Blog per E-Mail folgen

Gib deine E-Mail-Adresse ein, um diesem Blog zu folgen und per E-Mail Benachrichtigungen über neue Beiträge zu erhalten.

Aktuelle Beiträge

No more posts to show

Ein UN-Untersuchungsausschuss stellt fest, dass die Besatzung illegal ist – der Internationale Gerichtshof (IGH) wird die Angelegenheit untersuchen

Es hat 55 Jahre gedauert, bis die UN-Generalversammlung endlich anerkannt hat, dass die israelische Besatzung im Westjordanland, im Gazastreifen und auf dem syrischen Golan nicht nur vorübergehend ist. Der Unterschied zwischen einer vorübergehenden und einer dauerhaften Besatzung ist aus rechtlicher Sicht von entscheidender Bedeutung, und diese Tatsache macht die israelische Besatzung illegal. Die UN-Generalversammlung stimmte mit großer Mehrheit dafür, den Internationalen Gerichtshof aufzufordern, die Rechtmäßigkeit der Besatzung zu untersuchen. Deutschland stimmte gegen die Resolution.

*********************************************************************
Mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen starten eine Kampagne zur Sammlung von einer Million Unterschriften von EU-Bürger*innen, um den europäischen Handel mit illegalen Siedlungen in besetzten Gebieten zu beenden.
Die Europäische Bürgerinitiative ist ein offizielles Instrument, um die Stimmen der EU-Bürger zu verstärken und ihre demokratische Beteiligung zu verbessern. Wenn die Initiative innerhalb eines Jahres nach ihrem Start eine Million Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern in allen EU-Mitgliedstaaten sammelt, ist die Europäische Kommission gesetzlich verpflichtet, den Vorschlag zu prüfen, mit den Unterzeichnern zu diskutieren und gesetzgeberische Maßnahmen einzuleiten.
Die Europäische Bürgerinitiative (EBI) unterliegt EU-Regularien:
https://www.cidse.org/de/2022/04/07/take-action-to-end-european-trade-with-illegal-settlements/
Hier kann man teilnehmen.
*********************************************************************

Ist die israelische Besatzung legal? Aktivisten, die sich gegen die israelische Besatzung im Westjordanland (einschließlich Ost-Jerusalem), im Gazastreifen und auf dem syrischen Golan wenden, bezeichnen diese Besatzung häufig als „illegale israelische Besatzung“. Israelische Juristen weisen jedoch darauf hin, dass die militärische Besetzung nach internationalem Gewohnheitsrecht und der Vierten Genfer Konvention legal ist, solange sie nur vorübergehend ist.

Dr. Navi Pillay, Leiterin der unabhängigen internationalen Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für die besetzten palästinensischen Gebiete, einschließlich Ost-Jerusalem und Israel. Quelle: UN-Mission Genf, 2014, Wikipedia.

Die Palästinenser und ihre Unterstützer argumentieren, dass eine vorübergehende militärische Besatzung in Kriegszeiten zwar zulässig ist, dass aber die israelische Politik im Rahmen dieser Besatzung, d. h. die Zerstörung von Häusern, außergerichtliche Tötungen, die Annexion von Land, die Rassentrennung und vor allem der Bau von Siedlungen für jüdische Siedler in den besetzten Gebieten nach dem Völkerrecht, einschließlich der Vierten Genfer Konvention, streng verboten sind.

Wie lange kann der Staat Israel noch behaupten, die Besatzung sei vorübergehend? Das im Juni 1967 eroberte Gebiet wird seit 55 Jahren von israelischen Streitkräften kontrolliert. Babys, die nach dem Beginn der Besatzung 1967 geboren wurden, palästinensische Babys, die staatenlos und ohne Rechte geboren wurden, und israelische Babys in den illegalen Siedlungen, haben nun selbst Enkelkinder, die keine andere Realität als die der Besatzung kennen. Israelis in den Siedlungen unterliegen den israelischen Gesetzen, obwohl sie außerhalb der offiziellen Grenzen Israels leben. Sie nehmen an den Wahlen in Israel teil, obwohl das israelische Recht es israelischen Bürgern nicht erlaubt, außerhalb ihrer Grenzen zu wählen. Ihre palästinensischen Nachbarn bleiben staatenlos, dürfen nicht wählen und unterliegen einem Militärgesetz. Bisher hat jeder Ministerpräsident, der dem Likud angehört hat, einen palästinensischen Staat ausgeschlossen.

Erst nachdem eine Reihe von Menschenrechtsorganisationen (Al-Haq, B’tselem, Human Rights Watch und Amnesty International) ausführliche Berichte veröffentlicht hatten, in denen die Besatzung als Teil der Apartheidregime analysiert wird
(siehe BIP-Aktuell #205), hat sich die UNO endlich bereit erklärt, die Frage zu erörtern, wie lange die israelische Besatzung als vorübergehend angesehen werden kann.

