdrückung palästinensischer Äußerungen in Deutschland zeigt. Die Ablehnung des Rechts von Palästinenser:innen, die gewaltsam vertrieben wurden, in ihre Heimat zurückzukehren, ist ein weiterer Ausdruck dieses Rassismus.
Zweitens ist das Recht auf Rückkehr im Völkerrecht verankert. Insbesondere wurde das Recht auf Rückkehr für Palästinenser:innen vor Jahrzehnten von der UNO anerkannt. Die deutsche Regierung vernachlässigt nicht nur ihre Verpflichtung, dieses Recht aufrechtzuerhalten, sondern trägt auch dazu bei, Stimmen in der israelischen Gesellschaft zum Schweigen zu bringen, die für dieses Recht eintreten – Stimmen, die eine echte, dauerhafte Lösung und Gerechtigkeit anstreben. Zu behaupten, es sei wichtig, etwas über die Nakba zu lernen, und sich gleichzeitig zu weigern, sie als einen andauernden Prozess anzuerkennen oder auch nur darüber zu diskutieren, wie sie wiedergutgemacht werden kann, ist sowohl absurd als auch unehrlich.
Drittens kann die Wendung “ein jüdischer und demokratischer Staat” nicht über Israels undemokratische Merkmale hinwegtäuschen, und sie kann auch nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass die begrenzten Freiheiten, die einige Israelis genießen, in immer schnellerem Tempo ausgehöhlt werden. Dazu gehören das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht, zu protestieren und sich zu organisieren. Indem die deutsche Regierung Zochrot und anderen israelischen Organisationen die Unterstützung entzieht und palästinensische Organisationen nicht unterstützt, macht sie sich an dieser Aushöhlung ebenso mitschuldig wie an den Angriffen auf palästinensisches Leben.
Wir sind stolz darauf, eine führende Stimme zu sein, die sich für das palästinensische Recht auf Rückkehr einsetzt. Wir sind auch stolz auf unsere bahnbrechende Bildungsarbeit, die Tausende von Israelis für die Ungerechtigkeiten sensibilisiert hat, auf denen dieser Staat aufgebaut wurde. Seit Jahren setzen wir uns für eine Vision von wahrer Gerechtigkeit und Rückkehr ein. Unabhängig von der staatlichen Finanzierung bleibt unser Engagement unerschütterlich, und wir werden unsere Bemühungen fortsetzen, bis Palästina frei ist und alle hier lebenden Menschen – einschließlich der zurückkehrenden Flüchtlinge – in Frieden und Würde leben können.”



New Profile ist eine 1998 gegründete israelische Antimilitarismus-Organisation. “Profil” heißt das Einstufungssystem nach der Musterung der Rekruten. Das höchstmögliche Profil ist 97, was eine Voraussetzung für Eliteeinheiten ist, aber jedes Profil über der Zahl 65 wird als “Kampfprofil” eingestuft. Das Profil 21 erhalten Rekrutierungskandidaten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zum Dienst zugelassen werden können. Sechs Frauen gründeten New Profile, um sich für das Recht der Israelis einzusetzen, ein ziviles Leben zu führen und ihrem Gewissen zu folgen. New Profile wurde in Israel von den Behörden bereits 2009 verfolgt, ihre Büros wurden durchsucht und die Mitarbeiter verhaftet, weil ihnen vorgeworfen wurde, junge Israelis zur Wehrdienstverweigerung zu animieren. Das israelische Gesetz sieht bis zu fünf Jahre Gefängnis für diejenigen vor, die zur Wehrdienstverweigerung anstiften (Quelle auf Hebräisch). New Profile ist jedoch in Israel legal tätig. Die Organisation bietet Unterstützung für junge Israelis, die sich entschieden haben, den Militärdienst zu verweigern oder zu vermeiden. Sie behält daher ihren Status als gemeinnützige Organisation nach israelischem Recht. Laut einem Dokument des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das in Haaretz zitiert wurde (Quelle auf Hebräisch), argumentierte das Ministerium, dass New Profile eine “illegale Organisation” sei.

New Profile reagierte auf die Entscheidung mit einer Stellungnahme:

“Die Einstellung der Finanzierung durch die deutsche Regierung gefährdet unsere Arbeit unmittelbar. […] Es ist ein weiterer Schlag gegen die essentielle Existenz zivilgesellschaftlicher Organisationen in einem Raum, der mit jedem Tag militaristischer und gehorsamer wird. […] Die Entscheidung der deutschen Regierung spielt der faschistischen Rechten und ihren Plänen für einen nicht enden wollenden Krieg in die Hände. Sie trägt zum anhaltenden Völkermord und zur gewaltsamen Unterdrückung des palästinensischen Volkes bei, das das erste und wichtigste Opfer der deutschen Politik der Unterstützung der ultrarechten Regierung Israels ist.”



Die Organisation Kurve Wustrow schreibt auf ihrer Website, dass sie für gewaltfreien Aktivismus in Palästina eintrete; dennoch sei es ihr von der deutschen Regierung untersagt, den gewaltfreien Aktivismus in Israel zu unterstützen.
Der Leiter des Büros der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Tel Aviv, Gil Shohat, sagte gegenüber Haaretz (Quelle auf Hebräisch), dass “die Entscheidung, die staatliche Genehmigung für die Zusammenarbeit mit diesen Organisationen zu verweigern, ein ungewöhnlicher und besorgniserregender Schritt ist, besonders in einer Zeit, in der fortschrittliche Organisationen hierzulande aufgrund der eingeschränkten Meinungsfreiheit im Staat ständige Unterstützung brauchen, […] es ist wichtig, diesen Schritt als Teil eines Trends zu verstehen, der die demokratischen Räume auch in Deutschland schrumpfen lässt, was die Situation in Israel und in Palästina betrifft.”




Das Logo von New Profile. Der Text lautet: “eine Bewegung für die Entmilitarisierung der israelischen Gesellschaft”.



Haaretz zitiert eine Quelle in der deutschen Regierung, die sagte, dass “Israels Sicherheit und sein Recht, als jüdischer Staat zu existieren, im Mittelpunkt der Überlegungen für jede Finanzierung stehen, insbesondere nach den Schrecken des 7. Oktober und dem weltweiten Anstieg des Antisemitismus” (Quelle auf Hebräisch). In der Praxis unterstützt Deutschland die israelische Regierung weiterhin politisch, rechtlich und militärisch (siehe BIP-Aktuell #283), verweigert aber zwei der sehr wenigen Organisationen in Israel, die anerkennen, dass der israelische Angriff auf Gaza einem Völkermord gleichkommt, die Unterstützung.

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Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Erfreulich“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!

BA 332 „Erfreulich“:

  • Sounds of Palestine ist ein Musik-Sozialprojekt in Bethlehem. Das Programm ist von der venezolanischen Musikschul-Bewegung „El Sistema“ inspiriert und nutzt Musikerziehung als Medium, um langfristige soziale Veränderungen für die beteiligten Kinder und Familien zu erreichen. Mit Angeboten wie Orchestergruppen setzt Sounds of Palestine einen Kontrapunkt zu Krieg, Gewalt, Angst und Perspektivlosigkeit, welche auch in Bethlehem den Alltag der Menschen prägen.
    Für jede Orchestergruppe gab es vor kurzem einen sogenannten “open day”, an dem kein Musikunterricht stattfand, sondern der Schwerpunkt auf Begegnung, Spiel und Austausch lag, um den Kindern neue Impulse zu geben. Die Jüngsten, die Gruppe Al-Qastal, verbrachten den Tag in einem Olivenhain mit traditionellem – auf offenem Feuer gekochtem – Essen, selbst gebackenem Brot, palästinensischem Brauchtum und viel Bewegung.
    https://tf0cce3aa.emailsys1a.net/mailing/77/8033025/19937301/528/7e929643ed/index.html
  • Am 8. Januar 2025 spielte das Kulturkollektiv „Make Freedom Ring“ ein besonderes Benefizkonzert in Berlin, bei dem das Nasmé Ensemble sein Debüt in der deutschen Hauptstadt gab. Der Erlös des Abends kommt der Nothilfe von medico international in Gaza zugute. Michael Barenboim hat das Ensemble musikalisch begleitet. „Make Freedom Ring“ mit Michael Barenboim hat schon mehrere Benefizkonzerte organisiert, um auf die humanitäre Krise in Gaza aufmerksam zu machen, unter anderem in London, München oder Lissabon. https://www.medico.de/termin/2025-01-08/benefizkonzert-make-freedom-ring-nothilfe-fuer-gaza-704

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.

Israelische Truppen verhafteten und misshandelten eine palästinensische Menschenrechtsaktivistin. Der Vorwand? Ein auf ihrem Handy gefundenes Video
«Ein Clip, in dem ein Soldat einen jungen Mann mit Down-Syndrom quält, wurde auf dem Handy einer Menschenrechtsaktivistin und Mutter von sieben Kindern gefunden und führte zu ihrer Verhaftung und Misshandlung. In anderen Fällen wurde der Mantel ihres Sohnes aufgrund seiner Farbe beschlagnahmt und ihre Tochter wurde an einem Kontrollpunkt aufgefordert, ihren BH auszuziehen. So sieht das Leben in Hebron aus.
Ein Soldat der israelischen Streitkräfte misshandelt einen hilflosen jungen Palästinenser mit Down-Syndrom. Der Soldat drückt ihn mit aller Kraft gegen eine Wand, richtet sein Gewehr auf den Körper seines Opfers, droht, flucht und blafft ihn an. Sein Opfer beginnt zu husten und der Soldat schreit ihn auf Arabisch an: „Halt die Klappe!“ Und dann ruft er: „Wo ist dein Handy? Gib es mir!“ Es gibt kein Handy. Der Soldat verlangt dann: „Ausweis.“
Der verängstigte junge Mann, der etwa 25 Jahre alt ist, holt seinen Ausweis irgendwie aus seiner Tasche, nur um ihn dann wütend auf den Boden zu schleudern. Der Soldat beschimpft ihn als „Hurensohn“, sagt etwas Gemeines über seine Mutter, das hier nicht gedruckt werden kann, und erklärt dann: „Ich werde dich erschießen.“ 
Der Soldat schleudert dem hilflosen Mann, der hustet und sich zu übergeben beginnt, offenbar aufgrund des Drucks und der Angst, Flüche entgegen. Ein israelischer Polizist beobachtet die Szene, unternimmt aber nichts, um dem hilflosen Mann, Samur Rajabi, der in einem Stadtteil von Hebron lebt, zu Hilfe zu kommen. Ein Militärjeep erscheint am Tatort – und das Video wird unterbrochen. Es ist schwer mitanzusehen. 
Der Clip wurde im vergangenen Oktober von einem anonymen Passanten in einem Teil der H-2-Zone der Stadt aufgenommen, der von jüdischen Siedlern bewohnt wird. Anschließend wurde er in den sozialen Medien verbreitet, hauptsächlich unter Palästinensern. Eine der Personen, die ihn gesehen hat, war Fatma Jabbar, die ihn auf ihrem Handy gespeichert hat. Für die Besatzungsarmee in der Wiege der Apartheid in Hebron sollte sich dies als Vergehen herausstellen, das eine harte Bestrafung erfordert. 
Mehrmals täglich muss jeder Palästinenser, der in dem von Hebrons Siedlern besetzten Gebiet lebt, die Straßensperren passieren, die die Stadt durchziehen. Bei jeder Durchfahrt wird ihr Telefon von Soldaten inspiziert. Die Palästinenser wissen bereits, dass sie alles löschen sollten, was die Truppen verärgern könnte, aber Jabbar hat das Video des Missbrauchs behalten – und wurde dafür von den Soldaten misshandelt. 
Jabbar ist eine 41-jährige Frau, die uns bittet, ihr Gesicht nicht zu fotografieren, damit ihre Kinder – sie hat sieben – es nicht sehen. Jabbars Ehemann ist chronisch krank, und zwei ihrer Kinder im Teenageralter haben die Schule abgebrochen, um auf dem Markt Gelegenheitsjobs anzunehmen und die Familie zu unterstützen. 
[…]
Jabbar lebt im Jaber-Viertel, das zu H-2 gehört. [Das Hebron-Protokoll von 1997 führte zur Teilung der Stadt in die Abschnitte H-1 und H-2; letzterer umfasst die kleine jüdische Siedlung der Stadt und die damit verbundenen strengen Sicherheitsbeschränkungen für Palästinenser.] Ihr Haus liegt an der Straße, die von der Siedlung Kiryat Arba östlich der Stadt nach Hebron führt, eine Straße, die nur für Juden zugänglich ist. In den letzten fünf Jahren hat Jabbar als Freiwillige für B’Tselem – das israelische Zentrum für Menschenrechte in den besetzten Gebieten – dokumentiert, was in ihrer Stadt geschieht. Sie sagt, sie habe angesichts der täglichen Ungerechtigkeiten, die dort geschehen, nicht länger schweigen können. 
Nachdem sie einen Vorfall gefilmt hat, schickt Jabbar das Material sofort an Manal Jabari, Koordinatorin des Dokumentationsprojekts der Organisation, und löscht den Clip dann von ihrem Handy. Seit dem 7. Oktober gilt es hier als gefährlich, Videoaufnahmen zu machen; die meisten Freiwilligen zögern, ein Gerät herauszuholen, mit dem sie filmen können. 
Im Viertel Jaber leben noch etwa 280 palästinensische Familien, die nirgendwo anders hinkönnen. Nur Autos von Juden dürfen dort hineinfahren, selbst palästinensische Krankenwagen dürfen nicht hineinfahren. Gibt es so etwas sonst noch irgendwo auf der Welt?
Seit dem Ausbruch des Krieges im Gazastreifen im Oktober 2023 ist die Härte hier noch größer geworden. In den ersten vier Monaten waren die palästinensischen Bewohner von H-2 fast den ganzen Tag über in ihren Häusern eingesperrt. Der Kauf von Lebensmitteln und Medikamenten war nur eine Stunde am Tag erlaubt; da die Armee und die Siedler die drei örtlichen Geschäfte daran hinderten, zu öffnen, konnten viele Bewohner selbst dann keine Vorräte beschaffen. Es gab auch Häuser, vor deren Türen die Armee Stacheldrahtrollen anbrachte, um die Bewohner am Verlassen des Hauses zu hindern. Nach vier Monaten wurde das Verlassen des Hauses erlaubt, allerdings nur bei Tageslicht. Nachts gibt es keinen Ausgang, auch nicht in Notfällen. Nach 17 Uhr traut sich niemand mehr nach draußen. Wenn Jabbar oder eines ihrer Kinder es wagen, auf das Dach ihres Hauses zu steigen – selbst das ist verboten – , werden sie sofort von den Soldaten verjagt. 
Zwanzig Meter von Jabbars Haus entfernt befindet sich der Kontrollpunkt Nr. 102. Bei jedem Verlassen ihres Hauses und jeder Rückkehr muss sie einen Metalldetektor passieren. Vor einiger Zeit war Jabbar mit ihrer 15-jährigen Tochter auf dem Weg nach Hause, und ein Metallband im BH ihrer Tochter löste den Detektor aus. Die Soldaten befahlen dem Mädchen, ihren BH auszuziehen, aber da kein weiblicher Soldat an der Sperre stand, weigerte sie sich, sich auszuziehen, und ihr wurde der Durchgang verweigert. Letztendlich übernachtete sie bei Verwandten außerhalb des Viertels. Ein anderes Mal beschlagnahmten die Soldaten an der Straßensperre die neue Jacke, die Fatma ihrem Sohn gekauft hatte, wegen ihrer Farbe: olivgrün. Es ist Palästinensern verboten, olivgrüne Jacken zu tragen. Ihr 12-jähriger Sohn wurde eine Stunde lang an der Straßensperre festgehalten, bis er nachgab und ohne seine Jacke nach Hause ging.
Am Dienstagmorgen, dem 3. Dezember, trat Jabbar vor ihr Haus und telefonierte mit einer Freundin. Ein weißer israelischer Jeep fuhr die Straße entlang in Richtung Kontrollpunkt, kam an ihr vorbei und kehrte dann sofort mit Soldaten zurück. Der Fahrer behauptete, Jabbar habe ihn beim Fahren gefilmt. Jabbar stritt dies ab, wurde aber angewiesen, die Soldaten zur Absperrung zu begleiten. Dort legten sie ihr Handschellen an, beschlagnahmten ihr Handy und zwangen sie, sich auf den Boden zu setzen. Ein paar Minuten später kamen die Soldaten mit dem Handy zurück. „Du Hure, warum hast du dieses Video?“, schrien sie sie an und bezogen sich dabei auf den Clip von 2023 über den Missbrauch des hilflosen Mannes, den sie auf ihrem Handy gefunden hatten und der als Beweis für ein Verbrechen gilt. 
Die Soldaten legten ihr Handschellen an und verbanden ihr die Augen. Die Kinder begannen zu weinen. Sie wurde in ein Militärfahrzeug gestoßen, das losfuhr. Durch den Stoff, der ihre Augen bedeckte, sah sie, wie einer der Soldaten ein Selfie mit ihr machte.
Etwa anderthalb Stunden später, so Jabbar, kam ein Militärjeep an, aus dem vier Soldaten ausstiegen – einer davon war derselbe gewalttätige Soldat aus dem Video. „Hier ist die Person, die dich gefilmt hat“, sagte einer der Soldaten zu ihm. Der Soldat begann, sie zu beschimpfen. Wieder „Hure“ und „Schlampe“. Jabbar behauptete, dass nicht sie das Video aufgenommen hatte, sondern dass sie es über soziale Medien erhalten hatte. 
Jabbar sagt, die Soldaten schienen froh zu sein, dass sie erwischt worden war. Der Soldat aus dem Clip nahm ihr Handy und ging mit seinen Kumpels weg. Sie wurde mit Handschellen auf dem Boden sitzengelassen. Nach etwa drei Stunden beschlossen ihre Entführer, sie freizulassen, aber nicht bevor sie sie zu Fuß in ein anderes Viertel namens Ar-Ras führten, das weit von ihrem eigenen Viertel entfernt war, wo sie sie freiließen. In der Zwischenzeit waren ihre Kinder von der Schule nach Hause gekommen und wussten nicht, wo ihre Mutter war. Gegen 14 Uhr kamen Soldaten bei ihrem Haus an und fanden nur ihre Kinder vor. Die Soldaten sagten, sie würden später wiederkommen und gingen. Jabbar war inzwischen zurückgekehrt.
Um 19 Uhr waren die Soldaten zurück. Sie befahlen ihr, sich anzuziehen, da die Armee draußen wartete. Die Soldaten legten ihr Handschellen an und verbanden ihr die Augen.
Auf Nachfrage gab der IDF-Sprecher diese Woche gegenüber Haaretz folgende Erklärung ab: „Im Rahmen einer Standard-Sicherheitskontrolle an einem Kontrollpunkt wurden auf Fatma Jabbars Telefon Bilder von IDF-Truppen gefunden. Daraufhin wurde sie von der Polizei festgehalten und einer Kontrolle unterzogen, nach der sie wieder freigelassen wurde. Die Behauptungen, dass ihr Gerät Beweise für Gewalt durch Soldaten enthielt, sind erlogen und haltlos.“ 
Gegen 20:30 Uhr desselben Abends brachten Soldaten sie zurück zu Nr. 102 und ließen sie ein Formular unterschreiben. Sie ließen sie mit den Plastikhandschellen los und filmten sie, als sie in ihr Haus ging. Sie schlief die ganze Nacht nicht: Die Soldaten hatten ihr befohlen, um 8 Uhr morgens zur Polizeistation zu gehen, und sie befürchtete, verhaftet zu werden. Am Morgen fragte der Ermittler sie, was sie gefilmt habe und warum. Sie wiederholte, dass sie das Video nvon dem Missbrauch nicht gedreht habe, als ob es eine Art Verbrechen wäre, dies zu dokumentieren. Schließlich gaben sie ihr das Handy zurück und ließen sie gehen.»

https://www.haaretz.com/israel-news/twilight-zone/2025-01-10/ty-article-magazine/.highlight/idf-troops-arrested-and-abused-a-palestinian-activist-the-pretext-a-video-on-her-phone/00000194-4eaf-d775-ab9f-4fbfbc060000?utm_source=mailchimp&utm_medium=email&utm_content=author-alert&utm_campaign=Gideon+Levy&utm_term=20250110-08:16


Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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BIP-Aktuell #331: Völkermord, Terrorismus und Völkerrecht in Gaza

Vortrag von Prof. Dr. Norman Paech

  1. Völkermord, Terrorismus und Völkerrecht in Gaza
  2. Erfreulich
  3. Ein palästinensischer Vater von acht Kindern stieg auf sein Dach und wurde vor den Augen seines Sohnes von einem israelischen Scharfschützen erschossen

BIP-Mitglied Prof. Dr. Norman Paech hielt diesen Vortrag am 20. November in Essen und hat ihn für die Veröffentlichung in BIP Aktuell angepasst und aktualisiert. In seinem Vortrag erörtert er die Rolle Israels, der USA, Deutschlands und der Hamas, die Rolle des Terrorismus und die des Völkerrechts, insbesondere das Recht von Befreiungsbewegungen auf bewaffneten Widerstand.

