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Eine Todesstrafe, die ausschließlich für Palästinenser vorgesehen ist

  1. Henker Israel
  2. Israel reißt Häuser wegen Bauverstößen ab – sofern es sich um palästinensische Häuser handelt

Israel hat ein Gesetz zur Todesstrafe verabschiedet, das für die Begehung eines Mordes mit dem Ziel, den Staat Israel zu beseitigen, die Verhängung der Todesstrafe und die Hinrichtung durch Erhängen vorsieht. Israelische Staatsbürger sind von der Anwendung des Gesetzes ausgenommen. Das Gesetz wurde von den israelischen Rechtsextremen vorangetrieben und trägt weiter zur Entmenschlichung und Einschüchterung der Palästinenser bei. Es wurde trotz Kritik seitens liberaler Zionisten und westlicher Staaten verabschiedet. Die Chancen, dass es vom Obersten Gerichtshof Israels für ungültig erklärt wird, sind gering.

Am 31. März verabschiedete das israelische Parlament, die Knesset, ein Gesetz, das umgangssprachlich unter der Bezeichnung „Todesstrafe für Terroristen“ bekannt ist. Bei dem Gesetz handelt es sich tatsächlich um zwei Änderungen bestehender Strafgesetze; sie ermächtigen zur Anwendung der Todesstrafe und verpflichten Richter zudem, die Todesstrafe für Terroristen zu verhängen. Die Hinrichtungen sollen durch Erhängen vollstreckt werden. Der vollständige Gesetzestext ist nur auf Hebräisch verfügbar. Das Gesetz wurde mit 62 Ja-Stimmen, 48 Nein-Stimmen und einer Enthaltung verabschiedet. Premierminister Netanjahu, der ebenfalls Mitglied der Knesset ist, stimmte dafür, ebenso die Mitglieder der Regierungskoalition und das Oppositionsmitglied Avigdor Lieberman (Quelle auf Hebräisch).

In der Vergangenheit wurde von Israelis behauptet, dass es in Israel keine Todesstrafe gebe. Militärgerichte können jedoch Soldaten, die Landesverrat begangen haben, zum Tode verurteilen. Im Jahr 1948, während des Krieges, den Israel als „israelischen Unabhängigkeitskrieg“ bezeichnet, wurde der israelische Offizier Meir Toviansky hingerichtet, nachdem er wegen Landesverrats verurteilt worden war. Dies stellte sich als Irrtum heraus, und Toviansky wurde posthum freigesprochen. In Israel gibt es zudem ein Gesetz aus dem Jahr 1950, das „Gesetz zur Bestrafung von Nazis und ihren Helfern“. Dieses Gesetz wurde angewendet, um Mitglieder der NSDAP, aber auch Kollaborateure (einschließlich jüdischer Kollaborateure) anzuklagen. Das Gesetz erlaubt die Verhängung der Todesstrafe, schreibt sie jedoch nicht zwingend vor. Nur einmal wurde nach diesem Gesetz die Todesstrafe verhängt, und zwar 1962 gegen Adolf Eichmann.

Die Knesset-Abgeordneten, die für das Gesetz gestimmt haben, behaupten, es sei als Todesstrafe für Terroristen gedacht. Der Begriff „Terrorist“ ist politisch aufgeladen und wird nicht selten für haltlose Anschuldigungen verwendet. Im Jahr 2021 warf der israelische Präsident Herzog dem Eishersteller „Ben & Jerrie’s“ Terrorismus vor, weil das Unternehmen sich weigerte, sein Eis in illegalen israelischen Siedlungen im Westjordanland verkaufen zu lassen (Quelle auf Hebräisch). In dem am 31.3.2026 verabschiedeten Gesetz wird der Begriff des Terroristen folgendermaßen definiert: „Ein Einwohner des Gebiets, der vorsätzlich den Tod einer Person verursacht, wenn die Tat eine Terrorhandlung im Sinne des Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung, 2016, ist.“ Unter dem „Gebiet“ ist nach einer weiteren Definition des Gesetzes das Gebiet, wie es in den Notstandsverordnungen (Judea und Samaria – Gerichtsbarkeit bei Straftaten und Rechtshilfe) definiert wird, zu verstehen, also das Westjordanland. Es gibt auch eine Definition des Begriffs „Einwohner des Gebiets“ in dem Gesetz, nämlich: „eine Person, die im Einwohnerregister des Gebiets eingetragen ist oder im Gebiet wohnt, auch wenn sie nicht in diesem Register eingetragen ist, mit Ausnahme eines israelischen Staatsbürgers oder eines Einwohners Israels.“ Der Begriff des Terroristen ist also so definiert, dass er israelische Staatsbürger, auch wenn sie im Westjordanland leben, nicht erfasst.

