Blog per E-Mail folgen

Gib deine E-Mail-Adresse ein, um diesem Blog zu folgen und per E-Mail Benachrichtigungen über neue Beiträge zu erhalten.

Aktuelle Beiträge

No more posts to show
Offener Brief an den Zentralrat der Juden in Deutschland
Zusammenfassung: In Auseinandersetzung mit einem Offenen Brief des Zentralrats erbringen wir Belege für diese Thesen:
–  Antisemitische Delikte erreichten 2017 einen Tiefstand. Nachdem trotzdem Anfang 2018 das Amt des Antisemitismusbeauftragten eingerichtet wurde, stieg die Zahl dieser Delikte an.
– Kritik an Israel erfolgt nicht aus antisemitischer Motivation.
– Durch Entsolidarisierung mit anderen Opfern rassistischer Gewalt in Deutschland und durch Solidarität mit Israels Regierungspolitik manövriert sich der Zentralrat in die rechtsnationale politische Ecke. Im Ergebnis wird Antisemitismus nicht bekämpft, sondern gefördert.
 
Seit der Einrichtung von Beauftragten zur Bekämpfung von Antisemitismus durch Bund und Länder 2018, seit der Resolution des Bundestags vom Mai 2019 gegen die BDS-Bewegung und seit einer Reihe von Interventionen des Bundesantisemitismusbeauftragten in kulturellen Angelegenheiten reißen die öffentlichen Diskussionen um das Verhältnis von Bekämpfung des Antisemitismus und Rassismus zu Meinungsfreiheit und zu Kritik an Israels Unterdrückung der Palästinenser nicht ab.
 
Jüngster Auslöser einer Debatte zu diesen Themen war der Offene Brief von 66 teils jüdischen deutschen und israelischen Intellektuellen und Künstlern vom 24. 7. 2020 an die Bundeskanzlerin. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, unbegründeten Antisemitismusvorwürfen Einhalt zu gebieten und mit der EU entschlossener für einen gerechten Frieden in Israel/Palästina einzutreten. Neben vielen anderen Reaktionen schrieb auch der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland Dr. Josef Schuster zusammen mit den Vorsitzenden der jüdischen Landesverbände und großen Gemeinden einen Offenen Brief an die Bundeskanzlerin.
 
In einer Antwort auf diesen Brief des Zentralrats vom 29. 7. 2020 hat nun Prof. Dr. Rolf Verleger im Auftrag der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost (JS) in einer ausführlichen Stellungnahme die Meinung begründet, dass der Zentralrat von einer Reihe unbewiesener Voraussetzungen ausgeht und im Ergebnis eine Politik macht, die nach rechts abdriftet. Rolf Verleger ist Mitglied der JS und auch der Vorsitzende von BIP, wir möchten diesen Brief publik machen und drucken ihn hier im Folgenden ab. Die im Original befindlichen Fußnoten wurden hier zum großen Teil in Links verwandelt, und wir haben hier Grafiken eingefügt, die im Originalbrief nicht enthalten waren. Man findet diesen auch auf der Webseite der JS und in der originalen pdf-Form hier.
 
Absender des Briefs ist die Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost, Absendedatum ist der 14. 8. 2020.
 
Betr.: Ihr Offener Brief vom 29. Juli 2020 an die Bundeskanzlerin
Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Schuster,
sehr geehrte Vorsitzende der im Zentralrat vertretenen Landesverbände und Großgemeinden,
 
in Ihrem obengenannten Schreiben stellen Sie sich vor den Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung Dr. Felix Klein, der in den letzten Monaten mehrfach von liberaler und linker Seite wegen seiner Amtsführung angegriffen wurde, darunter auch von vielen jüdischen Menschen aus dem In- und Ausland.
 
Ihre Argumente für Dr. Klein sind:
1) Die Zahl antisemitischer Straftaten liege auf einem Rekordniveau. Antisemitismus sei Alltag in Deutschland geworden.
2) Sehr häufig werde Antisemitismus als Kritik am israelischen Staat kaschiert.
3) Durch die Berufung der Antisemitismusbeauftragten in Bund und Ländern werde nun endlich Antisemitismus stärker und fundierter bekämpft als früher.
4) Die Antisemitismusbeauftragten sollten auch wissenschaftliche Werke kommentieren, die antisemitische Tendenzen aufweisen.
5) Die Akzeptanz der „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der IHRA durch Bund- und Länderorgane stehe nicht im Widerspruch zum Recht auf freie Meinungsäußerung.
 