Seit nunmehr gut zwölf Monaten herrscht in Gaza ein Inferno, welches mit dem Wort Krieg zu harmlos beschrieben wird. Hier wird vor den Augen der Weltöffentlichkeit ein Völkermord verübt, den wir nach 1945 nicht mehr für möglich gehalten haben. Sie alle kennen die grauenerregenden Details, die uns täglich über Radio und Fernsehen geliefert werden, obwohl sie bei Weitem nicht die Realität abbilden, Teile verharmlosen oder verschweigen und nicht einmal das kritische Niveau der israelischen Presse erreichen.
Die Anzahl der Opfer steigt täglich, selbst ausgewiesene Flucht- und Sicherheitszonen sind nicht vor gezielten Angriffen sicher. Dies alles, vom 7. Oktober 2023 bis zum heutigen Tag, kann man unter dem Begriff Terrorismus versuchen zu erfassen. Aber ist er überhaupt geeignet, das zu erfassen, was derzeit im Gazastreifen geschieht?

Die israelischen Streitkräfte griffen zwischen Oktober und Januar das Kamal-Adwan-Krankenhaus im nördlichen Gazastreifen an, belagerten das Krankenhaus, töteten Patienten und Personal und verhafteten und folterten den Leiter des Krankenhauses, Dr. Husam Abu Safia. Quelle: 2024, Euroemed.

Wir müssen deshalb nach den Gründen, dem Hintergrund der Kriegsziele und ihrer Motive für die vollkommen aus den Normen geratene Kriegswut fragen. Das mag dann einigen Aufschluss für die völkerrechtliche Bewertung des Terrorismus zu geben
Betrachten wir also die Intention und Strategie der Hauptbeteiligten Israel, USA und Hamas. 

1.Israel
Netanjahu spricht offen aus, was er will, und man sollte ihn wörtlich nehmen: die Vernichtung der Hamas und die Säuberung des Gazastreifens, was immer es kostet.
Das ist die Vollstreckung des expansiven und aggressiven Zionismus, wie er bei Ben Gurion schon angelegt und von Wladimir Zeev Jabotinsky weiter in die jüdische Gesellschaft gepflanzt wurde. Ob Schamir, Scharon, Olmert oder Netanjahu, sie alle sind Exponenten dieses scharfen, auf Expansion, Landraub und Vertreibung zielenden Zionismus nach dem alten Schlachtruf von Ben Gurion. „Ein Land ohne Volk für ein Volk ohne Land“. Was 1948/49 mit der Staatsgründung Israels für die palästinensische Bevölkerung zur Nakba–Katastrophe wurde, war nur der Auftakt einer Vision, die der Zionismus nie aus den Augen verloren hat. Wer drohte, sie zu vergessen oder zu verleugnen – wie Rabin – wurde ermordet. Die Radikalität dieser Ideologie scheute nie vor Krieg und militärischer Gewalt zurück, da ihr mit ihrer militärischen Überlegenheit der Sieg immer sicher war. Allerdings werden das Ausmaß und die Unbedingtheit dieser Radikalität erst jetzt in Gaza deutlich, wo die politische und militärische Führung die Schwelle zum Völkermord überschritten hat.
Auch der US-amerikanische Ökonom Michael Hudson macht sich keine Illusionen über die historische Tiefe dieser Politik. In seinen Worten:
„Der Völkermord, den Sie heute erleben, ist also eine ausdrückliche Politik, und das war die Politik der Vorväter, der Gründer Israels. Die Idee eines Landes ohne Menschen war ein Land ohne Araber, ein Land ohne nicht-jüdische Menschen. Das war es, was es wirklich bedeutete. Sie sollten noch vor der offiziellen Gründung Israels, der ersten Nakba, dem arabischen Holocaust, vertrieben werden. Und die beiden israelischen Premierminister Menachem Begin und Yitzhak Shamir waren Mitglieder der Stern-Bande von Terroristen. Die Terroristen wurden zu den Herrschern Israels …“
In einem Weißbuch, das mehr als eine Woche nach dem Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 veröffentlicht wurde, präsentierte das „Institut für nationale Sicherheit und zionistische Strategie“ „einen Plan für die Umsiedlung und endgültige Eingliederung der gesamten Bevölkerung des Gazastreifens in Ägypten“, der auf der „einzigartigen und seltenen Gelegenheit zur Evakuierung des gesamten Gazastreifens“ basiert (siehe BIP-Aktuell #279). Das Dokument beginnt mit der Feststellung, dass im benachbarten Ägypten zehn Millionen Wohnungen leer stehen, die „sofort“ mit Palästinensern besetzt werden könnten. „Der nachhaltige Plan stimmt gut mit den wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen des Staates Israel, Ägyptens, der USA und Saudi-Arabiens überein.“ Der Autor schlägt zudem vor, dass Israel diese Grundstücke für fünf bis acht Milliarden Dollar kauft, die gerade einmal 1 bis 1,5 Prozent des israelischen BIP entsprechen. Der Plan lebt fort in dem, was von dem ehemaligen Generalstabschef Giora Eiland als „Generalsplan“ jetzt an die Öffentlichkeit gekommen ist (siehe BIP-Aktuell #323).
Im Jahr 2004 legte der israelische Demograph Arnon Sofer von der Universität Haifa der Regierung von Ariel Scharon detaillierte Pläne für die Isolierung des Gazastreifens vor. Die Pläne umfassten den vollständigen Abzug der israelischen Streitkräfte aus dem Gebiet und den Aufbau eines strengen Überwachungs- und Sicherheitssystems, das gewährleistet, dass niemand und nichts ohne israelische Genehmigung ein- oder ausreisen kann. So geschah es dann auch: Scharon ließ 2005 die Armee abziehen und evakuierte die Siedler. 2006, nach dem Wahlsieg der Hamas, verhängte er eine totale Blockade über den Gazastreifen. Sofer prophezeite ein ständiges Blutbad:
„Wenn 2,5 Millionen Menschen in einem abgeriegelten Gazastreifen leben, wird das eine menschliche Katastrophe sein. Diese Menschen werden zu noch größeren Tieren werden, als sie es heute sind … Der Druck an der Grenze wird furchtbar sein. Es wird ein schrecklicher Krieg werden. Wenn wir also am Leben bleiben wollen, werden wir töten, töten und töten müssen. Den ganzen Tag, jeden Tag.“
Prophetische Worte, die Israel keine 20 Jahre später in die Realität umsetzen sollte.
Unabhängig von den ideologischen Triebkräften spielt natürlich die Überlebensstrategie Netanjahus eine Rolle. Es gab immer Stimmen, die vermuteten, dass Netanjahu den Krieg bis zu den US-Wahlen hinziehen werde und in dem möglichen neuen Präsidenten Trump seinen Rettungsanker sah – er hat dieses Ziel nun erreicht, die zionistische Lobby, nicht nur in Israel jubelt.

2. USA
Schauen wir auf die USA. Sie sind für Netanjahu und Israel seit Jahrzehnten der stärkste Verbündete und Schutzschild, so wie Israel für die USA der wichtigste Pfeiler im Mittleren Osten ist.
Das liegt nicht nur an der jüdischen und evangelikalen Lobby in Washington, sondern vor allem an den nach wie vor in der Region liegenden reichen Ölvorkommen. Die strategische Position eines unbedingt loyalen und abhängigen Partners im arabischen Umfeld ist zudem besonders wichtig in der sich stetig aufbauenden Konfrontation zur Volksrepublik China. Die Dominanz im Nahen Osten ist einer der Fixpunkte US-amerikanischer Außenpolitik seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Noch einmal Michael Hudson in einem kürzlichen Interview zum Gaza-Krieg:
„Was Sie heute sehen, ist also nicht nur das Werk eines einzelnen Mannes, von Benjamin Netanjahu. Es ist das Werk des Teams, das Präsident Biden zusammengestellt hat. Es ist das Team von Jake Sullivan, dem Nationalen Sicherheitsberater, dem Außenminister Antony Blinken und dem ganzen tiefen Staat, der ganzen Neokongruppe hinter ihnen, Victoria Nuland und allen anderen. Sie alle sind selbst ernannte Zionisten. Und sie haben diesen Plan für die Beherrschung des Nahen Ostens durch Amerika Jahrzehnt für Jahrzehnt durchgespielt.“
Hudson meint sogar, dass die israelische Strategie der Besatzung und Kriegsführung auf den US-amerikanischen Praktiken und Erfahrungen im Vietnam-Krieg aufbaut. Ich will darauf hier nicht weiter eingehen. Ich stimme aber der Quintessenz seiner Analyse zu, dass die israelische Besatzungspolitik auf der gemeinsamen Strategie mit den USA beruht, den palästinensischen Faktor in der Region auszuschalten. Über die Methoden und Praktiken mag es, wie der Dissens über die Rafah-Offensive und die Säuberung des Nordens des Gazastreifens zwischen den Präsidenten Biden und Netanjahu zeigt, Meinungsverschiedenheiten geben – im gemeinsamen Ziel ihrer Politik sind sie sich aber einig.
Trotz aller öffentlichen Kritik an der gnadenlosen Kriegsführung der israelischen Armee – wenn es zur Abstimmung in der UNO kommt, kann Israel auf den Schutz der USA bauen. Selbst schwere Kriegsverbrechen der israelischen Armee, die Biden jetzt rügt, veranlassen ihn nicht zu wirksamen Maßnahmen, diese zu unterbinden, zum Beispiel Stopp der Waffenlieferungen oder Stopp der Finanzierung der Besatzung, so wie die USA es unmittelbar nach den unbewiesenen Vorwürfen Israels gegen das UNRWA verfügt haben (siehe BIP-Aktuell #324). Im Gegenteil, erst Mitte Mai hatte Biden dem Kongress wieder einen Plan für Waffenlieferungen in Höhe von einer Milliarde Dollar vorgelegt, jetzt sind es sogar drei Milliarden. Das Verhandlungsangebot, das Biden vor einigen Wochen vorgestellt hat, wird von Netanjahu boykottiert. Er ist von seinem alten Ziel, die Hamas zu vernichten, bisher nicht abgerückt.

3. Hamas
Wer nach dem Hintergrund des Massakers vom 7. Oktober 2023 fragt, muss weit in die Geschichte des Palästinakonfliktes zurückschauen, noch vor die Gründung Israels und die Nakba 1948.
Dieser Konflikt war von Anfang an ein Siedlerkonflikt um Land und Ressourcen. Er war nie friedlich, die Siedler nie willkommen, die Beziehungen zwischen ihnen und der arabischen Bevölkerung waren immer von Gewalt geprägt. Zahlreiche anglo-amerikanische Kommissionen, die das Land vor 1948 bereisten, haben die Ablehnung der fremden Kolonisatoren immer wieder bezeugt. Das beruhte auf Gegenseitigkeit, denn die jüdischen Siedler wollten nur das Land ohne das dort wohnende Volk. Betrachten wir die Geschichte Palästinas aus der Vogelperspektive, so ist es eine Geschichte permanenter Gewalt durch Landraub, Besatzung, Vertreibung und Diskriminierung. Alle Friedenskonferenzen mussten scheitern, weil sie das Grundübel dieses Siedlerkolonialismus nicht beseitigt haben: die Herrschaft der Besatzung. So musste es immer wieder zu Kriegen zwischen Besatzern und Besetzten, Herrschern und Beherrschten kommen – mit zunehmender Gewalt, Brutalität und Terror auf beiden Seiten. Der 7. Oktober 2023 war in der Perspektive der Geschichte ein voraussehbarer Ausbruch der Gewalt, aus dem „Freiluftgefängnis“ Gaza.
Die Hamas hat auch in ihrer neuen Charta von 2017 das Ziel festgeschrieben, das palästinensische Territorium „from the River to the Sea“ von dem „zionistischen Projekt“ zu befreien. Der Ton ist nicht mehr so martialisch wie in der Charta von 1988, das Ziel ist jedoch nach wie vor die Errichtung eines souveränen palästinensischen Staates Palästina mit Jerusalem als Hauptstadt. Vertreter der Hamas betonen jedoch, dass sie einen palästinensischen Staat aus den besetzten Gebieten akzeptieren würden, wenn Israel seine gegenwärtigen Grenzen, d.h. die sog. Grüne Linie anerkennen würde. Die Hamas wiederum würde dann Israel in den klar definierten Grenzen auch anerkennen. Die Ziele der Hamas hat der ermordete Führer des politischen Flügels Hanieh seinerzeit sehr kurz und klar definiert: die Befreiung des Gazastreifens von der israelischen Besatzung und dem Militär.
Wiederholt betont die Charta das Recht auf Widerstand mit allen Mitteln, zu denen auch der bewaffnete Kampf gehört. Erst kürzlich hat der chinesische Vertreter bei der Anhörung des Internationalen Gerichtshofs zur Klage Nicaraguas gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Unterstützung des Völkermordes in Gaza den Palästinensern das Recht auf bewaffneten Widerstand gegen die israelische Besatzung zugesprochen. In der NATO-Welt, zu der wir gehören, wird der Hamas die Qualität als Befreiungsbewegung – mit der kuriosen Ausnahme Erdogans – streitig gemacht. Sie wird als Terrororganisation außerhalb der internationalen Rechtsordnung gestellt. Wer sich an die antikolonialen Freiheitskämpfe in den Sechziger- und Siebzigerjahren vor allem in Afrika erinnert, weiß, dass alle damaligen Befreiungsbewegungen als Terrororganisationen von den ehemaligen Kolonialstaaten bekämpft wurden. Erst mit dem Wechsel der Kämpfer von Camouflage zu Nadelstreifen in der Regierung wurden sie entkriminalisiert. Ich komme darauf noch einmal später zu sprechen.
Nun mag das von Hamas propagierte Gesellschaftsmodell uns nicht gefallen. Das ist völkerrechtlich jedoch unerheblich. Wesentlich ist, dass die Hamas für die Beseitigung eines völkerrechtlichen Missstandes, der Besatzung, kämpft, wozu sie mit dem Recht auf Selbstbestimmung berechtigt ist. Dass dieser Befreiungskrieg immer Phasen des Terrors – und zwar auf beiden Seiten – mit sich brachte, sollte nicht vergessen werden. In den Sechzigerjahren des vorigen Jahrhunderts gab es jedoch noch keine internationale Strafgerichtsbarkeit, die die Terrorgewalt hätte verfolgen können.
Um es kurz zu machen. So sehr es auch allen Parteien und Fraktionen in Regierung und Parlament widerstrebt – die Hamas ist eine Befreiungsbewegung mit dem Recht auf bewaffneten Widerstand. Das verpflichtet sie jedoch gleichzeitig, die Regeln des humanitären Völkerrechts zu beachten, vor allem den Schutz der Zivilbevölkerung. Jeder Angriff auf zivile Einrichtungen und Personen beim 7. Oktober 2023 ist ein Kriegsverbrechen und muss strafrechtlich untersucht und verfolgt werden. Der Internationale Strafgerichtshof führt derzeit Untersuchungen durch, der Antrag des Chefanklägers Karim Khan auf Erlass eines Haftbefehls gegen die israelische Spitze Netanjahu und Gallant sowie den bereits ermordeten Hanieh und die ebenfalls ermordeten militärischen Führer Sinwar und Deif ist ein Zeichen dafür, dass die internationale Justiz nun endlich ihre Verantwortung wahrnimmt und sich gegen die notorischen Bremser USA und Deutschland durchsetzen will. Allerdings sind nach der Ermordung der beiden Palästinenser nur die beiden Israelis und Mohammed Deif übriggeblieben, der allerdings offenbar ebenfalls nicht mehr lebt. Am 21. November 2024 hat der IStGH den vom Chefankläger Khan beantragten Haftbefehl gegen Premierminister Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Gallant erlassen (siehe BIP-Aktuell #327).

4. Völkerrecht
Blicken wir deswegen noch auf das Völkerrecht, welche Rolle es bisher in diesem Konflikt gespielt hat und welche Bedeutung es für die Beendigung des Völkermordes bekommen kann.
Israel hat seit dem Krieg 1967 eine tiefe Verachtung des geltenden Völkerrechts durch seine Besatzung gezeigt. Es war mit Südafrika das am meisten durch die Institutionen der UNO verurteilte Land – und hat sich nie darum gekümmert. Das hat immer gut gepasst zu dem notorischen Völkerrechtsnihilismus der US-Administration, die das Völkerrecht der UNO-Charta durch eine „regelbasierte Ordnung“ ersetzen möchte – wir kennen das. Es bedürfte dieser neuen Ordnung nicht, wenn man sich an das Völkerrecht hielte. Eine „regelbasierte Ordnung“ hat jedoch den Vorteil, nach den eigenen Interessen gebastelt zu sein, nach der Devise: Die Regeln bestimmen wir. Keine Regierung Israels hat je eine UN-Resolution akzeptiert und höchstens mit dem Vorwurf des Antisemitismus reagiert. Die internationale Gerichtsbarkeit konnte dabei niemals eingreifen, es fehlte schlicht an Klägern. Erst seit wenigen Jahren hat sich das grundsätzlich geändert. Es sind jetzt insgesamt vier Gerichtsverfahren vor den beiden Internationalen Gerichten in Den Haag gegen Israel anhängig.
Ich möchte hier nur auf ein Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) eingehen, das zwar unspektakulär, aber politisch äußerst wichtig ist. Es wurde im Juli mit einem Spruch abgeschlossen. Überraschenderweise stellte am 20. Dezember 2022 die UNO-Generalversammlung an den Internationalen Gerichtshof die Aufforderung, über die Legalität der israelischen Besatzung zu prüfen (Artikel 96 der Charta der Vereinten Nationen). Es geht um drei Fragen, die dem Gerichtshof gestellt wurden: Welche Rechtsfolgen sind aus der permanenten Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser durch die Besatzung festzustellen? Und zweitens, welchen rechtlichen Status hat die Besatzung? Schließlich, welche rechtlichen Konsequenzen folgen daraus für dritte Staaten, zum Beispiel für die Bundesrepublik oder für Frankreich? Ende Februar 2024 gab es vor dem Gerichtshof Anhörungen von 52 Staaten, die ihr Interesse an dem Verfahren angemeldet hatten, um ihre juristische Einschätzung dem Gericht zu übermitteln. Die Interessanteste war wohl die chinesische, die das Recht des palästinensischen Volkes hervorhob, sich auch mit Waffengewalt gegen die Besatzung zur Wehr zu setzen.
Am 19. Juli hat der Gerichtshof sein 80-seitiges Gutachten abgegeben, in dem er die andauernde Besatzung Israels für rechtswidrig erklärt und Israel auffordert, die Siedlungstätigkeit sofort einzustellen, alle Siedler aus den besetzten Gebieten zu evakuieren und alle seine Truppen so schnell wie möglich aus den besetzten Gebieten abzuziehen sowie Schadensersatz für die angerichteten Schäden zu leisten. Dabei beließ es der Gerichtshof aber nicht. Er fordert zugleich alle Staaten und internationalen Organisationen einschließlich der UNO auf, die Situation in den besetzten Gebieten nicht als legal anzusehen.
Der Gerichtshof ist „der Auffassung, dass alle Staaten verpflichtet sind, die durch die unrechtmäßige Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten entstandene Situation nicht als rechtmäßig anzuerkennen und keine Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der durch die fortgesetzte Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten geschaffenen Situation zu leisten“.

