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Ein offizielles israelisches Dokument enthüllt die Haltung der Regierung zum Völkerrecht

Der israelische Staatssekretär Yossi Fuchs legte ein detailliertes Positionspapier der israelischen Regierung zum rechtlichen Status des besetzten Westjordanlandes vor, in dem er bestreitet, dass das Gebiet besetzt ist und behauptet, dass Israel das Recht hat, das Gebiet zu annektieren.  Das Völkerrecht anerkenne das Recht des Staates Israel, das gesamte Gebiet zu kontrollieren und dort Siedlungen zu bauen.

Die israelische Menschenrechtsorganisation Adalah hat sich in einem Schreiben an den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu zu den neun neuen illegalen Siedlungen geäußert, die die Regierung im besetzten Westjordanland genehmigt hat. Die Antwort des Staatssekretärs Yossi Fuchs ist ein offizielles Positionspapier der israelischen Regierung zu den im Völkerrecht verankerten Argumenten über den rechtlichen Status der Besatzung, der Annexion und der Siedlungen (Quelle auf Hebräisch). Angesichts dieses Dokuments, das wir aus dem Hebräischen übersetzt haben, kann keine Regierung auf der Grundlage des Völkerrechts die Politik der israelischen Regierung  rechtfertigen.




Originaldokument auf Hebräisch. Quelle: Adalah.

19. Juni, 2023, Jerusalem
Herrn
Anwalt Suhad Bishara
Adalah,  Zentrum für die Rechte der arabischen Minderheit in Israel

Grüße,
Thema: Ihr Brief an den Premierminister vom 9. März 2023 bezüglich der Entscheidung des Sicherheitskabinetts B/6 bezüglich der Errichtung der Siedlungen in Judäa und Samaria

Unter Bezugnahme auf Ihren Brief und als Staatssekretär der Regierung, der Ihr Schreiben dem Kabinett vorgelegt hat, habe ich die Ehre, Ihnen wie folgt zu antworten:

  1. Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich betonen, dass die Entscheidung im Kabinett eine rechtliche Angelegenheit darstellt, die aufgrund der Rechtsberatung im Sicherheitssystem [Armee, Inlandsgeheimdienst Shin Bet und Mossad] getroffen wurde.
  2. Wie ich in meinen vorherigen Briefen erwähnt habe, wurden die Gebiete Judäa und Samaria nicht von einem nach internationalem Recht anerkannten Souverän besetzt, und der Staat Israel hat das Recht, die Souveränität in diesen Gebieten auszuüben, die die historische Wiege des jüdischen Volkes darstellen und ein untrennbarer Teil des Landes Israel ist, auch wenn es sich aus politischen Gründen in Ermangelung von Souveränität dafür entschieden hat, in den Gebieten zu herrschen. Dabei handelt es sich um Gebiete, die unter militärischer Besatzung stehen.
  3. Es ist anzumerken, dass Jordanien am Ende des britischen Mandats illegal die Kontrolle über die Gebiete von Judäa und Samaria übernommen hat. Zwischen 1948 und 1967 wurde Jordanien von den meisten Ländern der Welt als Besatzungsmacht dieser Gebiete betrachtet (mit Ausnahme von Großbritannien und Pakistan).
  4. Zusätzlich zu den in Abschnitt 2 genannten Behauptungen bezüglich Ihrer Kartierung hinsichtlich der Siedlungen auf dem Gebiet unter palästinensischer Kommunalverwaltung möchte ich betonen, dass es sich hierbei um haltlose Behauptungen handelt. Tatsächlich fallen die genehmigten Siedlungen im Allgemeinen in den Zuständigkeitsbereich der regionalen Kommunalverwaltungen in Judäa und Samaria. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass die beigefügten Karten in Bezug auf die Zuordnung von Gebieten zu „Dorfgrundstücken“ lediglich administrative Zwecke erfüllen und nicht auf privates oder kommunales Eigentum hinweisen.
  5. Darüber hinaus handelt es sich bei den Grundstücken, auf denen sich die genehmigten Siedlungen befinden, um Grundstücke, die entweder gemäß einem Regierungsgesetz übergeben oder erworben wurden und deren Eigentümer ihre Zustimmung dazu gegeben haben. Bei der Regierungsentscheidung wurden Koordinaten berücksichtigt, die belegen, dass es sich um staatliche Grundstücke im Sinne des Gesetzes handelt, vorbehaltlich der erforderlichen individuellen Vereinbarungen.
  6. Daher ist die Behauptung in Abschnitt 3 Ihres Schreibens, dass die Entscheidung im Widerspruch zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Bezug auf Silwad steht, nicht relevant. Die Entscheidung bezieht sich auf das Regulierungsgesetz, das zwar aufgehoben wurde, jedoch nicht aus den von Ihnen dargelegten Gründen und auch nicht aufgrund mangelnder Befugnisse. Vielmehr wurde die Aufhebung damit begründet, dass es sich um eine Nutzung von Privateigentum ohne Zustimmung des Eigentümers handelte.
  7. Im Hinblick auf die Argumente in den Abschnitten 4 und 5, die besagen, dass die Entscheidung gegen das Völkerrecht verstößt, möchte ich präzisieren, dass das Recht des jüdischen Volkes  völkerrechtlich im Mandatsschreiben verankert wurde, das einstimmig auf der San-Remo-Konferenz 1920 vom Völkerbund angenommen wurde und auf der Balfour-Erklärung basiert. Gemäß diesem Mandat hatte das jüdische Volk ein Recht auf eine nationale Heimat im Land Israel, einschließlich Judäa und Samaria, basierend auf den historischen und religiösen Rechten des jüdischen Volkes in Israel. Diese Rechte wurden durch den Vertrag von Lausanne, der am 23. Juli 1923 unterzeichnet wurde, sowie durch die San-Francisco-Konferenz im Jahr 1945 bestätigt. Bei dieser Konferenz wurden die Vorschläge arabischer Staaten abgelehnt, das Mandat über das Land Israel und dessen historisches Recht darauf auszuschließen. Die Rechte des jüdischen Volkes wurden nie aufgehoben.
  8. Was den Abschnitt 5 betrifft, in dem die Anwendbarkeit der Vierten Genfer Konvention und der Regelungen des Haager Übereinkommens behauptet wird, wird klargestellt, dass Jordanien kein rechtmäßiger Souverän war. Die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts zur militärischen Besatzung gelten rechtlich nur für Gebiete, die von einem rechtmäßigen Souverän besetzt sind. Dennoch wendet Israel routinemäßig die humanitären Bestimmungen der Konvention auf die arabische Bevölkerung in Judäa und Samaria an und respektiert ihre Rechte. In jedem Fall sollte betont werden, dass die getroffene Entscheidung in Übereinstimmung mit geltendem Recht in der Region steht und im Einklang mit den Urteilen des Obersten Gerichtshofs liegt. Die Entscheidung befasst sich mit der Regulierung von Siedlungen auf staatlichem Grund oder mit Zustimmung der Grundstückseigentümer und nicht mit der Enteignung von Privatbesitz.
  9. Das oben Gesagte basiert auf dem Mandatsdokument, das das Recht des jüdischen Volkes auf das Land gesetzlich verankerte, und dieses Recht wurde nie aufgehoben. Darüber hinaus wurde in einem ausführlichen Urteil des Obersten Gerichtshofs festgestellt, dass der Befehlshaber des Gebiets vom Verteidigungsminister und der Regierung Israels geleitet wird und sich an das im Gebiet von Judäa und Samaria geltende Recht hält.
  10.  Was im Abschnitt 6 behauptet wird, basiert auf einer Erklärung des Präsidenten von Malta, der als Vorsitzender des UN-Sicherheitsrates fungierte und wollte, dass dieser seine Erklärung übernehmen sollte. Die Vereinigten Arabischen Emirate haben angekündigt, keine Resolution im UN-Sicherheitsrat zu beantragen. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine bindende operative Entscheidung. Solche Erklärungen binden den Staat Israel nicht.
  11.  Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Israel Judäa und Samaria nicht besetzt, sondern rechtmäßiger Eigentümer dieser Gebiete ist. Die getroffene Entscheidung ändert nichts an dem in Judäa und Samaria geltenden Recht und steht im Einklang mit dem Völkerrecht. Dies wird sogar im Buch Makkabäer 1, Kapitel 15, Vers 33 erwähnt: ”Wir haben kein fremdes Land besetzt und uns nichts angeeignet, was uns nicht gehörte, sondern wir haben nur das Erbe unserer Väter zurückgeholt, das unsere Feinde zu Unrecht vorübergehend an sich gerissen hatten.