Bei den israelischen Rechtsextremen herrschte die Sorge, das Gesetz könnte auch dazu genutzt werden, jüdische Terroristen oder Kriminelle hinzurichten. Um sicherzustellen, dass das Gesetz nur für Palästinenser gilt, wurde der Wortlaut sorgfältig gewählt: Die Todesstrafe wird für jeden vorgesehen, der vorsätzlich den Tod einer Person herbeiführt, mit dem Ziel, die Existenz des Staates Israel zu vernichten. Darüber hinaus legt das Gesetz Sonderregelungen für das Westjordanland fest, wonach jedes Militärgericht angewiesen ist, die Todesstrafe unter diesen Voraussetzungen gegen Bewohner des Gebiets zu verhängen, die keine israelischen Staatsbürger sind (Quelle auf Hebräisch). Mit anderen Worten: Todesstrafe für Palästinenser unter israelischer Besatzung, aber nicht für Siedler. Einat Ovadia, Leiterin des Menschenrechtsinstituts „Zulat“, erklärte, das Gesetz sollte nicht als Todesstrafe für Terroristen bezeichnet werden, sondern als Todesstrafe für Araber (Quelle auf Hebräisch).


Itamar Ben-Gvir (links) und seine Parteimitglieder tragen eine Anstecknadel in Form einer Schlinge, um ihre Unterstützung für die Todesstrafe zu bekunden. Quelle: 2025, Instagram.



Das Gesetz wird mit dem israelischen Minister für nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, in Verbindung gebracht, der, um seine Unterstützung für Hinrichtungen zu bekunden, an seiner Jacke eine Anstecknadel in Form einer Schlinge trug und die Verabschiedung des Gesetzes mit einer Flasche Sekt in der Knesset feierte. Offiziell brachte die Knesset-Abgeordnete Limor Sion Har-Melech von der von Ben-Gvir geführten Partei „Jüdische Macht“ das Gesetz ein (BIP-Aktuell #236). Sie gab zur Begründung des Gesetzes die folgende Erklärung ab (Quelle auf Hebräisch):



„Ich trage die Erinnerung an meinen Mann Shuli – möge sein Blut gerächt werden –, den Blick der Terroristen, die uns kaltblütig beschossen haben, und die Stimmen meiner geliebten Kinder, die in einer Welt voller unermesslicher Verluste aufgewachsen sind, immer bei mir. Jahrelang haben wir einen Teufelskreis aus Terror, Inhaftierung, Freilassung durch rücksichtsloses Verhandeln und der Rückkehr dieser menschlichen Monster erlebt, die darauf aus sind, Juden zu ermorden. Und heute, meine Freunde, ist dieser Kreislauf durchbrochen worden.“



Es sei darauf hingewiesen, dass die Abgeordnete Sion Har-Melech palästinensische Terroristen in ihrer Erklärung als „menschliche Monster“ bezeichnet. Die Entmenschlichung der Palästinenser ist ein wesentlicher Bestandteil des Völkermords (BIP-Aktuell #277).

Das Gesetz zur Todesstrafe wurde von liberalen Zionisten nicht wegen seiner Unmoral kritisiert, sondern als strategischer Fehler. Es könne Terrororganisationen dazu anregen, Israelis oder Juden weltweit zu entführen, um die Aufhebung von Todesurteilen zu erzwingen, und, falls das Urteil trotzdem vollstreckt wird, die Geiseln hinzurichten  (Quelle auf Hebräisch). Darüber hinaus müsste Israel unter dem Kommando des Ministers für nationale Sicherheit ein Team von Henkern einstellen, ausbilden und einsetzen. Liberale Zionisten gaben ferner zu bedenken, dass die Regierung die Todesstrafe, sobald sie gegen Palästinenser angewendet wird, auch dazu nutzen könnte, kritische jüdische Stimmen einzuschüchtern und schließlich sogar zu töten (Quelle auf Hebräisch).

Vielfach wird behauptet, dass Israel ohnehin Palästinenser tötet und sogar Völkermord begeht und das Gesetz zur Todesstrafe daher sinnlos sei. Dass die in Israel regierende extreme Rechte längst die Menschenrechte und das Völkerrecht durch gezielte Tötungen, Folterungen, die zum Tode führen, und den Gazakrieg untergraben hat, ist jedoch kein Grund, das neue Gesetz zur Todesstrafe einfach als bedeutungslos abzutun. Es ist eine weitere Stufe der Entmenschlichung der Palästinenser und eine neue Bedrohung für Palästinenser, die nun für dasselbe Verbrechen eine andere Strafe erhalten als ein Jude. Diejenigen, die zu Unrecht eines Verbrechens beschuldigt werden, das sie nicht begangen haben, könnten hingerichtet werden, bevor sie die Chance haben, ihre Unschuld zu beweisen.