5. Terrorismus
Der Vorwurf des Terrorismus ist in und um diese Gerichtsverfahren als wechselseitige Beschuldigung immer wieder präsent. Er spielt eine juristische Rolle, die vorwiegend auf der politischen Ebene wirksam wird. So bezeichnen Israel und die westlichen Staaten die Hamas als „militant islamistisch“ und „Terrororganisation“, um ihr jede Legitimation abzusprechen. Sie stellen die Hamas damit gleichsam „hors de la loi“, außerhalb des geltenden Rechtsrahmens. Für eine solche Organisation sollen die Regeln des humanitären Völkerrechts keine Gültigkeit haben. Ihr politischer Anspruch wird nicht anerkannt, er wird kriminalisiert. Dafür sei das nationale Strafrecht zuständig und nicht das Völkerrecht. Einen derartigen Status eines outlaws hatten davor die PLO und die in ihr zusammengefassten Organisationen wie die Fatah, PFLP (Popular Front for the Liberation of Palestine), PDFLP etc.
Grundsätzlich geht es um die Frage, ob der Widerstand und seine Bewegung ein Recht auf Gewalt haben. Dies wäre eine Ausnahme von dem absoluten Gewaltverbot, welches die UNO-Charta in Art.2 Ziff. 4 den souveränen Staaten auferlegt. Die Diskussion über diese Frage geht bis in die fünfziger Jahre des vorigen Jahrhunderts zurück. Seitdem hat sich in der UNO und in der allgemeinen Meinung diese Ausnahme vom Gewaltverbot für die Befreiungsbewegungen durchgesetzt. Die Initiative ging schon 1955 von den nichtpaktgebundenen Staaten aus, die auf ihrer Konferenz in Bandung den Einsatz von Waffen zum legitimen Recht der Kolonialvölker erklärten. 1970 griff die UNO-Generalversammlung dieses Votum auf und sprach auf ihrer 25. Sitzung vom „inhärenten Recht der Kolonialvölker, mit allen notwendigen, ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Kolonialmächte zu kämpfen, welche ihr Streben nach Freiheit und Unabhängigkeit unterdrücken“. Nach einer Reihe weiterer Resolutionen, in denen der bewaffnete Kampf anerkannt wurde (z.B. die Resolution der UNO-Generalversammlung A/RES/38/17 vom 22.11.1983), entwickelte ein Komitee der UNO auf Anregung einiger afrikanischer und der sozialistischen Staaten die wichtigste dieser vergleichbaren Resolutionen, die im Dezember 1973 als Resolution 3103 (XXVIII) über „Grundlegende Prinzipien über den rechtlichen Status von Kombattanten, die gegen koloniale und fremde Herrschaft sowie rassistische Regime kämpfen“ gegen den Widerstand von 13 westlichen Staaten verabschiedet wurde. Ein Jahr später folgte die Entschließung der Generalversammlung über die Aggressionsdefinition, die in ihrem Art. 7 ausdrücklich den antikolonialen und antirassistischen Befreiungskampf von dem Begriff der (verbotenen) Aggression ausnahm. Damit waren genügend Stimmen, Entschließungen und Dokumente zusammen, die bezeugten, dass die überwältigende Mehrheit der Staaten den bewaffneten Kampf der Befreiungsbewegungen als legitim und mit dem Völkerrecht vereinbar anerkannten.
Natürlich gab es damals einen harten Kern vor allem ehemaliger Kolonialmächte und ihrer Wissenschaft, die gegen die Anerkennung argumentierten. Wenn aber auch jetzt noch den wenigen verbliebenen Befreiungsbewegungen wie der kurdischen PKK (Partiya Karkeren Kurdistane), der Frente Polisario in der Westsahara oder eben der Hamas und den anderen kleineren Bewegungen wie der PFLP das Recht zum bewaffneten Kampf für ihre Befreiung abgesprochen wird, so zeigt das nur die lange Nachwirkung kolonialen Denkens, das immer noch die Köpfe angeblich aufgeklärter Wissenschaft und Politik beherrscht.
Schließlich gelang es den Staaten auf der „Diplomatischen Konferenz“ 1977 in Genf, die nationalen Befreiungskämpfe als internationale Konflikte in Art. 1 Zif. 4 des I. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen von 1949 (ZPI) zu verankern. Den Kämpfern im Guerillakampf wurde damit der Status von Kombattanten und Kriegsgefangenen verschafft. Nur Israel stimmte dagegen.
Diese letztlich erfolgreiche Entwicklung, die Regeln des humanitären Völkerrechts auch auf die Befreiungskämpfe gegen koloniale Unterdrückung und Fremdherrschaft zu erstrecken, hat allerdings den Vorwurf des Terrorismus nicht aus der Welt geschaffen. Die historische Erfahrung zeigt, dass auch in Befreiungskämpfen ebenso wie in Kriegen zwischen Staaten auf die Mittel des Terrorismus zurückgegriffen wird. Akut wurde die Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen Befreiungskampf und Terrorakt 1972 nach einer Reihe von Flugzeugentführungen und dem Anschlag von Palästinensern auf die israelische Olympiamannschaft in München. Der Generalsekretär der UNO setzte das Thema auf die Tagesordnung der 27. Sitzung, denn es gab die Befürchtung, dass der Terrorismus zum Hebel gegen die Befreiungsbewegungen benutzt werde. Die Generalversammlung wiederum berief eine Kommission, handelte sich dabei aber eine Anzahl von Gegenstimmen ein, da sie gleichzeitig die Legitimität des Befreiungskampfes bestätigte und die terroristischen Akte kolonialer und rassistischer Mächte verurteilte.
Das war und blieb der zentrale Streitpunkt, weswegen es bis jetzt keine allgemein akzeptierte Definition des Terrorismus gibt. Während die ehemaligen Kolonialmächte die Befreiungskämpfe in die Terrorismusdefinition hineinnehmen möchten, dringen die inzwischen befreiten Staaten darauf, auch den Staats-Terrorismus als solchen in die Definition aufzunehmen. Da es darüber keine vertragliche Einigung gibt, bleibt der Terrorismus in der allgemeinen unverbindlichen politischen Debatte gegenseitiger Beschuldigung. Überwiegende Einigkeit scheint jedoch darüber zu bestehen, dass es bei der Unterscheidung nicht auf die angewandten Mittel und Methoden, sondern vielmehr auf die Ziele und Motive der Kampfführung ankommt, wie es die Kommission in ihrem Bericht formulierte:
„Völker, die darum kämpfen, sich von fremder Unterdrückung und Ausbeutung zu befreien, haben das Recht, alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, auch Gewalt. Es wurde betont, dass der Ausschuss nicht alle Gewaltakte auf internationaler Ebene, unabhängig von ihrem Zweck und ihren Motiven, unter den allgemeinen Begriff des internationalen Terrorismus fassen sollte; Handlungen, die von Bürgern von Staaten begangen werden, die sich im Kriegszustand befinden und die sich dem Angreifer in den besetzten Gebieten widersetzen oder für ihre nationale Befreiung kämpften, können nicht als Akte des internationalen Terrorismus betrachtet werden: Handlungen jedoch, die von einem einzelnen Staat gegen Menschen mit dem Ziel durchgeführt wurden, ihre nationalen Befreiungsbewegungen auszulöschen und den Widerstand gegen die Besatzer zu brechen, sind wahre Manifestationen des internationalen Terrorismus im weitesten Sinne“.


Amnesty International veröffentlichte am 5. Dezember ihre Schlussfolgerungen, dass Israel in Gaza einen Völkermord begeht. Quelle: 2024, Amnesty International.

Trotz dieses völkerrechtlich eindeutigen Befundes, der auch die Hamas unabhängig von ihrer Religion und ihrem Gesellschaftsverständnis als Befreiungsbewegung qualifiziert, wird sie in Israel und den westlichen Staaten als Terrororganisation disqualifiziert, die kein Recht auf Gewalt gegen die Besatzungsmacht hat. Selbstmordattentate gegen Siedler und israelische Zivilisten sind genauso verboten wie die Angriffe am 7. Oktober 2023 auf Zivilisten in den Kibbuzim oder dem Rave-Festival. Sie stellen Kriegsverbrechen dar, die verfolgt werden müssen. Das stellt jedoch nicht den Ausbruch aus dem „Freiluftgefängnis“ Gaza, den Durchbruch durch die Absperrung, die Überwindung der Grenze und den Angriff auf Teile der israelischen Armee und ihre militärischen Einrichtungen unter Terrorverdacht. Die Absicht des Angriffs, Angst und Panik unter den Kibbuzbewohnern und Besuchern des Festivals zu erzeugen, erfüllt zweifellos alle Merkmale des Terrors, illegalisiert den Ausbruch selbst aber noch nicht als Akt des Terrorismus.  So antwortete der in den USA lebende und lehrende Historiker Rashid Khalidi auf die Feststellung des Interviewers, „Manche bezeichnen die Hamas schlicht als Mörderbande“ mit den Worten:
„Ich denke, hier hilft ein Blick in die Geschichte, in der auch andere Gruppen so bezeichnet wurden. Zunächst zur Hamas: Man muss den Kontext verstehen, um sie zu verstehen. Man muss sie in den Kontext des Krieges gegen Palästina stellen, in dem Widerstand stattfindet. Hamas ist Teil einer Widerstandsbewegung und Widerstand nimmt verschiedene Formen an. Einige davon beinhalten Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Das war schon so, bevor es das humanitäre Völkerrecht gab. Die Nationale Befreiungsfront (FLN) in Algerien, die Irisch-Republikanische Armee (IRA) oder die Amerikaner, die die britische Kolonialherrschaft stürzten, haben Aktionen gemacht, die Verstöße sind gegen das, was heute als humanitäres Völkerrecht bezeichnet wird. Waren sie eine Bande mörderischer Verbrecher? Nun, so haben die Franzosen die FLN genannt und die Briten die IRA. So nennen die Israelis die Hamas. So nennen die amerikanischen Massenmedien die Hamas. Einige ihrer Aktionen beinhalten schreckliche Taten, die unbestreitbar gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Bedeutet das, dass diese Charakterisierung das Wesen von Hamas auf den Punkt bringt? Nein. Die Hamas hat schreckliche Taten begangen und ist gleichzeitig Teil einer Widerstandsbewegung. Ich persönlich halte im Übrigen den Begriff Terrorismus für einen stark ideologisch belasteten Begriff, der für bestimmte politische Zwecke verwendet wird“.

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BA 331 Erfreulich:
Hassan Jabareen, vielen unter Ihnen als Zoom-Referent während der BIP-Konferenz in Nürnberg bekannt, als er bereits Ende Mai wegen der Gerichtsverfahren langfristig eine positive Entwicklung sah, schreibt im Jahresrückblick von https://www.adalah.org/en/: „Historische Entwicklungen im Völkerrecht befassten sich mit diesen Gräueltaten, wobei der Internationale Gerichtshof (IGH) die Behauptung Südafrikas, Israel begehe Völkermord an den Palästinensern in Gaza, für plausibel hielt. Der IGH veröffentlichte außerdem sein Gutachten, in dem er die Besatzung des Gazastreifens und des Westjordanlands, einschließlich Ost-Jerusalems, durch Israel für rechtswidrig erklärte. Darüber hinaus erließ der Internationale Strafgerichtshof nach langer Verzögerung Haftbefehle gegen Premierminister Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Gallant wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Gaza.“
Ausführlicher gehen wir auf den Jahresrückblick von Law For Palestine ein (nicht nur für juristisch Interessierte ein lohnenswerter Newsletter: https://law4palestine.org):
„Gegen Ende des Jahres 2024 möchten wir von Law for Palestine einen Moment innehalten, um über die Fortschritte nachzudenken, die wir gemacht haben – Fortschritte, die dank unserer unglaublichen Unterstützer wie Ihnen möglich wurden. Dieses Jahr war für das palästinensische Volk mit immensen Herausforderungen verbunden, aber es war auch ein Jahr bedeutender Fortschritte in den Bereichen Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht, das von tiefgreifenden rechtlichen Durchbrüchen geprägt war.
Zu den wichtigsten Errungenschaften gehören die Ausstellung von Haftbefehlen durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gegen israelische Täter internationaler Verbrechen (weitere werden folgen), das bahnbrechende Gutachten des IGH, in dem die Besatzung Israels für rechtswidrig erklärt wird, der Fall des Völkermords, der vom Internationalen Gerichtshof geprüft wird, und mehrere rechtliche Schritte in Europa und den Vereinigten Staaten gegen Staaten und Unternehmen, die sich an Verstößen mitschuldig gemacht haben – vom Waffenhandel bis hin zu wirtschaftlichen Geschäften mit illegalen Siedlungen.
Wir von Law for Palestine (L4P) haben diese Entwicklungen nicht nur beobachtet, sondern sie mitgestaltet. Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir Trauer in sinnvollen Fortschritt umgewandelt. So hat L4P beispielsweise eine wichtige Datenbank zusammengestellt, in der fast 500 Fälle von Anstiftung zum Völkermord durch Israel dokumentiert sind. Diese Ressource ist in Gerichtsverfahren von entscheidender Bedeutung geworden und wurde von der UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese und Amnesty International in ihren Berichten zitiert, in denen sie zu dem Schluss kommen, dass Israel einen Völkermord begeht. Kürzlich haben wir in Zusammenarbeit mit Visualizing Palestine„Intent: The Road to Genocide“ ins Leben gerufen, ein interaktives visuelles Tool, das die Zusammenhänge zwischen völkermörderischen Äußerungen und den Handlungen Israels in Gaza aufdeckt.
Beim IStGH spielten wir eine entscheidende Rolle, indem wir ein 200-seitiges Dokument über den Völkermord in Gaza einreichten und später einen amicus -Curiae-Brief, der den Argumenten zur Blockierung der Haftbefehle entgegentrat. Diese Bemühungen, zusammen mit unseren Partnern und anderen Organisationen, führten zur lang erwarteten Ausstellung dieser Haftbefehle. Nach ihrer Veröffentlichung organisierten wir am Rande der Sitzung der Vertragsstaaten beim IStGH eine Veranstaltung, bei der wir die Verpflichtung der Staaten zur Durchsetzung der Haftbefehle betonten.
Seit Beginn des Gaza-Krieges im Oktober 2023 gehörten wir zu den ersten, die die Alarmglocken über die völkermörderischen Handlungen Israels läuteten. Wir warnten 13 europäische Staaten vor den rechtlichen Konsequenzen einer Mittäterschaft. Wir leiteten auch Podiumsdiskussionen mit über 30 Ländern und UN-Vertretern und drängten auf Maßnahmen durch den Internationalen Gerichtshof. Als Südafrika seinen Völkermordfall einreichte, stellten wir unsere Datenbank zur Verfügung. Wir sind stolz darauf, dass unser Mitglied des Treuhändervorstands, John Dugard, Teil des Anwaltsteams ist, das Südafrika vor Gericht vertritt. Unsere wichtigste Aufgabe war jedoch die Rechenschaftspflicht, um Staaten und Unternehmen daran zu hindern, Völkermord zu begehen und illegale Besetzungen zu unterstützen. Diese Arbeit erstreckt sich auf vier Bereiche:

  • Zusammen mit unseren Partnern ELSC und PIPD haben wir die Initiative „Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht für Palästina“ ins Leben gerufen, die Anwälte zusammenbringt, um Fälle vor europäischen Gerichten zu verfolgen.
  • Wir haben in Deutschland einen Fall vorgebracht, um Waffenverkäufe an Israel zu stoppen, und eine Beschwerde gegen den Axel Springer-Konzern eingereicht, weil das Unternehmen über seine Tochtergesellschaft Yad2 Immobilien in illegalen Siedlungen vermarktet.
  • Wir haben bei der Einreichung eines Falles vor niederländischen Gerichten mitgewirkt, um Waffenexporte zu stoppen und Unternehmen daran zu hindern, die israelische Besatzung zu unterstützen.
  • Wir bereiten uns auf einen bevorstehenden US-Fall vor, Einzelheiten werden noch bekannt gegeben.

Nach dem bahnbrechenden Urteil des Internationalen Gerichtshofs im Juli 2024 haben wir sofort Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die Wirkung des Gutachtens nicht verloren geht. Wir führten runde Tische mit führenden Wissenschaftlern, tauschten uns mit Staaten bei den Vereinten Nationen und der Europäischen Union aus, hielten Vorträge an Universitäten auf der ganzen Welt, unter anderem in Genf, Rutgers, New York, Lund, Istanbul und Galway, und veröffentlichten und werden weiterhin detaillierte Forschungsergebnisse veröffentlichen, um die Nutzung des Gutachtens zur Rechenschaftspflicht von Staaten und Unternehmen zu unterstützen. Darüber hinaus:

  • Wir schulten Hunderte von Journalisten und Menschenrechtsaktivisten, um Kriegsverbrechen für Gerichtsverfahren zu dokumentieren.
  • Wir starteten die dritte Staffel des Jurists for Palestine Forum, das nun über 1.450 internationale Anwälte und Forscher zusammenbringt.
  • Wir veröffentlichten über 2.500 Nachrichten in unseren wöchentlichen Berichten „Palestine’s Legal Scene“.

https://law4palestine.org

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.

Ein palästinensischer Vater von acht Kindern stieg auf sein Dach und wurde vor den Augen seines Sohnes von einem israelischen Scharfschützen erschossen
Ein 47-jähriger Palästinenser stieg mit seinem Sohn auf das Dach seines Hauses im Westjordanland, um eine Zigarette zu rauchen. Er wurde von einem Scharfschützen der israelischen Armee ohne ersichtlichen Grund erschossen.
Sein Leben endete abrupt, mit einer Kugel, die ein israelischer Soldat aus der Ferne abfeuerte, ohne Rechtfertigung und ohne Grund, außer dass einheimische Kinder offenbar Steine auf die Soldaten warfen – Teil eines regelmäßigen Rituals, wenn die Armee in ihre Stadt einmarschiert. Die Kinder waren ziemlich weit von Katson entfernt, und die Steine gefährdeten niemanden. Die Kugel, die den Vater von acht Kindern in Gegenwart eines von ihnen tötete, tötete einen Mann, der nie verhaftet worden war und nie Ärger mit den Behörden gehabt hatte.
Der vollständige Artikel unter:
https://www.haaretz.com/israel-news/twilight-zone/2024-12-28/ty-article-magazine/.highlight/a-palestinian-father-of-eight-went-up-to-his-roof-and-was-shot-dead-by-an-israeli-sniper/00000194-0bd2-d30e-a9ff-7bda88950000?utm_source=mailchimp&utm_medium=Content&utm_campaign=weekend&utm_content=edd5e6ce5c


Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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BIP-Aktuell #330: Die komplexe Geschichte des Konflikts zwischen Israel und Syrien

Assad hat Israel nie angegriffen, aber Israel feiert seinen Sturz

  1. Die komplexe Geschichte des Konflikts Israels mit Syrien
  2. Erfreulich
  3. Israelische Razzien im Westjordanland – Dutzende Palästinenser festgenommen

Zwischen Israel und Syrien besteht ein Dauerkonflikt, der mit der Gründung des Staates Israel begann und trotz der Veränderungen im syrischen Regime anhält. Die Aggression ging zumeist von der israelischen Seite aus und wurde von den USA unterstützt. Doch mit dem Sturz des Assad-Regimes, das seit über 50 Jahren konsequent auf Vergeltungsmaßnahmen gegen israelische Aggressionen verzichtet hat, feiern die Israelis seinen Sturz als weiteren Sieg.

Syrien erlangte seine Unabhängigkeit zwei Jahre vor Israel. Während des Krieges von 1948, als die israelischen Streitkräfte eine umfassende ethnische Säuberung der einheimischen palästinensischen Bevölkerung aus ihren Häusern durchführten (die Nakba siehe BIP-Aktuell #262), haben syrische Streitkräfte an der Seite anderer arabischer Länder Israel angegriffen. Darüber hinaus wurde in Damaskus die Arabische Rettungsarmee (ARA) unter der Führung von Fawzi Al-Qawuqji gegründet, die an der Seite der arabischen Armeen kämpfte, um die Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung zu verhindern. Das Versagen Syriens, die ethnische Säuberung und die Gründung des Staates Israel zu verhindern, ist einer der Faktoren, die zum Staatsstreich von 1949 führten, bei dem Oberst Husni Al-Za’im die Macht übernahm.


Präsident Hafez al-Assad und Präsident Saddam Hussein, die beiden Führer der Baath-Partei in Syrien und Irak, bei einem Treffen im Jahr 1979. Quelle: Syriahr.com.



Syrien litt unter instabilen Regierungen und einem weiteren Staatsstreich im Jahr 1954. Es war in Grenzstreitigkeiten mit der Türkei und in einen Aufstand der Drusen verwickelt. Die sozialistische Baath-Partei wurde 1947 gegründet und gewann in der syrischen Politik an Einfluss, insbesondere nachdem Syrien 1956 als Reaktion auf den Einmarsch Israels in Ägypten an der Seite des Vereinigten Königreichs und Frankreichs einen Pakt mit der Sowjetunion geschlossen hatte. Der wachsende Panarabismus unter der Führung des Ägypters Gamal Abdel Nasser führte 1958 zum Zusammenschluss Syriens mit Ägypten zur Vereinigten Arabischen Republik, die bis 1961 bestand. Im Jahr 1964 übernahm die Baath-Partei in Syrien die Macht und errichtete ein Ein-Parteien-System.

1967 begann Israel den sogenannten Sechstagekrieg, zerstörte einen Großteil der syrischen Luftwaffe und eroberte die syrischen Golanhöhen. Etwa 140.000 Syrer wurden vom Golan nach Syrien vertrieben, und die verbleibende Bevölkerung des Golan wurde der israelischen Besatzung unterworfen, die bis heute andauert. Dem Historiker Tom Segev zufolge argumentierte Israel, der Grund für den Angriff auf Syrien seien Provokationen der syrischen Streitkräfte gewesen, die das Feuer auf israelische Bauern in der entmilitarisierten Zone unterhalb des Golan eröffneten. Segev zeigt jedoch, dass die israelische Militärführung gepanzerte Traktoren in die entmilitarisierte Zone schickte, um die syrischen Streitkräfte zu provozieren und einen casus belli zu schaffen. Israels Verteidigungsminister Moshe Dayan gab 1976 in einem Interview zu, dass Israel mehr als 80 % der Zusammenstöße mit Syrien im Vorfeld des Krieges provoziert hatte.

