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UN-Sonderberichterstatterin kritisiert die Unterdrückung der Solidarität mit Palästina in Deutschland

1. Die Meinungsfreiheit in Deutschland wird unzulässig eingeschränkt
2. Über 400 ehemalige Minister, Botschafter und hochrangige Beamte der EU fordern wirksame Maßnahmen in Bezug auf Palästina/Israel
3. Diebstahl für Israels boomende Weinindustrie
4. Israelisches Gericht verweigert lebensrettende Krebsbehandlung für 5-jährigen Jungen aufgrund seines Wohnsitzes in Gaza 

Die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit, Irene Khan, besuchte Anfang 2026 Deutschland und berichtete jetzt über Verletzungen der Meinungsfreiheit palästinensischer Solidaritätsorganisationen in Deutschland, über die Kriminalisierung der BDS-Bewegung und die Nutzung der IHRA- Antisemitismus-Definition als Mittel, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Deutschland wurde bereits 2022 von Human Rights Watch und 2025 von sechs Sonderberichterstattern der UN wegen der Einschränkung der Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit Palästina scharf kritisiert.

Seit ihrer Ernennung zur Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit durch die UNO im Jahr 2020 besuchte Irene Khan Ungarn, Serbien und Kosovo, Honduras, die Philippinen und Sambia. Israel und die besetzten palästinensischen Gebiete konnte sie nicht besuchen, da Israel den Sonderberichterstattern der UNO die Einreise verbietet. In diesem Jahr besuchte Irene Khan vom 26. Januar bis 6. Februar 2026 Deutschland – der erste derartige Besuch, seit das Mandat des Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit im Jahr 1993 geschaffen wurde. Sie traf sich mit Regierungsvertretern, Richtern, Vertretern der Zivilgesellschaft, Journalisten und Aktivisten in Berlin, Leipzig, Dresden, Köln, Düsseldorf und Karlsruhe.


Irene Khan. Quelle: 2024, Juan Carlo Ruff, Philippine Information Agency, Wikipedia.



Irene Khan ist eine Juristin aus Bangladesch, die Rechtswissenschaften an der Universität Manchester und der Harvard Law School studiert hat und von 2001 bis 2009 als Generalsekretärin von Amnesty International sowie zwischen 2012 und 2019 als Generaldirektorin der Internationalen Organisation für Entwicklungsrecht (IDLO) in Rom tätig war, bevor sie zur Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Meinungsfreiheit ernannt wurde.

In ihrem vorläufigen Bericht über die Meinungsfreiheit in Deutschland berichtet Khan über besorgniserregende Entwicklungen. Einerseits nähmen Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Hetze gegen Migranten zu, was Minderheiten einschüchtere und zum Schweigen bringe. Andererseits führten sicherheitsorientierte Gegenmaßnahmen der Regierung zu Unsicherheit über die Grenzen zwischen erlaubten und verbotenen Meinungsäußerungen.

Nach dem Hamas-Angriff vom Oktober 2023 seien zahlreiche pro-palästinensische Veranstaltungen verboten, Aktivisten verhaftet und Demonstrationen eingeschränkt worden. Eine Studie zeige, dass 85% der deutschen Akademiker seit Oktober 2023 eine zunehmende Bedrohung der akademischen Freiheit spüren. Die Berichterstatterin beanstandet insbesondere pauschale Verbote von Parolen und die Verwendung von Anti-Terror-Gesetzen zur Einschränkung der Vertretung palästinensischer Interessen als unverhältnismäßig.

Khan kritisiert die Vermischung legitimer Kritik an der israelischen Regierung mit vermeintlichem Antisemitismus durch Behörden. Sie verweist auf die problematische Anwendung der IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus durch manche deutschen Behörden, die auch vom Menschenrechtsbeauftragten des Europarats beanstandet worden sei. Kritik an Israel als antisemitisch einzustufen, sei unvereinbar mit dem internationalen Verständnis von Meinungsfreiheit.

Khan schreibt:



„Ein problematischer Aspekt ist die Haltung der Behörden gegenüber der Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionsbewegung (BDS). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Verfahren gegen Frankreich zwischen Antisemitismus, der nach internationalem Recht verboten ist, und politischer Meinungsäußerung wie BDS, die zulässig ist, unterschieden. Diese kontextbezogene Betrachtung scheint jedoch in der Resolution des Bundestages gegen BDS ignoriert worden zu sein. Die Verwirrung wird noch verstärkt durch die Tatsache, dass der Bundesnachrichtendienst BDS, einschließlich jüdischer Gruppen, die sich dafür einsetzen, als ‚extremistische‘ Bedrohung untersucht hat, wodurch sie einer Überwachung unterliegen würden – eine Maßnahme, die eine einschüchternde Wirkung auf die Meinungsäußerung hat.“



Trotz robuster rechtlicher Rahmenbedingungen stünden Medien vor Herausforderungen durch technologischen Wandel, KI-Auswirkungen, sinkende Werbeeinnahmen und 55 registrierte Angriffe auf Medienschaffende im letzten Jahr.