Mit freundlichen Grüßen,
Yossi Fuchs

Staatssekretär

Kopien:

  • Herr Yoav Galant -Verteidigungsminister
  • General Yifat Tomer Yerushalmi – Chef-Militärstaatsanwalt der IDF
  • Champion Yehuda Fuchs -Kommandeur des Zentralkommandos der IDF
  • Rechtsanwältin Gali Beharev-Miara – Rechtsberaterin der Regierung

3 Kaplan St., Kiryat Ben Gurion, Jerusalem 9195017, Tel.: 02-6705532, Fax: 02-5632580
E-Mail-Adresse: E-Mail: memshala@pmo.gov.il

BIP beabsichtigt, in den kommenden Wochen eine völkerrechtliche Analyse dieses Schreibens zu veröffentlichen.

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BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle regelmäßig über Menschenrechtsverletzungen im besetzten Palästina, die in unseren Medien zumeist nicht erwähnt werden.

Über die die massiven israelischen Militärangriffe in Jenin, das im A-Gebiet eigentlich unter exklusiver Verwaltung und Verantwortung der Palästinensischen Autonomiebehörde steht, haben unsere Medien berichtet.  Zu kurz gekommen ist bei den meisten Berichten die politische Einordnung des Militäreinsatzes. Wir möchten daher das Statement des Sprechers der israelischen Menschenrechtsorganisation Gush Shalom, Adam Keller, vom 3. Juli in Auszügen wiedergeben:

„Dies ist keine ’Anti-Terror-Operation’, es ist ein Versuch, einen Aufstand zu unterdrücken – aber die Palästinenser von Jenin sind entschlossen, ein freies Volk in ihrem Land zu sein. Die ganze Macht des israelischen Militärs  wird nicht ausreichen, um ihnen den Wunsch nach Freiheit zu nehmen. 
Seit heute Morgen sind die israelischen Medien voll von endlosem Gerede über eine ’Anti-Terror-Operation’. Aber das ist überhaupt nicht der richtige Begriff, um die Invasion und Bombardierung des Flüchtlingslagers Jenin durch den Staat Israel und seine Armee zu beschreiben. Die korrekte und zutreffende Bezeichnung lautet, dass es sich um einen Versuch handelt, einen Aufstand zu unterdrücken.
Mehr als in allen anderen palästinensischen Städten haben die Bewohner von Jenin die Nase voll von der unterdrückerischen israelischen Besatzungsherrschaft, die nun schon sechsundfünfzig Jahre andauert. Sie sind entschlossen, sich aufzulehnen und ein freies Volk in ihrem eigenen Land zu werden. Die ganze Macht des israelischen Militärs, der stärksten Armee im Nahen Osten, wird nicht ausreichen, um den jungen Menschen von Jenin den natürlichen und selbstverständlichen Wunsch nach Freiheit und Unabhängigkeit zu nehmen.
Es genügt zu erwähnen, dass vor zwanzig Jahren, während der gefeierten ’Operation Verteidigungsmauer’, die Armee im Flüchtlingslager von Jenin wütete, viele seiner Bewohner tötete und die Bulldozer einen großen Teil des Flüchtlingslagers zerstörten. Inzwischen wurden die zerstörten Häuser wieder aufgebaut, und eine neue Generation von Bewohnern von Jenin nahm den Kampf wieder auf. Und so wird es weitergehen, bis eine friedliebende Regierung in Israel eingesetzt wird, die es wagt, die einzig notwendige und unumgängliche Entscheidung zu treffen – die Besatzung zu beenden, die Armee abzuziehen und den Palästinensern zu erlauben, ihren eigenen unabhängigen Staat neben dem Staat Israel zu errichten.

