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.. gibt es nicht geschenkt

Im Dezember 2017 stimmte der Münchner Stadtrat für die Ächtung der BDS-Bewegung als „antisemitisch“. Für mit BDS in Kontakt stehende Personen gelten seitdem in München die Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht mehr. Die sonst liberal tönende Presse fand das korrekt.

Etliche Stadt- und Landesparlamente folgten dem Münchner Beispiel, und im Mai 2019 zog auch der Bundestag nach, getrieben von der AfD, initiiert durch die FDP und – wie der SPIEGEL aufdeckte – nach guter Landschaftspflege durch zwei Vereine, die Israels Politik unterstützen.

Einsatz für die Menschenrechte der Palästinenser ist nun ein Kampf für die Meinungsfreiheit in Deutschland geworden.
Es ergeben sich dadurch selbstverständlich
neue Risiken,
aber durch den Angriff auf die Meinungsfreiheit eben auch
neue Verbündete und
neue Chancen.

Bonn:

Zum jährlichen Kultur- und Begegnungsfest „Vielfalt“ wollte das Kulturamt der Stadt Bonn palästinensische Vereine nur zulassen, wenn sie diesen Fragebogen korrekt ausfüllten:

Am 13.9. erließ das Verwaltungsgericht Köln dazu ein klares Urteil: Der Ausschluss des Deutsch-Palästinensischen Frauenvereins vom Festival stelle „eine sachlich nicht einmal ansatzweise gerechtfertigte Ungleichbehandlung“ und damit einen Verstoß gegen das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz dar.
Und damit nun keiner auf die Idee komme, dass halt nur alle Vereine gleichermaßen diesen Wisch bekommen sollten, fügte das Gericht an, hier werde das Grundrecht auf Meinungsfreiheit missachtet; dieses Recht könne nicht durch rechtlich unverbindliche Resolutionen des Bonner Stadtrats, des NRW-Landtags oder des Bundestags ausgehebelt werden, denn – goldene Worte – diese Resolutionen allein „vermögen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt, einen bestehenden Rechtsanspruch einzuschränken“.

Dortmund:

Am 10.9. benannte die Stadt Dortmund als diesjährige Preisträgerin ihres Nelly-Sachs-Preises die pakistanisch-britische Schriftstellerin Kamila Shamsie. Am 11.9. zog sie diese Ankündigung wieder zurück. Denn Shamsie unterstützt die Palästinenser in ihrem gewaltlosen Boykott gegen den Staat Israel. In deutschen Feuilletons gab es Lob für die Rücknahme des Preises.

In Shamsies Heimat Großbritannien sieht man das anders. Der Guardian druckte einen sehr kritischen Artikel, zitierte dabei u. a. die Vorsitzende des „Index on Censorship“ mit ihrem Unverständnis über den Grund der Aberkennung: „the writer personally supports a non-violent movement that is intended to focus attention on respect for universal human rights“.
Es gibt eine Resolution mit Unterschriften von über 100 namhaften, vor allem britischen Schriftstellern, in denen Deutschlands neuer McCarthyismus beklagt wird. Sie wird nächste Woche on-line gestellt werden.

München:

Am kommenden Montag, 23.9., sollte der SPIEGEL-Redakteur Christoph Sydow in München sprechen, über „Die Rolle israelischer Lobbyorganisationen in der deutschen Politik.“ Sydow ist Mitverfasser des obenerwähnten SPIEGEL-Artikels; der Vortrag hätte sich sicherlich mit der Lobbyarbeit für den Anti-BDS-Beschluss des Bundestags befasst.

Dann erfuhr die Vorsitzende der Münchner jüdischen Gemeinde davon. Nach dieser Intervention von Charlotte Knobloch zog die Caritas flugs ihre Zusage für den Veranstaltungssaal zurück, mit allen Zeichen der Demut und Unterwerfung. De organisierende „Jüdisch-Palästinensische Dialoggruppe“ unterstützt BDS. Wie das in München eingeschätzt wird, kann man der Artikelüberschrift in der Münchner Abendzeitung entnehmen: „Vortrag von Antisemiten? Caritas kündigt Verein fristlos“.

Mögliche Gegenmaßnahmen:
Juristisch: Ein Raumverbot auf Grundlage des Münchner Anti-BDS-Beschlusses wurde bereits im Dezember 2018 vom Verwaltungsgericht München gutgeheißen (da der geplante Ort nicht für politische Diskussionen vorgesehen sei). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Juli 2019 die Berufung dagegen zugelassen. Hier könnte nun ein neuer Fall die Gerichte beschäftigen.
Presserechtlich: Der „Abendzeitung“-Artikel strotzt dermaßen vor Halbwahrheiten, dass eine Beschwerde beim Presserat sinnvoll sein könnte.
Einfach wird das alles nicht. Aber das oben berichtete Kölner Urteil und ein bereits früher gefälltes Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg lassen hoffen, dass vielleicht auch in Bayern Hopfen und Malz nicht verloren sein wird.

Man fragt sich auch, worauf die Lordsiegelbewahrer des Rechtsstaats und der Menschenrechte in Politik und Medien – angefangen bei unserem Bundespräsidenten – eigentlich noch warten, um auch in diesen Fällen für Rechtsstaatlichkeit einzustehen. Glaubwürdiger werden sie durch ihr Schweigen jedenfalls nicht.

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