Nach der syrischen Niederlage in diesem Krieg unterstützte Syrien die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) in Jordanien, und der syrische Verteidigungsminister Hafez Al-Assad übernahm 1970 die Macht als Präsident Syriens bis zum Jahr 2000. Am 6. Oktober 1973 starteten Syrien und Ägypten einen Überraschungsangriff auf Israel, den die Israelis “Jom-Kippur-Krieg” nennen, allgemein als Oktoberkrieg bekannt. Israel hatte die Fähigkeiten der arabischen Armeen unterschätzt und geglaubt, sie seien unfähig zu einem Angriff. Die Israelis wurden jedoch überrumpelt. Die syrischen Streitkräfte waren in der Lage, den besetzten Golan zurückzuerobern, aber die USA griffen ein und lieferten Israel mitten im Krieg moderne Waffen, die es der israelischen Armee ermöglichten, den besetzten Golan zurückzuerobern. Präsident Hafez Al-Assad erklärte sich bereit, im Gegenzug für die Rückgabe der besetzten Gebiete einen Friedensvertrag mit Israel zu unterzeichnen, aber Israel hat dem nie zugestimmt.

Hafez Al-Assad regierte Syrien brutal, schlug verschiedene Aufstände nieder, inhaftierte und folterte seine Gegner. Dass Israel die besetzten palästinensischen Gebiete mit eiserner Faust regierte und Freiheitsaktivisten folterte und inhaftierte, darf an dieser Stelle nicht verschwiegen werden. In der Zwischenzeit hatten die islamische Revolution im Iran und der iranisch-irakische Krieg die Baath-Partei im Irak auf die Seite der USA gezogen. Diese versorgten den Irak mit Waffen und Geld, um den Iran anzugreifen und damit das ideologische Bündnis zwischen dem Irak und Syrien zu untergraben. Als die USA 1990 in den Irak einmarschierten, schloss sich Syrien der US-Koalition gegen den Irak an. Hafez Al-Assads Sohn Bassel Al-Assad kam 1994 bei einem Autounfall ums Leben. Sein Bruder Rifaat Al-Assad wurde 1998 aus dem Amt des Vizepräsidenten entlassen, wodurch der Weg für Hafez Al-Assads zweiten Sohn Bashar Al-Assad geebnet wurde, der nach dessen Tod im Jahr 2000 sein Nachfolger wurde.

Israel und Syrien haben danach ihren Konflikt auf libanesischem Boden fortgesetzt. Syrien besetzte Teile des Libanon, während Israel Milizen ausbildete und bewaffnete, um gegen die palästinensischen Gruppen im Libanon zu kämpfen. Im Jahr 1981 annektierte Israel illegal den besetzten Golan, 1982 marschierte Israel in den Libanon ein und griff die syrische Armee an. Israel nutzte den Einmarsch in den Libanon auch zu einem Massaker in den palästinensischen Flüchtlingslagern von Sabra und Shatilla, das von maronitischen christlichen Milizen mit logistischer Unterstützung des israelischen Militärs durchgeführt wurde. Israel hielt den Südlibanon bis 2000 besetzt, und Syrien besetzte Teile des Libanon bis 2005.

Im Jahr 2002 behaupteten die USA, Syrien habe sich Massenvernichtungswaffen beschafft, ohne dabei zu erwähnen, dass Israel bereits im Besitz solcher Waffen war. Israel nahm 2003 seine Angriffe gegen Syrien mit der Bombardierung eines Palästinenserlagers in der Nähe von Damaskus wieder auf. Im September 2007 führte Israel einen Luftangriff auf Syrien durch, bei dem es sich nach israelischen Angaben um einen Angriff auf eine im Bau befindliche Nuklearanlage handelte. In dieser Zeit hat sich Syrien bemüht, die gegen das Land verhängten US-Sanktionen zu beenden und nach den Konflikten mit dem Irak und dem Libanon wieder freundschaftliche diplomatische Beziehungen zu anderen arabischen Staaten aufzunehmen. Es hat auch geheime Verhandlungen mit Israel über einen möglichen Friedensvertrag geführt, aber Israel hat sich letztlich geweigert, sich aus dem besetzten Golan zurückzuziehen.

Nach der Entscheidung Israels, auf den besetzten Golan nicht zu verzichten, erneuerten die USA 2010 die Sanktionen gegen Syrien. Nachdem Bashar Al-Assad Demonstrationen gegen sein Regime blutig niedergeschlagen hatte, begann im April 2011 in Syrien ein blutiger Bürgerkrieg, der bis zum Sturz von Präsident Bashar Al-Assad 13 Jahre andauerte. Schon 2011 hat die USA zum Regimewechsel aufgerufen. Als der Bürgerkrieg begann, sagte der israelische Verteidigungsminister Ehud Barak, dass Assads Regime kein weiteres halbes Jahr überdauern werde (Quelle auf Hebräisch). 2019 erkannte US-Präsident Trump die illegale Besetzung und Annexion des syrischen Golan durch Israel an, und Israel errichtete auf dem Golan eine Siedlung namens “Trump Heights”. Israel hat während der gesamten Dauer des Bürgerkriegs unablässig Luftangriffe gegen Syrien geflogen, und Syrien hat nie Vergeltung geübt. Israel unterstützte darüber hinaus einige der Rebellengruppen, insbesondere die Jabhat Al-Nusra, einen Ableger von Al-Qaida. In der Tat hat Syrien Israel seit 1973 nicht ein einziges Mal angegriffen. Im Jahr 2012 kündigte die Hamas-Partei in Palästina aus Protest gegen die Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkriegs ihre Beziehungen zum Assad-Regime in Syrien auf. Die Hamas beglückwünschte das syrische Volk zu seiner Befreiung vom Assad-Regime.


Präsident Bashar Al-Assad trifft den iranischen Präsidenten Raisi. Source: 2022, Khamanei, Wikipedia.



Zu den Rebellen, die Al-Assad am 8. Dezember gestürzt haben, gehören auch die von Israel unterstützten Rebellengruppen. Die Feierlichkeiten in Israel zum Sturz des Assad-Regimes erscheinen jedoch seltsam, wenn man bedenkt, dass Syrien unter beiden Assads, Vater und Sohn, bereit war, Israel nicht anzugreifen, auch wenn Israel Syrien wiederholt angegriffen hat – eine stillschweigende Übereinkunft, die wahrscheinlich nicht fortgesetzt wird. Israel schickte seine Armee nach Syrien und eroberte weiteres Gebiet, wobei es nicht nur die politische Instabilität ausnutzt, sondern auch massiv gegen das Völkerrecht verstößt.

Peter Münch schreibt in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung vom 14. Dezember:



„Auf ira­ni­scher Sei­te kann all das nach der Lo­gik des Kon­flikts nur zu ei­nem Ent­schluss füh­ren: zum Bau der Bom­be, be­vor es zu spät ist. An­ge­sichts der ak­tu­el­len Schwä­che ist dies der schnells­te Weg zu neu­er Stär­ke und Ab­schre­ckungs­kraft. Wie einst die USA und die So­wjet­uni­on im Kal­ten Krieg stün­den sich dann im Na­hen Os­ten die Atom­mäch­te Iran und Is­ra­el ge­gen­über. Doch nie­mand soll­te sich dar­auf ver­las­sen, dass die­ses Gleich­ge­wicht des Schre­ckens ein ums Über­le­ben kämp­fen­des is­la­mis­ti­sches Re­gime in Iran und den um sei­ne Exis­tenz kämp­fen­den jü­di­schen Staat vom Ein­satz der ul­ti­ma­ti­ven Waf­fe ab­hält. Is­ra­el und Iran be­we­gen sich da­mit nicht nur ein­fach auf den Ab­grund zu. Sie lie­fern sich ein Wett­ren­nen ins Ver­der­ben. An­ge­sichts die­ser dra­ma­ti­schen La­ge ist es ver­wun­der­lich, dass der Rest der Welt der­zeit vor al­lem als stau­nen­der Be­ob­ach­ter auf die Zei­ten­wen­de in Nah­ost schaut.“



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Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Erfreulich“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!

BA 330 „Erfreulich“:

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.
Israelische Razzien im Westjordanland – Dutzende Palästinenser festgenommen

11. Dezember 2024

„Israelische Streitkräfte haben Dutzende von Palästinensern aus verschiedenen Städten im Westjordanland festgenommen, während das Militär in die besetzten Gebiete einmarschierte. 
In der Stadt Hebron (Al-Khalil) im südlichen Westjordanland wurden 15, in Jericho 17 und weitere Palästinenser in Silat al-Harithiya westlich von Jenin und in Nablus festgenommen.
Illegale jüdische Siedler überfielen unter dem Schutz der israelischen Streitkräfte die Häuser der palästinensischen Bewohner in Massafer Yatta, südlich von Hebron. Außerdem beschlagnahmten die israelischen Behörden 94 Dunums landwirtschaftliches Land in Beit Jala im südlichen Westjordanland. Palästinensische Medien berichteten, die Beschlagnahmung sei Teil der laufenden Bemühungen um den Ausbau der Siedlungen.
Am Montag erschossen ´Sicherheitskräfte` der Palästinensischen Autonomiebehörde einen jungen Mann in der besetzten Stadt Jenin im Westjordanland. Auf Videoaufnahmen, die in den sozialen Medien geteilt wurden, ist zu sehen, wie der 17-jährige Rehbi al-Shalabi auf einem Motorrad nur wenige Meter vor dem Sicherheitsfahrzeug der PA-Kräfte zum Stehen kommt. Sie eröffnen das Feuer auf al-Shalabi, der sofort vom Fahrrad fällt. Auch sein Bruder wird bei der Schießerei verletzt.“
https://www.palestinechronicle.com/israeli-raids-across-west-bank-scores-of-palestinians-detained/


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BIP-Aktuell #329: Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 19.7.2024

und seine Konsequenzen für Deutschland und deutsche Firmen

Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 19.7.2024

  1. Erfreulich
  2. Vom Hausarrest ins Gefängnis – Ayham Salaymeh ist jüngster palästinensischer Gefangener
  3. Vom Hausarrest ins Gefängnis – Ayham Salaymeh ist jüngster palästinensischer Gefangener

BIP-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Ninon Colneric stellt das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 19. Juli 2024 zur Unrechtmäßigkeit der israelischen Besatzung des palästinensischen Territoriums und zu weiteren völkerrechtswidrigen Verhaltensweisen Israels vor. Sie erklärt, wie das Gutachten zustande kam und welche Konsequenzen es für Israel, für Drittstaaten, insbesondere für die deutsche Regierung und für deutsche Firmen hat.
 
1. Rechtlicher Hintergrund
Die UNO-Generalversammlung kann über jede Rechtsfrage ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) anfordern (Art. 96 Abs. 1 Charta der Vereinten Nationen). Anders als Entscheidungen des IGH über Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten, die von den Parteien des betreffenden Rechtsstreits befolgt werden müssen, sind solche Gutachten rechtlich nicht bindend. Es werden jedoch Normen interpretiert, die ihrerseits verbindlich sind. Die Gutachten des IGH haben hohe Autorität, weil sie die Rechtsauffassungen des Hauptrechtsprechungsorgans der Vereinten Nationen enthalten und die Richter von der UNO-Generalversammlung und vom Sicherheitsrat in getrennten Wahlgängen, in denen sie jeweils die absolute Mehrheit benötigen, gewählt worden sind.




Der Internationale Gerichtshof in Den Haag. Quelle: Internationaler Gerichtshof.



2. Vorgeschichte des Gutachtens vom 19.7.2024
Im Palästina-Konflikt hatte der IGH ein erstes Gutachten bereits am 9.7.2004 erstattet. Damals ging es um die rechtlichen Konsequenzen des Baus einer Mauer auf dem besetzten palästinensischen Territorium. Der Gerichtshof gelangte zu dem Ergebnis, dass der Bau der Mauer völkerrechtswidrig sei und dass Israel sie zurückbauen und Schadensersatz zahlen müsse. Den Einwand Israels, dass es ein Recht auf Selbstverteidigung habe, wies der Gerichtshof mit folgender Begründung zurück (Rn. 139): Artikel 51 der Charta erkenne ein Recht auf Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs eines Staates gegen einen anderen Staat an. Israel behaupte jedoch nicht, dass die Angriffe gegen das Land einem ausländischen Staat zuzuschreiben seien. Israel könne sich auch nicht auf Resolutionen des UN-Sicherheitsrats berufen, die im Zusammenhang mit dem Angriff auf die USA am 9.11.2001 gefasst worden waren; denn die Bedrohung komme nicht von außerhalb, sondern aus dem besetzten palästinensischen Gebiet, über das Israel die Kontrolle ausübe – Israel setzte den Mauerbau ungeachtet des Gutachtens fort.
 
Am 30.12.2022 fasste die Generalversammlung der UNO den Beschluss, den Gerichtshof um ein weiteres Gutachten zu ersuchen, diesmal zu rechtlichen Konsequenzen, die sich aus den Politiken und den Praktiken Israels im besetzten palästinensischen Gebiet einschließlich Jerusalem ergeben.
 
3. Die wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens vom 19.7.2024 und die Reaktion der UN-Generalversammlung
Der IGH legte das Gutachten am 19.7.2024 vor. Er gelangte zu folgenden Ergebnissen (Rn. 285):



– Die fortgesetzte Anwesenheit des Staates Israel im besetzten palästinensischen Gebiet ist rechtswidrig.
– Der Staat Israel ist verpflichtet, seine rechtswidrige Anwesenheit im besetzten palästinensischen Gebiet so schnell wie möglich zu beenden.
– Der Staat Israel ist verpflichtet, alle neuen Siedlungsaktivitäten unverzüglich einzustellen und alle Siedler aus dem besetzten palästinensischen Gebiet zu auszusiedeln.
– Der Staat Israel ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der allen betroffenen natürlichen oder juristischen Personen im besetzten palästinensischen Gebiet entstanden ist. 
– Alle Staaten sind verpflichtet, die Situation, die sich aus der rechtswidrigen Anwesenheit des Staates Israel im besetzten palästinensischen Gebiet ergibt, nicht als rechtmäßig anzuerkennen und keine Hilfe oder Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Situation zu leisten, die durch die fortgesetzte Anwesenheit des Staates Israel im besetzten palästinensischen Gebiet entstanden ist.
– Internationale Organisationen, einschließlich der Vereinten Nationen, sind verpflichtet, die Situation, die sich aus der rechtswidrigen Anwesenheit des Staates Israel im besetzten palästinensischen Gebiet ergibt, nicht als rechtmäßig anzuerkennen.
– Die Vereinten Nationen, insbesondere die Generalversammlung, die diese Stellungnahme angefordert hat, und der Sicherheitsrat sollten die genauen Modalitäten und weitere Maßnahmen prüfen, die erforderlich sind, um die rechtswidrige Anwesenheit des Staates Israel im besetzten palästinensischen Gebiet so schnell wie möglich zu beenden.“



Ausführlich begründete der Gerichtshof, warum auch Gaza besetztes palästinensische Gebiet ist (Rn. 88 f.). In zeitlicher Hinsicht beschränkte er sich darauf, das Verhalten Israels bis zu seiner Reaktion auf den Angriff der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen am 7.10.2023 zu untersuchen (Rn. 81).
 
Zentrale Pfeiler des Gutachtens sind das Verbot der gewaltsamen Aneignung von Gebieten und das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes. Die von einigen Beteiligten angeführten Oslo-Abkommen würden Israel nicht erlauben, Teile der besetzten palästinensischen Gebiete zu annektieren, um seinen Sicherheitsbedürfnissen nachzukommen. Sie würden Israel auch nicht ermächtigen, eine ständige Präsenz in den besetzten palästinensischen Gebieten für solche Sicherheitsbedürfnisse aufrechtzuerhalten (Rn. 263). Der Gerichtshof machte die Verpflichtung Israels, seine rechtswidrige Anwesenheit im besetzten palästinensischen Gebiet so schnell wie möglich zu beenden, nicht abhängig vom Abschluss eines Abkommens.
 
Ein großer Teil des Gutachtens ist der Analyse bestimmter Verhaltensweisen Israels im besetzten palästinensischen Gebiet gewidmet, die der Gerichtshof jeweils als völkerrechtswidrig einstuft. So behandelt der IGH unter der Überschrift „Siedlungspolitik“ (Rn. 111 ff.) die Themen: Transfer der eigenen Zivilbevölkerung, Konfiszierung oder Beschlagnahmung von Land, Ausbeutung der natürlichen Ressourcen, Ausweitung des Anwendungsbereichs israelischen Rechts, Zwangsumsiedlung der palästinensischen Bevölkerung und Gewalt gegen Palästinenser. Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass die Politiken und Praktiken Israels einer Annexion großer Teile des besetzten palästinensischen Gebiets gleichkommen (Rn. 173).
 
Ein eigenes Kapitel behandelt die Frage diskriminierender Rechtsvorschriften und Maßnahmen im besetzten palästinensischen Gebiet (Rn. 180 ff.). Hier geht es um die Politik der Aufenthaltsgenehmigungen, Einschränkungen der Freizügigkeit und den Abriss von Immobilien, sei es als Strafmaßnahme oder wegen fehlender Baugenehmigung. Der Gerichtshof konstatierte, dass das Regime umfassender Beschränkungen, das Israel den Palästinensern in den besetzten palästinensischen Gebieten auferlegt, eine systematische Diskriminierung unter anderem aus Gründen der Ethnie, der Religion oder der ethnischen Herkunft darstellt, die gegen Artikel 2 Absatz 1 und 26 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, Artikel 2 Absatz 2 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und Artikel 2 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung verstößt (Rn. 223). Der Gerichtshof prüfte auch, ob ein Verstoß gegen Art. 3 des letztgenannten Übereinkommens vorliegt. Diese Vorschrift lautet:

„Die Vertragsstaaten verurteilen insbesondere die Segregation und die Apartheid und verpflichten sich, alle derartigen Praktiken in ihren Hoheitsgebieten zu verhindern, zu verbieten und auszumerzen.“

Hierzu stellte der IGH fest, dass die israelischen Rechtsvorschriften und Maßnahmen im Westjordanland und in Ostjerusalem eine nahezu vollständige Trennung zwischen der Bevölkerungsgruppe der Siedler und der der Palästinenser bewirken und dazu dienen, diese aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund war er der Ansicht, dass auch ein Verstoß gegen Art. 3 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von rassischer Diskriminierung vorliegt, wobei er offenließ, welche der beiden Varianten – Segregation oder Apartheid – erfüllt ist.
 
Die UNO-Generalversammlung begrüßte das Gutachten in einer Resolution vom 13.9.2024, in der sie sich der rechtlichen Analyse des Gerichtshofs anschloss und im Wege der Konkretisierung u.a. forderte, dass Israel seine unrechtmäßige Anwesenheit im besetzten palästinensischen Gebiet binnen 12 Monaten beendet. Die Resolution wurde mit 124 Ja-Stimmen (darunter die EU-Mitgliedsstaaten Belgien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Lettland, Luxemburg, Malta, Portugal, Slowenien und Spanien) bei 14 Nein-Stimmen und 43 Enthaltungen (darunter Deutschland) angenommen. Das Abstimmungsverhalten ist dieser Tabelle zu entnehmen:



Die UN-Generalversammlung bedauerte nachdrücklich, dass die Regierung Israels ihre Verpflichtungen aus der Charta der Vereinten Nationen, dem Völkerrecht und den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen fortdauernd völlig missachtet und verletzt, und betonte, dass solche Verstöße den regionalen und internationalen Frieden und die Sicherheit ernsthaft gefährden. (Eine Liste der zahlreichen Resolutionen des Sicherheitsrats und der Generalversammlung, mit denen seit 1967 der Rückzug Israels aus dem besetzten Gebiet gefordert wird, findet sich hier, Rn. 77 f.)
 