Die Organisatoren der Massenproteste gegen die so genannte ’Justizreform’ der Regierung sollten dafür verurteilt werden, dass sie weiterhin den Elefanten in der Mitte des Raumes, den Elefanten der Besatzung, ignorieren. Selbst an diesem Tag veranstalten sie militante Protestaktionen, die sich ausschließlich gegen Gesetzesinitiativen richten, die der israelischen Demokratie schaden und den Obersten Gerichtshof des Staates Israel schwächen sollen – ohne der Tatsache Beachtung zu schenken, dass es in Jenin, dem die israelische Herrschaft mit brutaler militärischer Gewalt aufgezwungen wird, nicht einmal ein Jota Demokratie gibt.

Jedoch ist es den Organisatoren der Proteste hoch anzurechnen, dass sie nicht auf die ’patriotischen’ Aufrufe der Rechten hören und nicht zögern, die heutigen Massendemonstrationen und die Blockade des Hafens von Haifa und des Ben-Gurion-Flughafens von Tel Aviv fortzusetzen. Sie haben ihren kompromisslosen Kampf gegen die israelische Regierung keineswegs eingestellt, auch nicht, als diese ’unsere Soldaten’ in den Kampf nach Jenin schickte. Jedenfalls wächst unter den Demonstranten der Verdacht, dass der Zeitpunkt für diese ’Operation’ in Jenin absichtlich genau auf den Tag gelegt wurde, an dem die großen Protestaktionen in ganz Israel geplant waren. Angesichts des Charakters der derzeitigen israelischen Regierung und der Personen, die den Ton angeben, ist dieser Verdacht durchaus berechtigt.“

Kontakt: Adam Keller, Sprecher von Gush Shalom +972-(0)54-2340749

Vor dem Hintergrund der militärischen Operation in Jenin ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem Widerstand der Palästinenser um einen Akt der Notwehr gegen die drastisch gestiegenen täglichen Übergriffe jüdischer Siedler auf Palästinenser handelt. Amira Hass hat in einem Artikel in Haaretz ausführlich darüber berichtet – hier ein Auszug aus dem Artikel:
Die Gewalt der Siedler im Westjordanland ist kein Versehen, sondern eine seit langem betriebene Politik
Israelische Siedler waren im Jahr 2023 an durchschnittlich 95 monatlichen Angriffen auf Palästinenser beteiligt. Dies geht aus Daten hervor, die das UN-Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten von Anfang des Jahres bis zum 26. Juni gesammelt hat. Insgesamt waren Hunderte von jüdischen Israelis in den letzten sechs Monaten an rund 570 Angriffen verschiedener Art beteiligt, von denen etwa 160 körperliche Verletzungen zur Folge hatten. Das sind drei Angriffe pro Tag, einschließlich Samstage und Feiertage. Die Daten aus den letzten Juniwochen werden noch geprüft, so dass sich der diesjährige Monatsdurchschnitt noch ändern kann. Im Vergleich zum letztjährigen Monatsdurchschnitt von 71 gewalttätigen Übergriffen gegen Palästinenser durch Israelis ist in diesem Jahr ein sprunghafter Anstieg solcher Vorfälle zu verzeichnen.“
https://www.haaretz.com/israel-news/2023-07-01/ty-article/.premium/settler-violence-in-the-west-bank-isnt-an-oversight-its-a-long-standing-policy/00000189-0abc-d572-af9b-0afffdd50000

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

Tag: 8. Juli 2023