In Israel gab es 1993 einen berühmten Fall, nämlich den Mord an Hanit Kikos. Suleiman Al-Abid, ein palästinensischer israelischer Staatsbürger, wurde des Mordes beschuldigt und aufgrund eines falschen Geständnisses verurteilt, das ihm unter Folter abgerungen worden war und das er später widerrief. Al-Abid wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hörte nie auf, gegen das Urteil vorzugehen und zu versuchen, seine Unschuld zu beweisen. Nach 27 Jahren im Gefängnis wurde er freigelassen. Er erklärte, dass er auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe weiterkämpfen werde, um seinen Namen reinzuwaschen (Quelle auf Hebräisch). Hätte es 1993 in Israel die Todesstrafe in ihrer heutigen Form gegeben, wäre er hingerichtet worden. Das neue Gesetz erhöht die Gefahr, dass die israelische Polizei falsche Geständnisse von Palästinensern, die man beseitigen will, erzwingt.

Israelische Menschenrechtsorganisationen kündigten an, das Gesetz zur Todesstrafe vor dem Obersten Gerichtshof anzufechten. Das israelische Justizsystem gibt jedoch wenig Anlass zur Hoffnung (BIP-Aktuell #336). Die israelischen Gerichte haben Israels Apartheid und Besatzung so gut wie nie in Frage gestellt und sehen sich in den letzten Jahren einem populistischen Angriff der israelischen Rechtsextremen ausgesetzt, die den Gerichten das Recht auf Einmischung in die Gesetzgebung absprechen wollen. So wurde der ehemalige Oberste Richter Aharon Barak bedroht und sein Auto von rechtsextremen Aktivisten blockiert. Welcher amtierende Richter in Israel wird es wagen, seine Karriere und sein Leben zu riskieren, um die Rechte der Palästinenser zu schützen?


Am 1. April organisierte Amnesty International in Berlin eine Demonstration gegen die Todesstrafe in Israel. Quelle: 2026, Amnesty International.



In einer gemeinsamen Erklärung hatten Australien, Deutschland, Frankreich, Italien, Neuseeland und das Vereinigte Königreich Israel nachdrücklich aufgefordert, den Plan zur Einführung der Todesstrafe aufzugeben. Die Erklärung enthielt jedoch keinen Hinweis darauf, dass diese Länder ihre Beziehungen zu Israel ändern würden, sollte das Gesetz verabschiedet werden. Human Rights Watch bezeichnete das Gesetz zur Todesstrafe als diskriminierend, ebenso der UN-Menschenrechtsrat. In den deutschen Medien übte Sonja Zekri in der Süddeutsche Zeitung scharfe Kritik an dem israelischen Gesetz über Todesstrafe. Amnesty International Deutschland organisiert eine Briefkampagne und forderte, dass Deutschland als Reaktion auf das Hinrichtungsgesetz endlich für die Aussetzung des Assoziierungsabkommens EU-Israel stimmen solle. Sogar die normalerweise stramm an der Seite Israels stehende Deutsch-Israelische Juristenvereinigung lehnte das Gesetz zur Todesstrafe für Terroristen in einer eingehenden Stellungnahme entschieden ab. Die beschlossene Regelung führe zu schwerwiegenden Verstößen gegen grundlegende rechtsstaatliche und völkerrechtliche Prinzipien und sei weder mit dem Gleichheitssatz, noch mit den Anforderungen an ein faires Verfahren und auch nicht mit den internationalen Verpflichtungen zum Schutz des Rechts auf Leben vereinbar.