Khan würdigt Deutschlands starken verfassungsrechtlichen Rahmen und seine unabhängige Justiz, warnt aber vor der Kriminalisierung politischer Meinungsäußerungen. Sie plädiert für gemeinschaftsbasierte Ansätze, Menschenrechtsbildung und kluge Regulierung sozialer Medien statt primär sicherheitsorientierter Maßnahmen.

Der vollständige Bericht mit detaillierten Empfehlungen folgt im Juni 2026.

Die Berliner Polizei verhaftet am 7. Februar 2026 eine Aktivistin der Palästina-Solidaritätsbewegung. Quelle: Twitter.



Schon im Oktober 2025 hatten sechs Sonderberichterstatter der UN Deutschland aufgefordert, die Kriminalisierung palästinensischer Solidaritätsaktivisten zu beenden und die Polizeigewalt einzudämmen. Der Bericht wurde unterzeichnet von Gina Romero, Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für das Recht auf friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit, Cecilia M. Balliet, unabhängige Expertin für Menschenrechte und internationale Solidarität, George Katrougalos, unabhängiger Experte für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung, Ashwini K.P., Sonderberichterstatter für zeitgenössische Formen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz, Mary Lawlor, Sonderberichterstatterin für die Lage von Menschenrechtsverteidigern, und Ben Saul, Sonderberichterstatter für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus.
Im November 2025 veröffentlichte das Transnational Institute einen Bericht über die gewaltsame Unterdrückung der Meinungsfreiheit in Deutschland im Zusammenhang mit Solidaritätsprotesten für Palästina.
Auch Human Rights Watch (HRW), eine Organisation, die in der Regel kritische Berichte über autoritäre Regime veröffentlicht, hat die Einschränkung der Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit der Palästina-Solidarität wiederholt kritisiert, so 2022 und 2024.

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Angesichts der zumeist sehr deprimierenden Berichte in unserem Newsletter steht an dieser Stelle die Rubrik „Bemerkenswert“ – in der Hoffnung, dass diese Meldungen uns allen Mut machen, denn „Aufgeben ist keine Option“!

BA 383 Bemerkenswert:
Über 400 ehemalige Minister, Botschafter und hochrangige Beamte der EU fordern wirksame Maßnahmen in Bezug auf Palästina/Israel (2.Februar 2026)
Die vollständige Erklärung findet sich hier:
https://bip-jetzt.de/wp-content/uploads/2026/02/Statement-on-Israel-Palestine-February-2026-DE-1.pdf
Die Liste der Unterzeichner:
https://bip-jetzt.de/wp-content/uploads/2026/02/List-former-EU-ambassadors-senior-officials_February-2.pdf

BIP Aktuell berichtet an dieser Stelle von Menschenrechtsverletzungen, die in deutschen Medien kaum Beachtung finden

Diebstahl für Israels boomende Weinindustrie
„Nachdem sie palästinensisches Land beschlagnahmt haben, bepflanzen Siedler es mit Weinreben – und exportieren ihren Wein dann als ‚Made in Israel‘, um seine Herkunft zu verschleiern.
Die Bewohner von Atiriyah in der Region South Hebron Hills im besetzten Westjordanland sind in den Wochen nach dem 7. Oktober 2023 vor den unerbittlichen Angriffen israelischer Siedler aus ihren Häusern geflohen. Neben ihren verstreuten Habseligkeiten erstrecken sich nun Reihen neu gepflanzter Weinreben über die entvölkerte Landschaft.
‚Sie haben uns jeden Tag, jede Nacht, jede Stunde bedroht‘, sagte der 76-jährige Issa Abu Al-Qbash, bekannt als Abu Safi, etwa einen Monat, nachdem er aus seinem Haus im nahe gelegenen Khirbet Ar-Ratheem vertrieben worden war. ‚Fünf von ihnen schlugen mich mit M16-Gewehren direkt zwischen die Augen und sagten mir: ‚Du wirst sterben, wenn du nicht gehst. Du hast fünf Tage Zeit.‘
Wie Hunderte andere Bewohner dieser Gemeinden floh Abu Safi mit seiner Familie aus Angst um ihr Leben. Sie hofften, dass es nur für ein paar Tage sein würde. Er starb einige Monate später, im Mai 2024, während er in der Stadt As-Samu auf der Flucht war und sich danach sehnte, nach Hause zurückzukehren.
Seit Jahren sind die israelischen Siedlungen in der Region Hebron nach aufeinanderfolgenden Wellen der Landenteignung ein Ort des Weinanbaus. In den letzten Monaten sind jedoch neue Weinberge neben den ethnisch gesäuberten Gemeinden Atiriyah, Ar-Ratheem und Zanuta entstanden.
Da die Siedler ihre Angriffe mit Unterstützung des Staates verstärken, vertreiben sie die Palästinenser in beispiellosem Ausmaß von ihrem Land und beschlagnahmen es für die Erweiterung jüdischer Siedlungen. In diesem Zusammenhang erweist sich der Anbau von Weinreben für die israelische Weinindustrie als wirksames Mittel zur Enteignung, da er den Siedlern wirtschaftliche Möglichkeiten bietet und gleichzeitig die Palästinenser daran hindert, auf ihr Land zurückzukehren.“
Der vollständige Artikel unter:
https://www.972mag.com/israel-wine-industry-west-bank-settlers/?utm_source=972+Magazine+Newsletter&utm_campaign=1d796805e8-EMAIL_CAMPAIGN_9_12_2022_11_20_COPY_01&utm_medium=email&utm_term=0_f1fe821d25-1d796805e8-318940841