Diese fünf Argumente werden im Folgenden diskutiert.
1) Liegt die Zahl antisemitischer Straftaten „auf einem Rekordniveau“?
Betrachtet man die zugänglichen Zahlen des Bundesinnenministeriums – politisch motivierte Kriminalität für jedes Jahr von 2001 bis 2019, einmal für alle Delikte und einmal speziell für Gewaltdelikte – und vergleicht die Straftaten pro Jahr in den letzten fünf Jahren (2015-2019) mit denen in den ersten zehn Jahren der Statistik (2001-2010), dann zeigt sich:
 
Die Zahl erfasster antisemitischer Delikte pro Jahr (Abb. 1) war 2015-2019 nur unwesentlich gestiegen, nämlich auf 102 % der Werte von 2001-2010. Dagegen erhöhten sich von 2001-2010 bis 2015-2019 die Zahlen erfasster Straftaten pro Jahr massiv wegen sexueller Orientierung (425 %), wegen Rassismus (378 %), wegen „Religion sonstige“ (290 %) und wegen Behinderungen (156 %) sowie selbstverständlich (2015 ist das Jahr des „Wir schaffen das“) die allgemein fremdenfeindlichen Straftaten (278 %).


Abb. 1: Politisch motivierte Kriminalität 2001-2019: Zahl der Straftaten pro Jahr insgesamt. Grafik: Rolf Verleger.

Das gleiche Bild ergibt sich bei Betrachtung speziell der Gewaltdelikte (die natürlich relevanter sind, aber wegen der geringeren Zahlen ungenauer zu messen sind, Abb. 2): Anstieg antisemitischer Gewaltdelikte 2015-2019 gegen 2001-2010 auf 110 %, dagegen sexuelle Orientierung 513 %, „Religion sonstige“ 499 %, Rassismus 298 %, fremdenfeindlich allgemein 221 %.


Abb. 2: Politisch motivierte Kriminalität 2001-2019: Zahl der Gewalttaten pro Jahr (Untermenge der Straftaten insgesamt). Grafik: Rolf Verleger.

Wie kann man bei dieser Sachlage über ein „Rekordniveau“ von Antisemitismus sprechen und die tatsächlichen Gefährdungen ignorieren? Rekordniveau erreichten antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten nicht 2015-2019, sondern nach der deutschen Vereinigung, 1992-1995, mit den traurigen Höhepunkten in Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, Mölln, Synagoge Lübeck, Solingen.


Abb. 3: Zahl rechtsextremistischer Gewalttaten pro Jahr und rechtsextremistischer Tötungsdelikte pro Jahr 1990-2018. Quelle und Grafik: Süddeutsche Zeitung, 22. 2. 2020, S.1.

Diese Zeiten kommen in der öffentlich zugänglichen Statistik des Bundesinnenministeriums nicht mehr vor, aber wir sollten sie und das damalige beispielhafte Auftreten unseres Zentralratspräsidenten Ignatz Bubis ז׳ל im Kampf gegen Antisemitismus und Rassismus nicht vergessen. Als er dem Rostocker Kommunalpolitiker, der ihm empfahl sich um die Vorgänge „in seiner Heimat“ zu kümmern, erwiderte „Dies hier ist meine Heimat“, da ging es um ein Pogrom gegen Vietnamesen, nicht gegen Juden. Wenn Sie hier nur von der Gefährdung von Juden sprechen und diese in ungerechtfertigter Weise als besonders bedroht darstellen, dann entfernen Sie sich weit von Bubis‘ Vorbild.
 
