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Eine UN-Untersuchungskommission berichtet, dass israelische Streitkräfte Kinder gezielt angreifen

  1. „Der Wesensgehalt der Kindheit wurde zerstört“
  2. Fragen an den EuGH zu den rechtlichen Möglichkeiten, die Lieferung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck an Israel zu unterbinden
  3. Israel hält 95 palästinensische Gesundheitsfachkräfte fest – einige werden vermisst oder sind getötet worden

Eine internationale unabhängige Untersuchungskommission der Vereinten Nationen veröffentlichte am 18. Juni einen Bericht über israelische Verbrechen an palästinensischen Kindern, insbesondere über die Tötung von mindestens 20.179 Kindern und die Verletzung von mindestens 44.143 seit dem 7. Oktober 2023 – vor allem im Gazastreifen, aber auch im Westjordanland. Der Befund der Untersuchungskommission, dass Kinder auch gezielt getötet wurden, deckt sich mit den Ergebnissen der Recherche „What the wounds are telling us“, die mit dem Europäischen Pressepreis 2026 ausgezeichnet wurde. Israelische Medien berichteten über den UN-Bericht. Die israelische Regierung warf der Untersuchungskommission Antisemitismus vor.

Am 18. Juni veröffentlichte die unabhängige Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für das besetzte palästinensische Gebiet einen Bericht mit dem Titel „‘Der Wesensgehalt der Kindheit wurde zerstört‘: Israels gezielte Angriffe auf Kinder im besetzten palästinensischen Gebiet seit dem 7. Oktober 2023“. Die UN-Kommission stellte fest, dass israelische Streitkräfte mindestens 20.179 Kinder getötet und mindestens 44.143 verletzt haben, die meisten davon im Gazastreifen, aber auch im Westjordanland.


Das Banner wurde von der Organisation „CeasefireNow“ erstellt, um auf den UN-Bericht aufmerksam zu machen. Quelle: 2026, Facebook.



Die Kommission belegt in ihrem Bericht, dass die israelischen Streitkräfte Kinder bewusst als militärische Ziele ins Visier genommen haben. Dies dokumentiert auch der investigative Artikel „What the wounds are telling us“ von Maud Effting und Willem Feenstra, der in der Kategorie „The Distinguished Press Award“ 2026 den Europäischen Pressepreis erhielt. Danach beobachteten internationale Ärzte in Gaza ein verstörendes Muster: Kinder mit einer einzigen Schusswunde am Kopf oder an der Brust – ein Zeichen dafür, dass gezielt auf sie geschossen worden war. Die Ärzte beschrieben über 100 Fälle. Es gab auch Anzeichen für eine Gamifizierung. In dem Artikel heißt es beispielsweise: „Jeder Arzt, mit dem ich im Nasser-Krankenhaus darüber gesprochen habe, hat das bestätigt“, sagt er. „An einem Tag sahen sie hauptsächlich Schussverletzungen an Kopf und Hals. Am nächsten Tag waren es die Brust. Neulich waren es die Gliedmaßen. Dann der Bauch. Oder sogar die Hoden. Ein Assistenzarzt der Urologie erzählte mir, er habe an einem einzigen Tag vier Jungen behandelt, die in den Unterleib geschossen worden waren.“ (Übersetzt mit DeepL.com)

Der Untersuchungskommission zufolge wurden Kinder von den israelischen Streitkräften systematisch gefoltert und zudem Opfer sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt. Es kam zu Massenverhaftungen von Kindern. Kinder waren betroffen, als Israel kritische Infrastruktur wie Krankenhäuser und Schulen ins Visier nahm. Nicht zuletzt benutzten israelische Soldaten Symbole der Kindheit, um sich über Kinder lustig zu machen – ein Verhalten, das die Kommission als dehumanisierend einstufte.

Die UN-Kommission fordert von Israel, die Übergriffe auf Kinder einzustellen und Soldaten für ihre Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen, was derzeit nicht geschieht. Sie fordert außerdem Drittstaaten dazu auf, Waffenlieferungen an Israel einzustellen und israelische Amtsträger festzunehmen, gegen die vom Internationalen Strafgerichtshof Haftbefehl erlassen wurde. Den UN-Sicherheitsrat fordert sie auf, ein Waffenembargo gegen Israel zu verhängen.

Der UN-Bericht wurde nach fast 1.000 Tagen Krieg in Gaza veröffentlicht. Von Anfang an war klar, dass Israel Kinder in unverhältnismäßig hoher Zahl ins Visier nimmt. Bereits Ende Oktober 2023 warnte UNICEF, dass sich Gaza in einen „Friedhof für Kinder“ verwandle, da die Zahl der von Israel getöteten Kinder zu diesem Zeitpunkt bereits 3.450 erreicht hatte. Dieser Friedhof hat sich inzwischen auf das Sechsfache vergrößert. Aida Thouma Suleiman, Abgeordnete der Gemeinsamen Liste in der Knesset, fragte in einem Knesset-Ausschuss am 16. Oktober 2023: „Warum töten Sie so viele Kinder?“ Die Antwort von Merav Ben-Ari, Mitglied der Oppositionspartei Yesh Atid, lautete: „Die Kinder haben es selbst verschuldet“ (Quelle auf Hebräisch).