Israelisches Gericht verweigert lebensrettende Krebsbehandlung für 5-jährigen Jungen aufgrund seines Wohnsitzes in Gaza

„Ein israelisches Gericht hat einen Antrag abgelehnt, einem fünfjährigen palästinensischen Jungen mit einer aggressiven Form von Krebs die Einreise nach Israel für eine lebensrettende Behandlung zu gestatten, und sich dabei auf eine Regierungsrichtlinie berufen, die es in Gaza registrierten Einwohnern verbietet, die Grenze zu überqueren, selbst wenn sie nicht mehr dort leben.
In einem am Sonntag erlassenen Urteil wies das Bezirksgericht Jerusalem einen Antrag auf Erlaubnis zurück, das Kind von Ramallah in das Tel HaShomer-Krankenhaus in der Nähe von Tel Aviv zu verlegen, um dort eine Knochenmarktransplantation durchzuführen – ein Verfahren, das weder im Gazastreifen noch im besetzten Westjordanland verfügbar ist. Der Junge lebt seit 2022 im Westjordanland, wo er eine medizinische Versorgung erhielt, die im Gazastreifen nicht verfügbar ist. Seine Ärzte haben festgestellt, dass er dringend eine Antikörper-Immuntherapie benötigt.
Die Entscheidung spiegelt Israels umfassendes Einreiseverbot für Menschen aus dem Gazastreifen nach den Angriffen der Hamas am 7. Oktober 2023 wider, darunter auch Krebspatienten, denen vor dem Krieg regelmäßig Zugang zu lebensrettenden Behandlungen in Jerusalem gewährt wurde. (…)
In seinem Urteil bezeichnete der israelische Richter Ram Winograd die Petition als indirekte Anfechtung der nach dem 7. Oktober verhängten Beschränkungen der Sicherheitsbehörden, die den Bewohnern Gazas die Einreise nach Israel zur medizinischen Behandlung verwehren. (…)
Die israelische Menschenrechtsorganisation Gisha ist seit November 2025 in ein Gerichtsverfahren zum Fall des Jungen involviert und argumentiert, dass die Situation des Kindes die Grausamkeit eines starren bürokratischen Systems offenbare, das Registrierungsdaten über medizinische Dringlichkeit stelle.
‚Dieser Fall verdeutlicht einmal mehr die verheerenden Folgen einer pauschalen Politik, die Palästinensern allein aufgrund ihrer registrierten Adresse in Gaza den Zugang zu lebensrettender medizinischer Versorgung verweigert, selbst wenn sie nicht dort wohnen und keine Sicherheitsbedenken gegen sie vorliegen‘, erklärte Gisha in einer Stellungnahme. ‚Die Bedeutung dieses Urteils liegt darin, dass das Gericht eine rechtswidrige Politik unterstützt, die Kinder praktisch zum Tode verurteilt, selbst wenn eine lebensrettende Behandlung in Reichweite ist.‘
Trotz der Wiedereröffnung des Grenzübergangs Rafah in der vergangenen Woche sitzen immer noch etwa 11.000 palästinensische Krebspatienten in Gaza fest. Ärzte sagen, dass sich die Zahl der krebsbedingten Todesfälle in dem Gebiet seit Beginn des Krieges verdreifacht hat, da Israel weiterhin Patienten daran hindert, das Gebiet zu verlassen, und die Einfuhr von Chemotherapeutika beschränkt. Zwar haben einige Patienten das Gebiet verlassen, doch sind sie zahlenmäßig weit unterlegen gegenüber denen, die als medizinisch bedürftig gelten und nicht ausreisen konnten. Laut Gesundheitsbehörden in Gaza gibt es etwa 4.000 Menschen mit offiziellen Überweisungen zur Behandlung in Drittländern, die die Grenze nicht überqueren können. Die Weltgesundheitsorganisation gibt an, dass bereits 900 Menschen, darunter Kinder und Krebspatienten, während der Wartezeit auf ihre Evakuierung gestorben sind.“
Der vollständige Bericht unter:
https://www.theguardian.com/world/2026/feb/10/israel-court-blocks-life-saving-cancer-care-boy-5-gaza-address

Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever. V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand.

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