Richtig an Ihrem Argument ist lediglich (s. Abb. 2), dass die Zahl antisemitischer Gewalttaten pro Jahr in den letzten zwei Jahren (2018-2019) gegenüber den drei Jahren zuvor (2015-2017) gestiegen ist, auf das Doppelte (199 %); das ist bei den hier betrachteten angegriffenen Gruppen tatsächlich der höchste Wert. Allerdings lag der Wert pro Jahr in diesen vorigen drei Jahren (2015-2017) bei nur 79 % des Jahreswerts im Vergleichszeitraum 2001-2010. Es handelt sich bei dem Anstieg 2018-2019 gegenüber dem niedrigen Wert 2015-2017 also vielleicht nur um eine zufällige Schwankung. Alternativ hat dieser kurzfristige Anstieg 2018-2019 möglicherweise eine benennbare Ursache, siehe unten zu Ihrem Argument Nr. 3. Zweitens muss man dazu sagen, dass 2018-2019 verglichen mit 2015-2017 auch die Zahlen der Gewaltakte pro Jahr wegen Rassismus und wegen sexueller Orientierung gestiegen sind (144 % und 178 %); im Gegensatz zu antisemitischen Straftaten waren dies nicht kurzfristige Schwankungen, sondern kontinuierliche Steigerungen, da auch die Zahlen solcher Straftaten pro Jahr 2015-2017 gegen 2001-2010 höher lagen, 253 % und 391 % – weit besorgniserregender als die Entwicklung der Zahlen antisemitischer Straftaten.
 
Zusammengefasst ist Ihr Argument, die Zahl antisemitischer Straftaten habe Rekordniveau erreicht – und damit implizit, die Entwicklung antisemitischer Straftaten sei irgendwie etwas Besonderes im gesellschaftlichen Klima Deutschlands – Ausdruck einer Fehlinterpretation der tatsächlichen Zahlen und eines verengten Blicks auf die tatsächlichen gesellschaftlichen Konflikte.
 
2) Wird sehr häufig Antisemitismus als Kritik am israelischen Staat kaschiert?
Ihre Bejahung dieser Frage ist (2.a) empirisch-sozialpsychologisch nicht belegt, (2.b) stellt die historischen Fakten auf den Kopf und (2.c) bringt die jüdische Gemeinschaft in Bündnisse mit Antisemiten.
 
2.a) Empirisch-sozialpsychologische Befunde: Die umfassendste Studie in Deutschland zur Frage, ob häufig Antisemitismus hinter scharfer Kritik an Israel steckt, wurde 2010 von Prof. Wilhelm Kempf durchgeführt. Die Studie erhielt wegen ihrer klugen Konzeption mehrjährige Unterstützung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Ergebnis war, dass Menschen, die im Israel/Palästina-Konflikt die Menschenrechte in den Vordergrund stellen (38 % der repräsentativen Stichprobe von 1000 Befragten), häufiger auf Seiten Palästinas Partei ergriffen und – in Übereinstimmung mit ihrer menschenrechtlichen Motivation – weniger (nicht mehr!) negative Meinungen über Juden (und Muslime) hatten als Menschen, die realpolitisch denken und im Konflikt auf Seiten Israels stehen (26 % der Stichprobe). Wir Jüdinnen und Juden sollten uns also vor falschen Freunden hüten, die Israels Fahne schwenken. Die dritte große Gruppe der Befragten (ca. 36 % der Stichprobe) waren „Rechte“, mit negativen Meinungen über sowohl Juden als auch Muslime, mit Geringschätzung von Menschenrechten und mit etwa gleich auf Israel und Palästina verteilten Sympathien im Konflikt.
 
Eine weitere Studie wurde 2016/17 in Großbritannien vom Institute for Jewish Policy Research durchgeführt. Von den Personen, die sehr negative Einstellungen gegen Israel hatten (9% der Stichprobe), hatte nur jeder Fünfte (22%) auch sehr negative Einstellungen gegen Juden, 78% nicht.
 
Die Evidenz aus beiden Studien, mit verschiedenen Methoden berechnet und mit verschiedenen Kriterien durchgespielt, besagt also, dass die überwiegende Mehrheit der Kritiker der israelischen Politik keine negativen Einstellungen gegen Juden hat.
 
Anhänger der These, Kritik an Israel sei Ausdruck von Antisemitismus, berufen sich häufig auf Arbeiten von Prof. Monika Schwarz-Friesel, nämlich ihre Auswertung von Briefen und E-Mails an den Zentralrat und ihre DFG-geförderte Auswertung antisemitischer Äußerungen im Internet. Sie beschrieb einen zahlenmäßigen Anstieg antisemitischer Meinungsäußerungen und interpretierte dies als ein Antisemitismus-spezifisches Phänomen. Jedoch erhob sie keinerlei Vergleichsmaß als Kontrolle (z. B. die zahlenmäßige Entwicklung allgemein beleidigender Mails auf Facebook oder antimuslimischer Meinungsäußerungen in Schreiben an islamische Institutionen). Mangels solcher Kontrollmessungen ist ihre Interpretation, dass es sich um einen Antisemitismus-spezifischen Anstieg handele, nicht hinreichend belegt.
 
