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Der Kampf ums Land hat den arabisch-jüdischen Konflikt seit Errichtung des britischen Mandatsgebiets Palästina 1922 bestimmt. 1947 empfahlen die Vereinten Nationen in einem Teilungsplan, dass ein jüdischer Staat auf 55% und ein palästinensischer auf 45% des Mandatsgebiets zwischen Mittelmeer und Jordan errichtet werden und Jerusalem einen Sonderstatus erhalten solle. Zu dieser Zeit befanden sich allerdings nur 7% der Landfläche in jüdischem Besitz; der jüdische Bevölkerungsanteil betrug etwa ein Drittel der Gesamtbevölkerung. Diese ungleiche Landverteilung war ein maßgeblicher Grund für die Ablehnung des Teilungsplans der UN durch die arabischen Staaten.

Ben Gurion rief am 8. Mai 1948 den Staat Israel aus. Im darauf folgenden Krieg mit den arabischen Staaten eroberte Israel 78 % des Landes einschließlich des Westteils von Jerusalem. Im Krieg 1967 besetzte Israel außer den Golan-Höhen und der Sinai-Halbinsel auch das Westjordanland einschließlich Ost-Jerusalem und den Gazastreifen – insgesamt also die restlichen 22 % des früheren Mandatsgebiets Palästina. Israels Politik, sich so viel Kontrolle wie möglich über die besetzten Gebiete zu sichern und zugleich den Zugang der Palästinenser zum Land und zu anderen Ressourcen einzuschränken, wurde durch die Oslo-Verträge (1993-1995) beschleunigt und zementiert. Entscheidend war dabei die Einteilung des Westjordanlandes in die Zonen A, B und C.


Osloer Verträge

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Auf dieser PDF der UN-Organisation OCHA ist Zone C blau markiert – eine größere Ansicht und mehr Infos unter diesem Link

Das ganze frühere Mandatsgebiet Palästina zwischen Jordan und Mittelmeer wird seit Juni 1967 komplett und de facto von Israel kontrolliert: Innerhalb der Grenzen von vor 1967, also im israelischen Kernland, durch die demokratisch gewählte israelische Zivilregierung; in Gaza durch die Blockade und Abriegelung aller Grenzen und Kontrolle aller Ein- und Ausfuhren; im Westjordanland durch die israelische Militärregierung, teils mit Ziviladministration, teils durch die Palästinensische Autonomiebehörde oder in Zusammenarbeit mit ihr.

Das folgende Schema zeigt, wie in Folge der Oslo-Verträge das Westjordanland in drei Zonen unterteilt wurde:

  • Zone A (18%): Die großen palästinensischen Städte, theoretisch unter autonomer Verwaltung; allerdings hat die israelische Militärverwaltung jederzeit das Recht einzugreifen, z.B. um Häuser zu durchsuchen und Verhaftungen vorzunehmen
  • Zone B (20%): Kleinstädte mit palästinensischer Autonomie in zivilen Angelegenheiten und Kooperation mit Israel in allen sicherheitsrelevanten Belangen
  • Zone C (62%): Unter vollständiger israelischer Kontrolle.

Aufteilung der Zonen A, B und C

Die Aufteilung in diese drei Zonen war in Oslo als Zwischenlösung vereinbart worden, die 5 Jahre Gültigkeit behalten sollte. Von palästinensischer Seite war sie als Stufenplan verstanden worden, wonach Zone A sofort autonom würde, die Zonen B und C etwas später. Israelische Regierungen ließen sich nach der Ermordung Rabins jedoch auf diese Regelung nicht ein und betrachten die Zone C als Israels Eigentum, deshalb wird im Folgenden auch nur auf sie eingegangen.

Hier ist nicht nur die Zahl der jüdischen Siedler auf über 600.000 gestiegen, sondern es wurde ein weitverzweigtes Straßennetz errichtet, das ausschließlich von den Siedlern (und selbstverständlich vom israelischen Militär und anderen Israelis) benutzt werden darf. Außerdem sind 70 % der Zone C als „settlement areas“ ausgewiesen, also als Flächen, die für die Errichtung jüdischer Siedlungen zur Verfügung stehen. Damit verstößt Israel jedoch gegen das Völkerrecht: Art. 49 der Vierten Genfer Konvention, die Israel 1951 ratifiziert hat, verbietet einer Besatzungsmacht, ihre eigene Bevölkerung auf besetztem Gebiet anzusiedeln. Doch genau dies geschieht seit bald 50 Jahren und schafft ‚facts on the ground’, also immobile Tatsachen, die die so genannte Zweistaatenlösung vollkommen unmöglich machen.

Auch in den verbleibenden 30% der Zone C sind die Nutzungsmöglichkeiten für Palästinenser stark eingeschränkt. In diesen landwirtschaftlich geprägten Gebieten leben rund 150.000 Palästinenser, von denen 60.000 nicht an die Wasserversorgung angeschlossen sind; Brunnenbohrungen werden grundsätzlich nicht genehmigt. Verbindungswege werden durch Straßensperren und Checkpoints behindert und massiv verzögert. Lediglich auf knapp 1% ist es den Palästinensern erlaubt, Wohnhäuser zu errichten. Da jedoch die Bevölkerung wächst, wird palästinensischer Wohnraum zwangsläufig ohne Genehmigung errichtet; 500-600 dieser Wohneinheiten pro Jahr werden von israelischen Bulldozern zerstört.

Nähere Informationen zur Zone C finden Sie bei B’tselem, bei der UN-Organisation OCHA, bei medico sowie bei der palästinensischen Organisation Passia.


Wie steht Deutschland dazu?

Alle diese Maßnahmen führen zur Reduzierung des den Palästinensern zur Verfügung stehenden Landes, zerreißen die territoriale Einheit, schwächen die Wirtschaftskraft des Westjordanlands und schaffen Verhältnisse, die die Errichtung eines palästinensischen Staates verhindern. Wir fragen uns: Warum werden die Verletzungen der Menschrechte und der Bruchs des Völkerrechts durch die israelischen Regierungen von der Weltgemeinschaft – ganz konkret auch durch die deutsche Politik – hingenommen? Warum gibt Deutschland sowohl den Israelis als auch den Palästinensern enorme Finanzhilfen, ohne diese an Bedingungen zu knüpfen, die unseren eigenen deutschen Gesetzen und Werten entsprechen? Warum steht Deutschland nicht als wahrer Freund Israel zur Seite und drängt das Land dazu, einseitig gerechte Grundvoraussetzungen zu schaffen als Basis für gleiche Menschenrechte, für Sicherheit und für dauerhaften Frieden?


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Prof. Rolf Verleger spricht am 3. und 4. Juli in
München und Gräfelfing

Was Dir verhasst, tu Deinem Nächsten nicht an

Antisemitismus und Israelkritik in der deutschen Bevölkerung
Moderation: Nirit Sommerfeld

Montag, 3. Juli 2017, 19.30 Uhr
LOST WEEKEND
Coffeeshop & Bookstore, Schellingstrasse 3, 80799 München
Veranstalter: BIB / Palästina-Forum
sowie
Dienstag, 4. Juli 2017, 19 Uhr
PFARRSAAL
der kath. Kirche St. Stefan (I. OG), Rottenbucher Str. 20, 82166 Gräfelfing
Eintritt jeweils 5 € / erm. 3 €
Veranstalter: FU Gräfelfing

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