4. Konsequenzen für Deutschland
In zwei Randziffern seines Gutachtens führte der IGH genauer aus, welche Verpflichtungen den Drittstaaten (also den Staaten außer Israel) obliegen:



„275. In Bezug auf das Recht auf Selbstbestimmung ist der Gerichtshof der Ansicht, dass es zwar Aufgabe der Generalversammlung und des Sicherheitsrats ist, die Modalitäten festzulegen, die erforderlich sind, um ein Ende der illegalen Präsenz Israels im besetzten palästinensischen Gebiet und die vollständige Verwirklichung des Rechts des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung zu gewährleisten, dass jedoch alle Staaten mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten müssen, um diese Modalitäten in die Tat umzusetzen. […]
278. Unter Berücksichtigung der Resolutionen des Sicherheitsrats und der Generalversammlung ist der Gerichtshof der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, keine Änderungen des physischen Charakters oder der demografischen Zusammensetzung, der institutionellen Struktur oder des Status des von Israel am 5. Juni 1967 besetzten Gebiets, einschließlich Ost-Jerusalem, anzuerkennen, es sei denn, die Parteien haben dies in Verhandlungen vereinbart, und in ihren Beziehungen zu Israel zwischen dem Gebiet des Staates Israel und dem seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiet zu unterscheiden. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Pflicht, bei den Beziehungen zu Israel zwischen seinem eigenen Hoheitsgebiet und dem besetzten palästinensischen Gebiet zu unterscheiden, unter anderem die Verpflichtung umfasst,
in allen Fällen, in denen es vorgibt, im Namen des besetzten palästinensischen Gebiets oder eines Teils davon in Angelegenheiten, die das besetzte palästinensische Gebiet oder einen Teil seines Hoheitsgebiets betreffen, zu handeln, auf vertragliche Beziehungen mit Israel zu verzichten;
darauf zu verzichten, mit Israel Wirtschafts- oder Handelsbeziehungen in Bezug auf das besetzte palästinensische Gebiet oder Teile davon einzugehen, die seine rechtswidrige Präsenz in dem Gebiet festigen könnten;
bei der Einrichtung und Aufrechterhaltung diplomatischer Missionen in Israel jegliche Anerkennung seiner illegalen Präsenz im besetzten palästinensischen Gebiet zu unterlassen;
und Schritte zu unternehmen, um Handels- oder Investitionsbeziehungen zu verhindern, die zur Aufrechterhaltung der illegalen Situation, die Israel im besetzten palästinensischen Gebiet geschaffen hat, beitragen (siehe „Legal Consequences for States of the Continued Presence of South Africa in Namibia (South West Africa) notwithstanding Security Council Resolution 276 (1970), Advisory Opinion, I.C.J. Reports 1971, S. 55-56, Abs. 122, 125-127).“ [Anm. d. Verf.: im Gutachten des Gerichtshofs sind die hier im Interesse der Übersichtlichkeit einzeln aufgeführten Alternativen als Fließtext miteinander verbunden.]



Die UN-Generalversammlung richtete an die Staaten in ihrer konkretisierenden Resolution zu dem IGH-Gutachten u.a. diese Aufforderung (Ziff. 5):



„(a) Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Staatsangehörigen und Unternehmen und Einrichtungen, die ihrer Gerichtsbarkeit unterliegen, sowie ihre Behörden nicht in einer Weise handeln, die eine Anerkennung, Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der durch die illegale Anwesenheit Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten geschaffenen Situation mit sich bringen würde;
(b) Maßnahmen zu ergreifen, um die Einfuhr von Produkten mit Ursprung in den israelischen Siedlungen sowie die Lieferung oder den Transfer von Waffen, Munition und damit verbundener Ausrüstung an die Besatzungsmacht Israel in allen Fällen einzustellen, in denen der begründete Verdacht besteht, dass sie in den besetzten palästinensischen Gebieten verwendet werden könnten;
(c) Sanktionen, einschließlich Reiseverbote und Einfrieren von Vermögenswerten, gegen natürliche und juristische Personen zu verhängen, die an der Aufrechterhaltung der unrechtmäßigen Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten beteiligt sind, auch im Zusammenhang mit der Gewalt von Siedlern;
(d) die Bemühungen um Rechenschaftspflicht für alle Opfer zu unterstützen;“

Das schwedische Diakonia International Humanitarian Law Centre analysierte in einer Publikation vom Oktober 2024 im Einzelnen, was die Vorgaben des IGH bedeuten. Es empfahl den Staaten die folgenden Maßnahmen, um ihren Verpflichtungen zu entsprechen:

  • In Bezug auf die Pflichten der Nichtanerkennung und der Unterscheidung sollten die Staaten:

– ihre öffentliche Positionierung vollständig an die Feststellungen des Gerichtshofs in dem Gutachten anpassen, einschließlich der Rechtswidrigkeit der fortgesetzten Präsenz Israels im besetzten palästinensischen Gebiet und seiner im besetzten palästinensischen Gebiet umgesetzten Politiken und Praktiken;
– bestehende Abkommen mit Israel hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs überprüfen und keine neuen Abkommen abschließen, die das besetzte palästinensische Gebiet in ihren Anwendungsbereich einbeziehen;
– die Einfuhr von in Siedlungen hergestellten Waren, die Ausfuhr von Waren in Siedlungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen für und Investitionen in Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet verbieten;
– Geschäfte mit israelischen Unternehmen verbieten, die sich an Aktivitäten beteiligen, die gemäß der UN-Datenbank über in den Siedlungen tätige Unternehmen als risikoreich eingestuft werden, beispielsweise in den Bereichen Verteidigung, Infrastruktur, Bauwesen und Ausbeutung natürlicher Ressourcen;
– da die meisten israelischen Unternehmen auch in den Siedlungen tätig sind, ausdrückliche Richtlinien zu der Frage festlegen, welche Geschäftsbeziehungen mit diesen Unternehmen zur Aufrechterhaltung der illegalen Situation beitragen, und einen wirksamen Überwachungsmechanismus einrichten;
– davon absehen, ihre diplomatischen Vertretungen in Israel nach Westjerusalem oder in das Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, zu verlegen, und davon absehen, Israelis im besetzten palästinensischen Territorium konsularische Dienstleistungen anzubieten; und
– jegliche Handlungen unterlassen, die die Rechte und den Schutz der palästinensischen Bevölkerung im besetzten palästinensischen Gebiet untergraben würden.
• In Bezug auf die Pflicht zur Nichtunterstützung sollten die Staaten:
– die Lieferung von Waffen und militärischer Ausrüstung sowie andere Formen der Unterstützung für Israel aussetzen, soweit diese zur Aufrechterhaltung der Besatzung verwendet werden können.
• In Bezug auf die Pflicht, mit rechtmäßigen Mitteln zusammenzuarbeiten, sollten die Staaten:
– für Resolutionen stimmen, die Folgemaßnahmen zur Umsetzung der Erkenntnisse des Gerichtshofs betreffen, und die Entscheidungen der UN-Gremien, insbesondere des Sicherheitsrats und der Generalversammlung, gewissenhaft umsetzen;
– Verstöße gegen das Völkerrecht in öffentlichen Foren verurteilen und internationale Mechanismen einrichten, darunter ein Schadensregister für das besetzte palästinensische Gebiet und einen Folgemechanismus zur Untersuchung von Verstößen gegen Artikel 3 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung;
– Vergeltungs- und Gegenmaßnahmen und die Verhängung gezielter Sanktionen gegen Einzelpersonen erwägen; und
– die Geltendmachung der internationalen Haftung Israels für Verstöße gegen die vom Gerichtshof festgestellten Erga-Omnes-Verpflichtungen, insbesondere das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung, das Verbot des gewaltsamen Gebietserwerbs und bestimmte Verpflichtungen Israels nach dem humanitären Völkerrecht und den internationalen Menschenrechtsnormen, erwägen.

  • In Bezug auf die Pflicht, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu gewährleisten [nach Maßgabe der 4. Genfer Konvention, siehe Rn. 279 des Gutachtens], sollten die Staaten:

– die Lieferung von Waffen und anderer militärischer Ausrüstung an Israel aussetzen, wenn die begründete Gefahr besteht, dass diese zur Begehung von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht verwendet werden könnten;
– bei der laufenden Untersuchung des Internationalen Strafgerichtshofs zur Situation im Staat Palästina kooperieren,
– Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass unparteiische humanitäre Organisationen, die im besetzten palästinensischen Gebiet präsent sind, effektiv arbeiten können; und
– die Hohen Vertragsparteien der Genfer Konventionen einberufen, um zu erörtern, wie die Bestimmungen des IV. Genfer Abkommens im besetzten palästinensischen Gebiet durchgesetzt werden können.



Der renommierte britische Völkerrechtler Ralph Wilde unterzog das Gutachten ebenfalls einer eingehenden rechtlichen Analyse. Er fordert, künftig die Illegalität der israelischen Präsenz im besetzten palästinensischen Gebiet als solche (im Unterschied zur Illegalität bestimmter Verhaltensweisen) in den Mittelpunkt zu stellen. Hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen für Drittstaaten geht er noch einen Schritt weiter als das Diakonia International Humanitarian Law Centre: Die israelische Präsenz im besetzten palästinensischen Gebiet sei auf komplexe und vielschichtige Weise mit dem israelischen Staat, einschließlich seines Militärs, und der israelischen Wirtschaft und Gesellschaft, einschließlich des kulturellen, sportlichen und bildungspolitischen Lebens, verknüpft, sodass sie faktisch und rechtlich untrennbar miteinander verbunden seien. Wenn es also um die Verpflichtungen gehe, die Drittstaaten und die EU in ihren Beziehungen zu Israel aufgrund des illegalen Charakters der israelischen Präsenz im besetzten palästinensischen Gebiet einzuhalten haben, müssten sich diese Verpflichtungen auf die Beziehungen als Ganzes beziehen. (Dazu im Einzelnen Rn. 84 ff. der Analyse.). Auf dieser Basis gelangt Wilde zu dem Schluss, dass Drittstaaten die folgenden Aktivitäten untersagen müssen (Rn. 108 a.E.):

  1. Alle Reisen nach Israel, einschließlich Reisen zu geschäftlichen, touristischen, kulturellen und sportlichen Zwecken, zu Bildungszwecken und anderen akademischen Aktivitäten, einschließlich Forschung, Hochschulaustausch, Teilnahme an Konferenzen, Beschäftigung, Aufenthalt, Dienst in den Streitkräften.
  2. Handel, Investitionen und andere Formen der Finanzierung, Technologietransfer und Bereitstellung von karitativer Unterstützung – mit dem israelischen Staat und israelischen Einrichtungen, einschließlich Universitäten.
  3. Alle anderen Formen der Zusammenarbeit mit dem israelischen Staat und israelischen Einrichtungen, wie z.B. Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie, Sportspiele, kulturelle Veranstaltungen, Hochschulaustausch und Partnerschaften.

Sowohl Diakonia International Humanitarian Law Centre als auch Ralph Wilde ziehen für die rechtliche Analyse ergänzend das sog. Namibia-Gutachten des IGH vom 21.6.1971 („Rechtliche Konsequenzen der fortgesetzten Präsenz Südafrikas in Namibia (Südwestafrika) ungeachtet der Resolution 276 (1970) des Sicherheitsrates für die Staaten“) heran. Es heißt in diesem Gutachten: „… die Nichtanerkennung der südafrikanischen Verwaltung des Territoriums sollte nicht dazu führen, dass dem namibischen Volk irgendwelche Vorteile aus der internationalen Zusammenarbeit vorenthalten werden.“ (Rn. 125). Dieser Passus – in der völkerrechtlichen Fachwelt als „Namibia“-Ausnahme bekannt – wird auch in dem Gutachten zum besetzten palästinensischen Gebiet zitiert. Es ist also auch in diesem Kontext die Namibia-Ausnahme zu beachten.
 
In Norwegen erarbeitete die Professorenvereinigung Forsvar Folkeretten („Das Völkerrecht verteidigen“) bereits einen Gesetzentwurf zum Verbot wirtschaftlicher Aktivitäten in illegalen besetzten und annektierten Gebieten. Ähnliche Gesetzesvorschläge werden – Folksvar Folkeretten zufolge – derzeit in einer Reihe von EU-Mitgliedstaaten diskutiert. In Belgien, Spanien und Finnland seien Gesetzesinitiativen im Gange. In Irland sei ein Gesetzesvorschlag im Oberhaus des Parlaments angenommen worden und habe die ersten beiden Phasen im Unterhaus durchlaufen.
 
Zu kompetenzrechtlichen Bedenken für eine nationale Gesetzgebung auf diesem Gebiet verwies Forsvar Folkeretten auf die Ausnahme, die in Artikel 24 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 über eine gemeinsame Einfuhrregelung enthalten ist und die Möglichkeit einzelstaatlicher Maßnahmen (u.a.) aus Gründen der öffentlichen Sittlichkeit und Ordnung eröffnet. Die Achtung des Völkerrechts, einschließlich des humanitären Völkerrechts, falle in den Bereich der öffentlichen Sittlichkeit und der öffentlichen Ordnung (im Englischen: public morality and public policy). Insoweit hätten die Mitgliedstaaten ein weites Ermessen.
 
5. Konsequenzen für deutsche Unternehmen
Die vom IGH in seinem Gutachten vom 19.7.2024 für die Drittstaaten herausgearbeiteten Verpflichtungen gelten nicht unmittelbar für Unternehmen. Sie sind jedoch bei der Interpretation deutscher Normen im Wege der völkerrechtsfreundlichen Auslegung zu beachten. Auch die tatsächlichen Feststellungen des IGH sind für die Rechtsanwendung in Deutschland von Bedeutung.
 
Relevant ist das Gutachten insbesondere für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dieses Gesetz regelt (u.a.) die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten. Gemäß § 2 Abs. 5 LkSG bezieht sich die Lieferkette im Sinne dieses Gesetzes auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Lieferung an den Endkunden und erfasst das Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich und das Handeln von unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferern. Geschützte Rechtspositionen im Sinne dieses Gesetzes sind gemäß § 2 Abs. 1 LkSG solche, die sich aus den in den Nummern 1 bis 11 der Anlage aufgelisteten Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte ergeben. Unter den Nummern 10 und 11 der Anlage werden der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aufgeführt, die – dem Gutachten des IGH vom 19.7.2024 zufolge – im besetzten palästinensischen Gebiet systematisch verletzt werden. Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten dürfen in ihren Beziehungen zu Israel aufgrund des LkSG diese Menschenrechtsverletzungen nicht ignorieren.
 
Gemäß § 8 f. LkSG haben in den Anwendungsbereich des LkSG fallende Unternehmen ein Beschwerdeverfahren einzurichten. Dieses soll Personen u.a. ermöglichen, auf menschenrechtliche Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich oder eines Zulieferers entstanden sind.
 
Von diesem internen Beschwerdeverfahren ist die externe Beschwerdemöglichkeit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu unterscheiden. Gestützt auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz haben fünf palästinensische Beschwerdeführer sowie die palästinensischen Dörfer Iskaka, Tabyeh und Marda eine Beschwerde beim BAFA gegen die deutsche Mediengruppe Axel Springer S.E. eingereicht. Sie machen geltend, dass Springer erheblichen Einfluss auf Yad2, eine Plattform für Immobilienanzeigen, die Immobilientransaktionen im völkerrechtswidrig besetzten Westjordanland und Ost-Jerusalem ermöglicht, ausübe. Axel Springer wird vorgeworfen, seine Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettengesetz nicht beachtet zu haben.
 
In ihrem vierten Jahresbericht belegt DBIO (Don’t Buy Into Occupation), dass zwischen Januar 2021 und August 2024 822 europäische Finanzinstitute (darunter Banken, Vermögensverwalter, Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds) finanzielle Beziehungen zu 58 Unternehmen unterhielten, die aktiv an illegalen israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten beteiligt sind. In dem Bericht werden auch einige deutsche Banken aufgeführt, beispielsweise die Deutsche Bank und die Commerzbank. Dem LkSG unterfallen auch Unternehmen der Kredit- und Finanzwirtschaft (dazu im Einzelnen die Handreichung des BAFA zur Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auf die Kredit- und Versicherungswirtschaft). Der DBIO-Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen dazu, wie Finanzinstitute und andere Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht werden können.




Die israelische Besatzung Palästinas ist illegal. Quelle: UN News, Shireen Yaseen.



Um die Vorgaben des IGH und der UN-Generalversammlung für die Beziehungen zu Israel in Bezug auf das besetzte palästinensische Gebiet zu erfüllen, reicht das LkSG jedoch nicht aus. Es sind – sei es auf nationaler oder auf EU-Ebene – zusätzliche gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich, für die der Gesetzentwurf von Forsvar Folkeretten zum Verbot wirtschaftlicher Aktivitäten in illegal besetzten und annektierten Gebieten ein Modell sein könnte. Deutsche Unternehmen müssen sich darauf einstellen.
 
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Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Erfreulich“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!
 
BA 329 „Erfreulich“:
In zunehmendem Maße berichten deutsche Leitmedien eindeutig über die Konsequenzen aus den Entscheidungen des IGH und des IStGH für die deutsche Politik:

  1. In der Bundespressekonferenz unter der Leitung von Stephan Detjen (DLF) betonten die Professoren Christine Binzel, Michael Barenboim, Hanna Kienzler sowie Wolfgang Kaleck vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin auf der Grundlage der Entscheidungen von IGH und IStGH die Mitverantwortung der Bundesregierung für den Völkermord in Gaza: https://www.youtube.com/watch?v=WZHXl5R5yzo
  2. Das Palästina-Portal https://das-palaestina-portal.de berichtet über Kai Ambos: Was bedeutet eigentlich „Staatsräson“? https://www.deutschlandfunkkultur.de/was-bedeutet-eigentlich-staatsraeson-dlf-kultur-a28185f9-100.html
  3. Interview mit Kai Ambos in der HNA: https://www.hna.de/kassel/zu-begruenden-verhaeltnismaessigkeit-kaum-93436783.html  Ebenso im https://das-palaestina-portal.de: Völkerrechtsexperte zu Israel
  4. Die Bundesregierung duckt sich beim Vorwurf der Kriegsverbrechen weitgehend weg. Ganz anders 2023, als es um den Haftbefehl gegen Wladimir Putin ging. Geht Staatsräson jetzt vor Völkerrecht? Véronique Gantenberg, Andreas Maus berichten darüber in Monitor:
  5. Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichts für Benjamin Netanyahu gipfelt in der Frage: müsste Deutschland den israelischen Premier auf deutschem Boden verhaften und dem Gericht übergeben? Oder gelten für Israel aus Gründen der deutschen „Staatsräson“ andere Maßstäbe als etwa für den Angriffskrieger Wladimir Putin? Ist das Bekenntnis zu einer regelbasierten internationalen Ordnung eine Farce, wenn zwischen den Staaten die Macht des Stärkeren ungehindert wirkt? Dazu Kai Ambos im Gespräch mit BIP-Mitglied Andreas Zumach und dem Auslandschef der NZZ: https://www.swr.de/swrkultur/leben-und-gesellschaft/die-macht-des-staerkeren-wie-stabil-ist-das-internationale-recht-forum-2024-12-06-100.html
  6. Eine SPD-Politikerin mit Zivilcourage: Die Politikwissenschaftlerin Gesine Schwan   weist  Vorwürfe zu ihrer Festrede bei einer Jubiläumsveranstaltung der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit in Berlin zurück. Die Gesellschaft hatte Schwan vorgeworfen, sich entgegen den Erwartungen bei der Feier am Sonntag nicht nur auf das Jubiläum konzentriert zu haben, sondern ihre Rede in “unangemessener Form” auch auf die aktuelle politische Lage in Israel fokussiert zu haben. https://www.domradio.de/artikel/gesine-schwan-weist-kritik-festtagsrede-zurueck
  7. Israelisch-palästinensischer Film “No Other Land” gewinnt den Preis für den besten Dokumentarfilm bei den Europäischen Filmpreisen
    “No Other Land” unter der Regie der Israelis Yuval Abraham und Rachel Szor sowie der Palästinenser Basel Adra und Hamdan Ballal gewann am Samstag den Preis der Europäischen Filmakademie für den besten Dokumentarfilm, den vierten Preis innerhalb einer Woche. https://www.haaretz.com/life/2024-12-08/ty-article/.premium/no-other-land-named-best-documentary-by-european-film-academy/00000193-a690-ddde-addb-f6b696300000?utm_source=mailchimp&utm_medium=Content&utm_campaign=haaretz-today&utm_content=b2f719af62

 
 
BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.
Vom Hausarrest ins Gefängnis – Ayham Salaymeh ist jüngster palästinensischer Gefangener
PalestineChronicle berichtet am 2. Dezember 2024: 