Eine in den Medien häufig gehörte Stimme im Sinne der Israelkritik = Antisemitismus – These ist Samuel Salzborn. Er war Juniorprofessor an der Universität Göttingen, hat unseres Wissens niemals eigene empirische Umfragen durchgeführt, ausgewertet und veröffentlicht und bekam daher seine zeitlich begrenzte Professur von der Universität nicht entfristet. Dieses Scheitern seiner akademischen Karriere hält ihn leider nicht davon ab, weiter seine Vorurteile als angeblich gesicherte empirische Erkenntnisse zu verbreiten.
 
2.b) Dass Kritik am israelischen Staat und allgemeiner am Zionismus ein Ausdruck von Antisemitismus sei, ist historisch falsch. Wenn Antizionismus gleich Antisemitismus ist, dann waren unsere Großeltern und Urgroßeltern Antisemiten.
 
Denn die große Mehrheit des europäischen Judentums war antizionistisch, sei es aus Begeisterung für ihr Heimatland, sei es aus religiöser Überzeugung, sei es aus Engagement für Demokratie und Sozialismus (Siehe z.B hierhier und hier). Nach 1945 haben sich diese Mehrheitsverhältnisse geändert. Wenn man aber behauptet, dadurch hätten sich diese Debatten erledigt, dann hätte man Hitler die Entscheidung über grundlegende Richtungsfragen des Judentums überlassen. 
 
2.c) Die jüdischen Gemeinschaften standen in ihren Heimatländern bisher stets mehrheitlich auf Seiten von Freiheitsrechten, Emanzipation und Demokratie und nach 1945 gleichzeitig auch mehrheitlich auf Seiten Israels.
 
Nun ist aber seit langem in Israel für weite Teile der dortigen jüdischen Gesellschaft die Errichtung der jüdischen Nation ein höherer Wert als das Erreichen von Freiheit, Emanzipation und Demokratie für alle Menschen. Israel wird so immer mehr zum leuchtenden Vorbild für Nationalisten auf der ganzen Welt, von Trump über Orban, Bolsonaro, Duterte, bis hin zu Salvini, Wilders, Strache und der AfD. Viele dieser Freunde Israels und ihre Anhänger denken rassistisch und antisemitisch.
 
Dieser Widerspruch zwischen Unterstützung von Israels Politik und Unterstützung von Freiheit und Demokratie inclusive Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus stürzt die jüdischen Gemeinschaften mittlerweile in ein sich immer mehr vertiefendes Dilemma. Dies hat der israelische Philosoph Omri Boehm bereits 2016 für die USA in der Ära Trump dargestellt. Der Zentralrat stellt sich mit seiner bedingungslosen Unterstützung von Israels Nationalismus in die politische Ecke der Nationalisten. Das tut der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland nicht gut.
 
Das hat durchaus praktische Auswirkungen: Der Attentäter von Halle wurde inspiriert durch die Kampagne des Israelfreunds Orban gegen George Soros, dem Orban in antisemitisch-verschwörungstheoretischer Manier unterstellt, er wolle Europas Bevölkerung islamisieren.
 
3) Wird durch die Antisemitismusbeauftragten in Bund und Ländern nun Antisemitismus stärker und fundierter bekämpft als früher?
Wie oben bei Argument Nr. 1 berichtet, war das jährliche Ausmaß antisemitisch motivierter Kriminalität 2015-2017 niedriger als im Vergleichszeitraum 2001-2010 (79 % bei Gewaltkriminalität, 90 % bei allgemeinen Delikten). In die gleiche Richtung wies die Feststellung im Antisemitismusbericht an die Bundesregierung 2017 (S. 69), dass die Verbreitung antisemitischer Einstellungen in Deutschland (gemessen durch Interviews und Fragebogen) über die vergangenen 15 Jahre bis 2017 stetig gesunken war.
 
Trotzdem beschwerten sich 2017 Repräsentanten jüdischer Institutionen über nach ihrer Meinung wachsenden Antisemitismus. Medien und Politik griffen das auf, und so wurde im Januar 2018 das Amt des Antisemitismus-Beauftragten der Bundesregierung eingerichtet, ebenso bereits Anfang 2018 in einigen Bundesländern.
 
