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Die irische und die luxemburgische Zentralbank lehnen die Genehmigung des für den Verkauf dieser Anleihen erforderlichen Prospekts ab

14.9.2026

  1. Israel finanziert Kriegsmaschinerie mit Staatsanleihen
  2. Oberster Gerichtshof Israels entscheidet zugunsten vertriebener Palästinenser
  3. Kurswechsel in der britischen Israel-Politik
  4. Ein Raubtierstaat – Systematische sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt Israels gegen Palästinenser

Die Verschuldung Israels ist während der Regierungszeit seiner rechtsextremen Regierung wegen der Kriege im Gazastreifen, gegen den Libanon und gegen den Iran dramatisch gestiegen. Die offizielle Verschuldung des Staates Israel belief sich im Jahr 2022 auf 317 Milliarden Dollar (60,32 % des BIP); sie ist bis 2025 auf 418 Milliarden Dollar (68,51 % des BIP) angestiegen. Die Verschuldung ist eine Folge massiver Militärausgaben. Israels Verteidigungshaushalt hat sich mehr als verdoppelt. Zu den Kriegskosten zählen die Bezahlung von Reservisten für längere Zeiträume, die Kosten für importierte Waffen, besonders aus den USA und Deutschland, sowie die Kosten für den Wiederaufbau und die Beseitigung von Schäden, die durch diese Kriege entstanden sind, sowie für die medizinische Versorgung der in den Kriegen Verletzten.
 
Unterdessen schwindet Israels Einnahmebasis rapide. Die Steuereinnahmen sind zwar gestiegen, weil Unternehmen Israel verlassen und von ausländischen Firmen aufgekauft werden, wodurch eine einmalige Steuer auf die Kapitalerträge gezahlt wird. Doch kehren Steuerzahler, insbesondere solche mit höheren Einkommen, in großer Zahl dem Land den Rücken zu, so dass sich die Möglichkeiten der Regierung, Mittel zur Deckung der Schulden zu beschaffen, ständig verringern. Israel gibt das volle Ausmaß seiner Wirtschaftskrise nicht bekannt. In seinem für 2025 veröffentlichten Bericht des Finanzministeriums über die Staatsverschuldung, der das Defizit und die Verschuldung für 2024 offenlegen sollte, werden die Milliarden NIS nicht erwähnt, die Israel israelischen und ausländischen Rüstungsherstellern für bereits gekaufte Waffen schuldet (Quelle auf Hebräisch, Quelle auf Hebräisch).
 
Wenn Staaten Schulden aufnehmen, sind Staatsanleihen ihr wichtigstes Finanzierungsinstrument. Staatsanleihen sind Darlehen, die Investoren dem betreffenden Staat gegen Zinsen gewähren. Bei den Anleihen werden ihr Nennwert und die Anzahl der Jahre bis zur Fälligkeit der Schulden angegeben. Israel verkaufte 2024 Anleihen im Wert von 8 Milliarden Dollar und 2025 im Wert von 5 Milliarden, um die Staatsschulden zu finanzieren, wobei es hohe Zinsen zahlen musste, da Investoren die israelische Wirtschaft als hochriskant einstufen. Wenn Anleihen fällig werden, muss Israel sie zurückzahlen. Es gibt jedoch neue Anleihen aus, um seine Schulden weiterhin zu finanzieren.
 
In der EU ist beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt ein Prospekt zu veröffentlichen, der dem Anlegerschutz dient. Die Einzelheiten sind in der EU-Verordnung 2027/1129, der sog. Prospektverordnung, geregelt. Wertpapiere dürfen in der EU, von bestimmten bei Staatsanleihen nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen, nur nach Veröffentlichung eines Prospektes im Sinne der Prospektverordnung angeboten werden. Dieser Prospekt muss bestimmte Informationen enthalten, die für Anleger wesentlich sind. Ein Prospekt darf erst veröffentlich werden, wenn die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaates (in der englischen Fassung „home Member State“) ihn gebilligt hat. Herkunftsmitgliedstaat ist bei den in der EU ansässigen Emittenten grundsätzlich der Mitgliedstaat, in dem der Emittent seinen Sitz hat. In Drittstaatländern niedergelassene Emittenten müssen den Antrag auf Billigung des Prospekts bei dem EU-Mitgliedstaat stellen, der nach den Regeln der Prospektverordnung als ihr Herkunftsmitgliedstaat anzusehen ist. Gebilligte Prospekte gelten in der gesamten EU.
 