„Ein 14-jähriger palästinensischer Junge aus Jerusalem kam am Sonntag in ein israelisches Gefängnis, um eine einjährige Haftstrafe zu verbüßen, die von israelischen Besatzungsgerichten verhängt worden war. Mit diesem Urteil ist Ayham al-Salaymeh der jüngste Palästinenser, der derzeit in israelischen Gefängnissen inhaftiert ist.
In einem Interview mit Arab48 dokumentierte Ayhams Vater, Nawaf al-Salaymeh, ausführlich den Prozess, der zu Ayhams Inhaftierung führte. Vor seiner Inhaftierung hatte Ayham bereits 14 Monate unter Hausarrest gestanden. Nach Angaben seines Vaters war Ayham erst 12 Jahre alt, als die israelischen Streitkräfte ihn zusammen mit seinen Brüdern und Cousins – Mustafa, Ahmed, Moataz und Mohammed – im Januar 2023 in Silwan im besetzten Ost-Jerusalem festnahmen.
Am 24. Mai 2023 haben israelische Streitkräfte Berichten zufolge in den frühen Morgenstunden das Haus der Familie Salaymeh durchsucht und Ayham, seinen älteren Bruder Ahmed und ihre Cousins festgenommen. 
Später wurde Ayham unter Hausarrest gestellt, was ihn daran hinderte, die Schule zu besuchen, sich in seiner Gemeinde zu engagieren oder an täglichen Aktivitäten teilzunehmen. Trotz der Einschränkungen verfolgten die israelischen Behörden den Jungen weiter und forderten härtere Strafen, als er sich dem Alter von 14 Jahren näherte.
Im September 2024 wurde er zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, weil er angeblich Steine auf illegale jüdische Siedler geworfen hatte, eine häufige Anklage gegen palästinensische Kinder. Ayham ´verbrachte eineinhalb Jahre unter Hausarrest im Haus seiner Familie im Stadtteil Ras Al-Amud im besetzten Jerusalem, aber diese Strafe war nicht genug für die israelischen Behörden, die am Dienstag entschieden, ihn am Vorabend des Weltkindertages für ein weiteres Jahr ins Gefängnis zu schicken`, berichtete Arab News.
Seine Verurteilung folgte auf die Umsetzung eines neuen israelischen Gesetzes im November 2024, das die Inhaftierung von Kindern unter 14 Jahren erlaubt.
Ayhams Vater drückte seine tiefe Besorgnis über die Bedingungen aus, denen sein Sohn im Gefängnis ausgesetzt sein würde und verwies auf Berichte über Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung palästinensischer Gefangener. ´Wir waren von der Entscheidung nicht überrascht, weil wir seit 1948 unter Besatzung stehen… Aber der größere Schock sind die Bedingungen in den Gefängnissen`, sagte Salaymeh. ´Sie wissen nichts über den Gefangenen… und ich werde nicht in der Lage sein, ihn mit Kleidung oder Geld zu versorgen oder mit ihm zu kommunizieren`, fügte er hinzu.
´Ich verstehe immer noch nicht, wie ich eingesperrt werden kann, obwohl ich ein Kind bin`, sagte Ayham vor seiner Inhaftierung gegenüber Arab News.
´Meine Altersgenossen spielen Fußball oder sind in einem Fußballverein angemeldet, gehen zur Schule und spielen mit ihren Freunden und Familien, aber wir, die Kinder Palästinas, sind dieser Dinge beraubt`, fügte er hinzu.“ https://www.palestinechronicle.com/from-house-arrest-to-prison-ayham-salaymeh-is-youngest-palestinian-prisoner/


Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand

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BIP-Aktuell #328: Deutsche Verantwortung für die Verhinderung von Völkermord

Vortrag von Dr. Shir Hever an der Universität Hamburg am 20. November

BIP-Aktuell #328:

  1. Deutsche Verantwortung für die Verhinderung von Völkermord
  2. Erfreulich
  3. Gaza: «Ich träume jede Nacht von Nahrung»

Am 20. November sprach der Geschäftsführer von BIP, Dr. Shir Hever, auf Einladung des Referats für Internationale Studierende (RIS) im AStA der Universität Hamburg und der Palästina Initiative Hamburg an der Universität. Thema des Vortrags war die Verantwortung Deutschlands für die von Israel begangenen Verbrechen. Nachfolgend finden Sie eine gekürzte Fassung des Vortragstextes.

„Wir leben aufgrund von Technologie und Massenmedien, aber auch aufgrund globaler politischer Vereinbarungen in einer globalen Welt. Wir denken vielleicht nicht jeden Tag daran, aber internationale Organisationen wie die UNO und der Internationale Gerichtshof und völkerrechtliche Abkommen wie die 4. Genfer Konvention sind Teil unseres Lebens. Sie wirken sich auf unser Leben aus, und wir lesen in den Zeitungen über sie.


Die Nürnberger Prozesse. Der Wunsch, internationales Recht zu schaffen und Staaten und Einzelpersonen für Gräueltaten zu bestrafen, entstand im Gefolge des Zweiten Weltkriegs. Quelle: 1945, Wikipedia.



Man vergisst leicht, dass es vor hundert Jahren weder die UN noch den Internationalen Gerichtshof (IGH) gab. Das sind Institutionen, die nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen wurden. In Deutschland waren die Nationalsozialisten an die Macht gekommen. Die Nazi-Herrschaft hatte falsche Vorstellungen von der bisherigen Welt zerstört. Wenn die Menschen dachten, dass Demokratie nur eine Mehrheitsherrschaft ist, dann war Nazi-Deutschland der Beweis dafür, dass dies nicht ausreicht, sondern dass wir Minderheiten schützen müssen. Wer dachte, dass Rassismus und Hetze unter die Meinungsfreiheit fallen, dem haben die Nazis gezeigt, dass Hetze zur Entmenschlichung und damit zum Massenmord führt. Wenn wir dachten, dass Rechtsstaatlichkeit gleichbedeutend mit Gerechtigkeit ist, haben die Nazis bewiesen, dass Gesetze unmoralisch sein können und dass blinder Gehorsam eine gefährliche Sache ist.

Die UNO wurde gegründet, um einen weiteren Weltkrieg zu verhindern. Der IGH wurde gegründet, um Staaten daran zu hindern, Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen. Die UNO verabschiedete die Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes 1951 und nahm die von Raphael Lemkin, einem polnisch-jüdischen Juristen und Friedensforscher, geprägte Definition des Genozids an.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bemüht, die Welt und sich selbst davon zu überzeugen, dass sie eine Lektion aus der Geschichte gelernt habe. Deutschland trat der UNO bei und unterzeichnete die Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord. Der Prozess des Aufbaus von Schutzmechanismen gegen Faschismus, Rassismus und rechtsextreme Gewalt, gegen Antisemitismus ist aber nicht abgeschlossen. Er geht weiter, und die Bundesrepublik spielt dabei eine wichtige Rolle.

Der Europarat hat den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geschaffen, in der Europäischen Union wurde der Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union zum Waffenhandel angenommen. Mit dem Übereinkommen von Rom wurde 2002 der Internationale Strafgerichtshof eingerichtet. Deutschland hat das Übereinkommen unterzeichnet und die Zuständigkeit dieses Gerichtshofs akzeptiert. Im Jahr 2014 trat der Vertrag über den Waffenhandel (ATT) in Kraft, und Deutschland hat ihn unterzeichnet.

Aber jetzt muss ich Ihnen eine schlechte Nachricht überbringen: Deutschland hat unter der Ampelkoalition eine Wendung genommen, die angesichts des vorher Gesagten unverständlich ist: Wenn es um Israel und Palästina geht, verstößt Deutschland gegen die Prinzipien, auf denen die genannten Organisationen und Verträge beruhen. Das wird an den folgenden Beispielen deutlich:

 Erstens: Als der israelische Verteidigungsminister Yoav Gallant sagte, dass „Palästinenser menschliche Tiere sind und entsprechend behandelt werden. Sie werden keine Nahrung, kein Wasser und keine Medizin erhalten“, war dies ein klarer Befehl an das israelische Militär, einen Völkermord zu begehen (siehe BIP-Aktuell #277). Der kolumbianische Präsident Gustavo Petro sagte: „Das ist die Sprache, mit der die Nazis über die Juden gesprochen haben“, aber der deutsche Verteidigungsminister Pistorius lud Gallant als Ehrengast nach Berlin ein, um ein Waffengeschäft zu unterzeichnen. Pistorius reiste auch nach Tel-Aviv und sagte: „Es gibt keinen Zweifel, lieber Yoav, was wir immer tun können, um dich zu unterstützen, mit materieller Unterstützung, werden wir dies tun.“

Deutschland erlaubt einem israelischen Offizier, Aryeh Sharuz Shalicar, in Deutschland stationiert zu sein, während er dem israelischen Militär dient (siehe BIP-Aktuell #301). Stellen Sie sich vor, dass Russland Soldaten auf deutschem Boden stationieren darf! Shalicar sagte in den sozialen Medien, dass Gaza mit der Hamas gleichzusetzen sei. Mit anderen Worten: Wenn Israel das Recht hat, Hamas-Mitglieder zu töten, hat es auch das Recht, den Gazastreifen auszulöschen, einen Völkermord zu begehen. Sowohl Robert Habeck als auch Annalena Baerbock trafen sich mit Shalicar, behandelten ihn wie einen engen Freund und erlaubten ihm, sie zu Touren in die Nähe von Gaza mitzunehmen.

Die Bundeswehr mietet von Israel Heron-TP-Drohnen, riesige Drohnen, die eine Tonne Munition tragen können. Die Drohnen der deutschen Luftwaffe sind in Israel stationiert. Als Israel mit der wahllosen Bombardierung der Zivilbevölkerung im Gazastreifen begann, zogen die Bundeswehrsoldaten ab, und Pistorius kündigte an, dass die deutschen Drohnen der israelischen Luftwaffe zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass Drohnen mit dem schwarzen Kreuz der Luftwaffe tonnenweise Bomben auf Zivilisten in Gaza abgeworfen haben. Dies ist ein Kriegsverbrechen.

Am 29. Dezember hat Südafrika Israel vor dem IGH wegen Völkermordes in Gaza angeklagt. Deutschland hat angekündigt, dass es die israelische Seite des Prozesses unterstützen wird. Dies ist zulässig. Habeck sagte auch, dass der südafrikanische Fall keine Rechtsgrundlage hat. Habeck ist kein Rechtsgelehrter oder Jurist, aber offenbar glaubt er, dass er das Völkerrecht besser versteht als Anwälte aus Südafrika.

Am 26. Januar entschied der IGH sinngemäß, es sei „plausibel“, dass Israel einen Völkermord begeht. Er verfügte, dass Israel alles in seiner Macht Stehende tun muss, um Handlungen, die gegen Artikel II der Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord verstoßen, zu verhindern. Ab diesem Zeitpunkt bestand die rechtliche Verpflichtung, die Waffenlieferungen an Israel sofort einzustellen, bis es diese illegalen Handlungen einstellt.

Die drei der prominentesten Völkermordforscher der Welt sind heute zufällig Juden, und zwar Israelis. Sie heißen Prof. Dr. Omer Bartov, Prof. Dr. Raz Segal und Prof. Amos Goldberg. Alle drei haben Texte veröffentlicht, in denen sie ihre juristisch begründete Meinung zum Ausdruck bringen, dass der israelische Angriff auf Gaza der Definition von Raphael Lemkin für Völkermord entspricht, die die Grundlage der Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord bildet. In den deutschen Medien fanden die drei prominenten Wissenschaftler kein Gehör.

Die USA und Deutschland sind die beiden führenden Staaten, die die Anordnung des IGH ignorieren und weiterhin Waffen geliefert haben. Obwohl andere Länder wie Indien, Vietnam und Serbien, Frankreich, Spanien, Italien und das Vereinigte Königreich im Stillen weiter Waffen und Güter mit doppeltem Verwendungszweck an Israel verkauft haben, ist der rechtliche und politische Druck und die Empörung der Öffentlichkeit in diesen Ländern groß, mit der Folge, dass die Waffenlieferungen verzögert und reduziert werden.

Eine kürzlich in Deutschland durchgeführte Umfrage zeigt, dass nur 31 % der Deutschen der Meinung sind, dass Deutschland Waffen an Israel liefern sollte, aber das scheint die deutsche Regierung nicht zu interessieren.

Im April reichte Nicaragua beim Internationalen Gerichtshof Klage gegen Deutschland wegen Beihilfe zum Völkermord ein. Das deutsche Anwaltsteam, das Deutschland vor dem IGH verteidigt hat, hat sehr interessante Argumente vorgebracht; man schaue sich das Video der Verteidigung an. Das Team erklärte nicht, dass Deutschland rechtmäßig handele, indem es Waffen an Israel liefert, sondern man argumentierte stattdessen, dass die Rate der Waffenverkäufe an Israel stark zurückgegangen sei und Deutschland nur wenige Waffen liefere. Aus rechtlicher Sicht ist es illegal, auch nur eine einzige Kugel an eine völkermordende Armee zu verkaufen, auf die Menge kommt es nicht an. Deutschland behauptete auch, es verkaufe keine „Kriegswaffen“, sondern vor allem „sonstige Rüstungsgüter“, eine von Deutschland erfundene Kategorie, wie Helme.

Bei näherer Betrachtung der „sonstigen Rüstungsgüter“ zeigt sich aber, dass es sich dabei um Artikel wie Motoren für israelische Merkava-Panzer handelt, Panzer, die in Videos dokumentiert sind, in denen sie Zivilisten in Gaza absichtlich überfahren und töten. Nach der deutschen Klassifizierung handelt es sich bei dem Motor nicht um eine Kriegswaffe.

In der Zwischenzeit haben israelische Soldaten Videos veröffentlicht, die zeigen, dass sie Matador-Panzerabwehrraketen aus deutscher Produktion einsetzen, um Wohnhäuser zu sprengen, in denen sich Menschen befinden. Matadors sind natürlich Kriegswaffen, sie werden aus Deutschland importiert und für Kriegsverbrechen eingesetzt.

Als die deutschen Anwälte das Gericht aufforderten, die Einstellung des Verfahrens gegen Deutschland anzuordnen, lehnte das Gericht dies ab. Der Fall wird weiter verhandelt, und die Videos von Panzern mit deutschen Motoren, die unbewaffnete Männer, Frauen und Kinder überfahren, werden an das Team in Nicaragua geschickt.

In der Zwischenzeit erklärte Scholz, Deutschland habe Waffen an Israel geliefert und werde dies auch weiterhin tun. Dies untergräbt die deutsche Verteidigung vor dem IGH. Laut der Bundesregierung sind im Oktober Waffen im Wert von 90 Millionen Euro genehmigt worden. Und das, obwohl Israel seine Absicht erklärt hat, den nördlichen Teil des Gazastreifens ethnisch zu säubern und zu kolonisieren. Zudem hat Israel eine Invasion und eine Bombardierung des Libanon gestartet, womit eine weitere Front eröffnet wurde. Sogar die USA haben gewarnt, dass die Verweigerung der Einfuhr humanitärer Güter nach Gaza – ein Akt, bei dem der Hunger als Waffe eingesetzt wird – gegen amerikanisches Recht verstößt, und damit gedroht, Waffenlieferungen zu stoppen.

Das Beispiel Deutschland, das während des Zweiten Weltkriegs Hunger als Kriegswaffe eingesetzt hat, ist der Grund dafür, dass internationale Konventionen diese Praxis verbieten. Die Schrecken der verhungernden Kinder in Gaza ähneln Bildern aus der Belagerung von Leningrad. Hat Deutschland diesen Teil der Geschichte vergessen?

Im Mai sollte in Berlin ein Palästina-Kongress unter dem Titel „Wir klagen an“ stattfinden. Die international bekannten Ali Abunimah, Ghassan Abu Sitta, Salman Abu Sitta und Yanis Varoufakis hatten Reden genau zu diesem Thema vorbereitet. Der Kongress wurde nach wenigen Minuten von der Polizei abgebrochen. Die Verletzung der Vereinbarung mit der Polizei zur Abhaltung des Kongresses, die Stürmung des Kongresses, die Erteilung eines Betätigungsverbots für einige der Redner – all das sind illegale Handlungen. Ghassan Abu Sitta war später eingeladen, vor dem französischen Parlament zu sprechen – er konnte nicht nach Frankreich einreisen, weil Deutschland ihm die Einreise in die EU untersagt hat.

Aber das sind Verstöße gegen das deutsche Recht, nicht gegen das Völkerrecht. Durch ihre Maßnahmen wollte Innenministerin Faeser den Kongress um jeden Preis zum Schweigen bringen und nicht zulassen, dass die deutsche Öffentlichkeit erfährt, wie die deutsche Regierung internationale Vereinbarungen verletzt.

Eine weitere Bemerkung zu Frau Faeser, die das gleiche Thema betrifft. Faeser lehnte einen Antrag ab, 40 verletzte Kinder aus dem Gazastreifen zur medizinischen Behandlung nach Deutschland zu  holen, und begründete ihre inhumane Entscheidung damit, dass die Erwachsenen, die die Kinder begleiten sollten, Terroristen sein könnten. Sie vermutet offenbar, dass Palästinenser, nur weil sie Palästinenser sind, automatisch des Terrorismus verdächtigt werden. Dies ist reiner Rassismus. Die Weigerung, die verletzten Kinder zu behandeln, ist an sich kein Verstoß gegen das Völkerrecht, und Faesers Motivation dafür mag ein einfacher Hass auf die Palästinenser gewesen sein. Vielleicht wollte die Innenministerin aber auch nicht, dass die Kinder der deutschen Öffentlichkeit vor Augen führen, zu welchen Katastrophen der Einsatz deutscher Waffen in Gaza führt.

Es gibt noch weitere Beispiele für Deutschlands unmoralisches und illegales Verhalten: die Zusammenarbeit mit der israelischen Polizei, das umgehende Anhalten der Zahlungen für das UNRWA aufgrund von Lügen, die von der israelischen Regierung veröffentlicht wurden (siehe BIP-Aktuell #291), das wiederholte Verbot für Palästinenser, öffentlich zu protestieren und den Tod von Zehntausenden zu betrauern. Dazu gehört die jüngste Resolution einer Allparteien-Koalition im Bundestag „Nie wieder ist jetzt“, was ein sehr ironischer Name für eine Resolution ist, die versucht, jede Stimme zum Schweigen zu bringen, die sich in Deutschland gegen Völkermord in Gaza ausspricht. Nicht „nie wieder“, sondern tatsächlich „noch einmal“ wird der Völkermord mit Schweigen bedacht.

Als das Berliner Hauptstadtportal den Film von Basel Adra und Yuval Avraham „No Other Land“ des Antisemitismus bezichtigt hat, nachdem die beiden Filmemacher, Adra und Avraham, ein Palästinenser und ein israelischer Jude, Israel der Apartheid und des Völkermordes beschuldigt hatten, hat das Lemkin-Institut für Völkermordprävention den folgenden Text veröffentlicht:



„Viele von uns glaubten, dass Deutschland wirklich Fortschritte bei der Anerkennung seiner völkermörderischen Vergangenheit gemacht hatte, zumindest in Bezug auf den Holocaust, und dass es dadurch eine stärkere Demokratie geworden war. Wir haben uns geirrt. Völkermord zeugt Völkermord zeugt Völkermord. Der deutsche Staat und die deutschen Eliten haben offensichtlich nichts aus ihrer Geschichte gelernt. Sie fahren fort, Juden zu verfolgen, ohne auch nur einen Moment zu zögern, wenn es ihrer Staatsraison dient. Jetzt haben sie Palästinenser als neue Opfer des deutschen Völkermords hinzugefügt – Palästinenser, die die Folgen der deutschen Verbrechen geerbt haben! Dies wirft ernste Fragen darüber auf, was mit Staaten, die Völkermord in Serie begehen, geschehen soll. Können sich völkermordende Gesellschaften jemals von ihrer völkermordenden Vergangenheit abwenden? Wir hoffen es, aber Deutschland ist eindeutig kein Modell für eine solche Transformation. Deutschland sollte für den Wiederaufbau Palästinas aufkommen müssen, wenn Israels Völkermord endlich gestoppt wird. Und es sollte einen beträchtlichen Teil seines Landes abtreten müssen, um für all den Schaden aufzukommen, den es dem jüdischen und dem palästinensischen Volk zugefügt hat (ganz zu schweigen von den Armeniern und den Herero und Nama in Namibia, die alle aufgrund des deutschen Völkermords immer noch weitgehend landlos sind).“ (Übersetzung durch S.H.)



Dazu eine persönliche Anmerkung: Ich habe diesen Text des Lemkin-Instituts mit großem Unbehagen gelesen. Als ich als Jude nach Deutschland kam, haben mir viele meiner Freunde in Jerusalem gesagt, dass Deutschland kein sicherer Ort für Juden sei, weil die Deutschen nie wirklich aufgehört haben, Nazis zu sein. Ich halte solche Anschuldigungen nicht nur für falsch, sondern lehne sie auch ab, weil es eine sehr gefährliche politische Denkweise ist, anzunehmen, dass bestimmte politische Ideologien im Blut oder in der Kultur bestimmter Nationen verankert sind.

Die Tatsache, dass die jüdische Bevölkerung in Israel den Völkermord in Gaza unterstützt und bereit ist, die Tötung von wehrlosen Zivilisten, von mehr als 17.000 Kindern durch verschiedene Mittel, einschließlich Hunger und Krankheit, zu tolerieren, liegt nicht daran, dass sie jüdisch sind. In der Geschichte des jüdischen Volkes hat keine jüdische Gruppe jemals solche Gräueltaten begangen.