Daraufhin stieg die Zahl der antisemitisch motivierten Kriminalität pro Jahr in den Jahren 2018 und 2019 auf 132 % des Werts von 2015-2017 (von 1446 auf 1916 pro Jahr) und speziell die Zahl der antisemitisch motivierten Gewalttaten auf 199 % des Werts von 2015-2017 (von 36 auf 71 pro Jahr).
 
Wurde in den zwei Amtsjahren des Antisemitismusbeauftragten also der Antisemitismus „fundiert bekämpft“? Wieso stieg er genau in diesen zwei Amtsjahren an? Oben mutmaßten wir, das könne eine Zufallsschwankung sein. Aber dieser Anstieg könnte auch eine Ursache haben.
 
Eine mögliche Ursache ist benennbar: Die Einrichtung der Ämter für Antisemitismusbeauftragte. Diese Ämter wurden eingerichtet, zu einem Zeitpunkt, zu dem negative Meinungen über Juden so wenig verbreitet waren wie kaum jemals zuvor (s. hier, S. 69), während gleichzeitig negative Meinungen über Muslime, über Immigranten, und über Roma sehr weit verbreitet waren (Grafiken der relevanten Daten hier) und sich unter anderen Bevölkerungssegmenten Deutschlands ein Gefühl des Abgehängtseins breitmachte, das Radikalnationalisten wie der AfD Anhänger bescherte – z. B., aber nicht nur, in ostdeutschen ländlichen Gebieten.
 
Wenn sich ein großer Teil der Bevölkerung mit mehr oder weniger Recht diskriminiert und ausgegrenzt fühlt: Was passiert dann, wenn man eine Gruppe herausgreift? Entsteht dann eine „Opferkonkurrenz“? Diesen möglichen Mechanismus führt bereits der Antisemitismusbericht an die Bundesregierung von 2017 an (S.82-83): „… wäre zu untersuchen, wieweit … von muslimischer Seite eine »Opferkonkurrenz« zu Juden wahrgenommen wird … So ist dies bereits der zweite Antisemitismusbericht des Bundestages, es gibt aber keinen Bericht über Muslimen- und Islamfeindlichkeit. Der Verdacht könnte aufkommen, dass eine allein auf die Vergangenheit ausgerichtete Erinnerungskultur der Mehrheitsgesellschaft leichter fällt und auch bequemer ist. Mit der Erinnerung an die jüdischen Opfer des Holocaust und den daraus abgeleiteten Mahnungen entledigt man sich zugleich der kritischen Reflexion aktueller Diskriminierungen, sodass sich aktuelle Opfer … vernachlässigt fühlen. … und Muslime sich als »Opfer zweiter Klasse« fühlen, deren in Studien nachgewiesene und im Alltag gefühlte Diskriminierung ignoriert wird. Dies könnte zum psychologischen Effekt der Reaktanz und damit zur Abwertung von Juden beitragen.“
 
Tatsächlich wurde 2017 eine sozialpsychologische Studie aus Belgien veröffentlicht, die diesen Effekt als Steigerung des Vorurteils gegen Juden bei zwei Gruppen von Einwanderern (aus dem ehemals belgischen Kongo und aus Marokko) belegen konnte – jeweils bei denen von ihnen, die sich besonders unterprivilegiert fühlen – und die dann auch noch in einem raffinierten sozialpsychologischen Experiment an Studierenden nachwies, dass solche einseitigen Opferprivilegierungen tatsächlich ursächlich für negative Affekte gegen die privilegierte Opfergruppe sein können, auch wenn diese an ihrer Privilegierung völlig schuldlos ist. Im Experiment lasen Psychologiestudenten einen Bericht über ein (ausgedachtes) Ereignis vor drei Jahren: VWL-Studenten hätten die Datei mit den Noten der Ethnologievorlesung (Pflichtveranstaltung für VWL, Jura und Psychologie) gehackt und alle Jura- und Psychologiestudenten auf Durchgefallen gesetzt. In der experimentell kritischen Bedingung lasen die Studenten, die Universitätsleitung habe dies nur für die Jurastudenten als Unrecht anerkannt, nicht für die Psychologen; andere lasen zum Vergleich, dass dies bei beiden Gruppen anerkannt wurde, oder bei keiner Gruppe. Danach sollte die Sympathie für alle Gruppen angegeben werden (auf einer Skala von 1 bis 100). Kritisch war die Bewertung der völlig unschuldigen, aber als Opfer privilegierten Jurastudenten. Diese wurden in der Tat negativer bewertet als in den Vergleichsbedingungen.
 