Bei Israel war Herkunftsmitgliedstaat bis zum Brexit 2016 das Vereinigte Königreich. Danach wechselte Israel zu Irland.

Die israelische DCI (Development Corporation of Israel), die die Anleihe im Auftrag der israelischen Regierung verkauft, benutzte auf ihrer Website den Slogan „Israel im Krieg: Wir stehen hinter Israel“ (s. Screenshot). Quelle: 2025, IPSC.

Die irische Investigativzeitung „The Ditch“ berichtete im September 2024, dass die irische Zentralbank einen Prospekt für israelische Staatsanleihen genehmigt hat, die mit dem Slogan „Israel is at war“ vertrieben werden, also Kriegsanleihen sind. Aktivisten in Irland organisierten Proteste, um die irische Zentralbank unter Druck zu setzen, ihre Unterstützung für die israelischen Staatsanleihen einzustellen. Am 11. Juni 2025 gab es im Unterhaus des irischen Parlaments eine erregte Debatte über die Genehmigung des Prospektes für die Israel Bonds. Eine Reihe von Abgeordneten missbilligte die Unterstützung des Verkaufs von Israel-Anleihen durch die Zentralbank. Im August 2025 legte ein Komitee des irischen Parlaments einen Bericht über die moralischen und rechtlichen Gründe für die Ablehnung des israelischen Prospekts vor. Eine zentrale Empfehlung war, dass die Regierung auf eine Änderung der Prospektverordnung hinwirken sollte, um es einzelnen europäischen Zentralbanken zu ermöglichen, die Ausübung der Funktion als zuständige Behörde abzulehnen.

Nach der Prospektverordnung kann die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaates die Billigung des Prospekts auf Antrag des Emittenten der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaates übertragen, wenn diese damit einverstanden ist und ESMA, die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, vorab darüber informiert wurde. Für die Zwecke der Prospektverordnung gilt die Behörde, der die Billigung des Prospekts übertragen wurde, dann als zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaates. Israel machte von dieser Möglichkeit Gebrauch. Trotz der Proteste, die es in Irland gegeben hatte, stimmte die luxemburgische Zentralbank der Kompetenzübertragung zu.
 
Im Mai 2026 organisierte Amnesty International Luxemburg eine Konferenz, an der mehrere Organisationen und Experten teilnahmen, darunter der ehemalige luxemburgische Wirtschaftsminister Franz Fayot, der Rechtsexperte Alexandros Politis, die irische Senatorin Alice-Mary Higgins, Dr. Shir Hever als Vertreter von BIP sowie die Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese. Die palästinensische Menschenrechtsorganisation Al-Haq wurde von Dr. Shahd Hammouri vertreten, das Jerusalemer Büro von Amnesty International von Budour Hassan. Auf der Konferenz wurde ein Rechtsgutachten vorgestellt, das darlegte, warum Luxemburg den Anleiheprospekt Israels nicht akzeptieren sollte.

Screenshot von der Abschlussdiskussion der Amnesty-International-Konferenz. Quelle: 2026, Amnesty International.

Wie Luxemburgs Finanzminister Gilles Roth am 21.7.2026 bekanntgab, hat die luxemburgische Zentralbank im Mai 2026 beschlossen, den Prospekt für israelische Staatsanleihen nicht über den 31.8.2026 hinaus zu verlängern. Die Entscheidung fiel nun wieder auf Irland zurück, das jedoch die Billigung des Prospekts ablehnt. In beiden Staaten haben die zuständigen Behörden ihre Entscheidung mit Menschenrechtserwägungen begründet. Die Zeitung „EUobserver“ vermutet, dass Deutschland am ehesten bereit sein wird, die Aufgabe der für den Prospekt zuständigen Behörde zu übernehmen.
 
Die israelischen Staatsanleihen haben traditionell eine Mindeststückelung von unter 1.000 EUR. Nach der Prospektverordnung bleibt Israel für die Billigung des Prospekts für solche Staatsanleihen an Irland als Herkunftsmitgliedstaat gebunden. Es gibt insoweit nur den – im Fall Luxemburg beschrittenen – Weg der Kompetenzübertragung auf einen anderen Mitgliedstaat, der damit einverstanden ist. Sollte Israel wegen der Opposition gegen die Israel Bonds in Irland auf eine Mindeststückelung von 1.000 EUR umstellen, könnte es für die Billigung des Prospekts dagegen einen anderen Herkunftsmitgliedstaat suchen.
 