Dazu bildete die UNO einen speziellen Untersuchungsausschuss. Dieser Ausschuss wurde von Navi Pillay geleitet, einer südafrikanischen Richterin, die zuvor am Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda, als Richterin am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) und als UN-Hochkommissarin für Menschenrechte tätig war. Der Ausschuss veröffentlichte am 20. Oktober seinen 28-seitigen Bericht, in dem es vor allem um die israelischen Siedlungen geht, einem zentralen Merkmal der israelischen Politik in den besetzten Gebieten, durch das das Leben der Palästinenser erheblich beeinflusst wird. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Besatzung nicht nur vorübergehend ist, sondern dass es sich vielmehr um eine nicht deklarierte dauerhafte Annexion handelt. Die UN-Charta müsse aber universell angewandt werden, also auch auf den Staat Israel, sie verlöre sonst ihre Bedeutung.

Die deutliche Botschaft des Untersuchungsausschusses: Wenn ein UN-Mitgliedstaat die Augen vor Verstößen gegen das Völkerrecht verschließt, untergräbt dies die Ziele und Aufgaben der Vereinten Nationen und erhöht das Risiko, dass andere Staaten Kriege beginnen, Länder besetzen, illegale Siedlungen errichten und Menschenrechtsverletzungen begehen.

Am 11. November stimmte die UN-Generalversammlung über eine Resolution ab, in der der Internationale Gerichtshof (IGH) aufgefordert wird, zum ersten Mal in der Geschichte die Rechtmäßigkeit der israelischen Besatzung selbst zu untersuchen. Bei der Abstimmung stimmten 98 Staaten dafür, 52 enthielten sich und 17 stimmten dagegen, darunter auch Deutschland. Es ist makaber: Das Votum Deutschlands in der UNO verstößt gegen seine eigenen Verpflichtungen zu Frieden und Menschenrechten im Rahmen des Koalitionsvertrags (siehe BIP-Aktuell #198).

Das Votum war so eindeutig, dass auch die Ukraine und Russland dafür stimmten, ebenso wie andere Länder, die sich selten einig sind wie z.B. der Iran und Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und Jemen, die Türkei und Syrien.

Bei den siebzehn Staaten, die gegen die Resolution gestimmt haben, handelt es sich um: den Staat Israel natürlich, westliche Staaten mit einer siedlungskolonialen Vergangenheit, die Verbündete Israels sind und antikoloniale Ressentiments in der UNO fürchten (Australien, Kanada, die USA), dazu auch Liberia, pazifische Inselstaaten, die im Austausch für humanitäre Hilfe gegen den steigenden Meeresspiegel mit den USA stimmen (Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Palau), rechtspopulistische Staaten (Italien und Ungarn) und Deutschland.

UNGA-Abstimmung am 11. November. Quelle: UNO.

Man muss nicht über den Ausgang der Untersuchung der israelischen Besatzung spekulieren: Der Internationale Gerichtshof wird höchstwahrscheinlich entscheiden, dass die israelische Besatzung nicht vorübergehend und damit nicht legal ist. Die Abstimmung wurde wegen ihrer Bedeutung von israelischen Beamten mit großer Beunruhigung wahrgenommen. Am Montag, den 28. November schrieb der israelische Außenminister und Interimspremierminister Yair Lapid einen dringenden Brief an die Staats- und Regierungschefs von fünfzig Ländern, in dem er sie aufforderte, gegen den UN-Beschluss vorzugehen und den IGH daran zu hindern, die Rechtmäßigkeit der israelischen Besatzung zu diskutieren (Quelle auf Hebräisch).

Mit einem entsprechenden Urteil des Internationalen Gerichtshofs werden die israelischen Siedler und Soldaten für die Beteiligung an einem Verbrechen zur Rechenschaft gezogen. Die Europäische Union wird sich an ihre eigenen Grundsätze halten müssen und einem Staat, der gegen das Völkerrecht verstößt, keine Handelsprivilegien mehr gewähren. Selbst Staaten, die gegen die Resolution gestimmt haben wie Deutschland, sollten ein entsprechendes Urteil respektieren und entsprechend handeln.

*********************************************************************
In der kommenden Woche wird BIP-Aktuell pausieren. Die nächste BIP-Aktuell wird am 17. Dezember erscheinen.

BIP-Mitglied Prof. Dr. Norman Paech hat einen ausführlichen Bericht über den oben erwähnten Bericht der UN-Kommission veröffentlicht. Sein Bericht ist auch eine Aktualisierung seines Beitrags in BIP-Aktuell #238.
https://www.nachdenkseiten.de/?p=91032

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.