Die negativen Affekte dürften wohl noch zunehmen – das wurde jedoch nicht empirisch getestet – , wenn die privilegierte Opfergruppe aktiv an ihrer Privilegierung gearbeitet hat, was ja offensichtlich der Fall war, wenn der Zentralrat der Juden in Deutschland und andere jüdische Organisationen landauf, landab über Antisemitismus klagen und Antisemitismusbeauftragte und die Einrichtung staatlicher Maßnahmen gegen Antisemitismus fordern.
 
In einfachen Worten: Die Einrichtung von Antisemitismusbeauftragten erzeugt Antisemitismus, durch das Fehlen auch nur annähernd ähnlicher Organe für mindestens ebenso, in Wahrheit wohl wesentlich mehr diskriminierte Gruppen.
 
Es ist also sehr fraglich, ob seit 2018 der Antisemitismus in der Gesellschaft „fundiert bekämpft“ wird. Das Amt des Antisemitismusbeauftragten dient nicht der Befriedung der Gesellschaft und damit der Senkung von antisemitischen Gedanken und Taten, sondern der Spaltung der Gesellschaft und damit der Förderung von antisemitischen Gedanken und Taten.
 
Wie anders war doch der Zentralratspräsident Bubis in den 90er-Jahren, der sich mutig gegen den Rassismus in Hoyerswerda und Lichtenhagen stellte, als Vietnamesen, Mosambikaner und Roma attackiert wurden, der nach Solingen und Mölln kam, als dort die türkischen Familien verbrannt worden waren. Er war dadurch in der Bevölkerung so beliebt, dass er als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten vorgeschlagen wurde. So bekämpft man Antisemitismus!
 
4) Sollen die Antisemitismusbeauftragten wissenschaftliche Werke kritisch nach antisemitischen Tendenzen bewerten?
Wir nehmen an, dass Sie hier auf Dr. Kleins Intervention gegen die Einladung von Prof. Achille Mbembe als Eröffnungsredner der Ruhrtriennale anspielen. Sollte diese Intervention gemeint sein, dann möchten wir die Frage mit einem klaren „Nein“ beantworten: Er hätte das bleiben lassen sollen.
 
Kleins wesentlicher Vorwurf war, dass Mbembe Israels Besatzungsregime über die palästinensische Bevölkerung mit der Apartheidspolitik Südafrikas gleichsetze.
 
Klein wollte also Israel – und in seinen Augen dadurch die jüdische Gemeinschaft – vom Vorwurf der Menschenrechtsverletzung entlasten. Nun ist der Weg zur Hölle bekanntlich mit guten Vorsätzen gepflastert. Klein erreichte genau das Gegenteil.
 
Erstens gilt das oben unter 2.) Gesagte. Hier konkret: Wenn Israels Behandlung der Palästinenser mit Apartheid gleichgesetzt wird, dann ist das kein Vorwurf an die jüdische Gemeinschaft, sondern an den Staat Israel. Er wird nur dann zum Vorwurf an die jüdische Gemeinschaft, wenn diese sich diesen Schuh anzieht und sich bedingungslos – auch in den Apartheid-ähnlichen Aspekten des Umgangs mit den palästinensischen Menschen – mit dem Staat Israel gegen jede Kritik solidarisiert. Dadurch positioniert der Antisemitismusbeauftragte – und wenn sie das gutheißt, auch die jüdische Gemeinschaft selbst – die jüdische Gemeinschaft in der rechten Ecke: die Nation ist wichtiger als menschenrechtliche Aspekte. Willkommen bei der AfD! Eine solche jüdische Gemeinschaft entfremdet sich weiter von Menschen guten Willens, von aufrechten Verteidigern von Minderheitenrechten und von anderen diskriminierten Minderheiten, die für ihre Menschenrechte eintreten. Dadurch werden Vorbehalte gegen Juden zunehmen.
 
Zweitens gilt das oben unter 3.) Gesagte: Hier konkret: Dr. Klein hat völlig unnötigerweise eine Opferkonkurrenz von Juden und Afrikanern von Zaun gebrochen. Natürlich sympathisieren afrikanische Intellektuelle mit dem Kampf gegen Kolonialismus und dessen Erbe. Und wenn nun der deutsche Antisemitismusbeauftragte einen ihrer herausragenden Köpfe zum Antisemiten erklärt, dann werden diese Menschen in Zukunft nicht nur über Israel negativer urteilen, sondern auch über Deutschland und über Juden.
 