Deutschland, das Völkermord an den Herero und Nama, dann an Juden, Sinti und Roma begangen hat und nun Waffen an Israel schickt, mit denen in Gaza Völkermord gegangen wird, hat also tatsächlich nichts aus der Geschichte gelernt. Aber warum?

Einige von Ihnen werden vielleicht finden, dass meine Aussage, dass Juden in der jüdischen Geschichte nie solche Gräueltaten begangen haben, durch die Bibel widerlegt wird. Wie einige von Ihnen wissen, erzählt die Tora die Geschichte von Amalek, dem Volk, das die alten Hebräer ausrotten sollten (1. Samuel 15,3). Die Amalekiter versuchten, die alten Hebräer zu töten, und wurden ihrerseits mit brutaler Effizienz ausgerottet – sie töteten jeden, vom Säugling bis zum Greis, und sogar ihr Eigentum und ihr Vieh mussten vernichtet werden. König Saul verlor seine Krone, weil er es wagte, König Agag von Amalek am Leben zu lassen. Vielleicht kennen Sie auch die Geschichte des Purimfestes, die auf dem Buch Esther basiert. Als der böse persische Minister Haman plante, einen Völkermord an den Juden zu begehen, ermordeten die Juden ihn und auch alle seine Kinder. Hamans voller Name ist Haman der Agagi, der letzte überlebende Amalek.

Aber das ist nur fiktionale Geschichte, das sind keine historischen Fakten. Nur eine kleine Gruppe von Juden ist fundamentalistisch genug, mörderisch genug, um Menschen im Namen biblischer Geschichten zu töten. Diese Gruppe, die sich selbst als national-orthodox oder religiös-zionistisch bezeichnet, macht etwa zehn Prozent der israelischen Juden aus. Sie ist aber sehr mächtig geworden. Israels Finanzminister Bezalel Smotrich und der Minister für nationale Sicherheit Itamar Ben-Gvir rufen dazu auf, die Palästinenser sowohl im Gazastreifen als auch im Westjordanland zu vernichten, alle besetzten Gebiete zu annektieren und auch den Libanon zu besetzen und zu besiedeln. Es ist nicht ungewöhnlich, dass das Judentum eine fundamentalistische und extremistische Seite hat, wie der Islamische Staat oder die christlich-evangelikalen Zionisten in den USA, die das zweite Kommen Christi fördern wollen, indem sie einen Atomkrieg im Nahen Osten provozieren.

Die Frage ist jedoch, wie diese Extremisten in Israel an die Macht kamen und zur stärksten politischen Kraft wurden, obwohl sie nur eine kleine Minderheit sind. Hier ist die Antwort leider wieder eng mit Deutschland verbunden.

Denn egal wie schrecklich die Verbrechen der extremen Rechten in Israel sind (siehe BIP-Aktuell #311), Deutschland hat nicht aufgehört, sie zu unterstützen. Als Israel sechs palästinensische zivilgesellschaftliche Organisationen 2021 ohne Beweise des Terrorismus beschuldigte (siehe BIP-Aktuell #193), unterließ es Deutschland, Maßnahmen zu ergreifen, um Israel zur Verantwortung zu ziehen, obwohl diese sechs Organisationen Partner deutscher Institutionen sind und obwohl Israel deutsche Diplomaten illegal ausspionierte, um Beweise gegen diese Organisationen zu finden. Als die Boykottbewegung stärker wurde – der deutsche Bundestag verabschiedete 2019 einen Beschluss, in dem BDS als antisemitisch bezeichnet wurde – , wurden in den Bundesländern und auf Bundesebene insgesamt 17 Beauftragte ernannt, angeblich um Antisemitismus zu bekämpfen, in Wirklichkeit aber um Kritik an Israel und insbesondere BDS zu bekämpfen.

Als sich Mitglieder der israelischen extremen Rechten mit AfD-Politikern trafen und den Bundestag besuchten, kehrten sie mit dem Gefühl nach Israel zurück, dass es keine Grenzen gibt, wie sehr sie den Hass gegen Palästinenser eskalieren können, ohne dass Europa Konsequenzen zieht. Selbst wenn einige EU-Mitgliedstaaten Sanktionen gegen Israel fordern – Deutschland wird diese Versuche blockieren – ebenso wie Deutschland Forderungen nach einem Waffenstillstand im Gazastreifen blockiert hat, als der Völkermord begann.

Als Grund für dieses Verhalten wird auf die Verantwortung der Deutschen wegen des Holocaust hingewiesen. Weil Nazi-Deutschland Millionen von Juden ermordet hat, sehen sich die Kinder und Enkel der Nazis zur Unterstützung Israels verpflichtet. Wie Scholz sagte: „Deutschland hat nur einen Platz, an der Seite Israels.“ Das ist ein logischer Trugschluss, denn Nazi-Deutschland hat nicht Israel bekämpft, sondern Juden ermordet. Die meisten Juden leben nicht in Israel, und die meisten Juden unterstützen den Völkermord in Gaza nicht.

Es ist klar, dass es eine tiefe Heuchelei gibt und Doppelstandards gepflegt werden. In der Tat ist Deutschland, wie viele andere Länder auch, durch Interessen motiviert, nicht durch hehre Ideale. Israel ist ein wichtiger Abnehmer von deutschen Waffen und anderen Produkten. Die Palästinenser haben fast kein Geld, um deutsche Produkte zu kaufen. Das U-Boot-Geschäft zwischen dem deutschen Unternehmen Thyssenkrupp und Israel hat Thyssenkrupp vor dem Bankrott gerettet. Aber noch mehr als das – es geht um den Einfluss, den die USA auf Deutschland haben.

Die Behauptungen vom „Kampf gegen den Antisemitismus“ sind völlig unzutreffend und nicht mehr als ein Vorwand, um ein ungerechtfertigtes Vorgehen zu rechtfertigen.

In der Tat hat die deutsche Unterstützung für Israel und den Zionismus zutiefst antisemitische Ziele – die Juden sollten weggehen und nach Palästina gehen. die Berliner Polizeipräsidentin sagte am 18. November, dass Juden in Berlin keine Kippas tragen sollten, insbesondere in von arabischen Migranten bewohnten Stadtteilen. Mit anderen Worten: Anstatt Juden zu schützen, sagt die Berliner Polizei ihnen, dass Berlin für sie nicht sicher ist, und gibt den Arabern die Schuld dafür. Das ist deutscher, nicht-jüdischer Zionismus – und er ist natürlich antisemitisch.

Wenn die Deutschen also über die Erinnerungskultur sprechen, sich aber nicht daran erinnern, wie sich Entmenschlichung anhört, was es bedeutet, eine ganze Gruppe von Menschen als „menschliche Tiere“ zu bezeichnen und eine ganze Bevölkerung auszuhungern, um alle zu töten, ist diese Art der „Erinnerungskultur“ unehrlich. Es ist, wie Prof. Raz Segal schon schrieb, ein „Lehrbuchfall von Völkermord“, aber die Deutschen haben das Lehrbuch nicht gelesen.

Die deutsche Nahostpolitik ist in einer Sackgasse. Die gesamte EU ändert ihre Richtung. Die Welt ruft nach Sanktionen, einschließlich eines militärischen Embargos gegen Israel. Keine noch so umfangreiche Menge deutscher und amerikanischer Waffen wird es Israel ermöglichen, einen Krieg auf Dauer zu führen und alle Palästinenser, alle Libanesen und alle Syrer zu töten. Der Krieg wird enden. Es wird Tribunale und Prozesse geben für diejenigen, die Völkermord begangen haben und die Kriegsverbrechen begangen haben. Vielleicht werden sich sogar Deutsche auf der Bank des Internationalen Strafgerichtshofs wiederfinden, um zu erklären, warum sie so gehandelt haben, wie sie es getan haben.




Dr. Michael Blume, der Antisemitismusbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, veröffentlichte auf Instagram diesen Aufruf. Quelle: 2024, Instagram.



Es gibt bereits Stimmen des Protests und der Wut in der deutschen Gesellschaft, Petitionen, Menschen, die darauf hinweisen, dass Artikel 25 des deutschen Grundgesetzes den deutschen Behörden verbietet, Völkermord zu unterstützen. Gerichtsurteile haben das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Legalität von BDS in Deutschland immer wieder verteidigt, auch wenn die Medien sich bei Informationen über die Gerichtsurteile zurückhalten, wenn sie nicht in die „deutsche Staatsräson“ passen. Die Palästinenser haben die Hoffnung ganz im Sinne ihres Mottos Sumud (Standhaftigkeit) nicht verloren und nicht aufgegeben, selbst im Angesicht des Völkermords.

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Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Erfreulich“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!

BA 328 „Erfreulich“:
Der Göttinger Völkerrechtler Prof. Dr. Kai Ambos positioniert sich in den Medien eindeutig:

  • Prof. Dr. Kai Ambos hat in der Markus Lanz-Sendung hat zu Recht betont, Deutschland werden international doppelte Standards vorgeworfen bzgl. Ukraine-Gaza: https://www.zdf.de/gesellschaft/markus-lanz/markus-lanz-vom-28-november-2024-102.html
  • Kaum ein Völkerrechtler hält das Vorgehen Israels in Gaza nach dem Hamas-Terror noch für verhältnismäßig, sagt der Experte Kai Ambos. Auch zu Antisemitismusvorwürfen hat er eine eindeutige Meinung.https://www.hna.de/kassel/verhaeltnismaessigkeit-kaum-zu-begruenden-93436783.html
  • Fünf palästinensische Beschwerdeführer sowie die palästinensischen Dörfer Iskaka, Tabyeh und Marda haben eine Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gegen die deutsche Mediengruppe Axel Springer S.E. eingereicht. https://www.facebook.com/photo/?fbid=10161375271624081&set=a.407616364080

Am Dienstag gab die Firma Puma bekannt, dass sie ihren Vertrag mit dem israelischen Fußballverband (IFA) zum Jahresende kündigen wird. Im Jahr 2023 hatte sie bereits ihr Sponsoring der israelischen Nationalmannschaft beendet.
https://newsletters.mondoweiss.net/emails/webview/59730/139276100508321117
BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.
Gaza: «Ich träume jede Nacht von Nahrung»
Blutiges Zahnfleisch, 30 Kilo verloren, verwundet beim Versuch, Lebensmittel zu finden – Menschen in Gaza werden ausgehungert.

„Nachdem die US-Regierung ihr 30-tägiges Ultimatum an Israels Regierung ohne Konsequenzen hat verstreichen lassen, ist die humanitäre Lage in Gaza katastrophaler denn je. Die Menschen essen Hundefutter oder teilen sich einen Dattelkeks: die eine Hälfte am Mittag, die andere am Abend. Es bahnt sich eine gigantische Hungersnot an.

Augenzeugenbericht aus Gaza
Der Journalist Abubaker Abed versucht, neben seiner Suche nach etwas Essbarem für seine Familie, die Weltöffentlichkeit ob der unerträglichen Situation vor Ort ins Bild zu setzen. Den Augenzeugenbericht, auf dem dieser Artikel basiert, hat er auf «Drop Site News» publiziert. 
Vor dem Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023 und der brutalen Bombardierung des Gazastreifens durch Israel kamen täglich noch 500 Lastwagen mit Lebensmitteln in den schmalen Landstreifen. Schon damals war dies nicht ausreichend für eine ausgewogene Ernährung der Bevölkerung von über 2 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern. Heute überqueren noch 45 Lastwagen mit humanitärer Hilfe die Grenze, und die kommerziellen Transporte von Lebensmitteln für die Märkte sind komplett eingebrochen.

Das «Ultimatum» der US-Regierung: Bloss eine «Idee»
Die US-Regierung forderte über ihren Aussenminister Anthony Blinken ein Minimum von 350 Lastwagen pro Tag; ansonsten würde sie «ihre Politik gegenüber der Regierung von Netanyahu revidieren» müssen. Das Ultimatum lief vor zwei Wochen ab. Die Situation ist nicht etwa besser geworden, im Gegenteil. Doch seitens der USA geschah… nichts. Der Sprecher des State Department, Vedant Patel, meinte lakonisch, dass es sich beim Ultimatum von Blinken bloss um eine «Idee» gehandelt habe.
Inzwischen verhungern immer mehr Menschen, vergiften sich mit verdorbenen Lebensmitteln oder kommen durch Bombenbeschuss um beim Versuch, irgendetwas Essbares zu finden.

Gewürze gelten als Lebensmittel
Abubaker Abed berichtet von seiner eigenen Familie: ´Wir sind gezwungen, Tierfutter in Dosen zu essen, gemischt mit minderwertigem Reis, der sich anfühlt, als würde man Plastik kauen. Wir leben in Deir al-Balah, und wie überall in Gaza gibt es auf den Märkten nichts zu kaufen. Wir essen in der Regel eine Mahlzeit am Tag, meist etwas Dosenfutter zusammen mit Olivenöl und Za’atar [eine Gewürzmischung]. Um Brot zu backen, müssen wir von Wanzen befallenes Mehl verwenden. An manchen Tagen, wenn wir nichts anderes finden, sind wir gezwungen, absurde Preise für verrottetes Gemüse zu zahlen. Ich habe starke Magenschmerzen. Ich würde lieber fasten, als das zu essen.`
Yasmeen Abu-Hmeidan ist eine Mutter von vier kleinen Kindern, die nach Deir al-Balah geflüchtet ist, südlich des grossen Flüchtlingslagers Nuseirat. Sie erzählte Abubaker Abed: ´Kürzlich nahm ich meinen einen Monat alten Säugling mit und stand mehr als drei Stunden in der Schlange für eine Dose Milch und eine Tüte mit Windeln. Aber ich habe nichts bekommen. Unsere übliche Mahlzeit sind gekochte Bohnen oder Erbsen, aber wir haben nicht immer welche, oder sogar das Feuerholz, um sie zu kochen, fehlt. Stattdessen essen wir vielleicht etwas Za’atar oder Dukka [andere Gewürzmischung] mit ein paar Broten, die meist altbacken sind. Mein fast zweijähriger Sohn leidet jetzt an Zahnbluten, weil er keine Milch mehr bekommt. Ich kann weder Milch noch Medikamente für ihn auftreiben. Hier in Gaza müssen wir unerschwingliche Summen bezahlen, um überhaupt etwas zu bekommen. Für eine Linsensuppe muss man zum Beispiel 20 Dollar bezahlen. Es ist wirklich wahnsinnig.`

Statt echte Eier Fotos von Eiern im Internet
Andere Eltern berichten, dass ihre Kinder vor Hunger im Schlaf schrieen und am Morgen um ein Ei flehten. Da es solche aber nicht mehr gebe, zeige man ihnen Fotos von Eiern im Internet. Im Norden von Gaza sei die Situation aufgrund der harten Massnahmen des israelischen Militärs noch dramatischer. Abubaker Abed berichtet von einem 48-jährigen Mann, der auf der Suche nach etwas Essbarem von einem israelischen Panzer unter Feuer genommen wurde. Er und weitere Begleiter wurden schwer verletzt. 
Abbas Saleh – so heisst der Mann – meinte gegenüber Drop Site News: ´Israel nimmt gezielt Menschen ins Visier, die auf der Suche nach Nahrung und Wasser sind. Wir können kaum eine Mahlzeit pro Tag bekommen. Das ist eigentlich keine Mahlzeit, sondern nur ein Stück Brot oder eine Dose mit Lebensmitteln, die schon vor Monaten abgelaufen sind. Während der letzten Invasion habe ich viele Tage ohne einen Bissen überstanden. An mehreren Tagen hatte ich den ganzen Tag über nur einen Dattelkeks. Ich habe ihn in zwei Hälften geteilt, eine für den Tag und die andere für die Nacht. Manchmal essen wir ein paar selbst angebaute Pflanzen wie Malven. Sogar das Wasser hier ist verseucht.` Er habe bereits über 30 Kilo abgenommen. 

Aushungern als Kriegsstrategie
Inzwischen hat die israelische Regierung auch die kommerziellen Lieferungen für noch bestehende Märkte und Geschäfte gestoppt. Diese konnten für all jene Menschen, die noch Geld haben, immerhin die erforderlichen Grundnahrungsmittel bereitstellen. Für Abubaker Abed ist klar, dass es sich um eine gezielte Strategie seitens Israel handle, die Bevölkerung in Gaza auszuhungern. Dies wird allgemein als «Genozid» definiert.

Träumen vom Lieblingsessen
Abubaker Abed beschliesst seinen Augenzeugenbericht mit den folgenden Worten: ´Ich habe wirklich Lust auf mein Lieblingsgericht, Schakschouka[arabisches Eiergericht]. Aber es gibt keine Eier und nicht einmal Tomaten, um es zuzubereiten. Unsere Qualen sind unbeschreiblich. Unser Schmerz ist unermesslich. Wir sind ausgehungert und zittern vor Angst und Kälte. Aber niemand unternimmt etwas, um diese Tragödie zu beenden. Ich weiss nicht, wann es ein Ende haben wird, aber ich träume von dem Tag, an dem ein Waffenstillstand verkündet wird und ich in die Trümmer meines Hauses zurückkehren und all die Gerichte essen kann, von denen ich in den letzten 14 Stunden geträumt habe.` https://www.dropsitenews.com/p/gaza-hunger-israel-restricts-aid
Abgedruckt im https://www.infosperber.ch/politik/gaza-ich-traeume-jede-nacht-von-nahrung/


Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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BIP-Aktuell #327: IStGH erlässt Haftbefehle gegen Netanyahu und Gallant

Der IStGH hat enormem Druck standgehalten

BIP-Aktuell #327:

  1. Haftbefehle gegen Netanyahu und Gallant erlassen
  2. Erfreulich
  3. Hamas-Gefangener stirbt nach monatelanger unzureichender medizinischer Versorgung in israelischem Gefängnis.

Nach langem Verfahren erließ der IStGH Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Gallant. BIP-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Ninon Colneric erläutert die rechtlichen Schritte, die zu dieser Maßnahme geführt haben und ihre Tragweite.

Am 21.11.2024 erließ der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu, den früheren israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant (siehe BIP-Aktuell #325) und den Kommandeur des militärischen Zweigs der Hamas (al-Qassam-Brigaden) Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri (Deif), bei dem unbekannt ist, ob er noch lebt. Der Gerichtshof verkündete außerdem zwei wichtige Beschlüsse zu verfahrensrechtlichen Fragen, die weiter unten erläutert werden.




Der Internationale Strafgerichtshof. Quelle: 2016, Wikipedia.



Diese Entscheidungen haben eine längere Vorgeschichte. Am 1.1.2015 erkannte Palästina durch Abgabe einer Erklärung nach Art. 12 Abs. 3 des Römischen Statuts, durch das der IStGH errichtet wurde, die Gerichtsbarkeit des IStGH an, und zwar wegen mutmaßlicher Verbrechen, die „im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ost-Jerusalem, seit dem 13. Juni 2014“ begangen wurden. Am nächsten Tag trat Palästina dem Römischen Statut als Vertragsstaat bei. Gemäß Art. 14 Abs. 1 Römisches Statut kann ein Vertragsstaat eine Situation, in der es den Anschein hat, dass ein oder mehrere der Gerichtsbarkeit des Gerichtshof unterliegende Verbrechen begangen wurden, dem Ankläger, also dem Leiter der beim IStGH gebildeten unabhängigen Anklagebehörde (in den Medien meist als Chefankläger bezeichnet), unterbreiten. Palästina unterbreitete dem Ankläger am 22.5.2018 die Situation im Staat Palästina seit dem 13. Juni 2014. Israel gehört nicht zu den inzwischen 124 Vertragsstaaten des Römischen Statuts (ebenso wenig wie die USA).

Die damalige Anklägerin Fatou Bensouda sah aufgrund ihrer Vorermittlungen Ende 2019 triftige Gründe für die Annahme, dass in der Westbank, einschließlich Ost-Jerusalem, und im Gazastreifen Kriegsverbrechen begangen worden waren (Statement vom 20.12.2019). Um hinsichtlich der territorialen Zuständigkeit auf sicherem Boden weiterarbeiten zu können, beantragte sie am 22.1.2020 gemäß Art. 19 Abs. 3 Römisches Statut eine Entscheidung des IStGH über die territoriale Zuständigkeit des Gerichtshofs. Eine Vorverfahrenskammer des IStGH entschied am 5.2.2021 über diesen Antrag. Sie prüfte vorab, ob Palästina ein „Staat, in dessen Hoheitsgebiet das fragliche Verhalten stattgefunden hat,“ im Sinne von Art. 12 Abs. 2 Buchst. a Römisches Statut ist. Die Kammer bejahte dies mit der Begründung, dass für die Zwecke der Anwendung des Art. 12 Abs. 2 Buchst. a Römisches Statut die Eigenschaft Palästinas als Vertragsstaat des Römischen Statuts ausreiche. In einem zweiten Prüfschritt war das Hoheitsgebiet Palästinas für die Zwecke der Zuständigkeit des IStGH zu bestimmen. Die Vorverfahrenskammer kam zu dem Ergebnis, dass sich die territoriale Zuständigkeit des Gerichtshofs bezüglich der Situation in Palästina auf die seit 1967 von Israel besetzten Gebiete erstreckt, nämlich Gaza und das Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem. Das bedeutet: Der IStGH ist zuständig für die unter das Römische Statut fallenden Verbrechen, die auf diesem Gebiet stattgefunden haben, und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit, die die des Verbrechens beschuldigte Person besitzt. Es kommt nicht darauf an, ob der Staat, dessen Staatsangehörigkeit diese Person hat, ein Vertragsstaat des Römischen Statuts ist.