In einem ursprünglich auf TikTok veröffentlichten Video, das viral ging, erklärte ein israelischer Soldat seiner Familie, dass er vielleicht ein 12-jähriges Mädchen getötet habe. Sie würden aber nach Babys suchen; nur seien keine Babys mehr da. Tatsächlich berichtete die UNO bereits im März 2024, fünf Monate nach Beginn des Krieges, dass die Zahl der bis zu diesem Zeitpunkt in Gaza getöteten Kinder – mindestens 12.300 – die Gesamtzahl der in den vorangegangenen vier Jahren bei weltweiten Konflikten getöteten Kinder – 12.193 – überstieg.

Als im Jahr 2025 Bilder von hungernden Kindern veröffentlicht wurden, blockierte Israel weiterhin den Zugang von Hilfsgütern nach Gaza und verwandelte sogar Hilfsverteilzentren in Todesfallen (BIP-Aktuell #356). Israel hat den Hunger als Waffe gegen die Zivilbevölkerung im Gazastreifen eingesetzt (BIP-Aktuell #311) und schränkt auch jetzt noch die Lieferung humanitärer Hilfe in den Gazastreifen ein. Kinder leiden besonders darunter.

Über die Erkenntnisse der UN-Kommission zur vorsätzlichen Tötung von Kindern wurde in Israel kurz berichtet, was ungewöhnlich ist, da israelische Zeitungen in der Regel davon absehen, über kritische Berichte zu Israels Verstößen gegen das Völkerrecht zu berichten. Die Zeitungen „Haaretz“, „Ynet“ und „Maariv“ veröffentlichten Berichte auf Hebräisch. Alle drei Zeitungen berichteten lediglich, dass die UNO Israel schwere Verbrechen vorwirft.

Die israelische Regierung wies die Vorwürfe zurück und bezeichnete den UN-Bericht als „Blutverleumdung“. Das Konzept der Blutverleumdung basiert auf antisemitischen Anschuldigungen im Mittelalter gegen Juden, die angeblich das Blut christlicher Kinder zum Backen von Matzen für das Passahfest verwenden. Aufgrund dieses antisemitischen Klischees verbieten deutsche Behörden den Slogan „Kindermörder Israel“ bei Demonstrationen. Der israelische Minister Amichai Eliyahu sagte im November 2023 (Quelle auf Hebräisch): „Es gibt in Gaza keine Unbeteiligten“. Damit wird insinuiert, dass auch die Tötung palästinensischer Kinder in Gaza legitim ist.

Der Screenshot zeigt israelische Soldaten, die sich dabei filmen, wie sie höhnisch die Kleidung palästinensischer Kinder in Gaza ausprobieren. Quelle: TRT World, Facebook.



Am 4. Juli hinderten israelische Soldaten eine palästinensische Familie daran, einen Kontrollpunkt westlich von Ramallah zu passieren, um ihr Kind zur dringenden medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus zu bringen. Das vier Monate alte Baby starb, weil es nicht rechtzeitig ins Krankenhaus gebracht werden konnte. Am selben Tag erschossen israelische Streitkräfte einen 16-jährigen palästinensischen Jungen im Flüchtlingslager Qalandiya in der Nähe von Ramallah. Bei demselben Vorfall wurden zwei 14-jährige Jungen von israelischen Soldaten verwundet. Die anhaltenden Tötungen und Verletzungen palästinensischer Kinder bestätigen die Vorwürfe der UNO und zeigen, dass die israelische Regierung ohne ein Eingreifen von außen nicht damit aufhören wird.

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Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Bemerkenswert“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!