Infolgedessen kann Israel einstweilen in der EU keine Anleihen unter 1.000 Euro verkaufen. Um seine Schulden zu refinanzieren, muss es eine neue Art von Anleihe emittieren und einen anderen EU-Mitgliedstaat finden, der bereit ist, als Herkunftsmitgliedstaat für die Billigung des Prospektes bei diesen Anleihen zu fungieren.
 
Obwohl es sich um eine dramatische Entwicklung für die israelische Wirtschaft handelt und der luxemburgische Finanzminister Gilles Roth die Entscheidung der luxemburgischen Zentralbank bereits am 21. Juli bekannt gegeben hatte, haben die israelischen Medien die Meldung zunächst ignoriert und erst am 24. August, eine Woche vor dem Auslaufen des Prospekts, darüber berichtet. Am 2. August veröffentlichte „TheMarker“, der Wirtschaftsteil von „Haaretz“, einen Artikel von Assa Sasson, in dem sie ihre Überraschung darüber zum Ausdruck brachte, dass die Kosten für CDS (eine Art Kreditausfallversicherung) bei israelischen Anleihen innerhalb von anderthalb Monaten um 27,7 % in die Höhe geschossen waren (Quelle auf Hebräisch). Der Grund für den Preisanstieg des CDS auf israelische Anleihen hängt eindeutig mit der Entscheidung der luxemburgischen Zentralbank zusammen, den Prospekt für die Israel Bonds nicht zu verlängern. Internationale Investoren sind sich des enormen Risikos beim Kauf israelischer Anleihen bewusst. Dennoch wurde die israelische Öffentlichkeit erst in letzter Minute informiert.
 
Der größte Einzelinhaber israelischer Anleihen ist das deutsche Unternehmen Allianz, und zwar über PIMCO, die Pacific Investment Management Company, die israelische Anleihen im Wert von rund 2,7 Milliarden Dollar hält. Diese Investition, die mit dem Geld ihrer Kunden vorgenommen wurde, könnte erhebliche Verluste für die Altersvorsorge der Allianz-Kunden zur Folge haben. Die Allianz hat auf eine im Juli an ihre Abteilung für Investor Relations gerichtete Anfrage des BIP-Geschäftsführers Dr. Shir Hever nicht geantwortet.

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Bemerkenswert
Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Bemerkenswert“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!
 
Oberster Gerichtshof Israels entscheidet zugunsten vertriebener Palästinenser
 
Wie Haaretz berichtete, wies der Oberste Gerichtshof Israels den Staat am 6.9.2026 an, drei palästinensischen Familien, die von Siedlern im Westjordanland aus ihren Häusern vertrieben worden waren, die Rückkehr zu gestatten und für ihre Sicherheit zu sorgen.
 
Die Klage war von drei Einwohnern aus Jalud im Gebiet B des Westjordanlandes eingereicht worden. In seiner Entscheidung kritisierte das Gericht das israelische Militär und die Polizei scharf dafür, dass sie die Angriffe der Siedler und die Vertreibung der Familien nicht verhindert sowie keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen hatten, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Kurswechsel in der britischen Israel-Politik
 
Am 8. September 2026 erklärten 12 Staaten (das Vereinigte Königreich, Kanada, Dänemark, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Norwegen, Polen, Portugal, Spanien und Schweden), sie würden „nationale und/oder europäische Beschränkungen für den Warenhandel mit Siedlungen, die nach internationalem Recht illegal sind, einführen oder diese und andere Maßnahmen gemäß ihren nationalen Verfahren aktiv in Erwägung ziehen“.
 
In einer lesenswerten, sehr persönlichen Rede erläuterte der britische Außenminister Miliband, der sich selbst als „stolzen britischen Juden“ bezeichnet, am selben Tag vor dem britischen Parlament die neue Politik der britischen Regierung. Es gehe darum, nicht nur Ungerechtigkeit und Leid anzuprangern, sondern zu handeln. Die Sicherstellung der Zwei-Staaten-Lösung in ihrer umfassendsten Form sei der Leitstern der Politik der britischen Regierungen. Genau dieser Glaube an die Rechte und Freiheiten des israelischen und palästinensischen Volkes führe viele, ihn eingeschlossen, zu einem tiefen Gefühl der Scham über das, was sich in Palästina vor den Augen der internationalen Gemeinschaft ereignet habe.
 