Ein autistischer Teenager wurde von israelischen Soldaten ermordet. Ihre Mutter erfuhr es erst einen Tag später.
„Die 15-jährige Fulla al-Masalmeh, ein autistisches Mädchen aus der Westjordanland-Stadt El Bireh, saß in einem Auto, das von dem 26-jährigen Anas Hassouna gefahren wurde. Dieser raste nach Angaben der Armee auf die Soldaten zu, die daraufhin das Feuer eröffneten und Masalmeh töteten und Hassouna verletzten. Al-Masalmehs Familie erfuhr erst am nächsten Tag von ihrem Tod, während Hassouna einige Tage später aus dem Gewahrsam entlassen wurde.
Bevor Fulla al-Masalmeh vor etwa zwei Wochen von israelischen Soldaten erschossen wurde, war sie stundenlang verschwunden.
Hassouna wurde verhaftet. Er bestritt, auf die Soldaten zugefahren zu sein, und wurde einige Tage später aus der Haft entlassen, da die Armee nicht davon ausgehen konnte, dass er einen Terroranschlag verüben wollte.
Nach Angaben des Armeesprechers hat der Militärgeneralanwalt die Militärpolizei angewiesen, den Vorfall zu untersuchen, um zu entscheiden, ob eine weitere Untersuchung eingeleitet werden soll.
Die Familie Masalmeh erklärte gegenüber, dass ihre Mutter in der Nacht, in der Fulla getötet wurde, gegen Mitternacht aufwachte und bemerkte, dass sie nicht im Haus war. Fullas ältere Schwester Dalia sagte gegenüber Haaretz, dass ihre Mutter an diesem Abend die Tür verschlossen und den Schlüssel versteckt hatte, weil sie befürchtete, dass Fulla, die Autistin ist, das Haus ohne Aufsicht verlassen würde, wie sie es schon früher getan hatte.
Der Schwester zufolge hatte sich die Mutter bei früheren Gelegenheiten an die palästinensische Polizei gewandt, als Fulla vermisst wurde, aber dieses Mal tat sie es nicht – weil frühere Versuche nicht geholfen hatten. Auf jeden Fall wusste die Familie mehrere Stunden lang nicht, wo sie war. Erst am nächsten Nachmittag erfuhr die Familie, dass sie getötet worden war. „Meine Mutter wollte nicht, dass sie das Haus verlässt; sie kennt nicht den Unterschied zwischen Tag und Nacht“, sagte ihre Schwester Dalia letzte Woche gegenüber Haaretz.
Die Familie ist sich nicht sicher, wie Fulla in Hassounas Auto gekommen ist. Hassouna, der im Westjordanland in dem Dorf Bituniya westlich von Ramallah lebt, sagte letzte Woche gegenüber Haaretz, dass er Fulla am Straßenrand stehen sah und ihm ein Zeichen gab anzuhalten. „Ich war um 3 Uhr morgens auf dem Weg nach Hause, nachdem ich eine Weile unterwegs war. Ich sah sie auf der Straße. Ich kannte nicht einmal ihren Namen. Sie sagte, sie käme aus El Bireh und wolle nach Hause gehen“. Hassouna fügte hinzu, dass sein Plan war, nach Hause ins nahe gelegene El Bireh zu fahren.
Nach Angaben der Armee entdeckten Soldaten, die eine „Operation“ in der Stadt durchführten, Hassounas Auto und forderten ihn auf, anzuhalten. Die Soldaten sagten, das Auto habe für einige Sekunden angehalten und sei dann auf sie zugefahren, woraufhin sie das Feuer eröffnet hätten. Hassouna sagte, er habe nicht beschleunigt, sondern sei langsam gefahren, weil er sich in einem Wohngebiet befand. „Ich habe die Armee nicht gesehen, niemand hat mich aufgefordert, anzuhalten, und die Schüsse haben mich überrascht. Warum haben sie auf mich geschossen?“, sagte er.
Ein Augenzeuge, der am Tag des Vorfalls mit Haaretz sprach, unterstützt Hassounas Darstellung. Dem Zeugen zufolge fuhr das Auto, in dem Hassouna saß, mit einer Geschwindigkeit von nur 20 oder 30 Stundenkilometern auf den Armee-Jeep zu, weil die Straße zu diesem Zeitpunkt mit Bodenwellen versehen war. Der Zeuge sagte, dass die Soldaten, die sich vor dem Auto befanden, anfingen zu schießen, und dann begannen andere Gruppen von Soldaten, die in der Nähe und hinter dem Auto standen, ebenfalls zu schießen.
Die Armee behauptet auch, dass sie Spuren von Alkohol in Hassounas Blut gefunden haben, aber Hassouna bestreitet, in dieser Nacht getrunken zu haben.
Die Armee antwortete: „Die vorläufige Untersuchung zeigt, dass eine Militär-Truppe, die in Bituniya im Einsatz war, ein verdächtiges Auto erkannte, das sich ihnen näherte, und dem Auto befahl anzuhalten. Das Auto hielt für einige Sekunden an und raste dann auf die Soldaten zu, die daraufhin das Feuer eröffneten. Nach dem Vorfall wurde festgestellt, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Nach dem Vorfall ordnete der Militärgeneralanwalt eine vorläufige Untersuchung durch die Militärpolizei an.“

https://www.haaretz.com/israel-news/2022-11-27/ty-article/.premium/an-autistic-teen-was-killed-by-israeli-soldiers-her-mother-found-out-only-a-day-later/00000184-b5da-dd96-ad8c-fffa57150000?utm_source=mailchimp&utm_medium=email&utm_content=author-alert&utm_campaign=Hagar%20Shezaf&utm_term=20221127-00:51

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

Tag: 3. Dezember 2022