Bemerkenswert:
Fragen an den EuGH zu den rechtlichen Möglichkeiten, die Lieferung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck an Israel zu unterbinden
In einem Rechtsstreit, den die Vereinigungen Association Belgo-Palestinienne und Coordination nationale d’action pour la paix et la démocratie (CNAPD) sowie zwei Palästinenser, deren Familien in Gaza leben, gegen den belgischen Staat eingeleitet haben, beantragen die Kläger u.a., die Nutzung des belgischen Hoheitsgebiets, einschließlich des Luftraums, für den Transport von Militärgütern, einschließlich von Gütern oder Produkten mit doppeltem Verwendungszweck, mit Endbestimmungsort Israel zu verbieten. Der belgische Staat sieht sich durch die Verordnung (EU) 2021/821, die Güter mit doppeltem Verwendungszweck betrifft, daran gehindert, diesem Anliegen zu entsprechen, soweit es sich um sog. Nicht-Unions-Güter mit doppeltem Verwendungszweck handelt. Nicht-Unions-Güter sind, vereinfacht ausgedrückt, Güter aus Drittländern.
Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/821 lautet:
Die Durchfuhr von Nicht-Unionsgütern mit doppeltem Verwendungszweck, die in Anhang I aufgeführt sind, kann von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sich die Güter befinden, jederzeit verboten werden, wenn die Güter ganz oder teilweise für eine der Verwendungen im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 bestimmt sind oder bestimmt sein können.
Art. 4 Abs. 1 dieser Verordnung bezieht sich auf folgende Verwendungen:
a) Verwendung im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung, der Handhabung, dem Betrieb, der Wartung, der Lagerung, der Ortung, der Identifizierung oder der Verbreitung von chemischen, biologischen oder Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern oder zur Entwicklung, Herstellung, Wartung oder Lagerung von Flugkörpern für derartige Waffen;
b) militärische Endverwendung, wenn gegen das Käuferland oder Bestimmungsland ein Waffenembargo verhängt wurde; (…)
c) Verwendung als Bestandteile von militärischen Gütern, die in der nationalen Militärgüterliste aufgeführt sind und aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ohne Genehmigung oder unter Verstoß gegen eine aufgrund der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats erteilte Genehmigung ausgeführt wurden.
Ein Mitgliedstaat kann gemäß Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2021/821 die Anwendung von Absatz 1 auf nicht gelistete Güter mit doppeltem Verwendungszweck ausweiten. Auch insoweit gilt aber die Beschränkung auf Verwendungen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 dieser Verordnung.
Das Berufungsgericht Brüssel hat dem EuGH in einer Entscheidung vom 30. Juni 2026 angesichts dieser Regelungen zwei Fragen vorgelegt:
Die erste nimmt Bezug auf Art. 3 Abs. 5 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) an, wonach die Union einen Beitrag zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts leistet, und auf die Völkermordkonvention. Das Berufungsgericht Brüssel möchte wissen, ob es hiermit vereinbar ist, dass Mitgliedstaaten durch die Verweisung des Art. 7 Verordnung (EU) 2021/821 auf Art. 4 Abs. 1 dieser Verordnung nur in den dort genannten Fällen die Durchfuhr von Nicht-Unionsgütern mit doppeltem Verwendungszweck verbieten können.
Die zweite Frage knüpft an Art. 351 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) an. Aus dieser Vorschrift ergibt sich, dass Verträge, die die EU-Mitgliedstaaten vor dem 1.1.1958 bzw. im Falle später beigetretener Staaten vor dem Zeitpunkt ihres Beitritts abgeschlossen haben, Vorrang gegenüber dem EU-Recht haben. Das Berufungsgericht Brüssel fragt, ob ein Mitgliedstaat deswegen trotz der Beschränkungen, die sich aus Art. 7 der Verordnung (EU) 2021/821 infolge der Verweisung auf Art. 4 Abs.1 dieser Verordnung ergeben, die Durchfuhr von Nicht-Unionsgütern untersagen kann, um in Anwendung der Völkermordkonvention und der Genfer Konventionen einen Völkermord bzw. gravierende Verstöße gegen die Genfer Konventionen zu verhindern.

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle von Menschenrechtsverletzungen, die in deutschen Medien kaum Beachtung finden

Israel hält 95 palästinensische Gesundheitsfachkräfte fest – einige werden vermisst oder sind getötet worden
Laut einem Bericht der Nichtregierungsorganisation „Healthcare Workers Watch“ (HWW) hält Israel derzeit 95 palästinensische Gesundheitsfachkräfte fest, darunter 80 aus dem Gazastreifen und 15 aus dem besetzten Westjordanland.
Fünf Gesundheitsfachkräfte sind in Haft gestorben oder wurden getötet, fünf weitere werden vermisst, ihr Verbleib ist unbekannt, heißt es in dem Bericht.
Zu den inhaftierten Personen aus dem Gazastreifen gehören 31 Krankenschwestern und Krankenpfleger, 17 Ärzte und 14 Rettungssanitäter.
„Ein Muster, das sich bei den Hunderten von durch HWW verifizierten Inhaftierungen von medizinischen Fachkräften durchzieht, ist, dass die meisten der derzeit inhaftierten Personen aus dem Gazastreifen vom israelischen Militär während ihrer Arbeit aus ihren Krankenhäusern oder Rettungswagen entführt wurden“, heißt es in dem Bericht.
Das bestätigt die von HWW und anderen Organisationen gesammelten Zeugenaussagen, „die Folter und Misshandlung dokumentieren, die Palästinenser in israelischer Haft erdulden müssen“.
https://www.palestinechronicle.com/israel-detains-95-palestinian-health-workers-some-missing-killed/

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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