Miliband erklärte: „In Gaza in den letzten drei Jahren das unvorstellbarste Trauma und Leid – Tod, Zerstörung und Entmenschlichung in einem erschreckenden Ausmaß. Eine Schande für das Gewissen der Welt und auch dieses Landes.“ Und im Westjordanland gebe es den offensichtlichen Versuch, um es mit den Worten des israelischen Finanzministers Smotrich zu sagen, „die Idee eines palästinensischen Staates zu begraben“. Es gehe darum, Fakten zu schaffen, die eine Zwei-Staaten-Lösung unmöglich machen. Zusätzlich zur offiziellen Politik grassiere der Siedlerterrorismus. Im Westjordanland würden von Siedlerterroristen ethnische Säuberungen verübt. Allzu oft habe die israelische Regierung dies ignoriert, und schlimmer noch, Mitglieder der Regierung hätten Erklärungen abgegeben und Maßnahmen ergriffen, um die Vertreibung von Palästinensern zu unterstützen. Die britische Regierung habe schon seit langem erklärt, dass die Siedlungen illegal sind. Heute gebe er bekannt, dass nach der offiziellen Auffassung der britischen Regierung die Besatzung als Ganzes unrechtmäßig sei.
 
Miliband verkündete, dass ein Einfuhrverbot für Waren aus illegalen Siedlungen in den besetzten Gebieten einführen werden würde. Man werde auch gegen bestimmte Unternehmen und Einzelpersonen vorgehen, die Dienstleistungen wie Bauwesen, Infrastruktur, Finanzierung oder Immobilien für die Siedlungserweiterung anbieten. Diejenigen, die illegale Siedlungen finanzieren oder ermöglichen, würden die volle Härte der britischen Sanktionen zu spüren bekommen. Die Werbung für illegale Siedlungen würde in Großbritannien verboten. Diese Gesetze würden innerhalb von sechs bis neun Monaten in Kraft treten.
 
Noch am selben Tag würden Sanktionen gegen eine weitere Gruppe extremistischer Siedler verhängt, die Gewalttaten gegen palästinensische Gemeinden unterstützt oder dazu angestiftet haben. Das bestehende globale Menschenrechtsregime [gemeint die britischen Global Human Rights Sanctions Regulations, Anm. d. Red.] würde so erweitert, dass es ein schnelleres Vorgehen gegen die Ausweitung von Siedlungen, insbesondere die Entwicklung von E1, ermögliche.
 
Über 30 Lizenzen für Waffen, die von den israelischen Streitkräften im Gazastreifen verwendet werden, seien bereits ausgesetzt. Künftig würden auch alle Lizenzanträge für Waffen und andere Exportgüter abgelehnt, die wesentlich zur Besatzung beitragen, was faktisch einer doppelten Sperre gegen Waffenverkäufe gleichkomme.
 
Die Verantwortlichen für das in Gaza Geschehene müssten zur Rechenschaft gezogen werden. Noch dringlicher seien jedoch Maßnahmen zur Bewältigung der anhaltenden Krise. Die Situation werde weiter katastrophal bleiben, solange Israel seinen Kurs nicht ändere.
 
Als Reaktion auf Milibands Ankündigung kündigte der israelische Außenminister Gideon Sa’ar eine Reihe von Gegenmaßnahmen an, darunter die Schließung des britischen Konsulats in Jerusalem, den Abzug britischer Vertreter aus der Basis in Zentralisrael, die den Waffenstillstand im Gazastreifen überwacht, die Einstellung britischer Aktivitäten zur Ausbildung der Sicherheitskräfte der Palästinensischen Autonomiebehörde sowie eine Einreiseverweigerung für 12 gewählte Vertreter, Amtsträger und Staatsangehörige nach Israel.

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle von Menschenrechtsverletzungen, die in deutschen Medien kaum Beachtung finden

Das Palestinian Feminist Collective hat unter dem Titel „A Predatory State: Israel’s Systemic Sexualized and Gendered Violence Against Palestinians“ einen 187 Seiten starken Bericht über sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt Israels gegen Palästinenser veröffentlicht.