Nachfolger von Fatou Bensouda wurde im Juni 2021 Karim A.A. Khan KC. Er gab in einem Statement vom 17.11.2023 bekannt, dass fünf weitere Staaten ihm als Ankläger die Situation in Palästina unterbreitet hatten, und zwar Südafrika, Bangladesch, Bolivien, die Komoren und Dschibuti. Er habe ein spezielles Team für die Untersuchung der Situation in Palästina eingesetzt. Diese erstrecke sich auf die Zeit ab dem 13.6.2014 und beziehe auch die Zeit ab dem 7.10.2023 ein. Am 18.1.2024 unterbreiteten Chile und Mexiko dem Ankläger in großer Sorge über die fortschreitende Eskalation ebenfalls die Situation in Palästina.

Am 20.5.2024 gab Karim Khan bekannt, dass er Haftbefehle gegen fünf Personen beantragt habe: Yahya Sinwar, Oberhaupt der Islamischen Widerstandsbewegung (Hamas) im Gazastreifen; Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri (Deif), Kommandeur des militärischen Zweigs der Hamas (al-Qassam-Brigaden); Ismail Haniyeh, Leiter des Politbüros der Hamas; Benjamin Netanyahu, Premierminister Israels, und Yoav Gallant, [damals] Verteidigungsminister Israels. Khan hatte sich vor diesem Schritt durch ein Team hochkarätiger Experten unterstützen lassen, darunter Sir Adrian Fulford PC, ehemaliger Lord Justice of Appeal und ehemaliger Richter am Internationalen Strafgerichtshof, und Baroness Helena Kennedy KC, Präsidentin des Menschenrechtsinstituts der International Bar Association.

Unter dem Titel „Spying, hacking and intimidation: Israel’s nine-year ‚war‘ on the ICC exposed“ berichtete The Guardian am 28.5.2024 detailliert darüber, wie Israel versucht hatte, die beiden Ankläger einzuschüchtern und das Verfahren zu sabotieren. Ein Video mit dem Titel „Israels geheimer Krieg gegen den Chefankläger Karim Khan vom Strafgerichtshof“ von Tahir Chaudhry befasst sich mit demselben Thema. Druck kam auch aus den USA. Zwölf einflussreiche republikanische Senatoren richteten am 24.4.2024 einen Drohbrief an Karim Kahn, der mit den Worten endete: „You have been warned.“ Als Reaktion auf solche Einschüchterungsversuche veröffentlichte die Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts am 17.5.2024 eine präzedenzlose Erklärung, in der sie sich gegen Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz verwahrte und sich zu ihrer Verpflichtung bekannte, die im Römischen Statut verankerten Grundsätze und Werte zu wahren und sich von Drohungen oder Maßnahmen gegen den Gerichtshof, seine Beamten und diejenigen, die mit ihm zusammenarbeiten, nicht beirren zu lassen. (Siehe BIP-Aktuell #308.)

Während im Fall Putin zwischen der Beantragung eines Haftbefehls (22.2.2023) und seinem Erlass (17.3.2023) nur knapp ein Monat lag, vergingen sechs Monate, bis über die Haftbefehlsanträge gegen Netanyahu u.a. entschieden wurde. Der Fall Putin war jedoch in tatsächlicher Hinsicht wesentlich einfacher: Es ging nur um einen Sachverhalt, nämlich die Deportation von Kindern. Außerdem war das Verfahren über die Haftbefehlsanträge gegen Netanyahu u.a. in rechtlicher Hinsicht ungewöhnlich: Großbritannien stellte einen Antrag auf Zulassung als amicus curiae, dem die Vorverfahrenskammer stattgab. Diese Entscheidung wich von dem Procedere, das in einem so frühen Verfahrensstadium üblich ist, ab. Hierdurch wurde eine Lawine von Eingaben losgetreten, die die Akte enorm anschwellen ließ. Auch Deutschland reichte eine Stellungnahme ein. Es argumentierte, Israel befinde sich im Kriegszustand, die Sachlage ändere sich, und das Gericht möge berücksichtigen, dass auch Israel zur Verfolgung von Straftaten fähig und bereit sei und die (nur komplementäre) Zuständigkeit des IStGH daher nicht gegeben sei. Ironischerweise nahm Großbritannien seinen Antrag, der die Schriftsatzflut ausgelöst hatte, nach dem Regierungswechsel zurück. Erst sehr spät, nämlich am 20.9.2024, reichte Israel zwei Schriftsätze ein, mit denen es die Zuständigkeit des Gerichtshof nach Art. 19 Abs. 2 Römisches Statut anfocht und forderte, dass der Gerichtshof die Anklagebehörde anweist, eine neue Benachrichtigung nach Art. 18 Abs. 1 Römisches Statut vorzunehmen. Als weiterer verfahrensverzögernder Faktor kam ein Richterwechsel hinzu: Die rumänische Richterin Iulia Antoanella Motoc, die auch die Präsidentin der zuständigen Vorverfahrenskammer gewesen war, bat aus gesundheitlichen Gründen darum, ersetzt zu werden. An ihre Stelle trat am 25.10.2024 die slowenische Richterin Beti Hohler. Zum neuen Kammervorsitzenden wurde der französische Richter Nicolas Guillou gewählt.

Diese beiden Richter und die aus Benin stammende Richterin Reine Alapini-Gansou bildeten die Vorverfahrenskammer, die am 20.11.2024 die Haftbefehle gegen Netanyahu und Gallant erließ. Ismael Haniyeh und Yahya Sinwar waren zu diesem Zeitpunkt schon getötet worden (der erstere durch einen Anschlag in Teheran, den westliche Medien dem Mossad zuschrieben, der letztere im Gazastreifen durch israelisches Militär), weshalb die Haftbefehlsanträge gegen sie zurückgenommen worden waren. Wegen des Haftbefehls gegen den vielleicht noch lebenden Deif wird auf die Presseerklärung des IStGH vom 21.11.2024 verwiesen.

Bei Netanyahu und Gallant sah die Kammer triftige Gründe für die Annahme, dass sie als Mittäter gemeinsam mit anderen die strafrechtliche Verantwortung für das Kriegsverbrechen des Aushungerns als Methode der Kriegsführung und die folgenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit tragen: Mord, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen. Die Kammer sah auch triftige Gründe für die Annahme, dass Netanyahu und Gallant als zivile Vorgesetzte jeweils die strafrechtliche Verantwortung für das Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Lenkung eines Angriffs auf die Zivilbevölkerung tragen. Im Interesse des Schutzes der Zeugen und der weiteren Ermittlungen wurde die Entscheidung über die Haftbefehle nicht als solche veröffentlicht. Eine Presseerklärung gibt jedoch ihren wesentlichen Inhalt bekannt.

Öffentlich sind dagegen die beiden Beschlüsse vom 21.11.2024 über die Anträge, die Israel am 20.9.2024 eingereicht hatte. Beide Anträge wurden zurückgewiesen, wodurch der Weg für die Haftbefehle frei war.

Der erste Antrag war auf Art. 19 Abs. 2 Römisches Statut gestützt (dazu dieser Beschluss). Israel führte Art. 19 Abs. 2 Buchst. c Römisches Statut an, wonach die Gerichtsbarkeit des IStGH von einem Staat angefochten werden kann, der die Gerichtsbarkeit nach Art. 12 Römisches Status anerkannt haben muss. Es machte geltend, dass Palästina nicht die Kompetenzen gehabt habe, die nach internationalem Recht erforderlich seien, um die territoriale Zuständigkeit an den IStGH zu delegieren. Aber auch unabhängig davon sei Israel ein Staat, der die Gerichtsbarkeit nach Art. 12 Römisches Statut anerkannt haben müsse. Die Vorverfahrenskammer wies diese Argumentation zurück. Der Gerichtshof könne seine Gerichtsbarkeit auf der Basis seiner territorialen Zuständigkeit für Palästina ausüben; eine weitere Rechtsgrundlage sei nicht erforderlich. Die Entscheidung vom 5.2.2021 über die territoriale Zuständigkeit sei rechtskräftig.

Nach Art. 19 Abs. 2 Buchst. b Römisches Statut kann die Gerichtsbarkeit des IStGH von einem Staat, der die Gerichtsbarkeit über eine Sache hat, angefochten werden, weil er in der Sache Ermittlungen oder eine Strafverfolgung durchführt oder durchgeführt hat (Gedanke der Komplementarität der Strafverfolgung durch den IStGH und der nationalen Strafverfolgung). Die Vorverfahrenskammer erläuterte, dass Israel das natürlich könne, aber erst nachdem ein Haftbefehl erlassen oder eine Ladung erfolgt sei. Normalerweise würden die Staaten von der Existenz eines Verfahrens nach Art. 58 Römisches Statut (also eines Verfahrens mit dem Ziel des Erlasses eines Haftbefehls oder einer Ladung durch die Vorverfahrenskammer) nämlich erst erfahren, wenn der Haftbefehl oder die Ladung ihnen mitgeteilt oder öffentlich gemacht worden ist. Erst dann handele es sich um eine Sache im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Römischen Statuts.

Mit seinem zweiten Antrag knüpfte Israel an Art. 18 Abs. 1 Römisches Statut an. Stellt der Ankläger, nachdem ihm eine Situation unterbreitet worden ist, fest, dass eine hinreichende Grundlage für die Einleitung von Ermittlungen besteht, muss er nach dieser Vorschrift u.a. diejenigen Staaten, die im Regelfall die Gerichtsbarkeit über die betreffenden Verbrechen ausüben würden, förmlich benachrichtigen. Israel wollte erreichen, dass die Kammer den Ankläger anweist, eine neue Benachrichtigung herauszugeben, und führte dafür verschiedene Argumente an. Auch dieser Antrag wurde zurückgewiesen. Die Kammer war der Ansicht, dass die Benachrichtigung, die der Ankläger am 9.3.2021 vorgenommen hatte, hinreichend spezifisch war. Sie war auch nicht von dem Argument überzeugt, dass eine neue Situation entstanden sei. Die Parameter der Untersuchung hätten sich nicht geändert. Israel habe den Ankläger auch nicht binnen eines Monats nach der Benachrichtigung gemäß Art. 18 Abs. 2 Römisches Statut darum ersucht, die Ermittlungen zugunsten eigener Ermittlungen zurückzustellen.

Hinsichtlich der Vollstreckung der Haftbefehle ist der IStGH auf die Kooperation der Vertragsstaaten des Römischen Status angewiesen. Diese haben gem. Art. 86 Römisches Statut eine allgemeine Verpflichtung zur Zusammenarbeit. Die persönliche Immunität hochrangiger Regierungsmitglieder hindert eine Strafverfolgung durch den IStGH nicht (siehe Art. 27 Römisches Statut und das Urteil des Internationalen Gerichtshofs vom 14.2.2002 in der Sache Kongo gegen Belgien betreffend einen Haftbefehl, ICJ 2020, S. 25 f.). Das Verfahren vor dem IStGH wird gemäß Art. 60 Römischen Statut erst fortgesetzt, wenn die betreffende Person an den Gerichtshof überstellt worden ist oder freiwillig oder aufgrund einer Ladung vor dem Gerichtshof erscheint.

Unter der US-Regierung George W. Bush wurde 2002 der sog. The Hague Invasion Act verabschiedet. Dieses Gesetz, dessen amtlicher Titel „American Servicemembers Protection Act“ lautet, soll insbesondere die Angehörigen des US-Militärs und der US-Regierung, aber auch die entsprechenden Personenkategorien bestimmter Verbündeter, zu denen Israel gehört, schützen. In Section 2008 heißt es: “The President is authorized to use all means necessary and appropriate to bring about the release of any person described in subsection (b) who is being detained or imprisoned by, on behalf of, or at the request of the International Criminal Court.”




IStGH-Chefankläger Karim Khan. Quelle: IStGH.



Die Entscheidung des IStGH löste in Israel heftige Reaktionen aus. Netanjahu nannte sie eine „antisemitische Entscheidung“. Seine Unterstützer haben dem IStGH „pro-terroristische“ Tendenzen vorgeworfen. Eliav Lieblich schrieb in Haaretz: „Lassen Sie es auf sich wirken: Israels Führer werden wegen Mordes gesucht. Das ist ein Makel, der nie verblassen wird“ (Quelle auf Hebräisch). Netanjahu und Gallant können ab sofort nicht mehr in die 124 Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts reisen, ohne das Risiko einzugehen, verhaftet zu werden.

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Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter werden wir in Zukunft an dieser Stelle die Rubrik „Erfreulich“ platzieren – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!

BA 327 „Erfreulich“:
Bedingungslose Solidarität mit Israel? – Die wachsende Kritik an der deutschen Staatsräson – Manual Gogos berichtet in der ARD: Was in Gaza geschieht, treibt Israelis und Palästinenser immer weiter auseinander und spaltet auch Deutschland. Hat die deutsche Öffentlichkeit versagt, wenn viele verstummen, aus Angst des Antisemitismus bezichtigt zu werden und andere laut werden und radikale Bekenntnisse abgeben?
https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/dok5/bedingungslose-solidaritaet-israel-100.html

Aleida Assmann schreibt am 18.11. in der FR zur Bundestagsresolution: Der Antisemitismus-Vorwurf wird inflationär eingesetzt/ Die Waffe des Antisemitismusvorwurfs ist in Deutschland schärfer als in anderen Ländern/ Die Bundestags-Resolution ‚Jüdisches Leben schützen‘ spaltet Deutschland/ Der Antisemitismusvorwurf fördert eine repressive Politik/ Der Antisemitismusvorwurf unterstützt die Politik Netanyahus https://www.fr.de/kultur/gesellschaft/resolution-des-bundestags-zum-antisemitismus-ein-instrument-der-zensur-93418569.html

Die USA kündigen Sanktionen gegen die Siedlungsorganisation Amana im Westjordanland an. US-Beamte glauben, dass die Sanktionen gegen Amana folgenschwerer sein könnten als mögliche Sanktionen gegen rechtsextreme israelische Minister https://www.haaretz.com/us-news/2024-11-18/ty-article/.premium/u-s-announces-sanctions-against-west-bank-settlement-organization-amana/00000193-3ff9-d8aa-a3b3-3ffd61b70000

In einer Presseerklärung der HRK vom 20.11. heißt es: Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie auch im Engagement gegen Antisemitismus wahren:
Die Diskussion über die Definition von Antisemitismus ist Gegenstand und Aufgabe wissenschaftlicher Auseinandersetzung. Politische Entscheidungen können und dürfen diesen wissenschaftlichen Diskurs weder gefährden noch unterbinden. Eine staatliche Intervention in die Art und Weise, wie dieser wissenschaftliche Diskurs an den Hochschulen ausgestaltet wird, ist nicht zulässig.
Es ist sicherzustellen, dass staatliche Fördermittel für Forschung und Lehre allein nach wissenschaftsgeleiteten Prinzipien und Verfahren verteilt werden. 
https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/zur-aktuellen-antisemitismusdebatte-im-bundestag/

Eine international besetzte Jury hat der israelisch-palästinensischen Organisation „Parents Circle – Families Forum“ den Nürnberger Menschenrechtspreis 2025 zuerkannt. Die Jüdische Kultusgemeinde hält dies für einen „Irrweg“. Die Jury bleibt bei ihrer Entscheidung. https://www.sueddeutsche.de/bayern/nuernberger-menschenrechtspreis-kritik-israelitische-kultusgemeinde-verteidigung-lux.9f34nP97q58SwAjQmR6FsV
Arabische Schriftsteller verurteilen Gaza-Krieg in Reden zur Entgegennahme des U.S. National Book Award: Die Preisträgerinnen Lena Khalaf Tuffaha und Shifa Saltagi Safadi prangerten bei der Entgegennahme ihrer Preise den „Völkermord“ in Gaza an. Tuffaha fügte hinzu: „Ich hoffe, dass jeder von uns sich selbst genug lieben kann, um aufzustehen und dafür zu sorgen, dass er aufhört.
Die palästinensisch-amerikanische Dichterin Lena Khalaf Tuffaha und die syrisch-amerikanische Autorin Shifa Saltagi Safadi erhielten eine der renommiertesten Auszeichnungen der Literaturwelt. Beide Schriftstellerinnen nutzten einen Teil ihrer Dankesreden, um den Krieg in Gaza zu verurteilen. „Guten Abend allerseits“, begann Tuffaha ihre Dankesrede, “und guten Morgen, Gaza, wo heute der 411. Tag des Völkermords ist.“ https://www.haaretz.com/us-news/2024-11-21/ty-article/arab-writers-condemn-gaza-war-in-u-s-national-book-award-acceptance-speeches/00000193-4fd3-de14-a3b7-6ff3c41a0000?utm_source=mailchimp&utm_medium=Content&utm_campaign=daily-brief&utm_content=f78419cd36

19 Demokraten im US-Senat lehnen Waffenverkäufe an Israel in einer bahnbrechenden Abstimmung ab. Drei der neun jüdischen Demokraten im Senat unterstützten den bahnbrechenden Vorstoß von Senator Bernie Sanders, fünf Waffenverkäufe an Israel wegen ihres Einsatzes für „inakzeptable zivile Opfer und Schäden“ im Gazastreifen formell zu missbilligen
https://www.haaretz.com/us-news/2024-11-21/ty-article/.premium/in-landmark-vote-19-senate-democrats-oppose-arms-sales-to-israel/00000193-4b7e-d383-abbb-ebff20510000?utm_source=mailchimp&utm_medium=Content&utm_campaign=daily-brief&utm_content=7871123367

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.

„Hamas-Gefangener stirbt nach monatelanger unzureichender medizinischer Versorgung in israelischem Gefängnis. Physicians for Human Rights behauptet, Vernachlässigung durch die israelische Gefängnisbehörde habe zum Tod des 61-jährigen Verwaltungshäftlings Samih Aliwi geführt, dem trotz schwerer gesundheitlicher Probleme eine angemessene medizinische Versorgung verweigert wurde. Samih Aliwi, der ohne Gerichtsverfahren im Ketziot-Gefängnis im Süden Israels inhaftiert war, starb Anfang November, nachdem die Gefängnisbehörden es monatelang versäumt hatten, ihn trotz seines sich verschlechternden Zustands ins Krankenhaus zu bringen. Physicians for Human Rights schrieb im Mai an die israelische Gefängnisbehörde, dass Aliwi nicht zu einer medizinischen Untersuchung und Operation überwiesen worden war, „obwohl er über starke Schmerzen“ und Schwellungen in seinem Unterleib klagte. Er wurde erst im September ins Krankenhaus eingeliefert, als sein Gewicht bereits auf etwa 40 Kilo gesunken war.
Aliwi, der aus der Stadt Nablus im Westjordanland stammt und in der Vergangenheit bereits in israelischen Gefängnissen gesessen hatte, wurde im November letzten Jahres in Administrativhaft genommen. In den palästinensischen Medien und vom Shin Bet wurde er als Führer der Hamas in Nablus bezeichnet. Da er ohne Gerichtsverfahren inhaftiert war, gaben die Behörden die gegen ihn bestehenden Verdachtsmomente nicht bekannt. Seit Beginn des Krieges am 7. Oktober letzten Jahres sind mindestens 13 Palästinenser in israelischen Gefängnissen gestorben. Weitere 46 Palästinenser sind in Hafteinrichtungen der israelischen Armee gestorben.
In einem im August von der israelischen Menschenrechtsgruppe B’Tselem veröffentlichten Bericht wird behauptet, dass einige der Todesfälle den schwerwiegenden Verdacht nahelegen, dass die Gefangenen misshandelt wurden oder ihnen absichtlich die medizinische Versorgung vorenthalten wurde. In dem Bericht, der sich auf Aussagen von Dutzenden palästinensischer Gefangener seit Beginn des Krieges stützt, wird von „systematischer“ Folter, Gewalt, sexuellem Missbrauch, Demütigung und dem Entzug von Nahrung und angemessener medizinischer Versorgung berichtet.“ https://www.haaretz.com/israel-news/2024-11-21/ty-article/.premium/hamas-prisoner-dies-after-months-without-proper-medical-care-in-israeli-prison/00000193-4ff4-d383-abbb-effff3f70000?utm_source=mailchimp&utm_medium=Content&utm_campaign=daily-brief&utm_content=f78419cd36


Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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