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in zwei Monaten beginnt unsere 4. Internationale BIP-Konferenz in der Meistersingerhalle. Für die Teilnahme an der Konferenz sind noch ausreichend Plätze frei. Um Planungssicherheit zu bekommen, solltet ihr euch möglichst bald anmelden, spätestens bis zum 30.4. per Email bei Götz Schindler. Im Ramada-Hotel (bitte nicht Ramadan!) haben wir ein Kontingent reserviert – hier muss man umgehend reservieren. Beide Anmeldungen müssen separat vorgenommen werden.
Nahezu alle Referenten werden persönlich anwesend sein. Lediglich Kristin Helberg wird per Zoom zugeschaltet werden.
Hier die Details:

ANMELDUNG
Konferenz-Pass komplett: 170 €
(enthält Eintritt zu allen Veranstaltungen, Programmheft und Verpflegung)
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Per E-Mail 
Dr. Götz Schindler
Breite Wiese 23, 85617 Aßling
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Die Meistersingerhalle (Konferenzraum 6) befindet sich in der Münchner Str. 21 und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln – Bus 36 und 55 sowie Straßenbahn 8 – zu erreichen.
Günstige Hotelunterkünfte finden Sie im Ramada Hotel direkt neben der Meistersingerhalle.  Wir haben dort ein Kontingent von Unterkünften bis zum 29.3. 2026 reservieren lassen: 
99 € incl. Frühstück je EZ pro Nacht; 145 € incl. Frühstück je DZ pro Nacht. Bitte bei Buchung angeben: „BIP-Konferenz 2026“: reservierung@ramada-nuernberg.de Weitere Hotels: ibis-Hotel Hauptbahnhof, B&B-Hotel Hauptbahnhof. Hotelreservierungen müssen die Teilnehmer selbst vornehmen.

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BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle von Menschenrechtsverletzungen, die in deutschen Medien kaum Beachtung finden