Nützen tut all das niemandem. Es wäre besser für uns Jüdinnen und Juden, wenn der Antisemitismusbeauftragte geschwiegen hätte.
 
5) Steht die Akzeptanz der „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ der IHRA durch Bund- und Länderorgane im Widerspruch zum Recht auf freie Meinungsäußerung?
Sie beantworten diese Frage mit „nein“. Ist Ihnen wirklich nicht bekannt, dass sogar der Mann, der diese Definition entwickelt hat, diese Frage mit „ja“ beantwortet?
 
Es ist gegen die Definition per se gar nicht so viel einzuwenden, außer dass sie unpräzise und zu weit gefasst ist. Bei ihrer Einführung war das auch völlig in Ordnung. Diese fehlende Präzision und weite Reichweite war volle Absicht ihres Entwicklers, Kenneth Stern. Das war der Sinn dieses Textes als „Arbeitsdefinition“: Stern sollte damit der Polizei in der EU ein Raster an die Hand geben, welche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten antisemitisch sein könnten, daher bewusst weit gefasst.
 
Dass nun diese weitgefasste Definition und besonders ihre Anwendungsbeispiele zu Israel weltweit zur Einschränkung der Redefreiheit über Israels Politik benutzt werden, registriert Kenneth Stern mit Erschütterung und Protest.  Und mit dem Titel seines Zeitungsartikels von 2019 „I drafted the definition of antisemitism. Rightwing Jews are weaponizing it“ macht er sehr klar, wo Sie politisch stehen, wenn Sie die Einführung dieser Definition durch offizielle Organe befürworten und dies als unschädlich für die Meinungsfreiheit darstellen.
 
Fazit:
Sie stehen nun vor dem Scherbenhaufen Ihrer „Antisemitismus“-Politik seit 2016.
Kommen Sie raus aus Ihrer rechten Ecke, 
folgen Sie Ignatz Bubis‘ politischer Linie, die mit anderen Minderheiten in Deutschland versöhnte statt zu spalten, 
verzichten Sie auf die staatliche Sonderbehandlung durch Antisemitismusbeauftragte,
solidarisieren Sie sich mit anderen von rechts bedrohten Minderheiten in Deutschland, nennen Sie israelische Menschenrechtsverletzungen beim Namen.
Das ist die effektivste Bekämpfung von Fremdenhass, Rassismus und Antisemitismus.

Prof. Dr. Rolf Verleger
Im Auftrag der Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V.

 
*************************************************************************Das Bündnis
für Gerechtigkeit zwischen Israelis und Palästinensern e.V. (BIP) lädt ein zu einer Video-Konferenz am Donnerstag, 8. Oktober 2020, 19 Uhr MEZ, zum Thema:
 
„Die Annexion palästinensischen Landes geht weiter.
Wie reagieren die Palästinenser?“
 
Referentin: Dr. Bettina Marx, Leiterin der Heinrich-Böll-Stiftung in Ramallah 
Auch ohne dass der offizielle Annexionsplan umgesetzt wird, schaffen Siedler und israelische Armee facts on the ground. Wie reagieren palästinensische Autonomiebehörde (PA) und Zivilgesellschaft? Zeigt sich eine Spaltung zwischen der PA und dem Widerstand an der Basis in den Dörfern?
Diesen Aspekten und Fragen wird Dr. Bettina Marx nachgehen. Sie leitet das HBS-Büro in Ramallah seit September 2015 und verfügt über langjährige Erfahrungen im Nahen Osten als Journalistin für die ARD und die Deutsche Welle. Sie ist ausgewiesene Expertin insbesondere für Fragen der innerpalästinensischen Politik und der Lage der Menschen vor Ort. Ihr Grund legendes Buch „Gaza. Berichte aus einem Land ohne Hoffnung“ aus dem Jahr 2009 unterstreicht ebenso wie zahlreiche Artikel in diversen Medien ihre große Kenntnis unterschiedlicher Aspekte der Situation im Nahen Osten. Für ihre Arbeit wurde sie 2015 durch die „Deutsche Initiative für den Nahen Osten“ mit einem Medienpreis ausgezeichnet.
Registrierung bei info@bip-jetzt.de

Tag: 18. August 2020