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Nun kommt der Stadtratsbeschluss hoffentlich vor Gericht

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Münchner Rathaus und Frauenkirche; Quelle: Open Source

Im Dezember 2017 stimmte der Münchner Stadtrat mit großer Mehrheit einer Vorlage von CSU und SPD zu, die sich unter dem Vorwand des Kampfes gegen Antisemitismus gegen die BDS-Kampagne wendet. (Diese Kampagne fordert nach eigener Aussage gleiche Rechte für Palästinenser wie für andere Menschen und propagiert zur Erreichung dieses Ziels „Boycott, Divestment, Sanctions“ gegen Israel.) Dieser Beschluss macht es seither Münchner Gruppierungen, Vereinen und Einzelpersonen, die die israelische Politik gegen die Palästinenser kritisieren, praktisch unmöglich, städtische oder städtisch geförderte Räumlichkeiten für Veranstaltungen zum Nahostkonflikt anzumieten (Siehe BIB-aktuell #2, 15. Januar 2018).

Diese Einschränkung der Meinungsfreiheit führt nun folgerichtig zu einer ersten gerichtlichen Auseinandersetzung.

Denn um diese Problematik öffentlich zu erörtern, beantragte Klaus Ried, früheres Mitglied des bayerischen GEW-Landesvorstands, für Mitte September die Anmietung eines Saals im Münchner Stadtmuseum für eine Diskussionsveranstaltung „Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein?“.
Am dort geplanten Streitgespräch sollten ein Stadtratsmitglied, das für den Antrag stimmte, und Nirit Sommerfeld von BIB teilnehmen, unter der Gesprächsleitung eines pensionierten Richters des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.

Das Münchner Stadtmuseum verweigerte die Vermietung mit der Begründung, es sei „davon auszugehen, dass die geplante Diskussion, deren Titel sich explizit auf den Stadtratsbeschluss bezieht, nicht ohne eine Thematisierung von BDS sowie deren Inhalte, Themen und Ziele auskommt.“

Daraufhin erhob Klaus Ried Klage. In der Klageschrift seines Rechtsanwalts Gerd Tersteegen, heißt es u.a. „Dass die Diskussion eines so folgenschweren Beschlusses eines Kommunalparlaments nur noch in privaten Räumen möglich sein soll und nicht mehr in Räumen der Kommune selbst oder von ihr geförderten Räumen, ist mit dem Geist des Grundgesetzes unvereinbar.“

Wir hoffen mit den Münchner Klägern, dass das Gericht den Stadtratsbeschluss einkassieren wird. Aber Justitias Weg ist steinig und gewunden…

Mehr Informationen finden Sie hier:
Ein Bericht in der Süddeutschen Zeitung vom 7. August
Eine ausführliche Darstellung in den Nachdenkseiten vom 8. August

Tag: 13. August 2018