Israel reißt Häuser wegen Bauverstößen ab – sofern es sich um palästinensische Häuser handelt
Eine Untersuchung von Haaretz deckt auf, dass die Stadtverwaltung von Jerusalem in mehreren Fällen Vollstreckungsverfahren eingestellt hat, sobald das Gebäude in den Besitz israelischer Siedler überging
Die Stadtverwaltung von Jerusalem reißt palästinensische Häuser in Ostjerusalem wegen angeblicher Bauverstöße ab, selbst in Kriegszeiten, während sie jüdische Häuser bei ähnlichen oder schwerwiegenderen Verstößen vor dem gleichen Schicksal verschont, wie eine Untersuchung von Haaretz aufdeckt.
Am vergangenen Montag rissen Dutzende von städtischen Inspektoren und Polizeibeamten vier Häuser im Stadtteil al-Bustan im Ostjerusalemer Viertel Silwan ab. Die Inspektoren versprachen, nach Pessach zurückzukehren und weitere 10 Gebäude abzureißen, wobei später voraussichtlich noch etwa 30 weitere abgerissen werden sollen.
Damit wäre der Abriss des gesamten Stadtteils abgeschlossen, in dem seit Beginn des Krieges mit der Hamas am 7. Oktober 2023 bereits 35 Gebäude abgerissen wurden.
Die rechtliche Begründung lautet, dass diese Häuser ohne Baugenehmigung errichtet wurden und die Abrissarbeiten das Gelände für einen jüdischen archäologischen Park namens „King’s Garden“ freimachen würden.
Viele Häuser in Ostjerusalem, insbesondere in Silwan, sind ohne Genehmigung errichtet worden, doch die Stadtverwaltung stoppte in mehreren Fällen das Abrissverfahren, als das Gebäude von palästinensischem in jüdischen Besitz überging.
Im Gegensatz zu Palästinensern dürfen jüdische Siedlungsorganisationen auf dem für den Park vorgesehenen Gelände bauen. So steht beispielsweise nur wenige Meter von al-Bustan entfernt ein mehrstöckiges Gebäude, das nach allen Kriterien einen schwerwiegenden Bauverstoß darstellt. Gegen dieses Gebäude wurden jedoch keine Maßnahmen ergriffen, da laut Angaben der Bewohner von al-Bustan die oberen Stockwerke im Besitz der rechtsgerichteten Siedlergruppe Elad sind. 
Elad betreibt zudem eine Veranstaltungshalle, eine Synagoge, ein Restaurant, ein Besucherzentrum und sogar Gästehäuser – alles unter Verstoß gegen das Planungs- und Baugesetz. Rechtsanwalt Ziad Kawar, der die Bewohner von al-Bustan vertritt, schrieb an den Jerusalemer Bürgermeister Moshe Leon, dass ein von Palästinensern an derselben Stelle wie das Elad-Besucherzentrum aufgestelltes Wohnmobil wenige Monate nach seiner Aufstellung von der Stadtverwaltung zerstört wurde.
Kawar schrieb auch über das „Verschwinden“ von Gerichtsverfahren, nachdem Gebäude aus palästinensischem Besitz an Siedlerorganisationen übertragen worden waren. In der Nähe von al-Bustan stehen drei Gebäude mit drei und fünf Stockwerken, die 17 Wohnungen beherbergen und alle ohne Genehmigung errichtet wurden.
Zunächst erließ die Stadtverwaltung einen Abrissbefehl für die Gebäude, doch seitdem die palästinensischen Eigentümer, die Familie Awad, diese an die Siedlergruppe Ateret Cohanim verkauften, scheint die Stadtverwaltung die Maßnahmen zur Umsetzung des Befehls eingestellt zu haben.
Kawars Brief beschreibt sieben weitere Fälle von Bauverstößen, die alle mit Elad und Ateret Cohanim in Verbindung stehen, sowie das Untätigbleiben der Stadtverwaltung. Beide Organisationen sind seit mehreren Jahrzehnten tätig, um das mehrheitlich palästinensische Gebiet Silwan zu „judaisieren“.
Ende letzten Monats hat Ateret Cohanim 15 palästinensische Familien aus dem Viertel Batn al-Hawa vertrieben, um Platz für ihre Mitglieder zu schaffen, wobei städtische Inspektoren versprachen, zehn weitere Häuser abzureißen; 30 weitere Abrisse sollen später folgen. 
Die Welle von Abrissen palästinensischer Häuser in al-Bustan folgte auf das Scheitern der Verhandlungen zwischen den Anwohnern und der Stadtverwaltung, wobei jede Seite der anderen die Schuld gab.
„Es wurde ein Umsiedlungs- und Sanierungsplan vorgeschlagen, um ein neues und modernes Viertel für die Anwohner zu schaffen und gleichzeitig einen öffentlichen Park zum Nutzen aller Stadtbewohner und Besucher anzulegen“, schrieb Kawar an Leon.
Kawar machte die Stadtverwaltung für das Scheitern der Verhandlungen verantwortlich und schrieb, dass das Bewohnerkomitee jedes Mal, wenn es „Vereinbarungen zum vorgeschlagenen Plan vorlegte, auf eine Verhärtung der Positionen seitens der Stadtverwaltung von Jerusalem und eine Verringerung der den Bewohnern angebotenen Wohnfläche stieß“.
Obwohl der letzte den palästinensischen Bewohnern vorgelegte Plan nur 20 Prozent des Grundstücks für Wohnzwecke und den Rest für den jüdischen archäologischen Park vorsah, unterschrieben 85 Prozent der palästinensischen Bewohner eine Erklärung zur Unterstützung des Plans, schrieb Kawar. Doch Mitte Februar erklärte die Stadtverwaltung, dass keine weiteren Verhandlungen stattfinden würden und das Viertel abgerissen werde.
Stadträtin Laura Wharton sagte, die Stadtverwaltung wende selektive Durchsetzung an. „Die Bewohner von Ostjerusalem, insbesondere von al-Bustan, leben unter einem schrecklichen und erdrückenden Mangel an Plänen und Genehmigungen, was Bauarbeiten und die ständige Gefahr tatsächlicher Abrissmaßnahmen ermöglicht“, sagte Wharton, die mehr als 20 Beschwerden über Bauverstöße von Siedlern in Silwan eingereicht hat.
Keine davon sei bearbeitet worden, sagte sie. „Anstatt sich auf Bebauungspläne und Wohnraumlösungen zu konzentrieren, setzt die Stadtverwaltung Bulldozer ein, verschont illegale Siedlerhäuser und reißt nur Gebäude von Palästinensern ab“, sagte sie.
Die Stadtverwaltung reagierte nicht auf Vorwürfe von Bauverstößen durch Siedler, erklärte jedoch, sie „erfülle ihre Rolle unparteiisch und handle zum Wohle der Bewohner aller Gruppen, die das einzigartige städtische Mosaik der Stadt ausmachen“. Behauptungen über selektive Durchsetzung seien unbegründet, und ihre Darlegung in dem Schreiben stelle einen weiteren Versuch dar, angesichts der Durchsetzung der Vorschriften gegen illegale Bauten in dem Viertel „das Unvermeidliche hinauszuzögern“.
„Die Stadtverwaltung hat erhebliche Anstrengungen unternommen und in vielerlei Hinsicht über den Buchstaben des Gesetzes hinaus gehandelt, um eine geeignete Lösung für die Bewohner des Viertels King’s Garden zu finden, stieß jedoch immer wieder auf Ablehnung seitens der Bewohner.“
https://www.haaretz.com/israel-news/israel-politics/2026-04-05/ty-article-magazine/.premium/jerusalem-demolishes-homes-for-construction-violations-if-theyre-palestinian/0000019d-5909-d08a-a79f-5d6f869c0000

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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