Der Bericht befasst sich zunächst mit der „systemischen sexuellen Gewalt in Israel“ im Zeitraum 1948 bis 2023, insoweit ausführlich während der Nakba und während des Krieges 1967. Der Abschnitt über die Zeit seit dem 7. Oktober 2023 stützt sich auf Zeugenaussagen in Berichten und Analysen von Menschenrechtsorganisationen – z.B. B`Tselem, Public Committee Against Torture in Israel (PCATI), Adalah – The Legal Center for Arab Minority Rights in Israel, HaMoked – Center for the Defence of the Individual, Parents Against Child Detention (PACD), and Physicians for Human Rights Israel (PHRI) –, UN-Organisationen wie OHCHR, UN-Komitee gegen Folter und UN Menschenrechtsrat, sowie der internationalen Presse.

Der Bericht befasst sich mit der nach dem 7. Oktober 2023 dramatisch gestiegenen Zahl palästinensischer Männer, Frauen und Kinder aller Altersgruppen und aus allen Teilen des historischen Palästinas, die sexuelle Gewalt, einschließlich Vergewaltigung, durch israelische Besatzungstruppen erlitten oder miterlebt haben. Die betroffenen Palästinenser berichten über Vergewaltigungsdrohungen, Leibesvisitationen und erzwungene Nacktheit, sexualisierte verbale Angriffe und Verspottungen, nicht einvernehmliche Berührungen und Begrabschen, das Fotografieren und Filmen während der Übergriffe, oder während sie teilweise oder vollständig entblößt waren, das Ausüben von körperlichem Druck auf intime Körperteile, sexuelle Folterungen sowie andere sexualisierte, nicht einvernehmliche körperliche Interaktionen, die sexuell erniedrigend sind.

Der Bericht zeigt, dass geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt konstituierender Bestandteil von Israels kolonialer Herrschaft und des Völkermords ist und systematisch eingesetzt wird, d.h. dass nach einem konsistenten Muster vorgegangen wird. Damit werde die Behauptung widerlegt, es handele sich bei den Übergriffen um Einzelfälle: Die in dem Bericht vorgelegten Beweise und Details veranschaulichten die institutionalisierte Entmenschlichung, die darauf abziele, den Palästinensern kollektiven Schaden und kollektive Bestrafung zuzufügen, sowie den Versuch, den Widerstand gegen einen Zustand kollektiver Unterwerfung zu vereiteln. „Die Methoden der sexualisierten Gewalt bilden ein Muster, das auf einer koordinierten Politik beruht und weder zufällig noch auf `Einzeltaten` krimineller Art zurückzuführen ist.“

Der Bericht belegt und beschreibt die standardisierte Anwendung der zahlreichen Gewaltmethoden. Er geht in diesem Zusammenhang unter anderem auf die Ausbildung von Hunden zur Vergewaltigung von Palästinensern ein und sieht darin einen weiteren wesentlichen Indikator für Israels methodischen Einsatz sexualisierter Gewalt.
Die im Bericht dargelegte systematische sexualisierte Gewalt zeige, „dass ihr Zweck darin besteht, kollektiven Terror über das Leben der Palästinenser zu bringen. Wir betrachten dies als ein Indiz für Israels genozidale Absicht, die palästinensische Bevölkerung durch verheerende Folter, Traumata und Verletzungen ethnisch zu säubern.“ Die Verfasser des Berichts weisen darauf hin, dass die Zeugenaussagen die „Umsetzung der ausdrücklichen Erklärungen israelischer Amtsträger, die Palästinenser ethnisch zu säubern“, dokumentieren.
„Die Zunahme sexualisierter Gewalt gegen Gefangene und Inhaftierte seit der Ernennung von Ben Gvir zum Minister für nationale Sicherheit im Jahr 2022 sowie die insbesondere nach dem Völkermord in Gaza im Jahr 2023 zunehmenden Berichte deuten zweifelsfrei darauf hin, dass sexualisierte Gewalt (…) als zentraler Bestandteil des Völkermordverbrechens angesehen werden muss.“ Die Verfasser weisen darauf hin, dass diese Verstöße schwerwiegende Verletzungen des internationalen Strafrechts (Römisches Statut, einschließlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Völkermord), des humanitären Völkerrechts (Dritte und Vierte Genfer Konvention sowie Zusatzprotokolle) und der internationalen Menschenrechtsnormen (UN-Übereinkommen gegen Folter) darstellen und betonen: “Angesichts der verbindlichen Verpflichtungen Israels nach dem Völkerrecht ist Straffreiheit keine Option.“

https://palestinianfeministcollective.org/home-2/a-predatory-state-israels-systemic-sexualized-and-gendered-violence-against-palestinians/

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Martin Breidert, BIP-Vorstand.

Tag: 14. September 2026